Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Neue Rheinische Zeitung. Nr. 180. Köln, 28. Dezember 1848.

Bild:
<< vorherige Seite

ihr in so einer Republik da geht Alles drunter und drüber, holter polter, so daß kein ehrlicher Preuße draus klug werden kann. (Armer ehrlicher Preuße!)

Bei den Spaniern und Portugiesen ist Alles in schönster Confusion, die stehen da und wundern sich halbtodt, daß die sonst so verständigen Preußen und Deutschen jetzt so viel Krakehl gemacht haben; sie können das gar nicht spitz kriegen und rauchen Cigarren dazu. (Rauchen! O Märzerrungenschaft!)

Vor den Engländern aber, ihr lieben Landsleute, da wollen wir ein Bischen den Hut abnehmen, denn die sind das ganze Jahr ruhig und verständig gewesen, haben ihre Königin, die nun eine ganze Stube voll kleine Kinderchens hat, hoch leben lassen, haben viel Geld verdient und gesagt: bei den andern Völkern muß es heuer rappeln, daß sie so dummes Zeug machen! Weiß Gott, so unrecht haben sie nicht! (God-dam!)

Der Däne und der alte Schwede, die so dicke Freundschaft den Sommer hatten, haben sich jetzt etwas verzürnt, doch werden sie sich wohl wieder vertragen. Der Däne erinnert sich mit sehr wehmüthigen Empfindungen an den alten Wrangel und die preußischen Soldaten. Ich denke immer, er wird so bald keine Lust wieder verspüren, mit uns anzubinden.

Von Rußland weiß ich das Mal gar nichts, als daß die Cholera dort noch immer ist. (Und der Kaiser.)

Dem Großtürken sind neulich drei Kinder an einem Tage geboren; ihr wißt, der alte Junge (24 Jahre alt) hat so ein sechzig Stück Weiber. Mein Nachbar sagt, er hätte nur eine Frau und die machte ihm schon den Kopf gehörig warm, er wollte um Alles in der Welt nicht Sultan sein und 60 Weiber haben.

In Aegyptenland ist der grimmige Ibrahim-Pascha, der vor zwanzig Jahren die armen Griechen so peinigte, gestorben. Statt seiner soll nun sein Bruder das ägyptische Land erben. Wer hat was dagegen? ich nicht -- wer noch?

Von Aegypten springen wir in die Schweiz, wo die Schweizerkäse herkommen und die himmelhohen Berge sind. In dieser Schweiz ist ein kleines Ländchen, heißt Neuenburg und auf französisch Neufchatel, das gehört unserm Könige. Im März dieses Jahres nun, wo Alles drunter und drüber ging, sind die Republikaner dort Herr geworden und unser König hat seinen treuen Leuten dort noch nicht zu Hülfe kommen können, weils weit hin ist und er auch sonst beschäftigt war. Die schlechten Kerle, die dort jetzt das Land beherrschen, haben nun verboten zu rufen: es lebe der König! aber daran kehren sich die treuen Seelen nicht, sie rufen zwar nicht: es lebe der König! weil sie sonst eingesteckt würden, aber sie schreien: es lebe Onkel Friedrich und Tante Elisabeth! Damit meinen sie unsern lieben König und die liebe Königin. Na, es ist noch nicht aller Tage Abend, wartet nur, ihr Herren Republikaner, wir werden euch schon zur guten Stunde ein paar tapfere märkische Regimenter auf den Hals schicken, oder etwas pommersche Landwehr, und die soll euch mit dem Kolben laufen. Merkt euch das! (Gemorken!)

Italien habe ich mir das Mal bis zuletzt aufgespart, weil da der leibhafte Teufel los ist. In Oberitalien zwar ist Ruhe, weil da der alte Marschall Radetzky mit 60,000 Oesterreichern lagert und gar keinen Spaß versteht; auch in Unteritalien ist's still, weil der König Ferdinand, Fernando heißt er auf italienisch, wieder Herr geworden ist; aber in Mittelitalien, in Rom, sieht es erbärmlich aus. Dort haben die Rebellen den Grafen Rossi, den Minister des Papstes, scheußlich ermordet. Ein Barbier durchstach ihm die Kehle mit einem Brodmesser, als er eben in die National-Versammlung gehen wollte. Dann haben sie den Papst, der ihr Landesherr ist, in seinem Schlosse angegriffen und hätten ihn auch todt gemacht, wenn ihm die treuen Schweizersoldaten nicht beigestanden hätten. In Folge dieser Geschichte ist der Papst von Rom verreist, was ich ihm gar nicht verdenken kann und nun wissen die Römer nicht, was sie anfangen sollen. Republik können sie nicht machen, weil keiner mitmachen will und von allen Seiten rücken fremde Truppen gegen sie an. Von Oben kommen die Herren Oesterreicher, von Unten die Neapolitaner, zu Wasser erscheinen die Franzosen, die, spaßhaft genug, dem Papst gegen die Republikaner beistehen, und der Engländer hat auch ein paar Kriegsschiffe geschickt, deren Kanonen ein ernstes Wort mitreden sollen bei der Geschichte. Die Römer, die sehr lange Beine haben, bei denen aber das Herz in den Hosen sitzt, wissen sich gar nicht mehr zu helfen und werden ihre dummen Streiche theuer bezahlen müssen. So gehts mit dem Revolutionmachen.

Bei den übrigen Nationen, bei dem fetten Holländer, bei dem Belgier, der immer in einem blauen Fuhrmannskittel läuft und bei dem rothmützigen Griechen ist diese Zeit her nichts besonders passirt und das ist immer besser als ein Unglück.

Auf Wiedersehen über acht Tage, lieben Landsleute!"

Einen Schnaps für diesen Artikel! Einen Schnaps! Einen Schnaps! Echten Brandeburger Kümmel!

Ein Blatt spricht sich in folgenden Zahlen über den Fortschritt der Sklaverei in Amerika aus: Im Jahre 1790 waren im Ganzen 697,897 Sklaven in Amerika; in 1800 -- 893,041; in 1810 -- 1,191,364; in 1820 -- 1,538,064; in 1830 -- 2,009,031; in 1840 -- 2,487,213.

[Deutschland]

einer kurzen Anzeige die Gründe dargelegt, aus welchen ich diesem Wunsche nicht entsprechen konnte. Nachdem dies vorangegangen, versammelten sich alle Mitglieder der vier Senate, ziehen, ohne mich zu hören, meine Ansichten und meine Handlungsweise "in einer andern Stellung", nämlich als Abgeordneter, zu ihrer Beurtheilung und geben die Erklärung ab, daß ich aufzufordern, Schritte zu thun zur Lösung der Gemeinschaft, mit andern Worten zum Austritte aus meinem Richteramte. Ich verweile nicht bei dem Unförmlichen dieses Verfahrens, wiewohl dasselbe für andere Gerichte ein nachtheiliges Beispiel werden könnte. Aber, daß Sie einen Gegenstand dieser Art überhaupt zu Ihrer-Kognition gezogen haben, das muß ich im Interesse des höchsten Gerichtshofes, dessen Mitglied ich bin, tief beklagen. Das Wahlgesetz ließ alle Staatsbürger, auch die Richter zu, als Abgeordnete der zur Gründung des Verfassungswerkes berufenen Versammlung. Traf die Wahl einen Richter, so hatte dieser, wie jeder Deputirte, nach seiner pflichtmäßigen Ueberzeugung zu stimmen und zu handeln, als Volksvertreter; seine Stellung als Richter kam dabei nicht in Betracht. Hätte das Volk dies nicht voraussetzen können, so würde es keine Richter gewählt haben, wie doch zur Ehre des preußischen Richterstandes, sicherlich auch mit Rücksicht auf dessen unabhängige Stellung so zahlreich geschehen ist. Für seine Abstimmungen und Reden ist der Abgeordnete nur seinem Gewissen verantwortlich; die politische Wirksamkeit unterliegtdnicht der Beurtheilung eines Gerichtshofes. Ew. Exzellenz selbst haben iesen Grundsatz noch neuerlich anerkannt. Als die Frage: ob der Krone ein Recht auf einseitige Verlegung und Vertagung der Nationalversammlung zustehe? zur Erörterung kommen mußte, da erklärten Sie ganz richtig, es sei nicht Sache des zum Rechtsprechen berufenen geheimen Obertribunals, über die Frage ein Gutachten abzugeben. Nicht dem höchsten Gerichtshof, nicht den Mitgliedern desselben als solchen kommt es also zu, über mein Wirken in der Nationalversammlung einen Ausspruch zu thun, oder die Anforderung an mich zu stellen, wie sie geschehen ist. Mein Amt legt mir die Pflicht auf: nach den bestehenden Gesetzen Recht zu sprechen. Diese Pflicht, welche meinen Lebensberuf ausmacht, ist mir stets heilig gewesen und wird es auch bleiben. Ich habe sie der kollegialischen Stellung gemäß auszuüben in Gemeinschaft mit den Mitgliedern des Kollegiums -- das ist die äußere und innere Gemeinschaft, welche zwischen uns besteht. Eine andere innere Gemeinschaft, eine solche, wie sie durch übereinstimmende Ansichten über Staatseinrichtungen, Gesetzgebung, Verwaltung, Religion u. a. Lebensverhältnisse herbeigeführt wird, gehört gar nicht zu den Voraussetzungen der richterlichen kollegialischen Wirksamkeit. Sie wird auch sehr selten bei den größeren Kollegien vorhanden sein; sie fehlt namentlich bei dem geheimen Obertribunale selbst, so weit meine Kenntniß reicht.

Das ausgesprochene Urtheil über meine politische Laufbahn kann ich hiernach lediglich als das von Privatpersonen ansehen und muß ihnen alle und jede Berechtigung, die Anforderung des Austritts aus dem Kollegio an mich zu stellen bestreiten. Ew. Exzellenz erwähnen der freundlichen Aufnahme, welche ich im Kollegion gefunden. Ich habe diese jederzeit um so mehr dankbar anerkannt, als der wiederholten schriftlichen und mündlichen Erklärung meiner Präsidenten und Kollegen zufolge, dieselbe in der Würdigung meiner Grundsätze und meiner Leistungen als Richter ihren Grund hatte. Gern und freudig habe ich auch die richterliche Wirksamkeit des Kollegii, wo ich es vermochte, öffentlich gerühmt; hat sich das Verhältniß geändert, so liegt die Aenderung nicht auf meiner Seite; denn in meinen Grundsätzen, aus denen ich nie und nirgend einen Hehl gemacht, ist nicht der mindesteste Wandel gewesen. Aus Rücksicht auf das frühere Verhältniß kann ich es freilich nur bedauern, wenn wirklich meine politischen Ansichten mit den Auffassungen meiner Kollegen von Recht, Pflicht und Treue in schroffem und entschiedenem Widerspruch stehen sollten. Ich könnte vielleicht dabei annehmen, daß vielen von ihnen der eigentliche Gehalt meiner sehr umfangreichen Thätigkeit fremd geblieben, daß sie elenden Verdächtigungen und Anfeindungen der Zeitblätter ihr Ohr geliehen, denen ich stets das Schweigen der Verachtung entgegen gesetzt habe, auch damals, als noch eine öffentliche Erwidrung möglich war. Ich könnte Sie auf meinen im Voraus vor den Wahlmännern gehaltenen, im Druck erschienenen Vortrag aufmerksam machen, worin Grundsätze aufgestellt sind, die ich mir fortwährend zur Richtschnur habe dienen lassen. Ich könnte die für jeden, der mich kennt, unnöthige Versicherung geben, daß ich nach meiner besten Ueberzeugung solche Zustände in Verfassung und Verwaltung angestrebt habe, die mir für Krone und Land die dauerhaftesten und befriedigendsten schienen. Doch zu einer Rechtfertigung meines politischen Lebens ist hier überall nicht der Ort. Die letzten Sätze der Mittheilung vom 16. lauten: "Vor Gott und Menschen sind wir schuldig, mit allen Kräften dafür zu sorgen, daß diesem Gerichtshofe das Vertrauen und die Achtung des Landes erhalten wird. Das wäre aber unmöglich, wenn irgend wie die Vermuthung Anhalt erhielte, daß in demselben Ansichten Eingang oder auch nur Nachsicht gefunden hätten, bei denen man nicht ohne Grund, Recht und Gerechtigkeit, die man in Anspruch nimmt, gefährdet finden würde." Ich weiß nicht, ob auch dieser Ausspruch derjenige aller Mitglieder des Kollegii ist. Ich weise aber mit voller Entrüstung die beleidigende Infinnation von mir, welche darin zu finden ist. Zwanzigjähriges Wirken hat über die Kreise desselben hinaus, dem Lande meine Unparteilichkeit, meine Gewissenhaftigkeit als Richter erprobt. Der höchste Gerichtshof hat wahrlich nicht den leisesten Grund zu der Besorgniß, meine Mitwirkung könne der Vermuthung Raum geben, daß Recht und Gerechtigkeit werde gefährdet werden.

Dergleichen Andeutungen treffen, deß können Sie gewiß sein, nicht den, gegen welchen sie ausgesprochen werden. Aber von der andren Seite droht dem Lande die ernstliche Gefahr, wenn die Gerichtshöfe sich, uneingedenk ihres durch die Begränzung würdigen Kreises in die Arena der politischen Bestrebungen einlassen, wenn sie die Nichtübereinstimmung der Ansichten, wenn sie den entschlossenen Widerstand eines Volkvertretesn gegen das jeweilige konstitutonelle Ministerium als Grund der Entfernuag aus dem Amte betrachten wollen! -- Welche maßlose Servilitat, welcher stete Wechsel der Richter, welche gänzliche Entwürdigung des Ansehens derselben würde davon die Folge sein! Wie könnte das Land den Richtersprüchen von Personen Vertrauen schenken, welche im konstitutionellen Staate der Unabhängigkeit entbehrten, die schon im absoluten für das Palladium der öffentlichen Sicherheit galt? Wie würde es sich entschließen können, richterliche Beamte, denen es früher so gern sein Vertrauen geschenkt, dann noch ferner zu Vertretern zu wählen? Als glänzender Gegensatz solcher Grundsätze steht der ehrwürdige Kassationshof von Paris da, welcher Männer der entgegengesetztesten politischen Richtung in seiner Mitte zählt und dessen Personal ungestört so viele politische Veränderungen überdauert hat. Ich kann demnach auf den mir gemachten Vorschlag nicht eingehen. Ich habe die heilige Pflicht, mein Amt zu behaupten: im Interesse des ganzen Richterstandes, im Interesse des höchsten Gerichtshofes selbst, im Interesse des bei der Rechtspflege betheiligten Publikums, im Interesse der Volksvertretung. Ich darf hoffen, daß die Abkühlung der politischen Leidenschaften in den Ansichten der Herren Kollegen allmälig eine Milderung hervorbringen wird.

Berlin, den 18. Dezember 1848.

Waldeck.

An den Königl. Preuß. Staatsminister, Hrn. Mühler.

Breslau, 22. Dezbr.

Die "A. O.-Z" bringt heute folgenden "Dr. A. Sch." (Schütte) unterzeichneten Bericht über das Verfahren der österreischen Regierung gegen Häfner, ehemaligen Redakteur der "Konstitution."

Wie man in Oesterreich die konstitutionellen Garantien, deren unverbrüchliche Aufrechterhaltung die Manifeste des Herrschers und die Programme des Ministeriums stets feierlichst versichern, praktisch versteht und ausübt, davon möge zum leuchtenden Exempel folgende Darstellung von Thatsachen, deren genaue Wahrheit wir verbürgen, besonders allen Denjenigen dienen, welche in der Proklamation constitutioneller Garantien schon eine Wahrheit und Wirklichkeit derselben erblicken.

Das Sündenlamm, dessen trauriges Schicksal wir als ein Beispiel statt vieler erzählen wollen, ist der "von der strafenden Hand Gottes schon körperlich gezeichnete" (wie die Wiener Geißel sich ausdrückt) "berüchtigte" Redacteur der "Constitution" Herr Häfner.

Von Haus aus eine ängstliche Seele verließ derselbe Wien schon am 12. Oktober, also in einer Zeit, wo weder der Reichstag vom Kaiser aufgelöst, noch die drakonischen Proklamationen des Hern Windischgrätz erschienen war, -- aus Furcht verließ er die Stadt, weil dem ängstlich gewordenen Publizisten die Wellen der Revolution zu hoch schlugen, und, weil einige seiner Feinde böswillig ausgestreut, er habe gesagt, man müsse auch Fürst Schwarzenberg latourisiren. Er trug bis dahin, wie überhaupt nie Waffen, welches seine körperliche Mißbildung (Häfner ist höckerig) nicht wohl erlaubte, und gehört deshalb, da er nach dem 12. keinen Artikel mehr in seinem Blatte schrieb, ja auch sein Name nicht mehr auf demselben figurirte, in keine jener standrechtlich, kriegsrechtlich oder criminell zu behandelnden Categorien des Fürsten Windischgrätz, und kann nur nach dem bestehenden, sanctionirten Preßgesetz, durch die Jury abgeurtheilt werden.

Mit 62 Fl. C. M, (nicht wie die böse Fama ihm nach lügt 6000 Fl.) in der Tasche bestieg er in Nußdorf das Dampfschiff, welches voll von Flüchtlingen der Hauptstadt, der sogenannten "Schwarzgelben war. Er bemerkte bald, mit welch' boshaften, rachsüchtigen Augen er, der "gezeichnete," und dadurch leider allbekannte, betrachtet wurde, und fand es zweckmäßig, statt bis Linz mitzufahren, schon bei der Station Martern auszusteigen. Aber auch dort wurde er alsbald erkannt, und dienstbare Geister sandten nach Krems, um Militair zu seiner Verhaftung zu requiriren. Zwei Compagnien wurden ausgesandt, den gefährlichen Mann zu fahnden, mit der Ordre, "das Subject todt oder lebendig einzubringen." Häfner wurde verhaftet und mit ihm ein Reisegenosse, Namens Kittmann aus Hadersleben in Schleswig-Holstein, ein emeritirter Freischärler, und deshalb natürlich ein höchst verdächtiges Individuum. Beide wurden an Händen und Füßen geschlossen, in einen dichtverhängten Wagen, einen jungen Offizier, das Pistol in der Hand, zur Seite, gesetzt. Ihr Gesicht wurde mit einer schwarzen Maske (einem Domino), ihre Fesseln mit Mänteln verdeckt, damit Niemmand sie erkennen, oder die Fesseln sehen könne. So wurden sie über Znaim nach Brünn geführt, wo man sie in die bekannten Gefängnisse des Spielbergs sperrte. Aber auch dort hielt man bei der damals in Brünn herrschenden Stimmung die wichtigen Gefangenen nicht sicher genug, und führte sie nach Verlauf von zwei Tagen unter Militärbedeckung nach der Festung Josephstadt. Als die beiden Gefangenen fragten, weßhalb man sie denn eigentlich verhafte, antwortete der Platzkommandant (oder dessen Stellvertreter) unter den Gesten der höchsten Empörung über die Impertinenz einer solchen Frage: "Sie haben geschrieben, Sie sollten gleich an die Wand gestellt und erschossen werden;" und als der Leidensgefährte Häfners erwiederte: "Er aber habe nicht geschrieben." erhielt er zur Antwort: "Es sei hinreichend, in so gefährlicher Gesellschaft gefangen genommen zu sein."

In den Kasematten von Josephstadt sitzt nun der unglückliche Exredacteur, mit Hohn und Spott behandelt. Schwächlich von Statur verfiel er bald in eine ernste Krankheit, und bat, eine halbe Stunde des Tages an der Luft spazieren gehen zu dürfen. Es wurde ihm mit den Worten verweigert: "Josephstadt habe keine Promenaden für solche Leute." Als er einen Geistlichen forderte, wurde auch dieses abgeschlagen mit der Deutung: Josephstadt, die Festung, sei kein Kloster."

Seit zwei Monaten weilt nun Häfner in seinem Kerker; kein Verhör wurde bis jetzt mit ihm vorgenommen, kein Wort ihm über die Ursache seiner Verhaftung mitgetheilt, keine Stimme in den öffentlichen Blättern erhob sich für ihn! --

Der Einsender dieser Darstellung war nie ein Freund von Häfner, er kannte ihn kaum der Person nach; hat nie in seinem Blatte geschrieben, und scheut sich nicht, öffentlich zu bekennen, daß er mit der Tendenz und besonders der Sprachweise der Constitution eben so wenig wie der meisten übrigen Wiener radicalen Blätter niemals einverstanden war, und selbst auf die Gefahr der Verdächtigung seiner demokratischen Gesinnung dieses mehr als einmal in Wien öffentlich ausgesprochen hat; er ist endlich weit entfernt, die an Feigheit grenzende Furchtsamkeit des Herrn Häfner nicht scharf zu tadeln: aber das Rechtsgefühl und die Humanität zwingen ihn, sowohl das jetzige österreichische Ministerium, als auch ganz Deutschland auf diese empörende Verletzung der feierlichsten Versprechen des Kaisers und der klarsten Gesetze aufmerksam zu machen, und er fordert besonders alle Zeitungsredactionen zu der collegialischen Pflichterfüllung auf, diesen Thatsachen größtmögliche Veröffentlichung zu geben, damit, wenn auch das Recht vor der Gewalt augenblicklich verstummt, das Schamgefühl (?) die Gewalthaber bestimme, der Gerechtigkeit ihren gesetzlichen Lauf zu lassen.

116 Liegnitz, 22. Dez.

Sie wissen, daß schon im Oktober, zu jenen Zeiten, als noch das Ministerium Pfuel vereinbarte, der General Stößer aus Glogau mit 6000 Mann Preußen und 15 Stück Geschütz unsere Stadt nach allen Regeln der Kriegskunst "die Kugeln im Lauf und die Schwerter haarscharf geschliffen," militärisch okkupirte, -- wahrscheinlich die erste Heldenthat, welche dieser große Feldherr in seiner kriegerischen Laufbahn vollbracht hat, abgerechnet was er auf Revüen und Paraden vielleicht sonst geleistet haben mag. Es soll dafür auch ein gnädiges Handschreiben von Sr. Majestät dem Kaiser aller Reußen an ihn untewegs sein, welches mit den Worten: "Lieber Stößer" beginnt und ihm zu der Bekämpfung der Anarchie in Schlesien den knutenreichen Segen des Selbstherrschers ertheilt. Dieser Stößer -- welcher unsere Landwehrmänner, nachdem sie eingefangen worden, auf der Straße bei sich vorüberführen ließ, dabei vor ihnen ausspie und ihnen u. a. zubrüllte, sie wären nicht werth zum königl. preuß. Heere zu gehören wegen ihrer furchtbaren Verletzung der militärischen Disciplin, worauf sie nach Glogau in die Kasematten geschleppt wurden, wo sie noch sitzen -- dieser Stößer besitzt nicht einmal Kraft und Geschick genug um auch nur "seine Leute" (die Preußen) in Ordnung und Zucht erhalten zu können. In der That ist die öffentliche Sicherheit hier nie mehr gestört gewesen, als seit der Zeit, wo die Preußen bei uns einmarschirt sind. Richt genug, daß sich die Soldaten der verschiedenen Regimenter feindselig gegenüberstehen, sich fast täglich herumprügeln und mitunter halb todt schlagen (dem einen haben neulich bei dieser Gelegenheit seine Kameraden die Augen aus dem Kopfe herausgedrückt), so sind auch die Bürger in ihrer Person und ihrem Eigenthum durch die Soldaten beständig bedroht. Körperliche Mißhandlungen auf den Straßen und in den Wirthshäusern sind schon unzählige vorgekommen. Nachträgliche Klagen der Verletzten führen natürlich zu gar nichts. Daß das Eigenthum ebenfalls nicht geschont wird, zeigte sich u. a. auch vorgestern, wo unserm wackern Deputirten von der Linken der Nationalversammlung, dem Kaufmann Hildebrand, die großen Schaufenster seines Ladens, erwiesener Maaßen durch Soldaten, zerschmettert wurden. Aeltere Leute versichern, daß im Jahre 1813, wo die Russen und Kosaken hier waren, mehr öffentliche Sicherheit herrschte, als jetzt. Es ist aber wohl offenbar, daß diese Preußen mit ihrem kassubisch-plattdeutschen Kauderwelsch, welches kein Mensch hier zu Lande ordentlich versteht, zu dergleichen Schändlichkeiten gegen politische Personen, die ihnen ganz unbekannt sind, durch die Heulerpartei aufgehetzt werden, welche seit ihrem Einmarsch mit gränzenloser Unverschämtheit und Frechheit hier ihr Wesen treibt. Seitdem sich diese Leute in einen Verein "für öffentliche Ordnung, Wohlfahrt und Sicherheit" zusammengethan haben, wird die Unordnung und Unsicherheit täglich größer. Einen würdigen Helfer in seinen Ordnungsbestrebungen besitzt der General Stößer an dem hiesigen Kriminalrichter Schulz-Völker, einem Subjekte, welches Jahre lang von einem Gerichte zum andern herumgeschickt worden ist, sich aber nirgends hat behaupten können. So hat man ihn endlich für würdig befunden, an der Spitze des hiesigen Gerichts zu stehen. Bei ihm bedurfte es nicht der Beispiele des geheimen Obertribunals und der Münsterschen, Ratiborer, Bromberger u. s. w. Oberlandesgerichte, welche den viel gepriesenen unparteiischen und über den Parteien erhabenen Standpunkt eines königlich preußischen Richters so glänzend dokumentirt haben. Er besaß von Hause aus den loyalen Eifer eines Preußenvereiners für Ordnung und Gesetz, verbunden mit der seinen wieselartigen Spürkraft eines östreichischen Polizeiagenten, um ein tüchtiger Kriminalrichter zu sein und namentlich aus Druckschriften: "Majestätsbeleidigungen, Erregung von Mißvergnügen, zum Aufruhr u. s. w. herauszuschnüffeln. Schon den ganzen Sommer hindurch, wenn auch meist erfolglos, thätig in der Verfolgung der "Unruhstifer" erreichte seit Stößer's Ankunft seine Thätigkeit den höchsten Grad und schlug förmlich in eine Art fixer Idee um, vermöge deren er sich einbilden soll, er allein sei zum Retter des preußischen Staates ausersehen. Die Landwehrangelegenheit, die Plakate des demokratischen und Rustikalvereins, so wie einzelner Personen, die Artikel der hiesigen Zeitschrift "Silesia" und mündliche Aeußerungen, die ihm durch einige eifrige Denuncianten in großer Zahl hinterbracht worden -- dies zusammen bildet den Stoff, aus denen ein Mensch wie dieser Schulz-Völker, Anklagen und Prozesse gegen brave und freisinnige Männer schmieden und Verfolgungen darauf anstellen lassen darf. Wem hiernach von dem Segen der neuen Verfassung noch nicht die Augen übergehen, der muß in der That einen hohen Grad von Verstocktheit erreicht haben.

Lötzen, 16. Decbr.

Der hiesige Landrath hatte im Freudenrausche über die Emanation der Verfassungs-Urkunde am 5. d. M. mit mehreren Gesinnungs-Genossen in einer Gesellschaft vom 8. d. M. eine Illumination verabredet. Diese Illumination wurde am folgenden Tage von mehreren Hauseinwohnern bewerkstelligt. Viele Häuser waren indeß nicht illuminirt. Vor (Siehe den Verfolg in der Beilage.)

ihr in so einer Republik da geht Alles drunter und drüber, holter polter, so daß kein ehrlicher Preuße draus klug werden kann. (Armer ehrlicher Preuße!)

Bei den Spaniern und Portugiesen ist Alles in schönster Confusion, die stehen da und wundern sich halbtodt, daß die sonst so verständigen Preußen und Deutschen jetzt so viel Krakehl gemacht haben; sie können das gar nicht spitz kriegen und rauchen Cigarren dazu. (Rauchen! O Märzerrungenschaft!)

Vor den Engländern aber, ihr lieben Landsleute, da wollen wir ein Bischen den Hut abnehmen, denn die sind das ganze Jahr ruhig und verständig gewesen, haben ihre Königin, die nun eine ganze Stube voll kleine Kinderchens hat, hoch leben lassen, haben viel Geld verdient und gesagt: bei den andern Völkern muß es heuer rappeln, daß sie so dummes Zeug machen! Weiß Gott, so unrecht haben sie nicht! (God-dam!)

Der Däne und der alte Schwede, die so dicke Freundschaft den Sommer hatten, haben sich jetzt etwas verzürnt, doch werden sie sich wohl wieder vertragen. Der Däne erinnert sich mit sehr wehmüthigen Empfindungen an den alten Wrangel und die preußischen Soldaten. Ich denke immer, er wird so bald keine Lust wieder verspüren, mit uns anzubinden.

Von Rußland weiß ich das Mal gar nichts, als daß die Cholera dort noch immer ist. (Und der Kaiser.)

Dem Großtürken sind neulich drei Kinder an einem Tage geboren; ihr wißt, der alte Junge (24 Jahre alt) hat so ein sechzig Stück Weiber. Mein Nachbar sagt, er hätte nur eine Frau und die machte ihm schon den Kopf gehörig warm, er wollte um Alles in der Welt nicht Sultan sein und 60 Weiber haben.

In Aegyptenland ist der grimmige Ibrahim-Pascha, der vor zwanzig Jahren die armen Griechen so peinigte, gestorben. Statt seiner soll nun sein Bruder das ägyptische Land erben. Wer hat was dagegen? ich nicht — wer noch?

Von Aegypten springen wir in die Schweiz, wo die Schweizerkäse herkommen und die himmelhohen Berge sind. In dieser Schweiz ist ein kleines Ländchen, heißt Neuenburg und auf französisch Neufchatel, das gehört unserm Könige. Im März dieses Jahres nun, wo Alles drunter und drüber ging, sind die Republikaner dort Herr geworden und unser König hat seinen treuen Leuten dort noch nicht zu Hülfe kommen können, weils weit hin ist und er auch sonst beschäftigt war. Die schlechten Kerle, die dort jetzt das Land beherrschen, haben nun verboten zu rufen: es lebe der König! aber daran kehren sich die treuen Seelen nicht, sie rufen zwar nicht: es lebe der König! weil sie sonst eingesteckt würden, aber sie schreien: es lebe Onkel Friedrich und Tante Elisabeth! Damit meinen sie unsern lieben König und die liebe Königin. Na, es ist noch nicht aller Tage Abend, wartet nur, ihr Herren Republikaner, wir werden euch schon zur guten Stunde ein paar tapfere märkische Regimenter auf den Hals schicken, oder etwas pommersche Landwehr, und die soll euch mit dem Kolben laufen. Merkt euch das! (Gemorken!)

Italien habe ich mir das Mal bis zuletzt aufgespart, weil da der leibhafte Teufel los ist. In Oberitalien zwar ist Ruhe, weil da der alte Marschall Radetzky mit 60,000 Oesterreichern lagert und gar keinen Spaß versteht; auch in Unteritalien ist's still, weil der König Ferdinand, Fernando heißt er auf italienisch, wieder Herr geworden ist; aber in Mittelitalien, in Rom, sieht es erbärmlich aus. Dort haben die Rebellen den Grafen Rossi, den Minister des Papstes, scheußlich ermordet. Ein Barbier durchstach ihm die Kehle mit einem Brodmesser, als er eben in die National-Versammlung gehen wollte. Dann haben sie den Papst, der ihr Landesherr ist, in seinem Schlosse angegriffen und hätten ihn auch todt gemacht, wenn ihm die treuen Schweizersoldaten nicht beigestanden hätten. In Folge dieser Geschichte ist der Papst von Rom verreist, was ich ihm gar nicht verdenken kann und nun wissen die Römer nicht, was sie anfangen sollen. Republik können sie nicht machen, weil keiner mitmachen will und von allen Seiten rücken fremde Truppen gegen sie an. Von Oben kommen die Herren Oesterreicher, von Unten die Neapolitaner, zu Wasser erscheinen die Franzosen, die, spaßhaft genug, dem Papst gegen die Republikaner beistehen, und der Engländer hat auch ein paar Kriegsschiffe geschickt, deren Kanonen ein ernstes Wort mitreden sollen bei der Geschichte. Die Römer, die sehr lange Beine haben, bei denen aber das Herz in den Hosen sitzt, wissen sich gar nicht mehr zu helfen und werden ihre dummen Streiche theuer bezahlen müssen. So gehts mit dem Revolutionmachen.

Bei den übrigen Nationen, bei dem fetten Holländer, bei dem Belgier, der immer in einem blauen Fuhrmannskittel läuft und bei dem rothmützigen Griechen ist diese Zeit her nichts besonders passirt und das ist immer besser als ein Unglück.

Auf Wiedersehen über acht Tage, lieben Landsleute!“

Einen Schnaps für diesen Artikel! Einen Schnaps! Einen Schnaps! Echten Brandeburger Kümmel!

Ein Blatt spricht sich in folgenden Zahlen über den Fortschritt der Sklaverei in Amerika aus: Im Jahre 1790 waren im Ganzen 697,897 Sklaven in Amerika; in 1800 — 893,041; in 1810 — 1,191,364; in 1820 — 1,538,064; in 1830 — 2,009,031; in 1840 — 2,487,213.

[Deutschland]

einer kurzen Anzeige die Gründe dargelegt, aus welchen ich diesem Wunsche nicht entsprechen konnte. Nachdem dies vorangegangen, versammelten sich alle Mitglieder der vier Senate, ziehen, ohne mich zu hören, meine Ansichten und meine Handlungsweise „in einer andern Stellung“, nämlich als Abgeordneter, zu ihrer Beurtheilung und geben die Erklärung ab, daß ich aufzufordern, Schritte zu thun zur Lösung der Gemeinschaft, mit andern Worten zum Austritte aus meinem Richteramte. Ich verweile nicht bei dem Unförmlichen dieses Verfahrens, wiewohl dasselbe für andere Gerichte ein nachtheiliges Beispiel werden könnte. Aber, daß Sie einen Gegenstand dieser Art überhaupt zu Ihrer-Kognition gezogen haben, das muß ich im Interesse des höchsten Gerichtshofes, dessen Mitglied ich bin, tief beklagen. Das Wahlgesetz ließ alle Staatsbürger, auch die Richter zu, als Abgeordnete der zur Gründung des Verfassungswerkes berufenen Versammlung. Traf die Wahl einen Richter, so hatte dieser, wie jeder Deputirte, nach seiner pflichtmäßigen Ueberzeugung zu stimmen und zu handeln, als Volksvertreter; seine Stellung als Richter kam dabei nicht in Betracht. Hätte das Volk dies nicht voraussetzen können, so würde es keine Richter gewählt haben, wie doch zur Ehre des preußischen Richterstandes, sicherlich auch mit Rücksicht auf dessen unabhängige Stellung so zahlreich geschehen ist. Für seine Abstimmungen und Reden ist der Abgeordnete nur seinem Gewissen verantwortlich; die politische Wirksamkeit unterliegtdnicht der Beurtheilung eines Gerichtshofes. Ew. Exzellenz selbst haben iesen Grundsatz noch neuerlich anerkannt. Als die Frage: ob der Krone ein Recht auf einseitige Verlegung und Vertagung der Nationalversammlung zustehe? zur Erörterung kommen mußte, da erklärten Sie ganz richtig, es sei nicht Sache des zum Rechtsprechen berufenen geheimen Obertribunals, über die Frage ein Gutachten abzugeben. Nicht dem höchsten Gerichtshof, nicht den Mitgliedern desselben als solchen kommt es also zu, über mein Wirken in der Nationalversammlung einen Ausspruch zu thun, oder die Anforderung an mich zu stellen, wie sie geschehen ist. Mein Amt legt mir die Pflicht auf: nach den bestehenden Gesetzen Recht zu sprechen. Diese Pflicht, welche meinen Lebensberuf ausmacht, ist mir stets heilig gewesen und wird es auch bleiben. Ich habe sie der kollegialischen Stellung gemäß auszuüben in Gemeinschaft mit den Mitgliedern des Kollegiums — das ist die äußere und innere Gemeinschaft, welche zwischen uns besteht. Eine andere innere Gemeinschaft, eine solche, wie sie durch übereinstimmende Ansichten über Staatseinrichtungen, Gesetzgebung, Verwaltung, Religion u. a. Lebensverhältnisse herbeigeführt wird, gehört gar nicht zu den Voraussetzungen der richterlichen kollegialischen Wirksamkeit. Sie wird auch sehr selten bei den größeren Kollegien vorhanden sein; sie fehlt namentlich bei dem geheimen Obertribunale selbst, so weit meine Kenntniß reicht.

Das ausgesprochene Urtheil über meine politische Laufbahn kann ich hiernach lediglich als das von Privatpersonen ansehen und muß ihnen alle und jede Berechtigung, die Anforderung des Austritts aus dem Kollegio an mich zu stellen bestreiten. Ew. Exzellenz erwähnen der freundlichen Aufnahme, welche ich im Kollegion gefunden. Ich habe diese jederzeit um so mehr dankbar anerkannt, als der wiederholten schriftlichen und mündlichen Erklärung meiner Präsidenten und Kollegen zufolge, dieselbe in der Würdigung meiner Grundsätze und meiner Leistungen als Richter ihren Grund hatte. Gern und freudig habe ich auch die richterliche Wirksamkeit des Kollegii, wo ich es vermochte, öffentlich gerühmt; hat sich das Verhältniß geändert, so liegt die Aenderung nicht auf meiner Seite; denn in meinen Grundsätzen, aus denen ich nie und nirgend einen Hehl gemacht, ist nicht der mindesteste Wandel gewesen. Aus Rücksicht auf das frühere Verhältniß kann ich es freilich nur bedauern, wenn wirklich meine politischen Ansichten mit den Auffassungen meiner Kollegen von Recht, Pflicht und Treue in schroffem und entschiedenem Widerspruch stehen sollten. Ich könnte vielleicht dabei annehmen, daß vielen von ihnen der eigentliche Gehalt meiner sehr umfangreichen Thätigkeit fremd geblieben, daß sie elenden Verdächtigungen und Anfeindungen der Zeitblätter ihr Ohr geliehen, denen ich stets das Schweigen der Verachtung entgegen gesetzt habe, auch damals, als noch eine öffentliche Erwidrung möglich war. Ich könnte Sie auf meinen im Voraus vor den Wahlmännern gehaltenen, im Druck erschienenen Vortrag aufmerksam machen, worin Grundsätze aufgestellt sind, die ich mir fortwährend zur Richtschnur habe dienen lassen. Ich könnte die für jeden, der mich kennt, unnöthige Versicherung geben, daß ich nach meiner besten Ueberzeugung solche Zustände in Verfassung und Verwaltung angestrebt habe, die mir für Krone und Land die dauerhaftesten und befriedigendsten schienen. Doch zu einer Rechtfertigung meines politischen Lebens ist hier überall nicht der Ort. Die letzten Sätze der Mittheilung vom 16. lauten: „Vor Gott und Menschen sind wir schuldig, mit allen Kräften dafür zu sorgen, daß diesem Gerichtshofe das Vertrauen und die Achtung des Landes erhalten wird. Das wäre aber unmöglich, wenn irgend wie die Vermuthung Anhalt erhielte, daß in demselben Ansichten Eingang oder auch nur Nachsicht gefunden hätten, bei denen man nicht ohne Grund, Recht und Gerechtigkeit, die man in Anspruch nimmt, gefährdet finden würde.“ Ich weiß nicht, ob auch dieser Ausspruch derjenige aller Mitglieder des Kollegii ist. Ich weise aber mit voller Entrüstung die beleidigende Infinnation von mir, welche darin zu finden ist. Zwanzigjähriges Wirken hat über die Kreise desselben hinaus, dem Lande meine Unparteilichkeit, meine Gewissenhaftigkeit als Richter erprobt. Der höchste Gerichtshof hat wahrlich nicht den leisesten Grund zu der Besorgniß, meine Mitwirkung könne der Vermuthung Raum geben, daß Recht und Gerechtigkeit werde gefährdet werden.

Dergleichen Andeutungen treffen, deß können Sie gewiß sein, nicht den, gegen welchen sie ausgesprochen werden. Aber von der andren Seite droht dem Lande die ernstliche Gefahr, wenn die Gerichtshöfe sich, uneingedenk ihres durch die Begränzung würdigen Kreises in die Arena der politischen Bestrebungen einlassen, wenn sie die Nichtübereinstimmung der Ansichten, wenn sie den entschlossenen Widerstand eines Volkvertretesn gegen das jeweilige konstitutonelle Ministerium als Grund der Entfernuag aus dem Amte betrachten wollen! — Welche maßlose Servilitat, welcher stete Wechsel der Richter, welche gänzliche Entwürdigung des Ansehens derselben würde davon die Folge sein! Wie könnte das Land den Richtersprüchen von Personen Vertrauen schenken, welche im konstitutionellen Staate der Unabhängigkeit entbehrten, die schon im absoluten für das Palladium der öffentlichen Sicherheit galt? Wie würde es sich entschließen können, richterliche Beamte, denen es früher so gern sein Vertrauen geschenkt, dann noch ferner zu Vertretern zu wählen? Als glänzender Gegensatz solcher Grundsätze steht der ehrwürdige Kassationshof von Paris da, welcher Männer der entgegengesetztesten politischen Richtung in seiner Mitte zählt und dessen Personal ungestört so viele politische Veränderungen überdauert hat. Ich kann demnach auf den mir gemachten Vorschlag nicht eingehen. Ich habe die heilige Pflicht, mein Amt zu behaupten: im Interesse des ganzen Richterstandes, im Interesse des höchsten Gerichtshofes selbst, im Interesse des bei der Rechtspflege betheiligten Publikums, im Interesse der Volksvertretung. Ich darf hoffen, daß die Abkühlung der politischen Leidenschaften in den Ansichten der Herren Kollegen allmälig eine Milderung hervorbringen wird.

Berlin, den 18. Dezember 1848.

Waldeck.

An den Königl. Preuß. Staatsminister, Hrn. Mühler.

Breslau, 22. Dezbr.

Die „A. O.-Z“ bringt heute folgenden „Dr. A. Sch.“ (Schütte) unterzeichneten Bericht über das Verfahren der österreischen Regierung gegen Häfner, ehemaligen Redakteur der „Konstitution.“

Wie man in Oesterreich die konstitutionellen Garantien, deren unverbrüchliche Aufrechterhaltung die Manifeste des Herrschers und die Programme des Ministeriums stets feierlichst versichern, praktisch versteht und ausübt, davon möge zum leuchtenden Exempel folgende Darstellung von Thatsachen, deren genaue Wahrheit wir verbürgen, besonders allen Denjenigen dienen, welche in der Proklamation constitutioneller Garantien schon eine Wahrheit und Wirklichkeit derselben erblicken.

Das Sündenlamm, dessen trauriges Schicksal wir als ein Beispiel statt vieler erzählen wollen, ist der „von der strafenden Hand Gottes schon körperlich gezeichnete“ (wie die Wiener Geißel sich ausdrückt) „berüchtigte“ Redacteur der „Constitution“ Herr Häfner.

Von Haus aus eine ängstliche Seele verließ derselbe Wien schon am 12. Oktober, also in einer Zeit, wo weder der Reichstag vom Kaiser aufgelöst, noch die drakonischen Proklamationen des Hern Windischgrätz erschienen war, — aus Furcht verließ er die Stadt, weil dem ängstlich gewordenen Publizisten die Wellen der Revolution zu hoch schlugen, und, weil einige seiner Feinde böswillig ausgestreut, er habe gesagt, man müsse auch Fürst Schwarzenberg latourisiren. Er trug bis dahin, wie überhaupt nie Waffen, welches seine körperliche Mißbildung (Häfner ist höckerig) nicht wohl erlaubte, und gehört deshalb, da er nach dem 12. keinen Artikel mehr in seinem Blatte schrieb, ja auch sein Name nicht mehr auf demselben figurirte, in keine jener standrechtlich, kriegsrechtlich oder criminell zu behandelnden Categorien des Fürsten Windischgrätz, und kann nur nach dem bestehenden, sanctionirten Preßgesetz, durch die Jury abgeurtheilt werden.

Mit 62 Fl. C. M, (nicht wie die böse Fama ihm nach lügt 6000 Fl.) in der Tasche bestieg er in Nußdorf das Dampfschiff, welches voll von Flüchtlingen der Hauptstadt, der sogenannten „Schwarzgelben war. Er bemerkte bald, mit welch' boshaften, rachsüchtigen Augen er, der „gezeichnete,“ und dadurch leider allbekannte, betrachtet wurde, und fand es zweckmäßig, statt bis Linz mitzufahren, schon bei der Station Martern auszusteigen. Aber auch dort wurde er alsbald erkannt, und dienstbare Geister sandten nach Krems, um Militair zu seiner Verhaftung zu requiriren. Zwei Compagnien wurden ausgesandt, den gefährlichen Mann zu fahnden, mit der Ordre, „das Subject todt oder lebendig einzubringen.“ Häfner wurde verhaftet und mit ihm ein Reisegenosse, Namens Kittmann aus Hadersleben in Schleswig-Holstein, ein emeritirter Freischärler, und deshalb natürlich ein höchst verdächtiges Individuum. Beide wurden an Händen und Füßen geschlossen, in einen dichtverhängten Wagen, einen jungen Offizier, das Pistol in der Hand, zur Seite, gesetzt. Ihr Gesicht wurde mit einer schwarzen Maske (einem Domino), ihre Fesseln mit Mänteln verdeckt, damit Niemmand sie erkennen, oder die Fesseln sehen könne. So wurden sie über Znaim nach Brünn geführt, wo man sie in die bekannten Gefängnisse des Spielbergs sperrte. Aber auch dort hielt man bei der damals in Brünn herrschenden Stimmung die wichtigen Gefangenen nicht sicher genug, und führte sie nach Verlauf von zwei Tagen unter Militärbedeckung nach der Festung Josephstadt. Als die beiden Gefangenen fragten, weßhalb man sie denn eigentlich verhafte, antwortete der Platzkommandant (oder dessen Stellvertreter) unter den Gesten der höchsten Empörung über die Impertinenz einer solchen Frage: „Sie haben geschrieben, Sie sollten gleich an die Wand gestellt und erschossen werden;“ und als der Leidensgefährte Häfners erwiederte: „Er aber habe nicht geschrieben.“ erhielt er zur Antwort: „Es sei hinreichend, in so gefährlicher Gesellschaft gefangen genommen zu sein.“

In den Kasematten von Josephstadt sitzt nun der unglückliche Exredacteur, mit Hohn und Spott behandelt. Schwächlich von Statur verfiel er bald in eine ernste Krankheit, und bat, eine halbe Stunde des Tages an der Luft spazieren gehen zu dürfen. Es wurde ihm mit den Worten verweigert: „Josephstadt habe keine Promenaden für solche Leute.“ Als er einen Geistlichen forderte, wurde auch dieses abgeschlagen mit der Deutung: Josephstadt, die Festung, sei kein Kloster.“

Seit zwei Monaten weilt nun Häfner in seinem Kerker; kein Verhör wurde bis jetzt mit ihm vorgenommen, kein Wort ihm über die Ursache seiner Verhaftung mitgetheilt, keine Stimme in den öffentlichen Blättern erhob sich für ihn! —

Der Einsender dieser Darstellung war nie ein Freund von Häfner, er kannte ihn kaum der Person nach; hat nie in seinem Blatte geschrieben, und scheut sich nicht, öffentlich zu bekennen, daß er mit der Tendenz und besonders der Sprachweise der Constitution eben so wenig wie der meisten übrigen Wiener radicalen Blätter niemals einverstanden war, und selbst auf die Gefahr der Verdächtigung seiner demokratischen Gesinnung dieses mehr als einmal in Wien öffentlich ausgesprochen hat; er ist endlich weit entfernt, die an Feigheit grenzende Furchtsamkeit des Herrn Häfner nicht scharf zu tadeln: aber das Rechtsgefühl und die Humanität zwingen ihn, sowohl das jetzige österreichische Ministerium, als auch ganz Deutschland auf diese empörende Verletzung der feierlichsten Versprechen des Kaisers und der klarsten Gesetze aufmerksam zu machen, und er fordert besonders alle Zeitungsredactionen zu der collegialischen Pflichterfüllung auf, diesen Thatsachen größtmögliche Veröffentlichung zu geben, damit, wenn auch das Recht vor der Gewalt augenblicklich verstummt, das Schamgefühl (?) die Gewalthaber bestimme, der Gerechtigkeit ihren gesetzlichen Lauf zu lassen.

116 Liegnitz, 22. Dez.

Sie wissen, daß schon im Oktober, zu jenen Zeiten, als noch das Ministerium Pfuel vereinbarte, der General Stößer aus Glogau mit 6000 Mann Preußen und 15 Stück Geschütz unsere Stadt nach allen Regeln der Kriegskunst „die Kugeln im Lauf und die Schwerter haarscharf geschliffen,“ militärisch okkupirte, — wahrscheinlich die erste Heldenthat, welche dieser große Feldherr in seiner kriegerischen Laufbahn vollbracht hat, abgerechnet was er auf Revüen und Paraden vielleicht sonst geleistet haben mag. Es soll dafür auch ein gnädiges Handschreiben von Sr. Majestät dem Kaiser aller Reußen an ihn untewegs sein, welches mit den Worten: „Lieber Stößer“ beginnt und ihm zu der Bekämpfung der Anarchie in Schlesien den knutenreichen Segen des Selbstherrschers ertheilt. Dieser Stößer — welcher unsere Landwehrmänner, nachdem sie eingefangen worden, auf der Straße bei sich vorüberführen ließ, dabei vor ihnen ausspie und ihnen u. a. zubrüllte, sie wären nicht werth zum königl. preuß. Heere zu gehören wegen ihrer furchtbaren Verletzung der militärischen Disciplin, worauf sie nach Glogau in die Kasematten geschleppt wurden, wo sie noch sitzen — dieser Stößer besitzt nicht einmal Kraft und Geschick genug um auch nur „seine Leute“ (die Preußen) in Ordnung und Zucht erhalten zu können. In der That ist die öffentliche Sicherheit hier nie mehr gestört gewesen, als seit der Zeit, wo die Preußen bei uns einmarschirt sind. Richt genug, daß sich die Soldaten der verschiedenen Regimenter feindselig gegenüberstehen, sich fast täglich herumprügeln und mitunter halb todt schlagen (dem einen haben neulich bei dieser Gelegenheit seine Kameraden die Augen aus dem Kopfe herausgedrückt), so sind auch die Bürger in ihrer Person und ihrem Eigenthum durch die Soldaten beständig bedroht. Körperliche Mißhandlungen auf den Straßen und in den Wirthshäusern sind schon unzählige vorgekommen. Nachträgliche Klagen der Verletzten führen natürlich zu gar nichts. Daß das Eigenthum ebenfalls nicht geschont wird, zeigte sich u. a. auch vorgestern, wo unserm wackern Deputirten von der Linken der Nationalversammlung, dem Kaufmann Hildebrand, die großen Schaufenster seines Ladens, erwiesener Maaßen durch Soldaten, zerschmettert wurden. Aeltere Leute versichern, daß im Jahre 1813, wo die Russen und Kosaken hier waren, mehr öffentliche Sicherheit herrschte, als jetzt. Es ist aber wohl offenbar, daß diese Preußen mit ihrem kassubisch-plattdeutschen Kauderwelsch, welches kein Mensch hier zu Lande ordentlich versteht, zu dergleichen Schändlichkeiten gegen politische Personen, die ihnen ganz unbekannt sind, durch die Heulerpartei aufgehetzt werden, welche seit ihrem Einmarsch mit gränzenloser Unverschämtheit und Frechheit hier ihr Wesen treibt. Seitdem sich diese Leute in einen Verein „für öffentliche Ordnung, Wohlfahrt und Sicherheit“ zusammengethan haben, wird die Unordnung und Unsicherheit täglich größer. Einen würdigen Helfer in seinen Ordnungsbestrebungen besitzt der General Stößer an dem hiesigen Kriminalrichter Schulz-Völker, einem Subjekte, welches Jahre lang von einem Gerichte zum andern herumgeschickt worden ist, sich aber nirgends hat behaupten können. So hat man ihn endlich für würdig befunden, an der Spitze des hiesigen Gerichts zu stehen. Bei ihm bedurfte es nicht der Beispiele des geheimen Obertribunals und der Münsterschen, Ratiborer, Bromberger u. s. w. Oberlandesgerichte, welche den viel gepriesenen unparteiischen und über den Parteien erhabenen Standpunkt eines königlich preußischen Richters so glänzend dokumentirt haben. Er besaß von Hause aus den loyalen Eifer eines Preußenvereiners für Ordnung und Gesetz, verbunden mit der seinen wieselartigen Spürkraft eines östreichischen Polizeiagenten, um ein tüchtiger Kriminalrichter zu sein und namentlich aus Druckschriften: „Majestätsbeleidigungen, Erregung von Mißvergnügen, zum Aufruhr u. s. w. herauszuschnüffeln. Schon den ganzen Sommer hindurch, wenn auch meist erfolglos, thätig in der Verfolgung der „Unruhstifer“ erreichte seit Stößer's Ankunft seine Thätigkeit den höchsten Grad und schlug förmlich in eine Art fixer Idee um, vermöge deren er sich einbilden soll, er allein sei zum Retter des preußischen Staates ausersehen. Die Landwehrangelegenheit, die Plakate des demokratischen und Rustikalvereins, so wie einzelner Personen, die Artikel der hiesigen Zeitschrift „Silesia“ und mündliche Aeußerungen, die ihm durch einige eifrige Denuncianten in großer Zahl hinterbracht worden — dies zusammen bildet den Stoff, aus denen ein Mensch wie dieser Schulz-Völker, Anklagen und Prozesse gegen brave und freisinnige Männer schmieden und Verfolgungen darauf anstellen lassen darf. Wem hiernach von dem Segen der neuen Verfassung noch nicht die Augen übergehen, der muß in der That einen hohen Grad von Verstocktheit erreicht haben.

Lötzen, 16. Decbr.

Der hiesige Landrath hatte im Freudenrausche über die Emanation der Verfassungs-Urkunde am 5. d. M. mit mehreren Gesinnungs-Genossen in einer Gesellschaft vom 8. d. M. eine Illumination verabredet. Diese Illumination wurde am folgenden Tage von mehreren Hauseinwohnern bewerkstelligt. Viele Häuser waren indeß nicht illuminirt. Vor (Siehe den Verfolg in der Beilage.)

<TEI>
  <text>
    <body>
      <pb facs="#f0003" n="0969"/>
      <div type="jFeuilleton" n="1">
        <div xml:id="ar180_004a" type="jArticle">
          <p>ihr in so einer Republik da geht Alles drunter und drüber, holter polter, so daß kein ehrlicher Preuße draus klug werden kann. (Armer ehrlicher Preuße!)</p>
          <p>Bei den Spaniern und Portugiesen ist Alles in schönster Confusion, die stehen da und wundern sich halbtodt, daß die sonst so verständigen Preußen und Deutschen jetzt so viel Krakehl gemacht haben; sie können das gar nicht spitz kriegen und rauchen Cigarren dazu. (Rauchen! O Märzerrungenschaft!)</p>
          <p>Vor den Engländern aber, ihr lieben Landsleute, da wollen wir ein Bischen den Hut abnehmen, denn die sind das ganze Jahr ruhig und verständig gewesen, haben ihre Königin, die nun eine ganze Stube voll kleine Kinderchens hat, hoch leben lassen, haben viel Geld verdient und gesagt: bei den andern Völkern muß es heuer rappeln, daß sie so dummes Zeug machen! Weiß Gott, so unrecht haben sie nicht! (God-dam!)</p>
          <p>Der Däne und der alte Schwede, die so dicke Freundschaft den Sommer hatten, haben sich jetzt etwas verzürnt, doch werden sie sich wohl wieder vertragen. Der Däne erinnert sich mit sehr wehmüthigen Empfindungen an den alten Wrangel und die preußischen Soldaten. Ich denke immer, er wird so bald keine Lust wieder verspüren, mit uns anzubinden.</p>
          <p>Von Rußland weiß ich das Mal gar nichts, als daß die Cholera dort noch immer ist. (Und der Kaiser.)</p>
          <p>Dem Großtürken sind neulich drei Kinder an einem Tage geboren; ihr wißt, der alte Junge (24 Jahre alt) hat so ein sechzig Stück Weiber. Mein Nachbar sagt, er hätte nur eine Frau und die machte ihm schon den Kopf gehörig warm, er wollte um Alles in der Welt nicht Sultan sein und 60 Weiber haben.</p>
          <p>In Aegyptenland ist der grimmige Ibrahim-Pascha, der vor zwanzig Jahren die armen Griechen so peinigte, gestorben. Statt seiner soll nun sein Bruder das ägyptische Land erben. Wer hat was dagegen? ich nicht &#x2014; wer noch?</p>
          <p>Von Aegypten springen wir in die Schweiz, wo die Schweizerkäse herkommen und die himmelhohen Berge sind. In dieser Schweiz ist ein kleines Ländchen, heißt Neuenburg und auf französisch Neufchatel, das gehört unserm Könige. Im März dieses Jahres nun, wo Alles drunter und drüber ging, sind die Republikaner dort Herr geworden und unser König hat seinen treuen Leuten dort noch nicht zu Hülfe kommen können, weils weit hin ist und er auch sonst beschäftigt war. Die schlechten Kerle, die dort jetzt das Land beherrschen, haben nun verboten zu rufen: es lebe der König! aber daran kehren sich die treuen Seelen nicht, sie rufen zwar nicht: es lebe der König! weil sie sonst eingesteckt würden, aber sie schreien: es lebe Onkel Friedrich und Tante Elisabeth! Damit meinen sie unsern lieben König und die liebe Königin. Na, es ist noch nicht aller Tage Abend, wartet nur, ihr Herren Republikaner, wir werden euch schon zur guten Stunde ein paar tapfere märkische Regimenter auf den Hals schicken, oder etwas pommersche Landwehr, und die soll euch mit dem Kolben laufen. Merkt euch das! (Gemorken!)</p>
          <p>Italien habe ich mir das Mal bis zuletzt aufgespart, weil da der leibhafte Teufel los ist. In Oberitalien zwar ist Ruhe, weil da der alte Marschall Radetzky mit 60,000 Oesterreichern lagert und gar keinen Spaß versteht; auch in Unteritalien ist's still, weil der König Ferdinand, Fernando heißt er auf italienisch, wieder Herr geworden ist; aber in Mittelitalien, in Rom, sieht es erbärmlich aus. Dort haben die Rebellen den Grafen Rossi, den Minister des Papstes, scheußlich ermordet. Ein Barbier durchstach ihm die Kehle mit einem Brodmesser, als er eben in die National-Versammlung gehen wollte. Dann haben sie den Papst, der ihr Landesherr ist, in seinem Schlosse angegriffen und hätten ihn auch todt gemacht, wenn ihm die treuen Schweizersoldaten nicht beigestanden hätten. In Folge dieser Geschichte ist der Papst von Rom verreist, was ich ihm gar nicht verdenken kann und nun wissen die Römer nicht, was sie anfangen sollen. Republik können sie nicht machen, weil keiner mitmachen will und von allen Seiten rücken fremde Truppen gegen sie an. Von Oben kommen die Herren Oesterreicher, von Unten die Neapolitaner, zu Wasser erscheinen die Franzosen, die, spaßhaft genug, dem Papst gegen die Republikaner beistehen, und der Engländer hat auch ein paar Kriegsschiffe geschickt, deren Kanonen ein ernstes Wort mitreden sollen bei der Geschichte. Die Römer, die sehr lange Beine haben, bei denen aber das Herz in den Hosen sitzt, wissen sich gar nicht mehr zu helfen und werden ihre dummen Streiche theuer bezahlen müssen. So gehts mit dem Revolutionmachen.</p>
          <p>Bei den übrigen Nationen, bei dem fetten Holländer, bei dem Belgier, der immer in einem blauen Fuhrmannskittel läuft und bei dem rothmützigen Griechen ist diese Zeit her nichts besonders passirt und das ist immer besser als ein Unglück.</p>
          <p>Auf Wiedersehen über acht Tage, lieben Landsleute!&#x201C;</p>
          <p>Einen Schnaps für diesen Artikel! Einen Schnaps! Einen Schnaps! Echten Brandeburger Kümmel!</p>
        </div>
        <div xml:id="ar180_005" type="jArticle">
          <p>Ein Blatt spricht sich in folgenden Zahlen über den Fortschritt der <hi rendition="#g">Sklaverei</hi> in Amerika aus: Im Jahre 1790 waren im Ganzen 697,897 Sklaven in Amerika; in 1800 &#x2014; 893,041; in 1810 &#x2014; 1,191,364; in 1820 &#x2014; 1,538,064; in 1830 &#x2014; 2,009,031; in 1840 &#x2014; 2,487,213.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>[Deutschland]</head>
        <div xml:id="ar180_010a" type="jArticle">
          <p>einer kurzen Anzeige die Gründe dargelegt, aus welchen ich diesem Wunsche nicht entsprechen konnte. Nachdem dies vorangegangen, versammelten sich alle Mitglieder der vier Senate, ziehen, ohne mich zu hören, meine Ansichten und meine Handlungsweise &#x201E;in einer andern Stellung&#x201C;, nämlich als Abgeordneter, zu ihrer Beurtheilung und geben die Erklärung ab, daß ich aufzufordern, Schritte zu thun zur Lösung der Gemeinschaft, mit andern Worten zum Austritte aus meinem Richteramte. Ich verweile nicht bei dem Unförmlichen dieses Verfahrens, wiewohl dasselbe für andere Gerichte ein nachtheiliges Beispiel werden könnte. Aber, daß Sie einen Gegenstand dieser Art überhaupt zu Ihrer-Kognition gezogen haben, das muß ich im Interesse des höchsten Gerichtshofes, dessen Mitglied ich bin, tief beklagen. Das Wahlgesetz ließ alle Staatsbürger, auch die Richter zu, als Abgeordnete der zur Gründung des Verfassungswerkes berufenen Versammlung. Traf die Wahl einen Richter, so hatte dieser, wie jeder Deputirte, nach seiner pflichtmäßigen Ueberzeugung zu stimmen und zu handeln, als Volksvertreter; seine Stellung als Richter kam dabei nicht in Betracht. Hätte das Volk dies nicht voraussetzen können, so würde es keine Richter gewählt haben, wie doch zur Ehre des preußischen Richterstandes, sicherlich auch mit Rücksicht auf dessen unabhängige Stellung so zahlreich geschehen ist. Für seine Abstimmungen und Reden ist der Abgeordnete nur seinem Gewissen verantwortlich; die politische Wirksamkeit unterliegtdnicht der Beurtheilung eines Gerichtshofes. Ew. Exzellenz selbst haben iesen Grundsatz noch neuerlich anerkannt. Als die Frage: ob der Krone ein Recht auf einseitige Verlegung und Vertagung der Nationalversammlung zustehe? zur Erörterung kommen mußte, da erklärten Sie ganz richtig, es sei nicht Sache des zum Rechtsprechen berufenen geheimen Obertribunals, über die Frage ein Gutachten abzugeben. Nicht dem höchsten Gerichtshof, nicht den Mitgliedern desselben als solchen kommt es also zu, über mein Wirken in der Nationalversammlung einen Ausspruch zu thun, oder die Anforderung an mich zu stellen, wie sie geschehen ist. Mein Amt legt mir die Pflicht auf: nach den bestehenden Gesetzen Recht zu sprechen. Diese Pflicht, welche meinen Lebensberuf ausmacht, ist mir stets heilig gewesen und wird es auch bleiben. Ich habe sie der kollegialischen Stellung gemäß auszuüben in Gemeinschaft mit den Mitgliedern des Kollegiums &#x2014; das ist die äußere und innere Gemeinschaft, welche zwischen uns besteht. Eine andere innere Gemeinschaft, eine solche, wie sie durch übereinstimmende Ansichten über Staatseinrichtungen, Gesetzgebung, Verwaltung, Religion u. a. Lebensverhältnisse herbeigeführt wird, gehört gar nicht zu den Voraussetzungen der richterlichen kollegialischen Wirksamkeit. Sie wird auch sehr selten bei den größeren Kollegien vorhanden sein; sie fehlt namentlich bei dem geheimen Obertribunale selbst, so weit meine Kenntniß reicht.</p>
          <p>Das ausgesprochene Urtheil über meine politische Laufbahn kann ich hiernach lediglich als das von Privatpersonen ansehen und muß ihnen alle und jede Berechtigung, die Anforderung des Austritts aus dem Kollegio an mich zu stellen bestreiten. Ew. Exzellenz erwähnen der freundlichen Aufnahme, welche ich im Kollegion gefunden. Ich habe diese jederzeit um so mehr dankbar anerkannt, als der wiederholten schriftlichen und mündlichen Erklärung meiner Präsidenten und Kollegen zufolge, dieselbe in der Würdigung meiner Grundsätze und meiner Leistungen als Richter ihren Grund hatte. Gern und freudig habe ich auch die richterliche Wirksamkeit des Kollegii, wo ich es vermochte, öffentlich gerühmt; hat sich das Verhältniß geändert, so liegt die Aenderung nicht auf meiner Seite; denn in meinen Grundsätzen, aus denen ich nie und nirgend einen Hehl gemacht, ist nicht der mindesteste Wandel gewesen. Aus Rücksicht auf das frühere Verhältniß kann ich es freilich nur bedauern, wenn wirklich meine politischen Ansichten mit den Auffassungen meiner Kollegen von Recht, Pflicht und Treue in schroffem und entschiedenem Widerspruch stehen sollten. Ich könnte vielleicht dabei annehmen, daß vielen von ihnen der eigentliche Gehalt meiner sehr umfangreichen Thätigkeit fremd geblieben, daß sie elenden Verdächtigungen und Anfeindungen der Zeitblätter ihr Ohr geliehen, denen ich stets das Schweigen der Verachtung entgegen gesetzt habe, auch damals, als noch eine öffentliche Erwidrung möglich war. Ich könnte Sie auf meinen im Voraus vor den Wahlmännern gehaltenen, im Druck erschienenen Vortrag aufmerksam machen, worin Grundsätze aufgestellt sind, die ich mir fortwährend zur Richtschnur habe dienen lassen. Ich könnte die für jeden, der mich kennt, unnöthige Versicherung geben, daß ich nach meiner besten Ueberzeugung solche Zustände in Verfassung und Verwaltung angestrebt habe, die mir für Krone und Land die dauerhaftesten und befriedigendsten schienen. Doch zu einer Rechtfertigung meines politischen Lebens ist hier überall nicht der Ort. Die letzten Sätze der Mittheilung vom 16. lauten: &#x201E;Vor Gott und Menschen sind wir schuldig, mit allen Kräften dafür zu sorgen, daß diesem Gerichtshofe das Vertrauen und die Achtung des Landes erhalten wird. Das wäre aber unmöglich, wenn irgend wie die Vermuthung Anhalt erhielte, daß in demselben Ansichten Eingang oder auch nur Nachsicht gefunden hätten, bei denen man nicht ohne Grund, Recht und Gerechtigkeit, die man in Anspruch nimmt, gefährdet finden würde.&#x201C; Ich weiß nicht, ob auch dieser Ausspruch derjenige aller Mitglieder des Kollegii ist. Ich weise aber mit voller Entrüstung die beleidigende Infinnation von mir, welche darin zu finden ist. Zwanzigjähriges Wirken hat über die Kreise desselben hinaus, dem Lande meine Unparteilichkeit, meine Gewissenhaftigkeit als Richter erprobt. Der höchste Gerichtshof hat wahrlich nicht den leisesten Grund zu der Besorgniß, meine Mitwirkung könne der Vermuthung Raum geben, daß Recht und Gerechtigkeit werde gefährdet werden.</p>
          <p>Dergleichen Andeutungen treffen, deß können Sie gewiß sein, nicht den, gegen welchen sie ausgesprochen werden. Aber von der andren Seite droht dem Lande die ernstliche Gefahr, wenn die Gerichtshöfe sich, uneingedenk ihres durch die Begränzung würdigen Kreises in die Arena der politischen Bestrebungen einlassen, wenn sie die Nichtübereinstimmung der Ansichten, wenn sie den entschlossenen Widerstand eines Volkvertretesn gegen das jeweilige konstitutonelle Ministerium als Grund der Entfernuag aus dem Amte betrachten wollen! &#x2014; Welche maßlose Servilitat, welcher stete Wechsel der Richter, welche gänzliche Entwürdigung des Ansehens derselben würde davon die Folge sein! Wie könnte das Land den Richtersprüchen von Personen Vertrauen schenken, welche im konstitutionellen Staate der Unabhängigkeit entbehrten, die schon im absoluten für das Palladium der öffentlichen Sicherheit galt? Wie würde es sich entschließen können, richterliche Beamte, denen es früher so gern sein Vertrauen geschenkt, dann noch ferner zu Vertretern zu wählen? Als glänzender Gegensatz solcher Grundsätze steht der ehrwürdige Kassationshof von Paris da, welcher Männer der entgegengesetztesten politischen Richtung in seiner Mitte zählt und dessen Personal ungestört so viele politische Veränderungen überdauert hat. Ich kann demnach auf den mir gemachten Vorschlag nicht eingehen. Ich habe die heilige Pflicht, mein Amt zu behaupten: im Interesse des ganzen Richterstandes, im Interesse des höchsten Gerichtshofes selbst, im Interesse des bei der Rechtspflege betheiligten Publikums, im Interesse der Volksvertretung. Ich darf hoffen, daß die Abkühlung der politischen Leidenschaften in den Ansichten der Herren Kollegen allmälig eine Milderung hervorbringen wird.</p>
          <p>Berlin, den 18. Dezember 1848.</p>
          <p><hi rendition="#g">Waldeck</hi>.</p>
          <p>An den Königl. Preuß. Staatsminister, Hrn. <hi rendition="#g">Mühler</hi>.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar180_011" type="jArticle">
          <head>Breslau, 22. Dezbr.</head>
          <p>Die &#x201E;A. O.-Z&#x201C; bringt heute folgenden &#x201E;Dr. A. Sch.&#x201C; (Schütte) unterzeichneten Bericht über das Verfahren der österreischen Regierung gegen Häfner, ehemaligen Redakteur der &#x201E;Konstitution.&#x201C;</p>
          <p>Wie man in Oesterreich die konstitutionellen Garantien, deren unverbrüchliche Aufrechterhaltung die Manifeste des Herrschers und die Programme des Ministeriums stets feierlichst versichern, praktisch versteht und ausübt, davon möge zum leuchtenden Exempel folgende Darstellung von Thatsachen, deren genaue Wahrheit wir verbürgen, besonders allen Denjenigen dienen, welche in der Proklamation constitutioneller Garantien schon eine Wahrheit und Wirklichkeit derselben erblicken.</p>
          <p>Das Sündenlamm, dessen trauriges Schicksal wir als ein Beispiel statt vieler erzählen wollen, ist der &#x201E;von der strafenden Hand Gottes schon körperlich gezeichnete&#x201C; (wie die Wiener Geißel sich ausdrückt) &#x201E;berüchtigte&#x201C; Redacteur der &#x201E;Constitution&#x201C; Herr Häfner.</p>
          <p>Von Haus aus eine ängstliche Seele verließ derselbe Wien schon am 12. Oktober, also in einer Zeit, wo weder der Reichstag vom Kaiser aufgelöst, noch die drakonischen Proklamationen des Hern Windischgrätz erschienen war, &#x2014; aus Furcht verließ er die Stadt, weil dem ängstlich gewordenen Publizisten die Wellen der Revolution zu hoch schlugen, und, weil einige seiner Feinde böswillig ausgestreut, er habe gesagt, man müsse auch Fürst Schwarzenberg latourisiren. Er trug bis dahin, wie überhaupt nie Waffen, welches seine körperliche Mißbildung (Häfner ist höckerig) nicht wohl erlaubte, und gehört deshalb, da er nach dem 12. keinen Artikel mehr in seinem Blatte schrieb, ja auch sein Name nicht mehr auf demselben figurirte, in keine jener standrechtlich, kriegsrechtlich oder criminell zu behandelnden Categorien des Fürsten Windischgrätz, und kann nur nach dem bestehenden, sanctionirten Preßgesetz, durch die Jury abgeurtheilt werden.</p>
          <p>Mit 62 Fl. C. M, (nicht wie die böse Fama ihm nach lügt 6000 Fl.) in der Tasche bestieg er in Nußdorf das Dampfschiff, welches voll von Flüchtlingen der Hauptstadt, der sogenannten &#x201E;Schwarzgelben war. Er bemerkte bald, mit welch' boshaften, rachsüchtigen Augen er, der &#x201E;gezeichnete,&#x201C; und dadurch leider allbekannte, betrachtet wurde, und fand es zweckmäßig, statt bis Linz mitzufahren, schon bei der Station Martern auszusteigen. Aber auch dort wurde er alsbald erkannt, und dienstbare Geister sandten nach Krems, um Militair zu seiner Verhaftung zu requiriren. Zwei Compagnien wurden ausgesandt, den gefährlichen Mann zu fahnden, mit der Ordre, &#x201E;das Subject todt oder lebendig einzubringen.&#x201C; Häfner wurde verhaftet und mit ihm ein Reisegenosse, Namens Kittmann aus Hadersleben in Schleswig-Holstein, ein emeritirter Freischärler, und deshalb natürlich ein höchst verdächtiges Individuum. Beide wurden an Händen und Füßen geschlossen, in einen dichtverhängten Wagen, einen jungen Offizier, das Pistol in der Hand, zur Seite, gesetzt. Ihr Gesicht wurde mit einer schwarzen Maske (einem Domino), ihre Fesseln mit Mänteln verdeckt, damit Niemmand sie erkennen, oder die Fesseln sehen könne. So wurden sie über Znaim nach Brünn geführt, wo man sie in die bekannten Gefängnisse des Spielbergs sperrte. Aber auch dort hielt man bei der damals in Brünn herrschenden Stimmung die wichtigen Gefangenen nicht sicher genug, und führte sie nach Verlauf von zwei Tagen unter Militärbedeckung nach der Festung Josephstadt. Als die beiden Gefangenen fragten, weßhalb man sie denn eigentlich verhafte, antwortete der Platzkommandant (oder dessen Stellvertreter) unter den Gesten der höchsten Empörung über die Impertinenz einer solchen Frage: &#x201E;Sie haben geschrieben, Sie sollten gleich an die Wand gestellt und erschossen werden;&#x201C; und als der Leidensgefährte Häfners erwiederte: &#x201E;Er aber habe nicht geschrieben.&#x201C; erhielt er zur Antwort: &#x201E;Es sei hinreichend, in so gefährlicher Gesellschaft gefangen genommen zu sein.&#x201C;</p>
          <p>In den Kasematten von Josephstadt sitzt nun der unglückliche Exredacteur, mit Hohn und Spott behandelt. Schwächlich von Statur verfiel er bald in eine ernste Krankheit, und bat, eine halbe Stunde des Tages an der Luft spazieren gehen zu dürfen. Es wurde ihm mit den Worten verweigert: &#x201E;Josephstadt habe keine Promenaden für solche Leute.&#x201C; Als er einen Geistlichen forderte, wurde auch dieses abgeschlagen mit der Deutung: Josephstadt, die Festung, sei kein Kloster.&#x201C;</p>
          <p>Seit zwei Monaten weilt nun Häfner in seinem Kerker; kein Verhör wurde bis jetzt mit ihm vorgenommen, kein Wort ihm über die Ursache seiner Verhaftung mitgetheilt, keine Stimme in den öffentlichen Blättern erhob sich für ihn! &#x2014;</p>
          <p>Der Einsender dieser Darstellung war nie ein Freund von Häfner, er kannte ihn kaum der Person nach; hat nie in seinem Blatte geschrieben, und scheut sich nicht, öffentlich zu bekennen, daß er mit der Tendenz und besonders der Sprachweise der Constitution eben so wenig wie der meisten übrigen Wiener radicalen Blätter niemals einverstanden war, und selbst auf die Gefahr der Verdächtigung seiner demokratischen Gesinnung dieses mehr als einmal in Wien öffentlich ausgesprochen hat; er ist endlich weit entfernt, die an Feigheit grenzende Furchtsamkeit des Herrn Häfner nicht scharf zu tadeln: aber das Rechtsgefühl und die Humanität zwingen ihn, sowohl das jetzige österreichische Ministerium, als auch ganz Deutschland auf diese empörende Verletzung der feierlichsten Versprechen des Kaisers und der klarsten Gesetze aufmerksam zu machen, und er fordert besonders alle Zeitungsredactionen zu der collegialischen Pflichterfüllung auf, diesen Thatsachen größtmögliche Veröffentlichung zu geben, damit, wenn auch das Recht vor der Gewalt augenblicklich verstummt, das Schamgefühl (?) die Gewalthaber bestimme, der Gerechtigkeit ihren gesetzlichen Lauf zu lassen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar180_012" type="jArticle">
          <head><bibl><author>116</author></bibl> Liegnitz, 22. Dez.</head>
          <p>Sie wissen, daß schon im Oktober, zu jenen Zeiten, als noch das Ministerium Pfuel vereinbarte, der General <hi rendition="#g">Stößer</hi> aus Glogau mit 6000 Mann <hi rendition="#g">Preußen</hi> und 15 Stück Geschütz unsere Stadt nach allen Regeln der Kriegskunst &#x201E;die Kugeln im Lauf und die Schwerter haarscharf geschliffen,&#x201C; militärisch okkupirte, &#x2014; wahrscheinlich die erste Heldenthat, welche dieser große Feldherr in seiner kriegerischen Laufbahn vollbracht hat, abgerechnet was er auf Revüen und Paraden vielleicht sonst geleistet haben mag. Es soll dafür auch ein gnädiges Handschreiben von Sr. Majestät dem Kaiser aller Reußen an ihn untewegs sein, welches mit den Worten: &#x201E;Lieber Stößer&#x201C; beginnt und ihm zu der Bekämpfung der Anarchie in Schlesien den knutenreichen Segen des Selbstherrschers ertheilt. Dieser Stößer &#x2014; welcher unsere Landwehrmänner, nachdem sie eingefangen worden, auf der Straße bei sich vorüberführen ließ, dabei vor ihnen ausspie und ihnen u. a. zubrüllte, sie wären nicht werth zum königl. preuß. Heere zu gehören wegen ihrer furchtbaren Verletzung der militärischen Disciplin, worauf sie nach Glogau in die Kasematten geschleppt wurden, wo sie noch sitzen &#x2014; dieser Stößer besitzt nicht einmal Kraft und Geschick genug um auch nur &#x201E;seine Leute&#x201C; (die Preußen) in Ordnung und Zucht erhalten zu können. In der That ist die öffentliche Sicherheit hier nie mehr gestört gewesen, als seit der Zeit, wo die <hi rendition="#g">Preußen</hi> bei uns einmarschirt sind. Richt genug, daß sich die Soldaten der verschiedenen Regimenter feindselig gegenüberstehen, sich fast täglich herumprügeln und mitunter halb todt schlagen (dem einen haben neulich bei dieser Gelegenheit seine Kameraden die Augen aus dem Kopfe herausgedrückt), so sind auch die Bürger in ihrer Person und ihrem Eigenthum durch die Soldaten beständig bedroht. Körperliche Mißhandlungen auf den Straßen und in den Wirthshäusern sind schon unzählige vorgekommen. Nachträgliche Klagen der Verletzten führen natürlich zu gar nichts. Daß das Eigenthum ebenfalls nicht geschont wird, zeigte sich u. a. auch vorgestern, wo unserm wackern Deputirten von der Linken der Nationalversammlung, dem Kaufmann <hi rendition="#g">Hildebrand,</hi> die großen Schaufenster seines Ladens, erwiesener Maaßen durch Soldaten, zerschmettert wurden. Aeltere Leute versichern, daß im Jahre 1813, wo die Russen und Kosaken hier waren, mehr öffentliche Sicherheit herrschte, als jetzt. Es ist aber wohl offenbar, daß diese <hi rendition="#g">Preußen</hi> mit ihrem kassubisch-plattdeutschen Kauderwelsch, welches kein Mensch hier zu Lande ordentlich versteht, zu dergleichen Schändlichkeiten gegen politische Personen, die ihnen ganz unbekannt sind, durch die Heulerpartei aufgehetzt werden, welche seit ihrem Einmarsch mit gränzenloser Unverschämtheit und Frechheit hier ihr Wesen treibt. Seitdem sich diese Leute in einen Verein &#x201E;für öffentliche Ordnung, Wohlfahrt und Sicherheit&#x201C; zusammengethan haben, wird die Unordnung und Unsicherheit täglich größer. Einen würdigen Helfer in seinen Ordnungsbestrebungen besitzt der General Stößer an dem hiesigen Kriminalrichter <hi rendition="#g">Schulz-Völker,</hi> einem Subjekte, welches Jahre lang von einem Gerichte zum andern herumgeschickt worden ist, sich aber nirgends hat behaupten können. So hat man ihn endlich für würdig befunden, an der Spitze des <hi rendition="#g">hiesigen</hi> Gerichts zu stehen. Bei ihm bedurfte es nicht der Beispiele des geheimen Obertribunals und der Münsterschen, Ratiborer, Bromberger u. s. w. Oberlandesgerichte, welche den viel gepriesenen unparteiischen und über den Parteien erhabenen Standpunkt eines königlich preußischen Richters so glänzend dokumentirt haben. Er besaß von Hause aus den loyalen Eifer eines Preußenvereiners für Ordnung und Gesetz, verbunden mit der seinen wieselartigen Spürkraft eines östreichischen Polizeiagenten, um ein tüchtiger Kriminalrichter zu sein und namentlich aus Druckschriften: &#x201E;Majestätsbeleidigungen, Erregung von Mißvergnügen, zum Aufruhr u. s. w. herauszuschnüffeln. Schon den ganzen Sommer hindurch, wenn auch meist erfolglos, thätig in der Verfolgung der &#x201E;Unruhstifer&#x201C; erreichte seit Stößer's Ankunft seine Thätigkeit den höchsten Grad und schlug förmlich in eine Art fixer Idee um, vermöge deren er sich einbilden soll, er allein sei zum Retter des preußischen Staates ausersehen. Die Landwehrangelegenheit, die Plakate des demokratischen und Rustikalvereins, so wie einzelner Personen, die Artikel der hiesigen Zeitschrift &#x201E;Silesia&#x201C; und mündliche Aeußerungen, die ihm durch einige eifrige Denuncianten in großer Zahl hinterbracht worden &#x2014; dies zusammen bildet den Stoff, aus denen ein Mensch wie dieser Schulz-Völker, Anklagen und Prozesse gegen brave und freisinnige Männer schmieden und Verfolgungen darauf anstellen lassen darf. Wem hiernach von dem Segen der neuen Verfassung noch nicht die Augen übergehen, der muß in der That einen hohen Grad von Verstocktheit erreicht haben.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar180_013" type="jArticle">
          <head>Lötzen, 16. Decbr.</head>
          <p>Der hiesige Landrath hatte im Freudenrausche über die Emanation der Verfassungs-Urkunde am 5. d. M. mit mehreren Gesinnungs-Genossen in einer Gesellschaft vom 8. d. M. eine Illumination verabredet. Diese Illumination wurde am folgenden Tage von mehreren Hauseinwohnern bewerkstelligt. Viele Häuser waren indeß nicht illuminirt. Vor <ref type="link"><hi rendition="#b">(Siehe den Verfolg in der Beilage.)</hi></ref>                </p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0969/0003] ihr in so einer Republik da geht Alles drunter und drüber, holter polter, so daß kein ehrlicher Preuße draus klug werden kann. (Armer ehrlicher Preuße!) Bei den Spaniern und Portugiesen ist Alles in schönster Confusion, die stehen da und wundern sich halbtodt, daß die sonst so verständigen Preußen und Deutschen jetzt so viel Krakehl gemacht haben; sie können das gar nicht spitz kriegen und rauchen Cigarren dazu. (Rauchen! O Märzerrungenschaft!) Vor den Engländern aber, ihr lieben Landsleute, da wollen wir ein Bischen den Hut abnehmen, denn die sind das ganze Jahr ruhig und verständig gewesen, haben ihre Königin, die nun eine ganze Stube voll kleine Kinderchens hat, hoch leben lassen, haben viel Geld verdient und gesagt: bei den andern Völkern muß es heuer rappeln, daß sie so dummes Zeug machen! Weiß Gott, so unrecht haben sie nicht! (God-dam!) Der Däne und der alte Schwede, die so dicke Freundschaft den Sommer hatten, haben sich jetzt etwas verzürnt, doch werden sie sich wohl wieder vertragen. Der Däne erinnert sich mit sehr wehmüthigen Empfindungen an den alten Wrangel und die preußischen Soldaten. Ich denke immer, er wird so bald keine Lust wieder verspüren, mit uns anzubinden. Von Rußland weiß ich das Mal gar nichts, als daß die Cholera dort noch immer ist. (Und der Kaiser.) Dem Großtürken sind neulich drei Kinder an einem Tage geboren; ihr wißt, der alte Junge (24 Jahre alt) hat so ein sechzig Stück Weiber. Mein Nachbar sagt, er hätte nur eine Frau und die machte ihm schon den Kopf gehörig warm, er wollte um Alles in der Welt nicht Sultan sein und 60 Weiber haben. In Aegyptenland ist der grimmige Ibrahim-Pascha, der vor zwanzig Jahren die armen Griechen so peinigte, gestorben. Statt seiner soll nun sein Bruder das ägyptische Land erben. Wer hat was dagegen? ich nicht — wer noch? Von Aegypten springen wir in die Schweiz, wo die Schweizerkäse herkommen und die himmelhohen Berge sind. In dieser Schweiz ist ein kleines Ländchen, heißt Neuenburg und auf französisch Neufchatel, das gehört unserm Könige. Im März dieses Jahres nun, wo Alles drunter und drüber ging, sind die Republikaner dort Herr geworden und unser König hat seinen treuen Leuten dort noch nicht zu Hülfe kommen können, weils weit hin ist und er auch sonst beschäftigt war. Die schlechten Kerle, die dort jetzt das Land beherrschen, haben nun verboten zu rufen: es lebe der König! aber daran kehren sich die treuen Seelen nicht, sie rufen zwar nicht: es lebe der König! weil sie sonst eingesteckt würden, aber sie schreien: es lebe Onkel Friedrich und Tante Elisabeth! Damit meinen sie unsern lieben König und die liebe Königin. Na, es ist noch nicht aller Tage Abend, wartet nur, ihr Herren Republikaner, wir werden euch schon zur guten Stunde ein paar tapfere märkische Regimenter auf den Hals schicken, oder etwas pommersche Landwehr, und die soll euch mit dem Kolben laufen. Merkt euch das! (Gemorken!) Italien habe ich mir das Mal bis zuletzt aufgespart, weil da der leibhafte Teufel los ist. In Oberitalien zwar ist Ruhe, weil da der alte Marschall Radetzky mit 60,000 Oesterreichern lagert und gar keinen Spaß versteht; auch in Unteritalien ist's still, weil der König Ferdinand, Fernando heißt er auf italienisch, wieder Herr geworden ist; aber in Mittelitalien, in Rom, sieht es erbärmlich aus. Dort haben die Rebellen den Grafen Rossi, den Minister des Papstes, scheußlich ermordet. Ein Barbier durchstach ihm die Kehle mit einem Brodmesser, als er eben in die National-Versammlung gehen wollte. Dann haben sie den Papst, der ihr Landesherr ist, in seinem Schlosse angegriffen und hätten ihn auch todt gemacht, wenn ihm die treuen Schweizersoldaten nicht beigestanden hätten. In Folge dieser Geschichte ist der Papst von Rom verreist, was ich ihm gar nicht verdenken kann und nun wissen die Römer nicht, was sie anfangen sollen. Republik können sie nicht machen, weil keiner mitmachen will und von allen Seiten rücken fremde Truppen gegen sie an. Von Oben kommen die Herren Oesterreicher, von Unten die Neapolitaner, zu Wasser erscheinen die Franzosen, die, spaßhaft genug, dem Papst gegen die Republikaner beistehen, und der Engländer hat auch ein paar Kriegsschiffe geschickt, deren Kanonen ein ernstes Wort mitreden sollen bei der Geschichte. Die Römer, die sehr lange Beine haben, bei denen aber das Herz in den Hosen sitzt, wissen sich gar nicht mehr zu helfen und werden ihre dummen Streiche theuer bezahlen müssen. So gehts mit dem Revolutionmachen. Bei den übrigen Nationen, bei dem fetten Holländer, bei dem Belgier, der immer in einem blauen Fuhrmannskittel läuft und bei dem rothmützigen Griechen ist diese Zeit her nichts besonders passirt und das ist immer besser als ein Unglück. Auf Wiedersehen über acht Tage, lieben Landsleute!“ Einen Schnaps für diesen Artikel! Einen Schnaps! Einen Schnaps! Echten Brandeburger Kümmel! Ein Blatt spricht sich in folgenden Zahlen über den Fortschritt der Sklaverei in Amerika aus: Im Jahre 1790 waren im Ganzen 697,897 Sklaven in Amerika; in 1800 — 893,041; in 1810 — 1,191,364; in 1820 — 1,538,064; in 1830 — 2,009,031; in 1840 — 2,487,213. [Deutschland] einer kurzen Anzeige die Gründe dargelegt, aus welchen ich diesem Wunsche nicht entsprechen konnte. Nachdem dies vorangegangen, versammelten sich alle Mitglieder der vier Senate, ziehen, ohne mich zu hören, meine Ansichten und meine Handlungsweise „in einer andern Stellung“, nämlich als Abgeordneter, zu ihrer Beurtheilung und geben die Erklärung ab, daß ich aufzufordern, Schritte zu thun zur Lösung der Gemeinschaft, mit andern Worten zum Austritte aus meinem Richteramte. Ich verweile nicht bei dem Unförmlichen dieses Verfahrens, wiewohl dasselbe für andere Gerichte ein nachtheiliges Beispiel werden könnte. Aber, daß Sie einen Gegenstand dieser Art überhaupt zu Ihrer-Kognition gezogen haben, das muß ich im Interesse des höchsten Gerichtshofes, dessen Mitglied ich bin, tief beklagen. Das Wahlgesetz ließ alle Staatsbürger, auch die Richter zu, als Abgeordnete der zur Gründung des Verfassungswerkes berufenen Versammlung. Traf die Wahl einen Richter, so hatte dieser, wie jeder Deputirte, nach seiner pflichtmäßigen Ueberzeugung zu stimmen und zu handeln, als Volksvertreter; seine Stellung als Richter kam dabei nicht in Betracht. Hätte das Volk dies nicht voraussetzen können, so würde es keine Richter gewählt haben, wie doch zur Ehre des preußischen Richterstandes, sicherlich auch mit Rücksicht auf dessen unabhängige Stellung so zahlreich geschehen ist. Für seine Abstimmungen und Reden ist der Abgeordnete nur seinem Gewissen verantwortlich; die politische Wirksamkeit unterliegtdnicht der Beurtheilung eines Gerichtshofes. Ew. Exzellenz selbst haben iesen Grundsatz noch neuerlich anerkannt. Als die Frage: ob der Krone ein Recht auf einseitige Verlegung und Vertagung der Nationalversammlung zustehe? zur Erörterung kommen mußte, da erklärten Sie ganz richtig, es sei nicht Sache des zum Rechtsprechen berufenen geheimen Obertribunals, über die Frage ein Gutachten abzugeben. Nicht dem höchsten Gerichtshof, nicht den Mitgliedern desselben als solchen kommt es also zu, über mein Wirken in der Nationalversammlung einen Ausspruch zu thun, oder die Anforderung an mich zu stellen, wie sie geschehen ist. Mein Amt legt mir die Pflicht auf: nach den bestehenden Gesetzen Recht zu sprechen. Diese Pflicht, welche meinen Lebensberuf ausmacht, ist mir stets heilig gewesen und wird es auch bleiben. Ich habe sie der kollegialischen Stellung gemäß auszuüben in Gemeinschaft mit den Mitgliedern des Kollegiums — das ist die äußere und innere Gemeinschaft, welche zwischen uns besteht. Eine andere innere Gemeinschaft, eine solche, wie sie durch übereinstimmende Ansichten über Staatseinrichtungen, Gesetzgebung, Verwaltung, Religion u. a. Lebensverhältnisse herbeigeführt wird, gehört gar nicht zu den Voraussetzungen der richterlichen kollegialischen Wirksamkeit. Sie wird auch sehr selten bei den größeren Kollegien vorhanden sein; sie fehlt namentlich bei dem geheimen Obertribunale selbst, so weit meine Kenntniß reicht. Das ausgesprochene Urtheil über meine politische Laufbahn kann ich hiernach lediglich als das von Privatpersonen ansehen und muß ihnen alle und jede Berechtigung, die Anforderung des Austritts aus dem Kollegio an mich zu stellen bestreiten. Ew. Exzellenz erwähnen der freundlichen Aufnahme, welche ich im Kollegion gefunden. Ich habe diese jederzeit um so mehr dankbar anerkannt, als der wiederholten schriftlichen und mündlichen Erklärung meiner Präsidenten und Kollegen zufolge, dieselbe in der Würdigung meiner Grundsätze und meiner Leistungen als Richter ihren Grund hatte. Gern und freudig habe ich auch die richterliche Wirksamkeit des Kollegii, wo ich es vermochte, öffentlich gerühmt; hat sich das Verhältniß geändert, so liegt die Aenderung nicht auf meiner Seite; denn in meinen Grundsätzen, aus denen ich nie und nirgend einen Hehl gemacht, ist nicht der mindesteste Wandel gewesen. Aus Rücksicht auf das frühere Verhältniß kann ich es freilich nur bedauern, wenn wirklich meine politischen Ansichten mit den Auffassungen meiner Kollegen von Recht, Pflicht und Treue in schroffem und entschiedenem Widerspruch stehen sollten. Ich könnte vielleicht dabei annehmen, daß vielen von ihnen der eigentliche Gehalt meiner sehr umfangreichen Thätigkeit fremd geblieben, daß sie elenden Verdächtigungen und Anfeindungen der Zeitblätter ihr Ohr geliehen, denen ich stets das Schweigen der Verachtung entgegen gesetzt habe, auch damals, als noch eine öffentliche Erwidrung möglich war. Ich könnte Sie auf meinen im Voraus vor den Wahlmännern gehaltenen, im Druck erschienenen Vortrag aufmerksam machen, worin Grundsätze aufgestellt sind, die ich mir fortwährend zur Richtschnur habe dienen lassen. Ich könnte die für jeden, der mich kennt, unnöthige Versicherung geben, daß ich nach meiner besten Ueberzeugung solche Zustände in Verfassung und Verwaltung angestrebt habe, die mir für Krone und Land die dauerhaftesten und befriedigendsten schienen. Doch zu einer Rechtfertigung meines politischen Lebens ist hier überall nicht der Ort. Die letzten Sätze der Mittheilung vom 16. lauten: „Vor Gott und Menschen sind wir schuldig, mit allen Kräften dafür zu sorgen, daß diesem Gerichtshofe das Vertrauen und die Achtung des Landes erhalten wird. Das wäre aber unmöglich, wenn irgend wie die Vermuthung Anhalt erhielte, daß in demselben Ansichten Eingang oder auch nur Nachsicht gefunden hätten, bei denen man nicht ohne Grund, Recht und Gerechtigkeit, die man in Anspruch nimmt, gefährdet finden würde.“ Ich weiß nicht, ob auch dieser Ausspruch derjenige aller Mitglieder des Kollegii ist. Ich weise aber mit voller Entrüstung die beleidigende Infinnation von mir, welche darin zu finden ist. Zwanzigjähriges Wirken hat über die Kreise desselben hinaus, dem Lande meine Unparteilichkeit, meine Gewissenhaftigkeit als Richter erprobt. Der höchste Gerichtshof hat wahrlich nicht den leisesten Grund zu der Besorgniß, meine Mitwirkung könne der Vermuthung Raum geben, daß Recht und Gerechtigkeit werde gefährdet werden. Dergleichen Andeutungen treffen, deß können Sie gewiß sein, nicht den, gegen welchen sie ausgesprochen werden. Aber von der andren Seite droht dem Lande die ernstliche Gefahr, wenn die Gerichtshöfe sich, uneingedenk ihres durch die Begränzung würdigen Kreises in die Arena der politischen Bestrebungen einlassen, wenn sie die Nichtübereinstimmung der Ansichten, wenn sie den entschlossenen Widerstand eines Volkvertretesn gegen das jeweilige konstitutonelle Ministerium als Grund der Entfernuag aus dem Amte betrachten wollen! — Welche maßlose Servilitat, welcher stete Wechsel der Richter, welche gänzliche Entwürdigung des Ansehens derselben würde davon die Folge sein! Wie könnte das Land den Richtersprüchen von Personen Vertrauen schenken, welche im konstitutionellen Staate der Unabhängigkeit entbehrten, die schon im absoluten für das Palladium der öffentlichen Sicherheit galt? Wie würde es sich entschließen können, richterliche Beamte, denen es früher so gern sein Vertrauen geschenkt, dann noch ferner zu Vertretern zu wählen? Als glänzender Gegensatz solcher Grundsätze steht der ehrwürdige Kassationshof von Paris da, welcher Männer der entgegengesetztesten politischen Richtung in seiner Mitte zählt und dessen Personal ungestört so viele politische Veränderungen überdauert hat. Ich kann demnach auf den mir gemachten Vorschlag nicht eingehen. Ich habe die heilige Pflicht, mein Amt zu behaupten: im Interesse des ganzen Richterstandes, im Interesse des höchsten Gerichtshofes selbst, im Interesse des bei der Rechtspflege betheiligten Publikums, im Interesse der Volksvertretung. Ich darf hoffen, daß die Abkühlung der politischen Leidenschaften in den Ansichten der Herren Kollegen allmälig eine Milderung hervorbringen wird. Berlin, den 18. Dezember 1848. Waldeck. An den Königl. Preuß. Staatsminister, Hrn. Mühler. Breslau, 22. Dezbr. Die „A. O.-Z“ bringt heute folgenden „Dr. A. Sch.“ (Schütte) unterzeichneten Bericht über das Verfahren der österreischen Regierung gegen Häfner, ehemaligen Redakteur der „Konstitution.“ Wie man in Oesterreich die konstitutionellen Garantien, deren unverbrüchliche Aufrechterhaltung die Manifeste des Herrschers und die Programme des Ministeriums stets feierlichst versichern, praktisch versteht und ausübt, davon möge zum leuchtenden Exempel folgende Darstellung von Thatsachen, deren genaue Wahrheit wir verbürgen, besonders allen Denjenigen dienen, welche in der Proklamation constitutioneller Garantien schon eine Wahrheit und Wirklichkeit derselben erblicken. Das Sündenlamm, dessen trauriges Schicksal wir als ein Beispiel statt vieler erzählen wollen, ist der „von der strafenden Hand Gottes schon körperlich gezeichnete“ (wie die Wiener Geißel sich ausdrückt) „berüchtigte“ Redacteur der „Constitution“ Herr Häfner. Von Haus aus eine ängstliche Seele verließ derselbe Wien schon am 12. Oktober, also in einer Zeit, wo weder der Reichstag vom Kaiser aufgelöst, noch die drakonischen Proklamationen des Hern Windischgrätz erschienen war, — aus Furcht verließ er die Stadt, weil dem ängstlich gewordenen Publizisten die Wellen der Revolution zu hoch schlugen, und, weil einige seiner Feinde böswillig ausgestreut, er habe gesagt, man müsse auch Fürst Schwarzenberg latourisiren. Er trug bis dahin, wie überhaupt nie Waffen, welches seine körperliche Mißbildung (Häfner ist höckerig) nicht wohl erlaubte, und gehört deshalb, da er nach dem 12. keinen Artikel mehr in seinem Blatte schrieb, ja auch sein Name nicht mehr auf demselben figurirte, in keine jener standrechtlich, kriegsrechtlich oder criminell zu behandelnden Categorien des Fürsten Windischgrätz, und kann nur nach dem bestehenden, sanctionirten Preßgesetz, durch die Jury abgeurtheilt werden. Mit 62 Fl. C. M, (nicht wie die böse Fama ihm nach lügt 6000 Fl.) in der Tasche bestieg er in Nußdorf das Dampfschiff, welches voll von Flüchtlingen der Hauptstadt, der sogenannten „Schwarzgelben war. Er bemerkte bald, mit welch' boshaften, rachsüchtigen Augen er, der „gezeichnete,“ und dadurch leider allbekannte, betrachtet wurde, und fand es zweckmäßig, statt bis Linz mitzufahren, schon bei der Station Martern auszusteigen. Aber auch dort wurde er alsbald erkannt, und dienstbare Geister sandten nach Krems, um Militair zu seiner Verhaftung zu requiriren. Zwei Compagnien wurden ausgesandt, den gefährlichen Mann zu fahnden, mit der Ordre, „das Subject todt oder lebendig einzubringen.“ Häfner wurde verhaftet und mit ihm ein Reisegenosse, Namens Kittmann aus Hadersleben in Schleswig-Holstein, ein emeritirter Freischärler, und deshalb natürlich ein höchst verdächtiges Individuum. Beide wurden an Händen und Füßen geschlossen, in einen dichtverhängten Wagen, einen jungen Offizier, das Pistol in der Hand, zur Seite, gesetzt. Ihr Gesicht wurde mit einer schwarzen Maske (einem Domino), ihre Fesseln mit Mänteln verdeckt, damit Niemmand sie erkennen, oder die Fesseln sehen könne. So wurden sie über Znaim nach Brünn geführt, wo man sie in die bekannten Gefängnisse des Spielbergs sperrte. Aber auch dort hielt man bei der damals in Brünn herrschenden Stimmung die wichtigen Gefangenen nicht sicher genug, und führte sie nach Verlauf von zwei Tagen unter Militärbedeckung nach der Festung Josephstadt. Als die beiden Gefangenen fragten, weßhalb man sie denn eigentlich verhafte, antwortete der Platzkommandant (oder dessen Stellvertreter) unter den Gesten der höchsten Empörung über die Impertinenz einer solchen Frage: „Sie haben geschrieben, Sie sollten gleich an die Wand gestellt und erschossen werden;“ und als der Leidensgefährte Häfners erwiederte: „Er aber habe nicht geschrieben.“ erhielt er zur Antwort: „Es sei hinreichend, in so gefährlicher Gesellschaft gefangen genommen zu sein.“ In den Kasematten von Josephstadt sitzt nun der unglückliche Exredacteur, mit Hohn und Spott behandelt. Schwächlich von Statur verfiel er bald in eine ernste Krankheit, und bat, eine halbe Stunde des Tages an der Luft spazieren gehen zu dürfen. Es wurde ihm mit den Worten verweigert: „Josephstadt habe keine Promenaden für solche Leute.“ Als er einen Geistlichen forderte, wurde auch dieses abgeschlagen mit der Deutung: Josephstadt, die Festung, sei kein Kloster.“ Seit zwei Monaten weilt nun Häfner in seinem Kerker; kein Verhör wurde bis jetzt mit ihm vorgenommen, kein Wort ihm über die Ursache seiner Verhaftung mitgetheilt, keine Stimme in den öffentlichen Blättern erhob sich für ihn! — Der Einsender dieser Darstellung war nie ein Freund von Häfner, er kannte ihn kaum der Person nach; hat nie in seinem Blatte geschrieben, und scheut sich nicht, öffentlich zu bekennen, daß er mit der Tendenz und besonders der Sprachweise der Constitution eben so wenig wie der meisten übrigen Wiener radicalen Blätter niemals einverstanden war, und selbst auf die Gefahr der Verdächtigung seiner demokratischen Gesinnung dieses mehr als einmal in Wien öffentlich ausgesprochen hat; er ist endlich weit entfernt, die an Feigheit grenzende Furchtsamkeit des Herrn Häfner nicht scharf zu tadeln: aber das Rechtsgefühl und die Humanität zwingen ihn, sowohl das jetzige österreichische Ministerium, als auch ganz Deutschland auf diese empörende Verletzung der feierlichsten Versprechen des Kaisers und der klarsten Gesetze aufmerksam zu machen, und er fordert besonders alle Zeitungsredactionen zu der collegialischen Pflichterfüllung auf, diesen Thatsachen größtmögliche Veröffentlichung zu geben, damit, wenn auch das Recht vor der Gewalt augenblicklich verstummt, das Schamgefühl (?) die Gewalthaber bestimme, der Gerechtigkeit ihren gesetzlichen Lauf zu lassen. 116 Liegnitz, 22. Dez. Sie wissen, daß schon im Oktober, zu jenen Zeiten, als noch das Ministerium Pfuel vereinbarte, der General Stößer aus Glogau mit 6000 Mann Preußen und 15 Stück Geschütz unsere Stadt nach allen Regeln der Kriegskunst „die Kugeln im Lauf und die Schwerter haarscharf geschliffen,“ militärisch okkupirte, — wahrscheinlich die erste Heldenthat, welche dieser große Feldherr in seiner kriegerischen Laufbahn vollbracht hat, abgerechnet was er auf Revüen und Paraden vielleicht sonst geleistet haben mag. Es soll dafür auch ein gnädiges Handschreiben von Sr. Majestät dem Kaiser aller Reußen an ihn untewegs sein, welches mit den Worten: „Lieber Stößer“ beginnt und ihm zu der Bekämpfung der Anarchie in Schlesien den knutenreichen Segen des Selbstherrschers ertheilt. Dieser Stößer — welcher unsere Landwehrmänner, nachdem sie eingefangen worden, auf der Straße bei sich vorüberführen ließ, dabei vor ihnen ausspie und ihnen u. a. zubrüllte, sie wären nicht werth zum königl. preuß. Heere zu gehören wegen ihrer furchtbaren Verletzung der militärischen Disciplin, worauf sie nach Glogau in die Kasematten geschleppt wurden, wo sie noch sitzen — dieser Stößer besitzt nicht einmal Kraft und Geschick genug um auch nur „seine Leute“ (die Preußen) in Ordnung und Zucht erhalten zu können. In der That ist die öffentliche Sicherheit hier nie mehr gestört gewesen, als seit der Zeit, wo die Preußen bei uns einmarschirt sind. Richt genug, daß sich die Soldaten der verschiedenen Regimenter feindselig gegenüberstehen, sich fast täglich herumprügeln und mitunter halb todt schlagen (dem einen haben neulich bei dieser Gelegenheit seine Kameraden die Augen aus dem Kopfe herausgedrückt), so sind auch die Bürger in ihrer Person und ihrem Eigenthum durch die Soldaten beständig bedroht. Körperliche Mißhandlungen auf den Straßen und in den Wirthshäusern sind schon unzählige vorgekommen. Nachträgliche Klagen der Verletzten führen natürlich zu gar nichts. Daß das Eigenthum ebenfalls nicht geschont wird, zeigte sich u. a. auch vorgestern, wo unserm wackern Deputirten von der Linken der Nationalversammlung, dem Kaufmann Hildebrand, die großen Schaufenster seines Ladens, erwiesener Maaßen durch Soldaten, zerschmettert wurden. Aeltere Leute versichern, daß im Jahre 1813, wo die Russen und Kosaken hier waren, mehr öffentliche Sicherheit herrschte, als jetzt. Es ist aber wohl offenbar, daß diese Preußen mit ihrem kassubisch-plattdeutschen Kauderwelsch, welches kein Mensch hier zu Lande ordentlich versteht, zu dergleichen Schändlichkeiten gegen politische Personen, die ihnen ganz unbekannt sind, durch die Heulerpartei aufgehetzt werden, welche seit ihrem Einmarsch mit gränzenloser Unverschämtheit und Frechheit hier ihr Wesen treibt. Seitdem sich diese Leute in einen Verein „für öffentliche Ordnung, Wohlfahrt und Sicherheit“ zusammengethan haben, wird die Unordnung und Unsicherheit täglich größer. Einen würdigen Helfer in seinen Ordnungsbestrebungen besitzt der General Stößer an dem hiesigen Kriminalrichter Schulz-Völker, einem Subjekte, welches Jahre lang von einem Gerichte zum andern herumgeschickt worden ist, sich aber nirgends hat behaupten können. So hat man ihn endlich für würdig befunden, an der Spitze des hiesigen Gerichts zu stehen. Bei ihm bedurfte es nicht der Beispiele des geheimen Obertribunals und der Münsterschen, Ratiborer, Bromberger u. s. w. Oberlandesgerichte, welche den viel gepriesenen unparteiischen und über den Parteien erhabenen Standpunkt eines königlich preußischen Richters so glänzend dokumentirt haben. Er besaß von Hause aus den loyalen Eifer eines Preußenvereiners für Ordnung und Gesetz, verbunden mit der seinen wieselartigen Spürkraft eines östreichischen Polizeiagenten, um ein tüchtiger Kriminalrichter zu sein und namentlich aus Druckschriften: „Majestätsbeleidigungen, Erregung von Mißvergnügen, zum Aufruhr u. s. w. herauszuschnüffeln. Schon den ganzen Sommer hindurch, wenn auch meist erfolglos, thätig in der Verfolgung der „Unruhstifer“ erreichte seit Stößer's Ankunft seine Thätigkeit den höchsten Grad und schlug förmlich in eine Art fixer Idee um, vermöge deren er sich einbilden soll, er allein sei zum Retter des preußischen Staates ausersehen. Die Landwehrangelegenheit, die Plakate des demokratischen und Rustikalvereins, so wie einzelner Personen, die Artikel der hiesigen Zeitschrift „Silesia“ und mündliche Aeußerungen, die ihm durch einige eifrige Denuncianten in großer Zahl hinterbracht worden — dies zusammen bildet den Stoff, aus denen ein Mensch wie dieser Schulz-Völker, Anklagen und Prozesse gegen brave und freisinnige Männer schmieden und Verfolgungen darauf anstellen lassen darf. Wem hiernach von dem Segen der neuen Verfassung noch nicht die Augen übergehen, der muß in der That einen hohen Grad von Verstocktheit erreicht haben. Lötzen, 16. Decbr. Der hiesige Landrath hatte im Freudenrausche über die Emanation der Verfassungs-Urkunde am 5. d. M. mit mehreren Gesinnungs-Genossen in einer Gesellschaft vom 8. d. M. eine Illumination verabredet. Diese Illumination wurde am folgenden Tage von mehreren Hauseinwohnern bewerkstelligt. Viele Häuser waren indeß nicht illuminirt. Vor (Siehe den Verfolg in der Beilage.)

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat (2017-03-20T13:08:10Z)

Weitere Informationen:

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz180_1848
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz180_1848/3
Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 180. Köln, 28. Dezember 1848, S. 0969. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz180_1848/3>, abgerufen am 25.04.2024.