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Quantz, Johann Joachim: Versuch einer Anweisung die Flöte traversiere zu spielen. Berlin, 1752.

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Finger angedeutet werden: nur ist zu merken, daß die mit 1. bis 6. bezeichneten Finger die Löcher der Flöte zudecken; die mit 7. und 8. bemerkten aber, die Klappen niederdrücken, und folglich die Löcher aufmachen.

2. §.

Wenn die Flöte ungezwungen gehalten und gespielet werden soll; so müssen, wenn man dieselbe zusammen schraubet, die Löcher der beyden Mittelstücken, mit dem Loche, welches durch die krumme Klappe bedecket wird, in gerader Linie stehen: damit man mit dem kleinen Finger der rechten Hand, beyde Klappen bequem erreichen könne. Das Kopfstück muß, aus der geraden Linie, um so viel nach dem Munde einwärts gedrehet werden, als ohngefähr der Durchschnitt des Mundlochs austrägt.

3. §.

Den Daumen der linken Hand setze man, dem mit 2. bezeichneten Finger, fast gerade gegen über; und zwar die Spitze vom Daumen einwärts gebogen. Die Flöte lege man zwischen den Ballen und das zweyte Glied des 1. Fingers, so, daß wenn man den ersten Finger krumm auf die Flöte leget, derselbe das oberste Loch bequem bedecken könne. Auf diese Weise wird man die Flöte, wenn man sie an den Mund setzet, nicht allein mit dem 1. Finger und dem linken Daumen, welcher das Gegengewicht ausmacht, ohne Hülfe der andern Finger, oder der rechten Hand, bequem an den Mund drücken, und fest halten; sondern auch mit einem jeden Finger der linken Hand, ohne Zuthun der rechten, Triller schlagen können.

4. §.

Was die rechte Hand anlanget, so setze man den Daumen derselben, krumm und auswärts gebogen, mit der Spitze unter den 4. Finger. Die übrigen Finger aber, so wohl dieser, als der linken Hand, setze man krumm eingebogen auf die Löcher; doch nicht mit den Spitzen: sonst würde man die Löcher nicht so zumachen können, daß keine Luft heraus gienge. Das Krummbeugen der Finger aber dienet darzu, daß man dadurch mehr Kräfte hat, die Triller geschwind und egal zu schlagen.

5. §.

Den Kopf muß man beständig gerade, doch ungezwungen, in die Höhe halten: damit der Wind im Steigen nicht verhindert werde. Die Arme muß man ein wenig auswärts in die Höhe halten, doch den linken mehr als den rechten; und sie ja nicht an den Leib drücken: damit man nicht genöthiget werde, den Kopf nach der rechten Seite zu, schief zu halten; als welches nicht allein eine üble Stellung des Leibes verursachet,

Finger angedeutet werden: nur ist zu merken, daß die mit 1. bis 6. bezeichneten Finger die Löcher der Flöte zudecken; die mit 7. und 8. bemerkten aber, die Klappen niederdrücken, und folglich die Löcher aufmachen.

2. §.

Wenn die Flöte ungezwungen gehalten und gespielet werden soll; so müssen, wenn man dieselbe zusammen schraubet, die Löcher der beyden Mittelstücken, mit dem Loche, welches durch die krumme Klappe bedecket wird, in gerader Linie stehen: damit man mit dem kleinen Finger der rechten Hand, beyde Klappen bequem erreichen könne. Das Kopfstück muß, aus der geraden Linie, um so viel nach dem Munde einwärts gedrehet werden, als ohngefähr der Durchschnitt des Mundlochs austrägt.

3. §.

Den Daumen der linken Hand setze man, dem mit 2. bezeichneten Finger, fast gerade gegen über; und zwar die Spitze vom Daumen einwärts gebogen. Die Flöte lege man zwischen den Ballen und das zweyte Glied des 1. Fingers, so, daß wenn man den ersten Finger krumm auf die Flöte leget, derselbe das oberste Loch bequem bedecken könne. Auf diese Weise wird man die Flöte, wenn man sie an den Mund setzet, nicht allein mit dem 1. Finger und dem linken Daumen, welcher das Gegengewicht ausmacht, ohne Hülfe der andern Finger, oder der rechten Hand, bequem an den Mund drücken, und fest halten; sondern auch mit einem jeden Finger der linken Hand, ohne Zuthun der rechten, Triller schlagen können.

4. §.

Was die rechte Hand anlanget, so setze man den Daumen derselben, krumm und auswärts gebogen, mit der Spitze unter den 4. Finger. Die übrigen Finger aber, so wohl dieser, als der linken Hand, setze man krumm eingebogen auf die Löcher; doch nicht mit den Spitzen: sonst würde man die Löcher nicht so zumachen können, daß keine Luft heraus gienge. Das Krummbeugen der Finger aber dienet darzu, daß man dadurch mehr Kräfte hat, die Triller geschwind und egal zu schlagen.

5. §.

Den Kopf muß man beständig gerade, doch ungezwungen, in die Höhe halten: damit der Wind im Steigen nicht verhindert werde. Die Arme muß man ein wenig auswärts in die Höhe halten, doch den linken mehr als den rechten; und sie ja nicht an den Leib drücken: damit man nicht genöthiget werde, den Kopf nach der rechten Seite zu, schief zu halten; als welches nicht allein eine üble Stellung des Leibes verursachet,

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[30/0044] Finger angedeutet werden: nur ist zu merken, daß die mit 1. bis 6. bezeichneten Finger die Löcher der Flöte zudecken; die mit 7. und 8. bemerkten aber, die Klappen niederdrücken, und folglich die Löcher aufmachen. 2. §. Wenn die Flöte ungezwungen gehalten und gespielet werden soll; so müssen, wenn man dieselbe zusammen schraubet, die Löcher der beyden Mittelstücken, mit dem Loche, welches durch die krumme Klappe bedecket wird, in gerader Linie stehen: damit man mit dem kleinen Finger der rechten Hand, beyde Klappen bequem erreichen könne. Das Kopfstück muß, aus der geraden Linie, um so viel nach dem Munde einwärts gedrehet werden, als ohngefähr der Durchschnitt des Mundlochs austrägt. 3. §. Den Daumen der linken Hand setze man, dem mit 2. bezeichneten Finger, fast gerade gegen über; und zwar die Spitze vom Daumen einwärts gebogen. Die Flöte lege man zwischen den Ballen und das zweyte Glied des 1. Fingers, so, daß wenn man den ersten Finger krumm auf die Flöte leget, derselbe das oberste Loch bequem bedecken könne. Auf diese Weise wird man die Flöte, wenn man sie an den Mund setzet, nicht allein mit dem 1. Finger und dem linken Daumen, welcher das Gegengewicht ausmacht, ohne Hülfe der andern Finger, oder der rechten Hand, bequem an den Mund drücken, und fest halten; sondern auch mit einem jeden Finger der linken Hand, ohne Zuthun der rechten, Triller schlagen können. 4. §. Was die rechte Hand anlanget, so setze man den Daumen derselben, krumm und auswärts gebogen, mit der Spitze unter den 4. Finger. Die übrigen Finger aber, so wohl dieser, als der linken Hand, setze man krumm eingebogen auf die Löcher; doch nicht mit den Spitzen: sonst würde man die Löcher nicht so zumachen können, daß keine Luft heraus gienge. Das Krummbeugen der Finger aber dienet darzu, daß man dadurch mehr Kräfte hat, die Triller geschwind und egal zu schlagen. 5. §. Den Kopf muß man beständig gerade, doch ungezwungen, in die Höhe halten: damit der Wind im Steigen nicht verhindert werde. Die Arme muß man ein wenig auswärts in die Höhe halten, doch den linken mehr als den rechten; und sie ja nicht an den Leib drücken: damit man nicht genöthiget werde, den Kopf nach der rechten Seite zu, schief zu halten; als welches nicht allein eine üble Stellung des Leibes verursachet,

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Zitationshilfe: Quantz, Johann Joachim: Versuch einer Anweisung die Flöte traversiere zu spielen. Berlin, 1752, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/quantz_versuchws_1752/44>, abgerufen am 28.03.2024.