Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Rennenkampff, Gustav Reinhold Georg von: Ueber die bevorstehende Freiheit der Ehsten und Letten. Dorpat, 1820.

Bild:
<< vorherige Seite

denn es ist seiner Leitung anvertraut, und wie er daher auch das Recht haben muß, dann und wann seine Dienstbothen, die seine Befehle nicht gehorchen oder lüderlich oder nachläßig sind, oder sich gar gegen ihn selbst oder seinen Stellvertreter vergehen, sie mit einer väterlichen Strafe zu belegen; so wird auch künftig der Hausherr das Recht haben, seine Diener und Dienerinnen, wie bisher, mit einer mäßigen Züchtigung zu belegen, wenn sie es verdient haben. Thut er ihnen aber unrecht, straft er sie zu hart oder ungerecht, so können sie ihn verklagen, und der Richter wird zwischen ihnen das Recht erkennen, und selbst den Hausherrn mit einer Strafe belegen, wenn er wirklich ungerecht gewesen ist. Dagegen wird auch der Richter eben so wie jetzt den vorsätzlich ungehorsamen Diener, den boshaften Kläger, durch Strafen in Ordnung halten, - ganz wie die Bibel sagt: "Es soll allen geholfen werden." Der Richter wird also eben so gut den Herrn gegen den schlechten Diener schützen, als den Diener gegen ungerechte Strafen.

denn es ist seiner Leitung anvertraut, und wie er daher auch das Recht haben muß, dann und wann seine Dienstbothen, die seine Befehle nicht gehorchen oder lüderlich oder nachläßig sind, oder sich gar gegen ihn selbst oder seinen Stellvertreter vergehen, sie mit einer väterlichen Strafe zu belegen; so wird auch künftig der Hausherr das Recht haben, seine Diener und Dienerinnen, wie bisher, mit einer mäßigen Züchtigung zu belegen, wenn sie es verdient haben. Thut er ihnen aber unrecht, straft er sie zu hart oder ungerecht, so können sie ihn verklagen, und der Richter wird zwischen ihnen das Recht erkennen, und selbst den Hausherrn mit einer Strafe belegen, wenn er wirklich ungerecht gewesen ist. Dagegen wird auch der Richter eben so wie jetzt den vorsätzlich ungehorsamen Diener, den boshaften Kläger, durch Strafen in Ordnung halten, – ganz wie die Bibel sagt: „Es soll allen geholfen werden.“ Der Richter wird also eben so gut den Herrn gegen den schlechten Diener schützen, als den Diener gegen ungerechte Strafen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0020" n="20"/>
denn es ist seiner Leitung anvertraut, und wie er daher auch das Recht haben muß, dann und wann seine Dienstbothen, die seine Befehle nicht gehorchen oder lüderlich oder nachläßig sind, oder sich gar gegen ihn selbst oder seinen Stellvertreter vergehen, sie mit einer väterlichen Strafe zu belegen; so wird auch künftig der Hausherr das Recht haben, seine Diener und Dienerinnen, wie bisher, mit einer mäßigen Züchtigung zu belegen, wenn sie es verdient haben. Thut er ihnen aber unrecht, straft er sie zu hart oder ungerecht, so können sie ihn verklagen, und der Richter wird zwischen ihnen das Recht erkennen, und selbst den Hausherrn mit einer Strafe belegen, wenn er wirklich ungerecht gewesen ist. Dagegen wird auch der Richter eben so wie jetzt den vorsätzlich ungehorsamen Diener, den boshaften Kläger, durch Strafen in Ordnung halten, &#x2013; ganz wie die Bibel sagt: &#x201E;Es soll allen geholfen werden.&#x201C; Der Richter wird also eben so gut den Herrn gegen den schlechten Diener schützen, als den Diener gegen ungerechte Strafen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[20/0020] denn es ist seiner Leitung anvertraut, und wie er daher auch das Recht haben muß, dann und wann seine Dienstbothen, die seine Befehle nicht gehorchen oder lüderlich oder nachläßig sind, oder sich gar gegen ihn selbst oder seinen Stellvertreter vergehen, sie mit einer väterlichen Strafe zu belegen; so wird auch künftig der Hausherr das Recht haben, seine Diener und Dienerinnen, wie bisher, mit einer mäßigen Züchtigung zu belegen, wenn sie es verdient haben. Thut er ihnen aber unrecht, straft er sie zu hart oder ungerecht, so können sie ihn verklagen, und der Richter wird zwischen ihnen das Recht erkennen, und selbst den Hausherrn mit einer Strafe belegen, wenn er wirklich ungerecht gewesen ist. Dagegen wird auch der Richter eben so wie jetzt den vorsätzlich ungehorsamen Diener, den boshaften Kläger, durch Strafen in Ordnung halten, – ganz wie die Bibel sagt: „Es soll allen geholfen werden.“ Der Richter wird also eben so gut den Herrn gegen den schlechten Diener schützen, als den Diener gegen ungerechte Strafen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2013-01-08T09:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-01-08T09:54:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2013-01-08T09:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/rennenkampff_freiheit_1820
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/rennenkampff_freiheit_1820/20
Zitationshilfe: Rennenkampff, Gustav Reinhold Georg von: Ueber die bevorstehende Freiheit der Ehsten und Letten. Dorpat, 1820, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rennenkampff_freiheit_1820/20>, abgerufen am 28.03.2024.