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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

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B. Zweiter (spezieller) Teil.
eine Abteilung des eidgenössischen Polytechnikums zu Zürich bildenden
Forstschule (eröffnet 1858) durch drei Professoren erteilt. Die Studien-
zeit ist dreijährig.

In Frankreich besteht die Ecole nationale forestiere zu Nancy
seit 1824, für den Eintritt ist der vorherige Besuch des Institut agrono-
mique in Paris oder der polytechnischen Schule obligatorisch. Das Lehr-
personal besteht aus vier professeurs titulaires, von denen einer die
Funktionen des Direktors besorgt, fünf charges de cours und einem
Laboranten. In Frankreich wird die Zahl der zur Vorbereitung für den
Staatsforstdienst zugelassenen Zöglinge (eleves du gouvernement) nach
dem Bedarfe beschränkt, da man von dem Grundsatze ausgeht, dass,
wer einmal zum Staatsdienste zugelassen wird, wenn er nicht durch
eigene Schuld seine Ansprüche verwirkt, auch von vornherein ange-
messen versorgt werden muss.

Weitere forstliche Bildungsstätten existieren: für Italien in Val-
lombrosa seit 1869, in Spanien die Forstschule zu Escorial bei Madrid
seit 1870, in England die Forstschule zu Coopers Hill (für den in-
dischen Forstdienst), in Russland die Forstschulen zu Petersburg und
Nowo-Alexandrowsk, beide seit 1864, für Dänemark in Kopen-
hagen an der dortigen landwirtschaftlichen Hochschule seit 1863, für
Schweden und Norwegen in Stockholm seit 1828, für Holland
in Wageningen.

Während die bisher betrachteten forstlichen Hochschulen für den
Standpunkt der selbständigen Verwaltungsbeamten (Oberförstersystem),
sowie der inspizierenden und dirigierenden Beamten berechnet sind,
bestehen auch noch forstlichc Mittelschulen, welche die Ausbil-
dung von sogen. Revierförstern bezwecken, die nicht den ganzen
Betrieb selbstverantwortlich und selbständig anordnen und leiten, sondern
in der Hauptsache nur die speziellen Dispositionen eines Vorgesetzten
ausführen.

In Deutschland, wo in den Staatsforsten mit Ausnahme einiger
kleinerer Staaten das Oberförstersystem allgemein durchgeführt ist, be-
steht eigentlich nur ein einziges derartiges Institut, nämlich die Forst-
schule zu Eisenach. Dort sind einschl. des Direktors zwei Dozenten
für Forstwissenschaft thätig, zwei für Naturwissenschaften und ein
Assistent als Dozent für Volkswirtschaftslehre. Der volle Lehrkurs
dauert zwei Jahre, die sämtlichen 6 Forstreviere der Forstinspektion
Eisenach dienen als Lehrreviere.

Auch Aschaffenburg gehört insofern hierher, als dort neben den
obligatorischen Disziplinen auf besonderen Wunsch für Aspiranten
des Privatforstdienstes sowie für Ausländer noch sonstige forstliche Vor-
lesungen gehalten werden, um die vollständige Ausbildung für den
"Revierförster" an dieser Anstalt zu erlangen.


B. Zweiter (spezieller) Teil.
eine Abteilung des eidgenössischen Polytechnikums zu Zürich bildenden
Forstschule (eröffnet 1858) durch drei Professoren erteilt. Die Studien-
zeit ist dreijährig.

In Frankreich besteht die Ecole nationale forestière zu Nancy
seit 1824, für den Eintritt ist der vorherige Besuch des Institut agrono-
mique in Paris oder der polytechnischen Schule obligatorisch. Das Lehr-
personal besteht aus vier professeurs titulaires, von denen einer die
Funktionen des Direktors besorgt, fünf chargés de cours und einem
Laboranten. In Frankreich wird die Zahl der zur Vorbereitung für den
Staatsforstdienst zugelassenen Zöglinge (élèves du gouvernement) nach
dem Bedarfe beschränkt, da man von dem Grundsatze ausgeht, daſs,
wer einmal zum Staatsdienste zugelassen wird, wenn er nicht durch
eigene Schuld seine Ansprüche verwirkt, auch von vornherein ange-
messen versorgt werden muſs.

Weitere forstliche Bildungsstätten existieren: für Italien in Val-
lombrosa seit 1869, in Spanien die Forstschule zu Escorial bei Madrid
seit 1870, in England die Forstschule zu Coopers Hill (für den in-
dischen Forstdienst), in Ruſsland die Forstschulen zu Petersburg und
Nowo-Alexandrowsk, beide seit 1864, für Dänemark in Kopen-
hagen an der dortigen landwirtschaftlichen Hochschule seit 1863, für
Schweden und Norwegen in Stockholm seit 1828, für Holland
in Wageningen.

Während die bisher betrachteten forstlichen Hochschulen für den
Standpunkt der selbständigen Verwaltungsbeamten (Oberförstersystem),
sowie der inspizierenden und dirigierenden Beamten berechnet sind,
bestehen auch noch forstlichc Mittelschulen, welche die Ausbil-
dung von sogen. Revierförstern bezwecken, die nicht den ganzen
Betrieb selbstverantwortlich und selbständig anordnen und leiten, sondern
in der Hauptsache nur die speziellen Dispositionen eines Vorgesetzten
ausführen.

In Deutschland, wo in den Staatsforsten mit Ausnahme einiger
kleinerer Staaten das Oberförstersystem allgemein durchgeführt ist, be-
steht eigentlich nur ein einziges derartiges Institut, nämlich die Forst-
schule zu Eisenach. Dort sind einschl. des Direktors zwei Dozenten
für Forstwissenschaft thätig, zwei für Naturwissenschaften und ein
Assistent als Dozent für Volkswirtschaftslehre. Der volle Lehrkurs
dauert zwei Jahre, die sämtlichen 6 Forstreviere der Forstinspektion
Eisenach dienen als Lehrreviere.

Auch Aschaffenburg gehört insofern hierher, als dort neben den
obligatorischen Disziplinen auf besonderen Wunsch für Aspiranten
des Privatforstdienstes sowie für Ausländer noch sonstige forstliche Vor-
lesungen gehalten werden, um die vollständige Ausbildung für den
„Revierförster“ an dieser Anstalt zu erlangen.


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[116/0134] B. Zweiter (spezieller) Teil. eine Abteilung des eidgenössischen Polytechnikums zu Zürich bildenden Forstschule (eröffnet 1858) durch drei Professoren erteilt. Die Studien- zeit ist dreijährig. In Frankreich besteht die Ecole nationale forestière zu Nancy seit 1824, für den Eintritt ist der vorherige Besuch des Institut agrono- mique in Paris oder der polytechnischen Schule obligatorisch. Das Lehr- personal besteht aus vier professeurs titulaires, von denen einer die Funktionen des Direktors besorgt, fünf chargés de cours und einem Laboranten. In Frankreich wird die Zahl der zur Vorbereitung für den Staatsforstdienst zugelassenen Zöglinge (élèves du gouvernement) nach dem Bedarfe beschränkt, da man von dem Grundsatze ausgeht, daſs, wer einmal zum Staatsdienste zugelassen wird, wenn er nicht durch eigene Schuld seine Ansprüche verwirkt, auch von vornherein ange- messen versorgt werden muſs. Weitere forstliche Bildungsstätten existieren: für Italien in Val- lombrosa seit 1869, in Spanien die Forstschule zu Escorial bei Madrid seit 1870, in England die Forstschule zu Coopers Hill (für den in- dischen Forstdienst), in Ruſsland die Forstschulen zu Petersburg und Nowo-Alexandrowsk, beide seit 1864, für Dänemark in Kopen- hagen an der dortigen landwirtschaftlichen Hochschule seit 1863, für Schweden und Norwegen in Stockholm seit 1828, für Holland in Wageningen. Während die bisher betrachteten forstlichen Hochschulen für den Standpunkt der selbständigen Verwaltungsbeamten (Oberförstersystem), sowie der inspizierenden und dirigierenden Beamten berechnet sind, bestehen auch noch forstlichc Mittelschulen, welche die Ausbil- dung von sogen. Revierförstern bezwecken, die nicht den ganzen Betrieb selbstverantwortlich und selbständig anordnen und leiten, sondern in der Hauptsache nur die speziellen Dispositionen eines Vorgesetzten ausführen. In Deutschland, wo in den Staatsforsten mit Ausnahme einiger kleinerer Staaten das Oberförstersystem allgemein durchgeführt ist, be- steht eigentlich nur ein einziges derartiges Institut, nämlich die Forst- schule zu Eisenach. Dort sind einschl. des Direktors zwei Dozenten für Forstwissenschaft thätig, zwei für Naturwissenschaften und ein Assistent als Dozent für Volkswirtschaftslehre. Der volle Lehrkurs dauert zwei Jahre, die sämtlichen 6 Forstreviere der Forstinspektion Eisenach dienen als Lehrreviere. Auch Aschaffenburg gehört insofern hierher, als dort neben den obligatorischen Disziplinen auf besonderen Wunsch für Aspiranten des Privatforstdienstes sowie für Ausländer noch sonstige forstliche Vor- lesungen gehalten werden, um die vollständige Ausbildung für den „Revierförster“ an dieser Anstalt zu erlangen.

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Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 116. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/134>, abgerufen am 29.03.2024.