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Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig, 1845.

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Einzelnen. Und diese Einzelnen werden als eine Gesammt¬
masse nicht weniger willkührlich mit Grund und Boden um¬
gehen, als ein vereinzelter Einzelner, oder sogenannter pro¬
prietaire
. Auch so bleibt also das Eigenthum bestehen,
und zwar auch als "ausschließlich", indem die Menschheit,
diese große Societät, den Einzelnen von ihrem Eigenthum
ausschließt (ihm vielleicht nur ein Stück davon verpachtet, zu
Lehn giebt), wie sie ohnehin alles, was nicht Menschheit ist,
ausschließt, z. B. die Thierwelt nicht zum Eigenthum kommen
läßt. -- So wird's auch bleiben und werden. Dasjenige,
woran Alle Antheil haben wollen, wird demjenigen Ein¬
zelnen entzogen werden, der es für sich allein haben will, es
wird zu einem Gemeingut gemacht. Als an einem Ge¬
meingut
hat Jeder daran seinen Antheil, und dieser An¬
theil ist sein Eigenthum. So ist ja auch in unseren alten
Verhältnissen ein Haus, welches fünf Erben gehört, ihr Ge¬
meingut; der fünfte Theil des Ertrages aber ist eines Jeden
Eigenthum. Proud'hon konnte sein weitläuftiges Pathos spa¬
ren, wenn er sagte: Es giebt einige Dinge, die nur Wenigen
gehören, und auf die Wir übrigen von nun an Anspruch oder
-- Jagd machen wollen. Laßt sie Uns nehmen, weil man
durch's Nehmen zum Eigenthum kommt, und das für jetzt noch
uns entzogene Eigenthum auch nur durch's Nehmen an die
Eigenthümer gekommen ist. Es wird sich besser nutzen lassen,
wenn es in Unser Aller Händen ist, als wenn die Weni¬
gen darüber verfügen. Associiren wir Uns daher zu dem Zwecke
dieses Raubes (vol). -- Dafür schwindelt er Uns vor, die
Societät sei die ursprüngliche Besitzerin und die einzige Eigen¬
thümerin von unverjährbarem Rechte; an ihr sei der sogenannte
Eigenthümer zum Diebe geworden. (La propriete c'est le

Einzelnen. Und dieſe Einzelnen werden als eine Geſammt¬
maſſe nicht weniger willkührlich mit Grund und Boden um¬
gehen, als ein vereinzelter Einzelner, oder ſogenannter pro¬
priétaire
. Auch ſo bleibt alſo das Eigenthum beſtehen,
und zwar auch als „ausſchließlich“, indem die Menſchheit,
dieſe große Societät, den Einzelnen von ihrem Eigenthum
ausſchließt (ihm vielleicht nur ein Stück davon verpachtet, zu
Lehn giebt), wie ſie ohnehin alles, was nicht Menſchheit iſt,
ausſchließt, z. B. die Thierwelt nicht zum Eigenthum kommen
läßt. — So wird's auch bleiben und werden. Dasjenige,
woran Alle Antheil haben wollen, wird demjenigen Ein¬
zelnen entzogen werden, der es für ſich allein haben will, es
wird zu einem Gemeingut gemacht. Als an einem Ge¬
meingut
hat Jeder daran ſeinen Antheil, und dieſer An¬
theil iſt ſein Eigenthum. So iſt ja auch in unſeren alten
Verhältniſſen ein Haus, welches fünf Erben gehört, ihr Ge¬
meingut; der fünfte Theil des Ertrages aber iſt eines Jeden
Eigenthum. Proud'hon konnte ſein weitläuftiges Pathos ſpa¬
ren, wenn er ſagte: Es giebt einige Dinge, die nur Wenigen
gehören, und auf die Wir übrigen von nun an Anſpruch oder
— Jagd machen wollen. Laßt ſie Uns nehmen, weil man
durch's Nehmen zum Eigenthum kommt, und das für jetzt noch
uns entzogene Eigenthum auch nur durch's Nehmen an die
Eigenthümer gekommen iſt. Es wird ſich beſſer nutzen laſſen,
wenn es in Unſer Aller Händen iſt, als wenn die Weni¬
gen darüber verfügen. Aſſociiren wir Uns daher zu dem Zwecke
dieſes Raubes (vol). — Dafür ſchwindelt er Uns vor, die
Societät ſei die urſprüngliche Beſitzerin und die einzige Eigen¬
thümerin von unverjährbarem Rechte; an ihr ſei der ſogenannte
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[330/0338] Einzelnen. Und dieſe Einzelnen werden als eine Geſammt¬ maſſe nicht weniger willkührlich mit Grund und Boden um¬ gehen, als ein vereinzelter Einzelner, oder ſogenannter pro¬ priétaire. Auch ſo bleibt alſo das Eigenthum beſtehen, und zwar auch als „ausſchließlich“, indem die Menſchheit, dieſe große Societät, den Einzelnen von ihrem Eigenthum ausſchließt (ihm vielleicht nur ein Stück davon verpachtet, zu Lehn giebt), wie ſie ohnehin alles, was nicht Menſchheit iſt, ausſchließt, z. B. die Thierwelt nicht zum Eigenthum kommen läßt. — So wird's auch bleiben und werden. Dasjenige, woran Alle Antheil haben wollen, wird demjenigen Ein¬ zelnen entzogen werden, der es für ſich allein haben will, es wird zu einem Gemeingut gemacht. Als an einem Ge¬ meingut hat Jeder daran ſeinen Antheil, und dieſer An¬ theil iſt ſein Eigenthum. So iſt ja auch in unſeren alten Verhältniſſen ein Haus, welches fünf Erben gehört, ihr Ge¬ meingut; der fünfte Theil des Ertrages aber iſt eines Jeden Eigenthum. Proud'hon konnte ſein weitläuftiges Pathos ſpa¬ ren, wenn er ſagte: Es giebt einige Dinge, die nur Wenigen gehören, und auf die Wir übrigen von nun an Anſpruch oder — Jagd machen wollen. Laßt ſie Uns nehmen, weil man durch's Nehmen zum Eigenthum kommt, und das für jetzt noch uns entzogene Eigenthum auch nur durch's Nehmen an die Eigenthümer gekommen iſt. Es wird ſich beſſer nutzen laſſen, wenn es in Unſer Aller Händen iſt, als wenn die Weni¬ gen darüber verfügen. Aſſociiren wir Uns daher zu dem Zwecke dieſes Raubes (vol). — Dafür ſchwindelt er Uns vor, die Societät ſei die urſprüngliche Beſitzerin und die einzige Eigen¬ thümerin von unverjährbarem Rechte; an ihr ſei der ſogenannte Eigenthümer zum Diebe geworden. (La propriété c'est le

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Zitationshilfe: Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig, 1845, S. 330. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stirner_einzige_1845/338>, abgerufen am 25.04.2024.