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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 260. Köln, 31. März 1849.

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Handelsnachrichten. [irrelevantes Material]

Schifffahrts-Anzeige.

Köln, 29. März 1849.

Angekommen.

P. Zimmermann von Antwerpen mit 1716 Ctr. Ph. Kimpel und Joh. Hirschmann von Mainz. L. Heuß von Heilbronn.

In Ladung.

Nach Ruhrort bis Emmerich W. Pesch. Nach Düsseldorf bis Mülheim a. d. Ruhr A. Meyer. Nach Andernach und Neuwied M. Pera und J. Kremer. Nach Koblenz, der Mosel, der Saar u. Luxemburg P. G. Schlägel. Nach der Mosel der Saar u. nach Trier Nic. Bayer. Nach Bingen Wwe. Jonas. Nach Mainz Val. Pfaff. Nach dem Niedermain C. Rees. Nach dem Mittel- und Obermain Fr. Seelig. Nach Heilbronn Jac. Schmidt. Nach Kannstadt und Stuttgart Joh. Heck. Nach Worms und Mannheim Fr. Elbert und (im Sicherheitshafen) Jos. Jonas.

Ferner: Nach Rotterdam Capt. Jurrius, Köln Nr. 18.
Nach Amsterdam Capt. Baumann, Köln Nr. 14.

Rheinhöhe: 7' 6 1/2". Köln. Pegel.

Civilstand der Stadt Köln.

Den 26. März 1849.

Geburten.

Sib. Maria Ther., T. v. Franz Hansmann, Fuhrm, Straßburgerg. - Gottfr. Conr. Ferd., S. v. Ferd. Jos. Aloys Boecker, städtischer Steuer-Sekretär, Reinoldstr. - Anna Gert., T. v. Eduard Jul. Schady, Assistent der Steuer-Direktion, Steinfelderg. - Leonhard, S. v. Joh. Lacler, Tagl., kl. Griechenm. - Emilian Andreas, S. v. dem verstorb. Andr. Theodor Olbertz, Kaufm., unter Taschenm. - Ferd. Christian, S. v. Joh. Pet. Godenau, Schlosserm, Ehrenstr. - Anna Elis. u. Anna Barbara, Zwill. v. Georg Wilh. Fischer, Faßb., Kostg. - Maria Louise, T. v. Ernst Schnell, Schuhm., Thurnm.

Sterbefälle.

Clara Robert, 6 M. alt. Elisenstr. - Anna Maria Mathilde Denz, 5 J. alt, kl. Brinkg. - Wilh. Mertzenich, 14 T. alt, Lintg. - Maxm. Steph. Hergersberg, 14 1/2 M. alt, Brückenstr. - Sib. Maassen, Wwe. Heß, 61 J. alt, Heum. - Gerh. van Maenen, ohne Geschäft, 84 J. alt, Wwr., Ulrichsg. - Joh. Lawis, 16 M. alt, Himmelreich. - Ursula Dichart, 2 J. 2 M. alt, Schemmerg. - Heinr. Bungart, 2 J 3 W. alt, Spinnmühleng. - Cath. Fischer, Wwe. Conrads, 55 J. alt, Schemmerg. - Cornel. Hartmann, 17 J. alt, Ehrenstr. - Clara Odenthal, geb. Oebels, 28 J. alt, Appellhofpl. - Joh. Grützenbach, Steinhauer, 46 J. alt, verheir., Cäciliensp.

Bekanntmachung.

Das vom Gemeinderathe festgestellte Regulativ für die Communal-Einkommensteuer ist unter'm 3. d. M. höhern Orts genehmigt worden.

Indem ich dasselbe untenstehend hierdurch zur Kenntniß bringe, fordere ich die Bürgerschaft gemäß §. 5 des Regulativs zur Selbsteinschätzung mit dem Bemerken auf, daß die Listen zum Einzeichnen vom 19. d. M. bis zum 2. April auf dem Büreau des Beigeordneten Herrn Küchen, von Morgens 10 bis 1 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr offen liegen.

Köln, den 16. März 1849.

Der komm. Ober-Bürgermeister, Graeff.

Regulativ für die Einkommensteuer der Stadt Köln.

§. 1.

Der zu erhebenden Communal-Einkommensteuer unterliegen alle, ein selbstständiges Einkommen beziehenden Personen, welche innerhalb des Gemeinde-Bezirkes ihren persönlichen Wohnsitz haben.

§. 2.

Jeder zur Zahlung der Communal-Einkommensteuer Verpflichtete wird zu derselben nach seinem gesammten Einkommen veranlagt, ohne Unterschied, ob ihm dasselbe inneehalb des Gemeinde-Bezirkes oder von anderen Orten zufließt.

§. 3.

Servisberechtigte aktive Militär-Personen, imgleichen auf Inaktivitäts-Gehalt gesetzte Offiziere und Militär-Beamten, so wie Geistliche und Schullehrer sind, in so weit die §§. 28 und 29 der Communal-Ordnung maßgebend sind, von der Einkommensteuer befreit. Wegen der Besteuerung des Dienst-Einkommens der Beamten kommen die Vorschriften des Gesetzes vom 11. Juli 1822 und der Kabinets-Ordre vom 14. Mai 1832, außerdem die durch die Kabinets-Ordre vom 21. Januar 1829 angeordneten Befreiungen und Beschränkungen in Anwendung.

§. 4.

Individuen, welche innerhalb des Gemeinde-Bezirkes keinen persönlichen Wohnsitz haben, so wie der königliche Fiskus, Corporationen, Kirchen, Schulen, milde Stiftungen und moralische Personen jeder Art können zur Einkommensteuer niemals herangezogen werden, wenn sie auch innerhalb des Gemeinde-Bezirkes Grundstücke besitzen oder auf andere Weise ein Einkommen beziehen. Hierdurch wird jedoch die Heranziehung der Pächter, Administratoren oder Nießbraucher von Grundstücken, welche dem Fiskus, den Kirchen, Schulen etc. gehören, so wie der innerhalb des Geminde-Bannes wohnenden Vertreter des Fiskus, einer Corporation, Stiftung etc. nach ihrem persönlichen Einkommen zur Einkommensteuer nicht ausgeschlossen.

§. 5.

Die Einschätzung der Bürger zum Zwecke der Einkommensteuer wird durch eine Commission bewirkt, welche aus dem Oberbürgermeister oder dessen Beigeordneten, 12 Mitgliedern des Gemeinderathes und 36 Einwohnern der Gemeinde gebildet wird. Zur Fassung eines gültigen Beschlusses werden mindestens die Hälfte der Gemeinderäthe und zwei Drittel der übrigen Mitglieder der Commission erfordert. Die Mitglieder dieser Commission fungiren nur für ein Jahr, können aber im folgenden wieder gewählt, resp. ernannt werden. Die Mitglieder des Gemeinderathes werden von diesem selbst gewählt; die übrigen 36 Mitglieder werden nebst 36 Stellvertretern nach § 85 der Gemeinde-Ordnung vom Oberbürgermeister ernannt. Zum Behuf dieser Einschätzung theilt der Oberbürgermeister der Commission ein Verzeichniß sämmtlicher steuerpflichtiger Einwohner, so wie sonstige amtliche Nachrichten mit, welche dazu dienen können, die Commission mit dem Vermögen und Einkommen der Steuerpflichtigen genauer bekannt zu machen. Die Einschätzung geschieht nach pflichtmäßigem Ermessen der Einschätzungs-Commission, nachdem 14 Tage vorher die Bürgerschaft aufgefordert worden, sich selbst einzuschätzen. Ein lästiges Eindringen in die persönlichen und Vermögens-Verhältnisse der Steuerpflichtigen soll vermieden, vielmehr vorzugsweise an allgemeinen, leicht in die Augen fallenden Merkmalen gehalten werden.

§. 6.

Sobald die Einschätzung vollendet ist, wird mit Rücksicht auf das Erforderniß des dem Gemeinde-Haushalte zu beschaffenden Betrages der zu erhebende Procentsatz vorbehaltlich der hoheren Genehmigung bestimmt. Nachdem dies geschehen, wird der Steuerbetrag jedes einzelnen Steuerpflichtigen berechnet und in die Heberolle eingetragen.

§. 7.

Nach Anfertigung und Vollziehung der Heberolle, und zwar mindestens zwei Monate vor dem Beginne der Steuer-Erhebung, wird jeder Steuerpflichtige von dem Betrage der von ihm zu entrichtenden Steuer und den Zahlungs-Terminen derselben schriftlich in Kenntniß gesetzt.

§. 8.

Reclamationen gegen die Veranlagung müssen binnen vier Wochen nach dem Empfange der [unleserliches Material] 7 gedachten Benachrichtigung bei dem Oberbürgermeister schriftlich eingereicht werden, widrigenfalls sie für den Zeitraum, auf welchen die Steuer-Rolle lautet, nicht berücksichtigt werden können. Wenn jedoch nach Ablauf der Reclamations-Frist ein bei der Abschätzung berücksichtigtes Object gänzlich wegfällt und somit das daraus bezogene Einkommen aufhört, z. B. wenn ein Haus abbrennt oder ein Gewerbe niedergelegt wird, so muß bei ausreichender Bescheinigung die Reclamation zu jeder Zeit beachtet und die Steuer verhältnißmäßig vermindert werden.

§. 9.

Die Zahlung der veranschlagten Steuer darf durch angebrachte Reclamationen oder Recurse niemals verzögert, muß vielmehr mit Vorbehalt späterer Ausgleichung in den fälligen Terminen unweigerlich geleistet werden.

§. 10.

Die eingegangenen Reclamationen werden von der Veranlagungs-Commission berathen; beharrt dieselbe bei ihrer früheren Meinung, so erstattet sie auf Grund der vorliegenden Verhandlungen dem Gemeinderathe mündlich Bericht, der dann vorbehaltlich des Recurses an die königliche Regierung darüber entscheidet.

§. 11.

Hat bei der Besteuerung ein formel unrichtiges Verfahren oder ein Irrthum Statt gefunden, so muß, sobald dieses zur Sprache kommt, von Amts wegen eine Berichtigung vorgenommen werden. In dieser Beziehung sind die Reclamationen an keine Frist oder Bedingung gebunden.

§. 12.

Ueber die vorkommenden Ab- und Zugänge der Steuerpflichtigen hat der Ober-Bürgermeister Listen zu führen. Die Abgangs-Liste dient zur Justification der Ausfälle. Die im Laufe des Jahres nach Aufstellung der jährlichen Rolle Einwandernden, resp. sich hier Niederlassenden werden erst im folgenden Jahre besteuert. Die Zugangs-Liste wird deßhalb der Veranlagungs-Commission mitgetheilt.

Köln, 19. März 1849.

Das königl. Ober-Bürgermeister-Amt.

Graeff.

Vorstehendes Regulativ wird auf Grund der durch Rescript der königlichen hohen Ministerien des Innern und der Finanzen vom 3. d. M. uns ertheilten Ermächtigung hiermit bestätigt.

Köln, 10. März 1849.

Königl. Regierung, Abtheilung des Innern.

Birk.

Vom 1. April l. J. ab erscheint in Frankfurt a. M.

Neue Deutsche Zeitung.

Organ der Demokratie.

Verantwortlicher Redakteur: Dr. Otto Lüning.

Die "Neue Deutsche Zeitung" erscheint, mit Ausnahme des Sonntags, täglich in Folio-Format, und kostet am Orte des Erscheinens vorläufig noch vierteljährlich 2 fl. oder 1 Thlr. 4 Sgr. bei allen Großherzoglich Hessischen und Herzoglich Nassauischen Post-Anstalten 2 fl. 30 kr. z bei den übrigen Fürstl. Thurn- und Taxis'schen Posten tritt der auf diesen Stellen übliche Aufschlag ein.

Die unterzeichnete Verlagshandlung hofft der demokratischen Partei durch die Verlegung eines größeren demokratischen Organs nach dem Centralpunkt des politischen Lebens in Süddeutschland einen Dienst zu erweisen. Der Zeitung wird es hierdurch möglich sein, die neuen Nachrichten gleichzeitig mit den übrigen Frankfurter Blättern zu bringen, was bei der ungünstigeren Lage Darmstadt's unmöglich war.

Diejenigen, welche gesonnen sind, die Neue Deutsche Zeitung durch Zeichnung von Aktien zu unterstützen, werden gebeten, dies möglichst bald zu thun. Die seitherige Zeichnung macht zwar den Umzug möglich, deckt aber noch nicht das in Aussicht genommene Kapital. Aktienpläne, sowie Probenummern sind sowohl durch die Unterzeichnete, als auch durch Herrn Küchler (im Hause des Herrn V. Meidinger, gr. Eschenheimergasse Nr. 29 neu) und Herrn J. Ch. D. Ries (alte Mainzergasse Nr. 20 neu) in Frankfurt a. M. zu erhalten.

Die Verlagshandlung von C. W. Leske.

Die Hornisse eine im radikalsten Sinne von Heinrich Heise und Dr. Gottlieb Keller redigirte Zeitschrift erscheint auch im nächsten Quartal dreimal wöchentlich, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends, mindestens einen halben Bogen stark, und zwar in größerem Formate, als bisher, zum Abonnementspreis von 18 Sgr.

Pränumerirt wird bei allen kurhessischen Postanstalten welche auch Bestellungen von auswärtigen Poststellen annehmen, für Kassel bei der unterzeichneten Stelle.

Bei der großen Verbreitung des Blattes - schon jetzt beträgt die Auflage 1750 Exemplare -, welche täglich mehr zunimmt, finden Anzeigen jeder Art, welche mit 1 Sgr. die gespaltene Petitzeile berechnet werden, die größte Verbreitung.

Kassel, Anfangs März 1849.

Die Expedition der "Hornisse."

Obere Entengasse Nr. 132.

Einladung zum Abonnement auf die Neue Königsberger Zeitung.

Die Tendenz des Blattes ist durch den frühern Jahrgang zur Genüge bekannt.

Die Nachrichten aus Rußland werden unter den Deutschen Zeitungen von diesem Blatte zuerst gebracht.

Abonnementspreis pro Quartal 1 Thlr 7 1/2 Sgr.

Inserate werden die Zeilen mit 1 Sgr. berechnet.

Alle Postämter nehmen Bestellungen an.

Adolph Samter.

Einladung zum Abonnement auf die Dresdner Zeitung.

(Wahlspruch: "Des Volkes Wille ist Gesetz!")

Organ der Demokratie, redigirt von Lindemau und Wittig.

Obgleich erst am Ende des zweiten Quartals ihres Erscheinens stehend, hat unsere Zeitung dennoch bereits im In- und Auslande eine zahlreiche Verbreitung gefunden und ist so ehrenvoll von bewährten Blättern unserer Partei genannt worden, daß wir wohl der Hoffnung Raum geben dürfen, den Kreis unserer Leser im neuen Quartal noch bedeutend erweitert zu sehen. Durch Gewinnung tüchtiger Korrespondenten in allen Theilen Deutschlands, so wie durch rascheste kritische Mittheilung der Verhandlungen der ersten wahrhaft sächsischen Volksvertretung werden wir fortfahren, das Unserige dazu beizutragen, dem Banner der Demokratie in immer weiteren Kreisen Anerkennung zu verschaffen. - Das Format der Zeitung wird mit einem dem Leser bequemeren vertauscht werden, jedoch so, daß keine Verminderung des Stoffes dabei stattfindet. - Der Preis des Vierteljahres ist 1 Thlr., und nehmen alle Postämter Bestellungen darauf an. Anzeigen aller Art werden mit 6 Pf. die gespaltene Zeile oder deren Raum berechnet.

Dresden, den 23. März 1849.

Die Redaktion der Dresdener Zeitung.

Die Bestellungen auf das zweite Vierteljahr 1849 bitten wir möglichst frühzeitig bei den betreffenden Postämtern zu machen, damit nicht den zu spät sich Meldenden unvollständige Exemplare geboten werden müssen. Die auswärtigen Abonnenten belieben sich mit ihren Bestellungen an die zunächst gelegenen Postämter und Zeitungsexpeditionen zu wenden. - Die Dresdener Abonnenten, so wie die in Leipzig in der Buchhandlung von Mathes Abonnirenden erhalten das Blatt unentgeldlich zugeschickt.

Die Expedition der Dresdner Zeitung.

General-Versammlung des demokratischen Vereins zu Hilden, am nächsten Sonntag-Nachmittag 3 Uhr im Saale des Herrn Gastwirths Hölterhof.

Tages-Ordnung:

1) Arbeiterfrage;
2) Besprechung über einen Antrag an den Gemeinderath zu Hilden, wegen des Hilden-Haaner Communal-Weges.

Hilden, den 28. März 1849.

Der Vorstand.

Einladung zum Abonnement auf das zweite Quartal (1. April bis Ende Juni 1849) der Westfälischen Zeitung.

Redigirt von Dr. Ludwig Wihl und dem Abgeordneten Franz Löher.

Die Westfälische Zeitung erscheint täglich, mit Ausnahme des Montags, im Formate der Leipziger Illustrirten Zeitung mit dreispaltigen Kolumnen, und kostet vierteljährlich in der Expedition 18 Sgr., durch die Post bezogen im ganzen Umfange des Preuß. Staats 22 1/2 Sgr.; außerhalb Preußens etwas mehr.

Westfalen, das erst in neuester Zeit zu politischem Leben erwacht ist, hat die Blicke Deutschlands in manchem Betracht auf sich gezogen, nachdem es lange als ein abscurer, hinter der Rheinprovinz zurückgebliebener Theil des Vaterlandes angesehen worden ist. Die junge Presse hat nicht wenig zu diesem Aufschwunge beigetragen. Die Westfälische Zeitung war die erste, welche in geharnischten Leitartikeln und in geeigneter Zusammenstellung der Weltereignisse sich der Sache, des Volkes gegenüber den verrotteten ältern Zuständen angenommen hat. Es ist ihr gelungen, in kurzer Zeit sich Ansehen und Theilnahme zu verschaffen. Sie zählt eine Reihe hochgestellter Namen zu Mitarbeitern. Die Redaktion befindet sich in bewährter Hand. Wie die Redaktion ihre Aufgabe erfaßt hat, das beweist ihre bisherige Leistung und daß sie im gleichen Geiste fortfahren wird, ihr Programm. (Siehe die Probenummern.) Durch die Vergrößerung des Formats und die Eintheilung in drei Spalten bietet sie ein reiches Material. Dem Provinziellen wird, wie bisher, eine ganz besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Viele Correspondenten sind neu zu diesem Behufe engagirt worden. - Durch die große Verbreitung, deren sie sich jetzt schon erfreut, eignet sie sich ganz besonders für Anzeigen aller Art, um deren frühzeitige Mittheilung hiermit ganz besonders gebeten wird. - Bestellungen werden möglichst früh erbeten, damit vollständige Exemplare geliefert werden können.

Die Verlagshandlung von W. Crüwell in Paderborn.

Einladung.

Mit dem 1. April d. J. beginnt ein neues vierteljähriges Abonnement der Mannheimer Abendzeitung und ihres Unterhaltungsblattes "Rheinische Blätter."

Der Preis derselben ist in ganz Baden mit dem Postaufschlag 2 fl. 30 kr., welcher sich außerhalb des Großherzogthums um Etwas erhöht. In Baiern, Preußen etc. ist der Preis jetzt ermäßigt.

Man abonnirt bei allen verehrlichen Postanstalten; für Frankreich, Spanien etc. bei Hrn. Alexander in Straßburg, Brandgasse Nr. 29, und Paris, Rue Notre-Dame de Nazareth 23, in London bei Hrn. Ewer et Comp., Newgate-Street Nr. 3.

Des richtigen Bezugs wegen bitten wir, die Bestellungen möglichst bald zu machen.

Ueber das am 20. März mit den Prozessen gegen "Struve und Blind" beginnende Geschwornengericht haben wir ausführlichen Bericht in besonderen Beilagen.

Wer noch im Laufe des März abonnirt, erhält auf Verlangen die noch in diesem Monate erscheinenden Blätter unentgeldlich.

Volksfreunde und Volksvereine sind ersucht, für die Verbreitung des Blattes thätig zu sein.

Hotel zum baierischen Hof in BERLIN Charlotten-Strasse Nr. 44 neben Hotel de Rome an den Linden.

Ein Zimmer mit Bettin der Belle-Etage15 Sgr.
Ein Zimmer mit Bettin der 2. Etage12 1/2
Ein Zimmer mit Bettin der 3. Etage10
Ein Zimmer mit einem Bettmehr10
Ein Zimmer mit Cabinetmehr5

Ein mässiges Trinkgeld wird in Rechnung gebracht.

Ich bin für Unbemittelte Nachmittags von 2-4 Uhr unentgeldlich zu sprechen. Hochstraße 13 - .

Dr. Leuffen, praktischer Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer.

Messingene, bleierne und guszeiserne Pumpen aller Art, empfehle ich zur gefälligen Abnahme, als: eiserne freistehende Säulen, Gestell- und Dreh-Pumpen, so wie messingene und bleierne Hauspumpen, von denen ich eine Auswahl in meinem Lager sowohl, als im Betrieb zur Ansicht aufgestellt habe. Für alle von mir gefertigten Pumpen wird eine hinlängliche Garantie geleistet.

Aug. Hönig, Altenmarkt Nr. 56 in Köln.

Ein ehemaliger Metterni'scher Staatsgefangener, nach langem Aufenthalte in London und den englischen Kolonien nach Deutschland rückkehrend - wünscht Unterricht in der englischen Sprache (nach Robertson's System) und Literatur zu ertheilen. Würde auch erbötig sein, das englische Departement einer entschieden liberalen Zeitung zu unternehmen - oder Uebersetzungen, wovon er wöchentlich zwei Bogen liefern könnte. Briefe an Ph. Dr. L. nimmt die Expedition in Empfang.

Wohnungs-Veränderung.

Unser Lager und Comptoir befindet sich seit heute am St. Marienplatz Nr. 2 dem Englischen Hof gegenüber.

Cöln, den 1. März 1849.

A. J. Rothschild Söhne.

Leinenhandlung en gros.

Central-Verein der Wahlmänner und Urwähler des Kreises Mülheim und Landkreises Köln.

Sonntag den 1. April, Nachmittags 3 Uhr, General-Versammlung in der Mailust zu Deutz.

Eine Auswahl sächsischer Kanarienvögel, so wie ostindische Gesellschaftsvögel, groß und klein, sind zu haben bei Hrn. Schumacher, auf dem Heumarkt Nro. 68.

Da wir bis nächsten Dienstag wieder abreisen, so bitten wir die Herren Liebhaber um baldigen Zuspruch.

A. Dölitsch.

Bei einer Familie, die gesonnen ist nach Amerika zu reisen, sucht ein braves ordentliches Dienstmädchen eine Stelle. Hierauf Reflektirende wollen gefälligst ihre Adresse an die Expedition dieses Blattes abgeben.

Ein beträchtliches Weingut an der Saar, in der best n Lage und im besten Zustande, nebst Wiesen, Ackerländereien, mehreren Morgen Waldung, außerdem aber den nöthigen Oekonomie-Gebäuden Wohn- und Kelterhaus, Gärten und schönem Bering, ist unter vortheilhaften Bedingungen zu verkaufen.

Lusttragende wollen sich gefälligst in portofreien Briefen an das Commissions-Comptoir von M. Emmel, Fleischstraße Nr. 461 in Trier wenden.

Kaiser-Bier, vorzügliche Weine, Backfische, Karpfen in Biersauce, Mainzer Käschen etc. in der oberländischen Küche, Langgasse Nr. 1.

Es wird ein Mädchen gesucht, die in häuslichen Arbeiten sowie im Nähen gut erfahren ist. Näheres unter Hutmacher Nr. 17.

Puppentheater.

Heute den 31. Januar 1849, auf allgemeines Verlangen:

Der glückliche Fischfang.

Lustspiel vom Bestevater, Hennesgen und Tünnes, in 3 Akten. - Anfang 7 Uhr.

Der Gerant Korff.
Druck von J. W. Dietz, Hutmacher Nr. 17.

Handelsnachrichten. [irrelevantes Material]

Schifffahrts-Anzeige.

Köln, 29. März 1849.

Angekommen.

P. Zimmermann von Antwerpen mit 1716 Ctr. Ph. Kimpel und Joh. Hirschmann von Mainz. L. Heuß von Heilbronn.

In Ladung.

Nach Ruhrort bis Emmerich W. Pesch. Nach Düsseldorf bis Mülheim a. d. Ruhr A. Meyer. Nach Andernach und Neuwied M. Pera und J. Kremer. Nach Koblenz, der Mosel, der Saar u. Luxemburg P. G. Schlägel. Nach der Mosel der Saar u. nach Trier Nic. Bayer. Nach Bingen Wwe. Jonas. Nach Mainz Val. Pfaff. Nach dem Niedermain C. Rees. Nach dem Mittel- und Obermain Fr. Seelig. Nach Heilbronn Jac. Schmidt. Nach Kannstadt und Stuttgart Joh. Heck. Nach Worms und Mannheim Fr. Elbert und (im Sicherheitshafen) Jos. Jonas.

Ferner: Nach Rotterdam Capt. Jurrius, Köln Nr. 18.
Nach Amsterdam Capt. Baumann, Köln Nr. 14.

Rheinhöhe: 7′ 6 1/2″. Köln. Pegel.

Civilstand der Stadt Köln.

Den 26. März 1849.

Geburten.

Sib. Maria Ther., T. v. Franz Hansmann, Fuhrm, Straßburgerg. ‒ Gottfr. Conr. Ferd., S. v. Ferd. Jos. Aloys Boecker, städtischer Steuer-Sekretär, Reinoldstr. ‒ Anna Gert., T. v. Eduard Jul. Schady, Assistent der Steuer-Direktion, Steinfelderg. ‒ Leonhard, S. v. Joh. Lacler, Tagl., kl. Griechenm. ‒ Emilian Andreas, S. v. dem verstorb. Andr. Theodor Olbertz, Kaufm., unter Taschenm. ‒ Ferd. Christian, S. v. Joh. Pet. Godenau, Schlosserm, Ehrenstr. ‒ Anna Elis. u. Anna Barbara, Zwill. v. Georg Wilh. Fischer, Faßb., Kostg. ‒ Maria Louise, T. v. Ernst Schnell, Schuhm., Thurnm.

Sterbefälle.

Clara Robert, 6 M. alt. Elisenstr. ‒ Anna Maria Mathilde Denz, 5 J. alt, kl. Brinkg. ‒ Wilh. Mertzenich, 14 T. alt, Lintg. ‒ Maxm. Steph. Hergersberg, 14 1/2 M. alt, Brückenstr. ‒ Sib. Maassen, Wwe. Heß, 61 J. alt, Heum. ‒ Gerh. van Maenen, ohne Geschäft, 84 J. alt, Wwr., Ulrichsg. ‒ Joh. Lawis, 16 M. alt, Himmelreich. ‒ Ursula Dichart, 2 J. 2 M. alt, Schemmerg. ‒ Heinr. Bungart, 2 J 3 W. alt, Spinnmühleng. ‒ Cath. Fischer, Wwe. Conrads, 55 J. alt, Schemmerg. ‒ Cornel. Hartmann, 17 J. alt, Ehrenstr. ‒ Clara Odenthal, geb. Oebels, 28 J. alt, Appellhofpl. ‒ Joh. Grützenbach, Steinhauer, 46 J. alt, verheir., Cäciliensp.

Bekanntmachung.

Das vom Gemeinderathe festgestellte Regulativ für die Communal-Einkommensteuer ist unter'm 3. d. M. höhern Orts genehmigt worden.

Indem ich dasselbe untenstehend hierdurch zur Kenntniß bringe, fordere ich die Bürgerschaft gemäß §. 5 des Regulativs zur Selbsteinschätzung mit dem Bemerken auf, daß die Listen zum Einzeichnen vom 19. d. M. bis zum 2. April auf dem Büreau des Beigeordneten Herrn Küchen, von Morgens 10 bis 1 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr offen liegen.

Köln, den 16. März 1849.

Der komm. Ober-Bürgermeister, Graeff.

Regulativ für die Einkommensteuer der Stadt Köln.

§. 1.

Der zu erhebenden Communal-Einkommensteuer unterliegen alle, ein selbstständiges Einkommen beziehenden Personen, welche innerhalb des Gemeinde-Bezirkes ihren persönlichen Wohnsitz haben.

§. 2.

Jeder zur Zahlung der Communal-Einkommensteuer Verpflichtete wird zu derselben nach seinem gesammten Einkommen veranlagt, ohne Unterschied, ob ihm dasselbe inneehalb des Gemeinde-Bezirkes oder von anderen Orten zufließt.

§. 3.

Servisberechtigte aktive Militär-Personen, imgleichen auf Inaktivitäts-Gehalt gesetzte Offiziere und Militär-Beamten, so wie Geistliche und Schullehrer sind, in so weit die §§. 28 und 29 der Communal-Ordnung maßgebend sind, von der Einkommensteuer befreit. Wegen der Besteuerung des Dienst-Einkommens der Beamten kommen die Vorschriften des Gesetzes vom 11. Juli 1822 und der Kabinets-Ordre vom 14. Mai 1832, außerdem die durch die Kabinets-Ordre vom 21. Januar 1829 angeordneten Befreiungen und Beschränkungen in Anwendung.

§. 4.

Individuen, welche innerhalb des Gemeinde-Bezirkes keinen persönlichen Wohnsitz haben, so wie der königliche Fiskus, Corporationen, Kirchen, Schulen, milde Stiftungen und moralische Personen jeder Art können zur Einkommensteuer niemals herangezogen werden, wenn sie auch innerhalb des Gemeinde-Bezirkes Grundstücke besitzen oder auf andere Weise ein Einkommen beziehen. Hierdurch wird jedoch die Heranziehung der Pächter, Administratoren oder Nießbraucher von Grundstücken, welche dem Fiskus, den Kirchen, Schulen etc. gehören, so wie der innerhalb des Geminde-Bannes wohnenden Vertreter des Fiskus, einer Corporation, Stiftung etc. nach ihrem persönlichen Einkommen zur Einkommensteuer nicht ausgeschlossen.

§. 5.

Die Einschätzung der Bürger zum Zwecke der Einkommensteuer wird durch eine Commission bewirkt, welche aus dem Oberbürgermeister oder dessen Beigeordneten, 12 Mitgliedern des Gemeinderathes und 36 Einwohnern der Gemeinde gebildet wird. Zur Fassung eines gültigen Beschlusses werden mindestens die Hälfte der Gemeinderäthe und zwei Drittel der übrigen Mitglieder der Commission erfordert. Die Mitglieder dieser Commission fungiren nur für ein Jahr, können aber im folgenden wieder gewählt, resp. ernannt werden. Die Mitglieder des Gemeinderathes werden von diesem selbst gewählt; die übrigen 36 Mitglieder werden nebst 36 Stellvertretern nach § 85 der Gemeinde-Ordnung vom Oberbürgermeister ernannt. Zum Behuf dieser Einschätzung theilt der Oberbürgermeister der Commission ein Verzeichniß sämmtlicher steuerpflichtiger Einwohner, so wie sonstige amtliche Nachrichten mit, welche dazu dienen können, die Commission mit dem Vermögen und Einkommen der Steuerpflichtigen genauer bekannt zu machen. Die Einschätzung geschieht nach pflichtmäßigem Ermessen der Einschätzungs-Commission, nachdem 14 Tage vorher die Bürgerschaft aufgefordert worden, sich selbst einzuschätzen. Ein lästiges Eindringen in die persönlichen und Vermögens-Verhältnisse der Steuerpflichtigen soll vermieden, vielmehr vorzugsweise an allgemeinen, leicht in die Augen fallenden Merkmalen gehalten werden.

§. 6.

Sobald die Einschätzung vollendet ist, wird mit Rücksicht auf das Erforderniß des dem Gemeinde-Haushalte zu beschaffenden Betrages der zu erhebende Procentsatz vorbehaltlich der hoheren Genehmigung bestimmt. Nachdem dies geschehen, wird der Steuerbetrag jedes einzelnen Steuerpflichtigen berechnet und in die Heberolle eingetragen.

§. 7.

Nach Anfertigung und Vollziehung der Heberolle, und zwar mindestens zwei Monate vor dem Beginne der Steuer-Erhebung, wird jeder Steuerpflichtige von dem Betrage der von ihm zu entrichtenden Steuer und den Zahlungs-Terminen derselben schriftlich in Kenntniß gesetzt.

§. 8.

Reclamationen gegen die Veranlagung müssen binnen vier Wochen nach dem Empfange der [unleserliches Material] 7 gedachten Benachrichtigung bei dem Oberbürgermeister schriftlich eingereicht werden, widrigenfalls sie für den Zeitraum, auf welchen die Steuer-Rolle lautet, nicht berücksichtigt werden können. Wenn jedoch nach Ablauf der Reclamations-Frist ein bei der Abschätzung berücksichtigtes Object gänzlich wegfällt und somit das daraus bezogene Einkommen aufhört, z. B. wenn ein Haus abbrennt oder ein Gewerbe niedergelegt wird, so muß bei ausreichender Bescheinigung die Reclamation zu jeder Zeit beachtet und die Steuer verhältnißmäßig vermindert werden.

§. 9.

Die Zahlung der veranschlagten Steuer darf durch angebrachte Reclamationen oder Recurse niemals verzögert, muß vielmehr mit Vorbehalt späterer Ausgleichung in den fälligen Terminen unweigerlich geleistet werden.

§. 10.

Die eingegangenen Reclamationen werden von der Veranlagungs-Commission berathen; beharrt dieselbe bei ihrer früheren Meinung, so erstattet sie auf Grund der vorliegenden Verhandlungen dem Gemeinderathe mündlich Bericht, der dann vorbehaltlich des Recurses an die königliche Regierung darüber entscheidet.

§. 11.

Hat bei der Besteuerung ein formel unrichtiges Verfahren oder ein Irrthum Statt gefunden, so muß, sobald dieses zur Sprache kommt, von Amts wegen eine Berichtigung vorgenommen werden. In dieser Beziehung sind die Reclamationen an keine Frist oder Bedingung gebunden.

§. 12.

Ueber die vorkommenden Ab- und Zugänge der Steuerpflichtigen hat der Ober-Bürgermeister Listen zu führen. Die Abgangs-Liste dient zur Justification der Ausfälle. Die im Laufe des Jahres nach Aufstellung der jährlichen Rolle Einwandernden, resp. sich hier Niederlassenden werden erst im folgenden Jahre besteuert. Die Zugangs-Liste wird deßhalb der Veranlagungs-Commission mitgetheilt.

Köln, 19. März 1849.

Das königl. Ober-Bürgermeister-Amt.

Graeff.

Vorstehendes Regulativ wird auf Grund der durch Rescript der königlichen hohen Ministerien des Innern und der Finanzen vom 3. d. M. uns ertheilten Ermächtigung hiermit bestätigt.

Köln, 10. März 1849.

Königl. Regierung, Abtheilung des Innern.

Birk.

Vom 1. April l. J. ab erscheint in Frankfurt a. M.

Neue Deutsche Zeitung.

Organ der Demokratie.

Verantwortlicher Redakteur: Dr. Otto Lüning.

Die „Neue Deutsche Zeitung“ erscheint, mit Ausnahme des Sonntags, täglich in Folio-Format, und kostet am Orte des Erscheinens vorläufig noch vierteljährlich 2 fl. oder 1 Thlr. 4 Sgr. bei allen Großherzoglich Hessischen und Herzoglich Nassauischen Post-Anstalten 2 fl. 30 kr. z bei den übrigen Fürstl. Thurn- und Taxis'schen Posten tritt der auf diesen Stellen übliche Aufschlag ein.

Die unterzeichnete Verlagshandlung hofft der demokratischen Partei durch die Verlegung eines größeren demokratischen Organs nach dem Centralpunkt des politischen Lebens in Süddeutschland einen Dienst zu erweisen. Der Zeitung wird es hierdurch möglich sein, die neuen Nachrichten gleichzeitig mit den übrigen Frankfurter Blättern zu bringen, was bei der ungünstigeren Lage Darmstadt's unmöglich war.

Diejenigen, welche gesonnen sind, die Neue Deutsche Zeitung durch Zeichnung von Aktien zu unterstützen, werden gebeten, dies möglichst bald zu thun. Die seitherige Zeichnung macht zwar den Umzug möglich, deckt aber noch nicht das in Aussicht genommene Kapital. Aktienpläne, sowie Probenummern sind sowohl durch die Unterzeichnete, als auch durch Herrn Küchler (im Hause des Herrn V. Meidinger, gr. Eschenheimergasse Nr. 29 neu) und Herrn J. Ch. D. Ries (alte Mainzergasse Nr. 20 neu) in Frankfurt a. M. zu erhalten.

Die Verlagshandlung von C. W. Leske.

Die Hornisse eine im radikalsten Sinne von Heinrich Heise und Dr. Gottlieb Keller redigirte Zeitschrift erscheint auch im nächsten Quartal dreimal wöchentlich, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends, mindestens einen halben Bogen stark, und zwar in größerem Formate, als bisher, zum Abonnementspreis von 18 Sgr.

Pränumerirt wird bei allen kurhessischen Postanstalten welche auch Bestellungen von auswärtigen Poststellen annehmen, für Kassel bei der unterzeichneten Stelle.

Bei der großen Verbreitung des Blattes ‒ schon jetzt beträgt die Auflage 1750 Exemplare ‒, welche täglich mehr zunimmt, finden Anzeigen jeder Art, welche mit 1 Sgr. die gespaltene Petitzeile berechnet werden, die größte Verbreitung.

Kassel, Anfangs März 1849.

Die Expedition der „Hornisse.“

Obere Entengasse Nr. 132.

Einladung zum Abonnement auf die Neue Königsberger Zeitung.

Die Tendenz des Blattes ist durch den frühern Jahrgang zur Genüge bekannt.

Die Nachrichten aus Rußland werden unter den Deutschen Zeitungen von diesem Blatte zuerst gebracht.

Abonnementspreis pro Quartal 1 Thlr 7 1/2 Sgr.

Inserate werden die Zeilen mit 1 Sgr. berechnet.

Alle Postämter nehmen Bestellungen an.

Adolph Samter.

Einladung zum Abonnement auf die Dresdner Zeitung.

(Wahlspruch: „Des Volkes Wille ist Gesetz!“)

Organ der Demokratie, redigirt von Lindemau und Wittig.

Obgleich erst am Ende des zweiten Quartals ihres Erscheinens stehend, hat unsere Zeitung dennoch bereits im In- und Auslande eine zahlreiche Verbreitung gefunden und ist so ehrenvoll von bewährten Blättern unserer Partei genannt worden, daß wir wohl der Hoffnung Raum geben dürfen, den Kreis unserer Leser im neuen Quartal noch bedeutend erweitert zu sehen. Durch Gewinnung tüchtiger Korrespondenten in allen Theilen Deutschlands, so wie durch rascheste kritische Mittheilung der Verhandlungen der ersten wahrhaft sächsischen Volksvertretung werden wir fortfahren, das Unserige dazu beizutragen, dem Banner der Demokratie in immer weiteren Kreisen Anerkennung zu verschaffen. ‒ Das Format der Zeitung wird mit einem dem Leser bequemeren vertauscht werden, jedoch so, daß keine Verminderung des Stoffes dabei stattfindet. ‒ Der Preis des Vierteljahres ist 1 Thlr., und nehmen alle Postämter Bestellungen darauf an. Anzeigen aller Art werden mit 6 Pf. die gespaltene Zeile oder deren Raum berechnet.

Dresden, den 23. März 1849.

Die Redaktion der Dresdener Zeitung.

Die Bestellungen auf das zweite Vierteljahr 1849 bitten wir möglichst frühzeitig bei den betreffenden Postämtern zu machen, damit nicht den zu spät sich Meldenden unvollständige Exemplare geboten werden müssen. Die auswärtigen Abonnenten belieben sich mit ihren Bestellungen an die zunächst gelegenen Postämter und Zeitungsexpeditionen zu wenden. ‒ Die Dresdener Abonnenten, so wie die in Leipzig in der Buchhandlung von Mathes Abonnirenden erhalten das Blatt unentgeldlich zugeschickt.

Die Expedition der Dresdner Zeitung.

General-Versammlung des demokratischen Vereins zu Hilden, am nächsten Sonntag-Nachmittag 3 Uhr im Saale des Herrn Gastwirths Hölterhof.

Tages-Ordnung:

1) Arbeiterfrage;
2) Besprechung über einen Antrag an den Gemeinderath zu Hilden, wegen des Hilden-Haaner Communal-Weges.

Hilden, den 28. März 1849.

Der Vorstand.

Einladung zum Abonnement auf das zweite Quartal (1. April bis Ende Juni 1849) der Westfälischen Zeitung.

Redigirt von Dr. Ludwig Wihl und dem Abgeordneten Franz Löher.

Die Westfälische Zeitung erscheint täglich, mit Ausnahme des Montags, im Formate der Leipziger Illustrirten Zeitung mit dreispaltigen Kolumnen, und kostet vierteljährlich in der Expedition 18 Sgr., durch die Post bezogen im ganzen Umfange des Preuß. Staats 22 1/2 Sgr.; außerhalb Preußens etwas mehr.

Westfalen, das erst in neuester Zeit zu politischem Leben erwacht ist, hat die Blicke Deutschlands in manchem Betracht auf sich gezogen, nachdem es lange als ein abscurer, hinter der Rheinprovinz zurückgebliebener Theil des Vaterlandes angesehen worden ist. Die junge Presse hat nicht wenig zu diesem Aufschwunge beigetragen. Die Westfälische Zeitung war die erste, welche in geharnischten Leitartikeln und in geeigneter Zusammenstellung der Weltereignisse sich der Sache, des Volkes gegenüber den verrotteten ältern Zuständen angenommen hat. Es ist ihr gelungen, in kurzer Zeit sich Ansehen und Theilnahme zu verschaffen. Sie zählt eine Reihe hochgestellter Namen zu Mitarbeitern. Die Redaktion befindet sich in bewährter Hand. Wie die Redaktion ihre Aufgabe erfaßt hat, das beweist ihre bisherige Leistung und daß sie im gleichen Geiste fortfahren wird, ihr Programm. (Siehe die Probenummern.) Durch die Vergrößerung des Formats und die Eintheilung in drei Spalten bietet sie ein reiches Material. Dem Provinziellen wird, wie bisher, eine ganz besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Viele Correspondenten sind neu zu diesem Behufe engagirt worden. ‒ Durch die große Verbreitung, deren sie sich jetzt schon erfreut, eignet sie sich ganz besonders für Anzeigen aller Art, um deren frühzeitige Mittheilung hiermit ganz besonders gebeten wird. ‒ Bestellungen werden möglichst früh erbeten, damit vollständige Exemplare geliefert werden können.

Die Verlagshandlung von W. Crüwell in Paderborn.

Einladung.

Mit dem 1. April d. J. beginnt ein neues vierteljähriges Abonnement der Mannheimer Abendzeitung und ihres Unterhaltungsblattes „Rheinische Blätter.“

Der Preis derselben ist in ganz Baden mit dem Postaufschlag 2 fl. 30 kr., welcher sich außerhalb des Großherzogthums um Etwas erhöht. In Baiern, Preußen etc. ist der Preis jetzt ermäßigt.

Man abonnirt bei allen verehrlichen Postanstalten; für Frankreich, Spanien etc. bei Hrn. Alexander in Straßburg, Brandgasse Nr. 29, und Paris, Rue Notre-Dame de Nazareth 23, in London bei Hrn. Ewer et Comp., Newgate-Street Nr. 3.

Des richtigen Bezugs wegen bitten wir, die Bestellungen möglichst bald zu machen.

Ueber das am 20. März mit den Prozessen gegen „Struve und Blind“ beginnende Geschwornengericht haben wir ausführlichen Bericht in besonderen Beilagen.

Wer noch im Laufe des März abonnirt, erhält auf Verlangen die noch in diesem Monate erscheinenden Blätter unentgeldlich.

Volksfreunde und Volksvereine sind ersucht, für die Verbreitung des Blattes thätig zu sein.

Hôtel zum baierischen Hof in BERLIN Charlotten-Strasse Nr. 44 neben Hôtel de Rome an den Linden.

Ein Zimmer mit Bettin der Belle-Etage15 Sgr.
Ein Zimmer mit Bettin der 2. Etage12 1/2
Ein Zimmer mit Bettin der 3. Etage10
Ein Zimmer mit einem Bettmehr10
Ein Zimmer mit Cabinetmehr5

Ein mässiges Trinkgeld wird in Rechnung gebracht.

Ich bin für Unbemittelte Nachmittags von 2-4 Uhr unentgeldlich zu sprechen. Hochstraße 13 ‒ .

Dr. Leuffen, praktischer Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer.

Messingene, bleierne und guszeiserne Pumpen aller Art, empfehle ich zur gefälligen Abnahme, als: eiserne freistehende Säulen, Gestell- und Dreh-Pumpen, so wie messingene und bleierne Hauspumpen, von denen ich eine Auswahl in meinem Lager sowohl, als im Betrieb zur Ansicht aufgestellt habe. Für alle von mir gefertigten Pumpen wird eine hinlängliche Garantie geleistet.

Aug. Hönig, Altenmarkt Nr. 56 in Köln.

Ein ehemaliger Metterni'scher Staatsgefangener, nach langem Aufenthalte in London und den englischen Kolonien nach Deutschland rückkehrend ‒ wünscht Unterricht in der englischen Sprache (nach Robertson's System) und Literatur zu ertheilen. Würde auch erbötig sein, das englische Departement einer entschieden liberalen Zeitung zu unternehmen ‒ oder Uebersetzungen, wovon er wöchentlich zwei Bogen liefern könnte. Briefe an Ph. Dr. L. nimmt die Expedition in Empfang.

Wohnungs-Veränderung.

Unser Lager und Comptoir befindet sich seit heute am St. Marienplatz Nr. 2 dem Englischen Hof gegenüber.

Cöln, den 1. März 1849.

A. J. Rothschild Söhne.

Leinenhandlung en gros.

Central-Verein der Wahlmänner und Urwähler des Kreises Mülheim und Landkreises Köln.

Sonntag den 1. April, Nachmittags 3 Uhr, General-Versammlung in der Mailust zu Deutz.

Eine Auswahl sächsischer Kanarienvögel, so wie ostindische Gesellschaftsvögel, groß und klein, sind zu haben bei Hrn. Schumacher, auf dem Heumarkt Nro. 68.

Da wir bis nächsten Dienstag wieder abreisen, so bitten wir die Herren Liebhaber um baldigen Zuspruch.

A. Dölitsch.

Bei einer Familie, die gesonnen ist nach Amerika zu reisen, sucht ein braves ordentliches Dienstmädchen eine Stelle. Hierauf Reflektirende wollen gefälligst ihre Adresse an die Expedition dieses Blattes abgeben.

Ein beträchtliches Weingut an der Saar, in der best n Lage und im besten Zustande, nebst Wiesen, Ackerländereien, mehreren Morgen Waldung, außerdem aber den nöthigen Oekonomie-Gebäuden Wohn- und Kelterhaus, Gärten und schönem Bering, ist unter vortheilhaften Bedingungen zu verkaufen.

Lusttragende wollen sich gefälligst in portofreien Briefen an das Commissions-Comptoir von M. Emmel, Fleischstraße Nr. 461 in Trier wenden.

Kaiser-Bier, vorzügliche Weine, Backfische, Karpfen in Biersauce, Mainzer Käschen etc. in der oberländischen Küche, Langgasse Nr. 1.

Es wird ein Mädchen gesucht, die in häuslichen Arbeiten sowie im Nähen gut erfahren ist. Näheres unter Hutmacher Nr. 17.

Puppentheater.

Heute den 31. Januar 1849, auf allgemeines Verlangen:

Der glückliche Fischfang.

Lustspiel vom Bestevater, Hennesgen und Tünnes, in 3 Akten. ‒ Anfang 7 Uhr.

Der Gerant Korff.
Druck von J. W. Dietz, Hutmacher Nr. 17.

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        <head>Handelsnachrichten.</head>
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          <p>Schifffahrts-Anzeige.</p>
          <p>Köln, 29. März 1849.</p>
          <p>Angekommen.</p>
          <p>P. Zimmermann von Antwerpen mit 1716 Ctr. Ph. Kimpel und Joh. Hirschmann von Mainz. L. Heuß von Heilbronn.</p>
          <p>In Ladung.</p>
          <p>Nach Ruhrort bis Emmerich W. Pesch. Nach Düsseldorf bis Mülheim a. d. Ruhr A. Meyer. Nach Andernach und Neuwied M. Pera und J. Kremer. Nach Koblenz, der Mosel, der Saar u. Luxemburg P. G. Schlägel. Nach der Mosel der Saar u. nach Trier Nic. Bayer. Nach Bingen Wwe. Jonas. Nach Mainz Val. Pfaff. Nach dem Niedermain C. Rees. Nach dem Mittel- und Obermain Fr. Seelig. Nach Heilbronn Jac. Schmidt. Nach Kannstadt und Stuttgart Joh. Heck. Nach Worms und Mannheim Fr. Elbert und (im Sicherheitshafen) Jos. Jonas.</p>
          <p>Ferner: Nach Rotterdam Capt. Jurrius, Köln Nr. 18.<lb/>
Nach Amsterdam Capt. Baumann, Köln Nr. 14.</p>
          <p>Rheinhöhe: 7&#x2032; 6 1/2&#x2033;. Köln. Pegel.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Civilstand der Stadt Köln.</p>
          <p>Den 26. März 1849.</p>
          <p>Geburten.</p>
          <p>Sib. Maria Ther., T. v. Franz Hansmann, Fuhrm, Straßburgerg. &#x2012; Gottfr. Conr. Ferd., S. v. Ferd. Jos. Aloys Boecker, städtischer Steuer-Sekretär, Reinoldstr. &#x2012; Anna Gert., T. v. Eduard Jul. Schady, Assistent der Steuer-Direktion, Steinfelderg. &#x2012; Leonhard, S. v. Joh. Lacler, Tagl., kl. Griechenm. &#x2012; Emilian Andreas, S. v. dem verstorb. Andr. Theodor Olbertz, Kaufm., unter Taschenm. &#x2012; Ferd. Christian, S. v. Joh. Pet. Godenau, Schlosserm, Ehrenstr. &#x2012; Anna Elis. u. Anna Barbara, Zwill. v. Georg Wilh. Fischer, Faßb., Kostg. &#x2012; Maria Louise, T. v. Ernst Schnell, Schuhm., Thurnm.</p>
          <p>Sterbefälle.</p>
          <p>Clara Robert, 6 M. alt. Elisenstr. &#x2012; Anna Maria Mathilde Denz, 5 J. alt, kl. Brinkg. &#x2012; Wilh. Mertzenich, 14 T. alt, Lintg. &#x2012; Maxm. Steph. Hergersberg, 14 1/2 M. alt, Brückenstr. &#x2012; Sib. Maassen, Wwe. Heß, 61 J. alt, Heum. &#x2012; Gerh. van Maenen, ohne Geschäft, 84 J. alt, Wwr., Ulrichsg. &#x2012; Joh. Lawis, 16 M. alt, Himmelreich. &#x2012; Ursula Dichart, 2 J. 2 M. alt, Schemmerg. &#x2012; Heinr. Bungart, 2 J 3 W. alt, Spinnmühleng. &#x2012; Cath. Fischer, Wwe. Conrads, 55 J. alt, Schemmerg. &#x2012; Cornel. Hartmann, 17 J. alt, Ehrenstr. &#x2012; Clara Odenthal, geb. Oebels, 28 J. alt, Appellhofpl. &#x2012; Joh. Grützenbach, Steinhauer, 46 J. alt, verheir., Cäciliensp.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Bekanntmachung.</p>
          <p>Das vom Gemeinderathe festgestellte Regulativ für die Communal-Einkommensteuer ist unter'm 3. d. M. höhern Orts genehmigt worden.</p>
          <p>Indem ich dasselbe untenstehend hierdurch zur Kenntniß bringe, fordere ich die Bürgerschaft gemäß §. 5 des Regulativs zur Selbsteinschätzung mit dem Bemerken auf, daß die Listen zum Einzeichnen vom 19. d. M. bis zum 2. April auf dem Büreau des Beigeordneten Herrn Küchen, von Morgens 10 bis 1 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr offen liegen.</p>
          <p>Köln, den 16. März 1849.</p>
          <p>Der komm. Ober-Bürgermeister, Graeff.</p>
          <p>Regulativ für die Einkommensteuer der Stadt Köln.</p>
          <p>§. 1.</p>
          <p>Der zu erhebenden Communal-Einkommensteuer unterliegen alle, ein selbstständiges Einkommen beziehenden Personen, welche innerhalb des Gemeinde-Bezirkes ihren persönlichen Wohnsitz haben.</p>
          <p>§. 2.</p>
          <p>Jeder zur Zahlung der Communal-Einkommensteuer Verpflichtete wird zu derselben nach seinem gesammten Einkommen veranlagt, ohne Unterschied, ob ihm dasselbe inneehalb des Gemeinde-Bezirkes oder von anderen Orten zufließt.</p>
          <p>§. 3.</p>
          <p>Servisberechtigte aktive Militär-Personen, imgleichen auf Inaktivitäts-Gehalt gesetzte Offiziere und Militär-Beamten, so wie Geistliche und Schullehrer sind, in so weit die §§. 28 und 29 der Communal-Ordnung maßgebend sind, von der Einkommensteuer befreit. Wegen der Besteuerung des Dienst-Einkommens der Beamten kommen die Vorschriften des Gesetzes vom 11. Juli 1822 und der Kabinets-Ordre vom 14. Mai 1832, außerdem die durch die Kabinets-Ordre vom 21. Januar 1829 angeordneten Befreiungen und Beschränkungen in Anwendung.</p>
          <p>§. 4.</p>
          <p>Individuen, welche innerhalb des Gemeinde-Bezirkes keinen persönlichen Wohnsitz haben, so wie der königliche Fiskus, Corporationen, Kirchen, Schulen, milde Stiftungen und moralische Personen jeder Art können zur Einkommensteuer niemals herangezogen werden, wenn sie auch innerhalb des Gemeinde-Bezirkes Grundstücke besitzen oder auf andere Weise ein Einkommen beziehen. Hierdurch wird jedoch die Heranziehung der Pächter, Administratoren oder Nießbraucher von Grundstücken, welche dem Fiskus, den Kirchen, Schulen etc. gehören, so wie der innerhalb des Geminde-Bannes wohnenden Vertreter des Fiskus, einer Corporation, Stiftung etc. nach ihrem persönlichen Einkommen zur Einkommensteuer nicht ausgeschlossen.</p>
          <p>§. 5.</p>
          <p>Die Einschätzung der Bürger zum Zwecke der Einkommensteuer wird durch eine Commission bewirkt, welche aus dem Oberbürgermeister oder dessen Beigeordneten, 12 Mitgliedern des Gemeinderathes und 36 Einwohnern der Gemeinde gebildet wird. Zur Fassung eines gültigen Beschlusses werden mindestens die Hälfte der Gemeinderäthe und zwei Drittel der übrigen Mitglieder der Commission erfordert. Die Mitglieder dieser Commission fungiren nur für ein Jahr, können aber im folgenden wieder gewählt, resp. ernannt werden. Die Mitglieder des Gemeinderathes werden von diesem selbst gewählt; die übrigen 36 Mitglieder werden nebst 36 Stellvertretern nach § 85 der Gemeinde-Ordnung vom Oberbürgermeister ernannt. Zum Behuf dieser Einschätzung theilt der Oberbürgermeister der Commission ein Verzeichniß sämmtlicher steuerpflichtiger Einwohner, so wie sonstige amtliche Nachrichten mit, welche dazu dienen können, die Commission mit dem Vermögen und Einkommen der Steuerpflichtigen genauer bekannt zu machen. Die Einschätzung geschieht nach pflichtmäßigem Ermessen der Einschätzungs-Commission, nachdem 14 Tage vorher die Bürgerschaft aufgefordert worden, sich selbst einzuschätzen. Ein lästiges Eindringen in die persönlichen und Vermögens-Verhältnisse der Steuerpflichtigen soll vermieden, vielmehr vorzugsweise an allgemeinen, leicht in die Augen fallenden Merkmalen gehalten werden.</p>
          <p>§. 6.</p>
          <p>Sobald die Einschätzung vollendet ist, wird mit Rücksicht auf das Erforderniß des dem Gemeinde-Haushalte zu beschaffenden Betrages der zu erhebende Procentsatz vorbehaltlich der hoheren Genehmigung bestimmt. Nachdem dies geschehen, wird der Steuerbetrag jedes einzelnen Steuerpflichtigen berechnet und in die Heberolle eingetragen.</p>
          <p>§. 7.</p>
          <p>Nach Anfertigung und Vollziehung der Heberolle, und zwar mindestens zwei Monate vor dem Beginne der Steuer-Erhebung, wird jeder Steuerpflichtige von dem Betrage der von ihm zu entrichtenden Steuer und den Zahlungs-Terminen derselben schriftlich in Kenntniß gesetzt.</p>
          <p>§. 8.</p>
          <p>Reclamationen gegen die Veranlagung müssen binnen vier Wochen nach dem Empfange der <gap reason="illegible"/> 7 gedachten Benachrichtigung bei dem Oberbürgermeister schriftlich eingereicht werden, widrigenfalls sie für den Zeitraum, auf welchen die Steuer-Rolle lautet, nicht berücksichtigt werden können. Wenn jedoch nach Ablauf der Reclamations-Frist ein bei der Abschätzung berücksichtigtes Object gänzlich wegfällt und somit das daraus bezogene Einkommen aufhört, z. B. wenn ein Haus abbrennt oder ein Gewerbe niedergelegt wird, so muß bei ausreichender Bescheinigung die Reclamation zu jeder Zeit beachtet und die Steuer verhältnißmäßig vermindert werden.</p>
          <p>§. 9.</p>
          <p>Die Zahlung der veranschlagten Steuer darf durch angebrachte Reclamationen oder Recurse niemals verzögert, muß vielmehr mit Vorbehalt späterer Ausgleichung in den fälligen Terminen unweigerlich geleistet werden.</p>
          <p>§. 10.</p>
          <p>Die eingegangenen Reclamationen werden von der Veranlagungs-Commission berathen; beharrt dieselbe bei ihrer früheren Meinung, so erstattet sie auf Grund der vorliegenden Verhandlungen dem Gemeinderathe mündlich Bericht, der dann vorbehaltlich des Recurses an die königliche Regierung darüber entscheidet.</p>
          <p>§. 11.</p>
          <p>Hat bei der Besteuerung ein formel unrichtiges Verfahren oder ein Irrthum Statt gefunden, so muß, sobald dieses zur Sprache kommt, von Amts wegen eine Berichtigung vorgenommen werden. In dieser Beziehung sind die Reclamationen an keine Frist oder Bedingung gebunden.</p>
          <p>§. 12.</p>
          <p>Ueber die vorkommenden Ab- und Zugänge der Steuerpflichtigen hat der Ober-Bürgermeister Listen zu führen. Die Abgangs-Liste dient zur Justification der Ausfälle. Die im Laufe des Jahres nach Aufstellung der jährlichen Rolle Einwandernden, resp. sich hier Niederlassenden werden erst im folgenden Jahre besteuert. Die Zugangs-Liste wird deßhalb der Veranlagungs-Commission mitgetheilt.</p>
          <p>Köln, 19. März 1849.</p>
          <p>Das königl. Ober-Bürgermeister-Amt.</p>
          <p>Graeff.</p>
          <p>Vorstehendes Regulativ wird auf Grund der durch Rescript der königlichen hohen Ministerien des Innern und der Finanzen vom 3. d. M. uns ertheilten Ermächtigung hiermit bestätigt.</p>
          <p>Köln, 10. März 1849.</p>
          <p>Königl. Regierung, Abtheilung des Innern.</p>
          <p>Birk.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Vom 1. April l. J. ab erscheint in Frankfurt a. M.</p>
          <p>Neue Deutsche Zeitung.</p>
          <p>Organ der Demokratie.</p>
          <p>Verantwortlicher Redakteur: Dr. Otto Lüning.</p>
          <p>Die &#x201E;Neue Deutsche Zeitung&#x201C; erscheint, mit Ausnahme des Sonntags, täglich in Folio-Format, und kostet am Orte des Erscheinens vorläufig noch vierteljährlich 2 fl. oder 1 Thlr. 4 Sgr. bei allen Großherzoglich Hessischen und Herzoglich Nassauischen Post-Anstalten 2 fl. 30 kr. z bei den übrigen Fürstl. Thurn- und Taxis'schen Posten tritt der auf diesen Stellen übliche Aufschlag ein.</p>
          <p>Die unterzeichnete Verlagshandlung hofft der demokratischen Partei durch die Verlegung eines größeren demokratischen Organs nach dem Centralpunkt des politischen Lebens in Süddeutschland einen Dienst zu erweisen. Der Zeitung wird es hierdurch möglich sein, die neuen Nachrichten gleichzeitig mit den übrigen Frankfurter Blättern zu bringen, was bei der ungünstigeren Lage Darmstadt's unmöglich war.</p>
          <p>Diejenigen, welche gesonnen sind, die Neue Deutsche Zeitung durch Zeichnung von Aktien zu unterstützen, werden gebeten, dies möglichst bald zu thun. Die seitherige Zeichnung macht zwar den Umzug möglich, deckt aber noch nicht das in Aussicht genommene Kapital. Aktienpläne, sowie Probenummern sind sowohl durch die Unterzeichnete, als auch durch Herrn Küchler (im Hause des Herrn V. Meidinger, gr. Eschenheimergasse Nr. 29 neu) und Herrn J. Ch. D. Ries (alte Mainzergasse Nr. 20 neu) in Frankfurt a. M. zu erhalten.</p>
          <p>Die Verlagshandlung von C. W. Leske.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Die Hornisse eine im radikalsten Sinne von Heinrich Heise und Dr. Gottlieb Keller redigirte Zeitschrift erscheint auch im nächsten Quartal dreimal wöchentlich, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends, mindestens einen halben Bogen stark, und zwar in größerem Formate, als bisher, zum Abonnementspreis von 18 Sgr.</p>
          <p>Pränumerirt wird bei allen kurhessischen Postanstalten welche auch Bestellungen von auswärtigen Poststellen annehmen, für Kassel bei der unterzeichneten Stelle.</p>
          <p>Bei der großen Verbreitung des Blattes &#x2012; schon jetzt beträgt die Auflage 1750 Exemplare &#x2012;, welche täglich mehr zunimmt, finden Anzeigen jeder Art, welche mit 1 Sgr. die gespaltene Petitzeile berechnet werden, die größte Verbreitung.</p>
          <p>Kassel, Anfangs März 1849.</p>
          <p>Die Expedition der &#x201E;Hornisse.&#x201C;</p>
          <p>Obere Entengasse Nr. 132.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Einladung zum Abonnement auf die Neue Königsberger Zeitung.</p>
          <p>Die Tendenz des Blattes ist durch den frühern Jahrgang zur Genüge bekannt.</p>
          <p>Die Nachrichten aus Rußland werden unter den Deutschen Zeitungen von diesem Blatte zuerst gebracht.</p>
          <p>Abonnementspreis pro Quartal 1 Thlr 7 1/2 Sgr.</p>
          <p>Inserate werden die Zeilen mit 1 Sgr. berechnet.</p>
          <p>Alle Postämter nehmen Bestellungen an.</p>
          <p>Adolph Samter.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Einladung zum Abonnement auf die Dresdner Zeitung.</p>
          <p>(Wahlspruch: &#x201E;Des Volkes Wille ist Gesetz!&#x201C;)</p>
          <p>Organ der Demokratie, redigirt von Lindemau und Wittig.</p>
          <p>Obgleich erst am Ende des zweiten Quartals ihres Erscheinens stehend, hat unsere Zeitung dennoch bereits im In- und Auslande eine zahlreiche Verbreitung gefunden und ist so ehrenvoll von bewährten Blättern unserer Partei genannt worden, daß wir wohl der Hoffnung Raum geben dürfen, den Kreis unserer Leser im neuen Quartal noch bedeutend erweitert zu sehen. Durch Gewinnung tüchtiger Korrespondenten in allen Theilen Deutschlands, so wie durch rascheste kritische Mittheilung der Verhandlungen der ersten wahrhaft sächsischen Volksvertretung werden wir fortfahren, das Unserige dazu beizutragen, dem Banner der Demokratie in immer weiteren Kreisen Anerkennung zu verschaffen. &#x2012; Das Format der Zeitung wird mit einem dem Leser bequemeren vertauscht werden, jedoch so, daß keine Verminderung des Stoffes dabei stattfindet. &#x2012; Der Preis des Vierteljahres ist 1 Thlr., und nehmen alle Postämter Bestellungen darauf an. Anzeigen aller Art werden mit 6 Pf. die gespaltene Zeile oder deren Raum berechnet.</p>
          <p>Dresden, den 23. März 1849.</p>
          <p>Die Redaktion der Dresdener Zeitung.</p>
          <p>Die Bestellungen auf das zweite Vierteljahr 1849 bitten wir möglichst frühzeitig bei den betreffenden Postämtern zu machen, damit nicht den zu spät sich Meldenden unvollständige Exemplare geboten werden müssen. Die auswärtigen Abonnenten belieben sich mit ihren Bestellungen an die zunächst gelegenen Postämter und Zeitungsexpeditionen zu wenden. &#x2012; Die Dresdener Abonnenten, so wie die in Leipzig in der Buchhandlung von Mathes Abonnirenden erhalten das Blatt unentgeldlich zugeschickt.</p>
          <p>Die Expedition der Dresdner Zeitung.</p>
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          <p>General-Versammlung des demokratischen Vereins zu Hilden, am nächsten Sonntag-Nachmittag 3 Uhr im Saale des Herrn Gastwirths Hölterhof.</p>
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2) Besprechung über einen Antrag an den Gemeinderath zu Hilden, wegen des Hilden-Haaner Communal-Weges.</p>
          <p>Hilden, den 28. März 1849.</p>
          <p>Der Vorstand.</p>
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          <p>Einladung zum Abonnement auf das zweite Quartal (1. April bis Ende Juni 1849) der Westfälischen Zeitung.</p>
          <p>Redigirt von Dr. Ludwig Wihl und dem Abgeordneten Franz Löher.</p>
          <p>Die Westfälische Zeitung erscheint täglich, mit Ausnahme des Montags, im Formate der Leipziger Illustrirten Zeitung mit dreispaltigen Kolumnen, und kostet vierteljährlich in der Expedition 18 Sgr., durch die Post bezogen im ganzen Umfange des Preuß. Staats 22 1/2 Sgr.; außerhalb Preußens etwas mehr.</p>
          <p>Westfalen, das erst in neuester Zeit zu politischem Leben erwacht ist, hat die Blicke Deutschlands in manchem Betracht auf sich gezogen, nachdem es lange als ein abscurer, hinter der Rheinprovinz zurückgebliebener Theil des Vaterlandes angesehen worden ist. Die junge Presse hat nicht wenig zu diesem Aufschwunge beigetragen. Die Westfälische Zeitung war die erste, welche in geharnischten Leitartikeln und in geeigneter Zusammenstellung der Weltereignisse sich der Sache, des Volkes gegenüber den verrotteten ältern Zuständen angenommen hat. Es ist ihr gelungen, in kurzer Zeit sich Ansehen und Theilnahme zu verschaffen. Sie zählt eine Reihe hochgestellter Namen zu Mitarbeitern. Die Redaktion befindet sich in bewährter Hand. Wie die Redaktion ihre Aufgabe erfaßt hat, das beweist ihre bisherige Leistung und daß sie im gleichen Geiste fortfahren wird, ihr Programm. (Siehe die Probenummern.) Durch die Vergrößerung des Formats und die Eintheilung in drei Spalten bietet sie ein reiches Material. Dem Provinziellen wird, wie bisher, eine ganz besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Viele Correspondenten sind neu zu diesem Behufe engagirt worden. &#x2012; Durch die große Verbreitung, deren sie sich jetzt schon erfreut, eignet sie sich ganz besonders für Anzeigen aller Art, um deren frühzeitige Mittheilung hiermit ganz besonders gebeten wird. &#x2012; Bestellungen werden möglichst früh erbeten, damit vollständige Exemplare geliefert werden können.</p>
          <p>Die Verlagshandlung von W. Crüwell in Paderborn.</p>
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          <p>Einladung.</p>
          <p>Mit dem 1. April d. J. beginnt ein neues vierteljähriges Abonnement der Mannheimer Abendzeitung und ihres Unterhaltungsblattes &#x201E;Rheinische Blätter.&#x201C;</p>
          <p>Der Preis derselben ist in ganz Baden mit dem Postaufschlag 2 fl. 30 kr., welcher sich außerhalb des Großherzogthums um Etwas erhöht. In Baiern, Preußen etc. ist der Preis jetzt ermäßigt.</p>
          <p>Man abonnirt bei allen verehrlichen Postanstalten; für Frankreich, Spanien etc. bei Hrn. Alexander in Straßburg, Brandgasse Nr. 29, und Paris, Rue Notre-Dame de Nazareth 23, in London bei Hrn. Ewer et Comp., Newgate-Street Nr. 3.</p>
          <p>Des richtigen Bezugs wegen bitten wir, die Bestellungen möglichst bald zu machen.</p>
          <p>Ueber das am 20. März mit den Prozessen gegen &#x201E;Struve und Blind&#x201C; beginnende Geschwornengericht haben wir ausführlichen Bericht in besonderen Beilagen.</p>
          <p>Wer noch im Laufe des März abonnirt, erhält auf Verlangen die noch in diesem Monate erscheinenden Blätter unentgeldlich.</p>
          <p>Volksfreunde und Volksvereine sind ersucht, für die Verbreitung des Blattes thätig zu sein.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Hôtel zum baierischen Hof in BERLIN Charlotten-Strasse Nr. 44 neben Hôtel de Rome an den Linden.</p>
          <table>
            <row>
              <cell>Ein Zimmer mit Bett</cell>
              <cell>in der Belle-Etage</cell>
              <cell>15 Sgr.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>Ein Zimmer mit Bett</cell>
              <cell>in der 2. Etage</cell>
              <cell>12 1/2</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>Ein Zimmer mit Bett</cell>
              <cell>in der 3. Etage</cell>
              <cell>10</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>Ein Zimmer mit einem Bett</cell>
              <cell>mehr</cell>
              <cell>10</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>Ein Zimmer mit Cabinet</cell>
              <cell>mehr</cell>
              <cell>5</cell>
            </row>
          </table>
          <p>Ein mässiges Trinkgeld wird in Rechnung gebracht.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Ich bin für Unbemittelte Nachmittags von 2-4 Uhr unentgeldlich zu sprechen. Hochstraße 13 &#x2012; .</p>
          <p>Dr. Leuffen, praktischer Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Messingene, bleierne und guszeiserne Pumpen aller Art, empfehle ich zur gefälligen Abnahme, als: eiserne freistehende Säulen, Gestell- und Dreh-Pumpen, so wie messingene und bleierne Hauspumpen, von denen ich eine Auswahl in meinem Lager sowohl, als im Betrieb zur Ansicht aufgestellt habe. Für alle von mir gefertigten Pumpen wird eine hinlängliche Garantie geleistet.</p>
          <p>Aug. Hönig, Altenmarkt Nr. 56 in Köln.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Ein ehemaliger Metterni'scher Staatsgefangener, nach langem Aufenthalte in London und den englischen Kolonien nach Deutschland rückkehrend &#x2012; wünscht Unterricht in der englischen Sprache (nach Robertson's System) und Literatur zu ertheilen. Würde auch erbötig sein, das englische Departement einer entschieden liberalen Zeitung zu unternehmen &#x2012; oder Uebersetzungen, wovon er wöchentlich zwei Bogen liefern könnte. Briefe an Ph. Dr. L. nimmt die Expedition in Empfang.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Wohnungs-Veränderung.</p>
          <p>Unser Lager und Comptoir befindet sich seit heute am St. Marienplatz Nr. 2 dem Englischen Hof gegenüber.</p>
          <p>Cöln, den 1. März 1849.</p>
          <p>A. J. Rothschild Söhne.</p>
          <p>Leinenhandlung en gros.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Central-Verein der Wahlmänner und Urwähler des Kreises Mülheim und Landkreises Köln.</p>
          <p>Sonntag den 1. April, Nachmittags 3 Uhr, General-Versammlung in der Mailust zu Deutz.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Eine Auswahl sächsischer Kanarienvögel, so wie ostindische Gesellschaftsvögel, groß und klein, sind zu haben bei Hrn. Schumacher, auf dem Heumarkt Nro. 68.</p>
          <p>Da wir bis nächsten Dienstag wieder abreisen, so bitten wir die Herren Liebhaber um baldigen Zuspruch.</p>
          <p>A. Dölitsch.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Bei einer Familie, die gesonnen ist nach Amerika zu reisen, sucht ein braves ordentliches Dienstmädchen eine Stelle. Hierauf Reflektirende wollen gefälligst ihre Adresse an die Expedition dieses Blattes abgeben.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Ein beträchtliches Weingut an der Saar, in der best n Lage und im besten Zustande, nebst Wiesen, Ackerländereien, mehreren Morgen Waldung, außerdem aber den nöthigen Oekonomie-Gebäuden Wohn- und Kelterhaus, Gärten und schönem Bering, ist unter vortheilhaften Bedingungen zu verkaufen.</p>
          <p>Lusttragende wollen sich gefälligst in portofreien Briefen an das Commissions-Comptoir von M. Emmel, Fleischstraße Nr. 461 in Trier wenden.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Kaiser-Bier, vorzügliche Weine, Backfische, Karpfen in Biersauce, Mainzer Käschen etc. in der oberländischen Küche, Langgasse Nr. 1.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Es wird ein Mädchen gesucht, die in häuslichen Arbeiten sowie im Nähen gut erfahren ist. Näheres unter Hutmacher Nr. 17.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Puppentheater.</p>
          <p>Heute den 31. Januar 1849, auf allgemeines Verlangen:</p>
          <p>Der glückliche Fischfang.</p>
          <p>Lustspiel vom Bestevater, Hennesgen und Tünnes, in 3 Akten. &#x2012; Anfang 7 Uhr.</p>
        </div>
      </div>
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        <p>Der Gerant <hi rendition="#g">Korff.</hi><lb/>
Druck von J. W. <hi rendition="#g">Dietz,</hi> Hutmacher Nr. 17.</p>
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</TEI>
[1464/0004] Handelsnachrichten. _ Schifffahrts-Anzeige. Köln, 29. März 1849. Angekommen. P. Zimmermann von Antwerpen mit 1716 Ctr. Ph. Kimpel und Joh. Hirschmann von Mainz. L. Heuß von Heilbronn. In Ladung. Nach Ruhrort bis Emmerich W. Pesch. Nach Düsseldorf bis Mülheim a. d. Ruhr A. Meyer. Nach Andernach und Neuwied M. Pera und J. Kremer. Nach Koblenz, der Mosel, der Saar u. Luxemburg P. G. Schlägel. Nach der Mosel der Saar u. nach Trier Nic. Bayer. Nach Bingen Wwe. Jonas. Nach Mainz Val. Pfaff. Nach dem Niedermain C. Rees. Nach dem Mittel- und Obermain Fr. Seelig. Nach Heilbronn Jac. Schmidt. Nach Kannstadt und Stuttgart Joh. Heck. Nach Worms und Mannheim Fr. Elbert und (im Sicherheitshafen) Jos. Jonas. Ferner: Nach Rotterdam Capt. Jurrius, Köln Nr. 18. Nach Amsterdam Capt. Baumann, Köln Nr. 14. Rheinhöhe: 7′ 6 1/2″. Köln. Pegel. Civilstand der Stadt Köln. Den 26. März 1849. Geburten. Sib. Maria Ther., T. v. Franz Hansmann, Fuhrm, Straßburgerg. ‒ Gottfr. Conr. Ferd., S. v. Ferd. Jos. Aloys Boecker, städtischer Steuer-Sekretär, Reinoldstr. ‒ Anna Gert., T. v. Eduard Jul. Schady, Assistent der Steuer-Direktion, Steinfelderg. ‒ Leonhard, S. v. Joh. Lacler, Tagl., kl. Griechenm. ‒ Emilian Andreas, S. v. dem verstorb. Andr. Theodor Olbertz, Kaufm., unter Taschenm. ‒ Ferd. Christian, S. v. Joh. Pet. Godenau, Schlosserm, Ehrenstr. ‒ Anna Elis. u. Anna Barbara, Zwill. v. Georg Wilh. Fischer, Faßb., Kostg. ‒ Maria Louise, T. v. Ernst Schnell, Schuhm., Thurnm. Sterbefälle. Clara Robert, 6 M. alt. Elisenstr. ‒ Anna Maria Mathilde Denz, 5 J. alt, kl. Brinkg. ‒ Wilh. Mertzenich, 14 T. alt, Lintg. ‒ Maxm. Steph. Hergersberg, 14 1/2 M. alt, Brückenstr. ‒ Sib. Maassen, Wwe. Heß, 61 J. alt, Heum. ‒ Gerh. van Maenen, ohne Geschäft, 84 J. alt, Wwr., Ulrichsg. ‒ Joh. Lawis, 16 M. alt, Himmelreich. ‒ Ursula Dichart, 2 J. 2 M. alt, Schemmerg. ‒ Heinr. Bungart, 2 J 3 W. alt, Spinnmühleng. ‒ Cath. Fischer, Wwe. Conrads, 55 J. alt, Schemmerg. ‒ Cornel. Hartmann, 17 J. alt, Ehrenstr. ‒ Clara Odenthal, geb. Oebels, 28 J. alt, Appellhofpl. ‒ Joh. Grützenbach, Steinhauer, 46 J. alt, verheir., Cäciliensp. Bekanntmachung. Das vom Gemeinderathe festgestellte Regulativ für die Communal-Einkommensteuer ist unter'm 3. d. M. höhern Orts genehmigt worden. Indem ich dasselbe untenstehend hierdurch zur Kenntniß bringe, fordere ich die Bürgerschaft gemäß §. 5 des Regulativs zur Selbsteinschätzung mit dem Bemerken auf, daß die Listen zum Einzeichnen vom 19. d. M. bis zum 2. April auf dem Büreau des Beigeordneten Herrn Küchen, von Morgens 10 bis 1 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr offen liegen. Köln, den 16. März 1849. Der komm. Ober-Bürgermeister, Graeff. Regulativ für die Einkommensteuer der Stadt Köln. §. 1. Der zu erhebenden Communal-Einkommensteuer unterliegen alle, ein selbstständiges Einkommen beziehenden Personen, welche innerhalb des Gemeinde-Bezirkes ihren persönlichen Wohnsitz haben. §. 2. Jeder zur Zahlung der Communal-Einkommensteuer Verpflichtete wird zu derselben nach seinem gesammten Einkommen veranlagt, ohne Unterschied, ob ihm dasselbe inneehalb des Gemeinde-Bezirkes oder von anderen Orten zufließt. §. 3. Servisberechtigte aktive Militär-Personen, imgleichen auf Inaktivitäts-Gehalt gesetzte Offiziere und Militär-Beamten, so wie Geistliche und Schullehrer sind, in so weit die §§. 28 und 29 der Communal-Ordnung maßgebend sind, von der Einkommensteuer befreit. Wegen der Besteuerung des Dienst-Einkommens der Beamten kommen die Vorschriften des Gesetzes vom 11. Juli 1822 und der Kabinets-Ordre vom 14. Mai 1832, außerdem die durch die Kabinets-Ordre vom 21. Januar 1829 angeordneten Befreiungen und Beschränkungen in Anwendung. §. 4. Individuen, welche innerhalb des Gemeinde-Bezirkes keinen persönlichen Wohnsitz haben, so wie der königliche Fiskus, Corporationen, Kirchen, Schulen, milde Stiftungen und moralische Personen jeder Art können zur Einkommensteuer niemals herangezogen werden, wenn sie auch innerhalb des Gemeinde-Bezirkes Grundstücke besitzen oder auf andere Weise ein Einkommen beziehen. Hierdurch wird jedoch die Heranziehung der Pächter, Administratoren oder Nießbraucher von Grundstücken, welche dem Fiskus, den Kirchen, Schulen etc. gehören, so wie der innerhalb des Geminde-Bannes wohnenden Vertreter des Fiskus, einer Corporation, Stiftung etc. nach ihrem persönlichen Einkommen zur Einkommensteuer nicht ausgeschlossen. §. 5. Die Einschätzung der Bürger zum Zwecke der Einkommensteuer wird durch eine Commission bewirkt, welche aus dem Oberbürgermeister oder dessen Beigeordneten, 12 Mitgliedern des Gemeinderathes und 36 Einwohnern der Gemeinde gebildet wird. Zur Fassung eines gültigen Beschlusses werden mindestens die Hälfte der Gemeinderäthe und zwei Drittel der übrigen Mitglieder der Commission erfordert. Die Mitglieder dieser Commission fungiren nur für ein Jahr, können aber im folgenden wieder gewählt, resp. ernannt werden. Die Mitglieder des Gemeinderathes werden von diesem selbst gewählt; die übrigen 36 Mitglieder werden nebst 36 Stellvertretern nach § 85 der Gemeinde-Ordnung vom Oberbürgermeister ernannt. Zum Behuf dieser Einschätzung theilt der Oberbürgermeister der Commission ein Verzeichniß sämmtlicher steuerpflichtiger Einwohner, so wie sonstige amtliche Nachrichten mit, welche dazu dienen können, die Commission mit dem Vermögen und Einkommen der Steuerpflichtigen genauer bekannt zu machen. Die Einschätzung geschieht nach pflichtmäßigem Ermessen der Einschätzungs-Commission, nachdem 14 Tage vorher die Bürgerschaft aufgefordert worden, sich selbst einzuschätzen. Ein lästiges Eindringen in die persönlichen und Vermögens-Verhältnisse der Steuerpflichtigen soll vermieden, vielmehr vorzugsweise an allgemeinen, leicht in die Augen fallenden Merkmalen gehalten werden. §. 6. Sobald die Einschätzung vollendet ist, wird mit Rücksicht auf das Erforderniß des dem Gemeinde-Haushalte zu beschaffenden Betrages der zu erhebende Procentsatz vorbehaltlich der hoheren Genehmigung bestimmt. Nachdem dies geschehen, wird der Steuerbetrag jedes einzelnen Steuerpflichtigen berechnet und in die Heberolle eingetragen. §. 7. Nach Anfertigung und Vollziehung der Heberolle, und zwar mindestens zwei Monate vor dem Beginne der Steuer-Erhebung, wird jeder Steuerpflichtige von dem Betrage der von ihm zu entrichtenden Steuer und den Zahlungs-Terminen derselben schriftlich in Kenntniß gesetzt. §. 8. Reclamationen gegen die Veranlagung müssen binnen vier Wochen nach dem Empfange der _ 7 gedachten Benachrichtigung bei dem Oberbürgermeister schriftlich eingereicht werden, widrigenfalls sie für den Zeitraum, auf welchen die Steuer-Rolle lautet, nicht berücksichtigt werden können. Wenn jedoch nach Ablauf der Reclamations-Frist ein bei der Abschätzung berücksichtigtes Object gänzlich wegfällt und somit das daraus bezogene Einkommen aufhört, z. B. wenn ein Haus abbrennt oder ein Gewerbe niedergelegt wird, so muß bei ausreichender Bescheinigung die Reclamation zu jeder Zeit beachtet und die Steuer verhältnißmäßig vermindert werden. §. 9. Die Zahlung der veranschlagten Steuer darf durch angebrachte Reclamationen oder Recurse niemals verzögert, muß vielmehr mit Vorbehalt späterer Ausgleichung in den fälligen Terminen unweigerlich geleistet werden. §. 10. Die eingegangenen Reclamationen werden von der Veranlagungs-Commission berathen; beharrt dieselbe bei ihrer früheren Meinung, so erstattet sie auf Grund der vorliegenden Verhandlungen dem Gemeinderathe mündlich Bericht, der dann vorbehaltlich des Recurses an die königliche Regierung darüber entscheidet. §. 11. Hat bei der Besteuerung ein formel unrichtiges Verfahren oder ein Irrthum Statt gefunden, so muß, sobald dieses zur Sprache kommt, von Amts wegen eine Berichtigung vorgenommen werden. In dieser Beziehung sind die Reclamationen an keine Frist oder Bedingung gebunden. §. 12. Ueber die vorkommenden Ab- und Zugänge der Steuerpflichtigen hat der Ober-Bürgermeister Listen zu führen. Die Abgangs-Liste dient zur Justification der Ausfälle. Die im Laufe des Jahres nach Aufstellung der jährlichen Rolle Einwandernden, resp. sich hier Niederlassenden werden erst im folgenden Jahre besteuert. Die Zugangs-Liste wird deßhalb der Veranlagungs-Commission mitgetheilt. Köln, 19. März 1849. Das königl. Ober-Bürgermeister-Amt. Graeff. Vorstehendes Regulativ wird auf Grund der durch Rescript der königlichen hohen Ministerien des Innern und der Finanzen vom 3. d. M. uns ertheilten Ermächtigung hiermit bestätigt. Köln, 10. März 1849. Königl. Regierung, Abtheilung des Innern. Birk. Vom 1. April l. J. ab erscheint in Frankfurt a. M. Neue Deutsche Zeitung. Organ der Demokratie. Verantwortlicher Redakteur: Dr. Otto Lüning. Die „Neue Deutsche Zeitung“ erscheint, mit Ausnahme des Sonntags, täglich in Folio-Format, und kostet am Orte des Erscheinens vorläufig noch vierteljährlich 2 fl. oder 1 Thlr. 4 Sgr. bei allen Großherzoglich Hessischen und Herzoglich Nassauischen Post-Anstalten 2 fl. 30 kr. z bei den übrigen Fürstl. Thurn- und Taxis'schen Posten tritt der auf diesen Stellen übliche Aufschlag ein. Die unterzeichnete Verlagshandlung hofft der demokratischen Partei durch die Verlegung eines größeren demokratischen Organs nach dem Centralpunkt des politischen Lebens in Süddeutschland einen Dienst zu erweisen. Der Zeitung wird es hierdurch möglich sein, die neuen Nachrichten gleichzeitig mit den übrigen Frankfurter Blättern zu bringen, was bei der ungünstigeren Lage Darmstadt's unmöglich war. Diejenigen, welche gesonnen sind, die Neue Deutsche Zeitung durch Zeichnung von Aktien zu unterstützen, werden gebeten, dies möglichst bald zu thun. Die seitherige Zeichnung macht zwar den Umzug möglich, deckt aber noch nicht das in Aussicht genommene Kapital. Aktienpläne, sowie Probenummern sind sowohl durch die Unterzeichnete, als auch durch Herrn Küchler (im Hause des Herrn V. Meidinger, gr. Eschenheimergasse Nr. 29 neu) und Herrn J. Ch. D. Ries (alte Mainzergasse Nr. 20 neu) in Frankfurt a. M. zu erhalten. Die Verlagshandlung von C. W. Leske. Die Hornisse eine im radikalsten Sinne von Heinrich Heise und Dr. Gottlieb Keller redigirte Zeitschrift erscheint auch im nächsten Quartal dreimal wöchentlich, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends, mindestens einen halben Bogen stark, und zwar in größerem Formate, als bisher, zum Abonnementspreis von 18 Sgr. Pränumerirt wird bei allen kurhessischen Postanstalten welche auch Bestellungen von auswärtigen Poststellen annehmen, für Kassel bei der unterzeichneten Stelle. Bei der großen Verbreitung des Blattes ‒ schon jetzt beträgt die Auflage 1750 Exemplare ‒, welche täglich mehr zunimmt, finden Anzeigen jeder Art, welche mit 1 Sgr. die gespaltene Petitzeile berechnet werden, die größte Verbreitung. Kassel, Anfangs März 1849. Die Expedition der „Hornisse.“ Obere Entengasse Nr. 132. Einladung zum Abonnement auf die Neue Königsberger Zeitung. Die Tendenz des Blattes ist durch den frühern Jahrgang zur Genüge bekannt. Die Nachrichten aus Rußland werden unter den Deutschen Zeitungen von diesem Blatte zuerst gebracht. Abonnementspreis pro Quartal 1 Thlr 7 1/2 Sgr. Inserate werden die Zeilen mit 1 Sgr. berechnet. Alle Postämter nehmen Bestellungen an. Adolph Samter. Einladung zum Abonnement auf die Dresdner Zeitung. (Wahlspruch: „Des Volkes Wille ist Gesetz!“) Organ der Demokratie, redigirt von Lindemau und Wittig. Obgleich erst am Ende des zweiten Quartals ihres Erscheinens stehend, hat unsere Zeitung dennoch bereits im In- und Auslande eine zahlreiche Verbreitung gefunden und ist so ehrenvoll von bewährten Blättern unserer Partei genannt worden, daß wir wohl der Hoffnung Raum geben dürfen, den Kreis unserer Leser im neuen Quartal noch bedeutend erweitert zu sehen. Durch Gewinnung tüchtiger Korrespondenten in allen Theilen Deutschlands, so wie durch rascheste kritische Mittheilung der Verhandlungen der ersten wahrhaft sächsischen Volksvertretung werden wir fortfahren, das Unserige dazu beizutragen, dem Banner der Demokratie in immer weiteren Kreisen Anerkennung zu verschaffen. ‒ Das Format der Zeitung wird mit einem dem Leser bequemeren vertauscht werden, jedoch so, daß keine Verminderung des Stoffes dabei stattfindet. ‒ Der Preis des Vierteljahres ist 1 Thlr., und nehmen alle Postämter Bestellungen darauf an. Anzeigen aller Art werden mit 6 Pf. die gespaltene Zeile oder deren Raum berechnet. Dresden, den 23. März 1849. Die Redaktion der Dresdener Zeitung. Die Bestellungen auf das zweite Vierteljahr 1849 bitten wir möglichst frühzeitig bei den betreffenden Postämtern zu machen, damit nicht den zu spät sich Meldenden unvollständige Exemplare geboten werden müssen. Die auswärtigen Abonnenten belieben sich mit ihren Bestellungen an die zunächst gelegenen Postämter und Zeitungsexpeditionen zu wenden. ‒ Die Dresdener Abonnenten, so wie die in Leipzig in der Buchhandlung von Mathes Abonnirenden erhalten das Blatt unentgeldlich zugeschickt. Die Expedition der Dresdner Zeitung. General-Versammlung des demokratischen Vereins zu Hilden, am nächsten Sonntag-Nachmittag 3 Uhr im Saale des Herrn Gastwirths Hölterhof. Tages-Ordnung: 1) Arbeiterfrage; 2) Besprechung über einen Antrag an den Gemeinderath zu Hilden, wegen des Hilden-Haaner Communal-Weges. Hilden, den 28. März 1849. Der Vorstand. Einladung zum Abonnement auf das zweite Quartal (1. April bis Ende Juni 1849) der Westfälischen Zeitung. Redigirt von Dr. Ludwig Wihl und dem Abgeordneten Franz Löher. Die Westfälische Zeitung erscheint täglich, mit Ausnahme des Montags, im Formate der Leipziger Illustrirten Zeitung mit dreispaltigen Kolumnen, und kostet vierteljährlich in der Expedition 18 Sgr., durch die Post bezogen im ganzen Umfange des Preuß. Staats 22 1/2 Sgr.; außerhalb Preußens etwas mehr. Westfalen, das erst in neuester Zeit zu politischem Leben erwacht ist, hat die Blicke Deutschlands in manchem Betracht auf sich gezogen, nachdem es lange als ein abscurer, hinter der Rheinprovinz zurückgebliebener Theil des Vaterlandes angesehen worden ist. Die junge Presse hat nicht wenig zu diesem Aufschwunge beigetragen. Die Westfälische Zeitung war die erste, welche in geharnischten Leitartikeln und in geeigneter Zusammenstellung der Weltereignisse sich der Sache, des Volkes gegenüber den verrotteten ältern Zuständen angenommen hat. Es ist ihr gelungen, in kurzer Zeit sich Ansehen und Theilnahme zu verschaffen. Sie zählt eine Reihe hochgestellter Namen zu Mitarbeitern. Die Redaktion befindet sich in bewährter Hand. Wie die Redaktion ihre Aufgabe erfaßt hat, das beweist ihre bisherige Leistung und daß sie im gleichen Geiste fortfahren wird, ihr Programm. (Siehe die Probenummern.) Durch die Vergrößerung des Formats und die Eintheilung in drei Spalten bietet sie ein reiches Material. Dem Provinziellen wird, wie bisher, eine ganz besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Viele Correspondenten sind neu zu diesem Behufe engagirt worden. ‒ Durch die große Verbreitung, deren sie sich jetzt schon erfreut, eignet sie sich ganz besonders für Anzeigen aller Art, um deren frühzeitige Mittheilung hiermit ganz besonders gebeten wird. ‒ Bestellungen werden möglichst früh erbeten, damit vollständige Exemplare geliefert werden können. Die Verlagshandlung von W. Crüwell in Paderborn. Einladung. Mit dem 1. April d. J. beginnt ein neues vierteljähriges Abonnement der Mannheimer Abendzeitung und ihres Unterhaltungsblattes „Rheinische Blätter.“ Der Preis derselben ist in ganz Baden mit dem Postaufschlag 2 fl. 30 kr., welcher sich außerhalb des Großherzogthums um Etwas erhöht. In Baiern, Preußen etc. ist der Preis jetzt ermäßigt. Man abonnirt bei allen verehrlichen Postanstalten; für Frankreich, Spanien etc. bei Hrn. Alexander in Straßburg, Brandgasse Nr. 29, und Paris, Rue Notre-Dame de Nazareth 23, in London bei Hrn. Ewer et Comp., Newgate-Street Nr. 3. Des richtigen Bezugs wegen bitten wir, die Bestellungen möglichst bald zu machen. Ueber das am 20. März mit den Prozessen gegen „Struve und Blind“ beginnende Geschwornengericht haben wir ausführlichen Bericht in besonderen Beilagen. Wer noch im Laufe des März abonnirt, erhält auf Verlangen die noch in diesem Monate erscheinenden Blätter unentgeldlich. Volksfreunde und Volksvereine sind ersucht, für die Verbreitung des Blattes thätig zu sein. Hôtel zum baierischen Hof in BERLIN Charlotten-Strasse Nr. 44 neben Hôtel de Rome an den Linden. Ein Zimmer mit Bett in der Belle-Etage 15 Sgr. Ein Zimmer mit Bett in der 2. Etage 12 1/2 Ein Zimmer mit Bett in der 3. Etage 10 Ein Zimmer mit einem Bett mehr 10 Ein Zimmer mit Cabinet mehr 5 Ein mässiges Trinkgeld wird in Rechnung gebracht. Ich bin für Unbemittelte Nachmittags von 2-4 Uhr unentgeldlich zu sprechen. Hochstraße 13 ‒ . Dr. Leuffen, praktischer Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer. Messingene, bleierne und guszeiserne Pumpen aller Art, empfehle ich zur gefälligen Abnahme, als: eiserne freistehende Säulen, Gestell- und Dreh-Pumpen, so wie messingene und bleierne Hauspumpen, von denen ich eine Auswahl in meinem Lager sowohl, als im Betrieb zur Ansicht aufgestellt habe. Für alle von mir gefertigten Pumpen wird eine hinlängliche Garantie geleistet. Aug. Hönig, Altenmarkt Nr. 56 in Köln. Ein ehemaliger Metterni'scher Staatsgefangener, nach langem Aufenthalte in London und den englischen Kolonien nach Deutschland rückkehrend ‒ wünscht Unterricht in der englischen Sprache (nach Robertson's System) und Literatur zu ertheilen. Würde auch erbötig sein, das englische Departement einer entschieden liberalen Zeitung zu unternehmen ‒ oder Uebersetzungen, wovon er wöchentlich zwei Bogen liefern könnte. Briefe an Ph. Dr. L. nimmt die Expedition in Empfang. Wohnungs-Veränderung. Unser Lager und Comptoir befindet sich seit heute am St. Marienplatz Nr. 2 dem Englischen Hof gegenüber. Cöln, den 1. März 1849. A. J. Rothschild Söhne. Leinenhandlung en gros. Central-Verein der Wahlmänner und Urwähler des Kreises Mülheim und Landkreises Köln. Sonntag den 1. April, Nachmittags 3 Uhr, General-Versammlung in der Mailust zu Deutz. Eine Auswahl sächsischer Kanarienvögel, so wie ostindische Gesellschaftsvögel, groß und klein, sind zu haben bei Hrn. Schumacher, auf dem Heumarkt Nro. 68. Da wir bis nächsten Dienstag wieder abreisen, so bitten wir die Herren Liebhaber um baldigen Zuspruch. A. Dölitsch. Bei einer Familie, die gesonnen ist nach Amerika zu reisen, sucht ein braves ordentliches Dienstmädchen eine Stelle. Hierauf Reflektirende wollen gefälligst ihre Adresse an die Expedition dieses Blattes abgeben. Ein beträchtliches Weingut an der Saar, in der best n Lage und im besten Zustande, nebst Wiesen, Ackerländereien, mehreren Morgen Waldung, außerdem aber den nöthigen Oekonomie-Gebäuden Wohn- und Kelterhaus, Gärten und schönem Bering, ist unter vortheilhaften Bedingungen zu verkaufen. Lusttragende wollen sich gefälligst in portofreien Briefen an das Commissions-Comptoir von M. Emmel, Fleischstraße Nr. 461 in Trier wenden. Kaiser-Bier, vorzügliche Weine, Backfische, Karpfen in Biersauce, Mainzer Käschen etc. in der oberländischen Küche, Langgasse Nr. 1. Es wird ein Mädchen gesucht, die in häuslichen Arbeiten sowie im Nähen gut erfahren ist. Näheres unter Hutmacher Nr. 17. Puppentheater. Heute den 31. Januar 1849, auf allgemeines Verlangen: Der glückliche Fischfang. Lustspiel vom Bestevater, Hennesgen und Tünnes, in 3 Akten. ‒ Anfang 7 Uhr. Der Gerant Korff. Druck von J. W. Dietz, Hutmacher Nr. 17.

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat (2017-03-20T13:08:10Z)

Weitere Informationen:

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 260. Köln, 31. März 1849, S. 1464. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz260_1849/4>, abgerufen am 20.04.2024.