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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 269. Köln, 11. April 1849.

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Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 269. Köln, Mittwoch, 11. April. 1849.

Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. - Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Hovas, 3 Rue Jean Jacques Rousseau.

Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet. - Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis. - Nur frankirte Briefe werden angenommen. - Expedition in Aachen bei Ernst ter Meer; in Düsseldorf bei F. W. Schmitz, Burgplatz; in Köln Unter Hutmacher Nro.17.

In einem Theile der gestrigen Ausgabe Nr. 268 steht "Dienstag den 9. April" statt Dinstag den 10. April.

Die Expedition der Neuen Rheinischen Zeitung.

Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Arbeitslohn und Kapital. [Fortsetzung]. - Verrätherei im sardinischen Heere). Wien. (Vermischtes) Breslau. (Die Milliarde.. - Fräulein Viereck). Flensburg. (Vom Kriegsschauplatze).

Ungarn. (Vom Kriegsschauplatze).

Franz. Republik. Paris. (Vermischtes).

Polen. Lemberg. (Die Dankadresse für den Belagerungszustand).

Italien. (Der Kampf in Brescia). Turin. (Sieg des Volkes in Genua. - Genua in Belagerungszustand erklärt. - Truppen nach Genua). Genua. (Der Kampf und Sieg des Volkes). Florenz. (Proklamation an die Toskaner).

Deutschland.
* Köln, 10. April.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
IV. Warumb und auß welch besonder Ursachen der fromme König Friedericus Wilhelmus der virt nirgend wo als in der hilligen Statt Cölln zum Keyser der Teutschen gekrönet werden muß.

Also melt uns die Aacher Chronick, daß nach Maximilian I, im Jahr 1520 den 23 Octobris zu Aach gekrönet wird Carolus V. und endlich Ferdinandus dessen Bruder im Jahr 1531 den 11 Januarii. Die nachkommenden Keyseren aber, als Maximilianum II, Rudolphum II, Matthiam I und so ferner belangend, seynd zu Aach nicht gekrönet, welches jederzeit auß zufälligen Verhindernussen geschehen, derowegen sich theils durch ihre Legaten, theils durch Schrifften entschuldigen lassen, auch zierlich sich reversiret, daß solches denen von Aach an habenden ihren Privilegien unnachtheilich sein solte.

Wie es aber passirt, daß gemelte Krönungen zuerst von Aach gen Franckfurt am Möyn verlegt worden, solcher Sachen Verlauff soll jetzo außer weiland Herrn Doctoris Gerlaci-Radermachers, quondam Syndici der Statt Aach hinderlassenen Verzeichnuß, zu gemeinem Nutz und bestendiger Nachrichtung mit kurtzem extrahiret werden.

Als nemblich Keyser Ferdinandus, dieses Nahmens der Erst, deß H. Röm. Reichs 7 Churfürsten neben andern viel ansehnlichen Fürsten und Herren in einer mercklichen Anzahl, etlicher hochwichtigen deß H. Reichs Obliegen und Sachen halven ungefehrlich umb den 20 Tag Octobris deß 1562 Jahrs in der Statt Franckfurt am Möyn zusamen beschrieben, da haben Ihre Keys. Mayst. durch Hertzog Albrechten von Beyern am 30 gesagtes Monats Octobris auff dem Rahthauß zum Römer genannt ungefehr dieses proponiren und vortragen lassen:

"Nachdem Ihr Keys. Mayst. nunmehr zu derselben ziemblichen Alterthumb kommen, und zu diesen hochgefährlichen geschwinden Zeitten zum höchsten zu besorgen, da Ihr Mayst. ohne Nachlassung eines gewissen deroselben Nachfolgers am H. Röm. Reich nemblich eines Röm. Königs, als künfftigen Keysers mit Todt abginge, daß im H. Reich und gemeiner Christenheit daher allerhand Unrath, Widerwertigkeit, Zerrüttung und Verderbung erwachsen mögt, daß solchem bei Zeiten vorzukommen, sie die samptlichen Churfürsten auf eines newen Röm. Königs, der Ihrer Keys. Mayst. die Bürde und Last deß H. Röm. Reichs in Ihrer Keys. Mayst. noch übrigen Leben mit tragen hülff, und nach Ihrer Mayst. tödlichen Abgang Ihrer Mayst. an demselben Reich gewisser Nachfolger würde, Erwöhlung und Krönung auff dieser Zusammenkömpst bedacht seyn, und zu desselben Wahl daselbst zu Franckfurt als an dem ordentlichen derselben Ort greiffen wollten.

Solches proponirt, haben die Churfürsten einhelliglich beschlossen, daß gemelte Wahl am 9 Novembris geschehe, und daß man sich alsbald nach vollngangener Wahl, gegen Freytag den 13 desselben Monats von Franckfurt hinab auff Aach zu deß erwöhlten Königs Krönung begeben solle.

Derowegen dann die Keys. Mayst. nicht unterlassen, alsbald ausser Franckfurt hinab, an den mit schwären Leibes Krankheit überladnen und zu Hauß verbliebenen Churfürsten zu Cölln zu schreiben, und zu gesinnen, daß Ihre Churf. Gn. Ihrer Keys. Mayst. etliche Schiff auff Cölln zu fahren zuschicken wollte.

Als aber am Mittwoch, den 4. Novembris Abends Hochgedachter Keys. M. die Zeitung zukommen, daß der Churfürst zu Cölln am 2 Tag desselben Monats schon in Gott verstorben were, so haben Ihre M. solche Schiff zurück entbieten und den Wahltag einstellen müssen; mitlerweil auch, in Betrachtung, daß durch solchen Unfall die Reiß auff Aach verzögert und in so harten winterlichen Zeit fast beschwärlich, mercklich lang und verdrießlich, so auch groß von Kösten werde, beschlossen, daß die vorhabende Krönung zu Franckfurt vor dasmaln geschehen solte.

Als dieß aber zu offener Kenntniß erlangt, hat sich also bald die Statt Aach in einer Supplicatio ad Caesarem, an den "Allerdurchleuchtigsten, Großmächtigst- und Unüberwindlichsten Römischen Keyser, Allergnädigsten Herrn" gewandt und gestemmt auf alterthümblich Herkömst und auf Keyser Caroli IV güldine Bull, gegen solche Verlegung der Krönung von Aach auff Franckfurt zierlich protestiret.

Weil nun aber die güldin Bull jederman nit hat, so wolln wir derwegen auß selbiger Bull die betreffend Stell inseriren, so da heißet Tit. 25 Von den Aemptern der Churfürsten in Hochzeitlichen Höffen eines Keysers.

"Wir finden auch von allerlautersten Sage, und Behaltnuß der Alten, darwider kein Gedächtnuß von Uns nicht ist, welches die, so vor Uns gewesen, seliglich und ewiglich gehalten, daß eines Röm. Königs zukünfftige Keysers Wahl begangen und geschehen in der Statt Franckfurt am Möyn, und die erste Krönung zu Aach, der erste Königl. Hoff zu Nüremberg in der Statt gehalten, darumb erklären Wir auß besondern Ursachen, daß zukünfftigen Zeitten, die vorgemelte Ding auch gehalten werden sollen. Es were denn, daß den obberührten allen oder ihrer ein theil ehaffte und erhebliche Verhinderung begegnet, oder widerstünde."

Sothäne Supplicatio, oder zierliche Protestatio hat indeß nichts gefrucht, denn Ihre Mayst. zusampt den Churfürsten seynd bei Ihrem Beschluß verblieben, daß die Krönung vor das mal zu Franckfurt geschehe, ohne indeß die Statt Aach künfftiglich zu praejudiciren. Auch beyde, Geist- und Weltlicher Magistrat seynd erfordert und geladen worden, zu Anzeigung ihrer dißfalls habenden

Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 269. Köln, Mittwoch, 11. April. 1849.

Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. ‒ Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Hovas, 3 Rue Jean Jacques Rousseau.

Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet. ‒ Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis. ‒ Nur frankirte Briefe werden angenommen. ‒ Expedition in Aachen bei Ernst ter Meer; in Düsseldorf bei F. W. Schmitz, Burgplatz; in Köln Unter Hutmacher Nro.17.

In einem Theile der gestrigen Ausgabe Nr. 268 steht „Dienstag den 9. April“ statt Dinstag den 10. April.

Die Expedition der Neuen Rheinischen Zeitung.

Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Arbeitslohn und Kapital. [Fortsetzung]. ‒ Verrätherei im sardinischen Heere). Wien. (Vermischtes) Breslau. (Die Milliarde‥ ‒ Fräulein Viereck). Flensburg. (Vom Kriegsschauplatze).

Ungarn. (Vom Kriegsschauplatze).

Franz. Republik. Paris. (Vermischtes).

Polen. Lemberg. (Die Dankadresse für den Belagerungszustand).

Italien. (Der Kampf in Brescia). Turin. (Sieg des Volkes in Genua. ‒ Genua in Belagerungszustand erklärt. ‒ Truppen nach Genua). Genua. (Der Kampf und Sieg des Volkes). Florenz. (Proklamation an die Toskaner).

Deutschland.
* Köln, 10. April.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
IV. Warumb und auß welch besonder Ursachen der fromme König Friedericus Wilhelmus der virt nirgend wo als in der hilligen Statt Cölln zum Keyser der Teutschen gekrönet werden muß.

Also melt uns die Aacher Chronick, daß nach Maximilian I, im Jahr 1520 den 23 Octobris zu Aach gekrönet wird Carolus V. und endlich Ferdinandus dessen Bruder im Jahr 1531 den 11 Januarii. Die nachkommenden Keyseren aber, als Maximilianum II, Rudolphum II, Matthiam I und so ferner belangend, seynd zu Aach nicht gekrönet, welches jederzeit auß zufälligen Verhindernussen geschehen, derowegen sich theils durch ihre Legaten, theils durch Schrifften entschuldigen lassen, auch zierlich sich reversiret, daß solches denen von Aach an habenden ihren Privilegien unnachtheilich sein solte.

Wie es aber passirt, daß gemelte Krönungen zuerst von Aach gen Franckfurt am Möyn verlegt worden, solcher Sachen Verlauff soll jetzo außer weiland Herrn Doctoris Gerlaci-Radermachers, quondam Syndici der Statt Aach hinderlassenen Verzeichnuß, zu gemeinem Nutz und bestendiger Nachrichtung mit kurtzem extrahiret werden.

Als nemblich Keyser Ferdinandus, dieses Nahmens der Erst, deß H. Röm. Reichs 7 Churfürsten neben andern viel ansehnlichen Fürsten und Herren in einer mercklichen Anzahl, etlicher hochwichtigen deß H. Reichs Obliegen und Sachen halven ungefehrlich umb den 20 Tag Octobris deß 1562 Jahrs in der Statt Franckfurt am Möyn zusamen beschrieben, da haben Ihre Keys. Mayst. durch Hertzog Albrechten von Beyern am 30 gesagtes Monats Octobris auff dem Rahthauß zum Römer genannt ungefehr dieses proponiren und vortragen lassen:

„Nachdem Ihr Keys. Mayst. nunmehr zu derselben ziemblichen Alterthumb kommen, und zu diesen hochgefährlichen geschwinden Zeitten zum höchsten zu besorgen, da Ihr Mayst. ohne Nachlassung eines gewissen deroselben Nachfolgers am H. Röm. Reich nemblich eines Röm. Königs, als künfftigen Keysers mit Todt abginge, daß im H. Reich und gemeiner Christenheit daher allerhand Unrath, Widerwertigkeit, Zerrüttung und Verderbung erwachsen mögt, daß solchem bei Zeiten vorzukommen, sie die samptlichen Churfürsten auf eines newen Röm. Königs, der Ihrer Keys. Mayst. die Bürde und Last deß H. Röm. Reichs in Ihrer Keys. Mayst. noch übrigen Leben mit tragen hülff, und nach Ihrer Mayst. tödlichen Abgang Ihrer Mayst. an demselben Reich gewisser Nachfolger würde, Erwöhlung und Krönung auff dieser Zusammenkömpst bedacht seyn, und zu desselben Wahl daselbst zu Franckfurt als an dem ordentlichen derselben Ort greiffen wollten.

Solches proponirt, haben die Churfürsten einhelliglich beschlossen, daß gemelte Wahl am 9 Novembris geschehe, und daß man sich alsbald nach vollngangener Wahl, gegen Freytag den 13 desselben Monats von Franckfurt hinab auff Aach zu deß erwöhlten Königs Krönung begeben solle.

Derowegen dann die Keys. Mayst. nicht unterlassen, alsbald ausser Franckfurt hinab, an den mit schwären Leibes Krankheit überladnen und zu Hauß verbliebenen Churfürsten zu Cölln zu schreiben, und zu gesinnen, daß Ihre Churf. Gn. Ihrer Keys. Mayst. etliche Schiff auff Cölln zu fahren zuschicken wollte.

Als aber am Mittwoch, den 4. Novembris Abends Hochgedachter Keys. M. die Zeitung zukommen, daß der Churfürst zu Cölln am 2 Tag desselben Monats schon in Gott verstorben were, so haben Ihre M. solche Schiff zurück entbieten und den Wahltag einstellen müssen; mitlerweil auch, in Betrachtung, daß durch solchen Unfall die Reiß auff Aach verzögert und in so harten winterlichen Zeit fast beschwärlich, mercklich lang und verdrießlich, so auch groß von Kösten werde, beschlossen, daß die vorhabende Krönung zu Franckfurt vor dasmaln geschehen solte.

Als dieß aber zu offener Kenntniß erlangt, hat sich also bald die Statt Aach in einer Supplicatio ad Caesarem, an den „Allerdurchleuchtigsten, Großmächtigst- und Unüberwindlichsten Römischen Keyser, Allergnädigsten Herrn“ gewandt und gestemmt auf alterthümblich Herkömst und auf Keyser Caroli IV güldine Bull, gegen solche Verlegung der Krönung von Aach auff Franckfurt zierlich protestiret.

Weil nun aber die güldin Bull jederman nit hat, so wolln wir derwegen auß selbiger Bull die betreffend Stell inseriren, so da heißet Tit. 25 Von den Aemptern der Churfürsten in Hochzeitlichen Höffen eines Keysers.

„Wir finden auch von allerlautersten Sage, und Behaltnuß der Alten, darwider kein Gedächtnuß von Uns nicht ist, welches die, so vor Uns gewesen, seliglich und ewiglich gehalten, daß eines Röm. Königs zukünfftige Keysers Wahl begangen und geschehen in der Statt Franckfurt am Möyn, und die erste Krönung zu Aach, der erste Königl. Hoff zu Nüremberg in der Statt gehalten, darumb erklären Wir auß besondern Ursachen, daß zukünfftigen Zeitten, die vorgemelte Ding auch gehalten werden sollen. Es were denn, daß den obberührten allen oder ihrer ein theil ehaffte und erhebliche Verhinderung begegnet, oder widerstünde.“

Sothäne Supplicatio, oder zierliche Protestatio hat indeß nichts gefrucht, denn Ihre Mayst. zusampt den Churfürsten seynd bei Ihrem Beschluß verblieben, daß die Krönung vor das mal zu Franckfurt geschehe, ohne indeß die Statt Aach künfftiglich zu praejudiciren. Auch beyde, Geist- und Weltlicher Magistrat seynd erfordert und geladen worden, zu Anzeigung ihrer dißfalls habenden

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          <p>Als nemblich Keyser Ferdinandus, dieses Nahmens der Erst, deß H. Röm. Reichs 7 Churfürsten neben andern viel ansehnlichen Fürsten und Herren in einer mercklichen Anzahl, etlicher hochwichtigen deß H. Reichs Obliegen und Sachen halven ungefehrlich umb den 20 Tag Octobris deß 1562 Jahrs in der Statt Franckfurt am Möyn zusamen beschrieben, da haben Ihre Keys. Mayst. durch Hertzog Albrechten von Beyern am 30 gesagtes Monats Octobris auff dem Rahthauß zum Römer genannt ungefehr dieses proponiren und vortragen lassen:</p>
          <p>&#x201E;Nachdem Ihr Keys. Mayst. nunmehr zu derselben ziemblichen Alterthumb kommen, und zu diesen hochgefährlichen geschwinden Zeitten zum höchsten zu besorgen, da Ihr Mayst. ohne Nachlassung eines gewissen deroselben Nachfolgers am H. Röm. Reich nemblich eines Röm. Königs, als künfftigen Keysers mit Todt abginge, daß im H. Reich und gemeiner Christenheit daher allerhand Unrath, Widerwertigkeit, Zerrüttung und Verderbung erwachsen mögt, daß solchem bei Zeiten vorzukommen, sie die samptlichen Churfürsten auf eines newen Röm. Königs, der Ihrer Keys. Mayst. die Bürde und Last deß H. Röm. Reichs in Ihrer Keys. Mayst. noch übrigen Leben mit tragen hülff, und nach Ihrer Mayst. tödlichen Abgang Ihrer Mayst. an demselben Reich gewisser Nachfolger würde, Erwöhlung und Krönung auff dieser Zusammenkömpst bedacht seyn, und zu desselben Wahl daselbst zu Franckfurt als an dem ordentlichen derselben Ort greiffen wollten.</p>
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          <p>Derowegen dann die Keys. Mayst. nicht unterlassen, alsbald ausser Franckfurt hinab, an den mit schwären Leibes Krankheit überladnen und zu Hauß verbliebenen Churfürsten zu Cölln zu schreiben, und zu gesinnen, daß Ihre Churf. Gn. Ihrer Keys. Mayst. etliche Schiff auff Cölln zu fahren zuschicken wollte.</p>
          <p>Als aber am Mittwoch, den 4. Novembris Abends Hochgedachter Keys. M. die Zeitung zukommen, daß der Churfürst zu Cölln am 2 Tag desselben Monats schon in Gott verstorben were, so haben Ihre M. solche Schiff zurück entbieten und den Wahltag einstellen müssen; mitlerweil auch, in Betrachtung, daß durch solchen Unfall die Reiß auff Aach verzögert und in so harten winterlichen Zeit fast beschwärlich, mercklich lang und verdrießlich, so auch groß von Kösten werde, beschlossen, daß die vorhabende Krönung zu Franckfurt vor dasmaln geschehen solte.</p>
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          <p>Sothäne Supplicatio, oder zierliche Protestatio hat indeß nichts gefrucht, denn Ihre Mayst. zusampt den Churfürsten seynd bei Ihrem Beschluß verblieben, daß die Krönung vor das mal zu Franckfurt geschehe, ohne indeß die Statt Aach künfftiglich zu praejudiciren. Auch beyde, Geist- und Weltlicher Magistrat seynd erfordert und geladen worden, zu Anzeigung ihrer dißfalls habenden</p>
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[1517/0001] Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 269. Köln, Mittwoch, 11. April. 1849. Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. ‒ Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Hovas, 3 Rue Jean Jacques Rousseau. Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet. ‒ Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis. ‒ Nur frankirte Briefe werden angenommen. ‒ Expedition in Aachen bei Ernst ter Meer; in Düsseldorf bei F. W. Schmitz, Burgplatz; in Köln Unter Hutmacher Nro.17. In einem Theile der gestrigen Ausgabe Nr. 268 steht „Dienstag den 9. April“ statt Dinstag den 10. April. Die Expedition der Neuen Rheinischen Zeitung. Uebersicht. Deutschland. Köln. (Arbeitslohn und Kapital. [Fortsetzung]. ‒ Verrätherei im sardinischen Heere). Wien. (Vermischtes) Breslau. (Die Milliarde‥ ‒ Fräulein Viereck). Flensburg. (Vom Kriegsschauplatze). Ungarn. (Vom Kriegsschauplatze). Franz. Republik. Paris. (Vermischtes). Polen. Lemberg. (Die Dankadresse für den Belagerungszustand). Italien. (Der Kampf in Brescia). Turin. (Sieg des Volkes in Genua. ‒ Genua in Belagerungszustand erklärt. ‒ Truppen nach Genua). Genua. (Der Kampf und Sieg des Volkes). Florenz. (Proklamation an die Toskaner). Deutschland. * Köln, 10. April. _ IV. Warumb und auß welch besonder Ursachen der fromme König Friedericus Wilhelmus der virt nirgend wo als in der hilligen Statt Cölln zum Keyser der Teutschen gekrönet werden muß. Also melt uns die Aacher Chronick, daß nach Maximilian I, im Jahr 1520 den 23 Octobris zu Aach gekrönet wird Carolus V. und endlich Ferdinandus dessen Bruder im Jahr 1531 den 11 Januarii. Die nachkommenden Keyseren aber, als Maximilianum II, Rudolphum II, Matthiam I und so ferner belangend, seynd zu Aach nicht gekrönet, welches jederzeit auß zufälligen Verhindernussen geschehen, derowegen sich theils durch ihre Legaten, theils durch Schrifften entschuldigen lassen, auch zierlich sich reversiret, daß solches denen von Aach an habenden ihren Privilegien unnachtheilich sein solte. Wie es aber passirt, daß gemelte Krönungen zuerst von Aach gen Franckfurt am Möyn verlegt worden, solcher Sachen Verlauff soll jetzo außer weiland Herrn Doctoris Gerlaci-Radermachers, quondam Syndici der Statt Aach hinderlassenen Verzeichnuß, zu gemeinem Nutz und bestendiger Nachrichtung mit kurtzem extrahiret werden. Als nemblich Keyser Ferdinandus, dieses Nahmens der Erst, deß H. Röm. Reichs 7 Churfürsten neben andern viel ansehnlichen Fürsten und Herren in einer mercklichen Anzahl, etlicher hochwichtigen deß H. Reichs Obliegen und Sachen halven ungefehrlich umb den 20 Tag Octobris deß 1562 Jahrs in der Statt Franckfurt am Möyn zusamen beschrieben, da haben Ihre Keys. Mayst. durch Hertzog Albrechten von Beyern am 30 gesagtes Monats Octobris auff dem Rahthauß zum Römer genannt ungefehr dieses proponiren und vortragen lassen: „Nachdem Ihr Keys. Mayst. nunmehr zu derselben ziemblichen Alterthumb kommen, und zu diesen hochgefährlichen geschwinden Zeitten zum höchsten zu besorgen, da Ihr Mayst. ohne Nachlassung eines gewissen deroselben Nachfolgers am H. Röm. Reich nemblich eines Röm. Königs, als künfftigen Keysers mit Todt abginge, daß im H. Reich und gemeiner Christenheit daher allerhand Unrath, Widerwertigkeit, Zerrüttung und Verderbung erwachsen mögt, daß solchem bei Zeiten vorzukommen, sie die samptlichen Churfürsten auf eines newen Röm. Königs, der Ihrer Keys. Mayst. die Bürde und Last deß H. Röm. Reichs in Ihrer Keys. Mayst. noch übrigen Leben mit tragen hülff, und nach Ihrer Mayst. tödlichen Abgang Ihrer Mayst. an demselben Reich gewisser Nachfolger würde, Erwöhlung und Krönung auff dieser Zusammenkömpst bedacht seyn, und zu desselben Wahl daselbst zu Franckfurt als an dem ordentlichen derselben Ort greiffen wollten. Solches proponirt, haben die Churfürsten einhelliglich beschlossen, daß gemelte Wahl am 9 Novembris geschehe, und daß man sich alsbald nach vollngangener Wahl, gegen Freytag den 13 desselben Monats von Franckfurt hinab auff Aach zu deß erwöhlten Königs Krönung begeben solle. Derowegen dann die Keys. Mayst. nicht unterlassen, alsbald ausser Franckfurt hinab, an den mit schwären Leibes Krankheit überladnen und zu Hauß verbliebenen Churfürsten zu Cölln zu schreiben, und zu gesinnen, daß Ihre Churf. Gn. Ihrer Keys. Mayst. etliche Schiff auff Cölln zu fahren zuschicken wollte. Als aber am Mittwoch, den 4. Novembris Abends Hochgedachter Keys. M. die Zeitung zukommen, daß der Churfürst zu Cölln am 2 Tag desselben Monats schon in Gott verstorben were, so haben Ihre M. solche Schiff zurück entbieten und den Wahltag einstellen müssen; mitlerweil auch, in Betrachtung, daß durch solchen Unfall die Reiß auff Aach verzögert und in so harten winterlichen Zeit fast beschwärlich, mercklich lang und verdrießlich, so auch groß von Kösten werde, beschlossen, daß die vorhabende Krönung zu Franckfurt vor dasmaln geschehen solte. Als dieß aber zu offener Kenntniß erlangt, hat sich also bald die Statt Aach in einer Supplicatio ad Caesarem, an den „Allerdurchleuchtigsten, Großmächtigst- und Unüberwindlichsten Römischen Keyser, Allergnädigsten Herrn“ gewandt und gestemmt auf alterthümblich Herkömst und auf Keyser Caroli IV güldine Bull, gegen solche Verlegung der Krönung von Aach auff Franckfurt zierlich protestiret. Weil nun aber die güldin Bull jederman nit hat, so wolln wir derwegen auß selbiger Bull die betreffend Stell inseriren, so da heißet Tit. 25 Von den Aemptern der Churfürsten in Hochzeitlichen Höffen eines Keysers. „Wir finden auch von allerlautersten Sage, und Behaltnuß der Alten, darwider kein Gedächtnuß von Uns nicht ist, welches die, so vor Uns gewesen, seliglich und ewiglich gehalten, daß eines Röm. Königs zukünfftige Keysers Wahl begangen und geschehen in der Statt Franckfurt am Möyn, und die erste Krönung zu Aach, der erste Königl. Hoff zu Nüremberg in der Statt gehalten, darumb erklären Wir auß besondern Ursachen, daß zukünfftigen Zeitten, die vorgemelte Ding auch gehalten werden sollen. Es were denn, daß den obberührten allen oder ihrer ein theil ehaffte und erhebliche Verhinderung begegnet, oder widerstünde.“ Sothäne Supplicatio, oder zierliche Protestatio hat indeß nichts gefrucht, denn Ihre Mayst. zusampt den Churfürsten seynd bei Ihrem Beschluß verblieben, daß die Krönung vor das mal zu Franckfurt geschehe, ohne indeß die Statt Aach künfftiglich zu praejudiciren. Auch beyde, Geist- und Weltlicher Magistrat seynd erfordert und geladen worden, zu Anzeigung ihrer dißfalls habenden

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 269. Köln, 11. April 1849, S. 1517. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz269_1849/1>, abgerufen am 28.03.2024.