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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

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B. Zweiter (spezieller) Teil.
ungleichmässige Kenntnis der Elementarfächer, eine beschäftigungslose
Periode von 2--3 Jahren nach der Entlassung aus der Volksschule bis
zum Eintritt in die Lehre und endlich die sehr wechselnde, nicht selten
recht mangelhafte forstliche Ausbildung während der Lehre selbst.

In Deutschland ist zuerst Preussen mit Verbesserung der Ausbildung
der Forstschutzbeamten vorgegangen. Hier besteht seit langer Zeit eine
enge Verbindung der Forstschutzkarriere mit dem Militärdienste in der
Weise, dass alle Forstschutzdienstaspiranten in den Jägerbataillonen
dienen müssen. Die Unteroffiziersschulen sowie die Einrichtung und
allmähliche Verbesserung eines forstlichen Unterrichtes durch Forst-
assessoren und Oberförster bei den Jägerbataillonen haben in Verbindung
mit der militärischen Zucht den tüchtigen Forstschutzbeamtenstand ge-
schaffen, dessen sich Preussen und ebenso nunmehr auch Elsass-Loth-
ringen erfreut.

In Preussen wurde auch am frühesten in Deutschland der Versuch
gemacht, die der Lehrzeit anhaftenden Mängel durch die Einrichtung
besonderer Schulen zu beseitigen, welche dieselbe ganz oder teilweise
ersetzen sollen. Es bestehen z. Z. zwei derartige Institute, nämlich
die Försterlehrlings- und Fortbildungsschule zu Gross-Schönebeck
im Regierungsbezirk Potsdam (1878 als Privatanstalt eröffnet, seit 1883
Staatsanstalt) und die Försterlehrlingsschule zu Proskau (eröffnet 1882)
im Regierungsbezirk Oppeln, welche leider nur einen kleinen Teil sämt-
licher Lehrlinge ausbilden können.

Diese Schulen sollen einerseits die Kenntnisse in den Elementar-
fächern verbessern und erweitern, anderseits aber auch das nötige Mass
von forstlichem Wissen verschaffen. Der Schwerpunkt des Unterrichtes
ist auf eine möglichst praktische Ausbildung zu legen, weshalb die
Schüler auch systematisch mit allen vorkommenden Waldarbeiten be-
schäftigt werden. Der Eintritt in diese Schulen erfolgt möglichst bald
nach Beendigung des Volksschulunterrichtes.

In Bayern hatte man früher den Schutzbeamtenstand durch gesteigerte
Anforderungen bezüglich der Vorbildung zu heben gesucht, längere Zeit
war zum Eintritt in die Lehre die Reife für Prima erforderlich. Da sich
hierbei nicht nur die gehegten Erwartungen nicht erfüllten, sondern viel-
mehr erhebliche Missstände zeigten, wurden bei der Neuorganisation im
Jahre 1886 fünf Waldbauschulen errichtet, welche 1888 ins Leben
getreten sind, deren Besuch für die Aspiranten des Staatsdienstes obli-
gatorisch ist. Diese Anstalten sind: Kaufbeuren (Schwaben), Kel-
heim
(Niederbayern), Lohr (Unterfranken), Trippstadt (Rheinpfalz)
und Wunsiedel (Oberfranken).

Die Studienzeit ist vierjährig, in den beiden unteren Kursen sollen
die Zöglinge gründlichen Elementarunterricht, in den beiden oberen
aber die nötige Unterweisung in den Fachkenntnissen erhalten und sich

B. Zweiter (spezieller) Teil.
ungleichmäſsige Kenntnis der Elementarfächer, eine beschäftigungslose
Periode von 2—3 Jahren nach der Entlassung aus der Volksschule bis
zum Eintritt in die Lehre und endlich die sehr wechselnde, nicht selten
recht mangelhafte forstliche Ausbildung während der Lehre selbst.

In Deutschland ist zuerst Preuſsen mit Verbesserung der Ausbildung
der Forstschutzbeamten vorgegangen. Hier besteht seit langer Zeit eine
enge Verbindung der Forstschutzkarrière mit dem Militärdienste in der
Weise, daſs alle Forstschutzdienstaspiranten in den Jägerbataillonen
dienen müssen. Die Unteroffiziersschulen sowie die Einrichtung und
allmähliche Verbesserung eines forstlichen Unterrichtes durch Forst-
assessoren und Oberförster bei den Jägerbataillonen haben in Verbindung
mit der militärischen Zucht den tüchtigen Forstschutzbeamtenstand ge-
schaffen, dessen sich Preuſsen und ebenso nunmehr auch Elsaſs-Loth-
ringen erfreut.

In Preuſsen wurde auch am frühesten in Deutschland der Versuch
gemacht, die der Lehrzeit anhaftenden Mängel durch die Einrichtung
besonderer Schulen zu beseitigen, welche dieselbe ganz oder teilweise
ersetzen sollen. Es bestehen z. Z. zwei derartige Institute, nämlich
die Försterlehrlings- und Fortbildungsschule zu Groſs-Schönebeck
im Regierungsbezirk Potsdam (1878 als Privatanstalt eröffnet, seit 1883
Staatsanstalt) und die Försterlehrlingsschule zu Proskau (eröffnet 1882)
im Regierungsbezirk Oppeln, welche leider nur einen kleinen Teil sämt-
licher Lehrlinge ausbilden können.

Diese Schulen sollen einerseits die Kenntnisse in den Elementar-
fächern verbessern und erweitern, anderseits aber auch das nötige Maſs
von forstlichem Wissen verschaffen. Der Schwerpunkt des Unterrichtes
ist auf eine möglichst praktische Ausbildung zu legen, weshalb die
Schüler auch systematisch mit allen vorkommenden Waldarbeiten be-
schäftigt werden. Der Eintritt in diese Schulen erfolgt möglichst bald
nach Beendigung des Volksschulunterrichtes.

In Bayern hatte man früher den Schutzbeamtenstand durch gesteigerte
Anforderungen bezüglich der Vorbildung zu heben gesucht, längere Zeit
war zum Eintritt in die Lehre die Reife für Prima erforderlich. Da sich
hierbei nicht nur die gehegten Erwartungen nicht erfüllten, sondern viel-
mehr erhebliche Miſsstände zeigten, wurden bei der Neuorganisation im
Jahre 1886 fünf Waldbauschulen errichtet, welche 1888 ins Leben
getreten sind, deren Besuch für die Aspiranten des Staatsdienstes obli-
gatorisch ist. Diese Anstalten sind: Kaufbeuren (Schwaben), Kel-
heim
(Niederbayern), Lohr (Unterfranken), Trippstadt (Rheinpfalz)
und Wunsiedel (Oberfranken).

Die Studienzeit ist vierjährig, in den beiden unteren Kursen sollen
die Zöglinge gründlichen Elementarunterricht, in den beiden oberen
aber die nötige Unterweisung in den Fachkenntnissen erhalten und sich

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[118/0136] B. Zweiter (spezieller) Teil. ungleichmäſsige Kenntnis der Elementarfächer, eine beschäftigungslose Periode von 2—3 Jahren nach der Entlassung aus der Volksschule bis zum Eintritt in die Lehre und endlich die sehr wechselnde, nicht selten recht mangelhafte forstliche Ausbildung während der Lehre selbst. In Deutschland ist zuerst Preuſsen mit Verbesserung der Ausbildung der Forstschutzbeamten vorgegangen. Hier besteht seit langer Zeit eine enge Verbindung der Forstschutzkarrière mit dem Militärdienste in der Weise, daſs alle Forstschutzdienstaspiranten in den Jägerbataillonen dienen müssen. Die Unteroffiziersschulen sowie die Einrichtung und allmähliche Verbesserung eines forstlichen Unterrichtes durch Forst- assessoren und Oberförster bei den Jägerbataillonen haben in Verbindung mit der militärischen Zucht den tüchtigen Forstschutzbeamtenstand ge- schaffen, dessen sich Preuſsen und ebenso nunmehr auch Elsaſs-Loth- ringen erfreut. In Preuſsen wurde auch am frühesten in Deutschland der Versuch gemacht, die der Lehrzeit anhaftenden Mängel durch die Einrichtung besonderer Schulen zu beseitigen, welche dieselbe ganz oder teilweise ersetzen sollen. Es bestehen z. Z. zwei derartige Institute, nämlich die Försterlehrlings- und Fortbildungsschule zu Groſs-Schönebeck im Regierungsbezirk Potsdam (1878 als Privatanstalt eröffnet, seit 1883 Staatsanstalt) und die Försterlehrlingsschule zu Proskau (eröffnet 1882) im Regierungsbezirk Oppeln, welche leider nur einen kleinen Teil sämt- licher Lehrlinge ausbilden können. Diese Schulen sollen einerseits die Kenntnisse in den Elementar- fächern verbessern und erweitern, anderseits aber auch das nötige Maſs von forstlichem Wissen verschaffen. Der Schwerpunkt des Unterrichtes ist auf eine möglichst praktische Ausbildung zu legen, weshalb die Schüler auch systematisch mit allen vorkommenden Waldarbeiten be- schäftigt werden. Der Eintritt in diese Schulen erfolgt möglichst bald nach Beendigung des Volksschulunterrichtes. In Bayern hatte man früher den Schutzbeamtenstand durch gesteigerte Anforderungen bezüglich der Vorbildung zu heben gesucht, längere Zeit war zum Eintritt in die Lehre die Reife für Prima erforderlich. Da sich hierbei nicht nur die gehegten Erwartungen nicht erfüllten, sondern viel- mehr erhebliche Miſsstände zeigten, wurden bei der Neuorganisation im Jahre 1886 fünf Waldbauschulen errichtet, welche 1888 ins Leben getreten sind, deren Besuch für die Aspiranten des Staatsdienstes obli- gatorisch ist. Diese Anstalten sind: Kaufbeuren (Schwaben), Kel- heim (Niederbayern), Lohr (Unterfranken), Trippstadt (Rheinpfalz) und Wunsiedel (Oberfranken). Die Studienzeit ist vierjährig, in den beiden unteren Kursen sollen die Zöglinge gründlichen Elementarunterricht, in den beiden oberen aber die nötige Unterweisung in den Fachkenntnissen erhalten und sich

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Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 118. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/136>, abgerufen am 28.03.2024.