Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608.

Bild:
<< vorherige Seite

Fürstlichen Gebewden versehen / vnd durch Churfürst Augusten renovirt, hat dieses Schlos zu etlich malen wegen der Belagerung / so von Keyser Friedrichen dem Ersten / geschehen / welcher diesen Landgraffen wegen dessen / daß er Pfaltzgraff Friedrichen erstochen / darauff gefangen nemen / vnd nachm Gibichenstein in die Custodia bringen lassen / Schaden empfangen / vnnd also damals das Schlos zu grunde gelegt / dann von den Nachkommenden wiederumb erbawet / vnnd Anno 1260. hinwieder von Keyser Adolphen von Nassaw zerstöret / dennoch hinwieder auff die Mas / wie jetzo noch zu sehen / erhoben.

LV.
Eckhardsberg.

SChlos vnd Ampt / von Marggraffen Eckhardo dem Ersten / in Meissen vnd Thüringen Anno 1013. erstlichen erbawet / vnnd nach jhm genennet / so aber hernacher vnnd noch bey seinen Zeiten hinwieder zerstöret / dann er sich grosses Dinges vnterstanden / vnnd Keyser seyn wollen / als jhm Keyser Lotharius der Sachse vorgezogen / ist er denselben in allen zuwider gewesen / vnd sich auff seine Gewalt vnd festes Haus verlassen / darüber das Schlos belagert / eröbert / vnd zu grunde gelegt / er auch hernacher bey Nordheim erschlagen worden / vnd ob wol dieses Schlos hernacher durch dessen Nachkommen hinwieder erbawet / vnd in eine sondere Form vnnd schönes grosses Gebewde gebracht / hat es doch niemals keinen Bestand haben wollen / offtermals desolirt vnd zerstöret / inmassen es noch heut zu tage also vnerbawet legen thut / vnd das wenigste daran nur zur Auffschüttunge des Ampts Getreidichs erhalten worden / sonsten ist das alte Gebewde an Thürmen vnd Gemeuren gantz fest.

LVI.
Sachsenburg.

AMpt vnd Schlos in vorzeiten die Hagkenburg genennet / ist jetzo gantz wüste / vnnd nur die Rudera dauon zu sehen / Sol ein sehr altes Gebewde / vnd von den Sachsen / inmassen auch Scheidingen derselben festes Propugnaculum An. 534. erst erbawet seyn / vnd

Fürstlichen Gebewden versehen / vnd durch Churfürst Augusten renovirt, hat dieses Schlos zu etlich malen wegen der Belagerung / so von Keyser Friedrichen dem Ersten / geschehen / welcher diesen Landgraffen wegen dessen / daß er Pfaltzgraff Friedrichen erstochen / darauff gefangen nemen / vnd nachm Gibichenstein in die Custodia bringen lassen / Schaden empfangen / vnnd also damals das Schlos zu grunde gelegt / dann von den Nachkommenden wiederumb erbawet / vnnd Anno 1260. hinwieder von Keyser Adolphen von Nassaw zerstöret / dennoch hinwieder auff die Mas / wie jetzo noch zu sehen / erhoben.

LV.
Eckhardsberg.

SChlos vnd Ampt / von Marggraffen Eckhardo dem Ersten / in Meissen vnd Thüringen Anno 1013. erstlichen erbawet / vnnd nach jhm genennet / so aber hernacher vnnd noch bey seinen Zeiten hinwieder zerstöret / dann er sich grosses Dinges vnterstanden / vnnd Keyser seyn wollen / als jhm Keyser Lotharius der Sachse vorgezogen / ist er denselben in allen zuwider gewesen / vnd sich auff seine Gewalt vnd festes Haus verlassen / darüber das Schlos belagert / eröbert / vnd zu grunde gelegt / er auch hernacher bey Nordheim erschlagen worden / vnd ob wol dieses Schlos hernacher durch dessen Nachkommen hinwieder erbawet / vnd in eine sondere Form vnnd schönes grosses Gebewde gebracht / hat es doch niemals keinen Bestand haben wollen / offtermals desolirt vnd zerstöret / inmassen es noch heut zu tage also vnerbawet legen thut / vnd das wenigste daran nur zur Auffschüttunge des Ampts Getreidichs erhalten worden / sonsten ist das alte Gebewde an Thürmen vnd Gemeuren gantz fest.

LVI.
Sachsenburg.

AMpt vnd Schlos in vorzeiten die Hagkenburg genennet / ist jetzo gantz wüste / vnnd nur die Rudera dauon zu sehen / Sol ein sehr altes Gebewde / vnd von den Sachsen / inmassen auch Scheidingen derselben festes Propugnaculum An. 534. erst erbawet seyn / vnd

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0039" n="38"/>
Fürstlichen Gebewden versehen / vnd durch Churfürst Augusten <hi rendition="#aq">renovirt,</hi> hat dieses Schlos zu etlich malen wegen der Belagerung / so von Keyser Friedrichen dem Ersten / geschehen / welcher diesen Landgraffen wegen dessen / daß er Pfaltzgraff Friedrichen erstochen / darauff gefangen nemen / vnd nachm Gibichenstein in die <hi rendition="#aq">Custodia</hi> bringen lassen / Schaden empfangen / vnnd also damals das Schlos zu grunde gelegt / dann von den Nachkommenden wiederumb erbawet / vnnd <hi rendition="#aq">Anno</hi> 1260. hinwieder von Keyser Adolphen von Nassaw zerstöret / dennoch hinwieder auff die Mas / wie jetzo noch zu sehen / erhoben.</p>
        </div>
        <div n="2">
          <head><hi rendition="#aq">LV.</hi><lb/>
Eckhardsberg.</head><lb/>
          <p><hi rendition="#in">S</hi>Chlos vnd Ampt / von Marggraffen Eckhardo dem Ersten / in Meissen vnd Thüringen <hi rendition="#aq">Anno</hi> 1013. erstlichen erbawet / vnnd nach jhm genennet / so aber hernacher vnnd noch bey seinen Zeiten hinwieder zerstöret / dann er sich grosses Dinges vnterstanden / vnnd Keyser seyn wollen / als jhm Keyser <hi rendition="#aq">Lotharius</hi> der Sachse vorgezogen / ist er denselben in allen zuwider gewesen / vnd sich auff seine Gewalt vnd festes Haus verlassen / darüber das Schlos belagert / eröbert / vnd zu grunde gelegt / er auch hernacher bey Nordheim erschlagen worden / vnd ob wol dieses Schlos hernacher durch dessen Nachkommen hinwieder erbawet / vnd in eine sondere Form vnnd schönes grosses Gebewde gebracht / hat es doch niemals keinen Bestand haben wollen / offtermals <hi rendition="#aq">desolirt</hi> vnd zerstöret / inmassen es noch heut zu tage also vnerbawet legen thut / vnd das wenigste daran nur zur Auffschüttunge des Ampts Getreidichs erhalten worden / sonsten ist das alte Gebewde an Thürmen vnd Gemeuren gantz fest.</p>
        </div>
        <div n="2">
          <head><hi rendition="#aq">LVI.</hi><lb/>
Sachsenburg.</head><lb/>
          <p><hi rendition="#in">A</hi>Mpt vnd Schlos in vorzeiten die Hagkenburg genennet / ist jetzo gantz wüste / vnnd nur die <hi rendition="#aq">Rudera</hi> dauon zu sehen / Sol ein sehr altes Gebewde / vnd von den Sachsen / inmassen auch Scheidingen derselben festes <hi rendition="#aq">Propugnaculum An.</hi> 534. erst erbawet seyn / vnd
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[38/0039] Fürstlichen Gebewden versehen / vnd durch Churfürst Augusten renovirt, hat dieses Schlos zu etlich malen wegen der Belagerung / so von Keyser Friedrichen dem Ersten / geschehen / welcher diesen Landgraffen wegen dessen / daß er Pfaltzgraff Friedrichen erstochen / darauff gefangen nemen / vnd nachm Gibichenstein in die Custodia bringen lassen / Schaden empfangen / vnnd also damals das Schlos zu grunde gelegt / dann von den Nachkommenden wiederumb erbawet / vnnd Anno 1260. hinwieder von Keyser Adolphen von Nassaw zerstöret / dennoch hinwieder auff die Mas / wie jetzo noch zu sehen / erhoben. LV. Eckhardsberg. SChlos vnd Ampt / von Marggraffen Eckhardo dem Ersten / in Meissen vnd Thüringen Anno 1013. erstlichen erbawet / vnnd nach jhm genennet / so aber hernacher vnnd noch bey seinen Zeiten hinwieder zerstöret / dann er sich grosses Dinges vnterstanden / vnnd Keyser seyn wollen / als jhm Keyser Lotharius der Sachse vorgezogen / ist er denselben in allen zuwider gewesen / vnd sich auff seine Gewalt vnd festes Haus verlassen / darüber das Schlos belagert / eröbert / vnd zu grunde gelegt / er auch hernacher bey Nordheim erschlagen worden / vnd ob wol dieses Schlos hernacher durch dessen Nachkommen hinwieder erbawet / vnd in eine sondere Form vnnd schönes grosses Gebewde gebracht / hat es doch niemals keinen Bestand haben wollen / offtermals desolirt vnd zerstöret / inmassen es noch heut zu tage also vnerbawet legen thut / vnd das wenigste daran nur zur Auffschüttunge des Ampts Getreidichs erhalten worden / sonsten ist das alte Gebewde an Thürmen vnd Gemeuren gantz fest. LVI. Sachsenburg. AMpt vnd Schlos in vorzeiten die Hagkenburg genennet / ist jetzo gantz wüste / vnnd nur die Rudera dauon zu sehen / Sol ein sehr altes Gebewde / vnd von den Sachsen / inmassen auch Scheidingen derselben festes Propugnaculum An. 534. erst erbawet seyn / vnd

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2013-05-02T13:09:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
ULB Halle: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-05-02T13:09:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2013-05-02T13:09:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/peckenstein_theatri02_1608
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/peckenstein_theatri02_1608/39
Zitationshilfe: Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/peckenstein_theatri02_1608/39>, abgerufen am 20.04.2024.