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Raschdorff, Julius: Die Hochbau-Ausfuehrungen des preußischen Staates. Berlin, 1880.

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geringeren Anzahl von Baubeamten auszureichen -- erst all¬
mählich zur Geltung gelangen könnte.

Erhebliche Mehrkosten durch die für Entwurf und Bau¬
leitung aufzuwendenden Honorare würden in Wirklichkeit nicht
entstehen, da die Aufstellung der Entwürfe außerhalb des ge¬
wöhnlichen Geschäftsgangs auch gegenwärtig fast regelmäßig
besonders honorirt wird, die Kosten der oberen Leitung
des Baues aber in vielen Fällen dadurch nahezu gedeckt werden
würden, daß an den Kosten für Spezial-Leitung und Auf¬
sicht, die bei Staatsbauten eine ganz unverhältnißmäßige
Höhe erreichen, namhaft gespart werden könnte. Bei der an
letzter Stelle erwähnten Art der beschränkten Konkurrenz kämen
Kosten für Entwurf und Bauleitung überhaupt nicht in Ansatz. --
Eine namhafte Ersparniß aber würde voraussichtlich dadurch
herbei geführt werden, daß durch die Betheiligung der erfahren¬
sten Fachmänner und deren Konkurrenz die Entwürfe im allge¬
meinen kompendiöser ausfallen, die Kosten ihrer Aus¬
führung sich also verringern würden
.

Als ein nicht geringerer Vortheil ist die Vereinfachung der
Verwaltungs-Formen, vor allem aber die Sicherheit anzu¬
schlagen, welche dem Staate eine derartige Herstellung seiner
Hochbau-Ausführungen gewähren würde. Durch den Vertrag,
den er in jedem einzelnen Falle über Entwurf und Ausführung
des Baues abschließen würde und für dessen Einhaltung der be¬
treffende Architekt mit seinem Ruf und seinem Vermögen zu
bürgen hätte, würde er nicht allein die Gewähr erhalten, für
einen im voraus fest gesetzten Preis und zu einem bestimmten
Termin ein brauchbares Projekt zu gewinnen, sondern er wäre
auch vor einer Ueberschreitung der Bauzeit und des bewilligten
Baukredits geschützt. -- --

Daß bei ernstlichem Willen die dargelegten Vorschläge ohne
Mühe sich durchführen lassen, unterliegt gewiß keinem Zweifel.
Als einziges Bedenken könnte vielleicht geltend gemacht werden,
daß die Zahl der zum Eintritt in die Provinzial-Baukollegien und
zur Uebernahme öffentlicher Bauten geeigneten Architekten in den
verschiedenen Provinzen unseres Vaterlandes eine sehr ungleiche
und in einzelnen offenbar eine unzureichende ist. Aber abgesehen

geringeren Anzahl von Baubeamten auszureichen — erſt all¬
mählich zur Geltung gelangen könnte.

Erhebliche Mehrkoſten durch die für Entwurf und Bau¬
leitung aufzuwendenden Honorare würden in Wirklichkeit nicht
entſtehen, da die Aufſtellung der Entwürfe außerhalb des ge¬
wöhnlichen Geſchäftsgangs auch gegenwärtig faſt regelmäßig
beſonders honorirt wird, die Koſten der oberen Leitung
des Baues aber in vielen Fällen dadurch nahezu gedeckt werden
würden, daß an den Koſten für Spezial-Leitung und Auf¬
ſicht, die bei Staatsbauten eine ganz unverhältnißmäßige
Höhe erreichen, namhaft geſpart werden könnte. Bei der an
letzter Stelle erwähnten Art der beſchränkten Konkurrenz kämen
Koſten für Entwurf und Bauleitung überhaupt nicht in Anſatz. —
Eine namhafte Erſparniß aber würde vorausſichtlich dadurch
herbei geführt werden, daß durch die Betheiligung der erfahren¬
ſten Fachmänner und deren Konkurrenz die Entwürfe im allge¬
meinen kompendiöſer ausfallen, die Koſten ihrer Aus¬
führung ſich alſo verringern würden
.

Als ein nicht geringerer Vortheil iſt die Vereinfachung der
Verwaltungs-Formen, vor allem aber die Sicherheit anzu¬
ſchlagen, welche dem Staate eine derartige Herſtellung ſeiner
Hochbau-Ausführungen gewähren würde. Durch den Vertrag,
den er in jedem einzelnen Falle über Entwurf und Ausführung
des Baues abſchließen würde und für deſſen Einhaltung der be¬
treffende Architekt mit ſeinem Ruf und ſeinem Vermögen zu
bürgen hätte, würde er nicht allein die Gewähr erhalten, für
einen im voraus feſt geſetzten Preis und zu einem beſtimmten
Termin ein brauchbares Projekt zu gewinnen, ſondern er wäre
auch vor einer Ueberſchreitung der Bauzeit und des bewilligten
Baukredits geſchützt. — —

Daß bei ernſtlichem Willen die dargelegten Vorſchläge ohne
Mühe ſich durchführen laſſen, unterliegt gewiß keinem Zweifel.
Als einziges Bedenken könnte vielleicht geltend gemacht werden,
daß die Zahl der zum Eintritt in die Provinzial-Baukollegien und
zur Uebernahme öffentlicher Bauten geeigneten Architekten in den
verſchiedenen Provinzen unſeres Vaterlandes eine ſehr ungleiche
und in einzelnen offenbar eine unzureichende iſt. Aber abgeſehen

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[19/0027] geringeren Anzahl von Baubeamten auszureichen — erſt all¬ mählich zur Geltung gelangen könnte. Erhebliche Mehrkoſten durch die für Entwurf und Bau¬ leitung aufzuwendenden Honorare würden in Wirklichkeit nicht entſtehen, da die Aufſtellung der Entwürfe außerhalb des ge¬ wöhnlichen Geſchäftsgangs auch gegenwärtig faſt regelmäßig beſonders honorirt wird, die Koſten der oberen Leitung des Baues aber in vielen Fällen dadurch nahezu gedeckt werden würden, daß an den Koſten für Spezial-Leitung und Auf¬ ſicht, die bei Staatsbauten eine ganz unverhältnißmäßige Höhe erreichen, namhaft geſpart werden könnte. Bei der an letzter Stelle erwähnten Art der beſchränkten Konkurrenz kämen Koſten für Entwurf und Bauleitung überhaupt nicht in Anſatz. — Eine namhafte Erſparniß aber würde vorausſichtlich dadurch herbei geführt werden, daß durch die Betheiligung der erfahren¬ ſten Fachmänner und deren Konkurrenz die Entwürfe im allge¬ meinen kompendiöſer ausfallen, die Koſten ihrer Aus¬ führung ſich alſo verringern würden. Als ein nicht geringerer Vortheil iſt die Vereinfachung der Verwaltungs-Formen, vor allem aber die Sicherheit anzu¬ ſchlagen, welche dem Staate eine derartige Herſtellung ſeiner Hochbau-Ausführungen gewähren würde. Durch den Vertrag, den er in jedem einzelnen Falle über Entwurf und Ausführung des Baues abſchließen würde und für deſſen Einhaltung der be¬ treffende Architekt mit ſeinem Ruf und ſeinem Vermögen zu bürgen hätte, würde er nicht allein die Gewähr erhalten, für einen im voraus feſt geſetzten Preis und zu einem beſtimmten Termin ein brauchbares Projekt zu gewinnen, ſondern er wäre auch vor einer Ueberſchreitung der Bauzeit und des bewilligten Baukredits geſchützt. — — Daß bei ernſtlichem Willen die dargelegten Vorſchläge ohne Mühe ſich durchführen laſſen, unterliegt gewiß keinem Zweifel. Als einziges Bedenken könnte vielleicht geltend gemacht werden, daß die Zahl der zum Eintritt in die Provinzial-Baukollegien und zur Uebernahme öffentlicher Bauten geeigneten Architekten in den verſchiedenen Provinzen unſeres Vaterlandes eine ſehr ungleiche und in einzelnen offenbar eine unzureichende iſt. Aber abgeſehen

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Zitationshilfe: Raschdorff, Julius: Die Hochbau-Ausfuehrungen des preußischen Staates. Berlin, 1880, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raschdorff_hochbau_1880/27>, abgerufen am 25.04.2024.