Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

Bild:
<< vorherige Seite

daß sie von den Francken sey erbauet worden, und diesen Nahmen von ihnen überkommen habe. Es haben diese Franken hierauf etliche Jahrhundert hindurch ihre eigene Könige gehabt, welche die ihnen unterwürffig-gewesene Lande frey-mächtig beherrschet haben. Es haben aber diese Könige zugleich, besserer Ordnung wegen, allerley besondere Graven, das ist, Richter, und andere dergleichen vornehme Beamten, welche sie gemeiniglich aus ihren Edelingern und Frilingern, das ist Edlen und Freyen, gewählet, in ihren Landen hin und wieder gesetzet, welche dieselbe, im Nahmen der Königen, verwaltet, und davor gewisse Einkünfte genossen, von den Landen selbst aber nichts erblich, ausser was sie etwan, gleich andern Unterthanen, vor eigenthümliche Privat-Güter gehabt, besessen haben. Endlich hat einer dieser Fränckischen Königen, nemlich Carl der Grosse, gar die Kayserliche Würde, um das Jahr 800, an sich gebracht, auch das annoch übrig-gewesene, und zum Fränckischen Reiche nicht gehörige, Theil des Teutschlandes sich vollends meistens unterwürffig gemacht. Da denn bey der Theilung seiner vielen Länder unter seine Söhne, das Teutsche Reich seine besondere Könige aus diesem Fränckischen Stamm überkommen hat, deren einige ebenfalls die Kayserliche Würde behauptet haben; bis solche, samt den Landen, nach Abgang dieser Fränckischen

daß sie von den Francken sey erbauet worden, und diesen Nahmen von ihnen überkommen habe. Es haben diese Franken hierauf etliche Jahrhundert hindurch ihre eigene Könige gehabt, welche die ihnen unterwürffig-gewesene Lande frey-mächtig beherrschet haben. Es haben aber diese Könige zugleich, besserer Ordnung wegen, allerley besondere Graven, das ist, Richter, und andere dergleichen vornehme Beamten, welche sie gemeiniglich aus ihren Edelingern und Frilingern, das ist Edlen und Freyen, gewählet, in ihren Landen hin und wieder gesetzet, welche dieselbe, im Nahmen der Königen, verwaltet, und davor gewisse Einkünfte genossen, von den Landen selbst aber nichts erblich, ausser was sie etwan, gleich andern Unterthanen, vor eigenthümliche Privat-Güter gehabt, besessen haben. Endlich hat einer dieser Fränckischen Königen, nemlich Carl der Grosse, gar die Kayserliche Würde, um das Jahr 800, an sich gebracht, auch das annoch übrig-gewesene, und zum Fränckischen Reiche nicht gehörige, Theil des Teutschlandes sich vollends meistens unterwürffig gemacht. Da denn bey der Theilung seiner vielen Länder unter seine Söhne, das Teutsche Reich seine besondere Könige aus diesem Fränckischen Stamm überkommen hat, deren einige ebenfalls die Kayserliche Würde behauptet haben; bis solche, samt den Landen, nach Abgang dieser Fränckischen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0159" n="123"/>
daß sie von den Francken sey erbauet worden, und diesen Nahmen von ihnen überkommen habe. Es haben diese Franken hierauf etliche Jahrhundert hindurch ihre eigene Könige gehabt, welche die ihnen unterwürffig-gewesene Lande frey-mächtig beherrschet haben. Es haben aber diese Könige zugleich, besserer Ordnung wegen, allerley besondere Graven, das ist, Richter, und andere dergleichen vornehme Beamten, welche sie gemeiniglich aus ihren Edelingern und Frilingern, das ist Edlen und Freyen, gewählet, in ihren Landen hin und wieder gesetzet, welche dieselbe, im Nahmen der Königen, verwaltet, und davor gewisse Einkünfte genossen, von den Landen selbst aber nichts erblich, ausser was sie etwan, gleich andern Unterthanen, vor eigenthümliche Privat-Güter gehabt, besessen haben. Endlich hat einer dieser Fränckischen Königen, nemlich Carl der Grosse, gar die Kayserliche Würde, um das Jahr 800, an sich gebracht, auch das annoch übrig-gewesene, und zum Fränckischen Reiche nicht gehörige, Theil des Teutschlandes sich vollends meistens unterwürffig gemacht. Da denn bey der Theilung seiner vielen Länder unter seine Söhne, das Teutsche Reich seine besondere Könige aus diesem Fränckischen Stamm überkommen hat, deren einige ebenfalls die Kayserliche Würde behauptet haben; bis solche, samt den Landen, nach Abgang dieser Fränckischen
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[123/0159] daß sie von den Francken sey erbauet worden, und diesen Nahmen von ihnen überkommen habe. Es haben diese Franken hierauf etliche Jahrhundert hindurch ihre eigene Könige gehabt, welche die ihnen unterwürffig-gewesene Lande frey-mächtig beherrschet haben. Es haben aber diese Könige zugleich, besserer Ordnung wegen, allerley besondere Graven, das ist, Richter, und andere dergleichen vornehme Beamten, welche sie gemeiniglich aus ihren Edelingern und Frilingern, das ist Edlen und Freyen, gewählet, in ihren Landen hin und wieder gesetzet, welche dieselbe, im Nahmen der Königen, verwaltet, und davor gewisse Einkünfte genossen, von den Landen selbst aber nichts erblich, ausser was sie etwan, gleich andern Unterthanen, vor eigenthümliche Privat-Güter gehabt, besessen haben. Endlich hat einer dieser Fränckischen Königen, nemlich Carl der Grosse, gar die Kayserliche Würde, um das Jahr 800, an sich gebracht, auch das annoch übrig-gewesene, und zum Fränckischen Reiche nicht gehörige, Theil des Teutschlandes sich vollends meistens unterwürffig gemacht. Da denn bey der Theilung seiner vielen Länder unter seine Söhne, das Teutsche Reich seine besondere Könige aus diesem Fränckischen Stamm überkommen hat, deren einige ebenfalls die Kayserliche Würde behauptet haben; bis solche, samt den Landen, nach Abgang dieser Fränckischen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2013-01-24T12:08:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
SLUB Dresden: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-01-24T12:08:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2013-01-24T12:08:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien.
  • Wird ein Wort durch Seitenumbruch getrennt, so wird es vollständig auf die nächste Seite übernommen.
  • ß, das wegen einer Zeilentrennung zu ss wurde, wurde innerhalb der Zeile wieder zu ß transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/159
Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 123. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/159>, abgerufen am 29.03.2024.