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Pahl, Johann Gottfried: Wohlgemeyntes, in Vernunft und Schrift bestgegründetes, jedoch unmaaßgebliches Gutachten, über die Wahlfähigkeit eines Landtagsdeputirten in Wirtemberg. 1797.

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gewählt werden, er sey so reich als der Blezinger von Königsbronn, oder so arm, als der elendeste Waisenknabe zu Stuttgardt; die andere aber behauptet, die Wahlfähigkeit komme nur den Magistratspersonen zu, und bauet ihre Behauptung auf den ausdrüklichen Buchstaben des Gesetzes. Bey dem ersten Blike springt es schon in die Augen, wenn man anders schwarz und weiß in diesen Händeln zu unterscheiden weiß, daß die erste Sekte aus der Horde der politischen Heterodoxen und Novaturienten bestehet; die zweyte aber zählt alle Orthodoxen, alle Revoluzionsfeinde, und alle die braven Männer, welche kühn und tapfer dem Gifte der Aufklärung entgegenwirken, in ihren Reihen, und folglich auch den Schulmeister von Ganslosen, seinen Provisor Willibald Panzhaaf, und den wirtembergischen Jeremias.

Unter den erstern haben sich besonders der Herr Magister Märklin zu Stuttgardt, und der Herr Amtsschreiber Bolley zu Waiblingen,

gewählt werden, er sey so reich als der Blezinger von Königsbronn, oder so arm, als der elendeste Waisenknabe zu Stuttgardt; die andere aber behauptet, die Wahlfähigkeit komme nur den Magistratspersonen zu, und bauet ihre Behauptung auf den ausdrüklichen Buchstaben des Gesetzes. Bey dem ersten Blike springt es schon in die Augen, wenn man anders schwarz und weiß in diesen Händeln zu unterscheiden weiß, daß die erste Sekte aus der Horde der politischen Heterodoxen und Novaturienten bestehet; die zweyte aber zählt alle Orthodoxen, alle Revoluzionsfeinde, und alle die braven Männer, welche kühn und tapfer dem Gifte der Aufklärung entgegenwirken, in ihren Reihen, und folglich auch den Schulmeister von Ganslosen, seinen Provisor Willibald Panzhaaf, und den wirtembergischen Jeremias.

Unter den erstern haben sich besonders der Herr Magister Märklin zu Stuttgardt, und der Herr Amtsschreiber Bolley zu Waiblingen,

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[29/0029] gewählt werden, er sey so reich als der Blezinger von Königsbronn, oder so arm, als der elendeste Waisenknabe zu Stuttgardt; die andere aber behauptet, die Wahlfähigkeit komme nur den Magistratspersonen zu, und bauet ihre Behauptung auf den ausdrüklichen Buchstaben des Gesetzes. Bey dem ersten Blike springt es schon in die Augen, wenn man anders schwarz und weiß in diesen Händeln zu unterscheiden weiß, daß die erste Sekte aus der Horde der politischen Heterodoxen und Novaturienten bestehet; die zweyte aber zählt alle Orthodoxen, alle Revoluzionsfeinde, und alle die braven Männer, welche kühn und tapfer dem Gifte der Aufklärung entgegenwirken, in ihren Reihen, und folglich auch den Schulmeister von Ganslosen, seinen Provisor Willibald Panzhaaf, und den wirtembergischen Jeremias. Unter den erstern haben sich besonders der Herr Magister Märklin zu Stuttgardt, und der Herr Amtsschreiber Bolley zu Waiblingen,

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Zitationshilfe: Pahl, Johann Gottfried: Wohlgemeyntes, in Vernunft und Schrift bestgegründetes, jedoch unmaaßgebliches Gutachten, über die Wahlfähigkeit eines Landtagsdeputirten in Wirtemberg. 1797, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pahl_gutachten_1797/29>, abgerufen am 25.04.2024.