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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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wird auch kein anderer Gottes- oder vielmehr Götzen-Dienst bey ihnen üblich gewesen seyn, als derjenige, welcher damals überhaupt bey den meisten Völckern des Teutschlandes üblich gewesen ist. Nemlich es haben dieselbe, wie Caesar B. G. L. 6. c. 21. und Tacitus G. c. 40. berichten, mehrentheils Sonne, Mond, Feuer und Erde, (welches ohnehin die allerälteste Art der Abgötterey, fast bey allen Völckern, gewesen ist) göttlich verehret; weil sie geglaubet, sie müsten denjenigen Dingen, von welchen sie einen vornemlichen und besondern Nutzen zu geniessen hätten, auch eine vornemliche und besondere Gottes-dienstliche Ehre erweisen. Dabey sie denn auch gemeiniglich einige von ihren Vor-Eltern, welche besondere grosse Thaten verrichtet hatten, göttlich verehret haben, c. 2. Und ist diese ihre Gottes-dienstliche Verehrung solcher Götter, ordentlicher weise, in ihren heiligen Haynen oder Wäldern, darin sie auch besondere heilige weise Pferde ernähret, unter der Aufsicht ihrer Priester und Priesterinnen, verrichtet worden, c. 8. 9. 10. Als aber die Römer nachher in Teutschland gekommen, so hat sich auch in diesem Stück bey den Teutschen, und also auch gantz vermuthlich bey den bisherigen Teutschen Einwohnern des Wißbads, vieles geändert. Es liessen nemlich die Römer zwar insgemein, wenn sie ein Land eingenommen, den Einwohnern desselben die Freyheit,

wird auch kein anderer Gottes- oder vielmehr Götzen-Dienst bey ihnen üblich gewesen seyn, als derjenige, welcher damals überhaupt bey den meisten Völckern des Teutschlandes üblich gewesen ist. Nemlich es haben dieselbe, wie Caesar B. G. L. 6. c. 21. und Tacitus G. c. 40. berichten, mehrentheils Sonne, Mond, Feuer und Erde, (welches ohnehin die allerälteste Art der Abgötterey, fast bey allen Völckern, gewesen ist) göttlich verehret; weil sie geglaubet, sie müsten denjenigen Dingen, von welchen sie einen vornemlichen und besondern Nutzen zu geniessen hätten, auch eine vornemliche und besondere Gottes-dienstliche Ehre erweisen. Dabey sie denn auch gemeiniglich einige von ihren Vor-Eltern, welche besondere grosse Thaten verrichtet hatten, göttlich verehret haben, c. 2. Und ist diese ihre Gottes-dienstliche Verehrung solcher Götter, ordentlicher weise, in ihren heiligen Haynen oder Wäldern, darin sie auch besondere heilige weise Pferde ernähret, unter der Aufsicht ihrer Priester und Priesterinnen, verrichtet worden, c. 8. 9. 10. Als aber die Römer nachher in Teutschland gekommen, so hat sich auch in diesem Stück bey den Teutschen, und also auch gantz vermuthlich bey den bisherigen Teutschen Einwohnern des Wißbads, vieles geändert. Es liessen nemlich die Römer zwar insgemein, wenn sie ein Land eingenommen, den Einwohnern desselben die Freyheit,

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[55/0091] wird auch kein anderer Gottes- oder vielmehr Götzen-Dienst bey ihnen üblich gewesen seyn, als derjenige, welcher damals überhaupt bey den meisten Völckern des Teutschlandes üblich gewesen ist. Nemlich es haben dieselbe, wie Caesar B. G. L. 6. c. 21. und Tacitus G. c. 40. berichten, mehrentheils Sonne, Mond, Feuer und Erde, (welches ohnehin die allerälteste Art der Abgötterey, fast bey allen Völckern, gewesen ist) göttlich verehret; weil sie geglaubet, sie müsten denjenigen Dingen, von welchen sie einen vornemlichen und besondern Nutzen zu geniessen hätten, auch eine vornemliche und besondere Gottes-dienstliche Ehre erweisen. Dabey sie denn auch gemeiniglich einige von ihren Vor-Eltern, welche besondere grosse Thaten verrichtet hatten, göttlich verehret haben, c. 2. Und ist diese ihre Gottes-dienstliche Verehrung solcher Götter, ordentlicher weise, in ihren heiligen Haynen oder Wäldern, darin sie auch besondere heilige weise Pferde ernähret, unter der Aufsicht ihrer Priester und Priesterinnen, verrichtet worden, c. 8. 9. 10. Als aber die Römer nachher in Teutschland gekommen, so hat sich auch in diesem Stück bey den Teutschen, und also auch gantz vermuthlich bey den bisherigen Teutschen Einwohnern des Wißbads, vieles geändert. Es liessen nemlich die Römer zwar insgemein, wenn sie ein Land eingenommen, den Einwohnern desselben die Freyheit,

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/91>, abgerufen am 28.03.2024.