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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885.

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Das preußische Zollgesetz und die Kleinstaaten.
neigung verscherzt; Preußen wird es dereinst noch bereuen! Und seltsam,
die Angriffe der entrüsteten Vorkämpfer deutscher Handelsfreiheit richteten
sich ausschließlich gegen Preußen, obgleich auch andere Bundesstaaten des
gleichen Frevels schuldig waren. Baiern hatte soeben (22. Juli 1819),
wie Preußen, ein neues Zollgesetz verkündigt, aber Niemand eiferte da-
wider. Vollends das österreichische Prohibitivsystem belastete nicht nur alle
Waaren ungleich härter als das preußische Gesetz, es verbot sogar einzelne
deutsche Erzeugnisse gänzlich, namentlich die Franken- und Rheinweine.
Keiner unter den deutschen Ministern nahm daran Anstoß. Metternich
sagte kurzweg zu Berstett: "ich betrachte Oesterreich als gar nicht in der
Handelsfrage befangen", und der badische Staatsmann nahm diese Er-
klärung ohne Widerspruch als selbstverständlich hin.*) Also ward gerade
durch den leidenschaftlichen Eifer der Kleinen bewiesen, wie fest ihre In-
teressen mit Preußen verkettet waren, wie lose mit Oesterreich. Einige
der kleinen Minister vertraten den Gedanken der Bundeszölle: so Fritsch,
dem sein Großherzog befohlen hatte die Verlegung aller Zolllinien an die
Bundesgrenze zu fordern, so Berstett, der noch immer der Meinung blieb,
durch die Verkündigung allgemeiner Verkehrsfreiheit werde der Bund am
sichersten die Unzufriedenheit der Nation beschwichtigen. Andere wollten
nur den Verkehr mit deutschen Produkten frei lassen, und diese so wenig
wie jene wußten die Mittel zur Ausführung ihres Planes anzugeben:
gegen das Ausland, meinte Berstett gemüthlich, möge jeder Bundesstaat
seine Zölle nach Belieben anordnen, genug wenn im Innern Deutschlands
die Mauthen hinwegfielen. Zu diesen ehrlichen Enthusiasten gesellten sich
einige Bundesgenossen, die ihre unlauteren Hintergedanken kaum ver-
bargen. Der Herzog von Koburg erschien selbst in Wien um durch sein
Veto den Abschluß der Bundeskriegsverfassung zu vereiteln, falls ihm nicht
unbeschränkte Verkehrsfreiheit gewährt würde; doch da die Conferenz das
Bundesmilitärgesetz nicht ins Reine brachte, so ward der feine Plan zu
Schanden. Noch dreister trat Marschall auf. Der witterte mit dem In-
stinkt des Hasses, daß die neue Zollgesetzgebung, das Werk der "demago-
gischen Subalternen" in den Berliner Bureaus, dem preußischen Staate
vielleicht dereinst die Hegemonie im Norden verschaffen könne; durch ihre
Vernichtung dachte er zugleich diesen Staat des Unheils zu demüthigen und
der Schlange der Revolution das Haupt zu zertreten.

Aehnliche Gesinnungen hegte der Kasseler Hof, der bereits, ohne eine
Verständigung mit dem Nachbarstaate auch nur zu versuchen, den Zoll-
krieg gegen Preußen eröffnet hatte. Durch ein Gesetz vom 17. Sept. 1819
wurde die Ein- und Durchfuhr vieler preußischer Waaren verboten oder
mit schweren Zöllen belegt. Der Mehrbetrag der erhöhten Abgaben sollte
verwendet werden zum Besten der hessischen Gewerbtreibenden, welche das

*) Berstett's Bericht an den Großherzog, 10. Jan. 1820.

Das preußiſche Zollgeſetz und die Kleinſtaaten.
neigung verſcherzt; Preußen wird es dereinſt noch bereuen! Und ſeltſam,
die Angriffe der entrüſteten Vorkämpfer deutſcher Handelsfreiheit richteten
ſich ausſchließlich gegen Preußen, obgleich auch andere Bundesſtaaten des
gleichen Frevels ſchuldig waren. Baiern hatte ſoeben (22. Juli 1819),
wie Preußen, ein neues Zollgeſetz verkündigt, aber Niemand eiferte da-
wider. Vollends das öſterreichiſche Prohibitivſyſtem belaſtete nicht nur alle
Waaren ungleich härter als das preußiſche Geſetz, es verbot ſogar einzelne
deutſche Erzeugniſſe gänzlich, namentlich die Franken- und Rheinweine.
Keiner unter den deutſchen Miniſtern nahm daran Anſtoß. Metternich
ſagte kurzweg zu Berſtett: „ich betrachte Oeſterreich als gar nicht in der
Handelsfrage befangen“, und der badiſche Staatsmann nahm dieſe Er-
klärung ohne Widerſpruch als ſelbſtverſtändlich hin.*) Alſo ward gerade
durch den leidenſchaftlichen Eifer der Kleinen bewieſen, wie feſt ihre In-
tereſſen mit Preußen verkettet waren, wie loſe mit Oeſterreich. Einige
der kleinen Miniſter vertraten den Gedanken der Bundeszölle: ſo Fritſch,
dem ſein Großherzog befohlen hatte die Verlegung aller Zolllinien an die
Bundesgrenze zu fordern, ſo Berſtett, der noch immer der Meinung blieb,
durch die Verkündigung allgemeiner Verkehrsfreiheit werde der Bund am
ſicherſten die Unzufriedenheit der Nation beſchwichtigen. Andere wollten
nur den Verkehr mit deutſchen Produkten frei laſſen, und dieſe ſo wenig
wie jene wußten die Mittel zur Ausführung ihres Planes anzugeben:
gegen das Ausland, meinte Berſtett gemüthlich, möge jeder Bundesſtaat
ſeine Zölle nach Belieben anordnen, genug wenn im Innern Deutſchlands
die Mauthen hinwegfielen. Zu dieſen ehrlichen Enthuſiaſten geſellten ſich
einige Bundesgenoſſen, die ihre unlauteren Hintergedanken kaum ver-
bargen. Der Herzog von Koburg erſchien ſelbſt in Wien um durch ſein
Veto den Abſchluß der Bundeskriegsverfaſſung zu vereiteln, falls ihm nicht
unbeſchränkte Verkehrsfreiheit gewährt würde; doch da die Conferenz das
Bundesmilitärgeſetz nicht ins Reine brachte, ſo ward der feine Plan zu
Schanden. Noch dreiſter trat Marſchall auf. Der witterte mit dem In-
ſtinkt des Haſſes, daß die neue Zollgeſetzgebung, das Werk der „demago-
giſchen Subalternen“ in den Berliner Bureaus, dem preußiſchen Staate
vielleicht dereinſt die Hegemonie im Norden verſchaffen könne; durch ihre
Vernichtung dachte er zugleich dieſen Staat des Unheils zu demüthigen und
der Schlange der Revolution das Haupt zu zertreten.

Aehnliche Geſinnungen hegte der Kaſſeler Hof, der bereits, ohne eine
Verſtändigung mit dem Nachbarſtaate auch nur zu verſuchen, den Zoll-
krieg gegen Preußen eröffnet hatte. Durch ein Geſetz vom 17. Sept. 1819
wurde die Ein- und Durchfuhr vieler preußiſcher Waaren verboten oder
mit ſchweren Zöllen belegt. Der Mehrbetrag der erhöhten Abgaben ſollte
verwendet werden zum Beſten der heſſiſchen Gewerbtreibenden, welche das

*) Berſtett’s Bericht an den Großherzog, 10. Jan. 1820.
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[31/0047] Das preußiſche Zollgeſetz und die Kleinſtaaten. neigung verſcherzt; Preußen wird es dereinſt noch bereuen! Und ſeltſam, die Angriffe der entrüſteten Vorkämpfer deutſcher Handelsfreiheit richteten ſich ausſchließlich gegen Preußen, obgleich auch andere Bundesſtaaten des gleichen Frevels ſchuldig waren. Baiern hatte ſoeben (22. Juli 1819), wie Preußen, ein neues Zollgeſetz verkündigt, aber Niemand eiferte da- wider. Vollends das öſterreichiſche Prohibitivſyſtem belaſtete nicht nur alle Waaren ungleich härter als das preußiſche Geſetz, es verbot ſogar einzelne deutſche Erzeugniſſe gänzlich, namentlich die Franken- und Rheinweine. Keiner unter den deutſchen Miniſtern nahm daran Anſtoß. Metternich ſagte kurzweg zu Berſtett: „ich betrachte Oeſterreich als gar nicht in der Handelsfrage befangen“, und der badiſche Staatsmann nahm dieſe Er- klärung ohne Widerſpruch als ſelbſtverſtändlich hin. *) Alſo ward gerade durch den leidenſchaftlichen Eifer der Kleinen bewieſen, wie feſt ihre In- tereſſen mit Preußen verkettet waren, wie loſe mit Oeſterreich. Einige der kleinen Miniſter vertraten den Gedanken der Bundeszölle: ſo Fritſch, dem ſein Großherzog befohlen hatte die Verlegung aller Zolllinien an die Bundesgrenze zu fordern, ſo Berſtett, der noch immer der Meinung blieb, durch die Verkündigung allgemeiner Verkehrsfreiheit werde der Bund am ſicherſten die Unzufriedenheit der Nation beſchwichtigen. Andere wollten nur den Verkehr mit deutſchen Produkten frei laſſen, und dieſe ſo wenig wie jene wußten die Mittel zur Ausführung ihres Planes anzugeben: gegen das Ausland, meinte Berſtett gemüthlich, möge jeder Bundesſtaat ſeine Zölle nach Belieben anordnen, genug wenn im Innern Deutſchlands die Mauthen hinwegfielen. Zu dieſen ehrlichen Enthuſiaſten geſellten ſich einige Bundesgenoſſen, die ihre unlauteren Hintergedanken kaum ver- bargen. Der Herzog von Koburg erſchien ſelbſt in Wien um durch ſein Veto den Abſchluß der Bundeskriegsverfaſſung zu vereiteln, falls ihm nicht unbeſchränkte Verkehrsfreiheit gewährt würde; doch da die Conferenz das Bundesmilitärgeſetz nicht ins Reine brachte, ſo ward der feine Plan zu Schanden. Noch dreiſter trat Marſchall auf. Der witterte mit dem In- ſtinkt des Haſſes, daß die neue Zollgeſetzgebung, das Werk der „demago- giſchen Subalternen“ in den Berliner Bureaus, dem preußiſchen Staate vielleicht dereinſt die Hegemonie im Norden verſchaffen könne; durch ihre Vernichtung dachte er zugleich dieſen Staat des Unheils zu demüthigen und der Schlange der Revolution das Haupt zu zertreten. Aehnliche Geſinnungen hegte der Kaſſeler Hof, der bereits, ohne eine Verſtändigung mit dem Nachbarſtaate auch nur zu verſuchen, den Zoll- krieg gegen Preußen eröffnet hatte. Durch ein Geſetz vom 17. Sept. 1819 wurde die Ein- und Durchfuhr vieler preußiſcher Waaren verboten oder mit ſchweren Zöllen belegt. Der Mehrbetrag der erhöhten Abgaben ſollte verwendet werden zum Beſten der heſſiſchen Gewerbtreibenden, welche das *) Berſtett’s Bericht an den Großherzog, 10. Jan. 1820.

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte03_1885/47>, abgerufen am 29.03.2024.