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Sandrart, Joachim von: L’Academia Todesca. della Architectura, Scultura & Pittura: Oder Teutsche Academie der Edlen Bau- Bild- und Mahlerey-Künste. Bd. 2,1. Nürnberg, 1679.

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[Spaltenumbruch] dessen sich der Mycener König Atreus bishero eigenthümlich angemasset/ den Heraclidern zu Theil werden: Hingegen aber/ so Hyllus auf dem Platz bleiben würde/ so solten die Heraclider/ innerhalb funftzig Jahren nicht mehr in Peloponnesum zu kommen/ gehalten seyn. Worauf Der Heraclider und Thegeater Zweykampf dann Echemus, der Tegeater König in solchen Kampf einwilligte/ und den so trotzigen Hyllum mannlich erlegte. Kraft des beschehenen Vergleichs nun entwichen die Heraclider nach Tricoryntho, woselbst sie sich/ die bedungenen funftzig Jahre über still gehalten; und nach endlicher Verfliessung derselben in Peloponnesum sich wieder erhoben.

Curtius l. 7 c. 4. § 3 3. Mit gleicher Hertzhaftigkeit begegnete Erigyius der alte Feld-Oberste Alexandri M. dem großsprechenden Uberläuffer Satibarzani, welcher im Namen der barbarischen Arier/ auf solche Weise/ das gantze Macedonische Kriegsheer ausgefordert hatte/ und durch seinen eigenen Spies gefället wurde.

Gleichermassen wird auch von anderen Fürsten und Königen gelesen/ daß sie schweren Kriegen schleinig abzuhelffen/ eben dasjenige Mittel ergriffen: Phot. Narrat. 39. Paul. Warnef lib. 5. Agath. l. 1. Hist. Just. Wie gethan Melanthus, der Athenienser/ und Xanthus, der Baeoter König; Aeneas und Turnus, Menelaus und Paris: Also foderte Cunibertus, der Longobarder König/ den Alachin heraus. Agathias lobte die Könige/ oder Fürsten der alten Francken darum/ daß dieselbe entweder nach ihren Gesetzen/ oder vermittelst desjenigen Faustrechts/ unangesehen sie beederseits ein Kriegsheer ausrüsteten/ alle vorfallende Strittigkeiten besagtermassen wieder vereinigten/ und beylegten.

Saxo [Gramat], lib. 4. Hilt.Dan. Denckwürdig ist dasjenige/ was Saxo Grammaticus von einem Dänischen König Weremundo erzehlet/ welchen ein Sachsen- König/ wegen seines hohen Alters/ unverschämter Weise/ vom Reich verstossen/ oder mit gutem Willen ihm abzutretten/ durch eine Gesandschafft darzu bereden wolte. Weremundus gab endlich/ da keine Entschuldigung verfangen wolte/ den Gesandten/ wiewol stockblind/ dis zur Antwort: Ehe er die alte Freyheit seines Reichs dadurch in die Gefahr zu setzen/ und sich derselben zu begeben gedächte/ wolte er sich mit dem König der Sachsen/ wofern er ihn fodern lassen würde/ viel lieber in einen öffentlichen Weremundi, eines blinden Königs in Dennemarck/ Ausforderung. Kampf einlassen. Die Gesandten erwiederten/ dis wäre ihrem König so wol schimpflich/ als lächerlich/ wann er sich mit einem blinden Mann schlagen solte: Wann aber beederseits dero Söhne vorhanden wären/ die sich solches Kampfs unterfiengen/ so könte des alten Königs Vorschlag annoch beliebet/ und werckstellig gemacht Steph. Stephan. in Not. ad Saxon. p. 64. v. 19. Ein stummer Sohn verteitt seinen blinden Vatter im Zweykampf. werden. Solches nun hörte des Königs Weremundi einiger/ wiewol bis in das dreissigste Jahr seines Alters stumme Sohn; welchem die grosse Unbill und durchbrechende Zorn endlich die Zung lösete/ und ihn/ mit höchster Verwunderung der Umstehenden/ redend machte: Also daß er sich von Stund an erbot/ mit Erlaubnus seines Herrn Vattern/ des Sächssischen Königes Sohn/ zu[Spaltenumbruch] rechter Zeit/ auf dem Kampf- Platz zu erscheinen. Nun hatte der alte König ein Schwert/ ungewönlicher Das königl. Schwert/ Skrep genannt. Schärffe/ Skrep genannt/ welches er/ damit solches nicht etwan ein Fremder zu seinem Nutzen und Ruhm/ nach dessen Absterben/ führen und mißbrauchen möchte/ sehr tief in die Erde vergraben; und nachmals in dem Feld/ so er den Seinigen vertrauet/ wieder ausgraben/ und seinem Sohn (an dessen künftigem Ausnehmen er zuvor immer gezweifelt) überreichen lassen. Hierzu Kampfplatz am Fluß Eidor. wurde nun derjenige Kampf-Platz erwehlet/ welchen der Fluß Eidorus allenthalben umfieng/ und mit seinem Strom eingeschlossen hatte: Dahin verfügten sich Uffo, und des Sachsischen Königes Sohn/ als ein sehr starcker und ansehnlicher Fechter/ samt noch einem andern/ welchem ihme Uffo mitzubringen erlaubt/ und sich mit ihrer mehren zu schlagen verlangt hatte: Wobey sich dann rings umher/ am Ufer/ eine grosse Menge Zuseher/ mit höchster Begierd/ eingefunden. Dagegen der alte Vatter Weremundus stellte sich zu äusserst an die Brucke; damit/ wann sein Sohn erlegt und überwunden würde/ er sich alsobald von der Brucke in denselbigen Fluß stürtzen könte

Nachdem aber die beeden Widersacher dem Uffoni hart angestanden/ hat er sich auf sein Schwert nicht allein verlassen/ sondern dero Streiche mit seinem Schild auszunehmen/ getrachtet. Da nun der blinde Vatter vermeinte/ sein Sohn hätte/ aus Schwachheit/ solche so schwere Streiche erlitten; begab er sich/ aus Begierde des Todes/ allgemach von der Brucke hinab; damit er sich/ wofern es um seinen Sohn geschehen wäre/ von Stund an versencken und erträncken könte. Hierauf ermahnte Uffo des Sächsischen Königs Sohn/ er solte sich viel lieber mit ihm/ als gleiches Stands und Königlichen Herkommens/ näher in den Kampf einlassen; damit nicht ein gemeiner Kerl/ welchen er mit gebracht/ in Erlegung seiner/ die Ehre vor ihm hätte/ und davon trüge: Ferner sprach er auch diesem jungen Gehülffen zu/ er solte sich nicht so hinter seinen Herrn stellen/ sondern hervor tretten. Als nun dieser/ fernere Schmach zu verhüten/ nicht umkunte/ sondern sich voran begeben muste/ hieb ihn Uffo, auf den ersten Streich/ mitten entzwey. Worüber Weremundus sich von Hertzen erfreut/ sprechend/ er Kenntlicher Klang desjenigen Schwerts. kennete das Schwert aus dem Klang/ daß dis seines Sohns Schwert wäre: Und nachdem er vernommen/ daß er seinen Gegenpart in der Mitte von einander gehauen/ begab er sich von der Brucken wieder herauf/ und bekam dadurch einen neuen Lust Der Dänische Königs-Sohn erlegt den Sächssischen. wieder zu leben. Hierauf ermahnte Uffo den Sächsischen Königs-Sohn/ er möchte ihme doch/ seinen Beystand zu rächen/ gefallen lassen; und da er denselben also angefrischet/ versetzte er ihm eben dergleichen Streich/ wie zuvor seinem Gesellen. Der alte Vatter hörte sein Helden-Schwert/ Skrep genannt/ zum zweytenmal klingen/ und vernahm zugleich die freudige Post/ daß nun die beden Feinde/ von seinem einigen Sohn/ auf gleiche Weise/ erlegt wären: Uber welchem herrlichen Sieg er für Freuden anhebte zu weinen. Nach Vollendung dieses Kampfs/ mußten die Sachsen

[Spaltenumbruch] dessen sich der Mycener König Atreus bishero eigenthümlich angemasset/ den Heraclidern zu Theil werden: Hingegen aber/ so Hyllus auf dem Platz bleiben würde/ so solten die Heraclider/ innerhalb funftzig Jahren nicht mehr in Peloponnesum zu kommen/ gehalten seyn. Worauf Der Heraclider und Thegeater Zweykampf dann Echemus, der Tegeater König in solchen Kampf einwilligte/ und den so trotzigen Hyllum mannlich erlegte. Kraft des beschehenen Vergleichs nun entwichen die Heraclider nach Tricoryntho, woselbst sie sich/ die bedungenen funftzig Jahre über still gehalten; und nach endlicher Verfliessung derselben in Peloponnesum sich wieder erhoben.

Curtius l. 7 c. 4. § 3 3. Mit gleicher Hertzhaftigkeit begegnete Erigyius der alte Feld-Oberste Alexandri M. dem großsprechenden Uberläuffer Satibarzani, welcher im Namen der barbarischen Arier/ auf solche Weise/ das gantze Macedonische Kriegsheer ausgefordert hatte/ und durch seinen eigenen Spies gefället wurde.

Gleichermassen wird auch von anderen Fürsten und Königen gelesen/ daß sie schweren Kriegen schleinig abzuhelffen/ eben dasjenige Mittel ergriffen: Phot. Narrat. 39. Paul. Warnef lib. 5. Agath. l. 1. Hist. Just. Wie gethan Melanthus, der Athenienser/ und Xanthus, der Baeoter König; Aeneas und Turnus, Menelaus und Paris: Also foderte Cunibertus, der Longobarder König/ den Alachin heraus. Agathias lobte die Könige/ oder Fürsten der alten Francken darum/ daß dieselbe entweder nach ihren Gesetzen/ oder vermittelst desjenigen Faustrechts/ unangesehen sie beederseits ein Kriegsheer ausrüsteten/ alle vorfallende Strittigkeiten besagtermassen wieder vereinigten/ und beylegten.

Saxo [Grămat], lib. 4. Hilt.Dan. Denckwürdig ist dasjenige/ was Saxo Grammaticus von einem Dänischen König Weremundo erzehlet/ welchen ein Sachsen- König/ wegen seines hohen Alters/ unverschämter Weise/ vom Reich verstossen/ oder mit gutem Willen ihm abzutretten/ durch eine Gesandschafft darzu bereden wolte. Weremundus gab endlich/ da keine Entschuldigung verfangen wolte/ den Gesandten/ wiewol stockblind/ dis zur Antwort: Ehe er die alte Freyheit seines Reichs dadurch in die Gefahr zu setzen/ und sich derselben zu begeben gedächte/ wolte er sich mit dem König der Sachsen/ wofern er ihn fodern lassen würde/ viel lieber in einen öffentlichen Weremundi, eines blinden Königs in Dennemarck/ Ausforderung. Kampf einlassen. Die Gesandten erwiederten/ dis wäre ihrem König so wol schimpflich/ als lächerlich/ wann er sich mit einem blinden Mann schlagen solte: Wann aber beederseits dero Söhne vorhanden wären/ die sich solches Kampfs unterfiengen/ so könte des alten Königs Vorschlag annoch beliebet/ und werckstellig gemacht Steph. Stephan. in Not. ad Saxon. p. 64. v. 19. Ein stummer Sohn verteitt seinen blinden Vatter im Zweykampf. werden. Solches nun hörte des Königs Weremundi einiger/ wiewol bis in das dreissigste Jahr seines Alters stumme Sohn; welchem die grosse Unbill und durchbrechende Zorn endlich die Zung lösete/ und ihn/ mit höchster Verwunderung der Umstehenden/ redend machte: Also daß er sich von Stund an erbot/ mit Erlaubnus seines Herrn Vattern/ des Sächssischen Königes Sohn/ zu[Spaltenumbruch] rechter Zeit/ auf dem Kampf- Platz zu erscheinen. Nun hatte der alte König ein Schwert/ ungewönlicher Das königl. Schwert/ Skrep genannt. Schärffe/ Skrep genannt/ welches er/ damit solches nicht etwan ein Fremder zu seinem Nutzen und Ruhm/ nach dessen Absterben/ führen und mißbrauchen möchte/ sehr tief in die Erde vergraben; und nachmals in dem Feld/ so er den Seinigen vertrauet/ wieder ausgraben/ und seinem Sohn (an dessen künftigem Ausnehmen er zuvor immer gezweifelt) überreichen lassen. Hierzu Kampfplatz am Fluß Eidor. wurde nun derjenige Kampf-Platz erwehlet/ welchen der Fluß Eidorus allenthalben umfieng/ und mit seinem Strom eingeschlossen hatte: Dahin verfügten sich Uffo, und des Sachsischen Königes Sohn/ als ein sehr starcker und ansehnlicher Fechter/ samt noch einem andern/ welchem ihme Uffo mitzubringen erlaubt/ und sich mit ihrer mehren zu schlagen verlangt hatte: Wobey sich dann rings umher/ am Ufer/ eine grosse Menge Zuseher/ mit höchster Begierd/ eingefunden. Dagegen der alte Vatter Weremundus stellte sich zu äusserst an die Brucke; damit/ wann sein Sohn erlegt und überwunden würde/ er sich alsobald von der Brucke in denselbigen Fluß stürtzen könte

Nachdem aber die beeden Widersacher dem Uffoni hart angestanden/ hat er sich auf sein Schwert nicht allein verlassen/ sondern dero Streiche mit seinem Schild auszunehmen/ getrachtet. Da nun der blinde Vatter vermeinte/ sein Sohn hätte/ aus Schwachheit/ solche so schwere Streiche erlitten; begab er sich/ aus Begierde des Todes/ allgemach von der Brucke hinab; damit er sich/ wofern es um seinen Sohn geschehen wäre/ von Stund an versencken und erträncken könte. Hierauf ermahnte Uffo des Sächsischen Königs Sohn/ er solte sich viel lieber mit ihm/ als gleiches Stands und Königlichen Herkommens/ näher in den Kampf einlassen; damit nicht ein gemeiner Kerl/ welchen er mit gebracht/ in Erlegung seiner/ die Ehre vor ihm hätte/ und davon trüge: Ferner sprach er auch diesem jungen Gehülffen zu/ er solte sich nicht so hinter seinen Herrn stellen/ sondern hervor tretten. Als nun dieser/ fernere Schmach zu verhüten/ nicht umkunte/ sondern sich voran begeben muste/ hieb ihn Uffo, auf den ersten Streich/ mitten entzwey. Worüber Weremundus sich von Hertzen erfreut/ sprechend/ er Kenntlicher Klang desjenigen Schwerts. kennete das Schwert aus dem Klang/ daß dis seines Sohns Schwert wäre: Und nachdem er vernommen/ daß er seinen Gegenpart in der Mitte von einander gehauen/ begab er sich von der Brucken wieder herauf/ und bekam dadurch einen neuen Lust Der Dänische Königs-Sohn erlegt den Sächssischen. wieder zu leben. Hierauf ermahnte Uffo den Sächsischen Königs-Sohn/ er möchte ihme doch/ seinen Beystand zu rächen/ gefallen lassen; und da er denselben also angefrischet/ versetzte er ihm eben dergleichen Streich/ wie zuvor seinem Gesellen. Der alte Vatter hörte sein Helden-Schwert/ Skrep genannt/ zum zweytenmal klingen/ und vernahm zugleich die freudige Post/ daß nun die beden Feinde/ von seinem einigen Sohn/ auf gleiche Weise/ erlegt wären: Uber welchem herrlichen Sieg er für Freuden anhebte zu weinen. Nach Vollendung dieses Kampfs/ mußten die Sachsen

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[[I (Architektur), S. 44]/0241] dessen sich der Mycener König Atreus bishero eigenthümlich angemasset/ den Heraclidern zu Theil werden: Hingegen aber/ so Hyllus auf dem Platz bleiben würde/ so solten die Heraclider/ innerhalb funftzig Jahren nicht mehr in Peloponnesum zu kommen/ gehalten seyn. Worauf dann Echemus, der Tegeater König in solchen Kampf einwilligte/ und den so trotzigen Hyllum mannlich erlegte. Kraft des beschehenen Vergleichs nun entwichen die Heraclider nach Tricoryntho, woselbst sie sich/ die bedungenen funftzig Jahre über still gehalten; und nach endlicher Verfliessung derselben in Peloponnesum sich wieder erhoben. Der Heraclider und Thegeater Zweykampf Mit gleicher Hertzhaftigkeit begegnete Erigyius der alte Feld-Oberste Alexandri M. dem großsprechenden Uberläuffer Satibarzani, welcher im Namen der barbarischen Arier/ auf solche Weise/ das gantze Macedonische Kriegsheer ausgefordert hatte/ und durch seinen eigenen Spies gefället wurde. Curtius l. 7 c. 4. § 3 3.Gleichermassen wird auch von anderen Fürsten und Königen gelesen/ daß sie schweren Kriegen schleinig abzuhelffen/ eben dasjenige Mittel ergriffen: Wie gethan Melanthus, der Athenienser/ und Xanthus, der Baeoter König; Aeneas und Turnus, Menelaus und Paris: Also foderte Cunibertus, der Longobarder König/ den Alachin heraus. Agathias lobte die Könige/ oder Fürsten der alten Francken darum/ daß dieselbe entweder nach ihren Gesetzen/ oder vermittelst desjenigen Faustrechts/ unangesehen sie beederseits ein Kriegsheer ausrüsteten/ alle vorfallende Strittigkeiten besagtermassen wieder vereinigten/ und beylegten. Phot. Narrat. 39. Paul. Warnef lib. 5. Agath. l. 1. Hist. Just. Denckwürdig ist dasjenige/ was Saxo Grammaticus von einem Dänischen König Weremundo erzehlet/ welchen ein Sachsen- König/ wegen seines hohen Alters/ unverschämter Weise/ vom Reich verstossen/ oder mit gutem Willen ihm abzutretten/ durch eine Gesandschafft darzu bereden wolte. Weremundus gab endlich/ da keine Entschuldigung verfangen wolte/ den Gesandten/ wiewol stockblind/ dis zur Antwort: Ehe er die alte Freyheit seines Reichs dadurch in die Gefahr zu setzen/ und sich derselben zu begeben gedächte/ wolte er sich mit dem König der Sachsen/ wofern er ihn fodern lassen würde/ viel lieber in einen öffentlichen Kampf einlassen. Die Gesandten erwiederten/ dis wäre ihrem König so wol schimpflich/ als lächerlich/ wann er sich mit einem blinden Mann schlagen solte: Wann aber beederseits dero Söhne vorhanden wären/ die sich solches Kampfs unterfiengen/ so könte des alten Königs Vorschlag annoch beliebet/ und werckstellig gemacht werden. Solches nun hörte des Königs Weremundi einiger/ wiewol bis in das dreissigste Jahr seines Alters stumme Sohn; welchem die grosse Unbill und durchbrechende Zorn endlich die Zung lösete/ und ihn/ mit höchster Verwunderung der Umstehenden/ redend machte: Also daß er sich von Stund an erbot/ mit Erlaubnus seines Herrn Vattern/ des Sächssischen Königes Sohn/ zu rechter Zeit/ auf dem Kampf- Platz zu erscheinen. Nun hatte der alte König ein Schwert/ ungewönlicher Schärffe/ Skrep genannt/ welches er/ damit solches nicht etwan ein Fremder zu seinem Nutzen und Ruhm/ nach dessen Absterben/ führen und mißbrauchen möchte/ sehr tief in die Erde vergraben; und nachmals in dem Feld/ so er den Seinigen vertrauet/ wieder ausgraben/ und seinem Sohn (an dessen künftigem Ausnehmen er zuvor immer gezweifelt) überreichen lassen. Hierzu wurde nun derjenige Kampf-Platz erwehlet/ welchen der Fluß Eidorus allenthalben umfieng/ und mit seinem Strom eingeschlossen hatte: Dahin verfügten sich Uffo, und des Sachsischen Königes Sohn/ als ein sehr starcker und ansehnlicher Fechter/ samt noch einem andern/ welchem ihme Uffo mitzubringen erlaubt/ und sich mit ihrer mehren zu schlagen verlangt hatte: Wobey sich dann rings umher/ am Ufer/ eine grosse Menge Zuseher/ mit höchster Begierd/ eingefunden. Dagegen der alte Vatter Weremundus stellte sich zu äusserst an die Brucke; damit/ wann sein Sohn erlegt und überwunden würde/ er sich alsobald von der Brucke in denselbigen Fluß stürtzen könte Saxo Grămat, lib. 4. Hilt.Dan. Weremundi, eines blinden Königs in Dennemarck/ Ausforderung. Steph. Stephan. in Not. ad Saxon. p. 64. v. 19. Ein stummer Sohn verteitt seinen blinden Vatter im Zweykampf. Das königl. Schwert/ Skrep genannt. Kampfplatz am Fluß Eidor.Nachdem aber die beeden Widersacher dem Uffoni hart angestanden/ hat er sich auf sein Schwert nicht allein verlassen/ sondern dero Streiche mit seinem Schild auszunehmen/ getrachtet. Da nun der blinde Vatter vermeinte/ sein Sohn hätte/ aus Schwachheit/ solche so schwere Streiche erlitten; begab er sich/ aus Begierde des Todes/ allgemach von der Brucke hinab; damit er sich/ wofern es um seinen Sohn geschehen wäre/ von Stund an versencken und erträncken könte. Hierauf ermahnte Uffo des Sächsischen Königs Sohn/ er solte sich viel lieber mit ihm/ als gleiches Stands und Königlichen Herkommens/ näher in den Kampf einlassen; damit nicht ein gemeiner Kerl/ welchen er mit gebracht/ in Erlegung seiner/ die Ehre vor ihm hätte/ und davon trüge: Ferner sprach er auch diesem jungen Gehülffen zu/ er solte sich nicht so hinter seinen Herrn stellen/ sondern hervor tretten. Als nun dieser/ fernere Schmach zu verhüten/ nicht umkunte/ sondern sich voran begeben muste/ hieb ihn Uffo, auf den ersten Streich/ mitten entzwey. Worüber Weremundus sich von Hertzen erfreut/ sprechend/ er kennete das Schwert aus dem Klang/ daß dis seines Sohns Schwert wäre: Und nachdem er vernommen/ daß er seinen Gegenpart in der Mitte von einander gehauen/ begab er sich von der Brucken wieder herauf/ und bekam dadurch einen neuen Lust wieder zu leben. Hierauf ermahnte Uffo den Sächsischen Königs-Sohn/ er möchte ihme doch/ seinen Beystand zu rächen/ gefallen lassen; und da er denselben also angefrischet/ versetzte er ihm eben dergleichen Streich/ wie zuvor seinem Gesellen. Der alte Vatter hörte sein Helden-Schwert/ Skrep genannt/ zum zweytenmal klingen/ und vernahm zugleich die freudige Post/ daß nun die beden Feinde/ von seinem einigen Sohn/ auf gleiche Weise/ erlegt wären: Uber welchem herrlichen Sieg er für Freuden anhebte zu weinen. Nach Vollendung dieses Kampfs/ mußten die Sachsen Kenntlicher Klang desjenigen Schwerts. Der Dänische Königs-Sohn erlegt den Sächssischen.

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Zitationshilfe: Sandrart, Joachim von: L’Academia Todesca. della Architectura, Scultura & Pittura: Oder Teutsche Academie der Edlen Bau- Bild- und Mahlerey-Künste. Bd. 2,1. Nürnberg, 1679, S. [I (Architektur), S. 44]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sandrart_academie0201_1679/241>, abgerufen am 29.03.2024.