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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.

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VI. Neuere Zeit. Ferd. I--III. 1558-1648.
sen zu können. Der Deputationsabschied, der
diesmal unterm 18. März 1564. zu Worms er-
richtet wurde, enthielt einige nützliche Verfügun-
gen, wie die Kreisanstalten gegen solche landfrie-
densbrüchige Unruhen noch wirksamer gemacht
werden sollten. Insonderheit ward darin bemerk-
lich gemacht, daß zu Zeiten eine große Anzahl Reu-
ter und Knechte unter blinden Namen ohne einige
Anzeige des Kriegsherrn, oder auch unter dem
Vorwande, das Kriegsvolk diesem oder jenem Po-
tentaten zuzuführen, aufgebracht würden, zu Zeiten
auch dergleichen Kriegsvolk ohne Vorwissen und
Erlaubniß einer ordentlichen Obrigkeit sich selbst-
eignes Vorhabens zusammenschlüge, und ganze Län-
der mit Versammlungen, Musterplätzen, Lagern,
Durchzügen, Brandschatzungen und Plünderungen
beunruhigte. Wogegen allerdings Aufträge an
die Kreisobersten jeden Kreises das einzige wirk-
same Mittel schienen. Ueber das alles wurde im
Jahre 1567. von wegen sämmtlicher Kreise (nur
den Burgundischen ausgenommen) noch eine eigne
allgemeine Reichskreisversammlung zu Erfurt gehal-
ten, wo man die Ueberbleibsel jener Unruhen vollends
zu berichtigen suchte (b). Damit ist auch seitdem
die innere Ruhe von Teutschland gegen landfrie-
densbrüchige Unternehmungen von der Art mehr
befestiget worden.




II.
(b) Der Abschied dieser Versammlung vom
27. Sept. 1567. findet sich in der neueren Samml.
der R. A. Th. 3. S. 263.

VI. Neuere Zeit. Ferd. I—III. 1558-1648.
ſen zu koͤnnen. Der Deputationsabſchied, der
diesmal unterm 18. Maͤrz 1564. zu Worms er-
richtet wurde, enthielt einige nuͤtzliche Verfuͤgun-
gen, wie die Kreisanſtalten gegen ſolche landfrie-
densbruͤchige Unruhen noch wirkſamer gemacht
werden ſollten. Inſonderheit ward darin bemerk-
lich gemacht, daß zu Zeiten eine große Anzahl Reu-
ter und Knechte unter blinden Namen ohne einige
Anzeige des Kriegsherrn, oder auch unter dem
Vorwande, das Kriegsvolk dieſem oder jenem Po-
tentaten zuzufuͤhren, aufgebracht wuͤrden, zu Zeiten
auch dergleichen Kriegsvolk ohne Vorwiſſen und
Erlaubniß einer ordentlichen Obrigkeit ſich ſelbſt-
eignes Vorhabens zuſammenſchluͤge, und ganze Laͤn-
der mit Verſammlungen, Muſterplaͤtzen, Lagern,
Durchzuͤgen, Brandſchatzungen und Pluͤnderungen
beunruhigte. Wogegen allerdings Auftraͤge an
die Kreisoberſten jeden Kreiſes das einzige wirk-
ſame Mittel ſchienen. Ueber das alles wurde im
Jahre 1567. von wegen ſaͤmmtlicher Kreiſe (nur
den Burgundiſchen ausgenommen) noch eine eigne
allgemeine Reichskreisverſammlung zu Erfurt gehal-
ten, wo man die Ueberbleibſel jener Unruhen vollends
zu berichtigen ſuchte (b). Damit iſt auch ſeitdem
die innere Ruhe von Teutſchland gegen landfrie-
densbruͤchige Unternehmungen von der Art mehr
befeſtiget worden.




II.
(b) Der Abſchied dieſer Verſammlung vom
27. Sept. 1567. findet ſich in der neueren Samml.
der R. A. Th. 3. S. 263.
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[8/0050] VI. Neuere Zeit. Ferd. I—III. 1558-1648. ſen zu koͤnnen. Der Deputationsabſchied, der diesmal unterm 18. Maͤrz 1564. zu Worms er- richtet wurde, enthielt einige nuͤtzliche Verfuͤgun- gen, wie die Kreisanſtalten gegen ſolche landfrie- densbruͤchige Unruhen noch wirkſamer gemacht werden ſollten. Inſonderheit ward darin bemerk- lich gemacht, daß zu Zeiten eine große Anzahl Reu- ter und Knechte unter blinden Namen ohne einige Anzeige des Kriegsherrn, oder auch unter dem Vorwande, das Kriegsvolk dieſem oder jenem Po- tentaten zuzufuͤhren, aufgebracht wuͤrden, zu Zeiten auch dergleichen Kriegsvolk ohne Vorwiſſen und Erlaubniß einer ordentlichen Obrigkeit ſich ſelbſt- eignes Vorhabens zuſammenſchluͤge, und ganze Laͤn- der mit Verſammlungen, Muſterplaͤtzen, Lagern, Durchzuͤgen, Brandſchatzungen und Pluͤnderungen beunruhigte. Wogegen allerdings Auftraͤge an die Kreisoberſten jeden Kreiſes das einzige wirk- ſame Mittel ſchienen. Ueber das alles wurde im Jahre 1567. von wegen ſaͤmmtlicher Kreiſe (nur den Burgundiſchen ausgenommen) noch eine eigne allgemeine Reichskreisverſammlung zu Erfurt gehal- ten, wo man die Ueberbleibſel jener Unruhen vollends zu berichtigen ſuchte (b). Damit iſt auch ſeitdem die innere Ruhe von Teutſchland gegen landfrie- densbruͤchige Unternehmungen von der Art mehr befeſtiget worden. II. (b) Der Abſchied dieſer Verſammlung vom 27. Sept. 1567. findet ſich in der neueren Samml. der R. A. Th. 3. S. 263.

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/50>, abgerufen am 24.04.2024.