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Schmoller, Gustav: Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Bd. 1. Leipzig, 1900.

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Privat- und Staatswirtschaft in der Gegenwart.
Sie sind in Großbritannien und Preußen die größten Geldempfänger und -zahler, die
größten Kapital- und Kreditnehmer, die größten Abnehmer und Besteller von Bauten,
von Erdarbeiten, von Maschinen und Waffen, häufig auch von Wagen und Schiffen;
sie haben die größte Nachfrage nach Beamten und Arbeitern, sowie eine weitgehende
Einwirkung auf alle Privatwirtschaften durch die Steuern und durch die wirtschaftliche
Verwaltung in der Hand. Wo vollends die centralen neueren Wirtschaftseinrichtungen
für Verkehr und Kredit in ihren Händen ruhen, wo sie die Zoll- und Handelspolitik
benutzen wollen, ist es nicht zu viel gesagt, wenn man behauptet, sie beherrschten damit
das Ganze, auch wenn drei Viertel bis fünf Sechstel alles wirtschaftlichen Lebens noch
dem freien Willen der einzelnen unterstehen.

Eine außerordentliche Ausdehnung der staatlichen Wirtschafts- und Finanzthätigkeit
hat von 1500--1815 und dann wieder von 1850--1900 stattgefunden. Man hat deshalb
von einem "Gesetz" der wachsenden Ausdehnung der Staatsthätigkeit gesprochen. Wir
haben mancherlei Zahlenbelege für diese Ausdehnung schon oben (S. 282--83) angeführt.
Zur vollen Klarheit über ihre Bedeutung käme man freilich erst, wenn man zugleich
in sicherer und umfassender Weise Rechenschaft darüber ablegen könnte, wie die privat-
wirtschaftlichen Einnahmen und Ausgaben daneben stiegen. Jedenfalls aber stehen dieser
Steigerung, wie wir sahen, große Schwierigkeiten und eine bestimmte Grenze entgegen;
es ist nicht davon die Rede, daß sie gleichmäßig fortdauern kann. Die Grenze liegt
teils im Wesen der verschiedenen Bedürfnisse und der verschiedenen Wirtschaftsorgani-
sationen, teils in den besonderen Verhältnissen des einzelnen Staates. Ob man heute
nicht teilweise schon zu staatssocialistisch geworden, ob man heute viel weiter gehen könne,
darüber streiten die Parteien und Klassen. Ich glaube, die Bewegung auf Verstaatlichung,
noch mehr die auf Kommunalisierung ist augenblicklich noch im Wachsen, aber sie wird
nicht mehr sehr wichtige und große Gebiete in absehbarer Zeit ergreifen. Der Unterschied
der angeführten Zahlen in Bezug auf Preußen und Großbritannien zeigt, um welche
Unterschiede es sich heute etwa in den Kulturstaaten handeln kann. Wo die Staats-
gewalt nur 1/12 des Nationaleinkommens ausgiebt, müssen andere wirtschaftliche und
staatliche Zustände vorhanden sein als da, wo sie über 1/3 verfügt.

Der Unterschied, um den es sich dabei handelt, ist nicht durch den verschiedenen
Reichtum, nicht durch die verschiedene Technik, auch nicht durch die verschiedene sociale
Klassengliederung bedingt, sondern wesentlich durch die von Volkscharakter, geographischer
Lage, Geschichte und politischer Verfassung hervorgebrachte Verschiedenheit in den Be-
ziehungen der Staatsgewalt zu dem individuellen Leben. Eine stärkere oder schwächere
politische und wirtschaftliche Centralisation kann es in ärmeren und reicheren Staaten
geben, obwohl die moderne Volkswirtschaft wie jeder große gesellschaftliche Fortschritt
nirgends ohne erhebliche Anläufe der Centralisation entstand; aber es fragt sich, ob
eine solche anhält, ob nicht bald (wie zuerst einst in Holland, später in England, dann
auch in Frankreich, vielleicht am meisten in den Vereinigten Staaten) die besitzenden
Klassen es verstehen, mehr für ihre Stärkung als für die der Staatsgewalt zu sorgen.
Die scheinbar demokratische Lehre, der Staat müsse schwach, die Gesellschaft stark sein,
bedeutete praktisch so viel wie: die oberen Klassen müssen ohne wesentliche Schranken
sich bereichern, den Staat beherrschen können. Diese Schwächung des Staates und seiner
wirtschaftlichen Mittel tritt am leichtesten ein, wenn derselbe durch seine Lage, wie
England und die Vereinigten Staaten, von außen gar nicht bedroht, am wenigsten,
wenn er sehr gefährdet ist, wie Preußen. Dort kann am leichtesten die reiche Gesellschaft
und der arme Staat entstehen; es fragt sich nur, ob die reiche Gesellschaft nicht in
Wahrheit eine solche mit einer kleinen Zahl sehr reicher, einer großen Zahl sehr armer
Bürger sei, und ob so die schwächere Staatsgewalt einen Fortschritt bedeute, ob sie auf
die Dauer der volkswirtschaftlichen Gesamtentwickelung günstig sei.

Jedenfalls aber sehen wir mit diesen Betrachtungen, daß die Beziehungen der
öffentlichen Haushalte und der öffentlichen Wirtschaftsanstalten zur Volkswirtschaft weder
rein wirtschaftlich, noch rein technisch zu erklären sind. Gewiß, die Fortschritte des
technischen, des privatwirtschaftlichen Lebens, der Bedürfnisse, der Produktion, des Ver-

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Privat- und Staatswirtſchaft in der Gegenwart.
Sie ſind in Großbritannien und Preußen die größten Geldempfänger und -zahler, die
größten Kapital- und Kreditnehmer, die größten Abnehmer und Beſteller von Bauten,
von Erdarbeiten, von Maſchinen und Waffen, häufig auch von Wagen und Schiffen;
ſie haben die größte Nachfrage nach Beamten und Arbeitern, ſowie eine weitgehende
Einwirkung auf alle Privatwirtſchaften durch die Steuern und durch die wirtſchaftliche
Verwaltung in der Hand. Wo vollends die centralen neueren Wirtſchaftseinrichtungen
für Verkehr und Kredit in ihren Händen ruhen, wo ſie die Zoll- und Handelspolitik
benutzen wollen, iſt es nicht zu viel geſagt, wenn man behauptet, ſie beherrſchten damit
das Ganze, auch wenn drei Viertel bis fünf Sechſtel alles wirtſchaftlichen Lebens noch
dem freien Willen der einzelnen unterſtehen.

Eine außerordentliche Ausdehnung der ſtaatlichen Wirtſchafts- und Finanzthätigkeit
hat von 1500—1815 und dann wieder von 1850—1900 ſtattgefunden. Man hat deshalb
von einem „Geſetz“ der wachſenden Ausdehnung der Staatsthätigkeit geſprochen. Wir
haben mancherlei Zahlenbelege für dieſe Ausdehnung ſchon oben (S. 282—83) angeführt.
Zur vollen Klarheit über ihre Bedeutung käme man freilich erſt, wenn man zugleich
in ſicherer und umfaſſender Weiſe Rechenſchaft darüber ablegen könnte, wie die privat-
wirtſchaftlichen Einnahmen und Ausgaben daneben ſtiegen. Jedenfalls aber ſtehen dieſer
Steigerung, wie wir ſahen, große Schwierigkeiten und eine beſtimmte Grenze entgegen;
es iſt nicht davon die Rede, daß ſie gleichmäßig fortdauern kann. Die Grenze liegt
teils im Weſen der verſchiedenen Bedürfniſſe und der verſchiedenen Wirtſchaftsorgani-
ſationen, teils in den beſonderen Verhältniſſen des einzelnen Staates. Ob man heute
nicht teilweiſe ſchon zu ſtaatsſocialiſtiſch geworden, ob man heute viel weiter gehen könne,
darüber ſtreiten die Parteien und Klaſſen. Ich glaube, die Bewegung auf Verſtaatlichung,
noch mehr die auf Kommunaliſierung iſt augenblicklich noch im Wachſen, aber ſie wird
nicht mehr ſehr wichtige und große Gebiete in abſehbarer Zeit ergreifen. Der Unterſchied
der angeführten Zahlen in Bezug auf Preußen und Großbritannien zeigt, um welche
Unterſchiede es ſich heute etwa in den Kulturſtaaten handeln kann. Wo die Staats-
gewalt nur 1/12 des Nationaleinkommens ausgiebt, müſſen andere wirtſchaftliche und
ſtaatliche Zuſtände vorhanden ſein als da, wo ſie über ⅓ verfügt.

Der Unterſchied, um den es ſich dabei handelt, iſt nicht durch den verſchiedenen
Reichtum, nicht durch die verſchiedene Technik, auch nicht durch die verſchiedene ſociale
Klaſſengliederung bedingt, ſondern weſentlich durch die von Volkscharakter, geographiſcher
Lage, Geſchichte und politiſcher Verfaſſung hervorgebrachte Verſchiedenheit in den Be-
ziehungen der Staatsgewalt zu dem individuellen Leben. Eine ſtärkere oder ſchwächere
politiſche und wirtſchaftliche Centraliſation kann es in ärmeren und reicheren Staaten
geben, obwohl die moderne Volkswirtſchaft wie jeder große geſellſchaftliche Fortſchritt
nirgends ohne erhebliche Anläufe der Centraliſation entſtand; aber es fragt ſich, ob
eine ſolche anhält, ob nicht bald (wie zuerſt einſt in Holland, ſpäter in England, dann
auch in Frankreich, vielleicht am meiſten in den Vereinigten Staaten) die beſitzenden
Klaſſen es verſtehen, mehr für ihre Stärkung als für die der Staatsgewalt zu ſorgen.
Die ſcheinbar demokratiſche Lehre, der Staat müſſe ſchwach, die Geſellſchaft ſtark ſein,
bedeutete praktiſch ſo viel wie: die oberen Klaſſen müſſen ohne weſentliche Schranken
ſich bereichern, den Staat beherrſchen können. Dieſe Schwächung des Staates und ſeiner
wirtſchaftlichen Mittel tritt am leichteſten ein, wenn derſelbe durch ſeine Lage, wie
England und die Vereinigten Staaten, von außen gar nicht bedroht, am wenigſten,
wenn er ſehr gefährdet iſt, wie Preußen. Dort kann am leichteſten die reiche Geſellſchaft
und der arme Staat entſtehen; es fragt ſich nur, ob die reiche Geſellſchaft nicht in
Wahrheit eine ſolche mit einer kleinen Zahl ſehr reicher, einer großen Zahl ſehr armer
Bürger ſei, und ob ſo die ſchwächere Staatsgewalt einen Fortſchritt bedeute, ob ſie auf
die Dauer der volkswirtſchaftlichen Geſamtentwickelung günſtig ſei.

Jedenfalls aber ſehen wir mit dieſen Betrachtungen, daß die Beziehungen der
öffentlichen Haushalte und der öffentlichen Wirtſchaftsanſtalten zur Volkswirtſchaft weder
rein wirtſchaftlich, noch rein techniſch zu erklären ſind. Gewiß, die Fortſchritte des
techniſchen, des privatwirtſchaftlichen Lebens, der Bedürfniſſe, der Produktion, des Ver-

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[323/0339] Privat- und Staatswirtſchaft in der Gegenwart. Sie ſind in Großbritannien und Preußen die größten Geldempfänger und -zahler, die größten Kapital- und Kreditnehmer, die größten Abnehmer und Beſteller von Bauten, von Erdarbeiten, von Maſchinen und Waffen, häufig auch von Wagen und Schiffen; ſie haben die größte Nachfrage nach Beamten und Arbeitern, ſowie eine weitgehende Einwirkung auf alle Privatwirtſchaften durch die Steuern und durch die wirtſchaftliche Verwaltung in der Hand. Wo vollends die centralen neueren Wirtſchaftseinrichtungen für Verkehr und Kredit in ihren Händen ruhen, wo ſie die Zoll- und Handelspolitik benutzen wollen, iſt es nicht zu viel geſagt, wenn man behauptet, ſie beherrſchten damit das Ganze, auch wenn drei Viertel bis fünf Sechſtel alles wirtſchaftlichen Lebens noch dem freien Willen der einzelnen unterſtehen. Eine außerordentliche Ausdehnung der ſtaatlichen Wirtſchafts- und Finanzthätigkeit hat von 1500—1815 und dann wieder von 1850—1900 ſtattgefunden. Man hat deshalb von einem „Geſetz“ der wachſenden Ausdehnung der Staatsthätigkeit geſprochen. Wir haben mancherlei Zahlenbelege für dieſe Ausdehnung ſchon oben (S. 282—83) angeführt. Zur vollen Klarheit über ihre Bedeutung käme man freilich erſt, wenn man zugleich in ſicherer und umfaſſender Weiſe Rechenſchaft darüber ablegen könnte, wie die privat- wirtſchaftlichen Einnahmen und Ausgaben daneben ſtiegen. Jedenfalls aber ſtehen dieſer Steigerung, wie wir ſahen, große Schwierigkeiten und eine beſtimmte Grenze entgegen; es iſt nicht davon die Rede, daß ſie gleichmäßig fortdauern kann. Die Grenze liegt teils im Weſen der verſchiedenen Bedürfniſſe und der verſchiedenen Wirtſchaftsorgani- ſationen, teils in den beſonderen Verhältniſſen des einzelnen Staates. Ob man heute nicht teilweiſe ſchon zu ſtaatsſocialiſtiſch geworden, ob man heute viel weiter gehen könne, darüber ſtreiten die Parteien und Klaſſen. Ich glaube, die Bewegung auf Verſtaatlichung, noch mehr die auf Kommunaliſierung iſt augenblicklich noch im Wachſen, aber ſie wird nicht mehr ſehr wichtige und große Gebiete in abſehbarer Zeit ergreifen. Der Unterſchied der angeführten Zahlen in Bezug auf Preußen und Großbritannien zeigt, um welche Unterſchiede es ſich heute etwa in den Kulturſtaaten handeln kann. Wo die Staats- gewalt nur 1/12 des Nationaleinkommens ausgiebt, müſſen andere wirtſchaftliche und ſtaatliche Zuſtände vorhanden ſein als da, wo ſie über ⅓ verfügt. Der Unterſchied, um den es ſich dabei handelt, iſt nicht durch den verſchiedenen Reichtum, nicht durch die verſchiedene Technik, auch nicht durch die verſchiedene ſociale Klaſſengliederung bedingt, ſondern weſentlich durch die von Volkscharakter, geographiſcher Lage, Geſchichte und politiſcher Verfaſſung hervorgebrachte Verſchiedenheit in den Be- ziehungen der Staatsgewalt zu dem individuellen Leben. Eine ſtärkere oder ſchwächere politiſche und wirtſchaftliche Centraliſation kann es in ärmeren und reicheren Staaten geben, obwohl die moderne Volkswirtſchaft wie jeder große geſellſchaftliche Fortſchritt nirgends ohne erhebliche Anläufe der Centraliſation entſtand; aber es fragt ſich, ob eine ſolche anhält, ob nicht bald (wie zuerſt einſt in Holland, ſpäter in England, dann auch in Frankreich, vielleicht am meiſten in den Vereinigten Staaten) die beſitzenden Klaſſen es verſtehen, mehr für ihre Stärkung als für die der Staatsgewalt zu ſorgen. Die ſcheinbar demokratiſche Lehre, der Staat müſſe ſchwach, die Geſellſchaft ſtark ſein, bedeutete praktiſch ſo viel wie: die oberen Klaſſen müſſen ohne weſentliche Schranken ſich bereichern, den Staat beherrſchen können. Dieſe Schwächung des Staates und ſeiner wirtſchaftlichen Mittel tritt am leichteſten ein, wenn derſelbe durch ſeine Lage, wie England und die Vereinigten Staaten, von außen gar nicht bedroht, am wenigſten, wenn er ſehr gefährdet iſt, wie Preußen. Dort kann am leichteſten die reiche Geſellſchaft und der arme Staat entſtehen; es fragt ſich nur, ob die reiche Geſellſchaft nicht in Wahrheit eine ſolche mit einer kleinen Zahl ſehr reicher, einer großen Zahl ſehr armer Bürger ſei, und ob ſo die ſchwächere Staatsgewalt einen Fortſchritt bedeute, ob ſie auf die Dauer der volkswirtſchaftlichen Geſamtentwickelung günſtig ſei. Jedenfalls aber ſehen wir mit dieſen Betrachtungen, daß die Beziehungen der öffentlichen Haushalte und der öffentlichen Wirtſchaftsanſtalten zur Volkswirtſchaft weder rein wirtſchaftlich, noch rein techniſch zu erklären ſind. Gewiß, die Fortſchritte des techniſchen, des privatwirtſchaftlichen Lebens, der Bedürfniſſe, der Produktion, des Ver- 21*

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Zitationshilfe: Schmoller, Gustav: Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Bd. 1. Leipzig, 1900, S. 323. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmoller_grundriss01_1900/339>, abgerufen am 25.04.2024.