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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889.

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IV. 2. Die constitutionelle Bewegung in Norddeutschland.
Er hatte den jungen Herzog zu der Reise nach Braunschweig bewogen
und sich dann zurückgehalten, um dem Deutschen Bunde und dem wel-
fischen Hause nicht vorzugreifen. Aber die von Preußen früher beabsich-
tigte Absendung eines Bundescommissars war durch die Ereignisse längst
überholt. Herzog Wilhelm's eigenmächtige Statthalterschaft wurde von
den Revolutionären allerorten als ein Regiment der Volkssouveränität
gepriesen, die unsicheren Zustände des Landes bedrohten die ganze Nach-
barschaft. Es ward hohe Zeit, daß der Bund die Regentschaft anerkannte
und ihr also einen festen Rechtsboden verschaffte. Der König ließ daher
die preußische Ansicht in einer ausführlichen Denkschrift des Auswärtigen
Amtes zusammenfassen (29. Oct.): Die Unruhen in Braunschweig seien
nicht schlechthin anarchisch, sondern lediglich gegen den Herzog gerichtet
gewesen, der Haß gegen ihn aber so glühend, daß die Deutschen bei seiner
Rückkehr vielleicht selbst "das schauderhafte Beispiel" des Fürstenmordes
erleben könnten. Verstehe er sich nicht zu einem Verzichte, so bleibe, da
die Reichsgerichte nicht mehr bestünden, nur noch das eine Mittel übrig,
daß die Agnaten des welfischen Hauses mit Genehmigung des Bundes-
tags einen endgiltigen Rechtszustand herstellten. Noch deutlicher schrieb
Bernstorff einige Wochen darauf nach London: scheitern die Verhandlungen
mit Herzog Karl, dann dürfen sie nicht von Neuem aufgenommen werden,
sondern die Agnaten müssen den Vertriebenen für regierungsunfähig
erklären und diesen Beschluß durch den Bundestag gutheißen lassen.*)
Die Denkschrift wurde nach London, Hannover und Frankfurt, erst später
nach Wien gesendet. Eichhorn selbst hatte sie sorgfältig umgearbeitet und
Alles klug darauf berechnet, die hannoversche Regierung vorwärts zu
drängen, ohne doch den immer wachen Argwohn des Grafen Münster
gegen Preußens hegemonische Gelüste aufzureizen. Der Streich gelang.
Münster eignete sich die preußischen Ansichten vollständig an und wieder-
holte sie in einer Denkschrift für den hannoverschen Bundesgesandten,
welche das gemeinsame Vorgehen der beiden Kronen in Frankfurt vor-
bereiten sollte.**) Herzog Wilhelm aber sprach, sichtlich erleichtert, dem
Berliner Hofe seinen Dank aus; er erbat und erhielt die Erlaubniß, sich
auf die preußische Denkschrift zu berufen, falls er in die Lage käme, sein
Verbleiben in Braunschweig vor den deutschen Fürsten zu rechtfertigen.***)

Zunächst mußte der Bundestag die so schmählich verschleppte Be-
schwerde der Landstände gegen Herzog Karl endlich erledigen. Bis zum
letzten Augenblicke versuchte Graf Münch unter allerhand Vorwänden diese
Entscheidung zu hintertreiben; grenzenlos war die Nachsicht des Hauses

*) Denkschrift des Auswärtigen Amtes, die gegenwärtige Lage des Herzogthums
Braunschweig betr., 29. Oct. Bernstorff, Weisung an Bülow, 17. Nov. 1830.
**) Bülow's Bericht, 20. Nov. Münster an Herzog Wilhelm, 16. Nov. 1830.
***) Herzog Wilhelm an Wittgenstein, 16. November. Bernstorff an Wittgenstein,
21. Nov. 1830.

IV. 2. Die conſtitutionelle Bewegung in Norddeutſchland.
Er hatte den jungen Herzog zu der Reiſe nach Braunſchweig bewogen
und ſich dann zurückgehalten, um dem Deutſchen Bunde und dem wel-
fiſchen Hauſe nicht vorzugreifen. Aber die von Preußen früher beabſich-
tigte Abſendung eines Bundescommiſſars war durch die Ereigniſſe längſt
überholt. Herzog Wilhelm’s eigenmächtige Statthalterſchaft wurde von
den Revolutionären allerorten als ein Regiment der Volksſouveränität
geprieſen, die unſicheren Zuſtände des Landes bedrohten die ganze Nach-
barſchaft. Es ward hohe Zeit, daß der Bund die Regentſchaft anerkannte
und ihr alſo einen feſten Rechtsboden verſchaffte. Der König ließ daher
die preußiſche Anſicht in einer ausführlichen Denkſchrift des Auswärtigen
Amtes zuſammenfaſſen (29. Oct.): Die Unruhen in Braunſchweig ſeien
nicht ſchlechthin anarchiſch, ſondern lediglich gegen den Herzog gerichtet
geweſen, der Haß gegen ihn aber ſo glühend, daß die Deutſchen bei ſeiner
Rückkehr vielleicht ſelbſt „das ſchauderhafte Beiſpiel“ des Fürſtenmordes
erleben könnten. Verſtehe er ſich nicht zu einem Verzichte, ſo bleibe, da
die Reichsgerichte nicht mehr beſtünden, nur noch das eine Mittel übrig,
daß die Agnaten des welfiſchen Hauſes mit Genehmigung des Bundes-
tags einen endgiltigen Rechtszuſtand herſtellten. Noch deutlicher ſchrieb
Bernſtorff einige Wochen darauf nach London: ſcheitern die Verhandlungen
mit Herzog Karl, dann dürfen ſie nicht von Neuem aufgenommen werden,
ſondern die Agnaten müſſen den Vertriebenen für regierungsunfähig
erklären und dieſen Beſchluß durch den Bundestag gutheißen laſſen.*)
Die Denkſchrift wurde nach London, Hannover und Frankfurt, erſt ſpäter
nach Wien geſendet. Eichhorn ſelbſt hatte ſie ſorgfältig umgearbeitet und
Alles klug darauf berechnet, die hannoverſche Regierung vorwärts zu
drängen, ohne doch den immer wachen Argwohn des Grafen Münſter
gegen Preußens hegemoniſche Gelüſte aufzureizen. Der Streich gelang.
Münſter eignete ſich die preußiſchen Anſichten vollſtändig an und wieder-
holte ſie in einer Denkſchrift für den hannoverſchen Bundesgeſandten,
welche das gemeinſame Vorgehen der beiden Kronen in Frankfurt vor-
bereiten ſollte.**) Herzog Wilhelm aber ſprach, ſichtlich erleichtert, dem
Berliner Hofe ſeinen Dank aus; er erbat und erhielt die Erlaubniß, ſich
auf die preußiſche Denkſchrift zu berufen, falls er in die Lage käme, ſein
Verbleiben in Braunſchweig vor den deutſchen Fürſten zu rechtfertigen.***)

Zunächſt mußte der Bundestag die ſo ſchmählich verſchleppte Be-
ſchwerde der Landſtände gegen Herzog Karl endlich erledigen. Bis zum
letzten Augenblicke verſuchte Graf Münch unter allerhand Vorwänden dieſe
Entſcheidung zu hintertreiben; grenzenlos war die Nachſicht des Hauſes

*) Denkſchrift des Auswärtigen Amtes, die gegenwärtige Lage des Herzogthums
Braunſchweig betr., 29. Oct. Bernſtorff, Weiſung an Bülow, 17. Nov. 1830.
**) Bülow’s Bericht, 20. Nov. Münſter an Herzog Wilhelm, 16. Nov. 1830.
***) Herzog Wilhelm an Wittgenſtein, 16. November. Bernſtorff an Wittgenſtein,
21. Nov. 1830.
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[108/0122] IV. 2. Die conſtitutionelle Bewegung in Norddeutſchland. Er hatte den jungen Herzog zu der Reiſe nach Braunſchweig bewogen und ſich dann zurückgehalten, um dem Deutſchen Bunde und dem wel- fiſchen Hauſe nicht vorzugreifen. Aber die von Preußen früher beabſich- tigte Abſendung eines Bundescommiſſars war durch die Ereigniſſe längſt überholt. Herzog Wilhelm’s eigenmächtige Statthalterſchaft wurde von den Revolutionären allerorten als ein Regiment der Volksſouveränität geprieſen, die unſicheren Zuſtände des Landes bedrohten die ganze Nach- barſchaft. Es ward hohe Zeit, daß der Bund die Regentſchaft anerkannte und ihr alſo einen feſten Rechtsboden verſchaffte. Der König ließ daher die preußiſche Anſicht in einer ausführlichen Denkſchrift des Auswärtigen Amtes zuſammenfaſſen (29. Oct.): Die Unruhen in Braunſchweig ſeien nicht ſchlechthin anarchiſch, ſondern lediglich gegen den Herzog gerichtet geweſen, der Haß gegen ihn aber ſo glühend, daß die Deutſchen bei ſeiner Rückkehr vielleicht ſelbſt „das ſchauderhafte Beiſpiel“ des Fürſtenmordes erleben könnten. Verſtehe er ſich nicht zu einem Verzichte, ſo bleibe, da die Reichsgerichte nicht mehr beſtünden, nur noch das eine Mittel übrig, daß die Agnaten des welfiſchen Hauſes mit Genehmigung des Bundes- tags einen endgiltigen Rechtszuſtand herſtellten. Noch deutlicher ſchrieb Bernſtorff einige Wochen darauf nach London: ſcheitern die Verhandlungen mit Herzog Karl, dann dürfen ſie nicht von Neuem aufgenommen werden, ſondern die Agnaten müſſen den Vertriebenen für regierungsunfähig erklären und dieſen Beſchluß durch den Bundestag gutheißen laſſen. *) Die Denkſchrift wurde nach London, Hannover und Frankfurt, erſt ſpäter nach Wien geſendet. Eichhorn ſelbſt hatte ſie ſorgfältig umgearbeitet und Alles klug darauf berechnet, die hannoverſche Regierung vorwärts zu drängen, ohne doch den immer wachen Argwohn des Grafen Münſter gegen Preußens hegemoniſche Gelüſte aufzureizen. Der Streich gelang. Münſter eignete ſich die preußiſchen Anſichten vollſtändig an und wieder- holte ſie in einer Denkſchrift für den hannoverſchen Bundesgeſandten, welche das gemeinſame Vorgehen der beiden Kronen in Frankfurt vor- bereiten ſollte. **) Herzog Wilhelm aber ſprach, ſichtlich erleichtert, dem Berliner Hofe ſeinen Dank aus; er erbat und erhielt die Erlaubniß, ſich auf die preußiſche Denkſchrift zu berufen, falls er in die Lage käme, ſein Verbleiben in Braunſchweig vor den deutſchen Fürſten zu rechtfertigen. ***) Zunächſt mußte der Bundestag die ſo ſchmählich verſchleppte Be- ſchwerde der Landſtände gegen Herzog Karl endlich erledigen. Bis zum letzten Augenblicke verſuchte Graf Münch unter allerhand Vorwänden dieſe Entſcheidung zu hintertreiben; grenzenlos war die Nachſicht des Hauſes *) Denkſchrift des Auswärtigen Amtes, die gegenwärtige Lage des Herzogthums Braunſchweig betr., 29. Oct. Bernſtorff, Weiſung an Bülow, 17. Nov. 1830. **) Bülow’s Bericht, 20. Nov. Münſter an Herzog Wilhelm, 16. Nov. 1830. ***) Herzog Wilhelm an Wittgenſtein, 16. November. Bernſtorff an Wittgenſtein, 21. Nov. 1830.

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889, S. 108. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/122>, abgerufen am 29.03.2024.