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Stock, Ch. L.: Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg, 1844.

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Wollte nun der Meister den Gesellen aufnehmen, so ant-
wortete er:
Ich sage ihm auf vierzehn Tage Arbeit zu, wo nicht:
ich danke.

Nach beendigtem Umgang ging der Ordengesell wieder auf
die Herberge und redete den Fremden so an:
Also mit Gunst Fremder, Er möchte wohl gern wissen,
woran Er wäre? *)

Ich bin gegangen
Nach Seinem Verlangen,
Nach meinem Vermögen,
So weit das Handwerk redlich gewesen,
Bin ich eingegangen;
Wo es nicht redlich gewesen,
Bin ich vorbei gegangen.

Er hat zwar eingeschickt bei Meister N. N., der läßt sich
aber für dies Mal bedanken. Ich bin der Reihe nach
weiter gegangen, die günstigen Meister lassen sich alle
bedanken und wünschen viel Glück in der Fremde.

Ist der Beutel wohl gespickt,
Sind die Schuhe wohl geflickt,
Häng über die Schulter einen Spieß,
Ein schwarzbraun Mädel an die Seiten,
So mag mein lieber Junggesell
Wohl über ein Gräblein schreiten.

Also mit Gunst Fremder, Er mag wohl mehr vergessen
haben, als ich gelernt habe, übrigens ist hier der Ge-
brauch **), wenn ein Fremder umschauen läßt und erhält

ters und nicht in des Meisters Haus, und begehrte nach Handwerks-
gewohnheit vierzehn Tage in seiner Werkstatt zu arbeiten, des Meisters
Nutz zu schaffen und Schaden zu verhüten, könnte er dem guten
Jünger ohne seinen Schaden fördern, das wäre sein und des Jün-
gers Begehr. -- Wir hören also im achtzehnten Jahrhundert fast die-
selben Worte wie 1652.
*) Hier fehlt gewiß die Antwort des Fremden.
**) In jeder Stadt mochte dies wohl anders seyn.

Wollte nun der Meiſter den Geſellen aufnehmen, ſo ant-
wortete er:
Ich ſage ihm auf vierzehn Tage Arbeit zu, wo nicht:
ich danke.

Nach beendigtem Umgang ging der Ordengeſell wieder auf
die Herberge und redete den Fremden ſo an:
Alſo mit Gunſt Fremder, Er möchte wohl gern wiſſen,
woran Er wäre? *)

Ich bin gegangen
Nach Seinem Verlangen,
Nach meinem Vermögen,
So weit das Handwerk redlich geweſen,
Bin ich eingegangen;
Wo es nicht redlich geweſen,
Bin ich vorbei gegangen.

Er hat zwar eingeſchickt bei Meiſter N. N., der läßt ſich
aber für dies Mal bedanken. Ich bin der Reihe nach
weiter gegangen, die günſtigen Meiſter laſſen ſich alle
bedanken und wünſchen viel Glück in der Fremde.

Iſt der Beutel wohl geſpickt,
Sind die Schuhe wohl geflickt,
Häng über die Schulter einen Spieß,
Ein ſchwarzbraun Mädel an die Seiten,
So mag mein lieber Junggeſell
Wohl über ein Gräblein ſchreiten.

Alſo mit Gunſt Fremder, Er mag wohl mehr vergeſſen
haben, als ich gelernt habe, übrigens iſt hier der Ge-
brauch **), wenn ein Fremder umſchauen läßt und erhält

ters und nicht in des Meiſters Haus, und begehrte nach Handwerks-
gewohnheit vierzehn Tage in ſeiner Werkſtatt zu arbeiten, des Meiſters
Nutz zu ſchaffen und Schaden zu verhüten, könnte er dem guten
Jünger ohne ſeinen Schaden fördern, das wäre ſein und des Jün-
gers Begehr. — Wir hören alſo im achtzehnten Jahrhundert faſt die-
ſelben Worte wie 1652.
*) Hier fehlt gewiß die Antwort des Fremden.
**) In jeder Stadt mochte dies wohl anders ſeyn.
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[64/0074] Wollte nun der Meiſter den Geſellen aufnehmen, ſo ant- wortete er: Ich ſage ihm auf vierzehn Tage Arbeit zu, wo nicht: ich danke. Nach beendigtem Umgang ging der Ordengeſell wieder auf die Herberge und redete den Fremden ſo an: Alſo mit Gunſt Fremder, Er möchte wohl gern wiſſen, woran Er wäre? *) Ich bin gegangen Nach Seinem Verlangen, Nach meinem Vermögen, So weit das Handwerk redlich geweſen, Bin ich eingegangen; Wo es nicht redlich geweſen, Bin ich vorbei gegangen. Er hat zwar eingeſchickt bei Meiſter N. N., der läßt ſich aber für dies Mal bedanken. Ich bin der Reihe nach weiter gegangen, die günſtigen Meiſter laſſen ſich alle bedanken und wünſchen viel Glück in der Fremde. Iſt der Beutel wohl geſpickt, Sind die Schuhe wohl geflickt, Häng über die Schulter einen Spieß, Ein ſchwarzbraun Mädel an die Seiten, So mag mein lieber Junggeſell Wohl über ein Gräblein ſchreiten. Alſo mit Gunſt Fremder, Er mag wohl mehr vergeſſen haben, als ich gelernt habe, übrigens iſt hier der Ge- brauch **), wenn ein Fremder umſchauen läßt und erhält **) *) Hier fehlt gewiß die Antwort des Fremden. **) In jeder Stadt mochte dies wohl anders ſeyn. **) ters und nicht in des Meiſters Haus, und begehrte nach Handwerks- gewohnheit vierzehn Tage in ſeiner Werkſtatt zu arbeiten, des Meiſters Nutz zu ſchaffen und Schaden zu verhüten, könnte er dem guten Jünger ohne ſeinen Schaden fördern, das wäre ſein und des Jün- gers Begehr. — Wir hören alſo im achtzehnten Jahrhundert faſt die- ſelben Worte wie 1652.

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Zitationshilfe: Stock, Ch. L.: Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg, 1844, S. 64. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stock_gesellenwesen_1844/74>, abgerufen am 29.03.2024.