Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Rennenkampff, Gustav Reinhold Georg von: Ueber die bevorstehende Freiheit der Ehsten und Letten. Dorpat, 1820.

Bild:
<< vorherige Seite

Wackenbücher vorschrieben. So entstand auch das Gesetz, daß keinem Hausvater oder Wirthe seine Wirthschaft durfte genommen werden, wenn er nicht durch Lüderlicheit oder Unvermögen unfähig wurde, derselben vorzustehen. Durch diese vor 15 bis 16 Jahren bestimmte Verfassung, welche die Gutsherren durch ihre Bitte an den Monarchen veranlaßten, hat unser allergnädigster Kaiser dem Lande eine unendlich große Wohlthat erzeigt, eine Güte, für welche sein Vaterherz den Segen des Himmels gewiß genießt.

So hörten die Ehsten und Letten schon auf, ganz und gar Leibeigene zu seyn; denn ihre Pflichten sowohl, als ihre Rechte, waren nun von den Gesetzen bestimmt, nicht mehr von der bloßen Willkühr ihrer Herren. Ganz frei durfte man sie damals indessen doch noch nicht lassen. Dadurch, daß nun die Ehsten und Letten in manchen Stücken für sich selbst zu sorgen angeleitet wurden, fingen sie in den meisten Gegenden an, ordentlicher und betriebsamer zu werden. An vielen Orten suchten sie selbst ihre Kinder besser zu unterrichten, oder in gute Schulen zu senden, um klüger und verständiger zu werden, und um sie dazu fähig

Wackenbücher vorschrieben. So entstand auch das Gesetz, daß keinem Hausvater oder Wirthe seine Wirthschaft durfte genommen werden, wenn er nicht durch Lüderlicheit oder Unvermögen unfähig wurde, derselben vorzustehen. Durch diese vor 15 bis 16 Jahren bestimmte Verfassung, welche die Gutsherren durch ihre Bitte an den Monarchen veranlaßten, hat unser allergnädigster Kaiser dem Lande eine unendlich große Wohlthat erzeigt, eine Güte, für welche sein Vaterherz den Segen des Himmels gewiß genießt.

So hörten die Ehsten und Letten schon auf, ganz und gar Leibeigene zu seyn; denn ihre Pflichten sowohl, als ihre Rechte, waren nun von den Gesetzen bestimmt, nicht mehr von der bloßen Willkühr ihrer Herren. Ganz frei durfte man sie damals indessen doch noch nicht lassen. Dadurch, daß nun die Ehsten und Letten in manchen Stücken für sich selbst zu sorgen angeleitet wurden, fingen sie in den meisten Gegenden an, ordentlicher und betriebsamer zu werden. An vielen Orten suchten sie selbst ihre Kinder besser zu unterrichten, oder in gute Schulen zu senden, um klüger und verständiger zu werden, und um sie dazu fähig

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0010" n="10"/>
Wackenbücher vorschrieben. So entstand auch das Gesetz, daß keinem Hausvater oder Wirthe seine Wirthschaft durfte genommen werden, wenn er nicht durch Lüderlicheit oder Unvermögen unfähig wurde, derselben vorzustehen. Durch diese vor 15 bis 16 Jahren bestimmte Verfassung, welche die Gutsherren durch ihre Bitte an den Monarchen veranlaßten, hat unser allergnädigster Kaiser dem Lande eine unendlich große Wohlthat erzeigt, eine Güte, für welche sein Vaterherz den Segen des Himmels gewiß genießt.</p>
        <p>So hörten die Ehsten und Letten schon auf, ganz und gar Leibeigene zu seyn; denn ihre Pflichten sowohl, als ihre Rechte, waren nun von den Gesetzen bestimmt, nicht mehr von der bloßen Willkühr ihrer Herren. Ganz frei durfte man sie damals indessen doch noch nicht lassen. Dadurch, daß nun die Ehsten und Letten in manchen Stücken für sich selbst zu sorgen angeleitet wurden, fingen sie in den meisten Gegenden an, ordentlicher und betriebsamer zu werden. An vielen Orten suchten sie selbst ihre Kinder besser zu unterrichten, oder in gute Schulen zu senden, um klüger und verständiger zu werden, und um sie dazu fähig
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[10/0010] Wackenbücher vorschrieben. So entstand auch das Gesetz, daß keinem Hausvater oder Wirthe seine Wirthschaft durfte genommen werden, wenn er nicht durch Lüderlicheit oder Unvermögen unfähig wurde, derselben vorzustehen. Durch diese vor 15 bis 16 Jahren bestimmte Verfassung, welche die Gutsherren durch ihre Bitte an den Monarchen veranlaßten, hat unser allergnädigster Kaiser dem Lande eine unendlich große Wohlthat erzeigt, eine Güte, für welche sein Vaterherz den Segen des Himmels gewiß genießt. So hörten die Ehsten und Letten schon auf, ganz und gar Leibeigene zu seyn; denn ihre Pflichten sowohl, als ihre Rechte, waren nun von den Gesetzen bestimmt, nicht mehr von der bloßen Willkühr ihrer Herren. Ganz frei durfte man sie damals indessen doch noch nicht lassen. Dadurch, daß nun die Ehsten und Letten in manchen Stücken für sich selbst zu sorgen angeleitet wurden, fingen sie in den meisten Gegenden an, ordentlicher und betriebsamer zu werden. An vielen Orten suchten sie selbst ihre Kinder besser zu unterrichten, oder in gute Schulen zu senden, um klüger und verständiger zu werden, und um sie dazu fähig

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2013-01-08T09:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-01-08T09:54:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2013-01-08T09:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/rennenkampff_freiheit_1820
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/rennenkampff_freiheit_1820/10
Zitationshilfe: Rennenkampff, Gustav Reinhold Georg von: Ueber die bevorstehende Freiheit der Ehsten und Letten. Dorpat, 1820, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rennenkampff_freiheit_1820/10>, abgerufen am 28.03.2024.