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Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 3 (2,2). Stuttgart, 1867.

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der Verwaltung. Hier sind feste Kategorien ein praktisches Be-
dürfniß. Ohne sie ist an eine Vergleichung und an einen Fort-
schritt durch die Vergleichung nicht zu denken. Ohne sie stehen
die Staaten Europa's mit ihrem innern Leben unvermittelt neben
einander. Ohne sie ist ein Verständniß des Verschiedenen neben
und über der Kenntniß desselben nicht möglich. Unsere nächste
Aufgabe muß es sein, sie aufzusuchen, und das ist schwer; die
zweite, sie anzunehmen, und das wird das Schwerere bleiben.

Wir haben dieß für das Gesundheitswesen versucht. Der
Probirstein der Richtigkeit kann nur darin bestehen, daß sich alle
auf dieß Gebiet bezüglichen Rechtsnormen und Thatsachen gleich-
sam von selbst in die betreffenden Kategorien hineinordnen und
das System dadurch einerseits erklären, andererseits erfüllen. Wir
würden glauben, dem Wichtigsten, was eine solche Arbeit leisten
kann, näher gekommen zu sein, wenn die Fachmänner der einzelnen
Länder diesen Versuch mit dem vorliegenden Werke machten.

Daß es uns nun trotz aller Mühe nicht gelungen ist, das
gesammte Material vollständig zu bewältigen oder auch nur zu
kennen, wird jeder begreifen, der dieß Gebiet kennt. Aber dennoch
glauben wir, daß die wesentlichen Elemente vorhanden sind. Es
ist nicht Sitte, Männer von Fach öffentlich und allgemein zu
bitten, ihre Bemerkungen und Beiträge namentlich in Betreff ein-
zelner Staaten dem Verfasser, der recht wohl weiß, daß für jeden
Fachmann nur das in einer solchen Arbeit von Werth sein kann,
was über die andern Staaten gesagt ist, zu übermitteln. Dennoch

der Verwaltung. Hier ſind feſte Kategorien ein praktiſches Be-
dürfniß. Ohne ſie iſt an eine Vergleichung und an einen Fort-
ſchritt durch die Vergleichung nicht zu denken. Ohne ſie ſtehen
die Staaten Europa’s mit ihrem innern Leben unvermittelt neben
einander. Ohne ſie iſt ein Verſtändniß des Verſchiedenen neben
und über der Kenntniß deſſelben nicht möglich. Unſere nächſte
Aufgabe muß es ſein, ſie aufzuſuchen, und das iſt ſchwer; die
zweite, ſie anzunehmen, und das wird das Schwerere bleiben.

Wir haben dieß für das Geſundheitsweſen verſucht. Der
Probirſtein der Richtigkeit kann nur darin beſtehen, daß ſich alle
auf dieß Gebiet bezüglichen Rechtsnormen und Thatſachen gleich-
ſam von ſelbſt in die betreffenden Kategorien hineinordnen und
das Syſtem dadurch einerſeits erklären, andererſeits erfüllen. Wir
würden glauben, dem Wichtigſten, was eine ſolche Arbeit leiſten
kann, näher gekommen zu ſein, wenn die Fachmänner der einzelnen
Länder dieſen Verſuch mit dem vorliegenden Werke machten.

Daß es uns nun trotz aller Mühe nicht gelungen iſt, das
geſammte Material vollſtändig zu bewältigen oder auch nur zu
kennen, wird jeder begreifen, der dieß Gebiet kennt. Aber dennoch
glauben wir, daß die weſentlichen Elemente vorhanden ſind. Es
iſt nicht Sitte, Männer von Fach öffentlich und allgemein zu
bitten, ihre Bemerkungen und Beiträge namentlich in Betreff ein-
zelner Staaten dem Verfaſſer, der recht wohl weiß, daß für jeden
Fachmann nur das in einer ſolchen Arbeit von Werth ſein kann,
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[VII/0013] der Verwaltung. Hier ſind feſte Kategorien ein praktiſches Be- dürfniß. Ohne ſie iſt an eine Vergleichung und an einen Fort- ſchritt durch die Vergleichung nicht zu denken. Ohne ſie ſtehen die Staaten Europa’s mit ihrem innern Leben unvermittelt neben einander. Ohne ſie iſt ein Verſtändniß des Verſchiedenen neben und über der Kenntniß deſſelben nicht möglich. Unſere nächſte Aufgabe muß es ſein, ſie aufzuſuchen, und das iſt ſchwer; die zweite, ſie anzunehmen, und das wird das Schwerere bleiben. Wir haben dieß für das Geſundheitsweſen verſucht. Der Probirſtein der Richtigkeit kann nur darin beſtehen, daß ſich alle auf dieß Gebiet bezüglichen Rechtsnormen und Thatſachen gleich- ſam von ſelbſt in die betreffenden Kategorien hineinordnen und das Syſtem dadurch einerſeits erklären, andererſeits erfüllen. Wir würden glauben, dem Wichtigſten, was eine ſolche Arbeit leiſten kann, näher gekommen zu ſein, wenn die Fachmänner der einzelnen Länder dieſen Verſuch mit dem vorliegenden Werke machten. Daß es uns nun trotz aller Mühe nicht gelungen iſt, das geſammte Material vollſtändig zu bewältigen oder auch nur zu kennen, wird jeder begreifen, der dieß Gebiet kennt. Aber dennoch glauben wir, daß die weſentlichen Elemente vorhanden ſind. Es iſt nicht Sitte, Männer von Fach öffentlich und allgemein zu bitten, ihre Bemerkungen und Beiträge namentlich in Betreff ein- zelner Staaten dem Verfaſſer, der recht wohl weiß, daß für jeden Fachmann nur das in einer ſolchen Arbeit von Werth ſein kann, was über die andern Staaten geſagt iſt, zu übermitteln. Dennoch

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Zitationshilfe: Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 3 (2,2). Stuttgart, 1867, S. VII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stein_verwaltungslehre03_1867/13>, abgerufen am 28.03.2024.