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Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 1. Danzig, 1843.

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4) Widersetzlichkeit gegen Turnwart und Vor-
turner,
5) Weigerung des Gehorsams gegen die Gesetze,
6) Verweigerung des Beitrags,
7) der Gesellschaft feindselige und nachtheilige
Reden und Handlungen.
§. 9.
Wahlen.

Die Wahlen des Vorstandes und des Turnwarts
geschehen von der Gesellschaft.

Die Vorturner werden von dem Vorstand be-
stimmt und von dem Turnwart den Riegen zugetheilt.

Die Anmänner werden von jeder Riege gewählt.

§. 10.
Form der Wahlen.
1) Wahl des Vorstandes.

Jedes Mitglied schreibt auf einen Zettel die
Namen Derjenigen, welche es zu Vorstandsmitgliedern
wünscht. Diese Zettel werden gefaltet in ein Gefäß
gelegt. Wenn alle gestimmt haben, werden die Zettel
untersucht, und die Mitglieder, welche absteigend die
meisten Stimmen haben, sind für die bestimmte Zeit
Vorstandsmitglieder. Findet für das letzte zu wählen-
de Vorstandsmitglied Stimmengleichheit für zwei oder
mehre Statt, so wird durch Rottirung entschieden.



Anmerk. zu 4: Klagen gegen Turnwart und Vorturner
dürfen auf dem Turnplatz nicht Statt finden, son-
dern müssen bei dem Vorstand vorgebracht werden,
welcher dann die geeigneten Maßregeln zu ergreifen
hat.
Anmerk. zu 6: Der Beitrag kann nach Erwägung der
Verhältnisse Einzelnen durch den Vorstand erlassen
werden.
4) Widerſetzlichkeit gegen Turnwart und Vor-
turner,
5) Weigerung des Gehorſams gegen die Geſetze,
6) Verweigerung des Beitrags,
7) der Geſellſchaft feindſelige und nachtheilige
Reden und Handlungen.
§. 9.
Wahlen.

Die Wahlen des Vorſtandes und des Turnwarts
geſchehen von der Geſellſchaft.

Die Vorturner werden von dem Vorſtand be-
ſtimmt und von dem Turnwart den Riegen zugetheilt.

Die Anmänner werden von jeder Riege gewählt.

§. 10.
Form der Wahlen.
1) Wahl des Vorſtandes.

Jedes Mitglied ſchreibt auf einen Zettel die
Namen Derjenigen, welche es zu Vorſtandsmitgliedern
wünſcht. Dieſe Zettel werden gefaltet in ein Gefäß
gelegt. Wenn alle geſtimmt haben, werden die Zettel
unterſucht, und die Mitglieder, welche abſteigend die
meiſten Stimmen haben, ſind für die beſtimmte Zeit
Vorſtandsmitglieder. Findet für das letzte zu wählen-
de Vorſtandsmitglied Stimmengleichheit für zwei oder
mehre Statt, ſo wird durch Rottirung entſchieden.



Anmerk. zu 4: Klagen gegen Turnwart und Vorturner
duͤrfen auf dem Turnplatz nicht Statt finden, ſon-
dern muͤſſen bei dem Vorſtand vorgebracht werden,
welcher dann die geeigneten Maßregeln zu ergreifen
hat.
Anmerk. zu 6: Der Beitrag kann nach Erwägung der
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[26/0030] 4) Widerſetzlichkeit gegen Turnwart und Vor- turner, 5) Weigerung des Gehorſams gegen die Geſetze, 6) Verweigerung des Beitrags, 7) der Geſellſchaft feindſelige und nachtheilige Reden und Handlungen. §. 9. Wahlen. Die Wahlen des Vorſtandes und des Turnwarts geſchehen von der Geſellſchaft. Die Vorturner werden von dem Vorſtand be- ſtimmt und von dem Turnwart den Riegen zugetheilt. Die Anmänner werden von jeder Riege gewählt. §. 10. Form der Wahlen. 1) Wahl des Vorſtandes. Jedes Mitglied ſchreibt auf einen Zettel die Namen Derjenigen, welche es zu Vorſtandsmitgliedern wünſcht. Dieſe Zettel werden gefaltet in ein Gefäß gelegt. Wenn alle geſtimmt haben, werden die Zettel unterſucht, und die Mitglieder, welche abſteigend die meiſten Stimmen haben, ſind für die beſtimmte Zeit Vorſtandsmitglieder. Findet für das letzte zu wählen- de Vorſtandsmitglied Stimmengleichheit für zwei oder mehre Statt, ſo wird durch Rottirung entſchieden. Anmerk. zu 4: Klagen gegen Turnwart und Vorturner duͤrfen auf dem Turnplatz nicht Statt finden, ſon- dern muͤſſen bei dem Vorſtand vorgebracht werden, welcher dann die geeigneten Maßregeln zu ergreifen hat. Anmerk. zu 6: Der Beitrag kann nach Erwägung der Verhältniſſe Einzelnen durch den Vorſtand erlaſſen werden.

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Zitationshilfe: Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 1. Danzig, 1843, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_turnkunst01_1843/30>, abgerufen am 24.04.2024.