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Oest, Johann Friedrich: Nöthige Belehrung und Warnung für Jüngling und solche Knaben. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens: von einer Gesellschaft practischer Erzieher, Bd. 6. Wolfenbüttel, 1787. S. 293-434

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Gesundheit, unsere ganze Zufriedenheit auf Erden überaus wohlthätig ist. Diese Tugend heißt die Keuschheit. Vermöge dieser Tugend müßen wir nicht nur uns aller unerlaubten Befriedigung des Geschlechtstriebes enthalten, sondern auch alle unschickliche Gedanken von diesem Geschlechtstriebe, von Zeugung und Zeugungstheilen; alle leichtsinnige Vorstellungen von schaamhaften Dingen; alle unschaamhafte Ausdrücke, Berührungen und Beschauungen meiden. Denn dieses sind immer die ersten Schritte zu unerlaubten würklichen Handlungen.

Wer ernstlich nie etwas Böses thun will, der wird auch nie etwas Böses denken, und wenn ein böser Gedanke sich regen sollte, so wird er ihn gleich unterdrücken. Würdet ihr daher jetzt in eurem frühen Alter etwas unschickliches über diejenigen Dinge sagen, oder denken, von denen ich jetzt mit euch geredet habe; würdet ihr einen Gefallen daran finden, wenn andere unanständig sich darüber ausdrückten; würdet ihr dann darüber lachen können; ja würdet ihr gar die Schaamtheile eures Körpers vor euch oder andern unbedachtsam entblößen: so wäre dieses eine Verletzung der Keuschheit, die euch nachher zu großen Vergehungen verleiten könnte.

Gesundheit, unsere ganze Zufriedenheit auf Erden überaus wohlthätig ist. Diese Tugend heißt die Keuschheit. Vermöge dieser Tugend müßen wir nicht nur uns aller unerlaubten Befriedigung des Geschlechtstriebes enthalten, sondern auch alle unschickliche Gedanken von diesem Geschlechtstriebe, von Zeugung und Zeugungstheilen; alle leichtsinnige Vorstellungen von schaamhaften Dingen; alle unschaamhafte Ausdrücke, Berührungen und Beschauungen meiden. Denn dieses sind immer die ersten Schritte zu unerlaubten würklichen Handlungen.

Wer ernstlich nie etwas Böses thun will, der wird auch nie etwas Böses denken, und wenn ein böser Gedanke sich regen sollte, so wird er ihn gleich unterdrücken. Würdet ihr daher jetzt in eurem frühen Alter etwas unschickliches über diejenigen Dinge sagen, oder denken, von denen ich jetzt mit euch geredet habe; würdet ihr einen Gefallen daran finden, wenn andere unanständig sich darüber ausdrückten; würdet ihr dann darüber lachen können; ja würdet ihr gar die Schaamtheile eures Körpers vor euch oder andern unbedachtsam entblößen: so wäre dieses eine Verletzung der Keuschheit, die euch nachher zu großen Vergehungen verleiten könnte.

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[335/0043] Gesundheit, unsere ganze Zufriedenheit auf Erden überaus wohlthätig ist. Diese Tugend heißt die Keuschheit. Vermöge dieser Tugend müßen wir nicht nur uns aller unerlaubten Befriedigung des Geschlechtstriebes enthalten, sondern auch alle unschickliche Gedanken von diesem Geschlechtstriebe, von Zeugung und Zeugungstheilen; alle leichtsinnige Vorstellungen von schaamhaften Dingen; alle unschaamhafte Ausdrücke, Berührungen und Beschauungen meiden. Denn dieses sind immer die ersten Schritte zu unerlaubten würklichen Handlungen. Wer ernstlich nie etwas Böses thun will, der wird auch nie etwas Böses denken, und wenn ein böser Gedanke sich regen sollte, so wird er ihn gleich unterdrücken. Würdet ihr daher jetzt in eurem frühen Alter etwas unschickliches über diejenigen Dinge sagen, oder denken, von denen ich jetzt mit euch geredet habe; würdet ihr einen Gefallen daran finden, wenn andere unanständig sich darüber ausdrückten; würdet ihr dann darüber lachen können; ja würdet ihr gar die Schaamtheile eures Körpers vor euch oder andern unbedachtsam entblößen: so wäre dieses eine Verletzung der Keuschheit, die euch nachher zu großen Vergehungen verleiten könnte.

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Zitationshilfe: Oest, Johann Friedrich: Nöthige Belehrung und Warnung für Jüngling und solche Knaben. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens: von einer Gesellschaft practischer Erzieher, Bd. 6. Wolfenbüttel, 1787. S. 293-434, S. 335. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/oest_knaben_1787/43>, abgerufen am 29.03.2024.