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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 267. Köln, 8. April 1849. Zweite Ausgabe.

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nicht Gold und Silberist, sie, die nichts Heiligeres als den Geldsack, und kein anderes Vaterland als die Börse kennen (Lebhafter Beifall), sie, deren höchster Beweggrund die Rente ist, dieser Thermometer der Schmach und Entehrung Frankreichs, welcher steigt, wenn die Wage Frankreichs fällt, wie er gestiegen ist als ihr bei Waterloo fielt. (Lange, stürmische Unterbrechungen.)

"Die Republik im Gegentheil rief euch mit den Worten des Dichters zu: Honneur, honneur aux enfans de la France! (Beifall.) Ja wohl, Ehre, Ehre diesem "Chauvins", welche das Volk vertheidigten, Ehre diesen "Räubern", welche ihr Blut für die Herstellung der Gerechtigkeit ließen. (Bravo! Bravo!) Ehre diesen vierzehn Legionen von Freiheitsaposteln, welche durch den Mund der Kanonen den Königen das Völkerevangelium predigten (Wiederholter, stürmischer Beifall.)

"Ah ihr seid noch immer diese edlen Kinder und ihr habt noch immer dieselben Elenden, welche in Frankreich einen Kosacken-Einfall bereiteten, um ihm zur Republik zu verhelfen. (Gelächter) Heute seht ihr diese Heuchler mit dem Neffen des Mannes verbunden, den sie dereinst vogelfrei den Feinden des Vaterlands überließen, mit diesem Neffen, welcher die Zeit seiner Verbannung mit Zähmung der Adler seines Onkels zubrachte (Neues Gelächter und Bravos), und der zur Zeit der Gewalt seiner Minister sich mit Füllung ihrer Seckel und Kopfabschlagen beschäftigt. (Tumult und wiederholter Beifall.) Es sind die nämlichen Elenden, welche auf euch die Blutsteuer warfen, wie sie auf eure Brüder die Arbeiter, das Blut ihrer Geldsteuern geworfen haben (Lebhafte Bewegung), welche aus der Armee eine Gensdarmerie und aus Frankreich eine Ruderbank machen wollten, wo jeder Arbeiter von einem Soldaten bewacht wurde. (Wiederholter Beifall.) ...

"Wählt denn zwischen ihnen und uns, zwischen der Republik und Monarchie. Die Monarchie ist die Livree statt der Uniform (Bewegung), der stumme, stupide, östreichische Gehorsam statt der Begeisterung. (Stürmischer Beifall.) Die Republik will euch zu Menschen, zu freien, willensfähigen Bürgern machen, sie will durch Befriedigung der ersten Rechte euch den traurigen Lorbeer des Straßenkampfes entreißen. (Bravos.) Sie kennt nur noch einen Krieg, den Krieg der Völker gegen die Könige, den Krieg Italiens gegen die Barbaren, den Krieg Polens gegen den Czaar, den Krieg des Tages gegen die Nacht, (Wiederholter, stürmischer Beifall.)

"Bürger Soldaten! Ihr habt die Pflicht, die Republik zu vertheidigen nach Innen und nach Außen. -- Erinnert euch der Worte eines Gläubigen: Jeune soldat, ou vas-tu? (Neue Zustimmungen.) Erinnert euch, was eure Ahnen gethan haben, die Soldaten von Fleurus, die Sansculotten des Convents! (Donnernder Beifallssturm.) Und wenn man jemals gegen die Revolution conspirirt, hier oder anderswo, in Paris oder Rom, so rufet mit euren Vätern, daß ihr keinen anderen Gehorsam, als die heilige Pflicht der Empörung gegen allen Despotismus der Erde kennt"

Diese Rede Pyats wurde mit einem dreifachen Hoch auf die Revolution, auf Felix Pyat, auf die Armee, auf den Untergang Oestreichs aufgenommen. Die demokratische Propaganda hat sie überall in der Armee vertheilen lassen, wo sie bereits das größte Aufsehen zu machen beginnt.

Paris, 6. April.

Der Moniteur bringt uns den neuesten Bankbericht. Derselbe klingt traurig. Die leidenden Papiere sind vom 29. März bis 5 April von 7,711,#57 Frk. 66 Centimen nur auf 7,351,080 Frk. 36 Centimen, und der Wechselverkehr in Paris von 51,370,074 Frk. auf 51,095.883 Frk. 86 Centimen gefallen.

Die Pariser Thorsteuer ist dagegen zur großen Freude des Journal des Debats auf nahe an 8 Millionen pro März gestiegen. Also, ruft Hr. Bertin aus, nur noch 300,000 Frk. weniger als unter der Monarchie!

Ungarn.
*
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
Schweiz.
Genf, 2. April.

Bekanntlich wurde seit einiger Zeit in deutschen und französischen Blättern Genf als der Sitz eines deutschen Komite's ausgeschrieen, welches neue Attentate gegen die Regierungen der verschiedenen deutschen Staaten vorbereite. Die "Revue de Geneve " erklärt nun, daß in Genf überhaupt nur zwei politische Flüchtlinge sich aufhalten, und daß die obenerwähnten Gerüchte von einem erbärmlichen Agent provocateur, Namens Werner Günst, herrühren, der in Genf die gleiche Rolle spielte wie seiner Zeit der berüchtigte Spion Conseil in der Schweiz. Günst reiste, nachdem er im Januar bei einer Gesandtschaft in Bern Instructionen geholt hatte, am 17. Februar nach Frankfurt, wo er beim Reichsministerium Denunziationen gegen Personen niederlegte, welche nie in Genf gewesen waren -- nicht einmal während 24 Stunden!

Der Patron dieses saubern Hrn. Günst war aber Hr. v. Röder, preuß. Gardehauptmann, der im Dienst des jungen Prinzen Alexander von Preußen den Winter in Genf zubrachte. Herr v. Röder gab dem Günst den Rath, zu obgedachtem Zwecke nach Frankfurt zu gehen und lieferte ihm Geld zu seiner Reise. Der Staatsrath hat nun für gut gefunden, Hrn. v. Röder aus dem Kanton zu verweisen. Dieser Herr konnte übrigens nicht den geringsten Beweis für die Nichtigkeit der von seinem Agenten Günst in Frankfurt denunzirten Thatsachen liefern.

Wir können die Ausweisung dieses preußischen Gardehauptmanns nur billigen, indem wir glauben, daß man auf solche Subjekte, welche das Denunziationsgeschäft systematisch betreiben, ein scharfes Auge haben sollte. Wenn man gegen die Flüchtlinge ähnliche Maßregeln anwenden zu müssen glaubt, so verlangen wir gleiche Elle gegen Individuen wie Hr. v. Röder.

Amerika.
New York, 20. März.

Da die Bewohner Kentuckys allgemein einsehen, daß die jetzige Constitution dieses Staates mangelhaft ist, haben sie eine Convention zur Revidirung derselben berufen, welche am nächsten 14. August zusammen tereten soll. Es ist natürlich, daß der fortschreitende Geist unseres Zeitalters und die Ansichten, welche das Volk durch die Agitation empfing, die während mehrerer Jahre von einigen ernsten und eifrigen Männern fortgesetzt wurde, die Sklaverei-Frage bei dieser Gelegenheit vorbringen. Wenn in Kenntucky eine entschiedene Politik zur Hebung des Fluches der Sklaverei angenommen werden soll, so fühlt man daß der jetzige Moment dazu die Gelegenheit #ietet; von beiden Seiten wird deshalb dieser Gegenstand mit großem Eifer erörtert.

Unter solchen Umständen tritt Henry Clay auf, um das Gewicht seiner Erfahrung in die Waagschale der Freiheit zu werfen. Denen, welche Clays Geschichte kennen, brauchen wir nicht zu sagen, daß sein Wort keiner andern Sache gelten kann, als der Sache der Freiheit und der Menschen-Rechte.

Herr Clay beginnt seine Bemerkungen über den Gegenstand mit einer Widerlegung jener sonderbaren fanatischen Ansichten, deren wichtigster Vertheidiger Calhoun, und nach welchen Sklaverei nicht nur ein Segen, sondern auch die einzige vernünftige und sichere Grundlage für republikanische Institutionen ist. Er betrachtet dann das Argument zu Gunsten der Sklaverei, welches sich auf die vorgebliche geistige Armuth der afrikanischen Race basirt, und zeigt, daß, wenn Geistesarmuth ein genügender Grund für Sklaverei sein sollte, der weiseste und beste Mann in der Welt, das Recht haben würde, alle andern Menschen zu knechten, -- dagegen zieht er die Folgerung, daß Geistes-Ueberlegenheit, denen welche sie besitzen, nur noch mehr und ernstere Verpflichtungen gegen weniger Begabte auferlegt Darauf erwähnt er des Umstandes, daß das Volk der Union das Bestehen der Sklaverei bedauere und sagt, daß bei der Bildung der jetzigen Constitution von Kentucky, im Jahre 1799 die Emanzipations-Frage berathen wurde, die Freunde dieser Maßregel aber unterlagen, weil es keine Colonie gab, nach welcher man die befreiten Neger hätte bringen können. Dieß Hinderniß besteht jetzt nicht mehr, -- Liberia bietet den nöthigen Zufluchtsort.

Hr. Clay hegt die Meinung, daß die Emanzipation allmählig sein müsse; daß ihr die Wegsendung der Neger folgen sollte und daß vorher durch ihre eigene Arbeit ein Fond zur Bestreitung der Kosten ihrer Wegschaffung und einer sechsmonatlichen Aussteuer aufgebracht werden müsse. Es sollte ein Zeitpunkt festgesetzt werden, nach welchem Kinder von Sklaven bei Erreichung eines gewissen Alters frei werden. Hr. Clay schlägt als einen solchen Zeitpunkt das Jahr 1855 oder 1860 vor und trägt darauf an, daß alle Sklaven, welche nach dieser Zeit geboren werden, mit dem Alter von 25 Jahren frei sein sollen, jedoch unter der Bedingung durch den Staat für eine Zeit, welche drei Jahre nicht übersteigen darf, verdungen zu werden, um die Kosten ihrer Wegschaffung und Ausstattung aufzubringen. Die Rechte der Eigenthümer sollten indessen volle Kraft behalten, so daß sie ihre Sklaven verkaufen oder aus dem Staate wegbringen könnten, ehe der Zeitpunkt für ihre Emanzipation eintritt.

Die Colonisation der Schwarzen hält Hr. Clay für eine durchaus nöthige Folge ihrer Freilassung. Es würde dieß im ersten Jahre der Emanzipation die Transportation nach Afrika von 5000 Personen erfordern; nach der Emigration zu urtheilen, welche fortwährend von Europa nach unserm Lande strömt; dürfte es nicht schwierig sein, dieß auszuführen.

Hr. Clay zeigt dann das besondere Interesse Kentucky's in dieser Sache; da seine Sklaven viel leichter entfliehen können, als die der weiter südlich liegenden Staaten. Er spricht von den Opfern, welche die Eigenthümer bringen müßten, um diesen großen Zweck zu erichen, und beweis't daß die Einführung der freien, anstatt der Sklavenarbeit, sie für alle Verluste und Unannehmlichkeiten welche sie bei dem Uebergange haben könnten, vollkommen entschädigen wird. Er wendet sich dann an ihren Patriotismus. Alle frühern Thaten des Staates, so glorreich auch viele darunter gewesen sein mögen, würden verdunkelt werden durch die, zu welcher er das Volk Kentucky's auffgefordert. Er will sich jedoch dem Willen der Mehrzahl fügen, wenn deren Entscheidung gegen ihn ausfalle sollte, und glaubt, daß er durch diese Erklärung seiner Ansichten, seine Pflicht gegen sich selbst erfüllt habe.

Mit dem Plane, welchen er zur Abschaffung der Sklaverei vorschlägt, sind wir nicht zufrieden und glauben auch, daß wenige, welche den Gegenstand aus der Ferne betrachten, es sein werden. Nach unserer Meinung ist kein guter Grund vorhanden, die befreiten Neger aus dem Lande zu senden, wenn sie in ihm so nützlich sein können und wenn Geburt und Sitten sie an dasselbe fesseln. Es ist nicht leicht die Möglichkeit der Versendung der Millionen von Schwarzen, welche unter uns leben, einzusehen, und wir bezweifeln, daß nur die 200,000 in Kentucki so fortgeschafft werden können. Doch das ist eine weniger wichtige Frage. Die Hauptsache ist, sie zu befreien und Kentucki in die Reihe der freien Staaten zu bringen. Später kann die beste und gerechteste Weise, die Schwarzen zu versorgen, viel leichter erreicht werden. Man darf ebenfalls nicht vergessen, daß die Idee der Emanzipation dem Volke Kentucky's nicht mit der geringsten Aussicht auf Beistimmung der Mehrzahl vorgeschlagen werden konnte, wenn sie nicht von einem ausführbaren Plane zur Fortschaffung der Neger begleitet wurde. Hätte Hr. Clay mehr gefordert, als er that, so würde man ihn nicht angehört haben.

Der Weg, welchen die Regierung General Taylor's verfolgt, ist bis jetzt der Art, daß er die Zustimmung der gutmeinenden Leute aller Parteien gewinnt. Der Andrang noch der Aemter-Beute, welcher beim Eintritte jedes neuen Präsidenten stattfindet, hat eine wohlthätige Hemmung erfahren und die hungrigen Horden, welche die Thore des Capitols umlagerten, haben eingesehent daß ihre Ansprüche oft zu frech und zur unrechten Zeit vorgebrach, werden können. In ein oder zwei Fällen, wo die jetzigen Besitzer von Aemtern die nöthigen Eigenschaften, wie Ehrlichkeit, Fähigkeit und Treue besaßen, wurden sie, obschon sie der entgegengesetzten politischen Partei angehörten, wieder angestellt, zum größten Leidwesen ihrer gierigen Mitbewerber.

Der Senat fährt fort, seine Sitzungen zu halten; er wird erst in einigen Tagen seine Geschäfte vollenden können.

Von Californien gehen unsere Nachrichten bis zum 24. Dezember. Ein Brief, aus guter Quelle, sagt, daß das Gold so reichlich dort zu finden sei, wie man sich's nur denken könne.

Die Emigration nach Californien geht in allen Theilen der Union ruhig vorwärts.

(New-York Tribune.)Redakteur en chef: Karl Marx.

In die erste Ausgabe unserer heutigen Nr. hat sich durch ein Versehen aus der Berliner demokratischen Korrespondenz eine Schmuggelgeschichte mit erschwerenden Umständen über den Minister von der Heydt eingeschlichen.

Wir würden diese Erzählung nicht aufgenommen haben, 1) weil sie sich auf den Dr. Schütte beruft, dessen Autorität uns in solchen Fällen keineswegs genügt, und 2) weil sie Namensverwechslungen (der Minister August v. d. H. wird mit seinem Bruder Daniel v. d. H. verwechselt) und andre Ungenauigkeiten enthält, die auf die Richtigkeit der ganzen Sache leise Zweifel werfen.

Wenn wir einem Minister kompromittirende Thatsachen vorwerfen, so sind wir gewohnt, uns vorher die Beweise dafür zu verschaffen.

Köln, 7. April 1849.

Die Redaktion der "N. Rh. Ztg."

Resolut der K. Regierung zu Düsseldorf in der Untersuchungssache contra Bürgermeister Rosellen in Langenfeld.

Bürgermeisterei Monheim.

Auf den Wunsch vieler Eingesessenen der Sammtgemeinde Monheim wird das von der Königl. Regierung zu Düsseldorf in der Untersuchungssache gegen den Bürgermeister Rosellen unterm 2. Januar d. J. ergangene Resolut und der dagegen unterm 3. April beim Oberpräsidium der Rheinprovinz eingereichte Protest des Gemeinderaths nachstehend veröffentlicht:

I

In Folge der durch Verfügung vom 19. April v. J. angeordneten Untersuchung aller gegen den Bürgermeister Rosellen zu Langenfeld in der Bürgermeisterei Richrath und Monheim bestehenden Beschwerden.

Nach Einsicht der Behufs und Instruction der Sache an Ort und Stelle von den Regierungs-Kommissarien aufgenommenen Protokollarverhandlungen. Beschließt die unterzeichnete Königliche Regierung, daß kein Grund vorliegt, gegen den Bürgermeister Rosellen ein weiteres Disciplinarverfahren eventuell die unfreiwillige Entlassung aus dem Amte zu veranlassen, und dieser somit von Insinuation des Gegenwartigen an seine Amtsthätigkeit wieder zu beginnen hat.

Gründe.

Durch Verfügung vom 1. Juni 1821 ist der bis dahin als Verwaltungs-Sekretär zu Langenfeld angestellt gewesene Rosellen zum Bürgermeister für die beiden Bürgermeistereien Monheim und Richrath und zwar provisorisch, wie dies mit Rücksicht auf die damals schon zu erwartende neue Gemeindeordnung allenthalben in unserm Verwaltungs-Bezirke geschehen, ernannt worden. Gegen die Verwaltung desselben wurden keine Klagen Seitens der Verwalteten laut, und fanden auch die vorgesetzten Behörden durchaus keine Veranlassung zur Unzufriedenheit in Bezug darauf, bis der K. Landrath eine Protokollarverhandlung des Gemeinderathes der Bürgermeisterei Richrath d. d. 5. November 1846 eingereicht, worin letzterer erklärte, daß der etc. Rosellen das Vertrauen der Bürgermeisterei Eingesessenen verloren habe und demnach auf Ernennung eines andern Bürgermeisters antrug.

In Bezug auf die damit gegen den etc. Rosellen erhobenen Beschwerden verfügte die Regierung darauf eine Untersuchung durch den K. Landrath, welche aber keine bestimmten Fälle von Pflichtwidrigkeiten ergab.

Demnach wurde dem Königl. Landrath unter dem 9. April 1848 eröffnet, daß kein gesetzlicher Grund vorliege, den Rosellen seines Amtes zu entsetzen und überhaupt die Dienstentlassung desselben nur auf eine vorgängige Untersuchung erfolgen könne, zu welcher es aber an jeder Veranlassung fehle, daß indeß die bestehenden Zwistigkeiten sich am zweckmäßigsten durch eine Pensionirung des Bürgermeisters beseitigen lassen würden. Da die in Folge dessen am 14. desselben Mts. zusammenberufene Bürgermeisterei-Versammlung von Richrath aber auf eine Pensionirung sich nicht einlassen wollte, vielmehr auf die Entlassung des Bürgermeisters durchaus bestand, und in der ganzen Bürgermeisterei sich eine große Aufregung gegen den etc. Rosellen kund gab, so wurde unter dem 19. April eine nochmalige schnelle Untersuchung aller gegen denselben bestehenden Beschwerden beschlossen und derselbe aufgefordert, um jede aus seiner Stellung herzuleitende einschüchternde Einwirkung zu beseitigen, sich einstweilen der Ausübung aller amtlichen Functionenn zu enthalten. Am 25. desselben Monats nahm darauf der für die Untersuchung ernannte Kommissar, der damalige Departementsrath Linz, an Ort und Stelle die Beschwerden vieler Eingesessenen entgegen, welches Verfahren in den Terminen am 4., 5. und 15. August v. J. von dem inzwischen damit beauftragten Regierungs-Referendar Bournye fortgesetzt wurde. Von diesem wurden dann am 21. und 25 desselben Monats auf dem Bürgermeisteramt zu Langenfeld die Beschwerden und unter Beziehung des Bürgermeisters Rosellen und unter Einsicht der betreffenden Aktenstücke und Vernehmung der Entlastungszeugen genau untersucht und unter dem 6. v. M. die Bürgermeisterei-Versammlung befragt, ob sie zur Begründung der vorgebrachten Beschwerden etwa noch genauere data angeben könne, oder als solche noch weitere Beschwerden gegen den Rosellen vorzubringen habe. Ersteres wurde von einzelnen Mitgliedern derselben versucht, Letzteres indeß verneint, und auf gänzlicher Entlassung des Bürgermeisters bestanden, weil derselbe die Zuneigung der Verwalteten verloren hätte und die schlechten Finanzverhältnisse der Bürgermeisterei die Bewilligung einer Pension nicht erlaubten. Was nun die Beschwerden gegen etc. Rosellen betrifft, so muß es auffallen, daß viele derselben, wie die Untersuchung herausgestellt hat, offenbare Unrichtigkeiten enthalten, und andere bis in längst verflossene Jahre, sogar bis zum Jahre 1825 zurückgehen, ohne früher auch nur irgend wie anhängig gemacht worden zu sein. Nichts desto weniger hat aber dennoch die Untersuchung ein klares Licht darüber zu verbreiten vermogt, da die betreffenden Bürgermeisterei-Akten fast in allen Punkten die nöthige Aufklärung gegeben haben.

Die Beschwerden gegen den etc. Rosellen über Vernachlässigung des Interesses der Gemeinde anlangend, so haben Wm. Hindrichs, Adolph Frisch und Friedr. Hufschmidt deponirt, daß für Zinsen eines im Jahre 1839 aus den disponiblen Fonds von Monheim Seitens der Bürgermeisterei Richrath entnommenen Darlehns von 510 Thlr. in den Jahren 1839 bis 1846 incl. nichts eingenommen worden und somit die Abtragung des Darlehns erschwert werde, oder wenigstens auf eine auch das Interesse der Bürgermeisterei Richrath verletzende Weise sich hinausschiebe.

Die Einsicht der betreffenden Etats hat die Behauptung der Nichtbeinahme der Zinsen während der angegebenen Jahre als wahr herausgestellt. Allein es wäre gerade Sache des Gemeinderathes gewesen, für die jährliche Beinahme Sorge zu tragen und sich nicht erst im Jahre 1847 Auskunft darüber zu erbitten.

Was aber damals der Gemeinderath verfehlt hat, darf nicht jetzt dem Bürgermeister allein zur Last gelegt werden. Uebrigens läßt sich auch nicht absehen, wie durch diese Versäumniß das Interesse der Bürgermeisterei Richrath auf eine erhebliche Weise verletzt worden sein sollte, da der dadurch angehäufte Zinsenbetrag im Jahre 1848 doch nur 142 Thlr. 24 Sgr. ausgemacht hat, und enthält dies in keinem Falle ein strafbares Dienstvergehen von Seiten des Bürgermeisters.

Ferner soll der e.t.c. Rosellen nach Aussage des Joh. Peter Jansen, des Joh. Hellingrath und Steph. Schlangen bei Ablösung des Richrather Pfarrzehnten dem Interesse der Gemeinde stets entgegen getreten sein, indem er überall ein zeitliches Abkommen der Zehntpflichten mit der Pfarre zu hintertreiben gewußt und bei Abschätzung der Zehntgrundstücke die von den Experten vorgeschlagene Taxe zu niedrig gefunden hätte. Es liegt aber außer der Möglichkeit, jetzt zu untersuchen, ob bei dieser Angelegenheit geheime Machinationen stattgefunden haben, da von den Beschwerdeführern durchaus keine Speeialien angegeben werden konnten.

Es wäre Sache der Deputirten der Zehntpflichtigen gewesen, diesen Machinationen damals entgegen zu treten, keinesfalls konnte es aber Pflicht des Bürgermeisters gewesen sein, für das Interesse der Zehntpflichtigen aufzutreten, da er als Mitglied des Kirchenvorstandes und Deputirter der zehnberechtigten Pfarre zunächst das Interesse dieser zu wahren hatte.

Was die dem etc. Rosellen zur Last gebrachte Verschleppung des Erlöses aus dem Verkaufe der alten Steinrausch-Kapelle zu Immigrath und der Collecten-Gelder für den Wiederaufbau derselben, so wie den ihm ebenfalls zum Vorwurfe gemachten Verfall des nur zum Theil wieder hergestellten Gebäudes betrifft, so muß in Bezug auf den Verbleib des Erlöses aus dem Verkauf der alten Kapelle das Resultat der von dem Kirchenvorstande gegen

nicht Gold und Silberist, sie, die nichts Heiligeres als den Geldsack, und kein anderes Vaterland als die Börse kennen (Lebhafter Beifall), sie, deren höchster Beweggrund die Rente ist, dieser Thermometer der Schmach und Entehrung Frankreichs, welcher steigt, wenn die Wage Frankreichs fällt, wie er gestiegen ist als ihr bei Waterloo fielt. (Lange, stürmische Unterbrechungen.)

„Die Republik im Gegentheil rief euch mit den Worten des Dichters zu: Honneur, honneur aux enfans de la France! (Beifall.) Ja wohl, Ehre, Ehre diesem „Chauvins“, welche das Volk vertheidigten, Ehre diesen „Räubern“, welche ihr Blut für die Herstellung der Gerechtigkeit ließen. (Bravo! Bravo!) Ehre diesen vierzehn Legionen von Freiheitsaposteln, welche durch den Mund der Kanonen den Königen das Völkerevangelium predigten (Wiederholter, stürmischer Beifall.)

„Ah ihr seid noch immer diese edlen Kinder und ihr habt noch immer dieselben Elenden, welche in Frankreich einen Kosacken-Einfall bereiteten, um ihm zur Republik zu verhelfen. (Gelächter) Heute seht ihr diese Heuchler mit dem Neffen des Mannes verbunden, den sie dereinst vogelfrei den Feinden des Vaterlands überließen, mit diesem Neffen, welcher die Zeit seiner Verbannung mit Zähmung der Adler seines Onkels zubrachte (Neues Gelächter und Bravos), und der zur Zeit der Gewalt seiner Minister sich mit Füllung ihrer Seckel und Kopfabschlagen beschäftigt. (Tumult und wiederholter Beifall.) Es sind die nämlichen Elenden, welche auf euch die Blutsteuer warfen, wie sie auf eure Brüder die Arbeiter, das Blut ihrer Geldsteuern geworfen haben (Lebhafte Bewegung), welche aus der Armee eine Gensdarmerie und aus Frankreich eine Ruderbank machen wollten, wo jeder Arbeiter von einem Soldaten bewacht wurde. (Wiederholter Beifall.) ...

„Wählt denn zwischen ihnen und uns, zwischen der Republik und Monarchie. Die Monarchie ist die Livree statt der Uniform (Bewegung), der stumme, stupide, östreichische Gehorsam statt der Begeisterung. (Stürmischer Beifall.) Die Republik will euch zu Menschen, zu freien, willensfähigen Bürgern machen, sie will durch Befriedigung der ersten Rechte euch den traurigen Lorbeer des Straßenkampfes entreißen. (Bravos.) Sie kennt nur noch einen Krieg, den Krieg der Völker gegen die Könige, den Krieg Italiens gegen die Barbaren, den Krieg Polens gegen den Czaar, den Krieg des Tages gegen die Nacht, (Wiederholter, stürmischer Beifall.)

„Bürger Soldaten! Ihr habt die Pflicht, die Republik zu vertheidigen nach Innen und nach Außen. — Erinnert euch der Worte eines Gläubigen: Jeune soldat, où vas-tu? (Neue Zustimmungen.) Erinnert euch, was eure Ahnen gethan haben, die Soldaten von Fleurus, die Sansculotten des Convents! (Donnernder Beifallssturm.) Und wenn man jemals gegen die Revolution conspirirt, hier oder anderswo, in Paris oder Rom, so rufet mit euren Vätern, daß ihr keinen anderen Gehorsam, als die heilige Pflicht der Empörung gegen allen Despotismus der Erde kennt“

Diese Rede Pyats wurde mit einem dreifachen Hoch auf die Revolution, auf Felix Pyat, auf die Armee, auf den Untergang Oestreichs aufgenommen. Die demokratische Propaganda hat sie überall in der Armee vertheilen lassen, wo sie bereits das größte Aufsehen zu machen beginnt.

Paris, 6. April.

Der Moniteur bringt uns den neuesten Bankbericht. Derselbe klingt traurig. Die leidenden Papiere sind vom 29. März bis 5 April von 7,711,#57 Frk. 66 Centimen nur auf 7,351,080 Frk. 36 Centimen, und der Wechselverkehr in Paris von 51,370,074 Frk. auf 51,095.883 Frk. 86 Centimen gefallen.

Die Pariser Thorsteuer ist dagegen zur großen Freude des Journal des Debats auf nahe an 8 Millionen pro März gestiegen. Also, ruft Hr. Bertin aus, nur noch 300,000 Frk. weniger als unter der Monarchie!

Ungarn.
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Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
Schweiz.
Genf, 2. April.

Bekanntlich wurde seit einiger Zeit in deutschen und französischen Blättern Genf als der Sitz eines deutschen Komite's ausgeschrieen, welches neue Attentate gegen die Regierungen der verschiedenen deutschen Staaten vorbereite. Die „Revue de Genève “ erklärt nun, daß in Genf überhaupt nur zwei politische Flüchtlinge sich aufhalten, und daß die obenerwähnten Gerüchte von einem erbärmlichen Agent provocateur, Namens Werner Günst, herrühren, der in Genf die gleiche Rolle spielte wie seiner Zeit der berüchtigte Spion Conseil in der Schweiz. Günst reiste, nachdem er im Januar bei einer Gesandtschaft in Bern Instructionen geholt hatte, am 17. Februar nach Frankfurt, wo er beim Reichsministerium Denunziationen gegen Personen niederlegte, welche nie in Genf gewesen waren — nicht einmal während 24 Stunden!

Der Patron dieses saubern Hrn. Günst war aber Hr. v. Röder, preuß. Gardehauptmann, der im Dienst des jungen Prinzen Alexander von Preußen den Winter in Genf zubrachte. Herr v. Röder gab dem Günst den Rath, zu obgedachtem Zwecke nach Frankfurt zu gehen und lieferte ihm Geld zu seiner Reise. Der Staatsrath hat nun für gut gefunden, Hrn. v. Röder aus dem Kanton zu verweisen. Dieser Herr konnte übrigens nicht den geringsten Beweis für die Nichtigkeit der von seinem Agenten Günst in Frankfurt denunzirten Thatsachen liefern.

Wir können die Ausweisung dieses preußischen Gardehauptmanns nur billigen, indem wir glauben, daß man auf solche Subjekte, welche das Denunziationsgeschäft systematisch betreiben, ein scharfes Auge haben sollte. Wenn man gegen die Flüchtlinge ähnliche Maßregeln anwenden zu müssen glaubt, so verlangen wir gleiche Elle gegen Individuen wie Hr. v. Röder.

Amerika.
New York, 20. März.

Da die Bewohner Kentuckys allgemein einsehen, daß die jetzige Constitution dieses Staates mangelhaft ist, haben sie eine Convention zur Revidirung derselben berufen, welche am nächsten 14. August zusammen tereten soll. Es ist natürlich, daß der fortschreitende Geist unseres Zeitalters und die Ansichten, welche das Volk durch die Agitation empfing, die während mehrerer Jahre von einigen ernsten und eifrigen Männern fortgesetzt wurde, die Sklaverei-Frage bei dieser Gelegenheit vorbringen. Wenn in Kenntucky eine entschiedene Politik zur Hebung des Fluches der Sklaverei angenommen werden soll, so fühlt man daß der jetzige Moment dazu die Gelegenheit #ietet; von beiden Seiten wird deshalb dieser Gegenstand mit großem Eifer erörtert.

Unter solchen Umständen tritt Henry Clay auf, um das Gewicht seiner Erfahrung in die Waagschale der Freiheit zu werfen. Denen, welche Clays Geschichte kennen, brauchen wir nicht zu sagen, daß sein Wort keiner andern Sache gelten kann, als der Sache der Freiheit und der Menschen-Rechte.

Herr Clay beginnt seine Bemerkungen über den Gegenstand mit einer Widerlegung jener sonderbaren fanatischen Ansichten, deren wichtigster Vertheidiger Calhoun, und nach welchen Sklaverei nicht nur ein Segen, sondern auch die einzige vernünftige und sichere Grundlage für republikanische Institutionen ist. Er betrachtet dann das Argument zu Gunsten der Sklaverei, welches sich auf die vorgebliche geistige Armuth der afrikanischen Race basirt, und zeigt, daß, wenn Geistesarmuth ein genügender Grund für Sklaverei sein sollte, der weiseste und beste Mann in der Welt, das Recht haben würde, alle andern Menschen zu knechten, — dagegen zieht er die Folgerung, daß Geistes-Ueberlegenheit, denen welche sie besitzen, nur noch mehr und ernstere Verpflichtungen gegen weniger Begabte auferlegt Darauf erwähnt er des Umstandes, daß das Volk der Union das Bestehen der Sklaverei bedauere und sagt, daß bei der Bildung der jetzigen Constitution von Kentucky, im Jahre 1799 die Emanzipations-Frage berathen wurde, die Freunde dieser Maßregel aber unterlagen, weil es keine Colonie gab, nach welcher man die befreiten Neger hätte bringen können. Dieß Hinderniß besteht jetzt nicht mehr, — Liberia bietet den nöthigen Zufluchtsort.

Hr. Clay hegt die Meinung, daß die Emanzipation allmählig sein müsse; daß ihr die Wegsendung der Neger folgen sollte und daß vorher durch ihre eigene Arbeit ein Fond zur Bestreitung der Kosten ihrer Wegschaffung und einer sechsmonatlichen Aussteuer aufgebracht werden müsse. Es sollte ein Zeitpunkt festgesetzt werden, nach welchem Kinder von Sklaven bei Erreichung eines gewissen Alters frei werden. Hr. Clay schlägt als einen solchen Zeitpunkt das Jahr 1855 oder 1860 vor und trägt darauf an, daß alle Sklaven, welche nach dieser Zeit geboren werden, mit dem Alter von 25 Jahren frei sein sollen, jedoch unter der Bedingung durch den Staat für eine Zeit, welche drei Jahre nicht übersteigen darf, verdungen zu werden, um die Kosten ihrer Wegschaffung und Ausstattung aufzubringen. Die Rechte der Eigenthümer sollten indessen volle Kraft behalten, so daß sie ihre Sklaven verkaufen oder aus dem Staate wegbringen könnten, ehe der Zeitpunkt für ihre Emanzipation eintritt.

Die Colonisation der Schwarzen hält Hr. Clay für eine durchaus nöthige Folge ihrer Freilassung. Es würde dieß im ersten Jahre der Emanzipation die Transportation nach Afrika von 5000 Personen erfordern; nach der Emigration zu urtheilen, welche fortwährend von Europa nach unserm Lande strömt; dürfte es nicht schwierig sein, dieß auszuführen.

Hr. Clay zeigt dann das besondere Interesse Kentucky's in dieser Sache; da seine Sklaven viel leichter entfliehen können, als die der weiter südlich liegenden Staaten. Er spricht von den Opfern, welche die Eigenthümer bringen müßten, um diesen großen Zweck zu erichen, und beweis't daß die Einführung der freien, anstatt der Sklavenarbeit, sie für alle Verluste und Unannehmlichkeiten welche sie bei dem Uebergange haben könnten, vollkommen entschädigen wird. Er wendet sich dann an ihren Patriotismus. Alle frühern Thaten des Staates, so glorreich auch viele darunter gewesen sein mögen, würden verdunkelt werden durch die, zu welcher er das Volk Kentucky's auffgefordert. Er will sich jedoch dem Willen der Mehrzahl fügen, wenn deren Entscheidung gegen ihn ausfalle sollte, und glaubt, daß er durch diese Erklärung seiner Ansichten, seine Pflicht gegen sich selbst erfüllt habe.

Mit dem Plane, welchen er zur Abschaffung der Sklaverei vorschlägt, sind wir nicht zufrieden und glauben auch, daß wenige, welche den Gegenstand aus der Ferne betrachten, es sein werden. Nach unserer Meinung ist kein guter Grund vorhanden, die befreiten Neger aus dem Lande zu senden, wenn sie in ihm so nützlich sein können und wenn Geburt und Sitten sie an dasselbe fesseln. Es ist nicht leicht die Möglichkeit der Versendung der Millionen von Schwarzen, welche unter uns leben, einzusehen, und wir bezweifeln, daß nur die 200,000 in Kentucki so fortgeschafft werden können. Doch das ist eine weniger wichtige Frage. Die Hauptsache ist, sie zu befreien und Kentucki in die Reihe der freien Staaten zu bringen. Später kann die beste und gerechteste Weise, die Schwarzen zu versorgen, viel leichter erreicht werden. Man darf ebenfalls nicht vergessen, daß die Idee der Emanzipation dem Volke Kentucky's nicht mit der geringsten Aussicht auf Beistimmung der Mehrzahl vorgeschlagen werden konnte, wenn sie nicht von einem ausführbaren Plane zur Fortschaffung der Neger begleitet wurde. Hätte Hr. Clay mehr gefordert, als er that, so würde man ihn nicht angehört haben.

Der Weg, welchen die Regierung General Taylor's verfolgt, ist bis jetzt der Art, daß er die Zustimmung der gutmeinenden Leute aller Parteien gewinnt. Der Andrang noch der Aemter-Beute, welcher beim Eintritte jedes neuen Präsidenten stattfindet, hat eine wohlthätige Hemmung erfahren und die hungrigen Horden, welche die Thore des Capitols umlagerten, haben eingesehent daß ihre Ansprüche oft zu frech und zur unrechten Zeit vorgebrach, werden können. In ein oder zwei Fällen, wo die jetzigen Besitzer von Aemtern die nöthigen Eigenschaften, wie Ehrlichkeit, Fähigkeit und Treue besaßen, wurden sie, obschon sie der entgegengesetzten politischen Partei angehörten, wieder angestellt, zum größten Leidwesen ihrer gierigen Mitbewerber.

Der Senat fährt fort, seine Sitzungen zu halten; er wird erst in einigen Tagen seine Geschäfte vollenden können.

Von Californien gehen unsere Nachrichten bis zum 24. Dezember. Ein Brief, aus guter Quelle, sagt, daß das Gold so reichlich dort zu finden sei, wie man sich's nur denken könne.

Die Emigration nach Californien geht in allen Theilen der Union ruhig vorwärts.

(New-York Tribune.)Redakteur en chef: Karl Marx.

In die erste Ausgabe unserer heutigen Nr. hat sich durch ein Versehen aus der Berliner demokratischen Korrespondenz eine Schmuggelgeschichte mit erschwerenden Umständen über den Minister von der Heydt eingeschlichen.

Wir würden diese Erzählung nicht aufgenommen haben, 1) weil sie sich auf den Dr. Schütte beruft, dessen Autorität uns in solchen Fällen keineswegs genügt, und 2) weil sie Namensverwechslungen (der Minister August v. d. H. wird mit seinem Bruder Daniel v. d. H. verwechselt) und andre Ungenauigkeiten enthält, die auf die Richtigkeit der ganzen Sache leise Zweifel werfen.

Wenn wir einem Minister kompromittirende Thatsachen vorwerfen, so sind wir gewohnt, uns vorher die Beweise dafür zu verschaffen.

Köln, 7. April 1849.

Die Redaktion der „N. Rh. Ztg.“

Resolut der K. Regierung zu Düsseldorf in der Untersuchungssache contra Bürgermeister Rosellen in Langenfeld.

Bürgermeisterei Monheim.

Auf den Wunsch vieler Eingesessenen der Sammtgemeinde Monheim wird das von der Königl. Regierung zu Düsseldorf in der Untersuchungssache gegen den Bürgermeister Rosellen unterm 2. Januar d. J. ergangene Resolut und der dagegen unterm 3. April beim Oberpräsidium der Rheinprovinz eingereichte Protest des Gemeinderaths nachstehend veröffentlicht:

I

In Folge der durch Verfügung vom 19. April v. J. angeordneten Untersuchung aller gegen den Bürgermeister Rosellen zu Langenfeld in der Bürgermeisterei Richrath und Monheim bestehenden Beschwerden.

Nach Einsicht der Behufs und Instruction der Sache an Ort und Stelle von den Regierungs-Kommissarien aufgenommenen Protokollarverhandlungen. Beschließt die unterzeichnete Königliche Regierung, daß kein Grund vorliegt, gegen den Bürgermeister Rosellen ein weiteres Disciplinarverfahren eventuell die unfreiwillige Entlassung aus dem Amte zu veranlassen, und dieser somit von Insinuation des Gegenwartigen an seine Amtsthätigkeit wieder zu beginnen hat.

Gründe.

Durch Verfügung vom 1. Juni 1821 ist der bis dahin als Verwaltungs-Sekretär zu Langenfeld angestellt gewesene Rosellen zum Bürgermeister für die beiden Bürgermeistereien Monheim und Richrath und zwar provisorisch, wie dies mit Rücksicht auf die damals schon zu erwartende neue Gemeindeordnung allenthalben in unserm Verwaltungs-Bezirke geschehen, ernannt worden. Gegen die Verwaltung desselben wurden keine Klagen Seitens der Verwalteten laut, und fanden auch die vorgesetzten Behörden durchaus keine Veranlassung zur Unzufriedenheit in Bezug darauf, bis der K. Landrath eine Protokollarverhandlung des Gemeinderathes der Bürgermeisterei Richrath d. d. 5. November 1846 eingereicht, worin letzterer erklärte, daß der etc. Rosellen das Vertrauen der Bürgermeisterei Eingesessenen verloren habe und demnach auf Ernennung eines andern Bürgermeisters antrug.

In Bezug auf die damit gegen den etc. Rosellen erhobenen Beschwerden verfügte die Regierung darauf eine Untersuchung durch den K. Landrath, welche aber keine bestimmten Fälle von Pflichtwidrigkeiten ergab.

Demnach wurde dem Königl. Landrath unter dem 9. April 1848 eröffnet, daß kein gesetzlicher Grund vorliege, den Rosellen seines Amtes zu entsetzen und überhaupt die Dienstentlassung desselben nur auf eine vorgängige Untersuchung erfolgen könne, zu welcher es aber an jeder Veranlassung fehle, daß indeß die bestehenden Zwistigkeiten sich am zweckmäßigsten durch eine Pensionirung des Bürgermeisters beseitigen lassen würden. Da die in Folge dessen am 14. desselben Mts. zusammenberufene Bürgermeisterei-Versammlung von Richrath aber auf eine Pensionirung sich nicht einlassen wollte, vielmehr auf die Entlassung des Bürgermeisters durchaus bestand, und in der ganzen Bürgermeisterei sich eine große Aufregung gegen den etc. Rosellen kund gab, so wurde unter dem 19. April eine nochmalige schnelle Untersuchung aller gegen denselben bestehenden Beschwerden beschlossen und derselbe aufgefordert, um jede aus seiner Stellung herzuleitende einschüchternde Einwirkung zu beseitigen, sich einstweilen der Ausübung aller amtlichen Functionenn zu enthalten. Am 25. desselben Monats nahm darauf der für die Untersuchung ernannte Kommissar, der damalige Departementsrath Linz, an Ort und Stelle die Beschwerden vieler Eingesessenen entgegen, welches Verfahren in den Terminen am 4., 5. und 15. August v. J. von dem inzwischen damit beauftragten Regierungs-Referendar Bournye fortgesetzt wurde. Von diesem wurden dann am 21. und 25 desselben Monats auf dem Bürgermeisteramt zu Langenfeld die Beschwerden und unter Beziehung des Bürgermeisters Rosellen und unter Einsicht der betreffenden Aktenstücke und Vernehmung der Entlastungszeugen genau untersucht und unter dem 6. v. M. die Bürgermeisterei-Versammlung befragt, ob sie zur Begründung der vorgebrachten Beschwerden etwa noch genauere data angeben könne, oder als solche noch weitere Beschwerden gegen den Rosellen vorzubringen habe. Ersteres wurde von einzelnen Mitgliedern derselben versucht, Letzteres indeß verneint, und auf gänzlicher Entlassung des Bürgermeisters bestanden, weil derselbe die Zuneigung der Verwalteten verloren hätte und die schlechten Finanzverhältnisse der Bürgermeisterei die Bewilligung einer Pension nicht erlaubten. Was nun die Beschwerden gegen etc. Rosellen betrifft, so muß es auffallen, daß viele derselben, wie die Untersuchung herausgestellt hat, offenbare Unrichtigkeiten enthalten, und andere bis in längst verflossene Jahre, sogar bis zum Jahre 1825 zurückgehen, ohne früher auch nur irgend wie anhängig gemacht worden zu sein. Nichts desto weniger hat aber dennoch die Untersuchung ein klares Licht darüber zu verbreiten vermogt, da die betreffenden Bürgermeisterei-Akten fast in allen Punkten die nöthige Aufklärung gegeben haben.

Die Beschwerden gegen den etc. Rosellen über Vernachlässigung des Interesses der Gemeinde anlangend, so haben Wm. Hindrichs, Adolph Frisch und Friedr. Hufschmidt deponirt, daß für Zinsen eines im Jahre 1839 aus den disponiblen Fonds von Monheim Seitens der Bürgermeisterei Richrath entnommenen Darlehns von 510 Thlr. in den Jahren 1839 bis 1846 incl. nichts eingenommen worden und somit die Abtragung des Darlehns erschwert werde, oder wenigstens auf eine auch das Interesse der Bürgermeisterei Richrath verletzende Weise sich hinausschiebe.

Die Einsicht der betreffenden Etats hat die Behauptung der Nichtbeinahme der Zinsen während der angegebenen Jahre als wahr herausgestellt. Allein es wäre gerade Sache des Gemeinderathes gewesen, für die jährliche Beinahme Sorge zu tragen und sich nicht erst im Jahre 1847 Auskunft darüber zu erbitten.

Was aber damals der Gemeinderath verfehlt hat, darf nicht jetzt dem Bürgermeister allein zur Last gelegt werden. Uebrigens läßt sich auch nicht absehen, wie durch diese Versäumniß das Interesse der Bürgermeisterei Richrath auf eine erhebliche Weise verletzt worden sein sollte, da der dadurch angehäufte Zinsenbetrag im Jahre 1848 doch nur 142 Thlr. 24 Sgr. ausgemacht hat, und enthält dies in keinem Falle ein strafbares Dienstvergehen von Seiten des Bürgermeisters.

Ferner soll der e.t.c. Rosellen nach Aussage des Joh. Peter Jansen, des Joh. Hellingrath und Steph. Schlangen bei Ablösung des Richrather Pfarrzehnten dem Interesse der Gemeinde stets entgegen getreten sein, indem er überall ein zeitliches Abkommen der Zehntpflichten mit der Pfarre zu hintertreiben gewußt und bei Abschätzung der Zehntgrundstücke die von den Experten vorgeschlagene Taxe zu niedrig gefunden hätte. Es liegt aber außer der Möglichkeit, jetzt zu untersuchen, ob bei dieser Angelegenheit geheime Machinationen stattgefunden haben, da von den Beschwerdeführern durchaus keine Speeialien angegeben werden konnten.

Es wäre Sache der Deputirten der Zehntpflichtigen gewesen, diesen Machinationen damals entgegen zu treten, keinesfalls konnte es aber Pflicht des Bürgermeisters gewesen sein, für das Interesse der Zehntpflichtigen aufzutreten, da er als Mitglied des Kirchenvorstandes und Deputirter der zehnberechtigten Pfarre zunächst das Interesse dieser zu wahren hatte.

Was die dem etc. Rosellen zur Last gebrachte Verschleppung des Erlöses aus dem Verkaufe der alten Steinrausch-Kapelle zu Immigrath und der Collecten-Gelder für den Wiederaufbau derselben, so wie den ihm ebenfalls zum Vorwurfe gemachten Verfall des nur zum Theil wieder hergestellten Gebäudes betrifft, so muß in Bezug auf den Verbleib des Erlöses aus dem Verkauf der alten Kapelle das Resultat der von dem Kirchenvorstande gegen

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nicht Gold und Silberist, sie, die nichts Heiligeres als den Geldsack, und kein anderes Vaterland als die Börse kennen (Lebhafter Beifall), sie, deren höchster Beweggrund die Rente ist, dieser Thermometer der Schmach und Entehrung Frankreichs, welcher steigt, wenn die Wage Frankreichs fällt, wie er gestiegen ist als ihr bei Waterloo fielt. (Lange, stürmische Unterbrechungen.)</p>
          <p>&#x201E;Die Republik im Gegentheil rief euch mit den Worten des Dichters zu: <hi rendition="#aq">Honneur, honneur aux enfans de la France</hi>! (Beifall.) Ja wohl, Ehre, Ehre diesem &#x201E;Chauvins&#x201C;, welche das Volk vertheidigten, Ehre diesen &#x201E;Räubern&#x201C;, welche ihr Blut für die Herstellung der Gerechtigkeit ließen. (Bravo! Bravo!) Ehre diesen vierzehn Legionen von Freiheitsaposteln, welche durch den Mund der Kanonen den Königen das Völkerevangelium predigten (Wiederholter, stürmischer Beifall.)</p>
          <p>&#x201E;Ah ihr seid noch immer diese edlen Kinder und ihr habt noch immer dieselben Elenden, welche in Frankreich einen Kosacken-Einfall bereiteten, um ihm zur Republik zu verhelfen. (Gelächter) Heute seht ihr diese Heuchler mit dem Neffen des Mannes verbunden, den sie dereinst vogelfrei den Feinden des Vaterlands überließen, mit diesem Neffen, welcher die Zeit seiner Verbannung mit Zähmung der Adler seines Onkels zubrachte (Neues Gelächter und Bravos), und der zur Zeit der Gewalt seiner Minister sich mit Füllung ihrer Seckel und Kopfabschlagen beschäftigt. (Tumult und wiederholter Beifall.) Es sind die nämlichen Elenden, welche auf euch die Blutsteuer warfen, wie sie auf eure Brüder die Arbeiter, das Blut ihrer Geldsteuern geworfen haben (Lebhafte Bewegung), welche aus der Armee eine Gensdarmerie und aus Frankreich eine Ruderbank machen wollten, wo jeder Arbeiter von einem Soldaten bewacht wurde. (Wiederholter Beifall.) ...</p>
          <p>&#x201E;Wählt denn zwischen ihnen und uns, zwischen der Republik und Monarchie. Die Monarchie ist die Livree statt der Uniform (Bewegung), der stumme, stupide, östreichische Gehorsam statt der Begeisterung. (Stürmischer Beifall.) Die Republik will euch zu Menschen, zu freien, willensfähigen Bürgern machen, sie will durch Befriedigung der ersten Rechte euch den traurigen Lorbeer des Straßenkampfes entreißen. (Bravos.) Sie kennt nur noch einen Krieg, den Krieg der Völker gegen die Könige, den Krieg Italiens gegen die Barbaren, den Krieg Polens gegen den Czaar, den Krieg des Tages gegen die Nacht, (Wiederholter, stürmischer Beifall.)</p>
          <p>&#x201E;Bürger Soldaten! Ihr habt die Pflicht, die Republik zu vertheidigen nach Innen und nach Außen. &#x2014; Erinnert euch der Worte eines Gläubigen: Jeune soldat, où vas-tu? (Neue Zustimmungen.) Erinnert euch, was eure Ahnen gethan haben, die Soldaten von Fleurus, die Sansculotten des Convents! (Donnernder Beifallssturm.) Und wenn man jemals gegen die Revolution conspirirt, hier oder anderswo, in Paris oder Rom, so rufet mit euren Vätern, daß ihr keinen anderen Gehorsam, als die heilige Pflicht der Empörung gegen allen Despotismus der Erde kennt&#x201C;</p>
          <p>Diese Rede Pyats wurde mit einem dreifachen Hoch auf die Revolution, auf Felix Pyat, auf die Armee, auf den Untergang Oestreichs aufgenommen. Die demokratische Propaganda hat sie überall in der Armee vertheilen lassen, wo sie bereits das größte Aufsehen zu machen beginnt.</p>
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          <head>Paris, 6. April.</head>
          <p>Der Moniteur bringt uns den neuesten Bankbericht. Derselbe klingt traurig. Die leidenden Papiere sind vom 29. März bis 5 April von 7,711,#57 Frk. 66 Centimen nur auf 7,351,080 Frk. 36 Centimen, und der Wechselverkehr in Paris von 51,370,074 Frk. auf 51,095.883 Frk. 86 Centimen gefallen.</p>
          <p>Die Pariser Thorsteuer ist dagegen zur großen Freude des Journal des Debats auf nahe an 8 Millionen pro März gestiegen. Also, ruft Hr. Bertin aus, nur noch 300,000 Frk. weniger als unter der Monarchie!</p>
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        <head>Ungarn.</head>
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          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Vom Kriegsschauplatz, vorgesehen für: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi>, I/9.         </bibl>                </note>
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        <head>Schweiz.</head>
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          <head>Genf, 2. April.</head>
          <p>Bekanntlich wurde seit einiger Zeit in deutschen und französischen Blättern Genf als der Sitz eines deutschen Komite's ausgeschrieen, welches neue Attentate gegen die Regierungen der verschiedenen deutschen Staaten vorbereite. Die &#x201E;Revue de Genève &#x201C; erklärt nun, daß in Genf überhaupt nur <hi rendition="#g">zwei</hi> politische Flüchtlinge sich aufhalten, und daß die obenerwähnten Gerüchte von einem erbärmlichen <hi rendition="#aq">Agent provocateur</hi>, Namens Werner Günst, herrühren, der in Genf die gleiche Rolle spielte wie seiner Zeit der berüchtigte Spion Conseil in der Schweiz. Günst reiste, nachdem er im Januar bei einer Gesandtschaft in Bern Instructionen geholt hatte, am 17. Februar nach Frankfurt, wo er beim Reichsministerium Denunziationen gegen Personen niederlegte, welche nie in Genf gewesen waren &#x2014; nicht einmal während 24 Stunden!</p>
          <p>Der Patron dieses saubern Hrn. Günst war aber Hr. v. <hi rendition="#g">Röder,</hi> preuß. Gardehauptmann, der im Dienst des jungen Prinzen Alexander von Preußen den Winter in Genf zubrachte. Herr v. Röder gab dem Günst den Rath, zu obgedachtem Zwecke nach Frankfurt zu gehen und lieferte ihm Geld zu seiner Reise. Der Staatsrath hat nun für gut gefunden, Hrn. v. Röder aus dem Kanton zu verweisen. Dieser Herr konnte übrigens nicht den geringsten Beweis für die Nichtigkeit der von seinem Agenten Günst in Frankfurt denunzirten Thatsachen liefern.</p>
          <p>Wir können die Ausweisung dieses preußischen Gardehauptmanns nur billigen, indem wir glauben, daß man auf solche Subjekte, welche das Denunziationsgeschäft systematisch betreiben, ein scharfes Auge haben sollte. Wenn man gegen die Flüchtlinge ähnliche Maßregeln anwenden zu müssen glaubt, so verlangen wir gleiche Elle gegen Individuen wie Hr. v. Röder.</p>
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        <head>Amerika.</head>
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          <head>New York, 20. März.</head>
          <p>Da die Bewohner Kentuckys allgemein einsehen, daß die jetzige Constitution dieses Staates mangelhaft ist, haben sie eine Convention zur Revidirung derselben berufen, welche am nächsten 14. August zusammen tereten soll. Es ist natürlich, daß der fortschreitende Geist unseres Zeitalters und die Ansichten, welche das Volk durch die Agitation empfing, die während mehrerer Jahre von einigen ernsten und eifrigen Männern fortgesetzt wurde, die Sklaverei-Frage bei dieser Gelegenheit vorbringen. Wenn in Kenntucky eine entschiedene Politik zur Hebung des Fluches der Sklaverei angenommen werden soll, so fühlt man daß der jetzige Moment dazu die Gelegenheit #ietet; von beiden Seiten wird deshalb dieser Gegenstand mit großem Eifer erörtert.</p>
          <p>Unter solchen Umständen tritt Henry Clay auf, um das Gewicht seiner Erfahrung in die Waagschale der Freiheit zu werfen. Denen, welche Clays Geschichte kennen, brauchen wir nicht zu sagen, daß sein Wort keiner andern Sache gelten kann, als der Sache der Freiheit und der Menschen-Rechte.</p>
          <p>Herr Clay beginnt seine Bemerkungen über den Gegenstand mit einer Widerlegung jener sonderbaren fanatischen Ansichten, deren wichtigster Vertheidiger Calhoun, und nach welchen Sklaverei nicht nur ein Segen, sondern auch die einzige vernünftige und sichere Grundlage für republikanische Institutionen ist. Er betrachtet dann das Argument zu Gunsten der Sklaverei, welches sich auf die vorgebliche geistige Armuth der afrikanischen Race basirt, und zeigt, daß, wenn Geistesarmuth ein genügender Grund für Sklaverei sein sollte, der weiseste und beste Mann in der Welt, das Recht haben würde, alle andern Menschen zu knechten, &#x2014; dagegen zieht er die Folgerung, daß Geistes-Ueberlegenheit, denen welche sie besitzen, nur noch mehr und ernstere Verpflichtungen gegen weniger Begabte auferlegt Darauf erwähnt er des Umstandes, daß das Volk der Union das Bestehen der Sklaverei bedauere und sagt, daß bei der Bildung der jetzigen Constitution von Kentucky, im Jahre 1799 die Emanzipations-Frage berathen wurde, die Freunde dieser Maßregel aber unterlagen, weil es keine Colonie gab, nach welcher man die befreiten Neger hätte bringen können. Dieß Hinderniß besteht jetzt nicht mehr, &#x2014; Liberia bietet den nöthigen Zufluchtsort.</p>
          <p>Hr. Clay hegt die Meinung, daß die Emanzipation allmählig sein müsse; daß ihr die Wegsendung der Neger folgen sollte und daß vorher durch ihre eigene Arbeit ein Fond zur Bestreitung der Kosten ihrer Wegschaffung und einer sechsmonatlichen Aussteuer aufgebracht werden müsse. Es sollte ein Zeitpunkt festgesetzt werden, nach welchem Kinder von Sklaven bei Erreichung eines gewissen Alters frei werden. Hr. Clay schlägt als einen solchen Zeitpunkt das Jahr 1855 oder 1860 vor und trägt darauf an, daß alle Sklaven, welche nach dieser Zeit geboren werden, mit dem Alter von 25 Jahren frei sein sollen, jedoch unter der Bedingung durch den Staat für eine Zeit, welche drei Jahre nicht übersteigen darf, verdungen zu werden, um die Kosten ihrer Wegschaffung und Ausstattung aufzubringen. Die Rechte der Eigenthümer sollten indessen volle Kraft behalten, so daß sie ihre Sklaven verkaufen oder aus dem Staate wegbringen könnten, ehe der Zeitpunkt für ihre Emanzipation eintritt.</p>
          <p>Die Colonisation der Schwarzen hält Hr. Clay für eine durchaus nöthige Folge ihrer Freilassung. Es würde dieß im ersten Jahre der Emanzipation die Transportation nach Afrika von 5000 Personen erfordern; nach der Emigration zu urtheilen, welche fortwährend von Europa nach unserm Lande strömt; dürfte es nicht schwierig sein, dieß auszuführen.</p>
          <p>Hr. Clay zeigt dann das besondere Interesse Kentucky's in dieser Sache; da seine Sklaven viel leichter entfliehen können, als die der weiter südlich liegenden Staaten. Er spricht von den Opfern, welche die Eigenthümer bringen müßten, um diesen großen Zweck zu erichen, und beweis't daß die Einführung der freien, anstatt der Sklavenarbeit, sie für alle Verluste und Unannehmlichkeiten welche sie bei dem Uebergange haben könnten, vollkommen entschädigen wird. Er wendet sich dann an ihren Patriotismus. Alle frühern Thaten des Staates, so glorreich auch viele darunter gewesen sein mögen, würden verdunkelt werden durch die, zu welcher er das Volk Kentucky's auffgefordert. Er will sich jedoch dem Willen der Mehrzahl fügen, wenn deren Entscheidung gegen ihn ausfalle sollte, und glaubt, daß er durch diese Erklärung seiner Ansichten, seine Pflicht gegen sich selbst erfüllt habe.</p>
          <p>Mit dem Plane, welchen er zur Abschaffung der Sklaverei vorschlägt, sind wir nicht zufrieden und glauben auch, daß wenige, welche den Gegenstand aus der Ferne betrachten, es sein werden. Nach unserer Meinung ist kein guter Grund vorhanden, die befreiten Neger aus dem Lande zu senden, wenn sie in ihm so nützlich sein können und wenn Geburt und Sitten sie an dasselbe fesseln. Es ist nicht leicht die Möglichkeit der Versendung der Millionen von Schwarzen, welche unter uns leben, einzusehen, und wir bezweifeln, daß nur die 200,000 in Kentucki so fortgeschafft werden können. Doch das ist eine weniger wichtige Frage. Die Hauptsache ist, sie zu befreien und Kentucki in die Reihe der freien Staaten zu bringen. Später kann die beste und gerechteste Weise, die Schwarzen zu versorgen, viel leichter erreicht werden. Man darf ebenfalls nicht vergessen, daß die Idee der Emanzipation dem Volke Kentucky's nicht mit der geringsten Aussicht auf Beistimmung der Mehrzahl vorgeschlagen werden konnte, wenn sie nicht von einem ausführbaren Plane zur Fortschaffung der Neger begleitet wurde. Hätte Hr. Clay mehr gefordert, als er that, so würde man ihn nicht angehört haben.</p>
          <p>Der Weg, welchen die Regierung General Taylor's verfolgt, ist bis jetzt der Art, daß er die Zustimmung der gutmeinenden Leute aller Parteien gewinnt. Der Andrang noch der Aemter-Beute, welcher beim Eintritte jedes neuen Präsidenten stattfindet, hat eine wohlthätige Hemmung erfahren und die hungrigen Horden, welche die Thore des Capitols umlagerten, haben eingesehent daß ihre Ansprüche oft zu frech und zur unrechten Zeit vorgebrach, werden können. In ein oder zwei Fällen, wo die jetzigen Besitzer von Aemtern die nöthigen Eigenschaften, wie Ehrlichkeit, Fähigkeit und Treue besaßen, wurden sie, obschon sie der entgegengesetzten politischen Partei angehörten, wieder angestellt, zum größten Leidwesen ihrer gierigen Mitbewerber.</p>
          <p>Der Senat fährt fort, seine Sitzungen zu halten; er wird erst in einigen Tagen seine Geschäfte vollenden können.</p>
          <p>Von Californien gehen unsere Nachrichten bis zum 24. Dezember. Ein Brief, aus guter Quelle, sagt, daß das Gold so reichlich dort zu finden sei, wie man sich's nur denken könne.</p>
          <p>Die Emigration nach Californien geht in allen Theilen der Union ruhig vorwärts.</p>
          <bibl> <hi rendition="#right">(New-York Tribune.)</hi> </bibl>
          <bibl> <hi rendition="#right">Redakteur en chef: Karl Marx.</hi> </bibl>
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        <p>In die erste Ausgabe unserer heutigen Nr. hat sich durch ein Versehen aus der Berliner demokratischen Korrespondenz eine Schmuggelgeschichte mit erschwerenden Umständen über den Minister von der Heydt eingeschlichen.</p>
        <p>Wir würden diese Erzählung nicht aufgenommen haben, 1) weil sie sich auf den Dr. Schütte beruft, dessen Autorität uns in solchen Fällen keineswegs genügt, und 2) weil sie Namensverwechslungen (der Minister August v. d. H. wird mit seinem Bruder Daniel v. d. H. verwechselt) und andre Ungenauigkeiten enthält, die auf die Richtigkeit der ganzen Sache leise Zweifel werfen.</p>
        <p>Wenn wir einem Minister kompromittirende Thatsachen vorwerfen, so sind wir gewohnt, uns vorher die Beweise dafür zu verschaffen.</p>
        <p>Köln, 7. April 1849.</p>
        <bibl>Die Redaktion der &#x201E;N. Rh. Ztg.&#x201C;</bibl>
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          <p>Resolut der K. Regierung zu Düsseldorf in der Untersuchungssache <hi rendition="#aq">contra</hi> Bürgermeister Rosellen in Langenfeld.</p>
          <p> <hi rendition="#b">Bürgermeisterei Monheim.</hi> </p>
          <p>Auf den Wunsch vieler Eingesessenen der Sammtgemeinde Monheim wird das von der Königl. Regierung zu Düsseldorf in der Untersuchungssache gegen den Bürgermeister Rosellen unterm 2. Januar d. J. ergangene Resolut und der dagegen unterm 3. April beim Oberpräsidium der Rheinprovinz eingereichte Protest des Gemeinderaths nachstehend veröffentlicht:</p>
          <p>I</p>
          <p>In Folge der durch Verfügung vom 19. April v. J. angeordneten Untersuchung aller gegen den Bürgermeister Rosellen zu Langenfeld in der Bürgermeisterei Richrath und Monheim bestehenden Beschwerden.</p>
          <p>Nach Einsicht der Behufs und Instruction der Sache an Ort und Stelle von den Regierungs-Kommissarien aufgenommenen Protokollarverhandlungen. Beschließt die unterzeichnete Königliche Regierung, daß kein Grund vorliegt, gegen den Bürgermeister Rosellen ein weiteres Disciplinarverfahren eventuell die unfreiwillige Entlassung aus dem Amte zu veranlassen, und dieser somit von Insinuation des Gegenwartigen an seine Amtsthätigkeit wieder zu beginnen hat.</p>
          <p><hi rendition="#g">Gründe</hi>.</p>
          <p>Durch Verfügung vom 1. Juni 1821 ist der bis dahin als Verwaltungs-Sekretär zu Langenfeld angestellt gewesene Rosellen zum Bürgermeister für die beiden Bürgermeistereien Monheim und Richrath und zwar provisorisch, wie dies mit Rücksicht auf die damals schon zu erwartende neue Gemeindeordnung allenthalben in unserm Verwaltungs-Bezirke geschehen, ernannt worden. Gegen die Verwaltung desselben wurden keine Klagen Seitens der Verwalteten laut, und fanden auch die vorgesetzten Behörden durchaus keine Veranlassung zur Unzufriedenheit in Bezug darauf, bis der K. Landrath eine Protokollarverhandlung des Gemeinderathes der Bürgermeisterei Richrath d. d. 5. November 1846 eingereicht, worin letzterer erklärte, daß der etc. Rosellen das Vertrauen der Bürgermeisterei Eingesessenen verloren habe und demnach auf Ernennung eines andern Bürgermeisters antrug.</p>
          <p>In Bezug auf die damit gegen den etc. Rosellen erhobenen Beschwerden verfügte die Regierung darauf eine Untersuchung durch den K. Landrath, welche aber keine bestimmten Fälle von Pflichtwidrigkeiten ergab.</p>
          <p>Demnach wurde dem Königl. Landrath unter dem 9. April 1848 eröffnet, daß kein gesetzlicher Grund vorliege, den Rosellen seines Amtes zu entsetzen und überhaupt die Dienstentlassung desselben nur auf eine vorgängige Untersuchung erfolgen könne, zu welcher es aber an jeder Veranlassung fehle, daß indeß die bestehenden Zwistigkeiten sich am zweckmäßigsten durch eine Pensionirung des Bürgermeisters beseitigen lassen würden. Da die in Folge dessen am 14. desselben Mts. zusammenberufene Bürgermeisterei-Versammlung von Richrath aber auf eine Pensionirung sich nicht einlassen wollte, vielmehr auf die Entlassung des Bürgermeisters durchaus bestand, und in der ganzen Bürgermeisterei sich eine große Aufregung gegen den etc. Rosellen kund gab, so wurde unter dem 19. April eine nochmalige schnelle Untersuchung aller gegen denselben bestehenden Beschwerden beschlossen und derselbe aufgefordert, um jede aus seiner Stellung herzuleitende einschüchternde Einwirkung zu beseitigen, sich einstweilen der Ausübung aller amtlichen Functionenn zu enthalten. Am 25. desselben Monats nahm darauf der für die Untersuchung ernannte Kommissar, der damalige Departementsrath Linz, an Ort und Stelle die Beschwerden vieler Eingesessenen entgegen, welches Verfahren in den Terminen am 4., 5. und 15. August v. J. von dem inzwischen damit beauftragten Regierungs-Referendar Bournye fortgesetzt wurde. Von diesem wurden dann am 21. und 25 desselben Monats auf dem Bürgermeisteramt zu Langenfeld die Beschwerden und unter Beziehung des Bürgermeisters Rosellen und unter Einsicht der betreffenden Aktenstücke und Vernehmung der Entlastungszeugen genau untersucht und unter dem 6. v. M. die Bürgermeisterei-Versammlung befragt, ob sie zur Begründung der vorgebrachten Beschwerden etwa noch genauere <hi rendition="#aq">data</hi> angeben könne, oder als solche noch weitere Beschwerden gegen den Rosellen vorzubringen habe. Ersteres wurde von einzelnen Mitgliedern derselben versucht, Letzteres indeß verneint, und auf gänzlicher Entlassung des Bürgermeisters bestanden, weil derselbe die Zuneigung der Verwalteten verloren hätte und die schlechten Finanzverhältnisse der Bürgermeisterei die Bewilligung einer Pension nicht erlaubten. Was nun die Beschwerden gegen etc. Rosellen betrifft, so muß es auffallen, daß viele derselben, wie die Untersuchung herausgestellt hat, offenbare Unrichtigkeiten enthalten, und andere bis in längst verflossene Jahre, sogar bis zum Jahre 1825 zurückgehen, ohne früher auch nur irgend wie anhängig gemacht worden zu sein. Nichts desto weniger hat aber dennoch die Untersuchung ein klares Licht darüber zu verbreiten vermogt, da die betreffenden Bürgermeisterei-Akten fast in allen Punkten die nöthige Aufklärung gegeben haben.</p>
          <p>Die Beschwerden gegen den etc. Rosellen über Vernachlässigung des Interesses der Gemeinde anlangend, so haben Wm. Hindrichs, Adolph Frisch und Friedr. Hufschmidt deponirt, daß für Zinsen eines im Jahre 1839 aus den disponiblen Fonds von Monheim Seitens der Bürgermeisterei Richrath entnommenen Darlehns von 510 Thlr. in den Jahren 1839 bis 1846 incl. nichts eingenommen worden und somit die Abtragung des Darlehns erschwert werde, oder wenigstens auf eine auch das Interesse der Bürgermeisterei Richrath verletzende Weise sich hinausschiebe.</p>
          <p>Die Einsicht der betreffenden Etats hat die Behauptung der Nichtbeinahme der Zinsen während der angegebenen Jahre als wahr herausgestellt. Allein es wäre gerade Sache des Gemeinderathes gewesen, für die jährliche Beinahme Sorge zu tragen und sich nicht erst im Jahre 1847 Auskunft darüber zu erbitten.</p>
          <p>Was aber damals der Gemeinderath verfehlt hat, darf nicht jetzt dem Bürgermeister allein zur Last gelegt werden. Uebrigens läßt sich auch nicht absehen, wie durch diese Versäumniß das Interesse der Bürgermeisterei Richrath auf eine erhebliche Weise verletzt worden sein sollte, da der dadurch angehäufte Zinsenbetrag im Jahre 1848 doch nur 142 Thlr. 24 Sgr. ausgemacht hat, und enthält dies in keinem Falle ein strafbares Dienstvergehen von Seiten des Bürgermeisters.</p>
          <p>Ferner soll der e.t.c. Rosellen nach Aussage des Joh. Peter Jansen, des Joh. Hellingrath und Steph. Schlangen bei Ablösung des Richrather Pfarrzehnten dem Interesse der Gemeinde stets entgegen getreten sein, indem er überall ein zeitliches Abkommen der Zehntpflichten mit der Pfarre zu hintertreiben gewußt und bei Abschätzung der Zehntgrundstücke die von den Experten vorgeschlagene Taxe zu niedrig gefunden hätte. Es liegt aber außer der Möglichkeit, jetzt zu untersuchen, ob bei dieser Angelegenheit geheime Machinationen stattgefunden haben, da von den Beschwerdeführern durchaus keine Speeialien angegeben werden konnten.</p>
          <p>Es wäre Sache der Deputirten der Zehntpflichtigen gewesen, diesen Machinationen damals entgegen zu treten, keinesfalls konnte es aber Pflicht des Bürgermeisters gewesen sein, für das Interesse der Zehntpflichtigen aufzutreten, da er als Mitglied des Kirchenvorstandes und Deputirter der zehnberechtigten Pfarre zunächst das Interesse dieser zu wahren hatte.</p>
          <p>Was die dem etc. Rosellen zur Last gebrachte Verschleppung des Erlöses aus dem Verkaufe der alten Steinrausch-Kapelle zu Immigrath und der Collecten-Gelder für den Wiederaufbau derselben, so wie den ihm ebenfalls zum Vorwurfe gemachten Verfall des nur zum Theil wieder hergestellten Gebäudes betrifft, so muß in Bezug auf den Verbleib des Erlöses aus dem Verkauf der alten Kapelle das Resultat der von dem Kirchenvorstande gegen
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[1510/0002] nicht Gold und Silberist, sie, die nichts Heiligeres als den Geldsack, und kein anderes Vaterland als die Börse kennen (Lebhafter Beifall), sie, deren höchster Beweggrund die Rente ist, dieser Thermometer der Schmach und Entehrung Frankreichs, welcher steigt, wenn die Wage Frankreichs fällt, wie er gestiegen ist als ihr bei Waterloo fielt. (Lange, stürmische Unterbrechungen.) „Die Republik im Gegentheil rief euch mit den Worten des Dichters zu: Honneur, honneur aux enfans de la France! (Beifall.) Ja wohl, Ehre, Ehre diesem „Chauvins“, welche das Volk vertheidigten, Ehre diesen „Räubern“, welche ihr Blut für die Herstellung der Gerechtigkeit ließen. (Bravo! Bravo!) Ehre diesen vierzehn Legionen von Freiheitsaposteln, welche durch den Mund der Kanonen den Königen das Völkerevangelium predigten (Wiederholter, stürmischer Beifall.) „Ah ihr seid noch immer diese edlen Kinder und ihr habt noch immer dieselben Elenden, welche in Frankreich einen Kosacken-Einfall bereiteten, um ihm zur Republik zu verhelfen. (Gelächter) Heute seht ihr diese Heuchler mit dem Neffen des Mannes verbunden, den sie dereinst vogelfrei den Feinden des Vaterlands überließen, mit diesem Neffen, welcher die Zeit seiner Verbannung mit Zähmung der Adler seines Onkels zubrachte (Neues Gelächter und Bravos), und der zur Zeit der Gewalt seiner Minister sich mit Füllung ihrer Seckel und Kopfabschlagen beschäftigt. (Tumult und wiederholter Beifall.) Es sind die nämlichen Elenden, welche auf euch die Blutsteuer warfen, wie sie auf eure Brüder die Arbeiter, das Blut ihrer Geldsteuern geworfen haben (Lebhafte Bewegung), welche aus der Armee eine Gensdarmerie und aus Frankreich eine Ruderbank machen wollten, wo jeder Arbeiter von einem Soldaten bewacht wurde. (Wiederholter Beifall.) ... „Wählt denn zwischen ihnen und uns, zwischen der Republik und Monarchie. Die Monarchie ist die Livree statt der Uniform (Bewegung), der stumme, stupide, östreichische Gehorsam statt der Begeisterung. (Stürmischer Beifall.) Die Republik will euch zu Menschen, zu freien, willensfähigen Bürgern machen, sie will durch Befriedigung der ersten Rechte euch den traurigen Lorbeer des Straßenkampfes entreißen. (Bravos.) Sie kennt nur noch einen Krieg, den Krieg der Völker gegen die Könige, den Krieg Italiens gegen die Barbaren, den Krieg Polens gegen den Czaar, den Krieg des Tages gegen die Nacht, (Wiederholter, stürmischer Beifall.) „Bürger Soldaten! Ihr habt die Pflicht, die Republik zu vertheidigen nach Innen und nach Außen. — Erinnert euch der Worte eines Gläubigen: Jeune soldat, où vas-tu? (Neue Zustimmungen.) Erinnert euch, was eure Ahnen gethan haben, die Soldaten von Fleurus, die Sansculotten des Convents! (Donnernder Beifallssturm.) Und wenn man jemals gegen die Revolution conspirirt, hier oder anderswo, in Paris oder Rom, so rufet mit euren Vätern, daß ihr keinen anderen Gehorsam, als die heilige Pflicht der Empörung gegen allen Despotismus der Erde kennt“ Diese Rede Pyats wurde mit einem dreifachen Hoch auf die Revolution, auf Felix Pyat, auf die Armee, auf den Untergang Oestreichs aufgenommen. Die demokratische Propaganda hat sie überall in der Armee vertheilen lassen, wo sie bereits das größte Aufsehen zu machen beginnt. Paris, 6. April. Der Moniteur bringt uns den neuesten Bankbericht. Derselbe klingt traurig. Die leidenden Papiere sind vom 29. März bis 5 April von 7,711,#57 Frk. 66 Centimen nur auf 7,351,080 Frk. 36 Centimen, und der Wechselverkehr in Paris von 51,370,074 Frk. auf 51,095.883 Frk. 86 Centimen gefallen. Die Pariser Thorsteuer ist dagegen zur großen Freude des Journal des Debats auf nahe an 8 Millionen pro März gestiegen. Also, ruft Hr. Bertin aus, nur noch 300,000 Frk. weniger als unter der Monarchie! Ungarn. * _ Schweiz. Genf, 2. April. Bekanntlich wurde seit einiger Zeit in deutschen und französischen Blättern Genf als der Sitz eines deutschen Komite's ausgeschrieen, welches neue Attentate gegen die Regierungen der verschiedenen deutschen Staaten vorbereite. Die „Revue de Genève “ erklärt nun, daß in Genf überhaupt nur zwei politische Flüchtlinge sich aufhalten, und daß die obenerwähnten Gerüchte von einem erbärmlichen Agent provocateur, Namens Werner Günst, herrühren, der in Genf die gleiche Rolle spielte wie seiner Zeit der berüchtigte Spion Conseil in der Schweiz. Günst reiste, nachdem er im Januar bei einer Gesandtschaft in Bern Instructionen geholt hatte, am 17. Februar nach Frankfurt, wo er beim Reichsministerium Denunziationen gegen Personen niederlegte, welche nie in Genf gewesen waren — nicht einmal während 24 Stunden! Der Patron dieses saubern Hrn. Günst war aber Hr. v. Röder, preuß. Gardehauptmann, der im Dienst des jungen Prinzen Alexander von Preußen den Winter in Genf zubrachte. Herr v. Röder gab dem Günst den Rath, zu obgedachtem Zwecke nach Frankfurt zu gehen und lieferte ihm Geld zu seiner Reise. Der Staatsrath hat nun für gut gefunden, Hrn. v. Röder aus dem Kanton zu verweisen. Dieser Herr konnte übrigens nicht den geringsten Beweis für die Nichtigkeit der von seinem Agenten Günst in Frankfurt denunzirten Thatsachen liefern. Wir können die Ausweisung dieses preußischen Gardehauptmanns nur billigen, indem wir glauben, daß man auf solche Subjekte, welche das Denunziationsgeschäft systematisch betreiben, ein scharfes Auge haben sollte. Wenn man gegen die Flüchtlinge ähnliche Maßregeln anwenden zu müssen glaubt, so verlangen wir gleiche Elle gegen Individuen wie Hr. v. Röder. Amerika. New York, 20. März. Da die Bewohner Kentuckys allgemein einsehen, daß die jetzige Constitution dieses Staates mangelhaft ist, haben sie eine Convention zur Revidirung derselben berufen, welche am nächsten 14. August zusammen tereten soll. Es ist natürlich, daß der fortschreitende Geist unseres Zeitalters und die Ansichten, welche das Volk durch die Agitation empfing, die während mehrerer Jahre von einigen ernsten und eifrigen Männern fortgesetzt wurde, die Sklaverei-Frage bei dieser Gelegenheit vorbringen. Wenn in Kenntucky eine entschiedene Politik zur Hebung des Fluches der Sklaverei angenommen werden soll, so fühlt man daß der jetzige Moment dazu die Gelegenheit #ietet; von beiden Seiten wird deshalb dieser Gegenstand mit großem Eifer erörtert. Unter solchen Umständen tritt Henry Clay auf, um das Gewicht seiner Erfahrung in die Waagschale der Freiheit zu werfen. Denen, welche Clays Geschichte kennen, brauchen wir nicht zu sagen, daß sein Wort keiner andern Sache gelten kann, als der Sache der Freiheit und der Menschen-Rechte. Herr Clay beginnt seine Bemerkungen über den Gegenstand mit einer Widerlegung jener sonderbaren fanatischen Ansichten, deren wichtigster Vertheidiger Calhoun, und nach welchen Sklaverei nicht nur ein Segen, sondern auch die einzige vernünftige und sichere Grundlage für republikanische Institutionen ist. Er betrachtet dann das Argument zu Gunsten der Sklaverei, welches sich auf die vorgebliche geistige Armuth der afrikanischen Race basirt, und zeigt, daß, wenn Geistesarmuth ein genügender Grund für Sklaverei sein sollte, der weiseste und beste Mann in der Welt, das Recht haben würde, alle andern Menschen zu knechten, — dagegen zieht er die Folgerung, daß Geistes-Ueberlegenheit, denen welche sie besitzen, nur noch mehr und ernstere Verpflichtungen gegen weniger Begabte auferlegt Darauf erwähnt er des Umstandes, daß das Volk der Union das Bestehen der Sklaverei bedauere und sagt, daß bei der Bildung der jetzigen Constitution von Kentucky, im Jahre 1799 die Emanzipations-Frage berathen wurde, die Freunde dieser Maßregel aber unterlagen, weil es keine Colonie gab, nach welcher man die befreiten Neger hätte bringen können. Dieß Hinderniß besteht jetzt nicht mehr, — Liberia bietet den nöthigen Zufluchtsort. Hr. Clay hegt die Meinung, daß die Emanzipation allmählig sein müsse; daß ihr die Wegsendung der Neger folgen sollte und daß vorher durch ihre eigene Arbeit ein Fond zur Bestreitung der Kosten ihrer Wegschaffung und einer sechsmonatlichen Aussteuer aufgebracht werden müsse. Es sollte ein Zeitpunkt festgesetzt werden, nach welchem Kinder von Sklaven bei Erreichung eines gewissen Alters frei werden. Hr. Clay schlägt als einen solchen Zeitpunkt das Jahr 1855 oder 1860 vor und trägt darauf an, daß alle Sklaven, welche nach dieser Zeit geboren werden, mit dem Alter von 25 Jahren frei sein sollen, jedoch unter der Bedingung durch den Staat für eine Zeit, welche drei Jahre nicht übersteigen darf, verdungen zu werden, um die Kosten ihrer Wegschaffung und Ausstattung aufzubringen. Die Rechte der Eigenthümer sollten indessen volle Kraft behalten, so daß sie ihre Sklaven verkaufen oder aus dem Staate wegbringen könnten, ehe der Zeitpunkt für ihre Emanzipation eintritt. Die Colonisation der Schwarzen hält Hr. Clay für eine durchaus nöthige Folge ihrer Freilassung. Es würde dieß im ersten Jahre der Emanzipation die Transportation nach Afrika von 5000 Personen erfordern; nach der Emigration zu urtheilen, welche fortwährend von Europa nach unserm Lande strömt; dürfte es nicht schwierig sein, dieß auszuführen. Hr. Clay zeigt dann das besondere Interesse Kentucky's in dieser Sache; da seine Sklaven viel leichter entfliehen können, als die der weiter südlich liegenden Staaten. Er spricht von den Opfern, welche die Eigenthümer bringen müßten, um diesen großen Zweck zu erichen, und beweis't daß die Einführung der freien, anstatt der Sklavenarbeit, sie für alle Verluste und Unannehmlichkeiten welche sie bei dem Uebergange haben könnten, vollkommen entschädigen wird. Er wendet sich dann an ihren Patriotismus. Alle frühern Thaten des Staates, so glorreich auch viele darunter gewesen sein mögen, würden verdunkelt werden durch die, zu welcher er das Volk Kentucky's auffgefordert. Er will sich jedoch dem Willen der Mehrzahl fügen, wenn deren Entscheidung gegen ihn ausfalle sollte, und glaubt, daß er durch diese Erklärung seiner Ansichten, seine Pflicht gegen sich selbst erfüllt habe. Mit dem Plane, welchen er zur Abschaffung der Sklaverei vorschlägt, sind wir nicht zufrieden und glauben auch, daß wenige, welche den Gegenstand aus der Ferne betrachten, es sein werden. Nach unserer Meinung ist kein guter Grund vorhanden, die befreiten Neger aus dem Lande zu senden, wenn sie in ihm so nützlich sein können und wenn Geburt und Sitten sie an dasselbe fesseln. Es ist nicht leicht die Möglichkeit der Versendung der Millionen von Schwarzen, welche unter uns leben, einzusehen, und wir bezweifeln, daß nur die 200,000 in Kentucki so fortgeschafft werden können. Doch das ist eine weniger wichtige Frage. Die Hauptsache ist, sie zu befreien und Kentucki in die Reihe der freien Staaten zu bringen. Später kann die beste und gerechteste Weise, die Schwarzen zu versorgen, viel leichter erreicht werden. Man darf ebenfalls nicht vergessen, daß die Idee der Emanzipation dem Volke Kentucky's nicht mit der geringsten Aussicht auf Beistimmung der Mehrzahl vorgeschlagen werden konnte, wenn sie nicht von einem ausführbaren Plane zur Fortschaffung der Neger begleitet wurde. Hätte Hr. Clay mehr gefordert, als er that, so würde man ihn nicht angehört haben. Der Weg, welchen die Regierung General Taylor's verfolgt, ist bis jetzt der Art, daß er die Zustimmung der gutmeinenden Leute aller Parteien gewinnt. Der Andrang noch der Aemter-Beute, welcher beim Eintritte jedes neuen Präsidenten stattfindet, hat eine wohlthätige Hemmung erfahren und die hungrigen Horden, welche die Thore des Capitols umlagerten, haben eingesehent daß ihre Ansprüche oft zu frech und zur unrechten Zeit vorgebrach, werden können. In ein oder zwei Fällen, wo die jetzigen Besitzer von Aemtern die nöthigen Eigenschaften, wie Ehrlichkeit, Fähigkeit und Treue besaßen, wurden sie, obschon sie der entgegengesetzten politischen Partei angehörten, wieder angestellt, zum größten Leidwesen ihrer gierigen Mitbewerber. Der Senat fährt fort, seine Sitzungen zu halten; er wird erst in einigen Tagen seine Geschäfte vollenden können. Von Californien gehen unsere Nachrichten bis zum 24. Dezember. Ein Brief, aus guter Quelle, sagt, daß das Gold so reichlich dort zu finden sei, wie man sich's nur denken könne. Die Emigration nach Californien geht in allen Theilen der Union ruhig vorwärts. (New-York Tribune.)Redakteur en chef: Karl Marx. In die erste Ausgabe unserer heutigen Nr. hat sich durch ein Versehen aus der Berliner demokratischen Korrespondenz eine Schmuggelgeschichte mit erschwerenden Umständen über den Minister von der Heydt eingeschlichen. Wir würden diese Erzählung nicht aufgenommen haben, 1) weil sie sich auf den Dr. Schütte beruft, dessen Autorität uns in solchen Fällen keineswegs genügt, und 2) weil sie Namensverwechslungen (der Minister August v. d. H. wird mit seinem Bruder Daniel v. d. H. verwechselt) und andre Ungenauigkeiten enthält, die auf die Richtigkeit der ganzen Sache leise Zweifel werfen. Wenn wir einem Minister kompromittirende Thatsachen vorwerfen, so sind wir gewohnt, uns vorher die Beweise dafür zu verschaffen. Köln, 7. April 1849. Die Redaktion der „N. Rh. Ztg.“ Resolut der K. Regierung zu Düsseldorf in der Untersuchungssache contra Bürgermeister Rosellen in Langenfeld. Bürgermeisterei Monheim. Auf den Wunsch vieler Eingesessenen der Sammtgemeinde Monheim wird das von der Königl. Regierung zu Düsseldorf in der Untersuchungssache gegen den Bürgermeister Rosellen unterm 2. Januar d. J. ergangene Resolut und der dagegen unterm 3. April beim Oberpräsidium der Rheinprovinz eingereichte Protest des Gemeinderaths nachstehend veröffentlicht: I In Folge der durch Verfügung vom 19. April v. J. angeordneten Untersuchung aller gegen den Bürgermeister Rosellen zu Langenfeld in der Bürgermeisterei Richrath und Monheim bestehenden Beschwerden. Nach Einsicht der Behufs und Instruction der Sache an Ort und Stelle von den Regierungs-Kommissarien aufgenommenen Protokollarverhandlungen. Beschließt die unterzeichnete Königliche Regierung, daß kein Grund vorliegt, gegen den Bürgermeister Rosellen ein weiteres Disciplinarverfahren eventuell die unfreiwillige Entlassung aus dem Amte zu veranlassen, und dieser somit von Insinuation des Gegenwartigen an seine Amtsthätigkeit wieder zu beginnen hat. Gründe. Durch Verfügung vom 1. Juni 1821 ist der bis dahin als Verwaltungs-Sekretär zu Langenfeld angestellt gewesene Rosellen zum Bürgermeister für die beiden Bürgermeistereien Monheim und Richrath und zwar provisorisch, wie dies mit Rücksicht auf die damals schon zu erwartende neue Gemeindeordnung allenthalben in unserm Verwaltungs-Bezirke geschehen, ernannt worden. Gegen die Verwaltung desselben wurden keine Klagen Seitens der Verwalteten laut, und fanden auch die vorgesetzten Behörden durchaus keine Veranlassung zur Unzufriedenheit in Bezug darauf, bis der K. Landrath eine Protokollarverhandlung des Gemeinderathes der Bürgermeisterei Richrath d. d. 5. November 1846 eingereicht, worin letzterer erklärte, daß der etc. Rosellen das Vertrauen der Bürgermeisterei Eingesessenen verloren habe und demnach auf Ernennung eines andern Bürgermeisters antrug. In Bezug auf die damit gegen den etc. Rosellen erhobenen Beschwerden verfügte die Regierung darauf eine Untersuchung durch den K. Landrath, welche aber keine bestimmten Fälle von Pflichtwidrigkeiten ergab. Demnach wurde dem Königl. Landrath unter dem 9. April 1848 eröffnet, daß kein gesetzlicher Grund vorliege, den Rosellen seines Amtes zu entsetzen und überhaupt die Dienstentlassung desselben nur auf eine vorgängige Untersuchung erfolgen könne, zu welcher es aber an jeder Veranlassung fehle, daß indeß die bestehenden Zwistigkeiten sich am zweckmäßigsten durch eine Pensionirung des Bürgermeisters beseitigen lassen würden. Da die in Folge dessen am 14. desselben Mts. zusammenberufene Bürgermeisterei-Versammlung von Richrath aber auf eine Pensionirung sich nicht einlassen wollte, vielmehr auf die Entlassung des Bürgermeisters durchaus bestand, und in der ganzen Bürgermeisterei sich eine große Aufregung gegen den etc. Rosellen kund gab, so wurde unter dem 19. April eine nochmalige schnelle Untersuchung aller gegen denselben bestehenden Beschwerden beschlossen und derselbe aufgefordert, um jede aus seiner Stellung herzuleitende einschüchternde Einwirkung zu beseitigen, sich einstweilen der Ausübung aller amtlichen Functionenn zu enthalten. Am 25. desselben Monats nahm darauf der für die Untersuchung ernannte Kommissar, der damalige Departementsrath Linz, an Ort und Stelle die Beschwerden vieler Eingesessenen entgegen, welches Verfahren in den Terminen am 4., 5. und 15. August v. J. von dem inzwischen damit beauftragten Regierungs-Referendar Bournye fortgesetzt wurde. Von diesem wurden dann am 21. und 25 desselben Monats auf dem Bürgermeisteramt zu Langenfeld die Beschwerden und unter Beziehung des Bürgermeisters Rosellen und unter Einsicht der betreffenden Aktenstücke und Vernehmung der Entlastungszeugen genau untersucht und unter dem 6. v. M. die Bürgermeisterei-Versammlung befragt, ob sie zur Begründung der vorgebrachten Beschwerden etwa noch genauere data angeben könne, oder als solche noch weitere Beschwerden gegen den Rosellen vorzubringen habe. Ersteres wurde von einzelnen Mitgliedern derselben versucht, Letzteres indeß verneint, und auf gänzlicher Entlassung des Bürgermeisters bestanden, weil derselbe die Zuneigung der Verwalteten verloren hätte und die schlechten Finanzverhältnisse der Bürgermeisterei die Bewilligung einer Pension nicht erlaubten. Was nun die Beschwerden gegen etc. Rosellen betrifft, so muß es auffallen, daß viele derselben, wie die Untersuchung herausgestellt hat, offenbare Unrichtigkeiten enthalten, und andere bis in längst verflossene Jahre, sogar bis zum Jahre 1825 zurückgehen, ohne früher auch nur irgend wie anhängig gemacht worden zu sein. Nichts desto weniger hat aber dennoch die Untersuchung ein klares Licht darüber zu verbreiten vermogt, da die betreffenden Bürgermeisterei-Akten fast in allen Punkten die nöthige Aufklärung gegeben haben. Die Beschwerden gegen den etc. Rosellen über Vernachlässigung des Interesses der Gemeinde anlangend, so haben Wm. Hindrichs, Adolph Frisch und Friedr. Hufschmidt deponirt, daß für Zinsen eines im Jahre 1839 aus den disponiblen Fonds von Monheim Seitens der Bürgermeisterei Richrath entnommenen Darlehns von 510 Thlr. in den Jahren 1839 bis 1846 incl. nichts eingenommen worden und somit die Abtragung des Darlehns erschwert werde, oder wenigstens auf eine auch das Interesse der Bürgermeisterei Richrath verletzende Weise sich hinausschiebe. Die Einsicht der betreffenden Etats hat die Behauptung der Nichtbeinahme der Zinsen während der angegebenen Jahre als wahr herausgestellt. Allein es wäre gerade Sache des Gemeinderathes gewesen, für die jährliche Beinahme Sorge zu tragen und sich nicht erst im Jahre 1847 Auskunft darüber zu erbitten. Was aber damals der Gemeinderath verfehlt hat, darf nicht jetzt dem Bürgermeister allein zur Last gelegt werden. Uebrigens läßt sich auch nicht absehen, wie durch diese Versäumniß das Interesse der Bürgermeisterei Richrath auf eine erhebliche Weise verletzt worden sein sollte, da der dadurch angehäufte Zinsenbetrag im Jahre 1848 doch nur 142 Thlr. 24 Sgr. ausgemacht hat, und enthält dies in keinem Falle ein strafbares Dienstvergehen von Seiten des Bürgermeisters. Ferner soll der e.t.c. Rosellen nach Aussage des Joh. Peter Jansen, des Joh. Hellingrath und Steph. Schlangen bei Ablösung des Richrather Pfarrzehnten dem Interesse der Gemeinde stets entgegen getreten sein, indem er überall ein zeitliches Abkommen der Zehntpflichten mit der Pfarre zu hintertreiben gewußt und bei Abschätzung der Zehntgrundstücke die von den Experten vorgeschlagene Taxe zu niedrig gefunden hätte. Es liegt aber außer der Möglichkeit, jetzt zu untersuchen, ob bei dieser Angelegenheit geheime Machinationen stattgefunden haben, da von den Beschwerdeführern durchaus keine Speeialien angegeben werden konnten. Es wäre Sache der Deputirten der Zehntpflichtigen gewesen, diesen Machinationen damals entgegen zu treten, keinesfalls konnte es aber Pflicht des Bürgermeisters gewesen sein, für das Interesse der Zehntpflichtigen aufzutreten, da er als Mitglied des Kirchenvorstandes und Deputirter der zehnberechtigten Pfarre zunächst das Interesse dieser zu wahren hatte. Was die dem etc. Rosellen zur Last gebrachte Verschleppung des Erlöses aus dem Verkaufe der alten Steinrausch-Kapelle zu Immigrath und der Collecten-Gelder für den Wiederaufbau derselben, so wie den ihm ebenfalls zum Vorwurfe gemachten Verfall des nur zum Theil wieder hergestellten Gebäudes betrifft, so muß in Bezug auf den Verbleib des Erlöses aus dem Verkauf der alten Kapelle das Resultat der von dem Kirchenvorstande gegen

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 267. Köln, 8. April 1849. Zweite Ausgabe, S. 1510. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz267ii_1849/2>, abgerufen am 19.04.2024.