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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 92. Köln, 2. September 1848.

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vorgeht, daß selten mit einer solchen Wuth von der einen, mit solcher Hartnäckigkeit von der anderen Seite gekämpft worden, als in dieser 9stündigen Schlacht. Die Sikhs fochten wie Verzweifelte; an vielen Stellen war's ein Kampf Mann gegen Mann. Zwei Tage nach dem Siege schickten die Städte Sutschabad und Kote Abgesandte ins Lager und baten, daß britische Beamte an ihre Spitze gestellt werden möchten. Natürlich wurde ihre Bitte schnell erfüllt. Am 26. Juni drang Edwardes mit seinen Truppen bis in die Nähe von Multan vor, wo das Fort Secundrabad sofort attackirt wurde. Die Besatzung ließ es nicht zum Sturm kommen; sie ergab sich noch vor'm ersten Schuße. Am 28. Juni wurde Edwardes durch den aus der Insurrektion von Caschmir her bekannten Emaum-ud-deen mit 4000 Mann verstärkt. Am 1. Juli kam es zu einer neuen Schlacht, da der Feind sich nicht in Multan belagern lassen wollte, sondern aufs freie Feld herausrückte. Die Zahl desselben betrug höchstens 15,000 Mann. Beim Dorfe Sadusam begann das Treffen, in welchem der Mulradsch in Person kommandirte. Es dauerte 6 Stunden und endigte mit des letzteren Niederlage. Er zog sich nach Multan zurück, wo er sich unmöglich lange halten kann. --

Die Handelsnachrichten aus Calcutta lauten ziemlich günstig. Es macht auf die Engländer starken Eindruck, daß die Amerikaner in vielen Fabrikaten mit den ihrigen aufs vortheilhafteste konkurriren, trotz dem daß in Amerika der Arbeitslohn bedeutend höher ist als in England. Die amerikanischen Fabrikate laufen aber durch ihre Güte den englischen den Vorrang ab.

Belgien.
* Brüssel, 26. August.

In Nro. 117 des hiesigen Journals "La Nation" befindet sich ein Artikel: "Der Pauperismus in Belgien" überschrieben, dem wir folgende Stellen entlehnen:

"Die unglückselige Wirkung der finanziellen und ökonomischen Gesetze auf die Arbeiter und Armen ist allzu reell, allzu mächtig, als daß wir uns nicht mit dem Nachweis der traurigen Folgen jener Gesetze, die von den bevorrechteten Klassen allein für alle Uebrigen gemacht werden, wiederholt beschäften sollten."

"Wir haben das Gesetz von 1834 über die Getreide-Einfuhr als eine der Hauptursachen jener allmäligen Vertheuerung der nothwendigsten Lebensmittel bezeichnet, die so schwer auf den Arbeitern lastet. Vor 20 bis 25 Jahren kostete das Kilogramm Brod durchschnittlich 16-18 Centimen, und der metrische Centner Kartoffeln 3-4 Fr., während jetzt 30 Centimen für das Kilogramm Brod und 6-7 Fr. für 100 Kilogr. Kartoffeln als ein sehr niedriger Preis betrachtet werden. Vor 25 Jahren galt das halbe Kilogramm Fleisch 40-45 Centimen, jetzt 60-70 Cent."

"Verdoppelte sich somit einerseits der Preis der nothwendigsten Lebensmittel, so stieg andrerseits der Arbeitslohn nur in sehr schwachem Verhältniß und seit zwei Jahren ist er sogar auf den früheren Satz und oft noch tiefer hinabgesunken. Der Landarbeiter bekam vor 25 Jahren täglich 75 Centimen (6 Sgr.) zur Winter- und 90 Cent. bis 1 Fr. zur Sommerzeit; gegenwärtig nicht mehr als 80-90 Centimen im Winter, 1 Fr. bis 1 Fr. 10 Cent. im Sommer. Während also der Brodpreis innerhalb 25 Jahren im Verhältniß von 3 zu 5 gestiegen ist, wuchs der Arbeitslohn nur im Verhältniß von 8 zu 9 oder höchstens von 9 zu 11. Der Arbeiter verdient mithin 1/[?] weniger als 1823.

Schätzt man die Zahl der Arbeiter auf circa 700,000, wovon Jeder 360 Fr. jährlich verdient, oder Alle zusammen jährlich 252 Millionen Fr., so würde die nämliche Zahl Arbeiter im Jahr 1823 allerdings nur 224 Millionen Fr. verdient, dagegen aber auf Brod auch nur 102,200,000 Fr. ausgegeben haben, während sie jetzt, den täglichen Brodverbrauch zu 1/2 Kilogramm per Kopf und die Familie zu 5 Mitgliedern gerechnet, jährlich 153,300,000 Fr. dafür ausgeben muß. In diesem Punkte allein trifft die Masse der Arbeiter, trotz des scheinbaren Erhöhens des Arbeitslohns ein Jahresverlust von 23,100,000 Fr. Der Netto-Ertrag der menschlichen Arbeit hat demnach im enormen Verhältniß ab-, und der Nettogewinn des Grundbesitzers, der Ertrag der Grundrente eben so zum Vortheil der Grundeigenthümer zugenommen. Für dasselbe Ackerstück, für das man vor 25 Jahren 45 Franken Pacht zahlte, muß man jetzt 80 bis 90, und in Brabant 100 Franken zahlen. Jene 23 Millionen, die nach unserer obigen Berechnung von der arbeitenden Klasse jährlich mehr für Brod gezahlt werden müssen, fließen in die Geldkasten der Grundeigenthümer."

Wir wollen uns hier auf die Bemerkung beschränken, daß wenn auch die Eingangszölle auf Getreide ganz aufgehoben würden und die Grundeigenthümer jene von den Arbeitern erhobenen 23 Mill. jährlich nicht mehr zu schlucken bekämen: die Arbeiter sich gleichwohl nicht um einen Deut besser stünden. Das zeigt sich in denjenigen Ländern, wo keine Getreidezölle erhoben werden; das sehen wir in England, welches die Kornzölle abgeschafft hat. Die Frage wegen der Getreidezölle geht zunächst nur die industriellen und kommerziellen Bourgeois an; die Abschaffung dieser Zölle ist ein Sieg der letztern über das Bodenmonopol, über die Grundeigenthümer. Wird das Brod wohlfeiler, so bringt es die Konkurrenz unter den Arbeitern mit sich, daß ihr Lohn fällt, daß aber die Bourgeoisie den Profit in die Tasche steckt.

S Antwerpen, 31. August.

Belgien, das Land ohne Revolution hat seinen Fluch auf der Stirne geschrieben, der heißt der flandrische Pauperismus. Aber jetzt trägt es einen doppelten Fluch, durch die Verurtheilung von Männern, die nicht gerade eine Revolution gemacht haben, die aber doch eine Revolution hätten machen können, die revolutionär gesinnt waren, wie es jeder Mann werden muß, bei dem Anblick dieser ehmals so blühenden Länder, welche seufzen unter dem Drucke konstitutioneller Freiheiten! Ich habe absichtlich den Hergang des ganzen Prozesses abgebrochen. So erbärmlich, so kleinlich schien mir die ganze Geschichte; so ekelhaft kam mir das ganze Requisitorium vor und so klar erwiesen die Schuldlosigkeit aller dieser Männer. Denn die größte Schuld aller derjenigen, die nicht im geringsten mit dem Kinderspiele von Risquons-tout in Verbindung standen, war eben ihre demokratische Denkungsart. Was thut die belgische Regierung? Sie bringt die Geschichte vor die Jury von Antwerpen mit der sie Alles machen kann was sie will, eine Jury die nicht einmal der französischen Sprache kundig ist. Sie suchte sich die Männer aus, welche sie unbarmherzig zu zerschmettern gedachte, wie Spilthoorn, Perrin, Mathieu und Tedesco, und läßt sie von vornherein mit absoluter Stimmenmehrheit für schuldig erklären, während Delestree, Mellinet, Derudder und Ballin mit einer Stimmenmehrheit von 7 gegen 5 verurtheilt wurden, sodaß das Gericht noch zu entscheiden hatte. Warum diese Sonderung? War etwa die Jury fähig, die Unterscheidung zu machen? Nein; man hatte nothwendig Mellinet zu schonen, der Antwerpen gerettet und zu populär in Belgien war, als daß man ihn verurtheilen konnte. Ihn von der Jury allein freisprechen zu lassen, hätte den Anschein der Partheilichkeit gehabt und so hatte Bavay, der wirklich zu sehr flämisch, zu sehr bornirt ist, als daß man ihn verrucht nennen kann, heimlich mit der Jury abgesprochen, den General Mellinet mit andern weniger Belasteten zusammenzustellen um durch eine Schuldigerklärung von 7 gegen 5 die Entscheidung dem Gerichte zu überlassen. Was thut das Gericht: es spricht Millinet frei, und alle übrigen verurtheilt es zum Tod: 15 an der Zahl, von denen die meisten wie Tedesco, Ballin u. s. w. gar nicht aus Brüssel oder Lüttich herausgekommen sind.

Also 18 Sitzungstage hatte dieser jämmerliche Prozeß eingenommen, der da endet mit der Verurtheilung zum Tode von 15 Demokraten.

Dieses kleine Belgien, das am 27. Februar deshalb seine Krone behielt, weil der Demokarat Jottrand, als Leopold sie feil bot, keinen Groschen dafür geben wollte, hat aus bloßer Bornirtheit die Frechheit politische Männer zum Tode zu verurtheilen, im Augenblick, wo seine eigene Politik in Gefahr steht den Hals zu zerbrechen. Bavay, daran ist deine Dummheit schuld!

Die Namen der 15 zum Tode verurtheilt sind: Spilthoorn, Delestree, Perrin, Mathieu, Derudder, Ballin, Tedesco, Carnel, Guelton, Jouannin, Calonne, Clanwells, Baetn, Ronkel, Coopmans, Bourgeois, und Declerq. Die übrigen 15 sind freigesprochen.

Nachtrag.
Frankfurt, 30. August.

Bei der Wahl zum ersten Vicepräsidenten der Nationalversammlung erhielt von 435 Stimmen v. Soiron 284, v. Hermann aus München 141, H. Simon aus Breslau 3, R. Blum 2, Brentano 1, v. Schrenck 1, Riesser 1, Grävell 1, v. Radowitz 1 Stimme. Eine Anzahl Mitglieder der Linken reichte gegen v. Soiron's Wahl eine Verwahrung ein. An der Wahl des zweiten Vicepräsidenten nahmen 417 Mitglieder Theil. Hiervon stimmten für v. Hermann aus München 270, Simon aus Breslau 108, v. Radowitz 15, R. Blum 2, Schüler aus Jena 2, Sepp 1, Riesser 3, Simson von Königsberg 13, v. Soiron 1, Kotschy 1.

(Fr. J.)

Herr Karl Grün.

Auf die in der Beilage zu Nr. 243 der Kölnischen Zeitung enthaltene Erklärung des Hrn. Karl Grün, erklärt es die unterzeichnete Expedition für eine grobe Unwahrheit, daß das betreffende Inserat von der "Neuen Rheinischen Zeitung" nicht gegeben worden sei. Die Erklärung des Hrn. Grün ist in der Beilage zu Nr. 85 der "Neuen Rheinischen Zeitung" abgedruckt und bereits von Hrn. Lassalle in Nr. 90 erwidert worden.

Köln, 1 September 1848.

Die Expedition der Neuen Rheinischen Zeitung.

Handels-Nachrichten. [irrelevantes Material]

Schifffahrts-Anzeige.

Köln, 1. September 1848.

Angekommen: D. Hogewegh von Amsterdam mit 3272 Ctr. H Huber von Kannstadt.

Abgefahren: Pet. Schoen nach dem Obermain. A. Meyer nach Duisburg. Fr Elbert nach Mannheim.

In Ladung: Nach Antwerpen P. Verschur. Nach Ruhrort bis Emmerich W. Pesch. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr L. Ducoffre. Nach Andernach u Neuwied A. Boecking und M. Wiebel Nach Koblenz, der Mosel und der Saar D. Schlaegel. Nach der Mosel, und Trier und der Saar N. Pisbach Nach Bingen A. Hartmann. Nach Mainz Ph. Kimpel Nach dem Niedermain Seb. Schulz. Nach dem Mittel- und Obermain Seb. Schön Nach Worms und Mannheim J. Wiemer. Nach Heilbronn H. Müßig. Nach Kannstadt und Stuttgardt L. Klee.

Ferner nach Rotterdam Capt Kamps Köln Nr. 32

nach Amstsrdam Capt Kalfs Köln Nr. 1.

Rheinhöhe am 30. Aug. 7' 1".

Civilstand der Stadt Köln.

Geburten.

Den 29. Heinr. S. v. Gerh Schlösser, Tagl. Löbrg. -- Maria Ther. Agnes, T. v Joh. Michel Eckardt, Sattler und Wagenfabrikant, Schilderg. -- Agnes, T v. Franz Kiersch, Schuhm. Sassenhof. Maria Helena, T. v. dem verstorb. Adolph Nolden, Tagl. Kühgasse. -- Joh. Jakob, S. v Joh. Heinr. Buchmeyer, Cigarrenm. Kunibertskloster. -- Joh., S. v. Wilh. Junker, Schiffbauer, Butterm. -- Joh., S. v. Steph. Schmahl, Korbmacher, Spulmannsgasse.

Sterbefälle.

Den 29. Cath. Fahnenstichs, 62 J. alt, unverh. Brand. -- Adelh. Joseph. Werner, 16 J. alt unverh. Weberstr. -- Lamb. Hamers, Kunstreuter, 26 J. alt, unverh. Trankg. -- Jos. Hoegel, 14 M. alt, Qutrinstr. -- Aloys Schreiner, 1 1/2 M. alt, Holzm. -- Heinr. Lang, 2 J 4 M. alt, kl. Neug.

Bekanntmachung.

Die Lieferung von circa 1[?],000 Scheffeln Gerits für die Armen der Stadt Köln soll während der Wintermonate Dezember 1848. Januar, Februar und März 1849 in unbestimmten Quantitaten an möglichst viele hiesige Gerißhandlungen in der Art vergeben werden, daß die Armen gegen Abgabe der ihnen eingehändigten Gerißbriefchen das darin bestimmte Quantum Geriß in einer ihnen beliebigen Gerißhütte in Empfang nehmen und die Lieferanten am Schlusse eines jeden Lieferungs-Monates die eingelosten Briefchen zu dem darin ausgedrückten Geldbetrage bei der Armen-Verwaltung zur Liquidation bringen können.

Demgemäß werden die sammtlichen hiesigen Gerißhüttenbesitzer eingeladen am Montag, den 4. September etc., Nachmittags 3 Uhr, persönlich in der Sitzung der Armen-Verwaltung, Abth. II. und III, Cäcilienstraße hierselbst zu erscheinen, um von den desfallsigen Bedingungen Kenntniß zu nehmen, und sich in Betreff der Uebernahme dieser Lieferung der Armen-Verwaltung gegenüber protokollarisch zu verpflichten.

Koln, den 23. August 1848.

Die Armen-Verwaltung II. und III. Abth.

Die Eröffnung meiner neuen Restauration zum Weichser-Hofe zeige ich hiermit ergebenst an und werde mich mit vorzüglichem ächten bayerischen Lagerbier, gutem Moselwein, die große Flasche a 2 1/2 Sgr. und prompter freundlicher Bedienung zu empfehlen suchen.

Wilhelm Kindeler an dem ehemaligen Weichser-Hofe Weberstraße Nr. 1.

Eine Weste ist gefunden worden, zurückzuerhalten Filzengasse Nr. 20.

Neue Rheinische Zeitung.

Mit Bezugnahme auf § 6 des Statuts der "Neuen Rheinischen Zeitungsgesellschaft" fordern wir diejenigen unserer Aktionäre, welche die bereits ausgeschriebenen Ratenzahlungen von 40 pCt. noch nicht vollständig eingezahlt haben, hiermit auf, den Rest dieser 40 pCt in der Expedition der Zeitung, unter Hutmacher Nr. 17, unverzüglich abzutragen, und zwar die in Köln wohnenden Aktionäre bis zum 1. September, die auswärtigen bis zum 5. September, widrigenfalls wir die im bezogenen Paragraphen des Statuts ausgesprochenen Strafbestimmungen in Kraft setzen und die Renitenten der bereits geleisteten Zahlungen für verlustig erklären werden; Alles unbeschadet der weiteren Maßregeln zur Wahrung der Rechte der Gesellschaft.

Köln, 29. August 1848.

Die Geranten der Neuen Rheinischen Zeitungsgesellschaft:

H. Korff. St. Naut. L. Schulz.

Die Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt versichert alle Mobilar- und Immobilar-Güter, auch Fruchthaufen auf freiem Felde, so wie die Waaren auf der Reise begriffen zu den der Gefahr angemessenen billigst gest llten Prämien-Sätzen. Meine Herren Hülfsagenten, die dem verehrlichen Publikum bereits bekannt, sind stets bereit, Anträge entgegen zu nehmen, um mir solche zur Ausfertigung der Policen einzusenden und über die Bedingungen genügende Auskunft zu ertheilen.

Alle Versicherungen bis zu sehr bedeutenden Summen werden durch mich in Vollmacht und im Namen der Anstalt sofort gezeichnet und sind von dem Augenblicke an, wo die Prämie gegen Aushändigung der Police bezahlt ist, in Obligo für die Anstalt.

Köln, im August 1848.

Der General-Agent der Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt für die Regierungs-Bezirke Köln und Koblenz.

Mainone.

Städtische Leih-Anstalt.

Mit Allerhöchster Genehmigung ist der bisherige Zinsfuß von 12 1/2 auf 10 pCt. ermäßigt worden.

Es wird diese Maßnahme mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß der Zinssatz von 10 pCt. mit dem 1. September d. J. für die von da ab zum Versatz kommenden Pfänder in Anwendung kommen soll.

Köln, den 17. August 1848.

Die Armen-Verwaltung 2. Abth.

Niederländische Handels-Gesellschaft.

Die Direktion macht bekannt, daß sie Zu Amsterdam am Dienstag, den 26. September 1848, Mittags um 12 Uhr, in dem Lokal, genannt "de Zwaan" auf dem Nieuwendyk, verkaufen wird:

44868BündelStuhlrohr (Bindrotting),lagernd zu Amsterdam.
39706BündelStuhlrohr (Bindrotting),lagernd zu Rotterdam,

durch verschiedene Schiffe direkt von Java angebracht.

Dieser Verkauf geschieht in Partieen, wie sie durch die Notizen angewiesen werden sollen, und mit Stillstand bis Mitte Februar 1849.

Die Notizen, wodurch die näheren Verkaufsbedingungen mitgetheilt werden sollen, werden zeitig ausgegeben.

Amsterdam, 21. August 1848.

Van der Oudermeulen, Präsident.

Goudswaard, Direkt., z. Z. Sekretär.

Niederländische Handels-Gesellschaft.

Die Direktion macht bekannt, daß die Spezerei-Auktion der Gesellschaft für 1848, welche zu Rotterdam am Dienstag, den 3. Oktober, dieses Jahres, abgehalten werden soll, aus folgende Quantitäten bestehen wird:

501Fässer Muscatnüsse Nr. 1, lagernd in Rotterdam.
674Fässer Muscatnüsse Nr. 1, lagernd in Amsterdam.
42Fässer Muscatnüsse Nr. IX., lagernd in Rotterdam.
33Fässer Muscatnüsse Nr. IX., lagernd in Amsterdam.
120Fässer Muscatnüsse Nr. 2, lagernd in Rotterdam.
204Fässer Muscatnüsse Nr. 2, lagernd in Amsterdam.
28Fässer Muscatnüsse Nr. 3, lagernd in Rotterdam.
35Fässer Muscatnüsse Nr. 3, lagernd in Amsterdam.
62Fässer Muscatnüsse Nr. 4, lagernd in Rotterdam.
79Fässer Muscatnüsse Nr. 4, lagernd in Amsterdam.
5Fässer Muscatblüthen A, lagernd in Amsterdam.
12Fässer Muscatblüthen B, lagernd in Rotterdam.
10Fässer Muscatblüthen B, lagernd in Amsterdam.
45Fässer Muscatblüthen C, lagernd in Rotterdam.
76Fässer Muscatblüthen C, lagernd in Amsterdam.
137Fässer Muscatblüthen D, lagernd in Rotterdam.
286Fässer Muscatblüthen D, lagernd in Amsterdam.
39Fässer Muscatblüthen E, lagernd in Rotterdam.
12Fässer Muscatblüthen Geriß und Staub lag. in Rotterd.
9Fässer Muscatblüthen Geriß und Staub, lag. in Amsterd.
199Fässer Amboina-Nelken Nr. 2, lagernd in Rotterdam.
276Fässer Amboina-Nelken Nr. 2, lagernd in Amsterdam.
81Fässer Amboina-Nelken Nr. 3, lagernd in Rotterdam.
130Fässer Amboina-Nelken Nr. 3, lagernd in Amsterdam.
1098/[?] Bündel Java-Zimmet, lagernd in Rotterdam.
1045/[?] Bündel Java-Zimmet, lagernd in Amsterdam.
9/2Bündel Java-Zimmet, lagernd in Amsterdam.
81Packen Java-Zimmet, lagernd in Amsterdam.
1148Ballen Pfeffer, lagernd in Rotterdam.
2929Ballen Pfeffer, lagernd in Amsterdam.

Die Muscatnüsse, Muscatblüthe und Nelken werden in Partien von zwei Fässern verkauft, der Java-Zimmet und Pfeffer aber in Partien, wie sie durch die Notizen angewiesen werden sollen.

Unter den oben angegebenen Quantitäten ist auch der noch unverkaufte Theil der in der Auktion vom 17. September zurückgehaltenen Partieen mit inbegriffen und gibt die Gesellschaft hiermit die Versicherung, daß sie vor dem ersten September 1849 keine anderen dergleichen Spezereien an den Markt bringen wird,

Die Muster sind am Freitag, den 25. August d. J., zu bekommen; die Notizen und Verkaufsbedingungen werden zeitig ausgegeben.

Amsterdam, 21. August 1848.

Von der Oudermeulen, Präsident.

Goudswaard, Direktor z. Z Sekretair.

Buchheimer Kirmeß.

Vorläufige Anzeige.

Am Sonntag den 10. d. Mts. und die nächstfolgenden Tage wird die Buchheimer Kirmeß stattfinden, welche ihren Ruf, gleichwie in den früheren Jahren, so auch in diesem Jahre wieder auf's glänzendste bewähren wird.

Das bekannte größte Kaiserzelt, welches seines Gleichen wohl schwerlich aufzuweisen hat, ist wieder auf derselben Stelle erbaut und auf's neue und prachtvollste, besonders mit den Reichs- und Nationalfarben dekorirt.

Freunde des ländlichen Vergnügens werden schon im Voraus auf den Genuß der weitberühmten "Buchheimer Kirmeß" aufmerksam gemacht, und zu deren Beiwohnung ergebenst eingeladen.

Mülheim, den 1. September 1848.

Joh. Hub. Breuer.

Eine einzelne Person sucht ein reinliches Frauenzimmer zur Verrichtung von Kommissionen und für die Reinlichkeit der Zimmer. Die Expedition gibt Auskunft.

Ein ganz erfahrner Tischlergeselle wird gesucht, Thieboldsgasse Nr. 94.

Es wünscht ein gut empfohlener gewandter junger Mann, der in einem bedeutenden Speditionshause gearbeitet und zuletzt die kommerzielle Leitung eines Mühlenfabrikanten-Geschäfts besorgt hat, baldigst ein neues Engagement. Die Expedition sagt wer.

Große Schoppen und große Portionen bei Louis Kertell, zum Deutschen Reichsverweser.

Weinverkauf.

Alle Sorten Wein billig und gut, das Quart von 3 bis 25 Sgr. Der Anker von 3, 4, 5, 6 bis zu 12 Thlr.

Louis Kertell, große Neugasse Nr. 36.

Zum Deutschen Reichsverweser.

Vertillgungsfutter gegen Mäuse, Ratten Schwaben und Wanzen ist zu haben Thurnmarkt Nr. 30 bei Wilh. Harffen.

Der Gerant: Korff.
Druck von W. Dietz, unter Hutmacher Nr. 17.

vorgeht, daß selten mit einer solchen Wuth von der einen, mit solcher Hartnäckigkeit von der anderen Seite gekämpft worden, als in dieser 9stündigen Schlacht. Die Sikhs fochten wie Verzweifelte; an vielen Stellen war's ein Kampf Mann gegen Mann. Zwei Tage nach dem Siege schickten die Städte Sutschabad und Kote Abgesandte ins Lager und baten, daß britische Beamte an ihre Spitze gestellt werden möchten. Natürlich wurde ihre Bitte schnell erfüllt. Am 26. Juni drang Edwardes mit seinen Truppen bis in die Nähe von Multan vor, wo das Fort Secundrabad sofort attackirt wurde. Die Besatzung ließ es nicht zum Sturm kommen; sie ergab sich noch vor'm ersten Schuße. Am 28. Juni wurde Edwardes durch den aus der Insurrektion von Caschmir her bekannten Emaum-ud-deen mit 4000 Mann verstärkt. Am 1. Juli kam es zu einer neuen Schlacht, da der Feind sich nicht in Multan belagern lassen wollte, sondern aufs freie Feld herausrückte. Die Zahl desselben betrug höchstens 15,000 Mann. Beim Dorfe Sadusam begann das Treffen, in welchem der Mulradsch in Person kommandirte. Es dauerte 6 Stunden und endigte mit des letzteren Niederlage. Er zog sich nach Multan zurück, wo er sich unmöglich lange halten kann. —

Die Handelsnachrichten aus Calcutta lauten ziemlich günstig. Es macht auf die Engländer starken Eindruck, daß die Amerikaner in vielen Fabrikaten mit den ihrigen aufs vortheilhafteste konkurriren, trotz dem daß in Amerika der Arbeitslohn bedeutend höher ist als in England. Die amerikanischen Fabrikate laufen aber durch ihre Güte den englischen den Vorrang ab.

Belgien.
* Brüssel, 26. August.

In Nro. 117 des hiesigen Journals „La Nation“ befindet sich ein Artikel: „Der Pauperismus in Belgien“ überschrieben, dem wir folgende Stellen entlehnen:

„Die unglückselige Wirkung der finanziellen und ökonomischen Gesetze auf die Arbeiter und Armen ist allzu reell, allzu mächtig, als daß wir uns nicht mit dem Nachweis der traurigen Folgen jener Gesetze, die von den bevorrechteten Klassen allein für alle Uebrigen gemacht werden, wiederholt beschäften sollten.“

„Wir haben das Gesetz von 1834 über die Getreide-Einfuhr als eine der Hauptursachen jener allmäligen Vertheuerung der nothwendigsten Lebensmittel bezeichnet, die so schwer auf den Arbeitern lastet. Vor 20 bis 25 Jahren kostete das Kilogramm Brod durchschnittlich 16-18 Centimen, und der metrische Centner Kartoffeln 3-4 Fr., während jetzt 30 Centimen für das Kilogramm Brod und 6-7 Fr. für 100 Kilogr. Kartoffeln als ein sehr niedriger Preis betrachtet werden. Vor 25 Jahren galt das halbe Kilogramm Fleisch 40-45 Centimen, jetzt 60-70 Cent.“

„Verdoppelte sich somit einerseits der Preis der nothwendigsten Lebensmittel, so stieg andrerseits der Arbeitslohn nur in sehr schwachem Verhältniß und seit zwei Jahren ist er sogar auf den früheren Satz und oft noch tiefer hinabgesunken. Der Landarbeiter bekam vor 25 Jahren täglich 75 Centimen (6 Sgr.) zur Winter- und 90 Cent. bis 1 Fr. zur Sommerzeit; gegenwärtig nicht mehr als 80-90 Centimen im Winter, 1 Fr. bis 1 Fr. 10 Cent. im Sommer. Während also der Brodpreis innerhalb 25 Jahren im Verhältniß von 3 zu 5 gestiegen ist, wuchs der Arbeitslohn nur im Verhältniß von 8 zu 9 oder höchstens von 9 zu 11. Der Arbeiter verdient mithin 1/[?] weniger als 1823.

Schätzt man die Zahl der Arbeiter auf circa 700,000, wovon Jeder 360 Fr. jährlich verdient, oder Alle zusammen jährlich 252 Millionen Fr., so würde die nämliche Zahl Arbeiter im Jahr 1823 allerdings nur 224 Millionen Fr. verdient, dagegen aber auf Brod auch nur 102,200,000 Fr. ausgegeben haben, während sie jetzt, den täglichen Brodverbrauch zu 1/2 Kilogramm per Kopf und die Familie zu 5 Mitgliedern gerechnet, jährlich 153,300,000 Fr. dafür ausgeben muß. In diesem Punkte allein trifft die Masse der Arbeiter, trotz des scheinbaren Erhöhens des Arbeitslohns ein Jahresverlust von 23,100,000 Fr. Der Netto-Ertrag der menschlichen Arbeit hat demnach im enormen Verhältniß ab-, und der Nettogewinn des Grundbesitzers, der Ertrag der Grundrente eben so zum Vortheil der Grundeigenthümer zugenommen. Für dasselbe Ackerstück, für das man vor 25 Jahren 45 Franken Pacht zahlte, muß man jetzt 80 bis 90, und in Brabant 100 Franken zahlen. Jene 23 Millionen, die nach unserer obigen Berechnung von der arbeitenden Klasse jährlich mehr für Brod gezahlt werden müssen, fließen in die Geldkasten der Grundeigenthümer.“

Wir wollen uns hier auf die Bemerkung beschränken, daß wenn auch die Eingangszölle auf Getreide ganz aufgehoben würden und die Grundeigenthümer jene von den Arbeitern erhobenen 23 Mill. jährlich nicht mehr zu schlucken bekämen: die Arbeiter sich gleichwohl nicht um einen Deut besser stünden. Das zeigt sich in denjenigen Ländern, wo keine Getreidezölle erhoben werden; das sehen wir in England, welches die Kornzölle abgeschafft hat. Die Frage wegen der Getreidezölle geht zunächst nur die industriellen und kommerziellen Bourgeois an; die Abschaffung dieser Zölle ist ein Sieg der letztern über das Bodenmonopol, über die Grundeigenthümer. Wird das Brod wohlfeiler, so bringt es die Konkurrenz unter den Arbeitern mit sich, daß ihr Lohn fällt, daß aber die Bourgeoisie den Profit in die Tasche steckt.

S Antwerpen, 31. August.

Belgien, das Land ohne Revolution hat seinen Fluch auf der Stirne geschrieben, der heißt der flandrische Pauperismus. Aber jetzt trägt es einen doppelten Fluch, durch die Verurtheilung von Männern, die nicht gerade eine Revolution gemacht haben, die aber doch eine Revolution hätten machen können, die revolutionär gesinnt waren, wie es jeder Mann werden muß, bei dem Anblick dieser ehmals so blühenden Länder, welche seufzen unter dem Drucke konstitutioneller Freiheiten! Ich habe absichtlich den Hergang des ganzen Prozesses abgebrochen. So erbärmlich, so kleinlich schien mir die ganze Geschichte; so ekelhaft kam mir das ganze Requisitorium vor und so klar erwiesen die Schuldlosigkeit aller dieser Männer. Denn die größte Schuld aller derjenigen, die nicht im geringsten mit dem Kinderspiele von Risquons-tout in Verbindung standen, war eben ihre demokratische Denkungsart. Was thut die belgische Regierung? Sie bringt die Geschichte vor die Jury von Antwerpen mit der sie Alles machen kann was sie will, eine Jury die nicht einmal der französischen Sprache kundig ist. Sie suchte sich die Männer aus, welche sie unbarmherzig zu zerschmettern gedachte, wie Spilthoorn, Perrin, Mathieu und Tedesco, und läßt sie von vornherein mit absoluter Stimmenmehrheit für schuldig erklären, während Delestreé, Mellinet, Derudder und Ballin mit einer Stimmenmehrheit von 7 gegen 5 verurtheilt wurden, sodaß das Gericht noch zu entscheiden hatte. Warum diese Sonderung? War etwa die Jury fähig, die Unterscheidung zu machen? Nein; man hatte nothwendig Mellinet zu schonen, der Antwerpen gerettet und zu populär in Belgien war, als daß man ihn verurtheilen konnte. Ihn von der Jury allein freisprechen zu lassen, hätte den Anschein der Partheilichkeit gehabt und so hatte Bavay, der wirklich zu sehr flämisch, zu sehr bornirt ist, als daß man ihn verrucht nennen kann, heimlich mit der Jury abgesprochen, den General Mellinet mit andern weniger Belasteten zusammenzustellen um durch eine Schuldigerklärung von 7 gegen 5 die Entscheidung dem Gerichte zu überlassen. Was thut das Gericht: es spricht Millinet frei, und alle übrigen verurtheilt es zum Tod: 15 an der Zahl, von denen die meisten wie Tedesco, Ballin u. s. w. gar nicht aus Brüssel oder Lüttich herausgekommen sind.

Also 18 Sitzungstage hatte dieser jämmerliche Prozeß eingenommen, der da endet mit der Verurtheilung zum Tode von 15 Demokraten.

Dieses kleine Belgien, das am 27. Februar deshalb seine Krone behielt, weil der Demokarat Jottrand, als Leopold sie feil bot, keinen Groschen dafür geben wollte, hat aus bloßer Bornirtheit die Frechheit politische Männer zum Tode zu verurtheilen, im Augenblick, wo seine eigene Politik in Gefahr steht den Hals zu zerbrechen. Bavay, daran ist deine Dummheit schuld!

Die Namen der 15 zum Tode verurtheilt sind: Spilthoorn, Delestreé, Perrin, Mathieu, Derudder, Ballin, Tedesco, Carnel, Guelton, Jouannin, Calonne, Clanwells, Baetn, Ronkel, Coopmans, Bourgeois, und Declerq. Die übrigen 15 sind freigesprochen.

Nachtrag.
Frankfurt, 30. August.

Bei der Wahl zum ersten Vicepräsidenten der Nationalversammlung erhielt von 435 Stimmen v. Soiron 284, v. Hermann aus München 141, H. Simon aus Breslau 3, R. Blum 2, Brentano 1, v. Schrenck 1, Riesser 1, Grävell 1, v. Radowitz 1 Stimme. Eine Anzahl Mitglieder der Linken reichte gegen v. Soiron's Wahl eine Verwahrung ein. An der Wahl des zweiten Vicepräsidenten nahmen 417 Mitglieder Theil. Hiervon stimmten für v. Hermann aus München 270, Simon aus Breslau 108, v. Radowitz 15, R. Blum 2, Schüler aus Jena 2, Sepp 1, Riesser 3, Simson von Königsberg 13, v. Soiron 1, Kotschy 1.

(Fr. J.)

Herr Karl Grün.

Auf die in der Beilage zu Nr. 243 der Kölnischen Zeitung enthaltene Erklärung des Hrn. Karl Grün, erklärt es die unterzeichnete Expedition für eine grobe Unwahrheit, daß das betreffende Inserat von der „Neuen Rheinischen Zeitung“ nicht gegeben worden sei. Die Erklärung des Hrn. Grün ist in der Beilage zu Nr. 85 der „Neuen Rheinischen Zeitung“ abgedruckt und bereits von Hrn. Lassalle in Nr. 90 erwidert worden.

Köln, 1 September 1848.

Die Expedition der Neuen Rheinischen Zeitung.

Handels-Nachrichten. [irrelevantes Material]

Schifffahrts-Anzeige.

Köln, 1. September 1848.

Angekommen: D. Hogewegh von Amsterdam mit 3272 Ctr. H Huber von Kannstadt.

Abgefahren: Pet. Schoen nach dem Obermain. A. Meyer nach Duisburg. Fr Elbert nach Mannheim.

In Ladung: Nach Antwerpen P. Verschur. Nach Ruhrort bis Emmerich W. Pesch. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr L. Ducoffre. Nach Andernach u Neuwied A. Boecking und M. Wiebel Nach Koblenz, der Mosel und der Saar D. Schlaegel. Nach der Mosel, und Trier und der Saar N. Pisbach Nach Bingen A. Hartmann. Nach Mainz Ph. Kimpel Nach dem Niedermain Seb. Schulz. Nach dem Mittel- und Obermain Seb. Schön Nach Worms und Mannheim J. Wiemer. Nach Heilbronn H. Müßig. Nach Kannstadt und Stuttgardt L. Klee.

Ferner nach Rotterdam Capt Kamps Köln Nr. 32

nach Amstsrdam Capt Kalfs Köln Nr. 1.

Rheinhöhe am 30. Aug. 7′ 1″.

Civilstand der Stadt Köln.

Geburten.

Den 29. Heinr. S. v. Gerh Schlösser, Tagl. Löbrg. — Maria Ther. Agnes, T. v Joh. Michel Eckardt, Sattler und Wagenfabrikant, Schilderg. — Agnes, T v. Franz Kiersch, Schuhm. Sassenhof. Maria Helena, T. v. dem verstorb. Adolph Nolden, Tagl. Kühgasse. — Joh. Jakob, S. v Joh. Heinr. Buchmeyer, Cigarrenm. Kunibertskloster. — Joh., S. v. Wilh. Junker, Schiffbauer, Butterm. — Joh., S. v. Steph. Schmahl, Korbmacher, Spulmannsgasse.

Sterbefälle.

Den 29. Cath. Fahnenstichs, 62 J. alt, unverh. Brand. — Adelh. Joseph. Werner, 16 J. alt unverh. Weberstr. — Lamb. Hamers, Kunstreuter, 26 J. alt, unverh. Trankg. — Jos. Hoegel, 14 M. alt, Qutrinstr. — Aloys Schreiner, 1 1/2 M. alt, Holzm. — Heinr. Lang, 2 J 4 M. alt, kl. Neug.

Bekanntmachung.

Die Lieferung von circa 1[?],000 Scheffeln Gerits für die Armen der Stadt Köln soll während der Wintermonate Dezember 1848. Januar, Februar und März 1849 in unbestimmten Quantitaten an möglichst viele hiesige Gerißhandlungen in der Art vergeben werden, daß die Armen gegen Abgabe der ihnen eingehändigten Gerißbriefchen das darin bestimmte Quantum Geriß in einer ihnen beliebigen Gerißhütte in Empfang nehmen und die Lieferanten am Schlusse eines jeden Lieferungs-Monates die eingelosten Briefchen zu dem darin ausgedrückten Geldbetrage bei der Armen-Verwaltung zur Liquidation bringen können.

Demgemäß werden die sammtlichen hiesigen Gerißhüttenbesitzer eingeladen am Montag, den 4. September etc., Nachmittags 3 Uhr, persönlich in der Sitzung der Armen-Verwaltung, Abth. II. und III, Cäcilienstraße hierselbst zu erscheinen, um von den desfallsigen Bedingungen Kenntniß zu nehmen, und sich in Betreff der Uebernahme dieser Lieferung der Armen-Verwaltung gegenüber protokollarisch zu verpflichten.

Koln, den 23. August 1848.

Die Armen-Verwaltung II. und III. Abth.

Die Eröffnung meiner neuen Restauration zum Weichser-Hofe zeige ich hiermit ergebenst an und werde mich mit vorzüglichem ächten bayerischen Lagerbier, gutem Moselwein, die große Flasche à 2 1/2 Sgr. und prompter freundlicher Bedienung zu empfehlen suchen.

Wilhelm Kindeler an dem ehemaligen Weichser-Hofe Weberstraße Nr. 1.

Eine Weste ist gefunden worden, zurückzuerhalten Filzengasse Nr. 20.

Neue Rheinische Zeitung.

Mit Bezugnahme auf § 6 des Statuts der „Neuen Rheinischen Zeitungsgesellschaft“ fordern wir diejenigen unserer Aktionäre, welche die bereits ausgeschriebenen Ratenzahlungen von 40 pCt. noch nicht vollständig eingezahlt haben, hiermit auf, den Rest dieser 40 pCt in der Expedition der Zeitung, unter Hutmacher Nr. 17, unverzüglich abzutragen, und zwar die in Köln wohnenden Aktionäre bis zum 1. September, die auswärtigen bis zum 5. September, widrigenfalls wir die im bezogenen Paragraphen des Statuts ausgesprochenen Strafbestimmungen in Kraft setzen und die Renitenten der bereits geleisteten Zahlungen für verlustig erklären werden; Alles unbeschadet der weiteren Maßregeln zur Wahrung der Rechte der Gesellschaft.

Köln, 29. August 1848.

Die Geranten der Neuen Rheinischen Zeitungsgesellschaft:

H. Korff. St. Naut. L. Schulz.

Die Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt versichert alle Mobilar- und Immobilar-Güter, auch Fruchthaufen auf freiem Felde, so wie die Waaren auf der Reise begriffen zu den der Gefahr angemessenen billigst gest llten Prämien-Sätzen. Meine Herren Hülfsagenten, die dem verehrlichen Publikum bereits bekannt, sind stets bereit, Anträge entgegen zu nehmen, um mir solche zur Ausfertigung der Policen einzusenden und über die Bedingungen genügende Auskunft zu ertheilen.

Alle Versicherungen bis zu sehr bedeutenden Summen werden durch mich in Vollmacht und im Namen der Anstalt sofort gezeichnet und sind von dem Augenblicke an, wo die Prämie gegen Aushändigung der Police bezahlt ist, in Obligo für die Anstalt.

Köln, im August 1848.

Der General-Agent der Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt für die Regierungs-Bezirke Köln und Koblenz.

Mainone.

Städtische Leih-Anstalt.

Mit Allerhöchster Genehmigung ist der bisherige Zinsfuß von 12 1/2 auf 10 pCt. ermäßigt worden.

Es wird diese Maßnahme mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß der Zinssatz von 10 pCt. mit dem 1. September d. J. für die von da ab zum Versatz kommenden Pfänder in Anwendung kommen soll.

Köln, den 17. August 1848.

Die Armen-Verwaltung 2. Abth.

Niederländische Handels-Gesellschaft.

Die Direktion macht bekannt, daß sie Zu Amsterdam am Dienstag, den 26. September 1848, Mittags um 12 Uhr, in dem Lokal, genannt „de Zwaan“ auf dem Nieuwendyk, verkaufen wird:

44868BündelStuhlrohr (Bindrotting),lagernd zu Amsterdam.
39706BündelStuhlrohr (Bindrotting),lagernd zu Rotterdam,

durch verschiedene Schiffe direkt von Java angebracht.

Dieser Verkauf geschieht in Partieen, wie sie durch die Notizen angewiesen werden sollen, und mit Stillstand bis Mitte Februar 1849.

Die Notizen, wodurch die näheren Verkaufsbedingungen mitgetheilt werden sollen, werden zeitig ausgegeben.

Amsterdam, 21. August 1848.

Van der Oudermeulen, Präsident.

Goudswaard, Direkt., z. Z. Sekretär.

Niederländische Handels-Gesellschaft.

Die Direktion macht bekannt, daß die Spezerei-Auktion der Gesellschaft für 1848, welche zu Rotterdam am Dienstag, den 3. Oktober, dieses Jahres, abgehalten werden soll, aus folgende Quantitäten bestehen wird:

501Fässer Muscatnüsse Nr. 1, lagernd in Rotterdam.
674Fässer Muscatnüsse Nr. 1, lagernd in Amsterdam.
42Fässer Muscatnüsse Nr. IX., lagernd in Rotterdam.
33Fässer Muscatnüsse Nr. IX., lagernd in Amsterdam.
120Fässer Muscatnüsse Nr. 2, lagernd in Rotterdam.
204Fässer Muscatnüsse Nr. 2, lagernd in Amsterdam.
28Fässer Muscatnüsse Nr. 3, lagernd in Rotterdam.
35Fässer Muscatnüsse Nr. 3, lagernd in Amsterdam.
62Fässer Muscatnüsse Nr. 4, lagernd in Rotterdam.
79Fässer Muscatnüsse Nr. 4, lagernd in Amsterdam.
5Fässer Muscatblüthen A, lagernd in Amsterdam.
12Fässer Muscatblüthen B, lagernd in Rotterdam.
10Fässer Muscatblüthen B, lagernd in Amsterdam.
45Fässer Muscatblüthen C, lagernd in Rotterdam.
76Fässer Muscatblüthen C, lagernd in Amsterdam.
137Fässer Muscatblüthen D, lagernd in Rotterdam.
286Fässer Muscatblüthen D, lagernd in Amsterdam.
39Fässer Muscatblüthen E, lagernd in Rotterdam.
12Fässer Muscatblüthen Geriß und Staub lag. in Rotterd.
9Fässer Muscatblüthen Geriß und Staub, lag. in Amsterd.
199Fässer Amboina-Nelken Nr. 2, lagernd in Rotterdam.
276Fässer Amboina-Nelken Nr. 2, lagernd in Amsterdam.
81Fässer Amboina-Nelken Nr. 3, lagernd in Rotterdam.
130Fässer Amboina-Nelken Nr. 3, lagernd in Amsterdam.
1098/[?] Bündel Java-Zimmet, lagernd in Rotterdam.
1045/[?] Bündel Java-Zimmet, lagernd in Amsterdam.
9/2Bündel Java-Zimmet, lagernd in Amsterdam.
81Packen Java-Zimmet, lagernd in Amsterdam.
1148Ballen Pfeffer, lagernd in Rotterdam.
2929Ballen Pfeffer, lagernd in Amsterdam.

Die Muscatnüsse, Muscatblüthe und Nelken werden in Partien von zwei Fässern verkauft, der Java-Zimmet und Pfeffer aber in Partien, wie sie durch die Notizen angewiesen werden sollen.

Unter den oben angegebenen Quantitäten ist auch der noch unverkaufte Theil der in der Auktion vom 17. September zurückgehaltenen Partieen mit inbegriffen und gibt die Gesellschaft hiermit die Versicherung, daß sie vor dem ersten September 1849 keine anderen dergleichen Spezereien an den Markt bringen wird,

Die Muster sind am Freitag, den 25. August d. J., zu bekommen; die Notizen und Verkaufsbedingungen werden zeitig ausgegeben.

Amsterdam, 21. August 1848.

Von der Oudermeulen, Präsident.

Goudswaard, Direktor z. Z Sekretair.

Buchheimer Kirmeß.

Vorläufige Anzeige.

Am Sonntag den 10. d. Mts. und die nächstfolgenden Tage wird die Buchheimer Kirmeß stattfinden, welche ihren Ruf, gleichwie in den früheren Jahren, so auch in diesem Jahre wieder auf's glänzendste bewähren wird.

Das bekannte größte Kaiserzelt, welches seines Gleichen wohl schwerlich aufzuweisen hat, ist wieder auf derselben Stelle erbaut und auf's neue und prachtvollste, besonders mit den Reichs- und Nationalfarben dekorirt.

Freunde des ländlichen Vergnügens werden schon im Voraus auf den Genuß der weitberühmten „Buchheimer Kirmeß“ aufmerksam gemacht, und zu deren Beiwohnung ergebenst eingeladen.

Mülheim, den 1. September 1848.

Joh. Hub. Breuer.

Eine einzelne Person sucht ein reinliches Frauenzimmer zur Verrichtung von Kommissionen und für die Reinlichkeit der Zimmer. Die Expedition gibt Auskunft.

Ein ganz erfahrner Tischlergeselle wird gesucht, Thieboldsgasse Nr. 94.

Es wünscht ein gut empfohlener gewandter junger Mann, der in einem bedeutenden Speditionshause gearbeitet und zuletzt die kommerzielle Leitung eines Mühlenfabrikanten-Geschäfts besorgt hat, baldigst ein neues Engagement. Die Expedition sagt wer.

Große Schoppen und große Portionen bei Louis Kertell, zum Deutschen Reichsverweser.

Weinverkauf.

Alle Sorten Wein billig und gut, das Quart von 3 bis 25 Sgr. Der Anker von 3, 4, 5, 6 bis zu 12 Thlr.

Louis Kertell, große Neugasse Nr. 36.

Zum Deutschen Reichsverweser.

Vertillgungsfutter gegen Mäuse, Ratten Schwaben und Wanzen ist zu haben Thurnmarkt Nr. 30 bei Wilh. Harffen.

Der Gerant: Korff.
Druck von W. Dietz, unter Hutmacher Nr. 17.

<TEI>
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          <p><pb facs="#f0004" n="0466"/>
vorgeht, daß selten mit einer solchen                         Wuth von der einen, mit solcher Hartnäckigkeit von der anderen Seite                         gekämpft worden, als in dieser 9stündigen Schlacht. Die Sikhs fochten wie                         Verzweifelte; an vielen Stellen war's ein Kampf Mann gegen Mann. Zwei Tage                         nach dem Siege schickten die Städte Sutschabad und Kote Abgesandte ins Lager                         und baten, daß britische Beamte an ihre Spitze gestellt werden möchten.                         Natürlich wurde ihre Bitte schnell erfüllt. Am 26. Juni drang Edwardes mit                         seinen Truppen bis in die Nähe von Multan vor, wo das Fort Secundrabad                         sofort attackirt wurde. Die Besatzung ließ es nicht zum Sturm kommen; sie                         ergab sich noch vor'm ersten Schuße. Am 28. Juni wurde Edwardes durch den                         aus der Insurrektion von Caschmir her bekannten Emaum-ud-deen mit 4000 Mann                         verstärkt. Am 1. Juli kam es zu einer neuen Schlacht, da der Feind sich                         nicht in Multan belagern lassen wollte, sondern aufs freie Feld                         herausrückte. Die Zahl desselben betrug höchstens 15,000 Mann. Beim Dorfe                         Sadusam begann das Treffen, in welchem der Mulradsch in Person kommandirte.                         Es dauerte 6 Stunden und endigte mit des letzteren Niederlage. Er zog sich                         nach Multan zurück, wo er sich unmöglich lange halten kann. &#x2014;</p>
          <p>Die Handelsnachrichten aus Calcutta lauten ziemlich günstig. Es macht auf die                         Engländer starken Eindruck, daß die Amerikaner in vielen Fabrikaten mit den                         ihrigen aufs vortheilhafteste konkurriren, trotz dem daß in Amerika der                         Arbeitslohn bedeutend höher ist als in England. Die amerikanischen Fabrikate                         laufen aber durch ihre Güte den englischen den Vorrang ab.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Belgien.</head>
        <div xml:id="ar092_029" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Brüssel, 26. August.</head>
          <p>In Nro. 117 des hiesigen Journals &#x201E;La Nation&#x201C; befindet sich ein Artikel: &#x201E;Der                         Pauperismus in Belgien&#x201C; überschrieben, dem wir folgende Stellen                         entlehnen:</p>
          <p>&#x201E;Die unglückselige Wirkung der finanziellen und ökonomischen Gesetze auf die                         Arbeiter und Armen ist allzu reell, allzu mächtig, als daß wir uns nicht mit                         dem Nachweis der traurigen Folgen jener Gesetze, die von den bevorrechteten                         Klassen allein für alle Uebrigen gemacht werden, wiederholt beschäften                         sollten.&#x201C;</p>
          <p>&#x201E;Wir haben das Gesetz von 1834 über die Getreide-Einfuhr als eine der                         Hauptursachen jener allmäligen Vertheuerung der nothwendigsten Lebensmittel                         bezeichnet, die so schwer auf den Arbeitern lastet. Vor 20 bis 25 Jahren                         kostete das Kilogramm Brod durchschnittlich 16-18 Centimen, und der                         metrische Centner Kartoffeln 3-4 Fr., während jetzt 30 Centimen für das                         Kilogramm Brod und 6-7 Fr. für 100 Kilogr. Kartoffeln als ein sehr niedriger                         Preis betrachtet werden. Vor 25 Jahren galt das halbe Kilogramm Fleisch                         40-45 Centimen, jetzt 60-70 Cent.&#x201C;</p>
          <p>&#x201E;Verdoppelte sich somit einerseits der Preis der nothwendigsten Lebensmittel,                         so stieg andrerseits der Arbeitslohn nur in sehr schwachem Verhältniß und                         seit zwei Jahren ist er sogar auf den früheren Satz und oft noch tiefer                         hinabgesunken. Der Landarbeiter bekam vor 25 Jahren täglich 75 Centimen (6                         Sgr.) zur Winter- und 90 Cent. bis 1 Fr. zur Sommerzeit; gegenwärtig nicht                         mehr als 80-90 Centimen im Winter, 1 Fr. bis 1 Fr. 10 Cent. im Sommer.                         Während also der Brodpreis innerhalb 25 Jahren im Verhältniß von 3 zu 5                         gestiegen ist, wuchs der Arbeitslohn nur im Verhältniß von 8 zu 9 oder                         höchstens von 9 zu 11. Der Arbeiter verdient mithin 1/[?] weniger als                         1823.</p>
          <p>Schätzt man die Zahl der Arbeiter auf circa 700,000, wovon Jeder 360 Fr.                         jährlich verdient, oder Alle zusammen jährlich 252 Millionen Fr., so würde                         die nämliche Zahl Arbeiter im Jahr 1823 allerdings nur 224 Millionen Fr.                         verdient, dagegen aber auf Brod auch nur 102,200,000 Fr. ausgegeben haben,                         während sie jetzt, den täglichen Brodverbrauch zu 1/2 Kilogramm per Kopf und                         die Familie zu 5 Mitgliedern gerechnet, jährlich 153,300,000 Fr. dafür                         ausgeben muß. In diesem Punkte allein trifft die Masse der Arbeiter, trotz                         des scheinbaren Erhöhens des Arbeitslohns ein Jahresverlust von 23,100,000                         Fr. Der Netto-Ertrag der menschlichen Arbeit hat demnach im enormen                         Verhältniß ab-, und der Nettogewinn des Grundbesitzers, der Ertrag der                         Grundrente eben so zum Vortheil der Grundeigenthümer zugenommen. Für                         dasselbe Ackerstück, für das man vor 25 Jahren 45 Franken Pacht zahlte, muß                         man jetzt 80 bis 90, und in Brabant 100 Franken zahlen. Jene 23 Millionen,                         die nach unserer obigen Berechnung von der arbeitenden Klasse jährlich mehr                         für Brod gezahlt werden müssen, fließen in die Geldkasten der                         Grundeigenthümer.&#x201C;</p>
          <p>Wir wollen uns hier auf die Bemerkung beschränken, daß wenn auch die                         Eingangszölle auf Getreide ganz aufgehoben würden und die Grundeigenthümer                         jene von den Arbeitern erhobenen 23 Mill. jährlich nicht mehr zu schlucken                         bekämen: die Arbeiter sich gleichwohl nicht um einen Deut besser stünden.                         Das zeigt sich in denjenigen Ländern, wo keine Getreidezölle erhoben werden;                         das sehen wir in England, welches die Kornzölle abgeschafft hat. Die Frage                         wegen der Getreidezölle geht zunächst nur die industriellen und                         kommerziellen Bourgeois an; die Abschaffung dieser Zölle ist ein Sieg der                         letztern über das Bodenmonopol, über die Grundeigenthümer. Wird das Brod                         wohlfeiler, so bringt es die Konkurrenz unter den Arbeitern mit sich, daß                         ihr Lohn fällt, daß aber die Bourgeoisie den Profit in die Tasche                         steckt.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar092_030" type="jArticle">
          <head><bibl><author>S</author></bibl> Antwerpen, 31. August.</head>
          <p>Belgien, das Land ohne Revolution hat seinen Fluch auf der Stirne                         geschrieben, der heißt der flandrische Pauperismus. Aber jetzt trägt es                         einen doppelten Fluch, durch die Verurtheilung von Männern, die nicht gerade                         eine Revolution gemacht haben, die aber doch eine Revolution hätten machen                         können, die revolutionär gesinnt waren, wie es jeder Mann werden muß, bei                         dem Anblick dieser ehmals so blühenden Länder, welche seufzen unter dem                         Drucke konstitutioneller Freiheiten! Ich habe absichtlich den Hergang des                         ganzen Prozesses abgebrochen. So erbärmlich, so kleinlich schien mir die                         ganze Geschichte; so ekelhaft kam mir das ganze Requisitorium vor und so                         klar erwiesen die Schuldlosigkeit aller dieser Männer. Denn die größte                         Schuld aller derjenigen, die nicht im geringsten mit dem Kinderspiele von                         Risquons-tout in Verbindung standen, war eben ihre demokratische                         Denkungsart. Was thut die belgische Regierung? Sie bringt die Geschichte vor                         die Jury von Antwerpen mit der sie Alles machen kann was sie will, eine Jury                         die nicht einmal der französischen Sprache kundig ist. Sie suchte sich die                         Männer aus, welche sie unbarmherzig zu zerschmettern gedachte, wie                         Spilthoorn, Perrin, Mathieu und Tedesco, und läßt sie von vornherein mit                         absoluter Stimmenmehrheit für schuldig erklären, während Delestreé,                         Mellinet, Derudder und Ballin mit einer Stimmenmehrheit von 7 gegen 5                         verurtheilt wurden, sodaß das Gericht noch zu entscheiden hatte. Warum diese                         Sonderung? War etwa die Jury fähig, die Unterscheidung zu machen? Nein; man                         hatte nothwendig Mellinet zu schonen, der Antwerpen gerettet und zu populär                         in Belgien war, als daß man ihn verurtheilen konnte. Ihn von der Jury allein                         freisprechen zu lassen, hätte den Anschein der Partheilichkeit gehabt und so                         hatte Bavay, der wirklich zu sehr flämisch, zu sehr bornirt ist, als daß man                         ihn verrucht nennen kann, heimlich mit der Jury abgesprochen, den General                         Mellinet mit andern weniger Belasteten zusammenzustellen um durch eine                         Schuldigerklärung von 7 gegen 5 die Entscheidung dem Gerichte zu überlassen.                         Was thut das Gericht: es spricht Millinet frei, und alle übrigen verurtheilt                         es zum Tod: 15 an der Zahl, von denen die meisten wie Tedesco, Ballin u. s.                         w. gar nicht aus Brüssel oder Lüttich herausgekommen sind.</p>
          <p>Also 18 Sitzungstage hatte dieser jämmerliche Prozeß eingenommen, der da                         endet mit der Verurtheilung zum Tode von 15 Demokraten.</p>
          <p>Dieses kleine Belgien, das am 27. Februar deshalb seine Krone behielt, weil                         der Demokarat Jottrand, als Leopold sie feil bot, keinen Groschen dafür                         geben wollte, hat aus bloßer Bornirtheit die Frechheit politische Männer zum                         Tode zu verurtheilen, im Augenblick, wo seine eigene Politik in Gefahr steht                         den Hals zu zerbrechen. Bavay, daran ist deine Dummheit schuld!</p>
          <p>Die Namen der 15 zum Tode verurtheilt sind: Spilthoorn, Delestreé, Perrin,                         Mathieu, Derudder, Ballin, Tedesco, Carnel, Guelton, Jouannin, Calonne,                         Clanwells, Baetn, Ronkel, Coopmans, Bourgeois, und Declerq. Die übrigen 15                         sind freigesprochen.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Nachtrag.</head>
        <div xml:id="ar092_031" type="jArticle">
          <head>Frankfurt, 30. August.</head>
          <p>Bei der Wahl zum ersten Vicepräsidenten der Nationalversammlung erhielt von                         435 Stimmen v. Soiron 284, v. Hermann aus München 141, H. Simon aus Breslau                         3, R. Blum 2, Brentano 1, v. Schrenck 1, Riesser 1, Grävell 1, v. Radowitz 1                         Stimme. Eine Anzahl Mitglieder der Linken reichte gegen v. Soiron's Wahl                         eine Verwahrung ein. An der Wahl des zweiten Vicepräsidenten nahmen 417                         Mitglieder Theil. Hiervon stimmten für v. Hermann aus München 270, Simon aus                         Breslau 108, v. Radowitz 15, R. Blum 2, Schüler aus Jena 2, Sepp 1, Riesser                         3, Simson von Königsberg 13, v. Soiron 1, Kotschy 1.</p>
          <bibl>(Fr. J.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar092_031a" type="jArticle">
          <p>Herr Karl Grün.</p>
          <p>Auf die in der Beilage zu Nr. 243 der Kölnischen Zeitung enthaltene Erklärung                         des Hrn. Karl Grün, erklärt es die unterzeichnete Expedition für eine grobe                         Unwahrheit, daß das betreffende Inserat von der &#x201E;Neuen Rheinischen Zeitung&#x201C;                         nicht gegeben worden sei. Die Erklärung des Hrn. Grün ist in der Beilage zu                         Nr. 85 der &#x201E;Neuen Rheinischen Zeitung&#x201C; abgedruckt und bereits von Hrn.                         Lassalle in Nr. 90 erwidert worden.</p>
          <p>Köln, 1 September 1848.</p>
          <p>Die Expedition der Neuen Rheinischen Zeitung.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Handels-Nachrichten.</head>
        <gap reason="insignificant"/>
      </div>
      <div type="jAnnouncements" n="1">
        <div type="jAn">
          <p>Schifffahrts-Anzeige.</p>
          <p>Köln, 1. September 1848.</p>
          <p>Angekommen: D. Hogewegh von Amsterdam mit 3272 Ctr. H Huber von                         Kannstadt.</p>
          <p>Abgefahren: Pet. Schoen nach dem Obermain. A. Meyer nach Duisburg. Fr Elbert                         nach Mannheim.</p>
          <p>In Ladung: Nach Antwerpen P. Verschur. Nach Ruhrort bis Emmerich W. Pesch.                         Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr L. Ducoffre. Nach Andernach u                         Neuwied A. Boecking und M. Wiebel Nach Koblenz, der Mosel und der Saar D.                         Schlaegel. Nach der Mosel, und Trier und der Saar N. Pisbach Nach Bingen A.                         Hartmann. Nach Mainz Ph. Kimpel Nach dem Niedermain Seb. Schulz. Nach dem                         Mittel- und Obermain Seb. Schön Nach Worms und Mannheim J. Wiemer. Nach                         Heilbronn H. Müßig. Nach Kannstadt und Stuttgardt L. Klee.</p>
          <p>Ferner nach Rotterdam Capt Kamps Köln Nr. 32</p>
          <p>nach Amstsrdam Capt Kalfs Köln Nr. 1.</p>
          <p>Rheinhöhe am 30. Aug. 7&#x2032; 1&#x2033;.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <head>Civilstand der Stadt Köln.</head>
          <p>Geburten.</p>
          <p>Den 29. Heinr. S. v. Gerh Schlösser, Tagl. Löbrg. &#x2014; Maria Ther. Agnes, T. v                         Joh. Michel Eckardt, Sattler und Wagenfabrikant, Schilderg. &#x2014; Agnes, T v.                         Franz Kiersch, Schuhm. Sassenhof. Maria Helena, T. v. dem verstorb. Adolph                         Nolden, Tagl. Kühgasse. &#x2014; Joh. Jakob, S. v Joh. Heinr. Buchmeyer, Cigarrenm.                         Kunibertskloster. &#x2014; Joh., S. v. Wilh. Junker, Schiffbauer, Butterm. &#x2014; Joh.,                         S. v. Steph. Schmahl, Korbmacher, Spulmannsgasse.</p>
          <p>Sterbefälle.</p>
          <p>Den 29. Cath. Fahnenstichs, 62 J. alt, unverh. Brand. &#x2014; Adelh. Joseph.                         Werner, 16 J. alt unverh. Weberstr. &#x2014; Lamb. Hamers, Kunstreuter, 26 J. alt,                         unverh. Trankg. &#x2014; Jos. Hoegel, 14 M. alt, Qutrinstr. &#x2014; Aloys Schreiner, 1                         1/2 M. alt, Holzm. &#x2014; Heinr. Lang, 2 J 4 M. alt, kl. Neug.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Bekanntmachung.</p>
          <p>Die Lieferung von circa 1[?],000 Scheffeln Gerits für die Armen der Stadt                         Köln soll während der Wintermonate Dezember 1848. Januar, Februar und März                         1849 in unbestimmten Quantitaten an möglichst viele hiesige Gerißhandlungen                         in der Art vergeben werden, daß die Armen gegen Abgabe der ihnen                         eingehändigten Gerißbriefchen das darin bestimmte Quantum Geriß in einer                         ihnen beliebigen Gerißhütte in Empfang nehmen und die Lieferanten am                         Schlusse eines jeden Lieferungs-Monates die eingelosten Briefchen zu dem                         darin ausgedrückten Geldbetrage bei der Armen-Verwaltung zur Liquidation                         bringen können.</p>
          <p>Demgemäß werden die sammtlichen hiesigen Gerißhüttenbesitzer eingeladen am                         Montag, den 4. September etc., Nachmittags 3 Uhr, persönlich in der Sitzung                         der Armen-Verwaltung, Abth. II. und III, Cäcilienstraße hierselbst zu                         erscheinen, um von den desfallsigen Bedingungen Kenntniß zu nehmen, und sich                         in Betreff der Uebernahme dieser Lieferung der Armen-Verwaltung gegenüber                         protokollarisch zu verpflichten.</p>
          <p>Koln, den 23. August 1848.</p>
          <p>Die Armen-Verwaltung II. und III. Abth.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Die Eröffnung meiner neuen Restauration zum Weichser-Hofe zeige ich hiermit                         ergebenst an und werde mich mit vorzüglichem ächten bayerischen Lagerbier,                         gutem Moselwein, die große Flasche à 2 1/2 Sgr. und prompter freundlicher                         Bedienung zu empfehlen suchen.</p>
          <p>Wilhelm Kindeler an dem ehemaligen Weichser-Hofe Weberstraße Nr. 1.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Eine Weste ist gefunden worden, zurückzuerhalten Filzengasse Nr. 20.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Neue Rheinische Zeitung.</p>
          <p>Mit Bezugnahme auf § 6 des Statuts der &#x201E;Neuen Rheinischen                         Zeitungsgesellschaft&#x201C; fordern wir diejenigen unserer Aktionäre, welche die                         bereits ausgeschriebenen Ratenzahlungen von 40 pCt. noch nicht vollständig                         eingezahlt haben, hiermit auf, den Rest dieser 40 pCt in der Expedition der                         Zeitung, unter Hutmacher Nr. 17, unverzüglich abzutragen, und zwar die in                         Köln wohnenden Aktionäre bis zum 1. September, die auswärtigen bis zum 5.                         September, widrigenfalls wir die im bezogenen Paragraphen des Statuts                         ausgesprochenen Strafbestimmungen in Kraft setzen und die Renitenten der                         bereits geleisteten Zahlungen für verlustig erklären werden; Alles                         unbeschadet der weiteren Maßregeln zur Wahrung der Rechte der                         Gesellschaft.</p>
          <p>Köln, 29. August 1848.</p>
          <p>Die Geranten der Neuen Rheinischen Zeitungsgesellschaft:</p>
          <p>H. Korff. St. Naut. L. Schulz.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Die Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt versichert alle Mobilar- und                         Immobilar-Güter, auch Fruchthaufen auf freiem Felde, so wie die Waaren auf                         der Reise begriffen zu den der Gefahr angemessenen billigst gest llten                         Prämien-Sätzen. Meine Herren Hülfsagenten, die dem verehrlichen Publikum                         bereits bekannt, sind stets bereit, Anträge entgegen zu nehmen, um mir                         solche zur Ausfertigung der Policen einzusenden und über die Bedingungen                         genügende Auskunft zu ertheilen.</p>
          <p>Alle Versicherungen bis zu sehr bedeutenden Summen werden durch mich in                         Vollmacht und im Namen der Anstalt sofort gezeichnet und sind von dem                         Augenblicke an, wo die Prämie gegen Aushändigung der Police bezahlt ist, in                         Obligo für die Anstalt.</p>
          <p>Köln, im August 1848.</p>
          <p>Der General-Agent der Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt für die                         Regierungs-Bezirke Köln und Koblenz.</p>
          <p>Mainone.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Städtische Leih-Anstalt.</p>
          <p>Mit Allerhöchster Genehmigung ist der bisherige Zinsfuß von 12 1/2 auf 10                         pCt. ermäßigt worden.</p>
          <p>Es wird diese Maßnahme mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht,                         daß der Zinssatz von 10 pCt. mit dem 1. September d. J. für die von da ab                         zum Versatz kommenden Pfänder in Anwendung kommen soll.</p>
          <p>Köln, den 17. August 1848.</p>
          <p>Die Armen-Verwaltung 2. Abth.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Niederländische Handels-Gesellschaft.</p>
          <p>Die Direktion macht bekannt, daß sie Zu Amsterdam am Dienstag, den 26.                         September 1848, Mittags um 12 Uhr, in dem Lokal, genannt &#x201E;de Zwaan&#x201C; auf dem                         Nieuwendyk, verkaufen wird:</p>
          <table>
            <row>
              <cell>44868</cell>
              <cell>Bündel</cell>
              <cell>Stuhlrohr (Bindrotting),</cell>
              <cell>lagernd zu Amsterdam.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>39706</cell>
              <cell>Bündel</cell>
              <cell>Stuhlrohr (Bindrotting),</cell>
              <cell>lagernd zu Rotterdam,</cell>
            </row>
          </table>
          <p>durch verschiedene Schiffe direkt von Java angebracht.</p>
          <p>Dieser Verkauf geschieht in Partieen, wie sie durch die Notizen angewiesen                         werden sollen, und mit Stillstand bis Mitte Februar 1849.</p>
          <p>Die Notizen, wodurch die näheren Verkaufsbedingungen mitgetheilt werden                         sollen, werden zeitig ausgegeben.</p>
          <p>Amsterdam, 21. August 1848.</p>
          <p>Van der Oudermeulen, Präsident.</p>
          <p>Goudswaard, Direkt., z. Z. Sekretär.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Niederländische Handels-Gesellschaft.</p>
          <p>Die Direktion macht bekannt, daß die Spezerei-Auktion der Gesellschaft für                         1848, welche zu Rotterdam am Dienstag, den 3. Oktober, dieses Jahres,                         abgehalten werden soll, aus folgende Quantitäten bestehen wird:</p>
          <table>
            <row>
              <cell>501</cell>
              <cell>Fässer</cell>
              <cell> Muscatnüsse </cell>
              <cell>Nr. 1, lagernd in Rotterdam.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>674</cell>
              <cell>Fässer</cell>
              <cell> Muscatnüsse </cell>
              <cell>Nr. 1, lagernd in Amsterdam.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>42</cell>
              <cell>Fässer</cell>
              <cell> Muscatnüsse </cell>
              <cell>Nr. IX., lagernd in Rotterdam.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>33</cell>
              <cell>Fässer</cell>
              <cell> Muscatnüsse </cell>
              <cell>Nr. IX., lagernd in Amsterdam.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>120</cell>
              <cell>Fässer</cell>
              <cell> Muscatnüsse </cell>
              <cell>Nr. 2, lagernd in Rotterdam.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>204</cell>
              <cell>Fässer</cell>
              <cell> Muscatnüsse </cell>
              <cell>Nr. 2, lagernd in Amsterdam.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>28</cell>
              <cell>Fässer</cell>
              <cell> Muscatnüsse </cell>
              <cell>Nr. 3, lagernd in Rotterdam.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>35</cell>
              <cell>Fässer</cell>
              <cell> Muscatnüsse </cell>
              <cell>Nr. 3, lagernd in Amsterdam.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>62</cell>
              <cell>Fässer</cell>
              <cell> Muscatnüsse </cell>
              <cell>Nr. 4, lagernd in Rotterdam.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>79</cell>
              <cell>Fässer</cell>
              <cell> Muscatnüsse </cell>
              <cell>Nr. 4, lagernd in Amsterdam.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>5</cell>
              <cell>Fässer</cell>
              <cell> Muscatblüthen </cell>
              <cell>A, lagernd in Amsterdam.</cell>
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            <row>
              <cell>12</cell>
              <cell>Fässer</cell>
              <cell> Muscatblüthen </cell>
              <cell>B, lagernd in Rotterdam.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>10</cell>
              <cell>Fässer</cell>
              <cell> Muscatblüthen </cell>
              <cell>B, lagernd in Amsterdam.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>45</cell>
              <cell>Fässer</cell>
              <cell> Muscatblüthen </cell>
              <cell>C, lagernd in Rotterdam.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>76</cell>
              <cell>Fässer</cell>
              <cell> Muscatblüthen </cell>
              <cell>C, lagernd in Amsterdam.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>137</cell>
              <cell>Fässer</cell>
              <cell> Muscatblüthen </cell>
              <cell>D, lagernd in Rotterdam.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>286</cell>
              <cell>Fässer</cell>
              <cell> Muscatblüthen </cell>
              <cell>D, lagernd in Amsterdam.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>39</cell>
              <cell>Fässer</cell>
              <cell> Muscatblüthen </cell>
              <cell>E, lagernd in Rotterdam.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>12</cell>
              <cell>Fässer</cell>
              <cell> Muscatblüthen </cell>
              <cell>Geriß und Staub lag. in Rotterd.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>9</cell>
              <cell>Fässer</cell>
              <cell> Muscatblüthen </cell>
              <cell>Geriß und Staub, lag. in Amsterd.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>199</cell>
              <cell>Fässer</cell>
              <cell> Amboina-Nelken </cell>
              <cell>Nr. 2, lagernd in Rotterdam.</cell>
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              <cell>276</cell>
              <cell>Fässer</cell>
              <cell> Amboina-Nelken </cell>
              <cell>Nr. 2, lagernd in Amsterdam.</cell>
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              <cell>81</cell>
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              <cell> Amboina-Nelken </cell>
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              <cell>130</cell>
              <cell>Fässer</cell>
              <cell> Amboina-Nelken </cell>
              <cell>Nr. 3, lagernd in Amsterdam.</cell>
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              <cell>1098/[?]</cell>
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              <cell> Java-Zimmet, </cell>
              <cell>lagernd in Rotterdam.</cell>
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              <cell>1045/[?]</cell>
              <cell> Bündel</cell>
              <cell> Java-Zimmet, </cell>
              <cell>lagernd in Amsterdam.</cell>
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              <cell>9/2</cell>
              <cell>Bündel</cell>
              <cell> Java-Zimmet, </cell>
              <cell>lagernd in Amsterdam.</cell>
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              <cell>Packen</cell>
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              <cell>Ballen</cell>
              <cell> Pfeffer, </cell>
              <cell>lagernd in Rotterdam.</cell>
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              <cell>Ballen</cell>
              <cell> Pfeffer, </cell>
              <cell>lagernd in Amsterdam.</cell>
            </row>
          </table>
          <p>Die Muscatnüsse, Muscatblüthe und Nelken werden in Partien von zwei Fässern                         verkauft, der Java-Zimmet und Pfeffer aber in Partien, wie sie durch die                         Notizen angewiesen werden sollen.</p>
          <p>Unter den oben angegebenen Quantitäten ist auch der noch unverkaufte Theil                         der in der Auktion vom 17. September zurückgehaltenen Partieen mit                         inbegriffen und gibt die Gesellschaft hiermit die Versicherung, daß sie vor                         dem ersten September 1849 keine anderen dergleichen Spezereien an den Markt                         bringen wird,</p>
          <p>Die Muster sind am Freitag, den 25. August d. J., zu bekommen; die Notizen                         und Verkaufsbedingungen werden zeitig ausgegeben.</p>
          <p>Amsterdam, 21. August 1848.</p>
          <p>Von der Oudermeulen, Präsident.</p>
          <p>Goudswaard, Direktor z. Z Sekretair.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Buchheimer Kirmeß.</p>
          <p>Vorläufige Anzeige.</p>
          <p>Am Sonntag den 10. d. Mts. und die nächstfolgenden Tage wird die Buchheimer                         Kirmeß stattfinden, welche ihren Ruf, gleichwie in den früheren Jahren, so                         auch in diesem Jahre wieder auf's glänzendste bewähren wird.</p>
          <p>Das bekannte größte Kaiserzelt, welches seines Gleichen wohl schwerlich                         aufzuweisen hat, ist wieder auf derselben Stelle erbaut und auf's neue und                         prachtvollste, besonders mit den Reichs- und Nationalfarben dekorirt.</p>
          <p>Freunde des ländlichen Vergnügens werden schon im Voraus auf den Genuß der                         weitberühmten &#x201E;Buchheimer Kirmeß&#x201C; aufmerksam gemacht, und zu deren                         Beiwohnung ergebenst eingeladen.</p>
          <p>Mülheim, den 1. September 1848.</p>
          <p>Joh. Hub. Breuer.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Eine einzelne Person sucht ein reinliches Frauenzimmer zur Verrichtung von                         Kommissionen und für die Reinlichkeit der Zimmer. Die Expedition gibt                         Auskunft.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Ein ganz erfahrner Tischlergeselle wird gesucht, Thieboldsgasse Nr. 94.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Es wünscht ein gut empfohlener gewandter junger Mann, der in einem                         bedeutenden Speditionshause gearbeitet und zuletzt die kommerzielle Leitung                         eines Mühlenfabrikanten-Geschäfts besorgt hat, baldigst ein neues                         Engagement. Die Expedition sagt wer.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Große Schoppen und große Portionen bei Louis Kertell, zum Deutschen                         Reichsverweser.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Weinverkauf.</p>
          <p>Alle Sorten Wein billig und gut, das Quart von 3 bis 25 Sgr. Der Anker von 3,                         4, 5, 6 bis zu 12 Thlr.</p>
          <p>Louis Kertell, große Neugasse Nr. 36.</p>
          <p>Zum Deutschen Reichsverweser.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Vertillgungsfutter gegen Mäuse, Ratten Schwaben und Wanzen ist zu haben                         Thurnmarkt Nr. 30 bei Wilh. Harffen.</p>
        </div>
      </div>
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        <p>Der Gerant: <hi rendition="#g">Korff</hi>.<lb/>
Druck von W. <hi rendition="#g">Dietz</hi>, unter Hutmacher Nr. 17.</p>
      </div>
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</TEI>
[0466/0004] vorgeht, daß selten mit einer solchen Wuth von der einen, mit solcher Hartnäckigkeit von der anderen Seite gekämpft worden, als in dieser 9stündigen Schlacht. Die Sikhs fochten wie Verzweifelte; an vielen Stellen war's ein Kampf Mann gegen Mann. Zwei Tage nach dem Siege schickten die Städte Sutschabad und Kote Abgesandte ins Lager und baten, daß britische Beamte an ihre Spitze gestellt werden möchten. Natürlich wurde ihre Bitte schnell erfüllt. Am 26. Juni drang Edwardes mit seinen Truppen bis in die Nähe von Multan vor, wo das Fort Secundrabad sofort attackirt wurde. Die Besatzung ließ es nicht zum Sturm kommen; sie ergab sich noch vor'm ersten Schuße. Am 28. Juni wurde Edwardes durch den aus der Insurrektion von Caschmir her bekannten Emaum-ud-deen mit 4000 Mann verstärkt. Am 1. Juli kam es zu einer neuen Schlacht, da der Feind sich nicht in Multan belagern lassen wollte, sondern aufs freie Feld herausrückte. Die Zahl desselben betrug höchstens 15,000 Mann. Beim Dorfe Sadusam begann das Treffen, in welchem der Mulradsch in Person kommandirte. Es dauerte 6 Stunden und endigte mit des letzteren Niederlage. Er zog sich nach Multan zurück, wo er sich unmöglich lange halten kann. — Die Handelsnachrichten aus Calcutta lauten ziemlich günstig. Es macht auf die Engländer starken Eindruck, daß die Amerikaner in vielen Fabrikaten mit den ihrigen aufs vortheilhafteste konkurriren, trotz dem daß in Amerika der Arbeitslohn bedeutend höher ist als in England. Die amerikanischen Fabrikate laufen aber durch ihre Güte den englischen den Vorrang ab. Belgien. * Brüssel, 26. August. In Nro. 117 des hiesigen Journals „La Nation“ befindet sich ein Artikel: „Der Pauperismus in Belgien“ überschrieben, dem wir folgende Stellen entlehnen: „Die unglückselige Wirkung der finanziellen und ökonomischen Gesetze auf die Arbeiter und Armen ist allzu reell, allzu mächtig, als daß wir uns nicht mit dem Nachweis der traurigen Folgen jener Gesetze, die von den bevorrechteten Klassen allein für alle Uebrigen gemacht werden, wiederholt beschäften sollten.“ „Wir haben das Gesetz von 1834 über die Getreide-Einfuhr als eine der Hauptursachen jener allmäligen Vertheuerung der nothwendigsten Lebensmittel bezeichnet, die so schwer auf den Arbeitern lastet. Vor 20 bis 25 Jahren kostete das Kilogramm Brod durchschnittlich 16-18 Centimen, und der metrische Centner Kartoffeln 3-4 Fr., während jetzt 30 Centimen für das Kilogramm Brod und 6-7 Fr. für 100 Kilogr. Kartoffeln als ein sehr niedriger Preis betrachtet werden. Vor 25 Jahren galt das halbe Kilogramm Fleisch 40-45 Centimen, jetzt 60-70 Cent.“ „Verdoppelte sich somit einerseits der Preis der nothwendigsten Lebensmittel, so stieg andrerseits der Arbeitslohn nur in sehr schwachem Verhältniß und seit zwei Jahren ist er sogar auf den früheren Satz und oft noch tiefer hinabgesunken. Der Landarbeiter bekam vor 25 Jahren täglich 75 Centimen (6 Sgr.) zur Winter- und 90 Cent. bis 1 Fr. zur Sommerzeit; gegenwärtig nicht mehr als 80-90 Centimen im Winter, 1 Fr. bis 1 Fr. 10 Cent. im Sommer. Während also der Brodpreis innerhalb 25 Jahren im Verhältniß von 3 zu 5 gestiegen ist, wuchs der Arbeitslohn nur im Verhältniß von 8 zu 9 oder höchstens von 9 zu 11. Der Arbeiter verdient mithin 1/[?] weniger als 1823. Schätzt man die Zahl der Arbeiter auf circa 700,000, wovon Jeder 360 Fr. jährlich verdient, oder Alle zusammen jährlich 252 Millionen Fr., so würde die nämliche Zahl Arbeiter im Jahr 1823 allerdings nur 224 Millionen Fr. verdient, dagegen aber auf Brod auch nur 102,200,000 Fr. ausgegeben haben, während sie jetzt, den täglichen Brodverbrauch zu 1/2 Kilogramm per Kopf und die Familie zu 5 Mitgliedern gerechnet, jährlich 153,300,000 Fr. dafür ausgeben muß. In diesem Punkte allein trifft die Masse der Arbeiter, trotz des scheinbaren Erhöhens des Arbeitslohns ein Jahresverlust von 23,100,000 Fr. Der Netto-Ertrag der menschlichen Arbeit hat demnach im enormen Verhältniß ab-, und der Nettogewinn des Grundbesitzers, der Ertrag der Grundrente eben so zum Vortheil der Grundeigenthümer zugenommen. Für dasselbe Ackerstück, für das man vor 25 Jahren 45 Franken Pacht zahlte, muß man jetzt 80 bis 90, und in Brabant 100 Franken zahlen. Jene 23 Millionen, die nach unserer obigen Berechnung von der arbeitenden Klasse jährlich mehr für Brod gezahlt werden müssen, fließen in die Geldkasten der Grundeigenthümer.“ Wir wollen uns hier auf die Bemerkung beschränken, daß wenn auch die Eingangszölle auf Getreide ganz aufgehoben würden und die Grundeigenthümer jene von den Arbeitern erhobenen 23 Mill. jährlich nicht mehr zu schlucken bekämen: die Arbeiter sich gleichwohl nicht um einen Deut besser stünden. Das zeigt sich in denjenigen Ländern, wo keine Getreidezölle erhoben werden; das sehen wir in England, welches die Kornzölle abgeschafft hat. Die Frage wegen der Getreidezölle geht zunächst nur die industriellen und kommerziellen Bourgeois an; die Abschaffung dieser Zölle ist ein Sieg der letztern über das Bodenmonopol, über die Grundeigenthümer. Wird das Brod wohlfeiler, so bringt es die Konkurrenz unter den Arbeitern mit sich, daß ihr Lohn fällt, daß aber die Bourgeoisie den Profit in die Tasche steckt. S Antwerpen, 31. August. Belgien, das Land ohne Revolution hat seinen Fluch auf der Stirne geschrieben, der heißt der flandrische Pauperismus. Aber jetzt trägt es einen doppelten Fluch, durch die Verurtheilung von Männern, die nicht gerade eine Revolution gemacht haben, die aber doch eine Revolution hätten machen können, die revolutionär gesinnt waren, wie es jeder Mann werden muß, bei dem Anblick dieser ehmals so blühenden Länder, welche seufzen unter dem Drucke konstitutioneller Freiheiten! Ich habe absichtlich den Hergang des ganzen Prozesses abgebrochen. So erbärmlich, so kleinlich schien mir die ganze Geschichte; so ekelhaft kam mir das ganze Requisitorium vor und so klar erwiesen die Schuldlosigkeit aller dieser Männer. Denn die größte Schuld aller derjenigen, die nicht im geringsten mit dem Kinderspiele von Risquons-tout in Verbindung standen, war eben ihre demokratische Denkungsart. Was thut die belgische Regierung? Sie bringt die Geschichte vor die Jury von Antwerpen mit der sie Alles machen kann was sie will, eine Jury die nicht einmal der französischen Sprache kundig ist. Sie suchte sich die Männer aus, welche sie unbarmherzig zu zerschmettern gedachte, wie Spilthoorn, Perrin, Mathieu und Tedesco, und läßt sie von vornherein mit absoluter Stimmenmehrheit für schuldig erklären, während Delestreé, Mellinet, Derudder und Ballin mit einer Stimmenmehrheit von 7 gegen 5 verurtheilt wurden, sodaß das Gericht noch zu entscheiden hatte. Warum diese Sonderung? War etwa die Jury fähig, die Unterscheidung zu machen? Nein; man hatte nothwendig Mellinet zu schonen, der Antwerpen gerettet und zu populär in Belgien war, als daß man ihn verurtheilen konnte. Ihn von der Jury allein freisprechen zu lassen, hätte den Anschein der Partheilichkeit gehabt und so hatte Bavay, der wirklich zu sehr flämisch, zu sehr bornirt ist, als daß man ihn verrucht nennen kann, heimlich mit der Jury abgesprochen, den General Mellinet mit andern weniger Belasteten zusammenzustellen um durch eine Schuldigerklärung von 7 gegen 5 die Entscheidung dem Gerichte zu überlassen. Was thut das Gericht: es spricht Millinet frei, und alle übrigen verurtheilt es zum Tod: 15 an der Zahl, von denen die meisten wie Tedesco, Ballin u. s. w. gar nicht aus Brüssel oder Lüttich herausgekommen sind. Also 18 Sitzungstage hatte dieser jämmerliche Prozeß eingenommen, der da endet mit der Verurtheilung zum Tode von 15 Demokraten. Dieses kleine Belgien, das am 27. Februar deshalb seine Krone behielt, weil der Demokarat Jottrand, als Leopold sie feil bot, keinen Groschen dafür geben wollte, hat aus bloßer Bornirtheit die Frechheit politische Männer zum Tode zu verurtheilen, im Augenblick, wo seine eigene Politik in Gefahr steht den Hals zu zerbrechen. Bavay, daran ist deine Dummheit schuld! Die Namen der 15 zum Tode verurtheilt sind: Spilthoorn, Delestreé, Perrin, Mathieu, Derudder, Ballin, Tedesco, Carnel, Guelton, Jouannin, Calonne, Clanwells, Baetn, Ronkel, Coopmans, Bourgeois, und Declerq. Die übrigen 15 sind freigesprochen. Nachtrag. Frankfurt, 30. August. Bei der Wahl zum ersten Vicepräsidenten der Nationalversammlung erhielt von 435 Stimmen v. Soiron 284, v. Hermann aus München 141, H. Simon aus Breslau 3, R. Blum 2, Brentano 1, v. Schrenck 1, Riesser 1, Grävell 1, v. Radowitz 1 Stimme. Eine Anzahl Mitglieder der Linken reichte gegen v. Soiron's Wahl eine Verwahrung ein. An der Wahl des zweiten Vicepräsidenten nahmen 417 Mitglieder Theil. Hiervon stimmten für v. Hermann aus München 270, Simon aus Breslau 108, v. Radowitz 15, R. Blum 2, Schüler aus Jena 2, Sepp 1, Riesser 3, Simson von Königsberg 13, v. Soiron 1, Kotschy 1. (Fr. J.) Herr Karl Grün. Auf die in der Beilage zu Nr. 243 der Kölnischen Zeitung enthaltene Erklärung des Hrn. Karl Grün, erklärt es die unterzeichnete Expedition für eine grobe Unwahrheit, daß das betreffende Inserat von der „Neuen Rheinischen Zeitung“ nicht gegeben worden sei. Die Erklärung des Hrn. Grün ist in der Beilage zu Nr. 85 der „Neuen Rheinischen Zeitung“ abgedruckt und bereits von Hrn. Lassalle in Nr. 90 erwidert worden. Köln, 1 September 1848. Die Expedition der Neuen Rheinischen Zeitung. Handels-Nachrichten. _ Schifffahrts-Anzeige. Köln, 1. September 1848. Angekommen: D. Hogewegh von Amsterdam mit 3272 Ctr. H Huber von Kannstadt. Abgefahren: Pet. Schoen nach dem Obermain. A. Meyer nach Duisburg. Fr Elbert nach Mannheim. In Ladung: Nach Antwerpen P. Verschur. Nach Ruhrort bis Emmerich W. Pesch. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr L. Ducoffre. Nach Andernach u Neuwied A. Boecking und M. Wiebel Nach Koblenz, der Mosel und der Saar D. Schlaegel. Nach der Mosel, und Trier und der Saar N. Pisbach Nach Bingen A. Hartmann. Nach Mainz Ph. Kimpel Nach dem Niedermain Seb. Schulz. Nach dem Mittel- und Obermain Seb. Schön Nach Worms und Mannheim J. Wiemer. Nach Heilbronn H. Müßig. Nach Kannstadt und Stuttgardt L. Klee. Ferner nach Rotterdam Capt Kamps Köln Nr. 32 nach Amstsrdam Capt Kalfs Köln Nr. 1. Rheinhöhe am 30. Aug. 7′ 1″. Civilstand der Stadt Köln. Geburten. Den 29. Heinr. S. v. Gerh Schlösser, Tagl. Löbrg. — Maria Ther. Agnes, T. v Joh. Michel Eckardt, Sattler und Wagenfabrikant, Schilderg. — Agnes, T v. Franz Kiersch, Schuhm. Sassenhof. Maria Helena, T. v. dem verstorb. Adolph Nolden, Tagl. Kühgasse. — Joh. Jakob, S. v Joh. Heinr. Buchmeyer, Cigarrenm. Kunibertskloster. — Joh., S. v. Wilh. Junker, Schiffbauer, Butterm. — Joh., S. v. Steph. Schmahl, Korbmacher, Spulmannsgasse. Sterbefälle. Den 29. Cath. Fahnenstichs, 62 J. alt, unverh. Brand. — Adelh. Joseph. Werner, 16 J. alt unverh. Weberstr. — Lamb. Hamers, Kunstreuter, 26 J. alt, unverh. Trankg. — Jos. Hoegel, 14 M. alt, Qutrinstr. — Aloys Schreiner, 1 1/2 M. alt, Holzm. — Heinr. Lang, 2 J 4 M. alt, kl. Neug. Bekanntmachung. Die Lieferung von circa 1[?],000 Scheffeln Gerits für die Armen der Stadt Köln soll während der Wintermonate Dezember 1848. Januar, Februar und März 1849 in unbestimmten Quantitaten an möglichst viele hiesige Gerißhandlungen in der Art vergeben werden, daß die Armen gegen Abgabe der ihnen eingehändigten Gerißbriefchen das darin bestimmte Quantum Geriß in einer ihnen beliebigen Gerißhütte in Empfang nehmen und die Lieferanten am Schlusse eines jeden Lieferungs-Monates die eingelosten Briefchen zu dem darin ausgedrückten Geldbetrage bei der Armen-Verwaltung zur Liquidation bringen können. Demgemäß werden die sammtlichen hiesigen Gerißhüttenbesitzer eingeladen am Montag, den 4. September etc., Nachmittags 3 Uhr, persönlich in der Sitzung der Armen-Verwaltung, Abth. II. und III, Cäcilienstraße hierselbst zu erscheinen, um von den desfallsigen Bedingungen Kenntniß zu nehmen, und sich in Betreff der Uebernahme dieser Lieferung der Armen-Verwaltung gegenüber protokollarisch zu verpflichten. Koln, den 23. August 1848. Die Armen-Verwaltung II. und III. Abth. Die Eröffnung meiner neuen Restauration zum Weichser-Hofe zeige ich hiermit ergebenst an und werde mich mit vorzüglichem ächten bayerischen Lagerbier, gutem Moselwein, die große Flasche à 2 1/2 Sgr. und prompter freundlicher Bedienung zu empfehlen suchen. Wilhelm Kindeler an dem ehemaligen Weichser-Hofe Weberstraße Nr. 1. Eine Weste ist gefunden worden, zurückzuerhalten Filzengasse Nr. 20. Neue Rheinische Zeitung. Mit Bezugnahme auf § 6 des Statuts der „Neuen Rheinischen Zeitungsgesellschaft“ fordern wir diejenigen unserer Aktionäre, welche die bereits ausgeschriebenen Ratenzahlungen von 40 pCt. noch nicht vollständig eingezahlt haben, hiermit auf, den Rest dieser 40 pCt in der Expedition der Zeitung, unter Hutmacher Nr. 17, unverzüglich abzutragen, und zwar die in Köln wohnenden Aktionäre bis zum 1. September, die auswärtigen bis zum 5. September, widrigenfalls wir die im bezogenen Paragraphen des Statuts ausgesprochenen Strafbestimmungen in Kraft setzen und die Renitenten der bereits geleisteten Zahlungen für verlustig erklären werden; Alles unbeschadet der weiteren Maßregeln zur Wahrung der Rechte der Gesellschaft. Köln, 29. August 1848. Die Geranten der Neuen Rheinischen Zeitungsgesellschaft: H. Korff. St. Naut. L. Schulz. Die Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt versichert alle Mobilar- und Immobilar-Güter, auch Fruchthaufen auf freiem Felde, so wie die Waaren auf der Reise begriffen zu den der Gefahr angemessenen billigst gest llten Prämien-Sätzen. Meine Herren Hülfsagenten, die dem verehrlichen Publikum bereits bekannt, sind stets bereit, Anträge entgegen zu nehmen, um mir solche zur Ausfertigung der Policen einzusenden und über die Bedingungen genügende Auskunft zu ertheilen. Alle Versicherungen bis zu sehr bedeutenden Summen werden durch mich in Vollmacht und im Namen der Anstalt sofort gezeichnet und sind von dem Augenblicke an, wo die Prämie gegen Aushändigung der Police bezahlt ist, in Obligo für die Anstalt. Köln, im August 1848. Der General-Agent der Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt für die Regierungs-Bezirke Köln und Koblenz. Mainone. Städtische Leih-Anstalt. Mit Allerhöchster Genehmigung ist der bisherige Zinsfuß von 12 1/2 auf 10 pCt. ermäßigt worden. Es wird diese Maßnahme mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß der Zinssatz von 10 pCt. mit dem 1. September d. J. für die von da ab zum Versatz kommenden Pfänder in Anwendung kommen soll. Köln, den 17. August 1848. Die Armen-Verwaltung 2. Abth. Niederländische Handels-Gesellschaft. Die Direktion macht bekannt, daß sie Zu Amsterdam am Dienstag, den 26. September 1848, Mittags um 12 Uhr, in dem Lokal, genannt „de Zwaan“ auf dem Nieuwendyk, verkaufen wird: 44868 Bündel Stuhlrohr (Bindrotting), lagernd zu Amsterdam. 39706 Bündel Stuhlrohr (Bindrotting), lagernd zu Rotterdam, durch verschiedene Schiffe direkt von Java angebracht. Dieser Verkauf geschieht in Partieen, wie sie durch die Notizen angewiesen werden sollen, und mit Stillstand bis Mitte Februar 1849. Die Notizen, wodurch die näheren Verkaufsbedingungen mitgetheilt werden sollen, werden zeitig ausgegeben. Amsterdam, 21. August 1848. Van der Oudermeulen, Präsident. Goudswaard, Direkt., z. Z. Sekretär. Niederländische Handels-Gesellschaft. Die Direktion macht bekannt, daß die Spezerei-Auktion der Gesellschaft für 1848, welche zu Rotterdam am Dienstag, den 3. Oktober, dieses Jahres, abgehalten werden soll, aus folgende Quantitäten bestehen wird: 501 Fässer Muscatnüsse Nr. 1, lagernd in Rotterdam. 674 Fässer Muscatnüsse Nr. 1, lagernd in Amsterdam. 42 Fässer Muscatnüsse Nr. IX., lagernd in Rotterdam. 33 Fässer Muscatnüsse Nr. IX., lagernd in Amsterdam. 120 Fässer Muscatnüsse Nr. 2, lagernd in Rotterdam. 204 Fässer Muscatnüsse Nr. 2, lagernd in Amsterdam. 28 Fässer Muscatnüsse Nr. 3, lagernd in Rotterdam. 35 Fässer Muscatnüsse Nr. 3, lagernd in Amsterdam. 62 Fässer Muscatnüsse Nr. 4, lagernd in Rotterdam. 79 Fässer Muscatnüsse Nr. 4, lagernd in Amsterdam. 5 Fässer Muscatblüthen A, lagernd in Amsterdam. 12 Fässer Muscatblüthen B, lagernd in Rotterdam. 10 Fässer Muscatblüthen B, lagernd in Amsterdam. 45 Fässer Muscatblüthen C, lagernd in Rotterdam. 76 Fässer Muscatblüthen C, lagernd in Amsterdam. 137 Fässer Muscatblüthen D, lagernd in Rotterdam. 286 Fässer Muscatblüthen D, lagernd in Amsterdam. 39 Fässer Muscatblüthen E, lagernd in Rotterdam. 12 Fässer Muscatblüthen Geriß und Staub lag. in Rotterd. 9 Fässer Muscatblüthen Geriß und Staub, lag. in Amsterd. 199 Fässer Amboina-Nelken Nr. 2, lagernd in Rotterdam. 276 Fässer Amboina-Nelken Nr. 2, lagernd in Amsterdam. 81 Fässer Amboina-Nelken Nr. 3, lagernd in Rotterdam. 130 Fässer Amboina-Nelken Nr. 3, lagernd in Amsterdam. 1098/[?] Bündel Java-Zimmet, lagernd in Rotterdam. 1045/[?] Bündel Java-Zimmet, lagernd in Amsterdam. 9/2 Bündel Java-Zimmet, lagernd in Amsterdam. 81 Packen Java-Zimmet, lagernd in Amsterdam. 1148 Ballen Pfeffer, lagernd in Rotterdam. 2929 Ballen Pfeffer, lagernd in Amsterdam. Die Muscatnüsse, Muscatblüthe und Nelken werden in Partien von zwei Fässern verkauft, der Java-Zimmet und Pfeffer aber in Partien, wie sie durch die Notizen angewiesen werden sollen. Unter den oben angegebenen Quantitäten ist auch der noch unverkaufte Theil der in der Auktion vom 17. September zurückgehaltenen Partieen mit inbegriffen und gibt die Gesellschaft hiermit die Versicherung, daß sie vor dem ersten September 1849 keine anderen dergleichen Spezereien an den Markt bringen wird, Die Muster sind am Freitag, den 25. August d. J., zu bekommen; die Notizen und Verkaufsbedingungen werden zeitig ausgegeben. Amsterdam, 21. August 1848. Von der Oudermeulen, Präsident. Goudswaard, Direktor z. Z Sekretair. Buchheimer Kirmeß. Vorläufige Anzeige. Am Sonntag den 10. d. Mts. und die nächstfolgenden Tage wird die Buchheimer Kirmeß stattfinden, welche ihren Ruf, gleichwie in den früheren Jahren, so auch in diesem Jahre wieder auf's glänzendste bewähren wird. Das bekannte größte Kaiserzelt, welches seines Gleichen wohl schwerlich aufzuweisen hat, ist wieder auf derselben Stelle erbaut und auf's neue und prachtvollste, besonders mit den Reichs- und Nationalfarben dekorirt. Freunde des ländlichen Vergnügens werden schon im Voraus auf den Genuß der weitberühmten „Buchheimer Kirmeß“ aufmerksam gemacht, und zu deren Beiwohnung ergebenst eingeladen. Mülheim, den 1. September 1848. Joh. Hub. Breuer. Eine einzelne Person sucht ein reinliches Frauenzimmer zur Verrichtung von Kommissionen und für die Reinlichkeit der Zimmer. Die Expedition gibt Auskunft. Ein ganz erfahrner Tischlergeselle wird gesucht, Thieboldsgasse Nr. 94. Es wünscht ein gut empfohlener gewandter junger Mann, der in einem bedeutenden Speditionshause gearbeitet und zuletzt die kommerzielle Leitung eines Mühlenfabrikanten-Geschäfts besorgt hat, baldigst ein neues Engagement. Die Expedition sagt wer. Große Schoppen und große Portionen bei Louis Kertell, zum Deutschen Reichsverweser. Weinverkauf. Alle Sorten Wein billig und gut, das Quart von 3 bis 25 Sgr. Der Anker von 3, 4, 5, 6 bis zu 12 Thlr. Louis Kertell, große Neugasse Nr. 36. Zum Deutschen Reichsverweser. Vertillgungsfutter gegen Mäuse, Ratten Schwaben und Wanzen ist zu haben Thurnmarkt Nr. 30 bei Wilh. Harffen. Der Gerant: Korff. Druck von W. Dietz, unter Hutmacher Nr. 17.

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 92. Köln, 2. September 1848, S. 0466. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz092_1848/4>, abgerufen am 16.04.2024.