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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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etwan ein Leib-Gut, (Leib-Geding) Familien-Gut, (Erb-Gut) Hof-Gut, Tafel-Gut etc. wie denn ja dieser Unterschied unter den mancherley Gattungen der herrschaftlichen Güter nicht nur ehemals gewöhnlich gewesen, sondern auch noch jetzo fast in allen Reichen und Landen bekannt und gewöhnlich ist. Andern ist dieser Nahme Kunigessunder so viel, als Königeshundret oder hundert, das ist ein Königlicher Cent-Gau oder Cent-Gericht von hundert dazu gehörigen Oertern, Gütern oder Unterthanen. Noch andere beweisen aus des alten Geschicht-Schreibers Eginhards Lebens-Beschreibung des Kaisers Carls des Grossen, daß das Wort Sunder in der alten Teutschen Sprache so viel geheissen, als Suden oder Mittags-Gegend; folglich urtheilen sie, daß dieses Wort Kunigessunder so viel bedeute, als ein Königes-Gau, der gegen Mittag zu gelegen, und daß also vielleicht noch ein anderer Königes-Gau damals in unseren Gegenden gewesen, welcher gegen Mitternacht zu gelegen, und Königes-Norderun geheissen habe. Der Leser hat Freyheit von diesen verschiedenen Meynungen diejenige zu erwählen, welche ihm am wahrscheinlichsten vorkommt. Uns ist es genug, daß die Sache selber, nemlich, daß die Wißbadische Gegend ehemals diesen Gau-Nahmen, wie aus den angeführten Urkunden sattsam erhellet, geführet habe, ihre Richtigkeit

etwan ein Leib-Gut, (Leib-Geding) Familien-Gut, (Erb-Gut) Hof-Gut, Tafel-Gut etc. wie denn ja dieser Unterschied unter den mancherley Gattungen der herrschaftlichen Güter nicht nur ehemals gewöhnlich gewesen, sondern auch noch jetzo fast in allen Reichen und Landen bekannt und gewöhnlich ist. Andern ist dieser Nahme Kunigessunder so viel, als Königeshundret oder hundert, das ist ein Königlicher Cent-Gau oder Cent-Gericht von hundert dazu gehörigen Oertern, Gütern oder Unterthanen. Noch andere beweisen aus des alten Geschicht-Schreibers Eginhards Lebens-Beschreibung des Kaisers Carls des Grossen, daß das Wort Sunder in der alten Teutschen Sprache so viel geheissen, als Suden oder Mittags-Gegend; folglich urtheilen sie, daß dieses Wort Kunigessunder so viel bedeute, als ein Königes-Gau, der gegen Mittag zu gelegen, und daß also vielleicht noch ein anderer Königes-Gau damals in unseren Gegenden gewesen, welcher gegen Mitternacht zu gelegen, und Königes-Norderun geheissen habe. Der Leser hat Freyheit von diesen verschiedenen Meynungen diejenige zu erwählen, welche ihm am wahrscheinlichsten vorkommt. Uns ist es genug, daß die Sache selber, nemlich, daß die Wißbadische Gegend ehemals diesen Gau-Nahmen, wie aus den angeführten Urkunden sattsam erhellet, geführet habe, ihre Richtigkeit

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[138/0174] etwan ein Leib-Gut, (Leib-Geding) Familien-Gut, (Erb-Gut) Hof-Gut, Tafel-Gut etc. wie denn ja dieser Unterschied unter den mancherley Gattungen der herrschaftlichen Güter nicht nur ehemals gewöhnlich gewesen, sondern auch noch jetzo fast in allen Reichen und Landen bekannt und gewöhnlich ist. Andern ist dieser Nahme Kunigessunder so viel, als Königeshundret oder hundert, das ist ein Königlicher Cent-Gau oder Cent-Gericht von hundert dazu gehörigen Oertern, Gütern oder Unterthanen. Noch andere beweisen aus des alten Geschicht-Schreibers Eginhards Lebens-Beschreibung des Kaisers Carls des Grossen, daß das Wort Sunder in der alten Teutschen Sprache so viel geheissen, als Suden oder Mittags-Gegend; folglich urtheilen sie, daß dieses Wort Kunigessunder so viel bedeute, als ein Königes-Gau, der gegen Mittag zu gelegen, und daß also vielleicht noch ein anderer Königes-Gau damals in unseren Gegenden gewesen, welcher gegen Mitternacht zu gelegen, und Königes-Norderun geheissen habe. Der Leser hat Freyheit von diesen verschiedenen Meynungen diejenige zu erwählen, welche ihm am wahrscheinlichsten vorkommt. Uns ist es genug, daß die Sache selber, nemlich, daß die Wißbadische Gegend ehemals diesen Gau-Nahmen, wie aus den angeführten Urkunden sattsam erhellet, geführet habe, ihre Richtigkeit

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 138. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/174>, abgerufen am 16.04.2024.