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Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 2. Riga, 1794.

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Bürger, und von der ersten Gilde 106, nebst
46 ausländischen und 17 zu andern Städten
gehörigen Kaufleuten, wiewol sich mehrere in
diese Gilde einschreiben lassen, die nicht eigent-
lich Kaufleute sind.

Um sich von dem Umsatz und dem Gan-
ge des Handels
einen Begriff zu machen,
wird folgende kurze Darstellung hinreichend
seyn. Die russischen Kaufleute aus dem In-
nern des Reichs finden sich zu bestimmten Zei-
ten in St. Petersburg ein, und schließen mit
den hiesigen Kommissionnairs über den Ver-
kauf ihrer Waaren, nach bestimmten Sorten,
Kontrakte, wobey sie gewöhnlich den halben
oder ganzen Verkaufspreis auf der Stelle be-
zahlt erhalten, ihre Waaren aber nicht eher,
als im folgenden Frühlinge oder Sommer, mit
den durch den ladogaischen Kanal hierher kom-
menden Barken oder auf andere Art, liefern.
Ueber die Güte der Waaren entscheiden als-
dann beeidigte Braker nach den im Kontrakt
bestimmten Sorten. -- Die Artikel der Ein-
fuhr sind entweder von russischen Kaufleuten
durch die hiesigen Kommissionnairs bestellt,
oder diesen von auswärtigen Handelsplätzen zum

Zweiter Theil. C

Buͤrger, und von der erſten Gilde 106, nebſt
46 auslaͤndiſchen und 17 zu andern Staͤdten
gehoͤrigen Kaufleuten, wiewol ſich mehrere in
dieſe Gilde einſchreiben laſſen, die nicht eigent-
lich Kaufleute ſind.

Um ſich von dem Umſatz und dem Gan-
ge des Handels
einen Begriff zu machen,
wird folgende kurze Darſtellung hinreichend
ſeyn. Die ruſſiſchen Kaufleute aus dem In-
nern des Reichs finden ſich zu beſtimmten Zei-
ten in St. Petersburg ein, und ſchließen mit
den hieſigen Kommiſſionnairs uͤber den Ver-
kauf ihrer Waaren, nach beſtimmten Sorten,
Kontrakte, wobey ſie gewoͤhnlich den halben
oder ganzen Verkaufspreis auf der Stelle be-
zahlt erhalten, ihre Waaren aber nicht eher,
als im folgenden Fruͤhlinge oder Sommer, mit
den durch den ladogaiſchen Kanal hierher kom-
menden Barken oder auf andere Art, liefern.
Ueber die Guͤte der Waaren entſcheiden als-
dann beeidigte Braker nach den im Kontrakt
beſtimmten Sorten. — Die Artikel der Ein-
fuhr ſind entweder von ruſſiſchen Kaufleuten
durch die hieſigen Kommiſſionnairs beſtellt,
oder dieſen von auswaͤrtigen Handelsplaͤtzen zum

Zweiter Theil. C
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[33/0049] Buͤrger, und von der erſten Gilde 106, nebſt 46 auslaͤndiſchen und 17 zu andern Staͤdten gehoͤrigen Kaufleuten, wiewol ſich mehrere in dieſe Gilde einſchreiben laſſen, die nicht eigent- lich Kaufleute ſind. Um ſich von dem Umſatz und dem Gan- ge des Handels einen Begriff zu machen, wird folgende kurze Darſtellung hinreichend ſeyn. Die ruſſiſchen Kaufleute aus dem In- nern des Reichs finden ſich zu beſtimmten Zei- ten in St. Petersburg ein, und ſchließen mit den hieſigen Kommiſſionnairs uͤber den Ver- kauf ihrer Waaren, nach beſtimmten Sorten, Kontrakte, wobey ſie gewoͤhnlich den halben oder ganzen Verkaufspreis auf der Stelle be- zahlt erhalten, ihre Waaren aber nicht eher, als im folgenden Fruͤhlinge oder Sommer, mit den durch den ladogaiſchen Kanal hierher kom- menden Barken oder auf andere Art, liefern. Ueber die Guͤte der Waaren entſcheiden als- dann beeidigte Braker nach den im Kontrakt beſtimmten Sorten. — Die Artikel der Ein- fuhr ſind entweder von ruſſiſchen Kaufleuten durch die hieſigen Kommiſſionnairs beſtellt, oder dieſen von auswaͤrtigen Handelsplaͤtzen zum Zweiter Theil. C

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Zitationshilfe: Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 2. Riga, 1794, S. 33. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/storch_petersburg02_1794/49>, abgerufen am 23.04.2024.