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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

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I. Abschnitt. Forstwirtschaftspflege.
nur in sehr ungenügendem Masse möglich. 1) Ausserdem fehlen auch
statistische Mitteilungen über so viele Staaten, dass die Bearbeitung
einer gemeinschaftlichen deutschen Forststatistik immer noch nicht
durchführbar ist.

Bereits die erste deutsche Forstversammlung zu Braunschweig im
Jahre 1872 hatte beantragt, dass die Organisation der Forststatistik
von Reichswegen in Angriff genommen werden solle. Diesem Wunsche
entsprechend wurde im Jahre 1874 eine Kommission zur Ausarbeitung
eines Planes für die deutsche Forststatistik zusammenberufen. Leider
stellte diese einen so umfangreichen Entwurf auf 2), dass dessen Durch-
führung von vornherein mit Rücksicht auf die erwachsenden Kosten und
die Arbeitslast, sowie wegen der Unmöglichkeit, einzelne Fragen (z. B.
die Terrain- und Bodenbeschaffenheit für sämtliche Waldungen) über-
haupt zu beantworten, als eine Unmöglichkeit bezeichnet werden musste,
abgesehen davon, dass der Organisation einer derartigen Forststatistik von
seiten des Reiches deshalb Bedenken entgegentraten, weil die Waldungen
mehr einen Gegenstand der Landes- als der Reichsinteressen bilden.

Der Bundesratsausschuss für Handel und Gewerbe, welcher diesen
Plan zu prüfen hatte, nahm zwar eine Reihe von Vereinfachungen vor,
allein der unterm 20. Januar 1876 erstattete Bericht liess immerhin
noch einen sehr erheblichen und höchst wertvollen Teil des ursprüng-
lichen Entwurfes bestehen; leider sind auch diese Vorschläge als noch
zu weitgehend befunden worden, und so ist denn die ganze Angelegen-
heit einer Reichsforststatistik ins Stocken geraten.

Die deutsche Forstversammlung zu Hannover im Jahre 1881 nahm
diesen Gegenstand nochmals auf und schlug die Einschränkung der
statistischen Erhebungen in folgender Weise vor:

A. Es solle in 10 jähriger Wiederholung 1. für die Staats- oder
unter Staatsaufsicht stehenden, mit genügender Forsteinrichtung ver-
sehenen Forsten ermittelt werden: a) die Fläche der Forstgrundstücke,
unterschieden nach Holzgrund, Nebengrund und Unland, sowie nach
dem Besitzstande, b) die Fläche der zur Holzzucht bestimmten Forst-
grundstücke nach Besitzstand, Standort, Bestand und Betrieb, sowie
nach ihrer Eigenschaft als Wirtschafts- oder Schutzwald; 2. für die nicht
unter 1 genannten Forste: die Fläche der zur Holzzucht bestimmten
Forstgrundstücke, unterschieden nach dem Besitzstande, mit Angabe der
hauptsächlichen Betriebsart als Hoch-, Mittel- und Niederwald, sowie
nach ihrer Eigenschaft als Wirtschafts- oder Schutzwald.

B. In jährlicher Wiederholung für die Staats- und unter Staats-

1) Vgl. die Zusammenstellung der vorliegenden Veröffentlichungen von Danckel-
mann
in der Zeitschr. f. Forst- u. Jagdwesen 1893, S. 187 ff. u. die Note auf S. 205 ff.
2) Veröffentlicht im XIV. Bande der Statistik der Deutschen Reiches, ferner von
Bernhardt in der Zeitschr. f. Forst- und Jagdwesen 1875, S. 135.

I. Abschnitt. Forstwirtschaftspflege.
nur in sehr ungenügendem Maſse möglich. 1) Auſserdem fehlen auch
statistische Mitteilungen über so viele Staaten, dass die Bearbeitung
einer gemeinschaftlichen deutschen Forststatistik immer noch nicht
durchführbar ist.

Bereits die erste deutsche Forstversammlung zu Braunschweig im
Jahre 1872 hatte beantragt, daſs die Organisation der Forststatistik
von Reichswegen in Angriff genommen werden solle. Diesem Wunsche
entsprechend wurde im Jahre 1874 eine Kommission zur Ausarbeitung
eines Planes für die deutsche Forststatistik zusammenberufen. Leider
stellte diese einen so umfangreichen Entwurf auf 2), daſs dessen Durch-
führung von vornherein mit Rücksicht auf die erwachsenden Kosten und
die Arbeitslast, sowie wegen der Unmöglichkeit, einzelne Fragen (z. B.
die Terrain- und Bodenbeschaffenheit für sämtliche Waldungen) über-
haupt zu beantworten, als eine Unmöglichkeit bezeichnet werden muſste,
abgesehen davon, daſs der Organisation einer derartigen Forststatistik von
seiten des Reiches deshalb Bedenken entgegentraten, weil die Waldungen
mehr einen Gegenstand der Landes- als der Reichsinteressen bilden.

Der Bundesratsausschuſs für Handel und Gewerbe, welcher diesen
Plan zu prüfen hatte, nahm zwar eine Reihe von Vereinfachungen vor,
allein der unterm 20. Januar 1876 erstattete Bericht lieſs immerhin
noch einen sehr erheblichen und höchst wertvollen Teil des ursprüng-
lichen Entwurfes bestehen; leider sind auch diese Vorschläge als noch
zu weitgehend befunden worden, und so ist denn die ganze Angelegen-
heit einer Reichsforststatistik ins Stocken geraten.

Die deutsche Forstversammlung zu Hannover im Jahre 1881 nahm
diesen Gegenstand nochmals auf und schlug die Einschränkung der
statistischen Erhebungen in folgender Weise vor:

A. Es solle in 10 jähriger Wiederholung 1. für die Staats- oder
unter Staatsaufsicht stehenden, mit genügender Forsteinrichtung ver-
sehenen Forsten ermittelt werden: a) die Fläche der Forstgrundstücke,
unterschieden nach Holzgrund, Nebengrund und Unland, sowie nach
dem Besitzstande, b) die Fläche der zur Holzzucht bestimmten Forst-
grundstücke nach Besitzstand, Standort, Bestand und Betrieb, sowie
nach ihrer Eigenschaft als Wirtschafts- oder Schutzwald; 2. für die nicht
unter 1 genannten Forste: die Fläche der zur Holzzucht bestimmten
Forstgrundstücke, unterschieden nach dem Besitzstande, mit Angabe der
hauptsächlichen Betriebsart als Hoch-, Mittel- und Niederwald, sowie
nach ihrer Eigenschaft als Wirtschafts- oder Schutzwald.

B. In jährlicher Wiederholung für die Staats- und unter Staats-

1) Vgl. die Zusammenstellung der vorliegenden Veröffentlichungen von Danckel-
mann
in der Zeitschr. f. Forst- u. Jagdwesen 1893, S. 187 ff. u. die Note auf S. 205 ff.
2) Veröffentlicht im XIV. Bande der Statistik der Deutschen Reiches, ferner von
Bernhardt in der Zeitschr. f. Forst- und Jagdwesen 1875, S. 135.
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[133/0151] I. Abschnitt. Forstwirtschaftspflege. nur in sehr ungenügendem Maſse möglich. 1) Auſserdem fehlen auch statistische Mitteilungen über so viele Staaten, dass die Bearbeitung einer gemeinschaftlichen deutschen Forststatistik immer noch nicht durchführbar ist. Bereits die erste deutsche Forstversammlung zu Braunschweig im Jahre 1872 hatte beantragt, daſs die Organisation der Forststatistik von Reichswegen in Angriff genommen werden solle. Diesem Wunsche entsprechend wurde im Jahre 1874 eine Kommission zur Ausarbeitung eines Planes für die deutsche Forststatistik zusammenberufen. Leider stellte diese einen so umfangreichen Entwurf auf 2), daſs dessen Durch- führung von vornherein mit Rücksicht auf die erwachsenden Kosten und die Arbeitslast, sowie wegen der Unmöglichkeit, einzelne Fragen (z. B. die Terrain- und Bodenbeschaffenheit für sämtliche Waldungen) über- haupt zu beantworten, als eine Unmöglichkeit bezeichnet werden muſste, abgesehen davon, daſs der Organisation einer derartigen Forststatistik von seiten des Reiches deshalb Bedenken entgegentraten, weil die Waldungen mehr einen Gegenstand der Landes- als der Reichsinteressen bilden. Der Bundesratsausschuſs für Handel und Gewerbe, welcher diesen Plan zu prüfen hatte, nahm zwar eine Reihe von Vereinfachungen vor, allein der unterm 20. Januar 1876 erstattete Bericht lieſs immerhin noch einen sehr erheblichen und höchst wertvollen Teil des ursprüng- lichen Entwurfes bestehen; leider sind auch diese Vorschläge als noch zu weitgehend befunden worden, und so ist denn die ganze Angelegen- heit einer Reichsforststatistik ins Stocken geraten. Die deutsche Forstversammlung zu Hannover im Jahre 1881 nahm diesen Gegenstand nochmals auf und schlug die Einschränkung der statistischen Erhebungen in folgender Weise vor: A. Es solle in 10 jähriger Wiederholung 1. für die Staats- oder unter Staatsaufsicht stehenden, mit genügender Forsteinrichtung ver- sehenen Forsten ermittelt werden: a) die Fläche der Forstgrundstücke, unterschieden nach Holzgrund, Nebengrund und Unland, sowie nach dem Besitzstande, b) die Fläche der zur Holzzucht bestimmten Forst- grundstücke nach Besitzstand, Standort, Bestand und Betrieb, sowie nach ihrer Eigenschaft als Wirtschafts- oder Schutzwald; 2. für die nicht unter 1 genannten Forste: die Fläche der zur Holzzucht bestimmten Forstgrundstücke, unterschieden nach dem Besitzstande, mit Angabe der hauptsächlichen Betriebsart als Hoch-, Mittel- und Niederwald, sowie nach ihrer Eigenschaft als Wirtschafts- oder Schutzwald. B. In jährlicher Wiederholung für die Staats- und unter Staats- 1) Vgl. die Zusammenstellung der vorliegenden Veröffentlichungen von Danckel- mann in der Zeitschr. f. Forst- u. Jagdwesen 1893, S. 187 ff. u. die Note auf S. 205 ff. 2) Veröffentlicht im XIV. Bande der Statistik der Deutschen Reiches, ferner von Bernhardt in der Zeitschr. f. Forst- und Jagdwesen 1875, S. 135.

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Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/151>, abgerufen am 28.03.2024.