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Schmoller, Gustav: Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Bd. 1. Leipzig, 1900.

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Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
diese Regeln, und sind die Ansprüche sehr groß, so endigt das System in einem
erdrückenden Despotismus, der jede Freiheit und Selbstbestimmung vernichtet, jeden
wirtschaftlichen Fortschritt hemmt. Daraus entspringt entweder eine Auflösung der alten
Verfassung, welche dem Staate seine Macht und Stellung nimmt; kriegerische Seestaaten,
die den Übergang von der Schiffsgestellung zu einer königlichen Flotte nicht machen
konnten, sind dadurch ebenso einer Schwächung für Generationen verfallen wie Lehns-
staaten, deren Ritter den Dienst versagten; oder es entsteht, wenn man mit Zwangs-
mitteln an den alten Einrichtungen festhält, eine Stagnation alles wirtschaftlichen
Lebens. Wo die Regierungen das einsahen, wo die wirtschaftliche Lage es erlaubte, wo
die Regierung über Domänenbesitz, Regalien, Steuern verfügte, wo die fortschreitende
Ausbildung des privaten Wirtschafts- und Verkehrslebens in Stadt und Land es
ermöglichte, da haben kluge Fürsten und Staatsmänner darnach gestrebt, an Stelle
dieser Verfassung Mittel zur freien Verfügung zu sammeln, um, unabhängig von der
überlebten schwerfälligen Dienst- und Naturalabgabenverfassung, wie eine große, unab-
hängige Privatwirtschaft handeln zu können; mit solchen Mitteln, am leichtesten mit
Geld, konnte man energischer, schneller, unabhängiger Leute werben, Krieg führen, Schiffe
und Festungen bauen, nach allen Seiten hin handeln. Und die Bevölkerung kam dem
überall entgegen. Die Krieger, die von ihrer Hufe Kriegsdienste thun, die Bauern, die
Acker-, Bau- und Fuhrfronden leisten, die den Zehnten und andere Teile der Ernte
abgeben, die Kaufleute, die ihre Schiffe dem Staate stellen und auf dem Markte einen
Teil ihrer Waren an den Fiskus abtreten sollten, sie fühlten ja längst den unerträglichen
Druck dieser Lasten, sie suchten sich in dem Maße, wie sie Überschüsse erzielten und Geld
sammelten, diesen Eingriffen in ihre Wirtschaft durch Geldzahlungen zu entziehen. Die
Regierung ging, wenn sie konnte, gern darauf ein: sie hatte den Ärmeren und den
Rittern, die in den Krieg zogen, ja ohnedies schon Sold, Waffen und Verpflegung zu
reichen begonnen; sie hatte angefangen, die niederen Beamten zu bezahlen, die Bauten
an bezahlte Unternehmer zu vergeben. Durch eine gute Ordnung des Münzwesens,
durch Beförderung des Verkehrs, des Handels, der Geldwirtschaft erwächst so den Privat-
wirtschaften wie der Finanzwirtschaft eine Fülle neuer und größerer Kräfte; beide können
nun freier, eigentümlicher, lebendiger sich nebeneinander entwickeln, die Geldsteuer war
trotz aller Schwierigkeit leichter als die Naturalsteuer umzulegen. Es kommt eine lange
historische Epoche, in welcher die Gemeinwesen mit einer auf Geldeinnahmen und Geld-
ausgaben, auf ein Geldsteuersystem basierten Finanzwirtschaft den altväterischen, rohen
Gemeinwesen mit naturaler Dienst- und Abgabenverfassung unendlich überlegen sind, sie
in Abhängigkeit von sich bringen.

Da diese Umbildung aber zunächst nur den begünstigtsten Staaten gelingt, jeden-
falls Jahrhunderte dauert, so ist der andere Ausweg zunächst der leichtere. Die Regierung
verschafft sich einen großen Grundbesitz, über dessen naturalen Ertrag, über dessen spätere
Geldrente sie frei verfügt, ohne in die übrigen Privatwirtschaften eingreifen, ein aus-
gebildetes Steuersystem entwickeln zu müssen.

Sehr viele der älteren Gemeinwesen bauten ihre Finanzen auf einem solchen Besitze
des Herrschers oder der Volksgemeinde auf. Das römische Ärarium hat in der Zeit
der Republik wesentlich von dem in den Vogteilanden für dasselbe eingezogenen ager
publicus
gelebt; im Mittelalter beruht fast alle stärkere Staatsgewalt auf der Größe
des königlichen oder fürstlichen Kammergutes, die gute oder schlechte Finanz auf seiner
guten oder schlechten Verwaltung; die meisten Fürsten haben aber, durch die Not des
Augenblickes gedrängt, gegen 1500 ihr Kammergut bereits stückweise verkauft, verpfändet,
verschleudert. Es waren nur die fähigsten und tüchtigsten, die es in den folgenden
Jahrhunderten wieder von Schulden befreiten, es den Pfandinhabern, meist dem Adel,
in langen Kämpfen wieder abnahmen, es durch Kauf und Einziehung des Kirchengutes
vergrößerten, es durch Verpachtung der Landgüter, durch bessere Forst-, Berg- und
Salinenverwaltung höher auszunutzen verstanden. Die finanzielle Größe Sullys, Colberts,
einiger dänischer und schwedischer Könige, der preußischen Finanzverwaltung von 1640
bis 1806 beruhte wesentlich mit hierauf. Wenn dann nach 1800 die großen Kriege

Zweites Buch. Die geſellſchaftliche Verfaſſung der Volkswirtſchaft.
dieſe Regeln, und ſind die Anſprüche ſehr groß, ſo endigt das Syſtem in einem
erdrückenden Despotismus, der jede Freiheit und Selbſtbeſtimmung vernichtet, jeden
wirtſchaftlichen Fortſchritt hemmt. Daraus entſpringt entweder eine Auflöſung der alten
Verfaſſung, welche dem Staate ſeine Macht und Stellung nimmt; kriegeriſche Seeſtaaten,
die den Übergang von der Schiffsgeſtellung zu einer königlichen Flotte nicht machen
konnten, ſind dadurch ebenſo einer Schwächung für Generationen verfallen wie Lehns-
ſtaaten, deren Ritter den Dienſt verſagten; oder es entſteht, wenn man mit Zwangs-
mitteln an den alten Einrichtungen feſthält, eine Stagnation alles wirtſchaftlichen
Lebens. Wo die Regierungen das einſahen, wo die wirtſchaftliche Lage es erlaubte, wo
die Regierung über Domänenbeſitz, Regalien, Steuern verfügte, wo die fortſchreitende
Ausbildung des privaten Wirtſchafts- und Verkehrslebens in Stadt und Land es
ermöglichte, da haben kluge Fürſten und Staatsmänner darnach geſtrebt, an Stelle
dieſer Verfaſſung Mittel zur freien Verfügung zu ſammeln, um, unabhängig von der
überlebten ſchwerfälligen Dienſt- und Naturalabgabenverfaſſung, wie eine große, unab-
hängige Privatwirtſchaft handeln zu können; mit ſolchen Mitteln, am leichteſten mit
Geld, konnte man energiſcher, ſchneller, unabhängiger Leute werben, Krieg führen, Schiffe
und Feſtungen bauen, nach allen Seiten hin handeln. Und die Bevölkerung kam dem
überall entgegen. Die Krieger, die von ihrer Hufe Kriegsdienſte thun, die Bauern, die
Acker-, Bau- und Fuhrfronden leiſten, die den Zehnten und andere Teile der Ernte
abgeben, die Kaufleute, die ihre Schiffe dem Staate ſtellen und auf dem Markte einen
Teil ihrer Waren an den Fiskus abtreten ſollten, ſie fühlten ja längſt den unerträglichen
Druck dieſer Laſten, ſie ſuchten ſich in dem Maße, wie ſie Überſchüſſe erzielten und Geld
ſammelten, dieſen Eingriffen in ihre Wirtſchaft durch Geldzahlungen zu entziehen. Die
Regierung ging, wenn ſie konnte, gern darauf ein: ſie hatte den Ärmeren und den
Rittern, die in den Krieg zogen, ja ohnedies ſchon Sold, Waffen und Verpflegung zu
reichen begonnen; ſie hatte angefangen, die niederen Beamten zu bezahlen, die Bauten
an bezahlte Unternehmer zu vergeben. Durch eine gute Ordnung des Münzweſens,
durch Beförderung des Verkehrs, des Handels, der Geldwirtſchaft erwächſt ſo den Privat-
wirtſchaften wie der Finanzwirtſchaft eine Fülle neuer und größerer Kräfte; beide können
nun freier, eigentümlicher, lebendiger ſich nebeneinander entwickeln, die Geldſteuer war
trotz aller Schwierigkeit leichter als die Naturalſteuer umzulegen. Es kommt eine lange
hiſtoriſche Epoche, in welcher die Gemeinweſen mit einer auf Geldeinnahmen und Geld-
ausgaben, auf ein Geldſteuerſyſtem baſierten Finanzwirtſchaft den altväteriſchen, rohen
Gemeinweſen mit naturaler Dienſt- und Abgabenverfaſſung unendlich überlegen ſind, ſie
in Abhängigkeit von ſich bringen.

Da dieſe Umbildung aber zunächſt nur den begünſtigtſten Staaten gelingt, jeden-
falls Jahrhunderte dauert, ſo iſt der andere Ausweg zunächſt der leichtere. Die Regierung
verſchafft ſich einen großen Grundbeſitz, über deſſen naturalen Ertrag, über deſſen ſpätere
Geldrente ſie frei verfügt, ohne in die übrigen Privatwirtſchaften eingreifen, ein aus-
gebildetes Steuerſyſtem entwickeln zu müſſen.

Sehr viele der älteren Gemeinweſen bauten ihre Finanzen auf einem ſolchen Beſitze
des Herrſchers oder der Volksgemeinde auf. Das römiſche Ärarium hat in der Zeit
der Republik weſentlich von dem in den Vogteilanden für dasſelbe eingezogenen ager
publicus
gelebt; im Mittelalter beruht faſt alle ſtärkere Staatsgewalt auf der Größe
des königlichen oder fürſtlichen Kammergutes, die gute oder ſchlechte Finanz auf ſeiner
guten oder ſchlechten Verwaltung; die meiſten Fürſten haben aber, durch die Not des
Augenblickes gedrängt, gegen 1500 ihr Kammergut bereits ſtückweiſe verkauft, verpfändet,
verſchleudert. Es waren nur die fähigſten und tüchtigſten, die es in den folgenden
Jahrhunderten wieder von Schulden befreiten, es den Pfandinhabern, meiſt dem Adel,
in langen Kämpfen wieder abnahmen, es durch Kauf und Einziehung des Kirchengutes
vergrößerten, es durch Verpachtung der Landgüter, durch beſſere Forſt-, Berg- und
Salinenverwaltung höher auszunutzen verſtanden. Die finanzielle Größe Sullys, Colberts,
einiger däniſcher und ſchwediſcher Könige, der preußiſchen Finanzverwaltung von 1640
bis 1806 beruhte weſentlich mit hierauf. Wenn dann nach 1800 die großen Kriege

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[304/0320] Zweites Buch. Die geſellſchaftliche Verfaſſung der Volkswirtſchaft. dieſe Regeln, und ſind die Anſprüche ſehr groß, ſo endigt das Syſtem in einem erdrückenden Despotismus, der jede Freiheit und Selbſtbeſtimmung vernichtet, jeden wirtſchaftlichen Fortſchritt hemmt. Daraus entſpringt entweder eine Auflöſung der alten Verfaſſung, welche dem Staate ſeine Macht und Stellung nimmt; kriegeriſche Seeſtaaten, die den Übergang von der Schiffsgeſtellung zu einer königlichen Flotte nicht machen konnten, ſind dadurch ebenſo einer Schwächung für Generationen verfallen wie Lehns- ſtaaten, deren Ritter den Dienſt verſagten; oder es entſteht, wenn man mit Zwangs- mitteln an den alten Einrichtungen feſthält, eine Stagnation alles wirtſchaftlichen Lebens. Wo die Regierungen das einſahen, wo die wirtſchaftliche Lage es erlaubte, wo die Regierung über Domänenbeſitz, Regalien, Steuern verfügte, wo die fortſchreitende Ausbildung des privaten Wirtſchafts- und Verkehrslebens in Stadt und Land es ermöglichte, da haben kluge Fürſten und Staatsmänner darnach geſtrebt, an Stelle dieſer Verfaſſung Mittel zur freien Verfügung zu ſammeln, um, unabhängig von der überlebten ſchwerfälligen Dienſt- und Naturalabgabenverfaſſung, wie eine große, unab- hängige Privatwirtſchaft handeln zu können; mit ſolchen Mitteln, am leichteſten mit Geld, konnte man energiſcher, ſchneller, unabhängiger Leute werben, Krieg führen, Schiffe und Feſtungen bauen, nach allen Seiten hin handeln. Und die Bevölkerung kam dem überall entgegen. Die Krieger, die von ihrer Hufe Kriegsdienſte thun, die Bauern, die Acker-, Bau- und Fuhrfronden leiſten, die den Zehnten und andere Teile der Ernte abgeben, die Kaufleute, die ihre Schiffe dem Staate ſtellen und auf dem Markte einen Teil ihrer Waren an den Fiskus abtreten ſollten, ſie fühlten ja längſt den unerträglichen Druck dieſer Laſten, ſie ſuchten ſich in dem Maße, wie ſie Überſchüſſe erzielten und Geld ſammelten, dieſen Eingriffen in ihre Wirtſchaft durch Geldzahlungen zu entziehen. Die Regierung ging, wenn ſie konnte, gern darauf ein: ſie hatte den Ärmeren und den Rittern, die in den Krieg zogen, ja ohnedies ſchon Sold, Waffen und Verpflegung zu reichen begonnen; ſie hatte angefangen, die niederen Beamten zu bezahlen, die Bauten an bezahlte Unternehmer zu vergeben. Durch eine gute Ordnung des Münzweſens, durch Beförderung des Verkehrs, des Handels, der Geldwirtſchaft erwächſt ſo den Privat- wirtſchaften wie der Finanzwirtſchaft eine Fülle neuer und größerer Kräfte; beide können nun freier, eigentümlicher, lebendiger ſich nebeneinander entwickeln, die Geldſteuer war trotz aller Schwierigkeit leichter als die Naturalſteuer umzulegen. Es kommt eine lange hiſtoriſche Epoche, in welcher die Gemeinweſen mit einer auf Geldeinnahmen und Geld- ausgaben, auf ein Geldſteuerſyſtem baſierten Finanzwirtſchaft den altväteriſchen, rohen Gemeinweſen mit naturaler Dienſt- und Abgabenverfaſſung unendlich überlegen ſind, ſie in Abhängigkeit von ſich bringen. Da dieſe Umbildung aber zunächſt nur den begünſtigtſten Staaten gelingt, jeden- falls Jahrhunderte dauert, ſo iſt der andere Ausweg zunächſt der leichtere. Die Regierung verſchafft ſich einen großen Grundbeſitz, über deſſen naturalen Ertrag, über deſſen ſpätere Geldrente ſie frei verfügt, ohne in die übrigen Privatwirtſchaften eingreifen, ein aus- gebildetes Steuerſyſtem entwickeln zu müſſen. Sehr viele der älteren Gemeinweſen bauten ihre Finanzen auf einem ſolchen Beſitze des Herrſchers oder der Volksgemeinde auf. Das römiſche Ärarium hat in der Zeit der Republik weſentlich von dem in den Vogteilanden für dasſelbe eingezogenen ager publicus gelebt; im Mittelalter beruht faſt alle ſtärkere Staatsgewalt auf der Größe des königlichen oder fürſtlichen Kammergutes, die gute oder ſchlechte Finanz auf ſeiner guten oder ſchlechten Verwaltung; die meiſten Fürſten haben aber, durch die Not des Augenblickes gedrängt, gegen 1500 ihr Kammergut bereits ſtückweiſe verkauft, verpfändet, verſchleudert. Es waren nur die fähigſten und tüchtigſten, die es in den folgenden Jahrhunderten wieder von Schulden befreiten, es den Pfandinhabern, meiſt dem Adel, in langen Kämpfen wieder abnahmen, es durch Kauf und Einziehung des Kirchengutes vergrößerten, es durch Verpachtung der Landgüter, durch beſſere Forſt-, Berg- und Salinenverwaltung höher auszunutzen verſtanden. Die finanzielle Größe Sullys, Colberts, einiger däniſcher und ſchwediſcher Könige, der preußiſchen Finanzverwaltung von 1640 bis 1806 beruhte weſentlich mit hierauf. Wenn dann nach 1800 die großen Kriege

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Zitationshilfe: Schmoller, Gustav: Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Bd. 1. Leipzig, 1900, S. 304. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmoller_grundriss01_1900/320>, abgerufen am 19.04.2024.