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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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Dieser hatte seinem Bruder Philipp (denn die zwey übrige Brüder Johann und Engelbrecht waren in den geistlichen Stand, zu Maintz und Cölln, getreten) die Idsteinische Lande überlassen, welche aber, weil derselbe ohne Leibes-Erben gestorben, ihme nachmals wieder anheim gefallen sind. Es hat dieser Adolph, gleich seinem gedachten Bruder Philipp, bey dem damaligen Kayser Maximilian I (dessen Braut-Werber bey der Princeßin Anna von Bretagne er

Erbsen 20 Alb. eine Zins-Gans 2 Alb. vier junge Hahnen 1 Alb. drey Maaß süsse Milch 1 Alb. eine Maaß Wein 6 pf. eine Maaß Bann-Wein 8 pf. ein paar Mannes-Schuhe 4. Alb. ein paar Weiber-Schuhe 3 Alb. ein paar Knaben-Schuhe 1 Alb. 4 pf. ein Geissel-Hofmann hat bekommen an Jahr-Lohn 6 fl. ein Hof-Knecht an Jahr-Lohn 4 fl. nebst Schuhen und 7 Ellen Wollen- und 7 Ellen Leinen-Tuch. Eine Hof-Magd an Jahr-Lohn 1 fl so denn 3 Alb. vor einen Schleyer, 9 Alb. vor drey Paar Schuhe, 9 Ellen Wollen- und 9 Ellen Leinen-Tuch. Ein Tag-Löhner hat bekommen zum Tag-Lohn bey schwerer Arbeit, nahmentlich beym Grummet-Machen, Flachs-Brechen etc. 4 pf. Der Heu-Binder bey Hof hat bekommen an Jahr-Lohn 2 fl. wie auch vor ein paar Schuhe 4 Alb. Der Stuben-Heitzer bey Hof hat bekommen an Jahr-Lohn 12 Alb. etc. Um das Jahr 1540 bekam ein Tag-Löhner in Wißbaden, L. U. zum Tag-Lohn im Sommer 12 pf. in der Heu-Erndte 18 pf. in der Korn-Erndte 20 pf. Des Winters 10 pf. auch 8 pf. und jedesmal dabey sein nothdürftiges Essen und Trincken.

Dieser hatte seinem Bruder Philipp (denn die zwey übrige Brüder Johann und Engelbrecht waren in den geistlichen Stand, zu Maintz und Cölln, getreten) die Idsteinische Lande überlassen, welche aber, weil derselbe ohne Leibes-Erben gestorben, ihme nachmals wieder anheim gefallen sind. Es hat dieser Adolph, gleich seinem gedachten Bruder Philipp, bey dem damaligen Kayser Maximilian I (dessen Braut-Werber bey der Princeßin Anna von Bretagne er

Erbsen 20 Alb. eine Zins-Gans 2 Alb. vier junge Hahnen 1 Alb. drey Maaß süsse Milch 1 Alb. eine Maaß Wein 6 pf. eine Maaß Bann-Wein 8 pf. ein paar Mannes-Schuhe 4. Alb. ein paar Weiber-Schuhe 3 Alb. ein paar Knaben-Schuhe 1 Alb. 4 pf. ein Geissel-Hofmann hat bekommen an Jahr-Lohn 6 fl. ein Hof-Knecht an Jahr-Lohn 4 fl. nebst Schuhen und 7 Ellen Wollen- und 7 Ellen Leinen-Tuch. Eine Hof-Magd an Jahr-Lohn 1 fl so denn 3 Alb. vor einen Schleyer, 9 Alb. vor drey Paar Schuhe, 9 Ellen Wollen- und 9 Ellen Leinen-Tuch. Ein Tag-Löhner hat bekommen zum Tag-Lohn bey schwerer Arbeit, nahmentlich beym Grummet-Machen, Flachs-Brechen etc. 4 pf. Der Heu-Binder bey Hof hat bekommen an Jahr-Lohn 2 fl. wie auch vor ein paar Schuhe 4 Alb. Der Stuben-Heitzer bey Hof hat bekommen an Jahr-Lohn 12 Alb. etc. Um das Jahr 1540 bekam ein Tag-Löhner in Wißbaden, L. U. zum Tag-Lohn im Sommer 12 pf. in der Heu-Erndte 18 pf. in der Korn-Erndte 20 pf. Des Winters 10 pf. auch 8 pf. und jedesmal dabey sein nothdürftiges Essen und Trincken.
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[188/0224] Dieser hatte seinem Bruder Philipp (denn die zwey übrige Brüder Johann und Engelbrecht waren in den geistlichen Stand, zu Maintz und Cölln, getreten) die Idsteinische Lande überlassen, welche aber, weil derselbe ohne Leibes-Erben gestorben, ihme nachmals wieder anheim gefallen sind. Es hat dieser Adolph, gleich seinem gedachten Bruder Philipp, bey dem damaligen Kayser Maximilian I (dessen Braut-Werber bey der Princeßin Anna von Bretagne er * * Erbsen 20 Alb. eine Zins-Gans 2 Alb. vier junge Hahnen 1 Alb. drey Maaß süsse Milch 1 Alb. eine Maaß Wein 6 pf. eine Maaß Bann-Wein 8 pf. ein paar Mannes-Schuhe 4. Alb. ein paar Weiber-Schuhe 3 Alb. ein paar Knaben-Schuhe 1 Alb. 4 pf. ein Geissel-Hofmann hat bekommen an Jahr-Lohn 6 fl. ein Hof-Knecht an Jahr-Lohn 4 fl. nebst Schuhen und 7 Ellen Wollen- und 7 Ellen Leinen-Tuch. Eine Hof-Magd an Jahr-Lohn 1 fl so denn 3 Alb. vor einen Schleyer, 9 Alb. vor drey Paar Schuhe, 9 Ellen Wollen- und 9 Ellen Leinen-Tuch. Ein Tag-Löhner hat bekommen zum Tag-Lohn bey schwerer Arbeit, nahmentlich beym Grummet-Machen, Flachs-Brechen etc. 4 pf. Der Heu-Binder bey Hof hat bekommen an Jahr-Lohn 2 fl. wie auch vor ein paar Schuhe 4 Alb. Der Stuben-Heitzer bey Hof hat bekommen an Jahr-Lohn 12 Alb. etc. Um das Jahr 1540 bekam ein Tag-Löhner in Wißbaden, L. U. zum Tag-Lohn im Sommer 12 pf. in der Heu-Erndte 18 pf. in der Korn-Erndte 20 pf. Des Winters 10 pf. auch 8 pf. und jedesmal dabey sein nothdürftiges Essen und Trincken.

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 188. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/224>, abgerufen am 25.04.2024.