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Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig, 1845.

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Selbsthülfe, eine vom Ich gesetzte Preisbestimmung, eine wirk¬
liche, freie Verwerthung seines Eigenthums, die er nicht zulassen
kann. Was sollen also die Arbeiter anfangen? Auf sich halten
und nach dem Staate nichts fragen?

Wie es sich aber mit meiner gegenständlichen Arbeit ver¬
hält, so auch mit meiner geistigen. Es erlaubt Mir der
Staat alle meine Gedanken zu verwerthen und an den Mann
zu bringen (Ich verwerthe sie ja z. B. schon dadurch, daß sie
Mir von den Zuhörern Ehre einbringen u. dergl.); allein nur
so lange als meine Gedanken -- seine Gedanken sind.
Hege Ich dagegen Gedanken, welche er nicht approbiren, d. h.
zu den seinigen machen kann, so erlaubt er Mir durchaus
nicht, sie zu verwerthen, sie in den Austausch, den Ver¬
kehr
zu bringen. Meine Gedanken sind nur frei, wenn sie
Mir durch die Gnade des Staats vergönnt sind, d.h. wenn
sie Gedanken des Staats sind. Frei philosophiren läßt er
Mich nur, sofern Ich Mich als "Staatsphilosoph" bewähre:
gegen den Staat darf Ich nicht Philosophiren, so gerne er's
auch nachsieht, daß Ich ihm von seinen "Mängeln" helfe, ihn
"fördere". -- Also wie Ich Mich nur als ein vom Staate
gnädigst verstattetes, als ein mit seinem Legitimitätszeugniß
und Polizeipasse versehenes Ich betragen darf, so ist es Mir
auch nicht vergönnt, das Meinige zu verwerthen, es sei denn,
daß es sich als das Seinige ausweise, welches Ich von ihm
zu Lehen trage. Meine Wege müssen seine Wege sein, sonst
pfändet er Mich; meine Gedanken seine Gedanken, sonst stopft
er Mir den Mund.

Vor nichts hat der Staat sich mehr zu fürchten, als vor
dem Werthe Meiner, und nichts muß er sorgfältiger zu verhü¬
ten suchen, als jede Mir entgegenkommende Gelegenheit, Mich

Selbſthülfe, eine vom Ich geſetzte Preisbeſtimmung, eine wirk¬
liche, freie Verwerthung ſeines Eigenthums, die er nicht zulaſſen
kann. Was ſollen alſo die Arbeiter anfangen? Auf ſich halten
und nach dem Staate nichts fragen?

Wie es ſich aber mit meiner gegenſtändlichen Arbeit ver¬
hält, ſo auch mit meiner geiſtigen. Es erlaubt Mir der
Staat alle meine Gedanken zu verwerthen und an den Mann
zu bringen (Ich verwerthe ſie ja z. B. ſchon dadurch, daß ſie
Mir von den Zuhörern Ehre einbringen u. dergl.); allein nur
ſo lange als meine Gedanken — ſeine Gedanken ſind.
Hege Ich dagegen Gedanken, welche er nicht approbiren, d. h.
zu den ſeinigen machen kann, ſo erlaubt er Mir durchaus
nicht, ſie zu verwerthen, ſie in den Austauſch, den Ver¬
kehr
zu bringen. Meine Gedanken ſind nur frei, wenn ſie
Mir durch die Gnade des Staats vergönnt ſind, d.h. wenn
ſie Gedanken des Staats ſind. Frei philoſophiren läßt er
Mich nur, ſofern Ich Mich als „Staatsphiloſoph“ bewähre:
gegen den Staat darf Ich nicht Philoſophiren, ſo gerne er's
auch nachſieht, daß Ich ihm von ſeinen „Mängeln“ helfe, ihn
„fördere“. — Alſo wie Ich Mich nur als ein vom Staate
gnädigſt verſtattetes, als ein mit ſeinem Legitimitätszeugniß
und Polizeipaſſe verſehenes Ich betragen darf, ſo iſt es Mir
auch nicht vergönnt, das Meinige zu verwerthen, es ſei denn,
daß es ſich als das Seinige ausweiſe, welches Ich von ihm
zu Lehen trage. Meine Wege müſſen ſeine Wege ſein, ſonſt
pfändet er Mich; meine Gedanken ſeine Gedanken, ſonſt ſtopft
er Mir den Mund.

Vor nichts hat der Staat ſich mehr zu fürchten, als vor
dem Werthe Meiner, und nichts muß er ſorgfältiger zu verhü¬
ten ſuchen, als jede Mir entgegenkommende Gelegenheit, Mich

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[338/0346] Selbſthülfe, eine vom Ich geſetzte Preisbeſtimmung, eine wirk¬ liche, freie Verwerthung ſeines Eigenthums, die er nicht zulaſſen kann. Was ſollen alſo die Arbeiter anfangen? Auf ſich halten und nach dem Staate nichts fragen? Wie es ſich aber mit meiner gegenſtändlichen Arbeit ver¬ hält, ſo auch mit meiner geiſtigen. Es erlaubt Mir der Staat alle meine Gedanken zu verwerthen und an den Mann zu bringen (Ich verwerthe ſie ja z. B. ſchon dadurch, daß ſie Mir von den Zuhörern Ehre einbringen u. dergl.); allein nur ſo lange als meine Gedanken — ſeine Gedanken ſind. Hege Ich dagegen Gedanken, welche er nicht approbiren, d. h. zu den ſeinigen machen kann, ſo erlaubt er Mir durchaus nicht, ſie zu verwerthen, ſie in den Austauſch, den Ver¬ kehr zu bringen. Meine Gedanken ſind nur frei, wenn ſie Mir durch die Gnade des Staats vergönnt ſind, d.h. wenn ſie Gedanken des Staats ſind. Frei philoſophiren läßt er Mich nur, ſofern Ich Mich als „Staatsphiloſoph“ bewähre: gegen den Staat darf Ich nicht Philoſophiren, ſo gerne er's auch nachſieht, daß Ich ihm von ſeinen „Mängeln“ helfe, ihn „fördere“. — Alſo wie Ich Mich nur als ein vom Staate gnädigſt verſtattetes, als ein mit ſeinem Legitimitätszeugniß und Polizeipaſſe verſehenes Ich betragen darf, ſo iſt es Mir auch nicht vergönnt, das Meinige zu verwerthen, es ſei denn, daß es ſich als das Seinige ausweiſe, welches Ich von ihm zu Lehen trage. Meine Wege müſſen ſeine Wege ſein, ſonſt pfändet er Mich; meine Gedanken ſeine Gedanken, ſonſt ſtopft er Mir den Mund. Vor nichts hat der Staat ſich mehr zu fürchten, als vor dem Werthe Meiner, und nichts muß er ſorgfältiger zu verhü¬ ten ſuchen, als jede Mir entgegenkommende Gelegenheit, Mich

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Zitationshilfe: Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig, 1845, S. 338. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stirner_einzige_1845/346>, abgerufen am 25.04.2024.