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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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die Antwort, nach angestellter gründlichen Untersuchung der Sache, nicht anders fallen, als daß solcher ein ehemaliges Schloß oder Wohn-Haus der alten Fränckischen Könige, wie auch der nachmaligen Teutschen Kayser gewesen sey. Der Beweis davon ist dieser: 1,. ist das Wort Saal eigentlich ein altes Fränckisches Wort, und heisset in solcher Sprache ein Schloß oder eine herrschaftliche Wohnung. Dieses bezeugen alle diejenige Schrift-Steller, welche die alte Teutsche Sprache, wie auch die Rechte und Gewohnheiten der alten Teutschen, in der Fränckischen Zeit, untersuchet haben, mit einem Munde. Wir wollen nur zwey derselben dißmal anführen, nemlich den Wachter und den Coccejus. Der erste schreibet in seinem Gloss. Germ. oder Wörter-Buch der alten Teutschen Sprache p. 1339 also: Die Francken nennen ein Königliches Haus einen Saal. Und p. 1343 heisset es: Saal-Buch, in welchem die Königlichen Güter aufgezeichnet sind, kommt her von dem Wort Saal, welches ein Schloß oder einen Pallast bedeutet. Und der andere schreibet in seinem Jur. publ. p. 90: Saal ist so viel, als ein Pallast oder öffentliches Hof-Gebäude, nemlich ein Ort, wo die öffentliche Zusammenkünfte des Reichs angestellet wurden. Es ist auch dieser Nahme Saal annoch heut zu Tage bey einigen solcher alten Königlichen und

die Antwort, nach angestellter gründlichen Untersuchung der Sache, nicht anders fallen, als daß solcher ein ehemaliges Schloß oder Wohn-Haus der alten Fränckischen Könige, wie auch der nachmaligen Teutschen Kayser gewesen seý. Der Beweis davon ist dieser: 1,. ist das Wort Saal eigentlich ein altes Fränckisches Wort, und heisset in solcher Sprache ein Schloß oder eine herrschaftliche Wohnung. Dieses bezeugen alle diejenige Schrift-Steller, welche die alte Teutsche Sprache, wie auch die Rechte und Gewohnheiten der alten Teutschen, in der Fränckischen Zeit, untersuchet haben, mit einem Munde. Wir wollen nur zwey derselben dißmal anführen, nemlich den Wachter und den Coccejus. Der erste schreibet in seinem Gloss. Germ. oder Wörter-Buch der alten Teutschen Sprache p. 1339 also: Die Francken nennen ein Königliches Haus einen Saal. Und p. 1343 heisset es: Saal-Buch, in welchem die Königlichen Güter aufgezeichnet sind, kommt her von dem Wort Saal, welches ein Schloß oder einen Pallast bedeutet. Und der andere schreibet in seinem Jur. publ. p. 90: Saal ist so viel, als ein Pallast oder öffentliches Hof-Gebäude, nemlich ein Ort, wo die öffentliche Zusammenkünfte des Reichs angestellet wurden. Es ist auch dieser Nahme Saal annoch heut zu Tage bey einigen solcher alten Königlichen und

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[151/0187] die Antwort, nach angestellter gründlichen Untersuchung der Sache, nicht anders fallen, als daß solcher ein ehemaliges Schloß oder Wohn-Haus der alten Fränckischen Könige, wie auch der nachmaligen Teutschen Kayser gewesen seý. Der Beweis davon ist dieser: 1,. ist das Wort Saal eigentlich ein altes Fränckisches Wort, und heisset in solcher Sprache ein Schloß oder eine herrschaftliche Wohnung. Dieses bezeugen alle diejenige Schrift-Steller, welche die alte Teutsche Sprache, wie auch die Rechte und Gewohnheiten der alten Teutschen, in der Fränckischen Zeit, untersuchet haben, mit einem Munde. Wir wollen nur zwey derselben dißmal anführen, nemlich den Wachter und den Coccejus. Der erste schreibet in seinem Gloss. Germ. oder Wörter-Buch der alten Teutschen Sprache p. 1339 also: Die Francken nennen ein Königliches Haus einen Saal. Und p. 1343 heisset es: Saal-Buch, in welchem die Königlichen Güter aufgezeichnet sind, kommt her von dem Wort Saal, welches ein Schloß oder einen Pallast bedeutet. Und der andere schreibet in seinem Jur. publ. p. 90: Saal ist so viel, als ein Pallast oder öffentliches Hof-Gebäude, nemlich ein Ort, wo die öffentliche Zusammenkünfte des Reichs angestellet wurden. Es ist auch dieser Nahme Saal annoch heut zu Tage bey einigen solcher alten Königlichen und

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 151. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/187>, abgerufen am 25.04.2024.