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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 129. Köln, 29. Oktober 1848.

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Der Artikel 1 mit dem Amendement Philips ist also angenommen, und lautet:

"Alle Landestheile der Monarchie in ihrem gegenwärtigen Umfange bilden das Preußische Staatsgebiet.

"Den Bewohnern des Großherzogthums Posen werden die ihnen bei der Verbindung des Großherzogthums Posen mit dem preußischen Staate eingeräumten besondern Rechte gewährleistet. Ein gleichzeitig mit dieser Verfassungsurkunde zu erlassendes organisches Gesetz wird diese Rechte näher festsetzen."

Hierauf kommt man auf die Einleitung zurück, wozu mehrere Amendements über den Titel des Königs gestellt waren. Ob hinter die Worte: "König von Preußen," noch "Großherzog von Posen" oder "etc. etc." hinzugefügt werden soll.

Alle Amendements werden aber vor der Abstimmung zurückgenommen und der Titel bleibt ohne allen Zusatz: "König von Preußen."

Der Artikel 2. der Verfassung wird ohne Debatte angenommen. Er lautet:

"Die Grenzen dieses Staatsgebietes können nur durch ein Gesetz verändert werden." -

Man gehet nun zum Titel II. der Verfassung über. Die Ueberschrift "Von den Rechten der Preußen" wird einstimmig angenommen.

Ueber den Artikel 3. erhebt sich nur eine kurze Debatte. Die von den Abgeordneten Weichsel und Walter gestellten Amendements werden verworfen und der Entwurf der Central-Abtheilung einstimmig angenommen; er lautet:

"Artikel 3. Die Verfassung und das Gesetz bestimmen, unter welchen Bedingungen die Eigenschaft eines Preußen und die staatsbürgerlichen Rechte erworben, ausgeübt und verloren werden."

Hierauf geht man zum Artikel 4. über.

Abg. Pilet (als Berichterstatter): Für die Aufnahme der Worte, daß es im Staate keine Standes-Unterschiede gäbe, entschied man sich deshalb weil dadurch ausgesprochen wird, daß das preußische Volk fortan ein einiges Volk Gleichberechtigter ist, und nicht ein Konglomerat verschiedener Stände. Die Folgen, welche dieser Grundsatz auf die Stellung der mediatisirten Fürsten äußert, hatte man schon in einzelnen Abtheilungen ins Auge gefaßt. Von Seiten des Ministeriums wurde hierauf in der Central-Abtheilung besonders aufmerksam gemacht. Man wies darauf hin, daß der mediatisirten Fürsten bevorzugte Stellung auf Verträgen beruhe, welche Preußen mit den übrigen deutschen Staaten, unter Garantie auswärtiger Mächte, geschlossen habe, daß sogar nachträglich besondere Verträge zwischen Preußen und einzelnen Mediatisirten abgeschlossen seien. Es trete daher in materieller Beziehung das Bedenken hervor, daß hier in vertragsmäßige Rechte eingegriffen werde, in formeller Beziehung erscheine die Competenz der Versammlung zweifelhaft, da es sich nicht um eine Preußische, sondern um eine Deutsche Angelegenheit handle, deren Erledigung der Befugniß der deutschen Reichs-Versammlung in Frankfurt anheim falle. Es wurde daher von Seiten des Ministeriums darauf aufmerksam gemacht, ob es nicht angemessen sein dürfte, hier einen Vorbehalt aufzunehmen, der auf die Lösung dieser Frage durch die Frankfurter Versammlung hinweise. Die Central-Abtheilung ist auf die Einführung eines solchen Vorbehalts nicht eingegangen, sie hat vielmehr die unbedingte Anwendbarkeit dieses Satzes, auch auf die mediatisirten Fürsten, für nothwendig erachtet. Was zunächst die formelle Seite der Frage, die Competenz, betrifft, so ist man von der Ansicht ausgegangen, daß die Frankfurter Versammlung allerdings befugt sei, in dieser Angelegenheit eine allgemeine, ganz Deutschland angehende Bestimmung zu treffen, und daß alsdann Preußen sich dieser Bestimmung zu unterwerfen habe. In so weit greife, wie überhaupt bei der ganzen Verfassung, der Vorbehalt durch, daß die für Preußen gegebenen Bestimmungen mit der für Deutschland festzustellenden Verfassung nicht in Widerspruch treten dürfen. Wollte man die Stellung der Mediatisirten für unantastbar durch diese Versammlung betrachten, so würde die Verfassung nur Stückwerk bleiben. Denn nicht blos bei der Frage über die Aufhebung der Standes-Unterschiede und Standes-Vorrechte würde die exceptionelle Stellung der mediatisirten Fürsten ein Hinderniß in der Herstellung der neuen Ordnung der Dinge sein; sie würde eben so der Abschaffung der Patrimonial-Gerichte, der gutsherrlichen Polizei und obrigkeitlichen Gewalt, des Patronats, der Steuerbefreiungen u. s. w., ja überhaupt der ganzen bisherigen provinzial- und reichsständischen Verfassung entgegenstehen. Was die materielle Seite der Frage betrifft, inwiefern es nämlich zulässig ist, daß die den mediatisirten Fürsten durch die Bundesacte und die Wiener Schlußacte garantirten Rechte durch die zu begründende Verfassung beschränkt und aufgehoben werden, so entschied man sich nach ausführlicher Erörterung des Gegenstandes für die Bejahung dieser Frage. Der privatrechtliche Standpunkt ist bei Beurtheilung der vorliegenden Frage nur von untergeordneter Bedeutung; der höhere politische Standpunkt ist von entscheidendem Gewichte. Wenn man sich auf diesen erhebt, so müßte man die Bedeutung der politischen Umgestaltung in Deutschland gänzlich verkennen, wenn man die Stellung der mediatisirten Fürsten nicht für unvereinbar mit dem neuen öffentlichen Rechtszustande erachten wollte. Die Wirkung der Revolution hat bis zu den Rechten der souverainen Fürsten gereicht, sie hat die bevorzugte Stellung des Adels über den Haufen geworfen und sie sollte an der Stellung der Mediatisirten, an dieser Aristocratie in der Aristocratie, spurlos vorüber gegangen sein? Mit demselben Rechte könnten die Rittergutsbesitzer die Beibehaltung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit, des Patronats, der Polizeigewalt u. s. w. verlangen, Vorrechte, welche häufig nicht minder verbrieft sind, wie die der mediatisirten Fürsten. Von diesem Gesichtspunkte aus ist es auch gleichgültig, ob, wie Seitens des Herrn Ministers der auswärtigen Angelegenheiten hervorgehoben worden, mit einzelnen Mediatisirten besondere Verträge von Preußen abgeschlossen sind. Auch sie würden, so weit sie deren staatsrechtliche Stellung betreffen, vor der Gewalt der neuen Zeit keinen Bestand haben. Die darin vereinbarten privatrechtlichen Verhältnisse stehen hier nicht in Frage.

Vor dem Schlusse der Sitzung wird noch ein Schreiben des Hrn. Grabow verlesen, welches soeben eingegangen war und worin er um einen vierwöchentlichen Urlaub nachsucht. Man möge seinen Stellvertreter sofort einberufen. Seine geschwächte Gesundheit habe ihm schon längst seine Entfernung von den Geschäften nothwendig gemacht. Die sich in seinen Händen befindlichen Actenstücke etc. habe er bereits in der Registratur niedergelegt und seinen Urlaub bereits angetreten, (d.h. er ist schon nach Prenzlau abgereist; wir und ein Theil der Versammlung wünschen ihm glückliche Reise.)

Dresden, 24. Oktober.

Hier werden Freischaaren für Wien geworben. Am 23. hatte man 115 Männer eingezeichnet, darunter 30 ausgediente Soldaten.

Schleswig, 24. Oktober.

Heute ist die Bekanntmachung der gemeinsamen Regierung wegen der seit dem 17. März d. J. für die Herzogthümer erlassenen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsmaßregeln erschienen. Es werden dadurch unter Bezugnahme auf die Artikel 7 und 11 so wie den Separatartikel 5 der Malmöer Waffenstillstandsconvention sämmtliche Erlasse der provisorischen Regierung mit sehr geringen und unerheblichen Ausnahmen wiederum in Kraft gesetzt, den Bedingungen des definitiven Friedens unbeschadet. Ferner ist heute eine Proklamation der neuen Regierung an die Bewohner Alsens und Arröes erschienen, veranlaßt dadurch, daß beide Inseln sich seit dem Frühjahr d. J. im Besitz der Dänen befunden haben, das Regiment auf denselben jetzt aber auf die neue Regierung übergehen soll. Es ist nämlich zufolge der Waffenstillstandsconvention den Dänen zwar gestattet, zum Schutz ihrer auf Alsen befindlichen Hospitäler dort eine Truppenabtheilung zu halten, dagegen aber kein Theil der Herzogthümer vom Wirkungskreis der gemeinsamen Regierung ausgeschlossen.

(B. H.)
!!! Frankfurt, 26. Oktober.

Sitzung der National-Versammlung.

Präsident: von Gagern. Tagesordnung: Fortsetzung der Debatte über den Verfassungsentwurf. - Auf den Gallerien der Zuschauer befindet sich fast Niemand. - Die Kirche ist mit Weihrauch durchräuchert. - Die Damen, wie merkwürdigerweise immer, zahlreich. - Von Vertretern sind um 9 Uhr, Grävell und Moritz Mohl anwesend. -

Um 3/4 10 Uhr ist die Sitzung noch nicht eröffnet. Man ruft: Protokoll! Anfangen!

Vor des Tagesordnung.

Präsident: Abgeordneter Rölle und Hagenau treten aus.

Der amerikanische Consul hat im Mai d. Jahres 9310 fl. eine Sammlung aus New-York der National-Versammlung übergeben, ursprünglich für die Hinterbliebenen der im März in Wien und Berlin gefallenen Helden bestimmt. - Da für dieselben aber schon von Seiten des Staates hinlänglich gesorgt, sollte dies Geld für die deutsche Marine verwendet werden. Der Marine-Ausschuß hat sich, ohne Zustimmung der Absender des Geldes, nicht berechtigt gefühlt, dasselbe für die Marine zu verwenden. - Auf desfallsige Anfrage des amerikanischen Consuls sind die Absender des Geldes in New-York der Meinung, dies Geld sei auf keine andre als die ursprünglich bestimmte Art zu verwenden. - Zugleich folgen noch 300 Thaler zu demselben Zwecke mit. - Die Versammlung, geht auf Antrag des Präsidenten in die Diskussion über den Gegenstand ein. -

Vogt: es sei zweifelhaft, wem das Geld zu geben sei, ob den Zurückgebliebenen der Soldaten, oder des Volkes. Es sei im Begleitschreiben nicht genau ausgedrückt. -

Präsident: Offenbar sei das Volk gemeint. -

Die Versammlung beschließt dies Geld im Sinne des Schreibens zu verwenden. -

Schmerling läßt mittheilen, daß er auf alle aufgelaufenen Interpellationen am 30. Oktober antworten wird. -

Ferner theilt Präsident mit, daß die Polizei der freien Stadt Frankfurt durch ein Anschreiben an den Justizminister Mohl, bei der National-Versammlung beantragt: "Die Erlaubniß zu einer kriminalrechtlichen Untersuchung zu ertheilen gegen die Redakteure der (!) Flugblätter (!) d. i. gegen die Abgeordneten Jürgens, Löw aus Magdeburg und Bernhardi - wegen einer schmachvollen Verläumdung in den Flugblättern, wodurch der Abgeordnete Winkus aus Schlesien der Aufreizung zum Morde beschuldigt wird. (Endlich!) -

Jürgens (dem die Versammlung das Wort ertheilt) zeigt an, daß Löw und Bernhardi von der Redaktion der Flugblätter zurückgetreten sind, und wünscht, daß die Versammlung zur Untersuchung gegen ihn die Erlaubniß sofort ertheilen möge. - Dies geschieht natürlich nicht, da es sich hierbei gar nicht um die Person des Herrn Jürgens, sondern um die Sache handelt. - Die Angelegenheit wird derselben Commission übergeben, die die Zitz-Simon-Schlöffelsche Sache begutachtet hat. -

Mehrere neueingetretene Abgeordnete u. a. Casper aus Coblenz, Stieber aus Bunzlau etc. werden in die Abtheilungen verwiesen. -

Tagesordnung (S. oben). Simson präsidirt weiter.

Ludwig Uhland für den Entwurf. (Tiefe Stille und Sensation.) Meine Herren! Wir sind hierher gesandt, die deutsche Einheit zu begründen. Der Tag der Freiheit und Ehre soll endlich aufgehen. Das östreichische Volk hat seine Abgeordneten zum Werke der Einigung hierhergeschickt. Diese haben seit 5 Monaten hier getagt im Sinne des neuen deutschen Bundesstaates. Das Sklaventhum ist mit dem Bundestag gefallen. - Ein österreichischer Fürst ist, mit Aufgebung seiner wichtigen Stellung in Oesterreich, an die Spitze der deutschen Reichsgewalt getreten. - Uebergehend zur vorliegenden Frage fährt Uhland fort (der übrigens kein Redner ist):

Das politische System der pragmatischen Sanktion ist das dynastisch-monarchische. - Das dynastische System ist zu Grabe gegangen - das nationale ist auferstanden. Das Nationalgefühl ist auch bei den Slaven erwacht. - Oesterreich hat mehr den Beruf eine Pulsader im Herzen Deutschlands, als eine Laterne gegen Osten zu sein. (Bravo links.) Oesterreich hat sein Herzblut gemischt in den Kelch der neuen deutschen Freiheit - es muß deutsch verbleiben - die deutschen Abgeordneten von Oesterreich müssen unter uns sitzen - nicht den Slaven in die Arme geworfen werden. (Bravo links). Uhland beantragt: "Die Nationalversammlung möge die §. 2 und 3 des Entwurfs von der 2. Berathung ausnehmen und dieselben, unbeschadet der Aufnahme in die Reichsverfassung, sogleich zum definitiven Beschluß erheben." (Bravo links.)

Diesem Antrage müsse nöthigerweise Folge gegeben werden, damit die Reichskommissäre für Oesterreich zu wirksamerer Stellung daselbst wüßten, was die Nationalversammlung definitiv über die Stellung Oesterreichs zu Deutschland beschlossen. Die Gährung, die gegenwärtig in Oesterreich herrscht, ist kein Gegengrund. Eben weil es gährt, müssen wir die Form bereit halten, worein das siedende Metall aufgefangen werden soll. - (Langanhaltender Beifall.)

Beda Weber, Professor aus Meran (ganz schwarz-gelb). Mit Uhland, dessen Lieder die Träume seiner Jugend ausgemacht, ist er fast einer Ansicht (??). Seine Rede erregt mehrfaches Gelächter, theils mißbilligende theils beifällige Aufregung. - "Noch ist Oestreich nicht verloren!" ruft er aus. (Bravo im Centrum.) Wir wollen uns den Po und den Golf von Venedig nicht nehmen lassen, sie gehören zur deutschen Einheit. (Gelächter! Links: Sie gehören ja nicht uns.) Der Redner schmäht Kossuth. Man müsse die ungarischen Bauern gegen ihn in Schutz nehmen. (Tumult links. Centrum: Ruhe!) Giskra hat uns gesagt, es müßten Throne umfallen zur Begründung der deutschen Einheit. (Tumult links. [Dies ist nämlich eine schmähliche Lüge!]) - Mit der entschiedensten Entschiedenheit meint Herr Weber haben sich die Provinzen (auch Steyermark) gegen Wien erklärt. (Tumult!) Die Sympathien für den Kaiser seien gewachsen, durch den letzten Aufstand. - Die Studenten, die größtentheils Polen seien (Gelächter!), werden nicht den Ausschlag geben. - Das Wort "Camarillen" habe beim österreichischen Volk eine ganz andere Bedeutung, (hört! hört!) man verstehe darunter die jungen Bürschchen mit den rothen Mützen. (Gelächter.) Deutschland bedürfe Oestreichs mehr als Oestreich Deutschlands. (Links oh!) Ganz Oestreich werde unter dem alten Kaiser, für den jeder (?) Oesterreicher zu sterben bereit ist, für Deutschlands Einheit und Freiheit kämpfen. (Gelinde Zweifel.) Er (Weber) stimmt für alle Amendements die eine gleichberechtigte Vereinigung (Gesammt-) Oesterreichs mit Deutschland ermöglichen. (Bravo der Rechten und des rechten Centrums und energisches Zischen begleiten den Redner von der Tribüne)

Stremayer aus Gratz für den Entwurf im Sinne der linken Seite des Hauses, und die Nachwelt, schließt der Redner, wird staunen, wenn Sie, die berufen sind, die Einheit Deutschlands zu begründen, mit der ersten Theilung Deutschlands beginnen. (Bravo links!)

Graf Deym (aus Oesterreich). Mein Standpunkt, beginnt er, ist ein deutscher (nämlich auf breitester schwarzgelber Basis). Für die Untheilbarkeit Oesterreichs. Uebrigens sei Oesterreich ein ganz deutsches Reich. Bis an Dalmatiens Küsten herab, spricht jeder Gebildete deutsch. Wir können unmöglich, was in Fleisch und Blut innig zusammengewachsen (i. e. die österreichischen Provinzen?) durch Dekrete (die §§. des Ausschusses) trennen.

Wichmann, (preußischer Assessor). Für den Entwurf. Wahrscheinlich, aus preußischen Rücksichten, denn er gehört zur äußersten Rechten, und ist diesmal d'accord mit der Linken. In dieser Frage einigen sich die entferntesten Pole, aus den verschiedensten Gründen. Stockpreußen - und die Anhänger des Prinzips der Nationalitäten.)

Berger, (aus Oesterreich, der äußersten Linken angehörig.) Obschon er gegen die Paragraphen des Ausschusses eingeschrieben, sei er doch ganz deutsch, durchaus nicht schwarzgelb. Er fürchte nicht die Aufnahme ganz Oesterreichs in den deutschen Staatenbund, sondern die Ausschließung der Deutsch-Oesterreicher aus Deutschland. (Bravo!)

Die ganze Verhandlung sieht er übrigens für sehr theoretisch an. Während hier die schwachen Stimmen entscheiden, entscheiden vielleicht (vielleicht!) die Kanonen praktisch vor Wien. Man habe in den letzten Tagen manches verbreitet, um die Stimmung der Versammlung zu alteriren. Für 7 Millionen Deutsche habe man keinen Enthusiasmus, während man doch nach der Reihe sich für Triest, Südtyrol und nutzlos für Schleswig begeistert habe.

Er hält die §§. 2 und 3 für überflüssig. Mit dem Ministerium ist der Redner diesmal einverstanden, die Versammlung werde doch hinter demselben nicht zurückstehen wollen. Schon damals, als man noch die österreichischen Reichstagsverhandlungen bei Hoffmann und Campe gedruckt, zweifelte keiner, auch von den jetzt schwarz-gelben, daß beim ersten Freiheitshauch der durch die Völker Oesterreichs gehen würde, Oesterreich in seine Theile zerfallen werde. -

Der Redner spricht unter Anderm vom Katzenjammer nach der Revolution, und vom gedruckten Katzenjammer, den ein österreichischer Abgeordneter in einer Broschüre niedergelegt.

Dies Bild erregt "Pfui's!" auf der rechten Seite und eine Bemerkung des Abscheues seitens des Herrn Vicepräsidenten Simson. (Bravo links und linkes Centrum.) Schluß! Reden! -

Vogt. Für den Entwurf. Die §.§. 2 und 3 beträfen nicht bloß österreichische Staaten, sondern auch Preußen in Betreff ganz Posens. Ebenso würde die Stellung Limburg's und Holstein's durch die § §. eine ganz veränderte. Unter Gesammtmonarchie verstehen die österreichischen Dynasten die gewaltsame Unterdrückung der Nationalitäten. Die stärksten Vertreter dieser Ansicht wären von Würth und Beda Weber. Die Minister sprächen sich in dieser wichtigen politischen Frage gar nicht aus, wie überhaupt in politischen Fragen nur die Herren Unterstaatssekretäre sich vernehmen lassen. In politischen Fragen scheine das Ministerium nicht so einer Meinung zu sein, wie in Polizeifragen. (Gelächter und Bravo.) Die Herren Vertreter der dynastischen Interessen scheinen sich ein großes europäisches Mittelreich zur Aufgabe zu machen, einen deutschen Staatenbund, in den Böhmen, Italien, Dalmatien und Gott weiß was alles aufzunehmen sei. Gegen die Meinung, daß die schmutzige Triebfeder des Geldes an all' den Bewegungen in Ungarn, Wien und Italien Ursache sei, protestirt Vogt feierlichst. - Freilich, sagt Vogt, gehört jetzt noch eine große Aufopferung dazu, sich an Deutschland (bisher noch eine fabelhafte Masse) anzuschließen, aber trotzdem hofft er, wird Deutsch-Oesterreich nicht anstehen, sich an Deutschland anzuschließen, wenn es getheilt wird. Er und seine Freunde werden für die §.§. des Entwurfs stimmen, rein aus dem Prinzip der Nationalitäten heraus. (Bravo und Zischen). Wir jauchzen jeder Nationalität zu, die sich befreien will. (Mehrere Herren im Centrum suchen Herrn Vogt durch systematische Unterbrechungen zu stören) Links: Ruhe!

Der Schluß der Debatte wird verworfen.

Mareck (äußerste Linke) gegen den Entwurf. (Unruhe und wenig Theilnahme begleitet den Redner, der nichts Neues in die Diskussion bringt). Trotzdem der Redner gegen den Entwurf spricht, erklärt er doch Oesterreich für ein zusammengeleimtes Ganze, was nicht zusammenhalten kann.

Den Schlußruf betreffend, muß ich Ihnen beiläufig bemerken, daß, wenn ein Redner von Links drankommt, die Rechte Schluß verlangt, und umgekehrt. -

Groß aus Prag für den Entwurf. (Schluß! Schluß! rufen dieselben, die eben erst den Schluß verworfen.) Die Rede von Groß, eine Jungfernrede, ist sehr unbedeutend. Das Thema ist zu sehr erschöpft.

Mehrere von den Coryphäen der linken Seite fehlen in der heutigen Sitzung - ich höre, daß sie nach Berlin zum Demokraten-Congreß sind.

Heinrich von Gagern (der Präsident) ist auf der Liste der Redner nicht verzeichnet, thut aber einen "kühnen Griff" und spricht. Wie er die Tribüne betritt, ruft die Linke Schluß! Die Centren wüthend: Reden! Der Schluß wird zur Abstimmung gebracht und nur von der Linken (unter Gelächter rechts und Centren) genehmigt - also mit großer Mehrheit verworfen. Darauf "wird's stille über dem Meeresgrunde, nur von Gagern's Munde brauset es hohl!":

Unser Volk war tief gesunken, und wir suchen nach den Mitteln, es wieder zu erheben. Unter den Gründen der Erniedrigung obenan stand das gemischte Verhältniß der Staaten. - Er kann sich nicht denen anschließen, die Oesterreichs nicht-deutsche Provinzen von den deutschen trennen wollen. Er ist gegen die Personalunion und die Paragraphen des Entwurfs und hat ein eignes Amendement gestellt, welches während seiner Rede feierlichst vertheilt wird. - Seine Rede bietet nichts Neues oder besonders Interessantes. - Wir müssen (donnert Gagern die Linke an, indem er mehrfach auf die Tribüne paukt) den Brand, der in Oesterreich ausgebrochen, nicht anschüren - sondern brüderlichst dämpfen. (Donnerndes Bravo der Centren und rechts, langes, hörbares Zischen links und Gallerien.) Der "kühne Griff" ist fertig.

Das Amendement Gagern's wird wohl angenommen werden, es lautet: "Oesterreich bleibt in Berücksichtigung seiner staatsrechtlichen Verbindung mit nicht-deutschen Ländern und Provinzen mit dem übrigen Deutschlande in dem beständigen und unauflöslichen Bunde. - Die organischen Bestimmungen für dieses Bundesverhältniß, welche die veränderten Umstände nöthig machen, werden Inhalt einer besondern Bundesakte." Wir Vertreter (sagt Gagern) sind außer der Feststellung der Grundrechte, hoffentlich noch zu etwas anderem berufen - wenn dies nicht wahr wäre, würde ich den Stolz, deutscher Volksvertreter zu sein, verlieren. (Beifallsturm rechts und Centren.) Uebrigens hat Gagern seine Rede nicht besonders gelernt; er macht große Pausen, um das Brouillon zu studiren. (Mehrere Correspondenten schreiben die Rede von Gagern's mit beunruhigender Wuth nach). - Wenn Oesterreich die Elemente aus sich geschieden, die mit uns nicht gleichen Schritt gehen können (?) dann hat Oesterreich und Deutschland nur ein Interesse. - Deutschland soll per Gewalt deutsch werden, bis an die Gestade des schwarzen Meeres; - sonst nehmen die Russen, was wir fallen lassen. - Wir sind berufen, die Einheit zu schaffen, soweit sie möglich ist.

Beim Ende seiner Rede rechts, rechtes Centrum und linkes Centrum halb Beifall. Die Uebrigen zischen, Schluß! - Vertagung! -

Schluß wird verworfen - Vertagung angenommen. Schluß der Sitzung um 1/4 4 Uhr.

Frankfurt, 26. Oktober:

Zusammenstellung der Voranschläge für den Aufwand der Nationalversammlung und der provisorischen Centralgewalt in den Monaten September, Oktober, November und Dezember 1848.

I. Für den Reichsverweser.
Kabinet Fl. 2813. 20 Kr.
Wohnung Fl. 5866. 40 Kr. Fl. 8680. - Kr.
II. Für die Nationalversammlung.
Gehalt des Präsidenten Fl. 8000. - Kr.
Paulskirche, Aufsicht und Bedienung Fl. 3658. - Kr.
Stenographisches Büreau Fl. 19,154. - Kr.
Sekretariat und Kanzlei Fl. 16,116. - Kr.
Miethzinse und Einrichtungen Fl. 14,564. - Kr.
Materieller Büreauaufwand Fl. 35,108. - Kr.
Verschiedene allgemeine Ausgaben Fl. 3400. - Kr. Fl. 100,000. - Kr.
Außerordentliche Ausgabe für den Fünfziger-Ausschuß Fl. 18,000. - Kr.
III. Präsidium und Gesammt-Reichsministerium.
Ministerium Fl. 2900. - Kr.
Vom Bundestag übernommene Beamte Fl. 4054. 10 Kr.
Allgemeine Ausgaben Fl. 6165. 40 Kr. Fl. 11,119. 50 Kr.
IV. Reichsministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Ministerium Fl. 17,640. - Kr.
Gesandtschaften Fl. 100,000. - Kr. Fl. 117,640. - Kr.
V. Reichsministerium des Innern.
Ministerium Fl. 5293. 20 Kr.
Verwaltung Fl. 16,000. - Kr. Fl. 21,293. 20 Kr.
VI. Reichsministerium der Justiz.
Ministerium Fl. 2946. 40 Kr.
Gesetzgebung und Verwaltung Fl. 20,000. - Kr. Fl. 23,206. 40 Kr.
VII. Reichsministerium des Handels.
Ministerium Fl. 21,606. 40 Kr. Fl. 21,606. 40 Kr.
VIII. Reichsministerium des Kriegs.
Ministerium Fl. 27,006. 40 Kr.
Reichsfestungen Fl. 3,041,003. 49 Kr.
Reichstruppen Fl. 1,750,000. - Kr. Fl. 4,818,010. 29 Kr.
IX. Marinedepartement Fl. 5,323,000. - Kr.
X. Reichsministerium der Finanzen.
Ministerium Fl. 3660. - Kr.
Reichskassenverwaltung Fl. 2250. - Kr. Fl. 6210. - Kr.
Gesammtsumme: Fl. 10,468,766. 59 Kr.

Der Artikel 1 mit dem Amendement Philips ist also angenommen, und lautet:

„Alle Landestheile der Monarchie in ihrem gegenwärtigen Umfange bilden das Preußische Staatsgebiet.

„Den Bewohnern des Großherzogthums Posen werden die ihnen bei der Verbindung des Großherzogthums Posen mit dem preußischen Staate eingeräumten besondern Rechte gewährleistet. Ein gleichzeitig mit dieser Verfassungsurkunde zu erlassendes organisches Gesetz wird diese Rechte näher festsetzen.“

Hierauf kommt man auf die Einleitung zurück, wozu mehrere Amendements über den Titel des Königs gestellt waren. Ob hinter die Worte: „König von Preußen,“ noch „Großherzog von Posen“ oder „etc. etc.“ hinzugefügt werden soll.

Alle Amendements werden aber vor der Abstimmung zurückgenommen und der Titel bleibt ohne allen Zusatz: „König von Preußen.“

Der Artikel 2. der Verfassung wird ohne Debatte angenommen. Er lautet:

„Die Grenzen dieses Staatsgebietes können nur durch ein Gesetz verändert werden.“ ‒

Man gehet nun zum Titel II. der Verfassung über. Die Ueberschrift „Von den Rechten der Preußen“ wird einstimmig angenommen.

Ueber den Artikel 3. erhebt sich nur eine kurze Debatte. Die von den Abgeordneten Weichsel und Walter gestellten Amendements werden verworfen und der Entwurf der Central-Abtheilung einstimmig angenommen; er lautet:

„Artikel 3. Die Verfassung und das Gesetz bestimmen, unter welchen Bedingungen die Eigenschaft eines Preußen und die staatsbürgerlichen Rechte erworben, ausgeübt und verloren werden.“

Hierauf geht man zum Artikel 4. über.

Abg. Pilet (als Berichterstatter): Für die Aufnahme der Worte, daß es im Staate keine Standes-Unterschiede gäbe, entschied man sich deshalb weil dadurch ausgesprochen wird, daß das preußische Volk fortan ein einiges Volk Gleichberechtigter ist, und nicht ein Konglomerat verschiedener Stände. Die Folgen, welche dieser Grundsatz auf die Stellung der mediatisirten Fürsten äußert, hatte man schon in einzelnen Abtheilungen ins Auge gefaßt. Von Seiten des Ministeriums wurde hierauf in der Central-Abtheilung besonders aufmerksam gemacht. Man wies darauf hin, daß der mediatisirten Fürsten bevorzugte Stellung auf Verträgen beruhe, welche Preußen mit den übrigen deutschen Staaten, unter Garantie auswärtiger Mächte, geschlossen habe, daß sogar nachträglich besondere Verträge zwischen Preußen und einzelnen Mediatisirten abgeschlossen seien. Es trete daher in materieller Beziehung das Bedenken hervor, daß hier in vertragsmäßige Rechte eingegriffen werde, in formeller Beziehung erscheine die Competenz der Versammlung zweifelhaft, da es sich nicht um eine Preußische, sondern um eine Deutsche Angelegenheit handle, deren Erledigung der Befugniß der deutschen Reichs-Versammlung in Frankfurt anheim falle. Es wurde daher von Seiten des Ministeriums darauf aufmerksam gemacht, ob es nicht angemessen sein dürfte, hier einen Vorbehalt aufzunehmen, der auf die Lösung dieser Frage durch die Frankfurter Versammlung hinweise. Die Central-Abtheilung ist auf die Einführung eines solchen Vorbehalts nicht eingegangen, sie hat vielmehr die unbedingte Anwendbarkeit dieses Satzes, auch auf die mediatisirten Fürsten, für nothwendig erachtet. Was zunächst die formelle Seite der Frage, die Competenz, betrifft, so ist man von der Ansicht ausgegangen, daß die Frankfurter Versammlung allerdings befugt sei, in dieser Angelegenheit eine allgemeine, ganz Deutschland angehende Bestimmung zu treffen, und daß alsdann Preußen sich dieser Bestimmung zu unterwerfen habe. In so weit greife, wie überhaupt bei der ganzen Verfassung, der Vorbehalt durch, daß die für Preußen gegebenen Bestimmungen mit der für Deutschland festzustellenden Verfassung nicht in Widerspruch treten dürfen. Wollte man die Stellung der Mediatisirten für unantastbar durch diese Versammlung betrachten, so würde die Verfassung nur Stückwerk bleiben. Denn nicht blos bei der Frage über die Aufhebung der Standes-Unterschiede und Standes-Vorrechte würde die exceptionelle Stellung der mediatisirten Fürsten ein Hinderniß in der Herstellung der neuen Ordnung der Dinge sein; sie würde eben so der Abschaffung der Patrimonial-Gerichte, der gutsherrlichen Polizei und obrigkeitlichen Gewalt, des Patronats, der Steuerbefreiungen u. s. w., ja überhaupt der ganzen bisherigen provinzial- und reichsständischen Verfassung entgegenstehen. Was die materielle Seite der Frage betrifft, inwiefern es nämlich zulässig ist, daß die den mediatisirten Fürsten durch die Bundesacte und die Wiener Schlußacte garantirten Rechte durch die zu begründende Verfassung beschränkt und aufgehoben werden, so entschied man sich nach ausführlicher Erörterung des Gegenstandes für die Bejahung dieser Frage. Der privatrechtliche Standpunkt ist bei Beurtheilung der vorliegenden Frage nur von untergeordneter Bedeutung; der höhere politische Standpunkt ist von entscheidendem Gewichte. Wenn man sich auf diesen erhebt, so müßte man die Bedeutung der politischen Umgestaltung in Deutschland gänzlich verkennen, wenn man die Stellung der mediatisirten Fürsten nicht für unvereinbar mit dem neuen öffentlichen Rechtszustande erachten wollte. Die Wirkung der Revolution hat bis zu den Rechten der souverainen Fürsten gereicht, sie hat die bevorzugte Stellung des Adels über den Haufen geworfen und sie sollte an der Stellung der Mediatisirten, an dieser Aristocratie in der Aristocratie, spurlos vorüber gegangen sein? Mit demselben Rechte könnten die Rittergutsbesitzer die Beibehaltung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit, des Patronats, der Polizeigewalt u. s. w. verlangen, Vorrechte, welche häufig nicht minder verbrieft sind, wie die der mediatisirten Fürsten. Von diesem Gesichtspunkte aus ist es auch gleichgültig, ob, wie Seitens des Herrn Ministers der auswärtigen Angelegenheiten hervorgehoben worden, mit einzelnen Mediatisirten besondere Verträge von Preußen abgeschlossen sind. Auch sie würden, so weit sie deren staatsrechtliche Stellung betreffen, vor der Gewalt der neuen Zeit keinen Bestand haben. Die darin vereinbarten privatrechtlichen Verhältnisse stehen hier nicht in Frage.

Vor dem Schlusse der Sitzung wird noch ein Schreiben des Hrn. Grabow verlesen, welches soeben eingegangen war und worin er um einen vierwöchentlichen Urlaub nachsucht. Man möge seinen Stellvertreter sofort einberufen. Seine geschwächte Gesundheit habe ihm schon längst seine Entfernung von den Geschäften nothwendig gemacht. Die sich in seinen Händen befindlichen Actenstücke etc. habe er bereits in der Registratur niedergelegt und seinen Urlaub bereits angetreten, (d.h. er ist schon nach Prenzlau abgereist; wir und ein Theil der Versammlung wünschen ihm glückliche Reise.)

Dresden, 24. Oktober.

Hier werden Freischaaren für Wien geworben. Am 23. hatte man 115 Männer eingezeichnet, darunter 30 ausgediente Soldaten.

Schleswig, 24. Oktober.

Heute ist die Bekanntmachung der gemeinsamen Regierung wegen der seit dem 17. März d. J. für die Herzogthümer erlassenen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsmaßregeln erschienen. Es werden dadurch unter Bezugnahme auf die Artikel 7 und 11 so wie den Separatartikel 5 der Malmöer Waffenstillstandsconvention sämmtliche Erlasse der provisorischen Regierung mit sehr geringen und unerheblichen Ausnahmen wiederum in Kraft gesetzt, den Bedingungen des definitiven Friedens unbeschadet. Ferner ist heute eine Proklamation der neuen Regierung an die Bewohner Alsens und Arröes erschienen, veranlaßt dadurch, daß beide Inseln sich seit dem Frühjahr d. J. im Besitz der Dänen befunden haben, das Regiment auf denselben jetzt aber auf die neue Regierung übergehen soll. Es ist nämlich zufolge der Waffenstillstandsconvention den Dänen zwar gestattet, zum Schutz ihrer auf Alsen befindlichen Hospitäler dort eine Truppenabtheilung zu halten, dagegen aber kein Theil der Herzogthümer vom Wirkungskreis der gemeinsamen Regierung ausgeschlossen.

(B. H.)
!!! Frankfurt, 26. Oktober.

Sitzung der National-Versammlung.

Präsident: von Gagern. Tagesordnung: Fortsetzung der Debatte über den Verfassungsentwurf. ‒ Auf den Gallerien der Zuschauer befindet sich fast Niemand. ‒ Die Kirche ist mit Weihrauch durchräuchert. ‒ Die Damen, wie merkwürdigerweise immer, zahlreich. ‒ Von Vertretern sind um 9 Uhr, Grävell und Moritz Mohl anwesend. ‒

Um 3/4 10 Uhr ist die Sitzung noch nicht eröffnet. Man ruft: Protokoll! Anfangen!

Vor des Tagesordnung.

Präsident: Abgeordneter Rölle und Hagenau treten aus.

Der amerikanische Consul hat im Mai d. Jahres 9310 fl. eine Sammlung aus New-York der National-Versammlung übergeben, ursprünglich für die Hinterbliebenen der im März in Wien und Berlin gefallenen Helden bestimmt. ‒ Da für dieselben aber schon von Seiten des Staates hinlänglich gesorgt, sollte dies Geld für die deutsche Marine verwendet werden. Der Marine-Ausschuß hat sich, ohne Zustimmung der Absender des Geldes, nicht berechtigt gefühlt, dasselbe für die Marine zu verwenden. ‒ Auf desfallsige Anfrage des amerikanischen Consuls sind die Absender des Geldes in New-York der Meinung, dies Geld sei auf keine andre als die ursprünglich bestimmte Art zu verwenden. ‒ Zugleich folgen noch 300 Thaler zu demselben Zwecke mit. ‒ Die Versammlung, geht auf Antrag des Präsidenten in die Diskussion über den Gegenstand ein. ‒

Vogt: es sei zweifelhaft, wem das Geld zu geben sei, ob den Zurückgebliebenen der Soldaten, oder des Volkes. Es sei im Begleitschreiben nicht genau ausgedrückt. ‒

Präsident: Offenbar sei das Volk gemeint. ‒

Die Versammlung beschließt dies Geld im Sinne des Schreibens zu verwenden. ‒

Schmerling läßt mittheilen, daß er auf alle aufgelaufenen Interpellationen am 30. Oktober antworten wird. ‒

Ferner theilt Präsident mit, daß die Polizei der freien Stadt Frankfurt durch ein Anschreiben an den Justizminister Mohl, bei der National-Versammlung beantragt: „Die Erlaubniß zu einer kriminalrechtlichen Untersuchung zu ertheilen gegen die Redakteure der (!) Flugblätter (!) d. i. gegen die Abgeordneten Jürgens, Löw aus Magdeburg und Bernhardi ‒ wegen einer schmachvollen Verläumdung in den Flugblättern, wodurch der Abgeordnete Winkus aus Schlesien der Aufreizung zum Morde beschuldigt wird. (Endlich!) ‒

Jürgens (dem die Versammlung das Wort ertheilt) zeigt an, daß Löw und Bernhardi von der Redaktion der Flugblätter zurückgetreten sind, und wünscht, daß die Versammlung zur Untersuchung gegen ihn die Erlaubniß sofort ertheilen möge. ‒ Dies geschieht natürlich nicht, da es sich hierbei gar nicht um die Person des Herrn Jürgens, sondern um die Sache handelt. ‒ Die Angelegenheit wird derselben Commission übergeben, die die Zitz-Simon-Schlöffelsche Sache begutachtet hat. ‒

Mehrere neueingetretene Abgeordnete u. a. Casper aus Coblenz, Stieber aus Bunzlau etc. werden in die Abtheilungen verwiesen. ‒

Tagesordnung (S. oben). Simson präsidirt weiter.

Ludwig Uhland für den Entwurf. (Tiefe Stille und Sensation.) Meine Herren! Wir sind hierher gesandt, die deutsche Einheit zu begründen. Der Tag der Freiheit und Ehre soll endlich aufgehen. Das östreichische Volk hat seine Abgeordneten zum Werke der Einigung hierhergeschickt. Diese haben seit 5 Monaten hier getagt im Sinne des neuen deutschen Bundesstaates. Das Sklaventhum ist mit dem Bundestag gefallen. ‒ Ein österreichischer Fürst ist, mit Aufgebung seiner wichtigen Stellung in Oesterreich, an die Spitze der deutschen Reichsgewalt getreten. ‒ Uebergehend zur vorliegenden Frage fährt Uhland fort (der übrigens kein Redner ist):

Das politische System der pragmatischen Sanktion ist das dynastisch-monarchische. ‒ Das dynastische System ist zu Grabe gegangen ‒ das nationale ist auferstanden. Das Nationalgefühl ist auch bei den Slaven erwacht. ‒ Oesterreich hat mehr den Beruf eine Pulsader im Herzen Deutschlands, als eine Laterne gegen Osten zu sein. (Bravo links.) Oesterreich hat sein Herzblut gemischt in den Kelch der neuen deutschen Freiheit ‒ es muß deutsch verbleiben ‒ die deutschen Abgeordneten von Oesterreich müssen unter uns sitzen ‒ nicht den Slaven in die Arme geworfen werden. (Bravo links). Uhland beantragt: „Die Nationalversammlung möge die §. 2 und 3 des Entwurfs von der 2. Berathung ausnehmen und dieselben, unbeschadet der Aufnahme in die Reichsverfassung, sogleich zum definitiven Beschluß erheben.“ (Bravo links.)

Diesem Antrage müsse nöthigerweise Folge gegeben werden, damit die Reichskommissäre für Oesterreich zu wirksamerer Stellung daselbst wüßten, was die Nationalversammlung definitiv über die Stellung Oesterreichs zu Deutschland beschlossen. Die Gährung, die gegenwärtig in Oesterreich herrscht, ist kein Gegengrund. Eben weil es gährt, müssen wir die Form bereit halten, worein das siedende Metall aufgefangen werden soll. ‒ (Langanhaltender Beifall.)

Beda Weber, Professor aus Meran (ganz schwarz-gelb). Mit Uhland, dessen Lieder die Träume seiner Jugend ausgemacht, ist er fast einer Ansicht (??). Seine Rede erregt mehrfaches Gelächter, theils mißbilligende theils beifällige Aufregung. ‒ „Noch ist Oestreich nicht verloren!“ ruft er aus. (Bravo im Centrum.) Wir wollen uns den Po und den Golf von Venedig nicht nehmen lassen, sie gehören zur deutschen Einheit. (Gelächter! Links: Sie gehören ja nicht uns.) Der Redner schmäht Kossuth. Man müsse die ungarischen Bauern gegen ihn in Schutz nehmen. (Tumult links. Centrum: Ruhe!) Giskra hat uns gesagt, es müßten Throne umfallen zur Begründung der deutschen Einheit. (Tumult links. [Dies ist nämlich eine schmähliche Lüge!]) ‒ Mit der entschiedensten Entschiedenheit meint Herr Weber haben sich die Provinzen (auch Steyermark) gegen Wien erklärt. (Tumult!) Die Sympathien für den Kaiser seien gewachsen, durch den letzten Aufstand. ‒ Die Studenten, die größtentheils Polen seien (Gelächter!), werden nicht den Ausschlag geben. ‒ Das Wort „Camarillen“ habe beim österreichischen Volk eine ganz andere Bedeutung, (hört! hört!) man verstehe darunter die jungen Bürschchen mit den rothen Mützen. (Gelächter.) Deutschland bedürfe Oestreichs mehr als Oestreich Deutschlands. (Links oh!) Ganz Oestreich werde unter dem alten Kaiser, für den jeder (?) Oesterreicher zu sterben bereit ist, für Deutschlands Einheit und Freiheit kämpfen. (Gelinde Zweifel.) Er (Weber) stimmt für alle Amendements die eine gleichberechtigte Vereinigung (Gesammt-) Oesterreichs mit Deutschland ermöglichen. (Bravo der Rechten und des rechten Centrums und energisches Zischen begleiten den Redner von der Tribüne)

Stremayer aus Gratz für den Entwurf im Sinne der linken Seite des Hauses, und die Nachwelt, schließt der Redner, wird staunen, wenn Sie, die berufen sind, die Einheit Deutschlands zu begründen, mit der ersten Theilung Deutschlands beginnen. (Bravo links!)

Graf Deym (aus Oesterreich). Mein Standpunkt, beginnt er, ist ein deutscher (nämlich auf breitester schwarzgelber Basis). Für die Untheilbarkeit Oesterreichs. Uebrigens sei Oesterreich ein ganz deutsches Reich. Bis an Dalmatiens Küsten herab, spricht jeder Gebildete deutsch. Wir können unmöglich, was in Fleisch und Blut innig zusammengewachsen (i. e. die österreichischen Provinzen?) durch Dekrete (die §§. des Ausschusses) trennen.

Wichmann, (preußischer Assessor). Für den Entwurf. Wahrscheinlich, aus preußischen Rücksichten, denn er gehört zur äußersten Rechten, und ist diesmal d'accord mit der Linken. In dieser Frage einigen sich die entferntesten Pole, aus den verschiedensten Gründen. Stockpreußen ‒ und die Anhänger des Prinzips der Nationalitäten.)

Berger, (aus Oesterreich, der äußersten Linken angehörig.) Obschon er gegen die Paragraphen des Ausschusses eingeschrieben, sei er doch ganz deutsch, durchaus nicht schwarzgelb. Er fürchte nicht die Aufnahme ganz Oesterreichs in den deutschen Staatenbund, sondern die Ausschließung der Deutsch-Oesterreicher aus Deutschland. (Bravo!)

Die ganze Verhandlung sieht er übrigens für sehr theoretisch an. Während hier die schwachen Stimmen entscheiden, entscheiden vielleicht (vielleicht!) die Kanonen praktisch vor Wien. Man habe in den letzten Tagen manches verbreitet, um die Stimmung der Versammlung zu alteriren. Für 7 Millionen Deutsche habe man keinen Enthusiasmus, während man doch nach der Reihe sich für Triest, Südtyrol und nutzlos für Schleswig begeistert habe.

Er hält die §§. 2 und 3 für überflüssig. Mit dem Ministerium ist der Redner diesmal einverstanden, die Versammlung werde doch hinter demselben nicht zurückstehen wollen. Schon damals, als man noch die österreichischen Reichstagsverhandlungen bei Hoffmann und Campe gedruckt, zweifelte keiner, auch von den jetzt schwarz-gelben, daß beim ersten Freiheitshauch der durch die Völker Oesterreichs gehen würde, Oesterreich in seine Theile zerfallen werde. ‒

Der Redner spricht unter Anderm vom Katzenjammer nach der Revolution, und vom gedruckten Katzenjammer, den ein österreichischer Abgeordneter in einer Broschüre niedergelegt.

Dies Bild erregt „Pfui's!“ auf der rechten Seite und eine Bemerkung des Abscheues seitens des Herrn Vicepräsidenten Simson. (Bravo links und linkes Centrum.) Schluß! Reden! ‒

Vogt. Für den Entwurf. Die §.§. 2 und 3 beträfen nicht bloß österreichische Staaten, sondern auch Preußen in Betreff ganz Posens. Ebenso würde die Stellung Limburg's und Holstein's durch die § §. eine ganz veränderte. Unter Gesammtmonarchie verstehen die österreichischen Dynasten die gewaltsame Unterdrückung der Nationalitäten. Die stärksten Vertreter dieser Ansicht wären von Würth und Beda Weber. Die Minister sprächen sich in dieser wichtigen politischen Frage gar nicht aus, wie überhaupt in politischen Fragen nur die Herren Unterstaatssekretäre sich vernehmen lassen. In politischen Fragen scheine das Ministerium nicht so einer Meinung zu sein, wie in Polizeifragen. (Gelächter und Bravo.) Die Herren Vertreter der dynastischen Interessen scheinen sich ein großes europäisches Mittelreich zur Aufgabe zu machen, einen deutschen Staatenbund, in den Böhmen, Italien, Dalmatien und Gott weiß was alles aufzunehmen sei. Gegen die Meinung, daß die schmutzige Triebfeder des Geldes an all' den Bewegungen in Ungarn, Wien und Italien Ursache sei, protestirt Vogt feierlichst. ‒ Freilich, sagt Vogt, gehört jetzt noch eine große Aufopferung dazu, sich an Deutschland (bisher noch eine fabelhafte Masse) anzuschließen, aber trotzdem hofft er, wird Deutsch-Oesterreich nicht anstehen, sich an Deutschland anzuschließen, wenn es getheilt wird. Er und seine Freunde werden für die §.§. des Entwurfs stimmen, rein aus dem Prinzip der Nationalitäten heraus. (Bravo und Zischen). Wir jauchzen jeder Nationalität zu, die sich befreien will. (Mehrere Herren im Centrum suchen Herrn Vogt durch systematische Unterbrechungen zu stören) Links: Ruhe!

Der Schluß der Debatte wird verworfen.

Mareck (äußerste Linke) gegen den Entwurf. (Unruhe und wenig Theilnahme begleitet den Redner, der nichts Neues in die Diskussion bringt). Trotzdem der Redner gegen den Entwurf spricht, erklärt er doch Oesterreich für ein zusammengeleimtes Ganze, was nicht zusammenhalten kann.

Den Schlußruf betreffend, muß ich Ihnen beiläufig bemerken, daß, wenn ein Redner von Links drankommt, die Rechte Schluß verlangt, und umgekehrt. ‒

Groß aus Prag für den Entwurf. (Schluß! Schluß! rufen dieselben, die eben erst den Schluß verworfen.) Die Rede von Groß, eine Jungfernrede, ist sehr unbedeutend. Das Thema ist zu sehr erschöpft.

Mehrere von den Coryphäen der linken Seite fehlen in der heutigen Sitzung ‒ ich höre, daß sie nach Berlin zum Demokraten-Congreß sind.

Heinrich von Gagern (der Präsident) ist auf der Liste der Redner nicht verzeichnet, thut aber einen „kühnen Griff“ und spricht. Wie er die Tribüne betritt, ruft die Linke Schluß! Die Centren wüthend: Reden! Der Schluß wird zur Abstimmung gebracht und nur von der Linken (unter Gelächter rechts und Centren) genehmigt ‒ also mit großer Mehrheit verworfen. Darauf „wird's stille über dem Meeresgrunde, nur von Gagern's Munde brauset es hohl!“:

Unser Volk war tief gesunken, und wir suchen nach den Mitteln, es wieder zu erheben. Unter den Gründen der Erniedrigung obenan stand das gemischte Verhältniß der Staaten. ‒ Er kann sich nicht denen anschließen, die Oesterreichs nicht-deutsche Provinzen von den deutschen trennen wollen. Er ist gegen die Personalunion und die Paragraphen des Entwurfs und hat ein eignes Amendement gestellt, welches während seiner Rede feierlichst vertheilt wird. ‒ Seine Rede bietet nichts Neues oder besonders Interessantes. ‒ Wir müssen (donnert Gagern die Linke an, indem er mehrfach auf die Tribüne paukt) den Brand, der in Oesterreich ausgebrochen, nicht anschüren ‒ sondern brüderlichst dämpfen. (Donnerndes Bravo der Centren und rechts, langes, hörbares Zischen links und Gallerien.) Der „kühne Griff“ ist fertig.

Das Amendement Gagern's wird wohl angenommen werden, es lautet: „Oesterreich bleibt in Berücksichtigung seiner staatsrechtlichen Verbindung mit nicht-deutschen Ländern und Provinzen mit dem übrigen Deutschlande in dem beständigen und unauflöslichen Bunde. ‒ Die organischen Bestimmungen für dieses Bundesverhältniß, welche die veränderten Umstände nöthig machen, werden Inhalt einer besondern Bundesakte.“ Wir Vertreter (sagt Gagern) sind außer der Feststellung der Grundrechte, hoffentlich noch zu etwas anderem berufen ‒ wenn dies nicht wahr wäre, würde ich den Stolz, deutscher Volksvertreter zu sein, verlieren. (Beifallsturm rechts und Centren.) Uebrigens hat Gagern seine Rede nicht besonders gelernt; er macht große Pausen, um das Brouillon zu studiren. (Mehrere Correspondenten schreiben die Rede von Gagern's mit beunruhigender Wuth nach). ‒ Wenn Oesterreich die Elemente aus sich geschieden, die mit uns nicht gleichen Schritt gehen können (?) dann hat Oesterreich und Deutschland nur ein Interesse. ‒ Deutschland soll per Gewalt deutsch werden, bis an die Gestade des schwarzen Meeres; ‒ sonst nehmen die Russen, was wir fallen lassen. ‒ Wir sind berufen, die Einheit zu schaffen, soweit sie möglich ist.

Beim Ende seiner Rede rechts, rechtes Centrum und linkes Centrum halb Beifall. Die Uebrigen zischen, Schluß! ‒ Vertagung! ‒

Schluß wird verworfen ‒ Vertagung angenommen. Schluß der Sitzung um 1/4 4 Uhr.

Frankfurt, 26. Oktober:

Zusammenstellung der Voranschläge für den Aufwand der Nationalversammlung und der provisorischen Centralgewalt in den Monaten September, Oktober, November und Dezember 1848.

I. Für den Reichsverweser.
Kabinet Fl. 2813. 20 Kr.
Wohnung Fl. 5866. 40 Kr. Fl. 8680. - Kr.
II. Für die Nationalversammlung.
Gehalt des Präsidenten Fl. 8000. - Kr.
Paulskirche, Aufsicht und Bedienung Fl. 3658. - Kr.
Stenographisches Büreau Fl. 19,154. - Kr.
Sekretariat und Kanzlei Fl. 16,116. - Kr.
Miethzinse und Einrichtungen Fl. 14,564. - Kr.
Materieller Büreauaufwand Fl. 35,108. - Kr.
Verschiedene allgemeine Ausgaben Fl. 3400. - Kr. Fl. 100,000. - Kr.
Außerordentliche Ausgabe für den Fünfziger-Ausschuß Fl. 18,000. - Kr.
III. Präsidium und Gesammt-Reichsministerium.
Ministerium Fl. 2900. - Kr.
Vom Bundestag übernommene Beamte Fl. 4054. 10 Kr.
Allgemeine Ausgaben Fl. 6165. 40 Kr. Fl. 11,119. 50 Kr.
IV. Reichsministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Ministerium Fl. 17,640. - Kr.
Gesandtschaften Fl. 100,000. - Kr. Fl. 117,640. - Kr.
V. Reichsministerium des Innern.
Ministerium Fl. 5293. 20 Kr.
Verwaltung Fl. 16,000. - Kr. Fl. 21,293. 20 Kr.
VI. Reichsministerium der Justiz.
Ministerium Fl. 2946. 40 Kr.
Gesetzgebung und Verwaltung Fl. 20,000. - Kr. Fl. 23,206. 40 Kr.
VII. Reichsministerium des Handels.
Ministerium Fl. 21,606. 40 Kr. Fl. 21,606. 40 Kr.
VIII. Reichsministerium des Kriegs.
Ministerium Fl. 27,006. 40 Kr.
Reichsfestungen Fl. 3,041,003. 49 Kr.
Reichstruppen Fl. 1,750,000. - Kr. Fl. 4,818,010. 29 Kr.
IX. Marinedepartement Fl. 5,323,000. - Kr.
X. Reichsministerium der Finanzen.
Ministerium Fl. 3660. - Kr.
Reichskassenverwaltung Fl. 2250. - Kr. Fl. 6210. - Kr.
Gesammtsumme: Fl. 10,468,766. 59 Kr.
<TEI>
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Der Artikel 1 mit dem Amendement Philips ist also angenommen, und lautet:</p>
          <p>&#x201E;Alle Landestheile der Monarchie in ihrem gegenwärtigen Umfange bilden das Preußische Staatsgebiet.</p>
          <p>&#x201E;Den Bewohnern des Großherzogthums Posen werden die ihnen bei der Verbindung des Großherzogthums Posen mit dem preußischen Staate eingeräumten besondern Rechte gewährleistet. Ein gleichzeitig mit dieser Verfassungsurkunde zu erlassendes organisches Gesetz wird diese Rechte näher festsetzen.&#x201C;</p>
          <p>Hierauf kommt man auf die Einleitung zurück, wozu mehrere Amendements über den Titel des Königs gestellt waren. Ob hinter die Worte: &#x201E;König von Preußen,&#x201C; noch &#x201E;Großherzog von Posen&#x201C; oder &#x201E;etc. etc.&#x201C; hinzugefügt werden soll.</p>
          <p>Alle Amendements werden aber vor der Abstimmung zurückgenommen und der Titel bleibt ohne allen Zusatz: &#x201E;König von Preußen.&#x201C;</p>
          <p>Der Artikel 2. der Verfassung wird ohne Debatte angenommen. Er lautet:</p>
          <p>&#x201E;Die Grenzen dieses Staatsgebietes können nur durch ein Gesetz verändert werden.&#x201C; &#x2012;</p>
          <p>Man gehet nun zum Titel II. der Verfassung über. Die Ueberschrift &#x201E;Von den Rechten der Preußen&#x201C; wird einstimmig angenommen.</p>
          <p>Ueber den Artikel 3. erhebt sich nur eine kurze Debatte. Die von den Abgeordneten Weichsel und Walter gestellten Amendements werden verworfen und der Entwurf der Central-Abtheilung einstimmig angenommen; er lautet:</p>
          <p>&#x201E;Artikel 3. Die Verfassung und das Gesetz bestimmen, unter welchen Bedingungen die Eigenschaft eines Preußen und die staatsbürgerlichen Rechte erworben, ausgeübt und verloren werden.&#x201C;</p>
          <p>Hierauf geht man zum Artikel 4. über.</p>
          <p>Abg. <hi rendition="#g">Pilet</hi> (als Berichterstatter): Für die Aufnahme der Worte, daß es im Staate keine Standes-Unterschiede gäbe, entschied man sich deshalb weil dadurch ausgesprochen wird, daß das preußische Volk fortan ein einiges Volk Gleichberechtigter ist, und nicht ein Konglomerat verschiedener Stände. Die Folgen, welche dieser Grundsatz auf die Stellung der mediatisirten Fürsten äußert, hatte man schon in einzelnen Abtheilungen ins Auge gefaßt. Von Seiten des Ministeriums wurde hierauf in der Central-Abtheilung besonders aufmerksam gemacht. Man wies darauf hin, daß der mediatisirten Fürsten bevorzugte Stellung auf Verträgen beruhe, welche Preußen mit den übrigen deutschen Staaten, unter Garantie auswärtiger Mächte, geschlossen habe, daß sogar nachträglich besondere Verträge zwischen Preußen und einzelnen Mediatisirten abgeschlossen seien. Es trete daher in materieller Beziehung das Bedenken hervor, daß hier in vertragsmäßige Rechte eingegriffen werde, in formeller Beziehung erscheine die Competenz der Versammlung zweifelhaft, da es sich nicht um eine Preußische, sondern um eine Deutsche Angelegenheit handle, deren Erledigung der Befugniß der deutschen Reichs-Versammlung in Frankfurt anheim falle. Es wurde daher von Seiten des Ministeriums darauf aufmerksam gemacht, ob es nicht angemessen sein dürfte, hier einen Vorbehalt aufzunehmen, der auf die Lösung dieser Frage durch die Frankfurter Versammlung hinweise. Die Central-Abtheilung ist auf die Einführung eines solchen Vorbehalts nicht eingegangen, sie hat vielmehr die unbedingte Anwendbarkeit dieses Satzes, auch auf die mediatisirten Fürsten, für nothwendig erachtet. Was zunächst die formelle Seite der Frage, die Competenz, betrifft, so ist man von der Ansicht ausgegangen, daß die Frankfurter Versammlung allerdings befugt sei, in dieser Angelegenheit eine allgemeine, ganz Deutschland angehende Bestimmung zu treffen, und daß alsdann Preußen sich dieser Bestimmung zu unterwerfen habe. In so weit greife, wie überhaupt bei der ganzen Verfassung, der Vorbehalt durch, daß die für Preußen gegebenen Bestimmungen mit der für Deutschland festzustellenden Verfassung nicht in Widerspruch treten dürfen. Wollte man die Stellung der Mediatisirten für unantastbar durch diese Versammlung betrachten, so würde die Verfassung nur Stückwerk bleiben. Denn nicht blos bei der Frage über die Aufhebung der Standes-Unterschiede und Standes-Vorrechte würde die exceptionelle Stellung der mediatisirten Fürsten ein Hinderniß in der Herstellung der neuen Ordnung der Dinge sein; sie würde eben so der Abschaffung der Patrimonial-Gerichte, der gutsherrlichen Polizei und obrigkeitlichen Gewalt, des Patronats, der Steuerbefreiungen u. s. w., ja überhaupt der ganzen bisherigen provinzial- und reichsständischen Verfassung entgegenstehen. Was die materielle Seite der Frage betrifft, inwiefern es nämlich zulässig ist, daß die den mediatisirten Fürsten durch die Bundesacte und die Wiener Schlußacte garantirten Rechte durch die zu begründende Verfassung beschränkt und aufgehoben werden, so entschied man sich nach ausführlicher Erörterung des Gegenstandes für die Bejahung dieser Frage. Der privatrechtliche Standpunkt ist bei Beurtheilung der vorliegenden Frage nur von untergeordneter Bedeutung; der höhere politische Standpunkt ist von entscheidendem Gewichte. Wenn man sich auf diesen erhebt, so müßte man die Bedeutung der politischen Umgestaltung in Deutschland gänzlich verkennen, wenn man die Stellung der mediatisirten Fürsten nicht für unvereinbar mit dem neuen öffentlichen Rechtszustande erachten wollte. Die Wirkung der Revolution hat bis zu den Rechten der souverainen Fürsten gereicht, sie hat die bevorzugte Stellung des Adels über den Haufen geworfen und sie sollte an der Stellung der Mediatisirten, an dieser Aristocratie in der Aristocratie, spurlos vorüber gegangen sein? Mit demselben Rechte könnten die Rittergutsbesitzer die Beibehaltung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit, des Patronats, der Polizeigewalt u. s. w. verlangen, Vorrechte, welche häufig nicht minder verbrieft sind, wie die der mediatisirten Fürsten. Von diesem Gesichtspunkte aus ist es auch gleichgültig, ob, wie Seitens des Herrn Ministers der auswärtigen Angelegenheiten hervorgehoben worden, mit einzelnen Mediatisirten besondere Verträge von Preußen abgeschlossen sind. Auch sie würden, so weit sie deren staatsrechtliche Stellung betreffen, vor der Gewalt der neuen Zeit keinen Bestand haben. Die darin vereinbarten privatrechtlichen Verhältnisse stehen hier nicht in Frage.</p>
          <p>Vor dem Schlusse der Sitzung wird noch ein Schreiben des Hrn. Grabow verlesen, welches soeben eingegangen war und worin er um einen vierwöchentlichen Urlaub nachsucht. Man möge seinen Stellvertreter sofort einberufen. Seine geschwächte Gesundheit habe ihm schon längst seine Entfernung von den Geschäften nothwendig gemacht. Die sich in seinen Händen befindlichen Actenstücke etc. habe er bereits in der Registratur niedergelegt und seinen Urlaub bereits angetreten, (d.h. er ist schon nach Prenzlau abgereist; wir und ein Theil der Versammlung wünschen ihm glückliche Reise.)</p>
        </div>
        <div xml:id="ar129_012" type="jArticle">
          <head>Dresden, 24. Oktober.</head>
          <p>Hier werden Freischaaren für Wien geworben. Am 23. hatte man 115 Männer eingezeichnet, darunter 30 ausgediente Soldaten.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar129_013" type="jArticle">
          <head>Schleswig, 24. Oktober.</head>
          <p>Heute ist die Bekanntmachung der gemeinsamen Regierung wegen der seit dem 17. März d. J. für die Herzogthümer erlassenen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsmaßregeln erschienen. Es werden dadurch unter Bezugnahme auf die Artikel 7 und 11 so wie den Separatartikel 5 der Malmöer Waffenstillstandsconvention sämmtliche Erlasse der provisorischen Regierung mit sehr geringen und unerheblichen Ausnahmen wiederum in Kraft gesetzt, den Bedingungen des definitiven Friedens unbeschadet. Ferner ist heute eine Proklamation der neuen Regierung an die Bewohner Alsens und Arröes erschienen, veranlaßt dadurch, daß beide Inseln sich seit dem Frühjahr d. J. im Besitz der Dänen befunden haben, das Regiment auf denselben jetzt aber auf die neue Regierung übergehen soll. Es ist nämlich zufolge der Waffenstillstandsconvention den Dänen zwar gestattet, zum Schutz ihrer auf Alsen befindlichen Hospitäler dort eine Truppenabtheilung zu halten, dagegen aber kein Theil der Herzogthümer vom Wirkungskreis der gemeinsamen Regierung ausgeschlossen.</p>
          <bibl>(B. H.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar129_014" type="jArticle">
          <head><bibl><author>!!!</author></bibl> Frankfurt, 26. Oktober.</head>
          <p>Sitzung der National-Versammlung.</p>
          <p>Präsident: von Gagern. Tagesordnung: Fortsetzung der Debatte über den Verfassungsentwurf. &#x2012; Auf den Gallerien der Zuschauer befindet sich fast Niemand. &#x2012; Die Kirche ist mit Weihrauch durchräuchert. &#x2012; Die Damen, wie merkwürdigerweise immer, zahlreich. &#x2012; Von Vertretern sind um 9 Uhr, Grävell und Moritz Mohl anwesend. &#x2012;</p>
          <p>Um 3/4 10 Uhr ist die Sitzung noch nicht eröffnet. Man ruft: Protokoll! Anfangen!</p>
          <p>Vor des Tagesordnung.</p>
          <p>Präsident: Abgeordneter Rölle und Hagenau treten aus.</p>
          <p>Der amerikanische Consul hat im Mai d. Jahres 9310 fl. eine Sammlung aus New-York der National-Versammlung übergeben, ursprünglich für die Hinterbliebenen der im März in Wien und Berlin gefallenen Helden bestimmt. &#x2012; Da für dieselben aber schon von Seiten des Staates hinlänglich gesorgt, sollte dies Geld für die deutsche Marine verwendet werden. Der Marine-Ausschuß hat sich, ohne Zustimmung der Absender des Geldes, nicht berechtigt gefühlt, dasselbe für die Marine zu verwenden. &#x2012; Auf desfallsige Anfrage des amerikanischen Consuls sind die Absender des Geldes in New-York der Meinung, dies Geld sei auf keine andre als die ursprünglich bestimmte Art zu verwenden. &#x2012; Zugleich folgen noch 300 Thaler zu demselben Zwecke mit. &#x2012; Die Versammlung, geht auf Antrag des Präsidenten in die Diskussion über den Gegenstand ein. &#x2012;</p>
          <p><hi rendition="#g">Vogt:</hi> es sei zweifelhaft, wem das Geld zu geben sei, ob den Zurückgebliebenen der Soldaten, oder des Volkes. Es sei im Begleitschreiben nicht genau ausgedrückt. &#x2012;</p>
          <p>Präsident: Offenbar sei das Volk gemeint. &#x2012;</p>
          <p>Die Versammlung beschließt dies Geld im Sinne des Schreibens zu verwenden. &#x2012;</p>
          <p>Schmerling läßt mittheilen, daß er auf alle aufgelaufenen Interpellationen am 30. Oktober antworten wird. &#x2012;</p>
          <p>Ferner theilt Präsident mit, daß die Polizei der freien Stadt Frankfurt durch ein Anschreiben an den Justizminister Mohl, bei der National-Versammlung beantragt: &#x201E;Die Erlaubniß zu einer kriminalrechtlichen Untersuchung zu ertheilen gegen die Redakteure der (!) Flugblätter (!) d. i. gegen die Abgeordneten Jürgens, Löw aus Magdeburg und Bernhardi &#x2012; wegen einer schmachvollen Verläumdung in den Flugblättern, wodurch der Abgeordnete Winkus aus Schlesien der Aufreizung zum Morde beschuldigt wird. (Endlich!) &#x2012;</p>
          <p><hi rendition="#g">Jürgens</hi> (dem die Versammlung das Wort ertheilt) zeigt an, daß Löw und Bernhardi von der Redaktion der Flugblätter zurückgetreten sind, und wünscht, daß die Versammlung zur Untersuchung gegen ihn die Erlaubniß sofort ertheilen möge. &#x2012; Dies geschieht natürlich nicht, da es sich hierbei gar nicht um die Person des Herrn Jürgens, sondern um die Sache handelt. &#x2012; Die Angelegenheit wird derselben Commission übergeben, die die Zitz-Simon-Schlöffelsche Sache begutachtet hat. &#x2012;</p>
          <p>Mehrere neueingetretene Abgeordnete u. a. Casper aus Coblenz, Stieber aus Bunzlau etc. werden in die Abtheilungen verwiesen. &#x2012;</p>
          <p>Tagesordnung (S. oben). Simson präsidirt weiter.</p>
          <p><hi rendition="#g">Ludwig Uhland für</hi> den Entwurf. (Tiefe Stille und Sensation.) Meine Herren! Wir sind hierher gesandt, die deutsche Einheit zu begründen. Der Tag der Freiheit und Ehre soll endlich aufgehen. Das östreichische Volk hat seine Abgeordneten zum Werke der Einigung hierhergeschickt. Diese haben seit 5 Monaten hier getagt im Sinne des neuen deutschen Bundesstaates. Das Sklaventhum ist mit dem Bundestag gefallen. &#x2012; Ein österreichischer Fürst ist, mit Aufgebung seiner wichtigen Stellung in Oesterreich, an die Spitze der deutschen Reichsgewalt getreten. &#x2012; Uebergehend zur vorliegenden Frage fährt Uhland fort (der übrigens kein Redner ist):</p>
          <p>Das politische System der pragmatischen Sanktion ist das dynastisch-monarchische. &#x2012; Das dynastische System ist zu Grabe gegangen &#x2012; das nationale ist auferstanden. Das Nationalgefühl ist auch bei den Slaven erwacht. &#x2012; Oesterreich hat mehr den Beruf eine Pulsader im Herzen Deutschlands, als eine Laterne gegen Osten zu sein. (Bravo links.) Oesterreich hat sein Herzblut gemischt in den Kelch der neuen deutschen Freiheit &#x2012; es muß deutsch verbleiben &#x2012; die <hi rendition="#g">deutschen</hi> Abgeordneten von Oesterreich müssen unter uns sitzen &#x2012; nicht den Slaven in die Arme geworfen werden. (Bravo links). Uhland beantragt: &#x201E;Die Nationalversammlung möge die §. 2 und 3 des Entwurfs von der 2. Berathung ausnehmen und dieselben, unbeschadet der Aufnahme in die Reichsverfassung, sogleich zum definitiven Beschluß erheben.&#x201C; (Bravo links.)</p>
          <p>Diesem Antrage müsse nöthigerweise Folge gegeben werden, damit die Reichskommissäre für Oesterreich zu wirksamerer Stellung daselbst wüßten, was die Nationalversammlung definitiv über die Stellung Oesterreichs zu Deutschland beschlossen. Die Gährung, die gegenwärtig in Oesterreich herrscht, ist kein Gegengrund. Eben weil es gährt, müssen wir die Form bereit halten, worein das siedende Metall aufgefangen werden soll. &#x2012; (Langanhaltender Beifall.)</p>
          <p><hi rendition="#g">Beda Weber,</hi> Professor aus Meran (ganz schwarz-gelb). Mit Uhland, dessen Lieder die Träume seiner Jugend ausgemacht, ist er fast einer Ansicht (??). Seine Rede erregt mehrfaches Gelächter, theils mißbilligende theils beifällige Aufregung. &#x2012; &#x201E;Noch ist Oestreich nicht verloren!&#x201C; ruft er aus. (Bravo im Centrum.) Wir wollen uns den Po und den Golf von Venedig nicht nehmen lassen, sie gehören zur deutschen Einheit. (Gelächter! Links: Sie gehören ja nicht uns.) Der Redner schmäht Kossuth. Man müsse die ungarischen Bauern gegen ihn in Schutz nehmen. (Tumult links. Centrum: Ruhe!) Giskra hat uns gesagt, es müßten Throne umfallen zur Begründung der deutschen Einheit. (Tumult links. [Dies ist nämlich eine schmähliche Lüge!]) &#x2012; Mit der entschiedensten Entschiedenheit meint Herr Weber haben sich die Provinzen (auch Steyermark) gegen Wien erklärt. (Tumult!) Die Sympathien für den Kaiser seien gewachsen, durch den letzten Aufstand. &#x2012; Die Studenten, die größtentheils Polen seien (Gelächter!), werden nicht den Ausschlag geben. &#x2012; Das Wort &#x201E;Camarillen&#x201C; habe beim österreichischen Volk eine ganz andere Bedeutung, (hört! hört!) man verstehe darunter die jungen Bürschchen mit den rothen Mützen. (Gelächter.) Deutschland bedürfe Oestreichs mehr als Oestreich Deutschlands. (Links oh!) <hi rendition="#g">Ganz</hi> Oestreich werde unter dem alten Kaiser, für den <hi rendition="#g">jeder</hi> (?) Oesterreicher zu sterben bereit ist, für Deutschlands Einheit und Freiheit kämpfen. (Gelinde Zweifel.) Er (Weber) stimmt für alle Amendements die eine gleichberechtigte Vereinigung <hi rendition="#g">(Gesammt-) Oesterreichs</hi> mit Deutschland ermöglichen. (Bravo der Rechten und des rechten Centrums und energisches Zischen begleiten den Redner von der Tribüne)</p>
          <p><hi rendition="#g">Stremayer</hi> aus Gratz für den Entwurf im Sinne der linken Seite des Hauses, und die Nachwelt, schließt der Redner, wird staunen, wenn Sie, die berufen sind, die Einheit Deutschlands zu begründen, mit der ersten Theilung Deutschlands beginnen. (Bravo links!)</p>
          <p><hi rendition="#g">Graf Deym</hi> (aus Oesterreich). Mein Standpunkt, beginnt er, ist ein deutscher (nämlich auf breitester schwarzgelber Basis). Für die Untheilbarkeit Oesterreichs. Uebrigens sei Oesterreich ein ganz deutsches Reich. Bis an Dalmatiens Küsten herab, spricht jeder Gebildete deutsch. Wir können unmöglich, was in Fleisch und Blut innig zusammengewachsen (i. e. die österreichischen Provinzen?) durch Dekrete (die §§. des Ausschusses) trennen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Wichmann,</hi> (preußischer Assessor). <hi rendition="#g">Für</hi> den Entwurf. Wahrscheinlich, aus preußischen Rücksichten, denn er gehört zur äußersten Rechten, und ist diesmal d'accord mit der Linken. In dieser Frage einigen sich die entferntesten Pole, aus den verschiedensten Gründen. Stockpreußen &#x2012; und die Anhänger des Prinzips der Nationalitäten.)</p>
          <p><hi rendition="#g">Berger,</hi> (aus Oesterreich, der äußersten Linken angehörig.) Obschon er gegen die Paragraphen des Ausschusses eingeschrieben, sei er doch ganz deutsch, durchaus nicht schwarzgelb. Er fürchte nicht die Aufnahme ganz Oesterreichs in den deutschen Staatenbund, sondern die Ausschließung der Deutsch-Oesterreicher aus Deutschland. (Bravo!)</p>
          <p>Die ganze Verhandlung sieht er übrigens für sehr theoretisch an. Während hier die schwachen Stimmen entscheiden, entscheiden vielleicht (vielleicht!) die Kanonen praktisch vor Wien. Man habe in den letzten Tagen manches verbreitet, um die Stimmung der Versammlung zu alteriren. Für 7 Millionen Deutsche habe man keinen Enthusiasmus, während man doch nach der Reihe sich für Triest, Südtyrol und nutzlos für Schleswig begeistert habe.</p>
          <p>Er hält die §§. 2 und 3 für überflüssig. Mit dem Ministerium ist der Redner diesmal einverstanden, die Versammlung werde doch hinter demselben nicht zurückstehen wollen. Schon damals, als man noch die österreichischen Reichstagsverhandlungen bei Hoffmann und Campe gedruckt, zweifelte keiner, auch von den jetzt schwarz-gelben, daß beim ersten Freiheitshauch der durch die Völker Oesterreichs gehen würde, Oesterreich in seine Theile zerfallen werde. &#x2012; </p>
          <p>Der Redner spricht unter Anderm vom Katzenjammer nach der Revolution, und vom gedruckten Katzenjammer, den ein österreichischer Abgeordneter in einer Broschüre niedergelegt.</p>
          <p>Dies Bild erregt &#x201E;Pfui's!&#x201C; auf der rechten Seite und eine Bemerkung des Abscheues seitens des Herrn Vicepräsidenten Simson. (Bravo links und linkes Centrum.) Schluß! Reden! &#x2012;</p>
          <p><hi rendition="#g">Vogt.</hi> Für den Entwurf. Die §.§. 2 und 3 beträfen nicht bloß österreichische Staaten, sondern auch Preußen in Betreff ganz Posens. Ebenso würde die Stellung Limburg's und Holstein's durch die § §. eine ganz veränderte. Unter Gesammtmonarchie verstehen die österreichischen Dynasten die gewaltsame Unterdrückung der Nationalitäten. Die stärksten Vertreter dieser Ansicht wären von Würth und Beda Weber. Die Minister sprächen sich in dieser wichtigen politischen Frage gar nicht aus, wie überhaupt in politischen Fragen nur die Herren Unterstaatssekretäre sich vernehmen lassen. In politischen Fragen scheine das Ministerium nicht so einer Meinung zu sein, wie in Polizeifragen. (Gelächter und Bravo.) Die Herren Vertreter der dynastischen Interessen scheinen sich ein großes europäisches Mittelreich zur Aufgabe zu machen, einen deutschen Staatenbund, in den Böhmen, Italien, Dalmatien und Gott weiß was alles aufzunehmen sei. Gegen die Meinung, daß die schmutzige Triebfeder des Geldes an all' den Bewegungen in Ungarn, Wien und Italien Ursache sei, protestirt Vogt feierlichst. &#x2012; Freilich, sagt Vogt, gehört jetzt noch eine große Aufopferung dazu, sich an Deutschland (bisher noch eine fabelhafte Masse) anzuschließen, aber trotzdem hofft er, wird Deutsch-Oesterreich nicht anstehen, sich an Deutschland anzuschließen, wenn es getheilt wird. Er und seine Freunde werden für die §.§. des Entwurfs stimmen, rein aus dem Prinzip der Nationalitäten heraus. (Bravo und Zischen). Wir jauchzen jeder Nationalität zu, die sich befreien will. (Mehrere Herren im Centrum suchen Herrn Vogt durch systematische Unterbrechungen zu stören) Links: Ruhe!</p>
          <p>Der Schluß der Debatte wird verworfen.</p>
          <p>Mareck (äußerste Linke) <hi rendition="#g">gegen</hi> den Entwurf. (Unruhe und wenig Theilnahme begleitet den Redner, der nichts Neues in die Diskussion bringt). Trotzdem der Redner gegen den Entwurf spricht, erklärt er doch Oesterreich für ein zusammengeleimtes Ganze, was nicht zusammenhalten kann.</p>
          <p>Den Schlußruf betreffend, muß ich Ihnen beiläufig bemerken, daß, wenn ein Redner von Links drankommt, die Rechte Schluß verlangt, und umgekehrt. &#x2012;</p>
          <p><hi rendition="#g">Groß</hi> aus Prag für den Entwurf. (Schluß! Schluß! rufen dieselben, die eben erst den Schluß verworfen.) Die Rede von Groß, eine Jungfernrede, ist sehr unbedeutend. Das Thema ist zu sehr erschöpft.</p>
          <p>Mehrere von den Coryphäen der linken Seite fehlen in der heutigen Sitzung &#x2012; ich höre, daß sie nach Berlin zum Demokraten-Congreß sind.</p>
          <p><hi rendition="#g">Heinrich von Gagern</hi> (der Präsident) ist auf der Liste der Redner nicht verzeichnet, thut aber einen &#x201E;kühnen Griff&#x201C; und spricht. Wie er die Tribüne betritt, ruft die Linke Schluß! Die Centren wüthend: Reden! Der Schluß wird zur Abstimmung gebracht und nur von der Linken (unter Gelächter rechts und Centren) genehmigt &#x2012; also mit großer Mehrheit verworfen. Darauf &#x201E;wird's stille über dem Meeresgrunde, nur von Gagern's Munde brauset es hohl!&#x201C;:</p>
          <p>Unser Volk war tief gesunken, und wir suchen nach den Mitteln, es wieder zu erheben. Unter den Gründen der Erniedrigung obenan stand das gemischte Verhältniß der Staaten. &#x2012; Er kann sich nicht denen anschließen, die Oesterreichs nicht-deutsche Provinzen von den deutschen trennen wollen. Er ist gegen die Personalunion und die Paragraphen des Entwurfs und hat ein eignes Amendement gestellt, welches während seiner Rede feierlichst vertheilt wird. &#x2012; Seine Rede bietet nichts Neues oder besonders Interessantes. &#x2012; Wir müssen (donnert Gagern die Linke an, indem er mehrfach auf die Tribüne paukt) den Brand, der in Oesterreich ausgebrochen, nicht anschüren &#x2012; sondern brüderlichst dämpfen. (Donnerndes Bravo der Centren und rechts, langes, hörbares Zischen links und Gallerien.) Der &#x201E;kühne Griff&#x201C; ist fertig.</p>
          <p>Das Amendement Gagern's wird wohl angenommen werden, es lautet: &#x201E;Oesterreich bleibt in Berücksichtigung seiner staatsrechtlichen Verbindung mit nicht-deutschen Ländern und Provinzen mit dem übrigen Deutschlande in dem beständigen und unauflöslichen Bunde. &#x2012; Die organischen Bestimmungen für dieses Bundesverhältniß, welche die veränderten Umstände nöthig machen, werden Inhalt einer besondern Bundesakte.&#x201C; Wir Vertreter (sagt Gagern) sind außer der Feststellung der Grundrechte, hoffentlich noch zu etwas anderem berufen &#x2012; wenn dies nicht wahr wäre, würde ich den Stolz, deutscher Volksvertreter zu sein, verlieren. (Beifallsturm rechts und Centren.) Uebrigens hat Gagern seine Rede nicht besonders gelernt; er macht große Pausen, um das Brouillon zu studiren. (Mehrere Correspondenten schreiben die Rede von Gagern's mit beunruhigender Wuth nach). &#x2012; Wenn Oesterreich die Elemente aus sich geschieden, die mit uns nicht gleichen Schritt gehen können (?) dann hat Oesterreich und Deutschland nur ein Interesse. &#x2012; Deutschland soll per Gewalt deutsch werden, bis an die Gestade des schwarzen Meeres; &#x2012; sonst nehmen die Russen, was wir fallen lassen. &#x2012; Wir sind berufen, die Einheit zu schaffen, soweit sie möglich ist.</p>
          <p>Beim Ende seiner Rede rechts, rechtes Centrum und linkes Centrum halb Beifall. Die Uebrigen zischen, Schluß! &#x2012; Vertagung! &#x2012;</p>
          <p>Schluß wird verworfen &#x2012; Vertagung angenommen. Schluß der Sitzung um 1/4 4 Uhr.</p>
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          <head>Frankfurt, 26. Oktober:</head>
          <p>Zusammenstellung der Voranschläge für den Aufwand der Nationalversammlung und der provisorischen Centralgewalt in den Monaten September, Oktober, November und Dezember 1848.</p>
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              <cell> I. <hi rendition="#g">Für den Reichsverweser.</hi><lb/>
Kabinet Fl. 2813. 20 Kr.</cell>
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              <cell>Wohnung Fl. 5866. 40 Kr. Fl. 8680. - Kr.<lb/>
II. <hi rendition="#g">Für die Nationalversammlung.</hi><lb/>
Gehalt des Präsidenten Fl. 8000. - Kr.</cell>
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              <cell>Paulskirche, Aufsicht und Bedienung Fl. 3658. - Kr.</cell>
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              <cell>Stenographisches Büreau Fl. 19,154. - Kr.</cell>
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              <cell>Sekretariat und Kanzlei Fl. 16,116. - Kr.</cell>
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              <cell>Miethzinse und Einrichtungen Fl. 14,564. - Kr.</cell>
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              <cell>Materieller Büreauaufwand Fl. 35,108. - Kr.</cell>
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              <cell>Verschiedene allgemeine Ausgaben Fl. 3400. - Kr. Fl. 100,000. - Kr.<lb/>
Außerordentliche Ausgabe für den Fünfziger-Ausschuß Fl. 18,000. - Kr.<lb/>
III. <hi rendition="#g">Präsidium und Gesammt-Reichsministerium.</hi><lb/>
Ministerium Fl. 2900. - Kr.</cell>
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              <cell>Vom Bundestag übernommene Beamte Fl. 4054. 10 Kr.</cell>
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              <cell>Allgemeine Ausgaben Fl. 6165. 40 Kr. Fl. 11,119. 50 Kr.<lb/>
IV. <hi rendition="#g">Reichsministerium der auswärtigen Angelegenheiten.</hi><lb/>
Ministerium Fl. 17,640. - Kr.</cell>
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              <cell>Gesandtschaften Fl. 100,000. - Kr. Fl. 117,640. - Kr.<lb/>
V. <hi rendition="#g">Reichsministerium des Innern.</hi><lb/>
Ministerium Fl. 5293. 20 Kr.</cell>
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              <cell>Verwaltung Fl. 16,000. - Kr. Fl. 21,293. 20 Kr.<lb/>
VI. <hi rendition="#g">Reichsministerium der Justiz.</hi><lb/>
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              <cell>Gesetzgebung und Verwaltung Fl. 20,000. - Kr. Fl. 23,206. 40 Kr.<lb/>
VII. <hi rendition="#g">Reichsministerium des Handels.</hi><lb/>
Ministerium Fl. 21,606. 40 Kr. Fl. 21,606. 40 Kr.<lb/>
VIII. <hi rendition="#g">Reichsministerium des Kriegs.</hi><lb/>
Ministerium Fl. 27,006. 40 Kr.</cell>
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              <cell>Reichsfestungen Fl. 3,041,003. 49 Kr.</cell>
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              <cell>Reichstruppen Fl. 1,750,000. - Kr. Fl. 4,818,010. 29 Kr.<lb/>
IX. <hi rendition="#g">Marinedepartement</hi> Fl. 5,323,000. - Kr.<lb/>
X. <hi rendition="#g">Reichsministerium der Finanzen.</hi><lb/>
Ministerium Fl. 3660. - Kr.</cell>
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              <cell>Reichskassenverwaltung Fl. 2250. - Kr. Fl. 6210. - Kr.<lb/>
Gesammtsumme: Fl. 10,468,766. 59 Kr.</cell>
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</TEI>
[0649/0003] Der Artikel 1 mit dem Amendement Philips ist also angenommen, und lautet: „Alle Landestheile der Monarchie in ihrem gegenwärtigen Umfange bilden das Preußische Staatsgebiet. „Den Bewohnern des Großherzogthums Posen werden die ihnen bei der Verbindung des Großherzogthums Posen mit dem preußischen Staate eingeräumten besondern Rechte gewährleistet. Ein gleichzeitig mit dieser Verfassungsurkunde zu erlassendes organisches Gesetz wird diese Rechte näher festsetzen.“ Hierauf kommt man auf die Einleitung zurück, wozu mehrere Amendements über den Titel des Königs gestellt waren. Ob hinter die Worte: „König von Preußen,“ noch „Großherzog von Posen“ oder „etc. etc.“ hinzugefügt werden soll. Alle Amendements werden aber vor der Abstimmung zurückgenommen und der Titel bleibt ohne allen Zusatz: „König von Preußen.“ Der Artikel 2. der Verfassung wird ohne Debatte angenommen. Er lautet: „Die Grenzen dieses Staatsgebietes können nur durch ein Gesetz verändert werden.“ ‒ Man gehet nun zum Titel II. der Verfassung über. Die Ueberschrift „Von den Rechten der Preußen“ wird einstimmig angenommen. Ueber den Artikel 3. erhebt sich nur eine kurze Debatte. Die von den Abgeordneten Weichsel und Walter gestellten Amendements werden verworfen und der Entwurf der Central-Abtheilung einstimmig angenommen; er lautet: „Artikel 3. Die Verfassung und das Gesetz bestimmen, unter welchen Bedingungen die Eigenschaft eines Preußen und die staatsbürgerlichen Rechte erworben, ausgeübt und verloren werden.“ Hierauf geht man zum Artikel 4. über. Abg. Pilet (als Berichterstatter): Für die Aufnahme der Worte, daß es im Staate keine Standes-Unterschiede gäbe, entschied man sich deshalb weil dadurch ausgesprochen wird, daß das preußische Volk fortan ein einiges Volk Gleichberechtigter ist, und nicht ein Konglomerat verschiedener Stände. Die Folgen, welche dieser Grundsatz auf die Stellung der mediatisirten Fürsten äußert, hatte man schon in einzelnen Abtheilungen ins Auge gefaßt. Von Seiten des Ministeriums wurde hierauf in der Central-Abtheilung besonders aufmerksam gemacht. Man wies darauf hin, daß der mediatisirten Fürsten bevorzugte Stellung auf Verträgen beruhe, welche Preußen mit den übrigen deutschen Staaten, unter Garantie auswärtiger Mächte, geschlossen habe, daß sogar nachträglich besondere Verträge zwischen Preußen und einzelnen Mediatisirten abgeschlossen seien. Es trete daher in materieller Beziehung das Bedenken hervor, daß hier in vertragsmäßige Rechte eingegriffen werde, in formeller Beziehung erscheine die Competenz der Versammlung zweifelhaft, da es sich nicht um eine Preußische, sondern um eine Deutsche Angelegenheit handle, deren Erledigung der Befugniß der deutschen Reichs-Versammlung in Frankfurt anheim falle. Es wurde daher von Seiten des Ministeriums darauf aufmerksam gemacht, ob es nicht angemessen sein dürfte, hier einen Vorbehalt aufzunehmen, der auf die Lösung dieser Frage durch die Frankfurter Versammlung hinweise. Die Central-Abtheilung ist auf die Einführung eines solchen Vorbehalts nicht eingegangen, sie hat vielmehr die unbedingte Anwendbarkeit dieses Satzes, auch auf die mediatisirten Fürsten, für nothwendig erachtet. Was zunächst die formelle Seite der Frage, die Competenz, betrifft, so ist man von der Ansicht ausgegangen, daß die Frankfurter Versammlung allerdings befugt sei, in dieser Angelegenheit eine allgemeine, ganz Deutschland angehende Bestimmung zu treffen, und daß alsdann Preußen sich dieser Bestimmung zu unterwerfen habe. In so weit greife, wie überhaupt bei der ganzen Verfassung, der Vorbehalt durch, daß die für Preußen gegebenen Bestimmungen mit der für Deutschland festzustellenden Verfassung nicht in Widerspruch treten dürfen. Wollte man die Stellung der Mediatisirten für unantastbar durch diese Versammlung betrachten, so würde die Verfassung nur Stückwerk bleiben. Denn nicht blos bei der Frage über die Aufhebung der Standes-Unterschiede und Standes-Vorrechte würde die exceptionelle Stellung der mediatisirten Fürsten ein Hinderniß in der Herstellung der neuen Ordnung der Dinge sein; sie würde eben so der Abschaffung der Patrimonial-Gerichte, der gutsherrlichen Polizei und obrigkeitlichen Gewalt, des Patronats, der Steuerbefreiungen u. s. w., ja überhaupt der ganzen bisherigen provinzial- und reichsständischen Verfassung entgegenstehen. Was die materielle Seite der Frage betrifft, inwiefern es nämlich zulässig ist, daß die den mediatisirten Fürsten durch die Bundesacte und die Wiener Schlußacte garantirten Rechte durch die zu begründende Verfassung beschränkt und aufgehoben werden, so entschied man sich nach ausführlicher Erörterung des Gegenstandes für die Bejahung dieser Frage. Der privatrechtliche Standpunkt ist bei Beurtheilung der vorliegenden Frage nur von untergeordneter Bedeutung; der höhere politische Standpunkt ist von entscheidendem Gewichte. Wenn man sich auf diesen erhebt, so müßte man die Bedeutung der politischen Umgestaltung in Deutschland gänzlich verkennen, wenn man die Stellung der mediatisirten Fürsten nicht für unvereinbar mit dem neuen öffentlichen Rechtszustande erachten wollte. Die Wirkung der Revolution hat bis zu den Rechten der souverainen Fürsten gereicht, sie hat die bevorzugte Stellung des Adels über den Haufen geworfen und sie sollte an der Stellung der Mediatisirten, an dieser Aristocratie in der Aristocratie, spurlos vorüber gegangen sein? Mit demselben Rechte könnten die Rittergutsbesitzer die Beibehaltung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit, des Patronats, der Polizeigewalt u. s. w. verlangen, Vorrechte, welche häufig nicht minder verbrieft sind, wie die der mediatisirten Fürsten. Von diesem Gesichtspunkte aus ist es auch gleichgültig, ob, wie Seitens des Herrn Ministers der auswärtigen Angelegenheiten hervorgehoben worden, mit einzelnen Mediatisirten besondere Verträge von Preußen abgeschlossen sind. Auch sie würden, so weit sie deren staatsrechtliche Stellung betreffen, vor der Gewalt der neuen Zeit keinen Bestand haben. Die darin vereinbarten privatrechtlichen Verhältnisse stehen hier nicht in Frage. Vor dem Schlusse der Sitzung wird noch ein Schreiben des Hrn. Grabow verlesen, welches soeben eingegangen war und worin er um einen vierwöchentlichen Urlaub nachsucht. Man möge seinen Stellvertreter sofort einberufen. Seine geschwächte Gesundheit habe ihm schon längst seine Entfernung von den Geschäften nothwendig gemacht. Die sich in seinen Händen befindlichen Actenstücke etc. habe er bereits in der Registratur niedergelegt und seinen Urlaub bereits angetreten, (d.h. er ist schon nach Prenzlau abgereist; wir und ein Theil der Versammlung wünschen ihm glückliche Reise.) Dresden, 24. Oktober. Hier werden Freischaaren für Wien geworben. Am 23. hatte man 115 Männer eingezeichnet, darunter 30 ausgediente Soldaten. Schleswig, 24. Oktober. Heute ist die Bekanntmachung der gemeinsamen Regierung wegen der seit dem 17. März d. J. für die Herzogthümer erlassenen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsmaßregeln erschienen. Es werden dadurch unter Bezugnahme auf die Artikel 7 und 11 so wie den Separatartikel 5 der Malmöer Waffenstillstandsconvention sämmtliche Erlasse der provisorischen Regierung mit sehr geringen und unerheblichen Ausnahmen wiederum in Kraft gesetzt, den Bedingungen des definitiven Friedens unbeschadet. Ferner ist heute eine Proklamation der neuen Regierung an die Bewohner Alsens und Arröes erschienen, veranlaßt dadurch, daß beide Inseln sich seit dem Frühjahr d. J. im Besitz der Dänen befunden haben, das Regiment auf denselben jetzt aber auf die neue Regierung übergehen soll. Es ist nämlich zufolge der Waffenstillstandsconvention den Dänen zwar gestattet, zum Schutz ihrer auf Alsen befindlichen Hospitäler dort eine Truppenabtheilung zu halten, dagegen aber kein Theil der Herzogthümer vom Wirkungskreis der gemeinsamen Regierung ausgeschlossen. (B. H.) !!! Frankfurt, 26. Oktober. Sitzung der National-Versammlung. Präsident: von Gagern. Tagesordnung: Fortsetzung der Debatte über den Verfassungsentwurf. ‒ Auf den Gallerien der Zuschauer befindet sich fast Niemand. ‒ Die Kirche ist mit Weihrauch durchräuchert. ‒ Die Damen, wie merkwürdigerweise immer, zahlreich. ‒ Von Vertretern sind um 9 Uhr, Grävell und Moritz Mohl anwesend. ‒ Um 3/4 10 Uhr ist die Sitzung noch nicht eröffnet. Man ruft: Protokoll! Anfangen! Vor des Tagesordnung. Präsident: Abgeordneter Rölle und Hagenau treten aus. Der amerikanische Consul hat im Mai d. Jahres 9310 fl. eine Sammlung aus New-York der National-Versammlung übergeben, ursprünglich für die Hinterbliebenen der im März in Wien und Berlin gefallenen Helden bestimmt. ‒ Da für dieselben aber schon von Seiten des Staates hinlänglich gesorgt, sollte dies Geld für die deutsche Marine verwendet werden. Der Marine-Ausschuß hat sich, ohne Zustimmung der Absender des Geldes, nicht berechtigt gefühlt, dasselbe für die Marine zu verwenden. ‒ Auf desfallsige Anfrage des amerikanischen Consuls sind die Absender des Geldes in New-York der Meinung, dies Geld sei auf keine andre als die ursprünglich bestimmte Art zu verwenden. ‒ Zugleich folgen noch 300 Thaler zu demselben Zwecke mit. ‒ Die Versammlung, geht auf Antrag des Präsidenten in die Diskussion über den Gegenstand ein. ‒ Vogt: es sei zweifelhaft, wem das Geld zu geben sei, ob den Zurückgebliebenen der Soldaten, oder des Volkes. Es sei im Begleitschreiben nicht genau ausgedrückt. ‒ Präsident: Offenbar sei das Volk gemeint. ‒ Die Versammlung beschließt dies Geld im Sinne des Schreibens zu verwenden. ‒ Schmerling läßt mittheilen, daß er auf alle aufgelaufenen Interpellationen am 30. Oktober antworten wird. ‒ Ferner theilt Präsident mit, daß die Polizei der freien Stadt Frankfurt durch ein Anschreiben an den Justizminister Mohl, bei der National-Versammlung beantragt: „Die Erlaubniß zu einer kriminalrechtlichen Untersuchung zu ertheilen gegen die Redakteure der (!) Flugblätter (!) d. i. gegen die Abgeordneten Jürgens, Löw aus Magdeburg und Bernhardi ‒ wegen einer schmachvollen Verläumdung in den Flugblättern, wodurch der Abgeordnete Winkus aus Schlesien der Aufreizung zum Morde beschuldigt wird. (Endlich!) ‒ Jürgens (dem die Versammlung das Wort ertheilt) zeigt an, daß Löw und Bernhardi von der Redaktion der Flugblätter zurückgetreten sind, und wünscht, daß die Versammlung zur Untersuchung gegen ihn die Erlaubniß sofort ertheilen möge. ‒ Dies geschieht natürlich nicht, da es sich hierbei gar nicht um die Person des Herrn Jürgens, sondern um die Sache handelt. ‒ Die Angelegenheit wird derselben Commission übergeben, die die Zitz-Simon-Schlöffelsche Sache begutachtet hat. ‒ Mehrere neueingetretene Abgeordnete u. a. Casper aus Coblenz, Stieber aus Bunzlau etc. werden in die Abtheilungen verwiesen. ‒ Tagesordnung (S. oben). Simson präsidirt weiter. Ludwig Uhland für den Entwurf. (Tiefe Stille und Sensation.) Meine Herren! Wir sind hierher gesandt, die deutsche Einheit zu begründen. Der Tag der Freiheit und Ehre soll endlich aufgehen. Das östreichische Volk hat seine Abgeordneten zum Werke der Einigung hierhergeschickt. Diese haben seit 5 Monaten hier getagt im Sinne des neuen deutschen Bundesstaates. Das Sklaventhum ist mit dem Bundestag gefallen. ‒ Ein österreichischer Fürst ist, mit Aufgebung seiner wichtigen Stellung in Oesterreich, an die Spitze der deutschen Reichsgewalt getreten. ‒ Uebergehend zur vorliegenden Frage fährt Uhland fort (der übrigens kein Redner ist): Das politische System der pragmatischen Sanktion ist das dynastisch-monarchische. ‒ Das dynastische System ist zu Grabe gegangen ‒ das nationale ist auferstanden. Das Nationalgefühl ist auch bei den Slaven erwacht. ‒ Oesterreich hat mehr den Beruf eine Pulsader im Herzen Deutschlands, als eine Laterne gegen Osten zu sein. (Bravo links.) Oesterreich hat sein Herzblut gemischt in den Kelch der neuen deutschen Freiheit ‒ es muß deutsch verbleiben ‒ die deutschen Abgeordneten von Oesterreich müssen unter uns sitzen ‒ nicht den Slaven in die Arme geworfen werden. (Bravo links). Uhland beantragt: „Die Nationalversammlung möge die §. 2 und 3 des Entwurfs von der 2. Berathung ausnehmen und dieselben, unbeschadet der Aufnahme in die Reichsverfassung, sogleich zum definitiven Beschluß erheben.“ (Bravo links.) Diesem Antrage müsse nöthigerweise Folge gegeben werden, damit die Reichskommissäre für Oesterreich zu wirksamerer Stellung daselbst wüßten, was die Nationalversammlung definitiv über die Stellung Oesterreichs zu Deutschland beschlossen. Die Gährung, die gegenwärtig in Oesterreich herrscht, ist kein Gegengrund. Eben weil es gährt, müssen wir die Form bereit halten, worein das siedende Metall aufgefangen werden soll. ‒ (Langanhaltender Beifall.) Beda Weber, Professor aus Meran (ganz schwarz-gelb). Mit Uhland, dessen Lieder die Träume seiner Jugend ausgemacht, ist er fast einer Ansicht (??). Seine Rede erregt mehrfaches Gelächter, theils mißbilligende theils beifällige Aufregung. ‒ „Noch ist Oestreich nicht verloren!“ ruft er aus. (Bravo im Centrum.) Wir wollen uns den Po und den Golf von Venedig nicht nehmen lassen, sie gehören zur deutschen Einheit. (Gelächter! Links: Sie gehören ja nicht uns.) Der Redner schmäht Kossuth. Man müsse die ungarischen Bauern gegen ihn in Schutz nehmen. (Tumult links. Centrum: Ruhe!) Giskra hat uns gesagt, es müßten Throne umfallen zur Begründung der deutschen Einheit. (Tumult links. [Dies ist nämlich eine schmähliche Lüge!]) ‒ Mit der entschiedensten Entschiedenheit meint Herr Weber haben sich die Provinzen (auch Steyermark) gegen Wien erklärt. (Tumult!) Die Sympathien für den Kaiser seien gewachsen, durch den letzten Aufstand. ‒ Die Studenten, die größtentheils Polen seien (Gelächter!), werden nicht den Ausschlag geben. ‒ Das Wort „Camarillen“ habe beim österreichischen Volk eine ganz andere Bedeutung, (hört! hört!) man verstehe darunter die jungen Bürschchen mit den rothen Mützen. (Gelächter.) Deutschland bedürfe Oestreichs mehr als Oestreich Deutschlands. (Links oh!) Ganz Oestreich werde unter dem alten Kaiser, für den jeder (?) Oesterreicher zu sterben bereit ist, für Deutschlands Einheit und Freiheit kämpfen. (Gelinde Zweifel.) Er (Weber) stimmt für alle Amendements die eine gleichberechtigte Vereinigung (Gesammt-) Oesterreichs mit Deutschland ermöglichen. (Bravo der Rechten und des rechten Centrums und energisches Zischen begleiten den Redner von der Tribüne) Stremayer aus Gratz für den Entwurf im Sinne der linken Seite des Hauses, und die Nachwelt, schließt der Redner, wird staunen, wenn Sie, die berufen sind, die Einheit Deutschlands zu begründen, mit der ersten Theilung Deutschlands beginnen. (Bravo links!) Graf Deym (aus Oesterreich). Mein Standpunkt, beginnt er, ist ein deutscher (nämlich auf breitester schwarzgelber Basis). Für die Untheilbarkeit Oesterreichs. Uebrigens sei Oesterreich ein ganz deutsches Reich. Bis an Dalmatiens Küsten herab, spricht jeder Gebildete deutsch. Wir können unmöglich, was in Fleisch und Blut innig zusammengewachsen (i. e. die österreichischen Provinzen?) durch Dekrete (die §§. des Ausschusses) trennen. Wichmann, (preußischer Assessor). Für den Entwurf. Wahrscheinlich, aus preußischen Rücksichten, denn er gehört zur äußersten Rechten, und ist diesmal d'accord mit der Linken. In dieser Frage einigen sich die entferntesten Pole, aus den verschiedensten Gründen. Stockpreußen ‒ und die Anhänger des Prinzips der Nationalitäten.) Berger, (aus Oesterreich, der äußersten Linken angehörig.) Obschon er gegen die Paragraphen des Ausschusses eingeschrieben, sei er doch ganz deutsch, durchaus nicht schwarzgelb. Er fürchte nicht die Aufnahme ganz Oesterreichs in den deutschen Staatenbund, sondern die Ausschließung der Deutsch-Oesterreicher aus Deutschland. (Bravo!) Die ganze Verhandlung sieht er übrigens für sehr theoretisch an. Während hier die schwachen Stimmen entscheiden, entscheiden vielleicht (vielleicht!) die Kanonen praktisch vor Wien. Man habe in den letzten Tagen manches verbreitet, um die Stimmung der Versammlung zu alteriren. Für 7 Millionen Deutsche habe man keinen Enthusiasmus, während man doch nach der Reihe sich für Triest, Südtyrol und nutzlos für Schleswig begeistert habe. Er hält die §§. 2 und 3 für überflüssig. Mit dem Ministerium ist der Redner diesmal einverstanden, die Versammlung werde doch hinter demselben nicht zurückstehen wollen. Schon damals, als man noch die österreichischen Reichstagsverhandlungen bei Hoffmann und Campe gedruckt, zweifelte keiner, auch von den jetzt schwarz-gelben, daß beim ersten Freiheitshauch der durch die Völker Oesterreichs gehen würde, Oesterreich in seine Theile zerfallen werde. ‒ Der Redner spricht unter Anderm vom Katzenjammer nach der Revolution, und vom gedruckten Katzenjammer, den ein österreichischer Abgeordneter in einer Broschüre niedergelegt. Dies Bild erregt „Pfui's!“ auf der rechten Seite und eine Bemerkung des Abscheues seitens des Herrn Vicepräsidenten Simson. (Bravo links und linkes Centrum.) Schluß! Reden! ‒ Vogt. Für den Entwurf. Die §.§. 2 und 3 beträfen nicht bloß österreichische Staaten, sondern auch Preußen in Betreff ganz Posens. Ebenso würde die Stellung Limburg's und Holstein's durch die § §. eine ganz veränderte. Unter Gesammtmonarchie verstehen die österreichischen Dynasten die gewaltsame Unterdrückung der Nationalitäten. Die stärksten Vertreter dieser Ansicht wären von Würth und Beda Weber. Die Minister sprächen sich in dieser wichtigen politischen Frage gar nicht aus, wie überhaupt in politischen Fragen nur die Herren Unterstaatssekretäre sich vernehmen lassen. In politischen Fragen scheine das Ministerium nicht so einer Meinung zu sein, wie in Polizeifragen. (Gelächter und Bravo.) Die Herren Vertreter der dynastischen Interessen scheinen sich ein großes europäisches Mittelreich zur Aufgabe zu machen, einen deutschen Staatenbund, in den Böhmen, Italien, Dalmatien und Gott weiß was alles aufzunehmen sei. Gegen die Meinung, daß die schmutzige Triebfeder des Geldes an all' den Bewegungen in Ungarn, Wien und Italien Ursache sei, protestirt Vogt feierlichst. ‒ Freilich, sagt Vogt, gehört jetzt noch eine große Aufopferung dazu, sich an Deutschland (bisher noch eine fabelhafte Masse) anzuschließen, aber trotzdem hofft er, wird Deutsch-Oesterreich nicht anstehen, sich an Deutschland anzuschließen, wenn es getheilt wird. Er und seine Freunde werden für die §.§. des Entwurfs stimmen, rein aus dem Prinzip der Nationalitäten heraus. (Bravo und Zischen). Wir jauchzen jeder Nationalität zu, die sich befreien will. (Mehrere Herren im Centrum suchen Herrn Vogt durch systematische Unterbrechungen zu stören) Links: Ruhe! Der Schluß der Debatte wird verworfen. Mareck (äußerste Linke) gegen den Entwurf. (Unruhe und wenig Theilnahme begleitet den Redner, der nichts Neues in die Diskussion bringt). Trotzdem der Redner gegen den Entwurf spricht, erklärt er doch Oesterreich für ein zusammengeleimtes Ganze, was nicht zusammenhalten kann. Den Schlußruf betreffend, muß ich Ihnen beiläufig bemerken, daß, wenn ein Redner von Links drankommt, die Rechte Schluß verlangt, und umgekehrt. ‒ Groß aus Prag für den Entwurf. (Schluß! Schluß! rufen dieselben, die eben erst den Schluß verworfen.) Die Rede von Groß, eine Jungfernrede, ist sehr unbedeutend. Das Thema ist zu sehr erschöpft. Mehrere von den Coryphäen der linken Seite fehlen in der heutigen Sitzung ‒ ich höre, daß sie nach Berlin zum Demokraten-Congreß sind. Heinrich von Gagern (der Präsident) ist auf der Liste der Redner nicht verzeichnet, thut aber einen „kühnen Griff“ und spricht. Wie er die Tribüne betritt, ruft die Linke Schluß! Die Centren wüthend: Reden! Der Schluß wird zur Abstimmung gebracht und nur von der Linken (unter Gelächter rechts und Centren) genehmigt ‒ also mit großer Mehrheit verworfen. Darauf „wird's stille über dem Meeresgrunde, nur von Gagern's Munde brauset es hohl!“: Unser Volk war tief gesunken, und wir suchen nach den Mitteln, es wieder zu erheben. Unter den Gründen der Erniedrigung obenan stand das gemischte Verhältniß der Staaten. ‒ Er kann sich nicht denen anschließen, die Oesterreichs nicht-deutsche Provinzen von den deutschen trennen wollen. Er ist gegen die Personalunion und die Paragraphen des Entwurfs und hat ein eignes Amendement gestellt, welches während seiner Rede feierlichst vertheilt wird. ‒ Seine Rede bietet nichts Neues oder besonders Interessantes. ‒ Wir müssen (donnert Gagern die Linke an, indem er mehrfach auf die Tribüne paukt) den Brand, der in Oesterreich ausgebrochen, nicht anschüren ‒ sondern brüderlichst dämpfen. (Donnerndes Bravo der Centren und rechts, langes, hörbares Zischen links und Gallerien.) Der „kühne Griff“ ist fertig. Das Amendement Gagern's wird wohl angenommen werden, es lautet: „Oesterreich bleibt in Berücksichtigung seiner staatsrechtlichen Verbindung mit nicht-deutschen Ländern und Provinzen mit dem übrigen Deutschlande in dem beständigen und unauflöslichen Bunde. ‒ Die organischen Bestimmungen für dieses Bundesverhältniß, welche die veränderten Umstände nöthig machen, werden Inhalt einer besondern Bundesakte.“ Wir Vertreter (sagt Gagern) sind außer der Feststellung der Grundrechte, hoffentlich noch zu etwas anderem berufen ‒ wenn dies nicht wahr wäre, würde ich den Stolz, deutscher Volksvertreter zu sein, verlieren. (Beifallsturm rechts und Centren.) Uebrigens hat Gagern seine Rede nicht besonders gelernt; er macht große Pausen, um das Brouillon zu studiren. (Mehrere Correspondenten schreiben die Rede von Gagern's mit beunruhigender Wuth nach). ‒ Wenn Oesterreich die Elemente aus sich geschieden, die mit uns nicht gleichen Schritt gehen können (?) dann hat Oesterreich und Deutschland nur ein Interesse. ‒ Deutschland soll per Gewalt deutsch werden, bis an die Gestade des schwarzen Meeres; ‒ sonst nehmen die Russen, was wir fallen lassen. ‒ Wir sind berufen, die Einheit zu schaffen, soweit sie möglich ist. Beim Ende seiner Rede rechts, rechtes Centrum und linkes Centrum halb Beifall. Die Uebrigen zischen, Schluß! ‒ Vertagung! ‒ Schluß wird verworfen ‒ Vertagung angenommen. Schluß der Sitzung um 1/4 4 Uhr. Frankfurt, 26. Oktober: Zusammenstellung der Voranschläge für den Aufwand der Nationalversammlung und der provisorischen Centralgewalt in den Monaten September, Oktober, November und Dezember 1848. I. Für den Reichsverweser. Kabinet Fl. 2813. 20 Kr. Wohnung Fl. 5866. 40 Kr. Fl. 8680. - Kr. II. Für die Nationalversammlung. Gehalt des Präsidenten Fl. 8000. - Kr. Paulskirche, Aufsicht und Bedienung Fl. 3658. - Kr. Stenographisches Büreau Fl. 19,154. - Kr. Sekretariat und Kanzlei Fl. 16,116. - Kr. Miethzinse und Einrichtungen Fl. 14,564. - Kr. Materieller Büreauaufwand Fl. 35,108. - Kr. Verschiedene allgemeine Ausgaben Fl. 3400. - Kr. Fl. 100,000. - Kr. Außerordentliche Ausgabe für den Fünfziger-Ausschuß Fl. 18,000. - Kr. III. Präsidium und Gesammt-Reichsministerium. Ministerium Fl. 2900. - Kr. Vom Bundestag übernommene Beamte Fl. 4054. 10 Kr. Allgemeine Ausgaben Fl. 6165. 40 Kr. Fl. 11,119. 50 Kr. IV. Reichsministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Ministerium Fl. 17,640. - Kr. Gesandtschaften Fl. 100,000. - Kr. Fl. 117,640. - Kr. V. Reichsministerium des Innern. Ministerium Fl. 5293. 20 Kr. Verwaltung Fl. 16,000. - Kr. Fl. 21,293. 20 Kr. VI. Reichsministerium der Justiz. Ministerium Fl. 2946. 40 Kr. Gesetzgebung und Verwaltung Fl. 20,000. - Kr. Fl. 23,206. 40 Kr. VII. Reichsministerium des Handels. Ministerium Fl. 21,606. 40 Kr. Fl. 21,606. 40 Kr. VIII. Reichsministerium des Kriegs. Ministerium Fl. 27,006. 40 Kr. Reichsfestungen Fl. 3,041,003. 49 Kr. Reichstruppen Fl. 1,750,000. - Kr. Fl. 4,818,010. 29 Kr. IX. Marinedepartement Fl. 5,323,000. - Kr. X. Reichsministerium der Finanzen. Ministerium Fl. 3660. - Kr. Reichskassenverwaltung Fl. 2250. - Kr. Fl. 6210. - Kr. Gesammtsumme: Fl. 10,468,766. 59 Kr.

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 129. Köln, 29. Oktober 1848, S. 0649. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz129i_1848/3>, abgerufen am 19.04.2024.