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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

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I. Abschnitt. Forstwirtschaftspflege.
von Aschaffenburg die Zustimmung der Kammern zur Einrichtung des forst-
lichen Unterrichtes in München zu erlangen war. Eine sachliche Notwendig-
keit zum Besuche von Aschaffenburg besteht nicht, es werden vielmehr in
München alle Fächer, also auch jene, welche von den Aspiranten des baye-
rischen Staatsdienstes in Aschaffenburg gehört werden, gelesen.

Sachsen. Der forstliche Unterricht wird an der Akademie Tharand
erteilt und umfasst 5 Semester. Als Dozenten sind der Direktor und
9 Professoren und Dozenten thätig. Das Forstrevier Tharand steht
als Lehrforst unter der Verwaltung eines forstlichen Professors und
unter der Inspektion des Direktors (Verordn. v. 1. November 1852).

In Württemberg ist das Prinzip des forstlichen Universitäts-
unterrichtes voll durchgeführt, und zwar bildet die Forstwissenschaft
einen Teil des Gebietes der staatswirtschaftlichen Fakultät in Tübingen.
Zur Zeit wird dort die Forstwissenschaft von zwei ordentlichen und
einem ausserordentlichen Professor vorgetragen. Eine bestimmte Studien-
zeit ist für die Aspiranten des Staatsforstdienstes ebensowenig vor-
geschrieben, wie ein bestimmter Studienort; durchschnittlich beträgt
sie 7--8 Semester (Verordn. v. 20. Oktober 1882).

Baden. Hier wird der forstliche Unterricht an der einen inte-
grierenden Bestandteil des Polytechnikums zu Karlsruhe bildenden
Forstschule z. Z. von zwei ordentlichen Professoren, einem Forstrate
(im Nebenamte) und einem Dozenten erteilt; erstere wechseln alljährlich
in der Vorstandschaft ab. Die Studiendauer beträgt drei Jahre, welche
an einer technischen Hochschule, Universität oder Akademie verbracht
werden können (Verordn. v. 14. März 1879).

Hessen hat zuerst von allen deutschen Staaten bereits 1831 den
forstlichen Unterricht an eine Universität und zwar nach Giessen ver-
legt, wo für Forstwissenschaft in der philosophischen Fakultät zwei
ordentliche Professoren thätig sind. Die Dauer der Studienzeit beträgt
drei Jahre an einer Universität, technischen Hochschule oder Akademie
(Verordn. v. 31. Juli 1879 und 22. Dezember 1883).

Ausserhalb Deutschlands sind die entsprechenden Verhältnisse in
Kürze folgende:

In Oestereich ist für die Vorbereitung zum Staatsforstverwaltungs-
dienste und politischen Dienste der Forstverwaltung die forstliche
Sektion der Hochschule für Bodenkultur in Wien bestimmt, welche
nach der 1875 erfolgten Aufhebung der Forstakademie Mariabrunn er-
richtet wurde (Verordn. v. 6. Juli 1893).

In Ungarn besteht seit 1807 zu Schemnitz in Verbindung mit
der dortigen Bergakademie eine Forstlehranstalt und seit 1860 eine
kroatische land- und forstwirtschaftliche Lehranstalt in Kreuz (1878
organisiert). An beiden Anstalten ist der Kurs dreijährig.

Für die Schweiz wird der höhere forstliche Unterricht an der

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I. Abschnitt. Forstwirtschaftspflege.
von Aschaffenburg die Zustimmung der Kammern zur Einrichtung des forst-
lichen Unterrichtes in München zu erlangen war. Eine sachliche Notwendig-
keit zum Besuche von Aschaffenburg besteht nicht, es werden vielmehr in
München alle Fächer, also auch jene, welche von den Aspiranten des baye-
rischen Staatsdienstes in Aschaffenburg gehört werden, gelesen.

Sachsen. Der forstliche Unterricht wird an der Akademie Tharand
erteilt und umfaſst 5 Semester. Als Dozenten sind der Direktor und
9 Professoren und Dozenten thätig. Das Forstrevier Tharand steht
als Lehrforst unter der Verwaltung eines forstlichen Professors und
unter der Inspektion des Direktors (Verordn. v. 1. November 1852).

In Württemberg ist das Prinzip des forstlichen Universitäts-
unterrichtes voll durchgeführt, und zwar bildet die Forstwissenschaft
einen Teil des Gebietes der staatswirtschaftlichen Fakultät in Tübingen.
Zur Zeit wird dort die Forstwissenschaft von zwei ordentlichen und
einem auſserordentlichen Professor vorgetragen. Eine bestimmte Studien-
zeit ist für die Aspiranten des Staatsforstdienstes ebensowenig vor-
geschrieben, wie ein bestimmter Studienort; durchschnittlich beträgt
sie 7—8 Semester (Verordn. v. 20. Oktober 1882).

Baden. Hier wird der forstliche Unterricht an der einen inte-
grierenden Bestandteil des Polytechnikums zu Karlsruhe bildenden
Forstschule z. Z. von zwei ordentlichen Professoren, einem Forstrate
(im Nebenamte) und einem Dozenten erteilt; erstere wechseln alljährlich
in der Vorstandschaft ab. Die Studiendauer beträgt drei Jahre, welche
an einer technischen Hochschule, Universität oder Akademie verbracht
werden können (Verordn. v. 14. März 1879).

Hessen hat zuerst von allen deutschen Staaten bereits 1831 den
forstlichen Unterricht an eine Universität und zwar nach Gieſsen ver-
legt, wo für Forstwissenschaft in der philosophischen Fakultät zwei
ordentliche Professoren thätig sind. Die Dauer der Studienzeit beträgt
drei Jahre an einer Universität, technischen Hochschule oder Akademie
(Verordn. v. 31. Juli 1879 und 22. Dezember 1883).

Auſserhalb Deutschlands sind die entsprechenden Verhältnisse in
Kürze folgende:

In Oestereich ist für die Vorbereitung zum Staatsforstverwaltungs-
dienste und politischen Dienste der Forstverwaltung die forstliche
Sektion der Hochschule für Bodenkultur in Wien bestimmt, welche
nach der 1875 erfolgten Aufhebung der Forstakademie Mariabrunn er-
richtet wurde (Verordn. v. 6. Juli 1893).

In Ungarn besteht seit 1807 zu Schemnitz in Verbindung mit
der dortigen Bergakademie eine Forstlehranstalt und seit 1860 eine
kroatische land- und forstwirtschaftliche Lehranstalt in Kreuz (1878
organisiert). An beiden Anstalten ist der Kurs dreijährig.

Für die Schweiz wird der höhere forstliche Unterricht an der

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[115/0133] I. Abschnitt. Forstwirtschaftspflege. von Aschaffenburg die Zustimmung der Kammern zur Einrichtung des forst- lichen Unterrichtes in München zu erlangen war. Eine sachliche Notwendig- keit zum Besuche von Aschaffenburg besteht nicht, es werden vielmehr in München alle Fächer, also auch jene, welche von den Aspiranten des baye- rischen Staatsdienstes in Aschaffenburg gehört werden, gelesen. Sachsen. Der forstliche Unterricht wird an der Akademie Tharand erteilt und umfaſst 5 Semester. Als Dozenten sind der Direktor und 9 Professoren und Dozenten thätig. Das Forstrevier Tharand steht als Lehrforst unter der Verwaltung eines forstlichen Professors und unter der Inspektion des Direktors (Verordn. v. 1. November 1852). In Württemberg ist das Prinzip des forstlichen Universitäts- unterrichtes voll durchgeführt, und zwar bildet die Forstwissenschaft einen Teil des Gebietes der staatswirtschaftlichen Fakultät in Tübingen. Zur Zeit wird dort die Forstwissenschaft von zwei ordentlichen und einem auſserordentlichen Professor vorgetragen. Eine bestimmte Studien- zeit ist für die Aspiranten des Staatsforstdienstes ebensowenig vor- geschrieben, wie ein bestimmter Studienort; durchschnittlich beträgt sie 7—8 Semester (Verordn. v. 20. Oktober 1882). Baden. Hier wird der forstliche Unterricht an der einen inte- grierenden Bestandteil des Polytechnikums zu Karlsruhe bildenden Forstschule z. Z. von zwei ordentlichen Professoren, einem Forstrate (im Nebenamte) und einem Dozenten erteilt; erstere wechseln alljährlich in der Vorstandschaft ab. Die Studiendauer beträgt drei Jahre, welche an einer technischen Hochschule, Universität oder Akademie verbracht werden können (Verordn. v. 14. März 1879). Hessen hat zuerst von allen deutschen Staaten bereits 1831 den forstlichen Unterricht an eine Universität und zwar nach Gieſsen ver- legt, wo für Forstwissenschaft in der philosophischen Fakultät zwei ordentliche Professoren thätig sind. Die Dauer der Studienzeit beträgt drei Jahre an einer Universität, technischen Hochschule oder Akademie (Verordn. v. 31. Juli 1879 und 22. Dezember 1883). Auſserhalb Deutschlands sind die entsprechenden Verhältnisse in Kürze folgende: In Oestereich ist für die Vorbereitung zum Staatsforstverwaltungs- dienste und politischen Dienste der Forstverwaltung die forstliche Sektion der Hochschule für Bodenkultur in Wien bestimmt, welche nach der 1875 erfolgten Aufhebung der Forstakademie Mariabrunn er- richtet wurde (Verordn. v. 6. Juli 1893). In Ungarn besteht seit 1807 zu Schemnitz in Verbindung mit der dortigen Bergakademie eine Forstlehranstalt und seit 1860 eine kroatische land- und forstwirtschaftliche Lehranstalt in Kreuz (1878 organisiert). An beiden Anstalten ist der Kurs dreijährig. Für die Schweiz wird der höhere forstliche Unterricht an der 8*

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Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 115. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/133>, abgerufen am 29.03.2024.