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Roßmäßler, Emil Adolf: Das Süßwasser-Aquarium. Leipzig, 1857.

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Was ist und was soll ein Aquarium?
den Meisten ein ewiges Geheimniß, mit Ausnahme der Fische und Krebse,
die man auf den Mittagstisch bringt. Kennen wir ja doch außer unseren
Gartenblumen und den Garten- und Feldfrüchten auch das Pflanzenreich
meist nur als große, grüne, buntbeblümte Masse, und vom Thierreiche
außer den bekannten vierbeinigen und den gefiederten Vertretern nur das,
was über unsere Wege kreucht und fleucht und -- gestehen wir es uns
nur ein -- oft besser in ihren von Buch zu Buch sich vererbenden Kon-
terfeien, als in der Wirklichkeit.

Daß es so ist -- und es ist so -- ist eine Schande, oder minde-
stens ein beklagenswerther Fehler, der weniger dem Einzelnen, als dem
Ganzen zur Last fällt. Dem Ganzen -- d. h. der öffentlichen Vorsorge
für Volksbildung. Es ist hier nicht der Ort, zu untersuchen, ob hierbei
eine irrige aber wohlgemeinte Umgrenzung des der Jugend zu gewähren-
den Wissens, ob Gedankenlosigkeit oder Absicht zum Grunde liegt. Ge-
nug, es ist so
.

Um aber ganz gerecht zu sein, muß ich noch zugestehen, daß -- sei
die gerügte Sachlage ein Unrecht oder ein Fehler -- Beides dadurch sehr ge-
mildert wird, daß wir allesammt, vielleicht mit nur sehr wenigen Aus-
nahmen, in der Kunst des naturwissenschaftlichen Jugendunterrichts noch
arge Stümper sind. Freilich muß man, um mir hierin Recht zu geben,
mit mir der Ansicht sein, daß Kenntniß der uns umgebenden Natur die
Grundlage des Unterrichts sein müsse.

Tadelt man mich vielleicht, daß ich hier Unzusammengehöriges zu-
sammenbringe, so kann ich mich dagegen hoffentlich mit Erfolg damit
vertheidigen, daß ich sage: ich fasse das Aquarium eben von dem höchsten
Gesichtspunkte auf, was mir eben so unverwehrt sein wird, als ich es
Jedermann frei stelle, sich daran nur erfreuen zu wollen.


4.
Allgemeine Regeln für das Aquarium.

Ich sollte eigentlich mehr von Gesetzen reden, denn es sind dabei
allerdings einige Grundgesetze des Thier- und Pflanzenlebens zu beob-

Was iſt und was ſoll ein Aquarium?
den Meiſten ein ewiges Geheimniß, mit Ausnahme der Fiſche und Krebſe,
die man auf den Mittagstiſch bringt. Kennen wir ja doch außer unſeren
Gartenblumen und den Garten- und Feldfrüchten auch das Pflanzenreich
meiſt nur als große, grüne, buntbeblümte Maſſe, und vom Thierreiche
außer den bekannten vierbeinigen und den gefiederten Vertretern nur das,
was über unſere Wege kreucht und fleucht und — geſtehen wir es uns
nur ein — oft beſſer in ihren von Buch zu Buch ſich vererbenden Kon-
terfeien, als in der Wirklichkeit.

Daß es ſo iſt — und es iſt ſo — iſt eine Schande, oder minde-
ſtens ein beklagenswerther Fehler, der weniger dem Einzelnen, als dem
Ganzen zur Laſt fällt. Dem Ganzen — d. h. der öffentlichen Vorſorge
für Volksbildung. Es iſt hier nicht der Ort, zu unterſuchen, ob hierbei
eine irrige aber wohlgemeinte Umgrenzung des der Jugend zu gewähren-
den Wiſſens, ob Gedankenloſigkeit oder Abſicht zum Grunde liegt. Ge-
nug, es iſt ſo
.

Um aber ganz gerecht zu ſein, muß ich noch zugeſtehen, daß — ſei
die gerügte Sachlage ein Unrecht oder ein Fehler — Beides dadurch ſehr ge-
mildert wird, daß wir alleſammt, vielleicht mit nur ſehr wenigen Aus-
nahmen, in der Kunſt des naturwiſſenſchaftlichen Jugendunterrichts noch
arge Stümper ſind. Freilich muß man, um mir hierin Recht zu geben,
mit mir der Anſicht ſein, daß Kenntniß der uns umgebenden Natur die
Grundlage des Unterrichts ſein müſſe.

Tadelt man mich vielleicht, daß ich hier Unzuſammengehöriges zu-
ſammenbringe, ſo kann ich mich dagegen hoffentlich mit Erfolg damit
vertheidigen, daß ich ſage: ich faſſe das Aquarium eben von dem höchſten
Geſichtspunkte auf, was mir eben ſo unverwehrt ſein wird, als ich es
Jedermann frei ſtelle, ſich daran nur erfreuen zu wollen.


4.
Allgemeine Regeln für das Aquarium.

Ich ſollte eigentlich mehr von Geſetzen reden, denn es ſind dabei
allerdings einige Grundgeſetze des Thier- und Pflanzenlebens zu beob-

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[5/0021] Was iſt und was ſoll ein Aquarium? den Meiſten ein ewiges Geheimniß, mit Ausnahme der Fiſche und Krebſe, die man auf den Mittagstiſch bringt. Kennen wir ja doch außer unſeren Gartenblumen und den Garten- und Feldfrüchten auch das Pflanzenreich meiſt nur als große, grüne, buntbeblümte Maſſe, und vom Thierreiche außer den bekannten vierbeinigen und den gefiederten Vertretern nur das, was über unſere Wege kreucht und fleucht und — geſtehen wir es uns nur ein — oft beſſer in ihren von Buch zu Buch ſich vererbenden Kon- terfeien, als in der Wirklichkeit. Daß es ſo iſt — und es iſt ſo — iſt eine Schande, oder minde- ſtens ein beklagenswerther Fehler, der weniger dem Einzelnen, als dem Ganzen zur Laſt fällt. Dem Ganzen — d. h. der öffentlichen Vorſorge für Volksbildung. Es iſt hier nicht der Ort, zu unterſuchen, ob hierbei eine irrige aber wohlgemeinte Umgrenzung des der Jugend zu gewähren- den Wiſſens, ob Gedankenloſigkeit oder Abſicht zum Grunde liegt. Ge- nug, es iſt ſo. Um aber ganz gerecht zu ſein, muß ich noch zugeſtehen, daß — ſei die gerügte Sachlage ein Unrecht oder ein Fehler — Beides dadurch ſehr ge- mildert wird, daß wir alleſammt, vielleicht mit nur ſehr wenigen Aus- nahmen, in der Kunſt des naturwiſſenſchaftlichen Jugendunterrichts noch arge Stümper ſind. Freilich muß man, um mir hierin Recht zu geben, mit mir der Anſicht ſein, daß Kenntniß der uns umgebenden Natur die Grundlage des Unterrichts ſein müſſe. Tadelt man mich vielleicht, daß ich hier Unzuſammengehöriges zu- ſammenbringe, ſo kann ich mich dagegen hoffentlich mit Erfolg damit vertheidigen, daß ich ſage: ich faſſe das Aquarium eben von dem höchſten Geſichtspunkte auf, was mir eben ſo unverwehrt ſein wird, als ich es Jedermann frei ſtelle, ſich daran nur erfreuen zu wollen. 4. Allgemeine Regeln für das Aquarium. Ich ſollte eigentlich mehr von Geſetzen reden, denn es ſind dabei allerdings einige Grundgeſetze des Thier- und Pflanzenlebens zu beob-

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Zitationshilfe: Roßmäßler, Emil Adolf: Das Süßwasser-Aquarium. Leipzig, 1857, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rossmaessler_suesswasseraquarium_1857/21>, abgerufen am 19.04.2024.