Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Neue Rheinische Zeitung. Nr. 11, Köln, 11. Juni 1848. Beilage.

Bild:
erste Seite
letzte Seite
Beilage zu Nr. 11 der Neuen Rhein. Zeitung.
Sonntag, 11. Juni 1848.
Aus Ostfriesland, 3. Juni 1848.

Die ostfriesischen Landstände haben in ihrer Ansprache an die deutsche Reichsversammlung zu Frankfurt a. M. vom 18. Mai d. J., sich einstimmig für das Princip der Volkssouveränität und der Oberherrlichkeit des deutscheu Parlaments über alle Einzelregierungen und Stände in Deutschland, so wie sonst auch durch überwiegende Majorität für das Einkammersystem ausgesprochen und eine Commission zur Revision der ostfriesischen Verfassungsurkunde und Ausarbeitung einer neuen Verfassungsurkunde auf Grund des Ein-Curiensystems statt des bisherigen Drei-Curiensystems niedergesetzt. Desto mehr Sensation mußte es in Ostfriesland erregen, als von Ministern und Ständen in Hannover das Princip der Volkssouveränität und der Oberherrlichkeit des deutschen Parlaments zu Frankfurt bestritten und das den Ostfriesen so verhaßte Zwei-Kammersystem durchgeführt wurde. Deshalb wurde auf den 23. Mai d. J. eine allgemeine ostfriesische Volksversammlung nach Eschen bei Aurich ausgeschrieben, worin Volksmänner aus allen Theilen Ostfrieslands zahlreich erschienen und sich fast einstimmig über folgende Punkte vereinigte:

1) Daß man das in Hannover angegriffene Princip der Volkssouveränität und die Obergewalt der deutschen Reichsversammlung in Frankfurt a. M. über alle Regierungen und Stände einzelner Staaten in Deutschland, der hannoverschen Regierung gegenüber, unumwunden aussprechen und Ministerium und Stände in Hannover wegen ihrer anscheinend sonderbündlerischen Bestrebungen vor ganz Deutschland verantwortlich machen, auch ihnen offen zu erkennen geben wolle, daß man kein Vertrauen mehr zu ihnen habe;

2) daß man den jetzigen hannoverschen Ständen die Befugniß gänzlich bestreite eine neue Verfassung für das Königreich zu machen oder auch die alte rechtsungültige von 1840 auszuflicken, wie sie es jetzt, trotz aller Protestationen des Landes und der Abmahnung des Fünfziger-Ausschusses dennoch zu thun gewagt hätten; daß man vielmehr auf sofortige Auflösung der jetzigen Stände und Zusammenberufung einer constituirenden Versammlung für das Königreich, die jedoch erst nach Feststellung der deutschen Reichs-Verfassung zusammen treten dürfe, bestehen müsse;

3) daß man bei der künftigen Landes-Verfassung für Hannover eine wahre Volksvertretung, mithin ein Einkammersystem verlange;

4) daß man über den ersten Punkt in einer an das Gesammtministerium und die Stände-Versammlung zu Hannover zu richtenden energischen Eingabe sich erklären und von dieser Eingabe der deutschen Reichsversammlung zu Frankfurt a. M. Kenntniß geben, über den zweiten und dritten Punkt aber eine Beschwerde an die Reichsversammlung zu Frankfurt a. M richten und dadurch einen Befehl an die hannoversche Regierung zum Abstand von aller Verfassungsgebung und Abänderung mit den jetzigen dazu incompetenten Ständen erwirken wolle.

In diesem Sinne sind darauf die betreffenden Eingaben entworfen und dieselben werden mit zahlreichen Unterschriften von Einwohnern aus allen Theilen Ostfrieslands bedeckt, ehestens an ihre Bestimmung abgeben.

(W. Z.)
Frankfurt, 7. Juni. (13. Sitzung der constituirenden Nationalversammlung.)

Nach Verlesung des Protokolls erbat Venedey das Wort, um zu erklären, daß er in der vorigen Sitzung mit den Worten: es ist noch nicht aller Tage Abend, keine Drohung, sondern bloß die geschichtliche Lehre habe aussprechen wollen, daß eine Majorität auch einmal Minorität werden könne und daher sich hüten solle, die Minorität zu unterdrücken. Der Präsident erklärte, nach dieser Erläuterung nehme er gern denRuf zur Ordnung zurück. Sodann zeigte der Präsident an, daß der Prioritätsausschuß bis jetzt 72 Anträge und 46 Petitionen an die bereits bestehenden Ausschüsse verwiesen habe. Welcker wünscht Beschleunigung des Drucks der Protokolle; es sey traurig, daß so viele unwahre Berichte über die Verhandlungen verbreitet, und keine einzige ächte Quelle für letztere verhanden sey. Wigard: die Schuld der bisherigen Verzögerung liege bloß darin, daß die Verträge mit den Druckern noch nicht abgeschlossen gewesen. Jeitteles dringt auf möglichste Correctheit des Drucks. Jaup beantragt, daß der internationale Ausschuß ermächtigt werde, über die in seine Arbeiten einschlagenden Thatsachen und Verhältnisse, da, wo es geeignet erscheinen mag, belehrende Auskunft sich zu verschaffen. (Diese Ermächtigung wurde im Verlauf der Sitzung von der Versammlung einstimmig ertheilt.) Ziegert will einen Antrag auf Niedersetzung eines Ausschusses von 30 Mitgliedern für ein deutsches bürgerliches und Strafrecht als dringend sogleich begründen; derselbe wird jedoch vorerst an den Prioritätsausschuß verwiesen. Da keine Ausschußanträge vorlagen, war die Tagesordnung erschöpft. Freudentheil ergreift das Wort, erwähnt des Umstandes, daß die Beamten und sonstigen angesehenen Einwoh- von Hadersleben durch das Einrücken der Dänen zur Flucht genöthigt worden seyen, und knüpft daran den Antrag: die Nationalversammlung wolle den Bundestag auffordern, unvorzüglich die nöthigen Maßregeln zu ergreifen, um während der Dauer des Kriegs und der Friedensunterhandlungen die Einwohner von Schleswig gegen feindliche Einfälle zu schützen. Der Präsident bemerkt, es seyen ihm auch viele Petitionen in gleichem Sinne zugekommen; da aber der Bericht des Ausschusses über diesen Gegenstand morgen erstattet werden solle, so dürfte die Berathung überhaupt bis dahin zu verschieden seyn. Freudenreich kündigt gleichzeitig Proteste einer großen Anzahl Hannoveraner gegen jeden Partikularismus an, und erklärt, daß sie Deutsche seyn und bleiben wollen (Beifall). Schüler aus Jena stellt im Namen von 23 Mitgliedern den Antrag: Von der Bundesversammlung schleunige Vorlage der Acten und Verhandlungen über den Krieg mit Dänemark, so wie über die Ursachen der letzten traurigen Ereignisse und der rückgängigen Bewegung der deutschen Bundestruppen zu verlangen, damit die Nationalversammlung die Sache prüfen und weitere Maßregeln beschließen könne. Auch dieser Antrag wird zur morgenden Berathung verwiesen. Eine Adresse Joachim Lelewel's an die Nationalversammlung wird verlesen und der Druck derselben beschlossen. v. Auerswald verliest eine Erklärung des preußischen Ministers v. Arnim in Betreff der von Rob. Blum in der Sitzung vom 27. v. M. nach der Mittheilung eines Diplomaten angeführten Thatsache, daß die preuß. Regierung den übrigen deutschen Regierungen den Rath gegeben, möglichst viele Landtage als Gegengewicht der const. Versammlung einzuberufen. Der Minister erklärt, die preuß. Regierung habe niemals irgend einer Regierung einen Rath gegeben, der dahin zielen könnte, die Nationalversammlung in Frankfurt zu paralysiren oder zu schwächen. Sie weise die Beschuldigung eines Verraths an der deutschen Sache als verläumderisch zurück und fordere zum Beweis der Thatsache auf. Blum erwidert: er habe die angegebenen Ausdrücke nicht gebraucht. Durch die eben vernommene Erklärung sey übrigens die Sache um keinen Schritt weiter geführt, vielmehr nur die Privatmittheilung eines Ministers der Privatmittheilung eines andern Ministers entgegengestellt. Er schlägt der Versammlung vor, sie möge von den betreffenden beiden Ministerien die Akten einfordern. Abg. v. Vinke: wenn man einen preuß. Minister verdächtige, so sollte auch der Name des anderen Ministers, von dem die Angabe herrühre, genannt werden. Es liege hier keine Privatmittheilung, sondern die offizielle Erklärung eines verantwortlichen konstitutionellen Ministers der Krone Preußen vor; Blum's Sache sey es, die Aktenstücke vorzubringen. Blum: Was von einem Minister einem einzelnen Mitgliede dieser Versammlung mitgetheilt werde, sey Privatmittheilung; die Nationalversammlung verhandle durch ihren Präsidenten, nicht durch einzelne Mitglieder. Uebrigens möge seine (Blum's) damalige Aeußerung hier nochmals verlesen werden. Die weitere Verhandlung dieser Sache wurde auf morgen vertagt. Glaß stellt, unter Hinweisung auf das heute vertheilte Programm zu dem Sclavenkongresse in Prag den Antrag: den Ausschuß für die provis. Centralgewalt zu schleuniger Berichterstattung aufzufordern. Durch jenes Programm sey der Einheit Deutschlands und den Beschlüssen dieser Versammlung der Fehdehandschuh hingeworfen worden. Es könne nöthig werden, einen Theil der an der Westgränze aufgestellten Streikräfte gegen Böhmen hin aufzustellen, um unseren Beschlüssen Kraft zu geben und den separatistischen Bestrebungen mit dem Schwert entgegenzutreten. v. Lindenau bemerkt, die Kommission sei bereits seit drei Tagen mit ihrer Aufgabe beschäftigt, sie werde heute Abend ihre letzte Sitzung halten und dann sofort Bericht erstatten. Ostendorf führt an: bereits solle auf dem Slavenkongreß beschlossen worden sein, zwei Deputirte nach Paris zu senden, um von der dortigen Nationalversammlung die böhmische Nationalität garantiren zu lassen. Er erneuert seinen Antrag auf Niedersetzung einer besondern Kommission zur Prüfung der Verhältnisse in den slavisch-deutschen Ländern. Der Präsident: dieser Antrag sei gestern bereits verworfen worden; übrigens habe der Wahlausschuß in dieser Beziehung eine allgemeine Vollmacht erhalten. Schilling und Wießner machen geltend, daß seit gestern die Sache eine andere Gestalt gewonnen habe. "Gestern, sagt Wießner, wußten wir noch nicht, daß die Integrität Deutschlands gefährdet sey, daß man ein seit Jahrhunderten deutsches Land von Deutschland loßreißen wolle. Man hat von der Majestät dieser Versammlung gesprochen; wohlan, zeigen wir uns majestätisch; sprechen wir es aus, daß kein Fuß breit deutscher Erde verloren gehen darf. Unterstützen Sie die österreichische Regierung in ihrer bedrängten Lage. Die Polen in Posen bereiten eine neue Schilderhebung; wenn wir auf der einen Seite keine Kraft zeigen, werden wir auf der andern Seite unsre Feinde ermuthigen. Reiter aus Prag kommt auf seinen frühern Antrag zurück, das deutsche Bundesgebiet für unverletzlich und jeden Angriff auf dasselbe für Landesverrdth zu erklären. Venedey ist gegen eine solche Erklärung, weil die Unverletzlichkeit des Bundesgebiets nicht einmal in Frage gestellt werden dürfe. Graf Wartensleben glaubt nicht an eine Einigung der Slaven. Nauwerk: Man solle die österreichische Regierung unterstützen, aber auch gegen ihre auswärtigen Thorheiten protestiren. (Ruf zur Ordnung!). Präsident ermahnt, beleidigende Ausdrücke zu vermeiden (!). Nauwerk: Der Ausdruck Thorheit sei nicht beleidigend; wäre er es, so würde er ihn zurücknehmen. Es sey eine Ungerechtigkeit, wenn Oesterreich Italien bekriege. Die italienische Nation habe ein Recht, frei zu sein. Ruge: die Territorial- und Nationalitätsfrage gehöre der despotischen Zeit an; alle Völker müßten sich möglichst frei konstituiren und unter sich verbrüdern dürfen. Er stimmt für einen Ausschuß, aber um die Verbrüderung mit den Slaven einzuleiten. Deutschland könne sich nicht in Kriege stürzen, um andere Völker zu unterjochen; die Versammlung in der Paulskirche sey gekommen, um Freiheit zu gründen, nicht sie zu stürzen. Adg. v. Mühlfeld: Das Programm des provisorischen Comite in Prag sey noch nicht vom Kongresse angenommen. Hartmann: Deutschland habe die Pflicht, die Slaven nicht in Böhmen festen Fuß fassen zu lassen, es sey also eine Kriegs-, keine Nationalitätsfrage. Neuwald: Wenn Oesterreich eine freie Verfassung habe, würden alle Provinzen sich ihm gerne wieder anschließen; es werde auch mächtiger sein in seiner freien Gestalt. Die österreichische Regierung meint es ehrlich; aber ein böser Dämon dränge sich zwischen Regierung und Volk; er habe den Kaiser zur Entferung von Wien verleitet und suche die Provinzen zu entzweien. Wien habe der Reaktion im Lapidarstyl mit Pflastersteinen geantwortet. Das slavische Parlament sei übrigens nicht gewählt, sondern einzelne Leute seien nach Gutdünken hingegangen. Eine direkte Antwort hält der Redner deßhalb mit der Würde der Nationalversammlung nicht verträglich; wohl aber möge der Ausschuß die nöthigen Einleitungen treffen. Ghiskra: Das Central-Komite sei der Ausfluß der Meinungen, die alle Slaven beseelten; die Bewegung sei bereits im März vorbereitet gewesen, und durch die Beschlüsse der deutschen Nationalversammlung zu Gunsten der Einheit Deutschlands nur zur Reife gebracht worden. Der Kongreß werde Das beschließen, was das Komite vorgeschlagen habe. Die österreichische Regierung verdiene Unterstützung, weil sie die deutsche Bewegung endlich ergriffen habe. Das Ministerium habe anfangs allerdings mit den Slaven geliebäugelt; jetzt aber erkenne es die Zeit, und sehe ein, daß das deutsche Element in Oesterreich verloren wäre, wenn das slavische Prinzip zur Herrschaft gelangte. Zeigen wir, (äußert der Redner schließlich) dem deutschen wie dem slavischen Element, daß wir das deutsche Element nicht verkümmern lassen, und die czechische Bewegung wird vergehen. Zeigen wir gegenüber dem Protest der Slaven gegen die Wahlen zum deutschen Parlament, daß wir solchen Protesten nicht bloß mit dem Wort, sondern auch mit dem Schwert entgegenzutreten bereit sind. Würth von Wien wünscht, daß in den Ausschluß nur Männer gewählt werden, die mit den Verhältnissen vertraut sind, und daß man alles Provocirende gegen die Slaven vermeide. Reiter's Antrag in Betreff der Unverletzlichkeit des Bundesgebiets (s. oben) wurde nicht zur Abstimmung gebracht, dagegen die Niedersetzung eines Ausschusses "zur Begutachtung der österreichisch-slavischen Frage, soweit es sich von deutschen Bundesländern handelt," beschlossen.

Von Viersen ist nachstehende Adesse an die Nationalversammlung in Berlin abgegangen:

Hohe Versammlung!

Wir hatten eine hohe Achtung vor unserm Staatsministerium. Diese Achtung gebot uns Stillschweigen, obgleich wir mehrere Schritte dieses Ministeriums nicht billigen konnten; wir glaubten Schweigen beobachten zu dürfen, weil wir diese Schritte, das Bedürfniß der baldigen Abänderung in sich tragend, als nur vorübergehend ansahen.

Jetzt aber hat der Entwurf zu einer preußischen Verfassung, unsern Vertretern in Berlin vorgelegt, uns mit Verwunderung und tiefem Schmerz erfüllt, mit Verwunderung, weil wir an dem Ministerium Camphausen durch diesen Entwurf, sowohl in Bezug auf dessen Fähigkeit als auf dessen guten Willen, irre wurden; mit Schmerz, weil der Entwurf den gerechten Erwartungen des Volks nicht entspricht, und weil er, zur Geltung gebracht, in seinen Folgen für Preußens Volk verderbenbringend sein würde.

Aus Vorgesagtem, wie auch daraus, daß uns ein einiges, mächtiges, freies Deutschland über Alles geht, daß wir in diesem einigen Deutschland ein glückliches, in seinen Rechtsverhältnissen unerschütterliches Preußen wollen, werden nachstehende Anträge gerechtfertigt erscheinen:

1) An der Spitze der preußischen Verfassung sei es klar und deutlich ausgedrückt, daß alle aus der jetzigen Berathung sich ergebenden Verfassungsgesetze nur in sofern Geltung behalten, als sie mit den Beschlüssen der deutschen Nationalversammlung zusammen fallen, und daß alle Abweichungen durch die nächste Landesvertretung mit jenen Frankfurter Beschlüssen in Harmonie zu bringen sind.

2) Die Verfassung selbst bestimme, in welchen Fällen und unter welchen Formen ein Staatsbürger verhaftet oder gewaltsam in eine Wohnung eingedrungen werden kann.

3) Der Einfluß der Staatsgewalt bei Besetzung geistlicher Aemter, sowie die Berufung an die weltliche Gewalt in geistlichen Sachen falle weg, die landesherrlichen Patronate seien aufgehoben; der Verkehr der Geistlichen mit ihren Ober-Untergebenen sei von aller Beschränkung frei; die verschiedenen Kirchen werden als selbstständige Rechtssubjekte anerkannt, mit der Befugniß, Güter zu erwerben, zu verwalten und zu veräußern.

4) Der Unterricht sei frei, und nur der öffentliche Unterricht, welcher auf Kosten des Staats zu ertheilen ist, durch besondere Gesetze geregelt.

5) Die Preßvergehen werden ausschließlich durch die Geschworenen beurtheilt.

6) Alle im Verfassungsentwurfe, aufgestellten Beschränkungen des unbedingten Petitions-Versammlungs- und Associationsrechtes fallen gänzlich weg.

7) Das Briefgeheimniß sei ohne Ausnahme unverletzlich.

8) Die gerichtliche Verfolgung der Beamten werde an keine Autorisation gebunden, und die Beschlüsse der Verwaltungsbehörden haben nur in sofern Geltung, als sie mit den Gesetzen übereinstimmen.

9) Wir verlangen Eine Kammer, ganz vom Volke gewählt, oder, wenn nicht anders möglich, eine erste und eine zweite Klammer, beide vom Volke gewählt, mit nur einem Unterschied in Betreff des Alters der Wählbarkeit, in der ersten Kammer habe der Kronprinz Sitz mit zurückgelegtem 18. Lebensjahre, Stimme nur mit dem vollendeten 25. Lebensjahre, der König habe nur ein suspensives Veto auf ein oder zwei Jahre.

10) Die Civilliste des Königs werde jedes Jahr von der Nationalversammlung auf die Dauer eines Jahres festgestellt.

11) Es werde eine freie Gemeinde-Verfassung gegeben, worin namentlich die Ernennung und Besoldung sämmtlicher Gemeinde-Beamten, ausschließlich der Gemeinde gesichert sei.

12) Allgemeine Volksbewaffnung werde sofort ins Leben gerufen und durch ein besonderes Gesetz organisirt.

13) Der Adel, so wie alle Auszeichnung der Bürger durch Titel und Orden höre auf.

14) Das Zusammentreten der Nationalversammlung finde jedes Jahr an einem bestimmten Tage Statt, selbst ohne vorherige Einberufung durch den König.

15) Der Grundsatz der Volkssouveränität sei bei der ganzen Verfassung maßgebend.

16) Die verschiedenen Gesetze, worauf die neue Verfassung Bezug nimmt, werden sofort beschlossen und treten gleichzeitig mit dem Verfassungsgesetze in Kraft.

Hohe Versammlung, sollen wir uns der freudigen Hoffnung hingeben dürfen, daß ein gesicherter Rechtszustand Preußens Glück begründe, so muß den obigen Anforderungen der Unterzeichneten vollständig entsprochen werden.

Vierssen, 6. Juni 1848.

Einer hohen Versammlung ergebene:

(folgen 559 Unterschriften).

Von der Weser, 6. Juni.

Der Stock, um den sich die Schlange des Aesculaps windet, ist nach dem 18/19 März noch deutlicher ein Korporalstock geworden, als er bisher schon war; denn der Generalstabsarzt der Armee hat den Ministerial-Erlaß vom 27. April d. J., in Folge dessen Adressen und Petitionen von Offizieren und Gemeinen nur auf den gesetzlich vorgeschriebenen Instanzenwege angebracht werden sollen, durch ein Cirkular auch au die Militärärzte angewandt. Für die Ursache dieser höchst auffallenden und eigen mächtigen Handlung, zu welcher gar kein Recht vorliegt, hält man das Einreichen mehrer Petitionen von Kompagnie-Chirurgen, die sich in ihrer großen Noth und weil bisher alle Ersuche an ihren Chef und an das Kriegsministerium unberücksichtigt blieben, jetzt dem Staatsministerium ihre höchst traurige und beklagenswerthen Verhältnisse angezeigt und um endliche Berücksichtigung gebeten haben. Es scheint jenem Verbot nur die Absicht zum Grunde zu liegen, daß die jämmerlichen Verhältnisse eines höchst gedrückten Standes nicht laut werden und zu Gunsten des Bestehens einer längst entbehrlichen Anstalt, d. h. des medizinischen Friedrich-Wilhelms-Instituts bestehen bleiben sollen, wovon Jeder den Grund errathen kann. Die Eigenmächtigkeit des Generalstaabs-Arztes in Betreff jener Anwendung des bezeichneten Erlasses aus der provisorischen Regierungszeit des Herrn von Reyher wird durch folgende Beweise erhärtet: 1. Bezieht sich jener Erlaß nur auf Offiziere, Unteroffiziere und Gemeine; 2. besteht keine Bestimmung, nach welcher dem Generalstabsarzte die Anwendung eines solchen Erlasses auf die Militairärzte zusteht; 3. hat bisher keine Anwendung desselben auf andere Militairbeamte Statt gefunden; 4. ist als Grund von dem Herrn von Reyher angegeben, daß das Militair die exekutive Gewalt darstelle. Hier läßt sich bemerken: a. der Militairarzt hat nichts zu exekutiren und muß sich im Nothfalle hinter das Militair stecken, unter dessen Despotie er noch seufzt; b. ist er nicht combattant; c. nicht auf die Kriegsartikel vereidigt; d. gehört er nach der Klassifikation im Strafgesetzbuch nicht unter die Personen des Soldatenstandes. 5. Es besteht keine Bestimmung, auf welchem Instanzenwege die Militairärzte ihre Gesuche anbringen sollen. 6. Hat man sich noch zur Zopfzeit direkt mit Gesuchen an den Kriegsminister gewandt, ohne Rügen zu erhalten. 7. Kann die Disciplin unter den Militairärzten auch ohne Anwendung des Korporalstockes aufrecht erhalten werden. Es ist traurig zu sehen, daß Behörden nichts gelernt und nichts vergessen haben und sich in die Neuzent noch nicht zu finden wissen. Wer diese Erklärung zu widerlegen vermag, thue es; das Zopfregiment darf aber nicht mehr auftauchen, dafür haben wir die freie Presse.

Gatreide- und Oelhandel.
Köln, 10. Juni 1848.

Seit unserer letzten Uebersicht sind fast keine Umsätze in dem Getraidehandel auf unserem Platze vorgekommen und unsere Ansicht darüber ist bis jetzt völlig gerechtfertigt; es ist wenig Leben darin.

Von Waizen blieben unsere ansehnlichen Vorräthe unvermindert und die mittlerweile aufgeregte Luft zu Versendungen, legte sich wieder durch das schnelle Fallen der Preise an den betreffenden Plätzen des Oberlandes. Der Preis ist für gleich lieferbare Waare Thlr. 51/3, per Juli Thlr. 55/12.

Der Preis von Roggen ist unverändert auf Thlr. 4 geblieben. Auf künfgen November hat sich für diese Getraide-Sorte inzwischen ein neuer Termin eröffnet, wofür Thlr. 4 Verkäufer, zu 1/12 Thlr. weniger, Käufer zu finden sind.

Gerste, hiesige Thlr. 3 und 25/6, oberländische Thlr. Thlr. 31/2 und 1/4, ohne Handel.

Ebenso der Hafer, wovon der Preis unverändert. Der diese Woche überhäufig gefallene Regen, rief einige Besorgnisse für die künftige Erndte hervor. Man befürchtete daß der Roggen im Felde sich legen würde. Wenn indessen, wie es bei dem bereits umgeschlagenen Winde den Anschein hat, sich wieder trockneres Wetter einstellt, so dürfte jenes Ereigniß nur wohlthuend für das Feld im allgemeinen gewirkt haben, besonders aber für die Rapspflanze und für die neue Aussaat des Sommersaamens, daher der Preis hier von Rüböl schwankend und einigermaßen unter dem Einfluß von Holland und Belgien, wo sich ebenfalls die Preise nicht befestigen wollen, ist. Der Preis ist per Comptant Thlr. 271/2 und per Oktober Thlr. 291/3 a 29.

In Bezug auf den Lieferungshandel in Getraide wird augenblicklich der Versuch gemacht, die hiesigen Häuser zu der Vereinbarung zu bringen, daß künftig nicht mehr ausschließlich "frei Ufer hier" sondern "im Inlande" verkauft werde. Unter letzterem Ausdruck soll dem Verkäufer das Recht eingeräumt sein: im Termine die Waare nach seiner Willkühr, entweder am Ufer, (sei es in einem Schiffe oder auf dem Rheinwerfte) oder auf einem Speicher zur Empfangnahme zu überweisen.

Es wäre zu wünschen, daß uns die nächste Zukunft durch weitere Vereinbarungen, noch fernere sachgemäße Verbesserungen brächte. Dahin dürfte besonders die Abstellung des Mißbrauches der Verschleppung der Termin-Ablieferung in den folgenden Monat zu rechnen sein, und als ganz richtig scheint uns daher der Grundsatz, welcher nunmehr auch definitiv vom Handelsgericht adoptirt worden ist, daß dergleichen Lieferungsgeschäfte und folgleich auch die Ablieferungen im Termine völlig beendigt sein sollen.

Beilage zu Nr. 11 der Neuen Rhein. Zeitung.
Sonntag, 11. Juni 1848.
Aus Ostfriesland, 3. Juni 1848.

Die ostfriesischen Landstände haben in ihrer Ansprache an die deutsche Reichsversammlung zu Frankfurt a. M. vom 18. Mai d. J., sich einstimmig für das Princip der Volkssouveränität und der Oberherrlichkeit des deutscheu Parlaments über alle Einzelregierungen und Stände in Deutschland, so wie sonst auch durch überwiegende Majorität für das Einkammersystem ausgesprochen und eine Commission zur Revision der ostfriesischen Verfassungsurkunde und Ausarbeitung einer neuen Verfassungsurkunde auf Grund des Ein-Curiensystems statt des bisherigen Drei-Curiensystems niedergesetzt. Desto mehr Sensation mußte es in Ostfriesland erregen, als von Ministern und Ständen in Hannover das Princip der Volkssouveränität und der Oberherrlichkeit des deutschen Parlaments zu Frankfurt bestritten und das den Ostfriesen so verhaßte Zwei-Kammersystem durchgeführt wurde. Deshalb wurde auf den 23. Mai d. J. eine allgemeine ostfriesische Volksversammlung nach Eschen bei Aurich ausgeschrieben, worin Volksmänner aus allen Theilen Ostfrieslands zahlreich erschienen und sich fast einstimmig über folgende Punkte vereinigte:

1) Daß man das in Hannover angegriffene Princip der Volkssouveränität und die Obergewalt der deutschen Reichsversammlung in Frankfurt a. M. über alle Regierungen und Stände einzelner Staaten in Deutschland, der hannoverschen Regierung gegenüber, unumwunden aussprechen und Ministerium und Stände in Hannover wegen ihrer anscheinend sonderbündlerischen Bestrebungen vor ganz Deutschland verantwortlich machen, auch ihnen offen zu erkennen geben wolle, daß man kein Vertrauen mehr zu ihnen habe;

2) daß man den jetzigen hannoverschen Ständen die Befugniß gänzlich bestreite eine neue Verfassung für das Königreich zu machen oder auch die alte rechtsungültige von 1840 auszuflicken, wie sie es jetzt, trotz aller Protestationen des Landes und der Abmahnung des Fünfziger-Ausschusses dennoch zu thun gewagt hätten; daß man vielmehr auf sofortige Auflösung der jetzigen Stände und Zusammenberufung einer constituirenden Versammlung für das Königreich, die jedoch erst nach Feststellung der deutschen Reichs-Verfassung zusammen treten dürfe, bestehen müsse;

3) daß man bei der künftigen Landes-Verfassung für Hannover eine wahre Volksvertretung, mithin ein Einkammersystem verlange;

4) daß man über den ersten Punkt in einer an das Gesammtministerium und die Stände-Versammlung zu Hannover zu richtenden energischen Eingabe sich erklären und von dieser Eingabe der deutschen Reichsversammlung zu Frankfurt a. M. Kenntniß geben, über den zweiten und dritten Punkt aber eine Beschwerde an die Reichsversammlung zu Frankfurt a. M richten und dadurch einen Befehl an die hannoversche Regierung zum Abstand von aller Verfassungsgebung und Abänderung mit den jetzigen dazu incompetenten Ständen erwirken wolle.

In diesem Sinne sind darauf die betreffenden Eingaben entworfen und dieselben werden mit zahlreichen Unterschriften von Einwohnern aus allen Theilen Ostfrieslands bedeckt, ehestens an ihre Bestimmung abgeben.

(W. Z.)
Frankfurt, 7. Juni. (13. Sitzung der constituirenden Nationalversammlung.)

Nach Verlesung des Protokolls erbat Venedey das Wort, um zu erklären, daß er in der vorigen Sitzung mit den Worten: es ist noch nicht aller Tage Abend, keine Drohung, sondern bloß die geschichtliche Lehre habe aussprechen wollen, daß eine Majorität auch einmal Minorität werden könne und daher sich hüten solle, die Minorität zu unterdrücken. Der Präsident erklärte, nach dieser Erläuterung nehme er gern denRuf zur Ordnung zurück. Sodann zeigte der Präsident an, daß der Prioritätsausschuß bis jetzt 72 Anträge und 46 Petitionen an die bereits bestehenden Ausschüsse verwiesen habe. Welcker wünscht Beschleunigung des Drucks der Protokolle; es sey traurig, daß so viele unwahre Berichte über die Verhandlungen verbreitet, und keine einzige ächte Quelle für letztere verhanden sey. Wigard: die Schuld der bisherigen Verzögerung liege bloß darin, daß die Verträge mit den Druckern noch nicht abgeschlossen gewesen. Jeitteles dringt auf möglichste Correctheit des Drucks. Jaup beantragt, daß der internationale Ausschuß ermächtigt werde, über die in seine Arbeiten einschlagenden Thatsachen und Verhältnisse, da, wo es geeignet erscheinen mag, belehrende Auskunft sich zu verschaffen. (Diese Ermächtigung wurde im Verlauf der Sitzung von der Versammlung einstimmig ertheilt.) Ziegert will einen Antrag auf Niedersetzung eines Ausschusses von 30 Mitgliedern für ein deutsches bürgerliches und Strafrecht als dringend sogleich begründen; derselbe wird jedoch vorerst an den Prioritätsausschuß verwiesen. Da keine Ausschußanträge vorlagen, war die Tagesordnung erschöpft. Freudentheil ergreift das Wort, erwähnt des Umstandes, daß die Beamten und sonstigen angesehenen Einwoh- von Hadersleben durch das Einrücken der Dänen zur Flucht genöthigt worden seyen, und knüpft daran den Antrag: die Nationalversammlung wolle den Bundestag auffordern, unvorzüglich die nöthigen Maßregeln zu ergreifen, um während der Dauer des Kriegs und der Friedensunterhandlungen die Einwohner von Schleswig gegen feindliche Einfälle zu schützen. Der Präsident bemerkt, es seyen ihm auch viele Petitionen in gleichem Sinne zugekommen; da aber der Bericht des Ausschusses über diesen Gegenstand morgen erstattet werden solle, so dürfte die Berathung überhaupt bis dahin zu verschieden seyn. Freudenreich kündigt gleichzeitig Proteste einer großen Anzahl Hannoveraner gegen jeden Partikularismus an, und erklärt, daß sie Deutsche seyn und bleiben wollen (Beifall). Schüler aus Jena stellt im Namen von 23 Mitgliedern den Antrag: Von der Bundesversammlung schleunige Vorlage der Acten und Verhandlungen über den Krieg mit Dänemark, so wie über die Ursachen der letzten traurigen Ereignisse und der rückgängigen Bewegung der deutschen Bundestruppen zu verlangen, damit die Nationalversammlung die Sache prüfen und weitere Maßregeln beschließen könne. Auch dieser Antrag wird zur morgenden Berathung verwiesen. Eine Adresse Joachim Lelewel's an die Nationalversammlung wird verlesen und der Druck derselben beschlossen. v. Auerswald verliest eine Erklärung des preußischen Ministers v. Arnim in Betreff der von Rob. Blum in der Sitzung vom 27. v. M. nach der Mittheilung eines Diplomaten angeführten Thatsache, daß die preuß. Regierung den übrigen deutschen Regierungen den Rath gegeben, möglichst viele Landtage als Gegengewicht der const. Versammlung einzuberufen. Der Minister erklärt, die preuß. Regierung habe niemals irgend einer Regierung einen Rath gegeben, der dahin zielen könnte, die Nationalversammlung in Frankfurt zu paralysiren oder zu schwächen. Sie weise die Beschuldigung eines Verraths an der deutschen Sache als verläumderisch zurück und fordere zum Beweis der Thatsache auf. Blum erwidert: er habe die angegebenen Ausdrücke nicht gebraucht. Durch die eben vernommene Erklärung sey übrigens die Sache um keinen Schritt weiter geführt, vielmehr nur die Privatmittheilung eines Ministers der Privatmittheilung eines andern Ministers entgegengestellt. Er schlägt der Versammlung vor, sie möge von den betreffenden beiden Ministerien die Akten einfordern. Abg. v. Vinke: wenn man einen preuß. Minister verdächtige, so sollte auch der Name des anderen Ministers, von dem die Angabe herrühre, genannt werden. Es liege hier keine Privatmittheilung, sondern die offizielle Erklärung eines verantwortlichen konstitutionellen Ministers der Krone Preußen vor; Blum's Sache sey es, die Aktenstücke vorzubringen. Blum: Was von einem Minister einem einzelnen Mitgliede dieser Versammlung mitgetheilt werde, sey Privatmittheilung; die Nationalversammlung verhandle durch ihren Präsidenten, nicht durch einzelne Mitglieder. Uebrigens möge seine (Blum's) damalige Aeußerung hier nochmals verlesen werden. Die weitere Verhandlung dieser Sache wurde auf morgen vertagt. Glaß stellt, unter Hinweisung auf das heute vertheilte Programm zu dem Sclavenkongresse in Prag den Antrag: den Ausschuß für die provis. Centralgewalt zu schleuniger Berichterstattung aufzufordern. Durch jenes Programm sey der Einheit Deutschlands und den Beschlüssen dieser Versammlung der Fehdehandschuh hingeworfen worden. Es könne nöthig werden, einen Theil der an der Westgränze aufgestellten Streikräfte gegen Böhmen hin aufzustellen, um unseren Beschlüssen Kraft zu geben und den separatistischen Bestrebungen mit dem Schwert entgegenzutreten. v. Lindenau bemerkt, die Kommission sei bereits seit drei Tagen mit ihrer Aufgabe beschäftigt, sie werde heute Abend ihre letzte Sitzung halten und dann sofort Bericht erstatten. Ostendorf führt an: bereits solle auf dem Slavenkongreß beschlossen worden sein, zwei Deputirte nach Paris zu senden, um von der dortigen Nationalversammlung die böhmische Nationalität garantiren zu lassen. Er erneuert seinen Antrag auf Niedersetzung einer besondern Kommission zur Prüfung der Verhältnisse in den slavisch-deutschen Ländern. Der Präsident: dieser Antrag sei gestern bereits verworfen worden; übrigens habe der Wahlausschuß in dieser Beziehung eine allgemeine Vollmacht erhalten. Schilling und Wießner machen geltend, daß seit gestern die Sache eine andere Gestalt gewonnen habe. „Gestern, sagt Wießner, wußten wir noch nicht, daß die Integrität Deutschlands gefährdet sey, daß man ein seit Jahrhunderten deutsches Land von Deutschland loßreißen wolle. Man hat von der Majestät dieser Versammlung gesprochen; wohlan, zeigen wir uns majestätisch; sprechen wir es aus, daß kein Fuß breit deutscher Erde verloren gehen darf. Unterstützen Sie die österreichische Regierung in ihrer bedrängten Lage. Die Polen in Posen bereiten eine neue Schilderhebung; wenn wir auf der einen Seite keine Kraft zeigen, werden wir auf der andern Seite unsre Feinde ermuthigen. Reiter aus Prag kommt auf seinen frühern Antrag zurück, das deutsche Bundesgebiet für unverletzlich und jeden Angriff auf dasselbe für Landesverrdth zu erklären. Venedey ist gegen eine solche Erklärung, weil die Unverletzlichkeit des Bundesgebiets nicht einmal in Frage gestellt werden dürfe. Graf Wartensleben glaubt nicht an eine Einigung der Slaven. Nauwerk: Man solle die österreichische Regierung unterstützen, aber auch gegen ihre auswärtigen Thorheiten protestiren. (Ruf zur Ordnung!). Präsident ermahnt, beleidigende Ausdrücke zu vermeiden (!). Nauwerk: Der Ausdruck Thorheit sei nicht beleidigend; wäre er es, so würde er ihn zurücknehmen. Es sey eine Ungerechtigkeit, wenn Oesterreich Italien bekriege. Die italienische Nation habe ein Recht, frei zu sein. Ruge: die Territorial- und Nationalitätsfrage gehöre der despotischen Zeit an; alle Völker müßten sich möglichst frei konstituiren und unter sich verbrüdern dürfen. Er stimmt für einen Ausschuß, aber um die Verbrüderung mit den Slaven einzuleiten. Deutschland könne sich nicht in Kriege stürzen, um andere Völker zu unterjochen; die Versammlung in der Paulskirche sey gekommen, um Freiheit zu gründen, nicht sie zu stürzen. Adg. v. Mühlfeld: Das Programm des provisorischen Comite in Prag sey noch nicht vom Kongresse angenommen. Hartmann: Deutschland habe die Pflicht, die Slaven nicht in Böhmen festen Fuß fassen zu lassen, es sey also eine Kriegs-, keine Nationalitätsfrage. Neuwald: Wenn Oesterreich eine freie Verfassung habe, würden alle Provinzen sich ihm gerne wieder anschließen; es werde auch mächtiger sein in seiner freien Gestalt. Die österreichische Regierung meint es ehrlich; aber ein böser Dämon dränge sich zwischen Regierung und Volk; er habe den Kaiser zur Entferung von Wien verleitet und suche die Provinzen zu entzweien. Wien habe der Reaktion im Lapidarstyl mit Pflastersteinen geantwortet. Das slavische Parlament sei übrigens nicht gewählt, sondern einzelne Leute seien nach Gutdünken hingegangen. Eine direkte Antwort hält der Redner deßhalb mit der Würde der Nationalversammlung nicht verträglich; wohl aber möge der Ausschuß die nöthigen Einleitungen treffen. Ghiskra: Das Central-Komite sei der Ausfluß der Meinungen, die alle Slaven beseelten; die Bewegung sei bereits im März vorbereitet gewesen, und durch die Beschlüsse der deutschen Nationalversammlung zu Gunsten der Einheit Deutschlands nur zur Reife gebracht worden. Der Kongreß werde Das beschließen, was das Komite vorgeschlagen habe. Die österreichische Regierung verdiene Unterstützung, weil sie die deutsche Bewegung endlich ergriffen habe. Das Ministerium habe anfangs allerdings mit den Slaven geliebäugelt; jetzt aber erkenne es die Zeit, und sehe ein, daß das deutsche Element in Oesterreich verloren wäre, wenn das slavische Prinzip zur Herrschaft gelangte. Zeigen wir, (äußert der Redner schließlich) dem deutschen wie dem slavischen Element, daß wir das deutsche Element nicht verkümmern lassen, und die czechische Bewegung wird vergehen. Zeigen wir gegenüber dem Protest der Slaven gegen die Wahlen zum deutschen Parlament, daß wir solchen Protesten nicht bloß mit dem Wort, sondern auch mit dem Schwert entgegenzutreten bereit sind. Würth von Wien wünscht, daß in den Ausschluß nur Männer gewählt werden, die mit den Verhältnissen vertraut sind, und daß man alles Provocirende gegen die Slaven vermeide. Reiter's Antrag in Betreff der Unverletzlichkeit des Bundesgebiets (s. oben) wurde nicht zur Abstimmung gebracht, dagegen die Niedersetzung eines Ausschusses „zur Begutachtung der österreichisch-slavischen Frage, soweit es sich von deutschen Bundesländern handelt,“ beschlossen.

Von Viersen ist nachstehende Adesse an die Nationalversammlung in Berlin abgegangen:

Hohe Versammlung!

Wir hatten eine hohe Achtung vor unserm Staatsministerium. Diese Achtung gebot uns Stillschweigen, obgleich wir mehrere Schritte dieses Ministeriums nicht billigen konnten; wir glaubten Schweigen beobachten zu dürfen, weil wir diese Schritte, das Bedürfniß der baldigen Abänderung in sich tragend, als nur vorübergehend ansahen.

Jetzt aber hat der Entwurf zu einer preußischen Verfassung, unsern Vertretern in Berlin vorgelegt, uns mit Verwunderung und tiefem Schmerz erfüllt, mit Verwunderung, weil wir an dem Ministerium Camphausen durch diesen Entwurf, sowohl in Bezug auf dessen Fähigkeit als auf dessen guten Willen, irre wurden; mit Schmerz, weil der Entwurf den gerechten Erwartungen des Volks nicht entspricht, und weil er, zur Geltung gebracht, in seinen Folgen für Preußens Volk verderbenbringend sein würde.

Aus Vorgesagtem, wie auch daraus, daß uns ein einiges, mächtiges, freies Deutschland über Alles geht, daß wir in diesem einigen Deutschland ein glückliches, in seinen Rechtsverhältnissen unerschütterliches Preußen wollen, werden nachstehende Anträge gerechtfertigt erscheinen:

1) An der Spitze der preußischen Verfassung sei es klar und deutlich ausgedrückt, daß alle aus der jetzigen Berathung sich ergebenden Verfassungsgesetze nur in sofern Geltung behalten, als sie mit den Beschlüssen der deutschen Nationalversammlung zusammen fallen, und daß alle Abweichungen durch die nächste Landesvertretung mit jenen Frankfurter Beschlüssen in Harmonie zu bringen sind.

2) Die Verfassung selbst bestimme, in welchen Fällen und unter welchen Formen ein Staatsbürger verhaftet oder gewaltsam in eine Wohnung eingedrungen werden kann.

3) Der Einfluß der Staatsgewalt bei Besetzung geistlicher Aemter, sowie die Berufung an die weltliche Gewalt in geistlichen Sachen falle weg, die landesherrlichen Patronate seien aufgehoben; der Verkehr der Geistlichen mit ihren Ober-Untergebenen sei von aller Beschränkung frei; die verschiedenen Kirchen werden als selbstständige Rechtssubjekte anerkannt, mit der Befugniß, Güter zu erwerben, zu verwalten und zu veräußern.

4) Der Unterricht sei frei, und nur der öffentliche Unterricht, welcher auf Kosten des Staats zu ertheilen ist, durch besondere Gesetze geregelt.

5) Die Preßvergehen werden ausschließlich durch die Geschworenen beurtheilt.

6) Alle im Verfassungsentwurfe, aufgestellten Beschränkungen des unbedingten Petitions-Versammlungs- und Associationsrechtes fallen gänzlich weg.

7) Das Briefgeheimniß sei ohne Ausnahme unverletzlich.

8) Die gerichtliche Verfolgung der Beamten werde an keine Autorisation gebunden, und die Beschlüsse der Verwaltungsbehörden haben nur in sofern Geltung, als sie mit den Gesetzen übereinstimmen.

9) Wir verlangen Eine Kammer, ganz vom Volke gewählt, oder, wenn nicht anders möglich, eine erste und eine zweite Klammer, beide vom Volke gewählt, mit nur einem Unterschied in Betreff des Alters der Wählbarkeit, in der ersten Kammer habe der Kronprinz Sitz mit zurückgelegtem 18. Lebensjahre, Stimme nur mit dem vollendeten 25. Lebensjahre, der König habe nur ein suspensives Veto auf ein oder zwei Jahre.

10) Die Civilliste des Königs werde jedes Jahr von der Nationalversammlung auf die Dauer eines Jahres festgestellt.

11) Es werde eine freie Gemeinde-Verfassung gegeben, worin namentlich die Ernennung und Besoldung sämmtlicher Gemeinde-Beamten, ausschließlich der Gemeinde gesichert sei.

12) Allgemeine Volksbewaffnung werde sofort ins Leben gerufen und durch ein besonderes Gesetz organisirt.

13) Der Adel, so wie alle Auszeichnung der Bürger durch Titel und Orden höre auf.

14) Das Zusammentreten der Nationalversammlung finde jedes Jahr an einem bestimmten Tage Statt, selbst ohne vorherige Einberufung durch den König.

15) Der Grundsatz der Volkssouveränität sei bei der ganzen Verfassung maßgebend.

16) Die verschiedenen Gesetze, worauf die neue Verfassung Bezug nimmt, werden sofort beschlossen und treten gleichzeitig mit dem Verfassungsgesetze in Kraft.

Hohe Versammlung, sollen wir uns der freudigen Hoffnung hingeben dürfen, daß ein gesicherter Rechtszustand Preußens Glück begründe, so muß den obigen Anforderungen der Unterzeichneten vollständig entsprochen werden.

Vierssen, 6. Juni 1848.

Einer hohen Versammlung ergebene:

(folgen 559 Unterschriften).

Von der Weser, 6. Juni.

Der Stock, um den sich die Schlange des Aesculaps windet, ist nach dem 18/19 März noch deutlicher ein Korporalstock geworden, als er bisher schon war; denn der Generalstabsarzt der Armee hat den Ministerial-Erlaß vom 27. April d. J., in Folge dessen Adressen und Petitionen von Offizieren und Gemeinen nur auf den gesetzlich vorgeschriebenen Instanzenwege angebracht werden sollen, durch ein Cirkular auch au die Militärärzte angewandt. Für die Ursache dieser höchst auffallenden und eigen mächtigen Handlung, zu welcher gar kein Recht vorliegt, hält man das Einreichen mehrer Petitionen von Kompagnie-Chirurgen, die sich in ihrer großen Noth und weil bisher alle Ersuche an ihren Chef und an das Kriegsministerium unberücksichtigt blieben, jetzt dem Staatsministerium ihre höchst traurige und beklagenswerthen Verhältnisse angezeigt und um endliche Berücksichtigung gebeten haben. Es scheint jenem Verbot nur die Absicht zum Grunde zu liegen, daß die jämmerlichen Verhältnisse eines höchst gedrückten Standes nicht laut werden und zu Gunsten des Bestehens einer längst entbehrlichen Anstalt, d. h. des medizinischen Friedrich-Wilhelms-Instituts bestehen bleiben sollen, wovon Jeder den Grund errathen kann. Die Eigenmächtigkeit des Generalstaabs-Arztes in Betreff jener Anwendung des bezeichneten Erlasses aus der provisorischen Regierungszeit des Herrn von Reyher wird durch folgende Beweise erhärtet: 1. Bezieht sich jener Erlaß nur auf Offiziere, Unteroffiziere und Gemeine; 2. besteht keine Bestimmung, nach welcher dem Generalstabsarzte die Anwendung eines solchen Erlasses auf die Militairärzte zusteht; 3. hat bisher keine Anwendung desselben auf andere Militairbeamte Statt gefunden; 4. ist als Grund von dem Herrn von Reyher angegeben, daß das Militair die exekutive Gewalt darstelle. Hier läßt sich bemerken: a. der Militairarzt hat nichts zu exekutiren und muß sich im Nothfalle hinter das Militair stecken, unter dessen Despotie er noch seufzt; b. ist er nicht combattant; c. nicht auf die Kriegsartikel vereidigt; d. gehört er nach der Klassifikation im Strafgesetzbuch nicht unter die Personen des Soldatenstandes. 5. Es besteht keine Bestimmung, auf welchem Instanzenwege die Militairärzte ihre Gesuche anbringen sollen. 6. Hat man sich noch zur Zopfzeit direkt mit Gesuchen an den Kriegsminister gewandt, ohne Rügen zu erhalten. 7. Kann die Disciplin unter den Militairärzten auch ohne Anwendung des Korporalstockes aufrecht erhalten werden. Es ist traurig zu sehen, daß Behörden nichts gelernt und nichts vergessen haben und sich in die Neuzent noch nicht zu finden wissen. Wer diese Erklärung zu widerlegen vermag, thue es; das Zopfregiment darf aber nicht mehr auftauchen, dafür haben wir die freie Presse.

Gatreide- und Oelhandel.
Köln, 10. Juni 1848.

Seit unserer letzten Uebersicht sind fast keine Umsätze in dem Getraidehandel auf unserem Platze vorgekommen und unsere Ansicht darüber ist bis jetzt völlig gerechtfertigt; es ist wenig Leben darin.

Von Waizen blieben unsere ansehnlichen Vorräthe unvermindert und die mittlerweile aufgeregte Luft zu Versendungen, legte sich wieder durch das schnelle Fallen der Preise an den betreffenden Plätzen des Oberlandes. Der Preis ist für gleich lieferbare Waare Thlr. 51/3, per Juli Thlr. 55/12.

Der Preis von Roggen ist unverändert auf Thlr. 4 geblieben. Auf künfgen November hat sich für diese Getraide-Sorte inzwischen ein neuer Termin eröffnet, wofür Thlr. 4 Verkäufer, zu 1/12 Thlr. weniger, Käufer zu finden sind.

Gerste, hiesige Thlr. 3 und 25/6, oberländische Thlr. Thlr. 31/2 und 1/4, ohne Handel.

Ebenso der Hafer, wovon der Preis unverändert. Der diese Woche überhäufig gefallene Regen, rief einige Besorgnisse für die künftige Erndte hervor. Man befürchtete daß der Roggen im Felde sich legen würde. Wenn indessen, wie es bei dem bereits umgeschlagenen Winde den Anschein hat, sich wieder trockneres Wetter einstellt, so dürfte jenes Ereigniß nur wohlthuend für das Feld im allgemeinen gewirkt haben, besonders aber für die Rapspflanze und für die neue Aussaat des Sommersaamens, daher der Preis hier von Rüböl schwankend und einigermaßen unter dem Einfluß von Holland und Belgien, wo sich ebenfalls die Preise nicht befestigen wollen, ist. Der Preis ist per Comptant Thlr. 271/2 und per Oktober Thlr. 291/3 à 29.

In Bezug auf den Lieferungshandel in Getraide wird augenblicklich der Versuch gemacht, die hiesigen Häuser zu der Vereinbarung zu bringen, daß künftig nicht mehr ausschließlich „frei Ufer hier“ sondern „im Inlande“ verkauft werde. Unter letzterem Ausdruck soll dem Verkäufer das Recht eingeräumt sein: im Termine die Waare nach seiner Willkühr, entweder am Ufer, (sei es in einem Schiffe oder auf dem Rheinwerfte) oder auf einem Speicher zur Empfangnahme zu überweisen.

Es wäre zu wünschen, daß uns die nächste Zukunft durch weitere Vereinbarungen, noch fernere sachgemäße Verbesserungen brächte. Dahin dürfte besonders die Abstellung des Mißbrauches der Verschleppung der Termin-Ablieferung in den folgenden Monat zu rechnen sein, und als ganz richtig scheint uns daher der Grundsatz, welcher nunmehr auch definitiv vom Handelsgericht adoptirt worden ist, daß dergleichen Lieferungsgeschäfte und folgleich auch die Ablieferungen im Termine völlig beendigt sein sollen.

<TEI>
  <text>
    <pb facs="#f0001" n="0051"/>
    <front>
      <titlePage type="heading">
        <titlePart type="main">Beilage zu Nr. 11 der Neuen Rhein. Zeitung.</titlePart>
        <docImprint>
          <docDate>Sonntag, 11. Juni 1848.</docDate>
        </docImprint>
      </titlePage>
    </front>
    <body>
      <div type="jReadersLetters" n="1">
        <div xml:id="ar011b_001" type="jArticle">
          <head>Aus <hi rendition="#g">Ostfriesland,</hi> 3. Juni 1848.</head>
          <p>Die ostfriesischen Landstände haben in ihrer Ansprache an die deutsche                         Reichsversammlung zu Frankfurt a. M. vom 18. Mai d. J., sich einstimmig für                         das Princip der Volkssouveränität und der Oberherrlichkeit des deutscheu                         Parlaments über alle Einzelregierungen und Stände in Deutschland, so wie                         sonst auch durch überwiegende Majorität für das Einkammersystem                         ausgesprochen und eine Commission zur Revision der ostfriesischen                         Verfassungsurkunde und Ausarbeitung einer neuen Verfassungsurkunde auf Grund                         des Ein-Curiensystems statt des bisherigen Drei-Curiensystems niedergesetzt.                         Desto mehr Sensation mußte es in Ostfriesland erregen, als von Ministern und                         Ständen in Hannover das Princip der Volkssouveränität und der                         Oberherrlichkeit des deutschen Parlaments zu Frankfurt bestritten und das                         den Ostfriesen so verhaßte Zwei-Kammersystem durchgeführt wurde. Deshalb                         wurde auf den 23. Mai d. J. eine allgemeine ostfriesische Volksversammlung                         nach Eschen bei Aurich ausgeschrieben, worin Volksmänner aus allen Theilen                         Ostfrieslands zahlreich erschienen und sich fast einstimmig über folgende                         Punkte vereinigte:</p>
          <p>1) Daß man das in Hannover angegriffene Princip der Volkssouveränität und die                         Obergewalt der deutschen Reichsversammlung in Frankfurt a. M. über alle                         Regierungen und Stände einzelner Staaten in Deutschland, der hannoverschen                         Regierung gegenüber, unumwunden aussprechen und Ministerium und Stände in                         Hannover wegen ihrer anscheinend sonderbündlerischen Bestrebungen vor ganz                         Deutschland verantwortlich machen, auch ihnen offen zu erkennen geben wolle,                         daß man kein Vertrauen mehr zu ihnen habe;</p>
          <p>2) daß man den jetzigen hannoverschen Ständen die Befugniß gänzlich bestreite                         eine neue Verfassung für das Königreich zu machen oder auch die alte                         rechtsungültige von 1840 auszuflicken, wie sie es jetzt, trotz aller                         Protestationen des Landes und der Abmahnung des Fünfziger-Ausschusses                         dennoch zu thun gewagt hätten; daß man vielmehr auf sofortige Auflösung der                         jetzigen Stände und Zusammenberufung einer constituirenden Versammlung für                         das Königreich, die jedoch erst nach Feststellung der deutschen                         Reichs-Verfassung zusammen treten dürfe, bestehen müsse;</p>
          <p>3) daß man bei der künftigen Landes-Verfassung für Hannover eine wahre                         Volksvertretung, mithin ein Einkammersystem verlange;</p>
          <p>4) daß man über den ersten Punkt in einer an das Gesammtministerium und die                         Stände-Versammlung zu Hannover zu richtenden energischen Eingabe sich                         erklären und von dieser Eingabe der deutschen Reichsversammlung zu Frankfurt                         a. M. Kenntniß geben, über den zweiten und dritten Punkt aber eine                         Beschwerde an die Reichsversammlung zu Frankfurt a. M richten und dadurch                         einen Befehl an die hannoversche Regierung zum Abstand von aller                         Verfassungsgebung und Abänderung mit den jetzigen dazu incompetenten Ständen                         erwirken wolle.</p>
          <p>In diesem Sinne sind darauf die betreffenden Eingaben entworfen und dieselben                         werden mit zahlreichen Unterschriften von Einwohnern aus allen Theilen                         Ostfrieslands bedeckt, ehestens an ihre Bestimmung abgeben.</p>
          <bibl>(W. Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar011b_002" type="jArticle">
          <head>Frankfurt, 7. Juni. (13. Sitzung der <hi rendition="#g">constituirenden Nationalversammlung.)</hi> </head>
          <p>Nach Verlesung des Protokolls erbat <hi rendition="#g">Venedey</hi> das Wort,                         um zu erklären, daß er in der vorigen Sitzung mit den Worten: es ist noch                         nicht aller Tage Abend, keine Drohung, sondern bloß die geschichtliche Lehre                         habe aussprechen wollen, daß eine Majorität auch einmal Minorität werden                         könne und daher sich hüten solle, die Minorität zu unterdrücken. Der                         Präsident erklärte, nach dieser Erläuterung nehme er gern denRuf zur Ordnung                         zurück. Sodann zeigte der Präsident an, daß der Prioritätsausschuß bis jetzt                         72 Anträge und 46 Petitionen an die bereits bestehenden Ausschüsse verwiesen                         habe. <hi rendition="#g">Welcker</hi> wünscht Beschleunigung des Drucks der                         Protokolle; es sey traurig, daß so viele unwahre Berichte über die                         Verhandlungen verbreitet, und keine einzige ächte Quelle für letztere                         verhanden sey. <hi rendition="#g">Wigard:</hi> die Schuld der bisherigen                         Verzögerung liege bloß darin, daß die Verträge mit den Druckern noch nicht                         abgeschlossen gewesen. <hi rendition="#g">Jeitteles</hi> dringt auf                         möglichste Correctheit des Drucks. <hi rendition="#g">Jaup</hi> beantragt,                         daß der internationale Ausschuß ermächtigt werde, über die in seine Arbeiten                         einschlagenden Thatsachen und Verhältnisse, da, wo es geeignet erscheinen                         mag, belehrende Auskunft sich zu verschaffen. (Diese Ermächtigung wurde im                         Verlauf der Sitzung von der Versammlung einstimmig ertheilt.) <hi rendition="#g">Ziegert</hi> will einen Antrag auf Niedersetzung eines                         Ausschusses von 30 Mitgliedern für ein deutsches bürgerliches und Strafrecht                         als dringend sogleich begründen; derselbe wird jedoch vorerst an den                         Prioritätsausschuß verwiesen. Da keine Ausschußanträge vorlagen, war die                         Tagesordnung erschöpft. <hi rendition="#g">Freudentheil</hi> ergreift das                         Wort, erwähnt des Umstandes, daß die Beamten und sonstigen angesehenen                         Einwoh- von Hadersleben durch das Einrücken der Dänen zur Flucht genöthigt                         worden seyen, und knüpft daran den Antrag: die Nationalversammlung wolle den                         Bundestag auffordern, unvorzüglich die nöthigen Maßregeln zu ergreifen, um                         während der Dauer des Kriegs und der Friedensunterhandlungen die Einwohner                         von Schleswig gegen feindliche Einfälle zu schützen. Der Präsident bemerkt,                         es seyen ihm auch viele Petitionen in gleichem Sinne zugekommen; da aber der                         Bericht des Ausschusses über diesen Gegenstand morgen erstattet werden                         solle, so dürfte die Berathung überhaupt bis dahin zu verschieden seyn. <hi rendition="#g">Freudenreich</hi> kündigt gleichzeitig Proteste einer                         großen Anzahl Hannoveraner gegen jeden Partikularismus an, und erklärt, daß                         sie Deutsche seyn und bleiben wollen (Beifall). <hi rendition="#g">Schüler</hi> aus Jena stellt im Namen von 23 Mitgliedern den Antrag:                         Von der Bundesversammlung schleunige Vorlage der Acten und Verhandlungen                         über den Krieg mit Dänemark, so wie über die Ursachen der letzten traurigen                         Ereignisse und der rückgängigen Bewegung der deutschen Bundestruppen zu                         verlangen, damit die Nationalversammlung die Sache prüfen und weitere                         Maßregeln beschließen könne. Auch dieser Antrag wird zur morgenden Berathung                         verwiesen. Eine Adresse Joachim <hi rendition="#g">Lelewel's</hi> an die                         Nationalversammlung wird verlesen und der Druck derselben beschlossen. <hi rendition="#g">v. Auerswald</hi> verliest eine Erklärung des preußischen                         Ministers v. Arnim in Betreff der von Rob. Blum in der Sitzung vom 27. v. M.                         nach der Mittheilung eines Diplomaten angeführten Thatsache, daß die preuß.                         Regierung den übrigen deutschen Regierungen den Rath gegeben, möglichst                         viele Landtage als Gegengewicht der const. Versammlung einzuberufen. Der                         Minister erklärt, die preuß. Regierung habe niemals irgend einer Regierung                         einen Rath gegeben, der dahin zielen könnte, die Nationalversammlung in                         Frankfurt zu paralysiren oder zu schwächen. Sie weise die Beschuldigung                         eines Verraths an der deutschen Sache als verläumderisch zurück und fordere                         zum Beweis der Thatsache auf. <hi rendition="#g">Blum</hi> erwidert: er habe                         die angegebenen Ausdrücke nicht gebraucht. Durch die eben vernommene                         Erklärung sey übrigens die Sache um keinen Schritt weiter geführt, vielmehr                         nur die Privatmittheilung eines Ministers der Privatmittheilung eines andern                         Ministers entgegengestellt. Er schlägt der Versammlung vor, sie möge von den                         betreffenden beiden Ministerien die Akten einfordern. Abg. v. <hi rendition="#g">Vinke:</hi> wenn man einen preuß. Minister verdächtige,                         so sollte auch der Name des anderen Ministers, von dem die Angabe herrühre,                         genannt werden. Es liege hier keine Privatmittheilung, sondern die                         offizielle Erklärung eines verantwortlichen konstitutionellen Ministers der                         Krone Preußen vor; Blum's Sache sey es, die Aktenstücke vorzubringen. <hi rendition="#g">Blum:</hi> Was von einem Minister einem einzelnen                         Mitgliede dieser Versammlung mitgetheilt werde, sey Privatmittheilung; die                         Nationalversammlung verhandle durch ihren Präsidenten, nicht durch einzelne                         Mitglieder. Uebrigens möge seine (Blum's) damalige Aeußerung hier nochmals                         verlesen werden. Die weitere Verhandlung dieser Sache wurde auf morgen                         vertagt. <hi rendition="#g">Glaß</hi> stellt, unter Hinweisung auf das heute                         vertheilte Programm zu dem Sclavenkongresse in Prag den Antrag: den Ausschuß                         für die provis. Centralgewalt zu schleuniger Berichterstattung aufzufordern.                         Durch jenes Programm sey der Einheit Deutschlands und den Beschlüssen dieser                         Versammlung der Fehdehandschuh hingeworfen worden. Es könne nöthig werden,                         einen Theil der an der Westgränze aufgestellten Streikräfte gegen Böhmen hin                         aufzustellen, um unseren Beschlüssen Kraft zu geben und den separatistischen                         Bestrebungen mit dem Schwert entgegenzutreten. <hi rendition="#g">v.                             Lindenau</hi> bemerkt, die Kommission sei bereits seit drei Tagen mit                         ihrer Aufgabe beschäftigt, sie werde heute Abend ihre letzte Sitzung halten                         und dann sofort Bericht erstatten. <hi rendition="#g">Ostendorf</hi> führt                         an: bereits solle auf dem Slavenkongreß beschlossen worden sein, zwei                         Deputirte nach Paris zu senden, um von der dortigen Nationalversammlung die                         böhmische Nationalität garantiren zu lassen. Er erneuert seinen Antrag auf                         Niedersetzung einer besondern Kommission zur Prüfung der Verhältnisse in den                         slavisch-deutschen Ländern. Der <hi rendition="#g">Präsident:</hi> dieser                         Antrag sei gestern bereits verworfen worden; übrigens habe der Wahlausschuß                         in dieser Beziehung eine allgemeine Vollmacht erhalten. <hi rendition="#g">Schilling</hi> und <hi rendition="#g">Wießner</hi> machen geltend, daß                         seit gestern die Sache eine andere Gestalt gewonnen habe. &#x201E;Gestern, sagt                         Wießner, wußten wir noch nicht, daß die Integrität Deutschlands gefährdet                         sey, daß man ein seit Jahrhunderten deutsches Land von Deutschland loßreißen                         wolle. Man hat von der Majestät dieser Versammlung gesprochen; wohlan,                         zeigen wir uns majestätisch; sprechen wir es aus, daß kein Fuß breit                         deutscher Erde verloren gehen darf. Unterstützen Sie die österreichische                         Regierung in ihrer bedrängten Lage. Die Polen in Posen bereiten eine neue                         Schilderhebung; wenn wir auf der einen Seite keine Kraft zeigen, werden wir                         auf der andern Seite unsre Feinde ermuthigen. <hi rendition="#g">Reiter</hi> aus Prag kommt auf seinen frühern Antrag zurück, das deutsche Bundesgebiet                         für unverletzlich und jeden Angriff auf dasselbe für Landesverrdth zu                         erklären. <hi rendition="#g">Venedey</hi> ist gegen eine solche Erklärung,                         weil die Unverletzlichkeit des Bundesgebiets nicht einmal in Frage gestellt                         werden dürfe. Graf <hi rendition="#g">Wartensleben</hi> glaubt nicht an eine                         Einigung der Slaven. <hi rendition="#g">Nauwerk:</hi> Man solle die                         österreichische Regierung unterstützen, aber auch gegen ihre auswärtigen                         Thorheiten protestiren. (Ruf zur Ordnung!). <hi rendition="#g">Präsident</hi> ermahnt, beleidigende Ausdrücke zu vermeiden (!). <hi rendition="#g">Nauwerk:</hi> Der Ausdruck Thorheit sei nicht                         beleidigend; wäre er es, so würde er ihn zurücknehmen. Es sey eine                         Ungerechtigkeit, wenn Oesterreich Italien bekriege. Die italienische Nation                         habe ein Recht, frei zu sein. <hi rendition="#g">Ruge:</hi> die Territorial-                         und Nationalitätsfrage gehöre der despotischen Zeit an; alle Völker müßten                         sich möglichst frei konstituiren und unter sich verbrüdern dürfen. Er stimmt                         für einen Ausschuß, aber um die Verbrüderung mit den Slaven einzuleiten.                         Deutschland könne sich nicht in Kriege stürzen, um andere Völker zu                         unterjochen; die Versammlung in der Paulskirche sey gekommen, um Freiheit zu                         gründen, nicht sie zu stürzen. Adg. v. <hi rendition="#g">Mühlfeld:</hi> Das                         Programm des provisorischen Comite in Prag sey noch nicht vom Kongresse                         angenommen. <hi rendition="#g">Hartmann:</hi> Deutschland habe die Pflicht,                         die Slaven nicht in Böhmen festen Fuß fassen zu lassen, es sey also eine                         Kriegs-, keine Nationalitätsfrage. <hi rendition="#g">Neuwald:</hi> Wenn                         Oesterreich eine freie Verfassung habe, würden alle Provinzen sich ihm gerne                         wieder anschließen; es werde auch mächtiger sein in seiner freien Gestalt.                         Die österreichische Regierung meint es ehrlich; aber ein böser Dämon dränge                         sich zwischen Regierung und Volk; er habe den Kaiser zur Entferung von Wien                         verleitet und suche die Provinzen zu entzweien. Wien habe der Reaktion im                         Lapidarstyl mit Pflastersteinen geantwortet. Das slavische Parlament sei                         übrigens nicht gewählt, sondern einzelne Leute seien nach Gutdünken                         hingegangen. Eine direkte Antwort hält der Redner deßhalb mit der Würde der                         Nationalversammlung nicht verträglich; wohl aber möge der Ausschuß die                         nöthigen Einleitungen treffen. <hi rendition="#g">Ghiskra:</hi> Das                         Central-Komite sei der Ausfluß der Meinungen, die alle Slaven beseelten; die                         Bewegung sei bereits im März vorbereitet gewesen, und durch die Beschlüsse                         der deutschen Nationalversammlung zu Gunsten der Einheit Deutschlands nur                         zur Reife gebracht worden. Der Kongreß werde Das beschließen, was das Komite                         vorgeschlagen habe. Die österreichische Regierung verdiene Unterstützung,                         weil sie die deutsche Bewegung endlich ergriffen habe. Das Ministerium habe                         anfangs allerdings mit den Slaven geliebäugelt; jetzt aber erkenne es die                         Zeit, und sehe ein, daß das deutsche Element in Oesterreich verloren wäre,                         wenn das slavische Prinzip zur Herrschaft gelangte. Zeigen wir, (äußert der                         Redner schließlich) dem deutschen wie dem slavischen Element, daß wir das                         deutsche Element nicht verkümmern lassen, und die czechische Bewegung wird                         vergehen. Zeigen wir gegenüber dem Protest der Slaven gegen die Wahlen zum                         deutschen Parlament, daß wir solchen Protesten nicht bloß mit dem Wort,                         sondern auch mit dem Schwert entgegenzutreten bereit sind. <hi rendition="#g">Würth</hi> von Wien wünscht, daß in den Ausschluß nur                         Männer gewählt werden, die mit den Verhältnissen vertraut sind, und daß man                         alles Provocirende gegen die Slaven vermeide. Reiter's Antrag in Betreff der                         Unverletzlichkeit des Bundesgebiets (s. oben) wurde nicht zur Abstimmung                         gebracht, dagegen die Niedersetzung eines Ausschusses <hi rendition="#g">&#x201E;zur Begutachtung der österreichisch-slavischen Frage,</hi> soweit es                         sich von deutschen Bundesländern handelt,&#x201C; beschlossen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar011b_003" type="jArticle">
          <p>Von <hi rendition="#g">Viersen</hi> ist nachstehende Adesse an die                         Nationalversammlung in Berlin abgegangen:</p>
          <p>Hohe Versammlung!</p>
          <p>Wir hatten eine hohe Achtung vor unserm Staatsministerium. Diese Achtung                         gebot uns Stillschweigen, obgleich wir mehrere Schritte dieses Ministeriums                         nicht billigen konnten; wir glaubten Schweigen beobachten zu dürfen, weil                         wir diese Schritte, das Bedürfniß der baldigen Abänderung in sich tragend,                         als nur vorübergehend ansahen.</p>
          <p>Jetzt aber hat der Entwurf zu einer preußischen Verfassung, unsern Vertretern                         in Berlin vorgelegt, uns mit Verwunderung und tiefem Schmerz erfüllt, mit                         Verwunderung, weil wir an dem Ministerium Camphausen durch diesen Entwurf,                         sowohl in Bezug auf dessen Fähigkeit als auf dessen guten Willen, irre                         wurden; mit Schmerz, weil der Entwurf den gerechten Erwartungen des Volks                         nicht entspricht, und weil er, zur Geltung gebracht, in seinen Folgen für                         Preußens Volk verderbenbringend sein würde.</p>
          <p>Aus Vorgesagtem, wie auch daraus, daß uns ein einiges, mächtiges, freies                         Deutschland über Alles geht, daß wir in diesem einigen Deutschland ein                         glückliches, in seinen Rechtsverhältnissen unerschütterliches Preußen                         wollen, werden nachstehende Anträge gerechtfertigt erscheinen:</p>
          <p>1) An der Spitze der preußischen Verfassung sei es klar und deutlich                         ausgedrückt, daß alle aus der jetzigen Berathung sich ergebenden                         Verfassungsgesetze nur in sofern Geltung behalten, als sie mit den                         Beschlüssen der deutschen Nationalversammlung zusammen fallen, und daß alle                         Abweichungen durch die nächste Landesvertretung mit jenen Frankfurter                         Beschlüssen in Harmonie zu bringen sind.</p>
          <p>2) Die Verfassung selbst bestimme, in welchen Fällen und unter welchen Formen                         ein Staatsbürger verhaftet oder gewaltsam in eine Wohnung eingedrungen                         werden kann.</p>
          <p>3) Der Einfluß der Staatsgewalt bei Besetzung geistlicher Aemter, sowie die                         Berufung an die weltliche Gewalt in geistlichen Sachen falle weg, die                         landesherrlichen Patronate seien aufgehoben; der Verkehr der Geistlichen mit                         ihren Ober-Untergebenen sei von aller Beschränkung frei; die verschiedenen                         Kirchen werden als selbstständige Rechtssubjekte anerkannt, mit der                         Befugniß, Güter zu erwerben, zu verwalten und zu veräußern.</p>
          <p>4) Der Unterricht sei frei, und nur der öffentliche Unterricht, welcher auf                         Kosten des Staats zu ertheilen ist, durch besondere Gesetze geregelt.</p>
          <p>5) Die Preßvergehen werden ausschließlich durch die Geschworenen                         beurtheilt.</p>
          <p>6) Alle im Verfassungsentwurfe, aufgestellten Beschränkungen des unbedingten                         Petitions-Versammlungs- und Associationsrechtes fallen gänzlich weg.</p>
          <p>7) Das Briefgeheimniß sei ohne Ausnahme unverletzlich.</p>
          <p>8) Die gerichtliche Verfolgung der Beamten werde an keine Autorisation                         gebunden, und die Beschlüsse der Verwaltungsbehörden haben nur in sofern                         Geltung, als sie mit den Gesetzen übereinstimmen.</p>
          <p>9) Wir verlangen Eine Kammer, ganz vom Volke gewählt, oder, wenn nicht anders                         möglich, eine erste und eine zweite Klammer, beide vom Volke gewählt, mit                         nur einem Unterschied in Betreff des Alters der Wählbarkeit, in der ersten                         Kammer habe der Kronprinz Sitz mit zurückgelegtem 18. Lebensjahre, Stimme                         nur mit dem vollendeten 25. Lebensjahre, der König habe nur ein suspensives                         Veto auf ein oder zwei Jahre.</p>
          <p>10) Die Civilliste des Königs werde jedes Jahr von der Nationalversammlung                         auf die Dauer eines Jahres festgestellt.</p>
          <p>11) Es werde eine freie Gemeinde-Verfassung gegeben, worin namentlich die                         Ernennung und Besoldung sämmtlicher Gemeinde-Beamten, ausschließlich der                         Gemeinde gesichert sei.</p>
          <p>12) Allgemeine Volksbewaffnung werde sofort ins Leben gerufen und durch ein                         besonderes Gesetz organisirt.</p>
          <p>13) Der Adel, so wie alle Auszeichnung der Bürger durch Titel und Orden höre                         auf.</p>
          <p>14) Das Zusammentreten der Nationalversammlung finde jedes Jahr an einem                         bestimmten Tage Statt, selbst ohne vorherige Einberufung durch den                         König.</p>
          <p>15) Der Grundsatz der Volkssouveränität sei bei der ganzen Verfassung                         maßgebend.</p>
          <p>16) Die verschiedenen Gesetze, worauf die neue Verfassung Bezug nimmt, werden                         sofort beschlossen und treten gleichzeitig mit dem Verfassungsgesetze in                         Kraft.</p>
          <p>Hohe Versammlung, sollen wir uns der freudigen Hoffnung hingeben dürfen, daß                         ein gesicherter Rechtszustand Preußens Glück begründe, so muß den obigen                         Anforderungen der Unterzeichneten vollständig entsprochen werden.</p>
          <p><hi rendition="#g">Vierssen,</hi> 6. Juni 1848.</p>
          <p>Einer hohen Versammlung ergebene:</p>
          <p>(folgen 559 Unterschriften).</p>
        </div>
        <div xml:id="ar011b_004" type="jArticle">
          <head>Von der Weser, 6. Juni.</head>
          <p>Der Stock, um den sich die Schlange des Aesculaps windet, ist nach dem 18/19                         März noch deutlicher ein Korporalstock geworden, als er bisher schon war;                         denn der Generalstabsarzt der Armee hat den Ministerial-Erlaß vom 27. April                         d. J., in Folge dessen Adressen und Petitionen von Offizieren und Gemeinen                         nur auf den gesetzlich vorgeschriebenen Instanzenwege angebracht werden                         sollen, durch ein Cirkular auch au die Militärärzte angewandt. Für die                         Ursache dieser höchst auffallenden und eigen mächtigen Handlung, zu welcher                         gar kein Recht vorliegt, hält man das Einreichen mehrer Petitionen von                         Kompagnie-Chirurgen, die sich in ihrer großen Noth und weil bisher alle                         Ersuche an ihren Chef und an das Kriegsministerium unberücksichtigt blieben,                         jetzt dem Staatsministerium ihre höchst traurige und beklagenswerthen                         Verhältnisse angezeigt und um endliche Berücksichtigung gebeten haben. Es                         scheint jenem Verbot nur die Absicht zum Grunde zu liegen, daß die                         jämmerlichen Verhältnisse eines höchst gedrückten Standes nicht laut werden                         und zu Gunsten des Bestehens einer längst entbehrlichen Anstalt, d. h. des                         medizinischen Friedrich-Wilhelms-Instituts bestehen bleiben sollen, wovon                         Jeder den Grund errathen kann. Die Eigenmächtigkeit des Generalstaabs-Arztes                         in Betreff jener Anwendung des bezeichneten Erlasses aus der provisorischen                         Regierungszeit des Herrn von Reyher wird durch folgende Beweise erhärtet: 1.                         Bezieht sich jener Erlaß nur auf Offiziere, Unteroffiziere und Gemeine; 2.                         besteht keine Bestimmung, nach welcher dem Generalstabsarzte die Anwendung                         eines solchen Erlasses auf die Militairärzte zusteht; 3. hat bisher keine                         Anwendung desselben auf andere Militairbeamte Statt gefunden; 4. ist als                         Grund von dem Herrn von Reyher angegeben, daß das Militair die exekutive                         Gewalt darstelle. Hier läßt sich bemerken: a. der Militairarzt hat nichts zu                         exekutiren und muß sich im Nothfalle hinter das Militair stecken, unter                         dessen Despotie er noch seufzt; b. ist er nicht combattant; c. nicht auf die                         Kriegsartikel vereidigt; d. gehört er nach der Klassifikation im                         Strafgesetzbuch nicht unter die Personen des Soldatenstandes. 5. Es besteht                         keine Bestimmung, auf welchem Instanzenwege die Militairärzte ihre Gesuche                         anbringen sollen. 6. Hat man sich noch zur Zopfzeit direkt mit Gesuchen an                         den Kriegsminister gewandt, ohne Rügen zu erhalten. 7. Kann die Disciplin                         unter den Militairärzten auch ohne Anwendung des Korporalstockes aufrecht                         erhalten werden. Es ist traurig zu sehen, daß Behörden nichts gelernt und                         nichts vergessen haben und sich in die Neuzent noch nicht zu finden wissen.                         Wer diese Erklärung zu widerlegen vermag, thue es; das Zopfregiment darf                         aber nicht mehr auftauchen, dafür haben wir die freie Presse.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Gatreide- und Oelhandel.</head>
        <div xml:id="ar011b_005" type="jArticle">
          <head>Köln, 10. Juni 1848.</head>
          <p>Seit unserer letzten Uebersicht sind fast keine Umsätze in dem Getraidehandel                         auf unserem Platze vorgekommen und unsere Ansicht darüber ist bis jetzt                         völlig gerechtfertigt; es ist wenig Leben darin.</p>
          <p>Von Waizen blieben unsere ansehnlichen Vorräthe unvermindert und die                         mittlerweile aufgeregte Luft zu Versendungen, legte sich wieder durch das                         schnelle Fallen der Preise an den betreffenden Plätzen des Oberlandes. Der                         Preis ist für gleich lieferbare Waare Thlr. 51/3, per Juli Thlr. 55/12.</p>
          <p>Der Preis von Roggen ist unverändert auf Thlr. 4 geblieben. Auf künfgen                         November hat sich für diese Getraide-Sorte inzwischen ein neuer Termin                         eröffnet, wofür Thlr. 4 Verkäufer, zu 1/12 Thlr. weniger, Käufer zu finden                         sind.</p>
          <p>Gerste, hiesige Thlr. 3 und 25/6, oberländische Thlr. Thlr. 31/2 und 1/4,                         ohne Handel.</p>
          <p>Ebenso der Hafer, wovon der Preis unverändert. Der diese Woche überhäufig                         gefallene Regen, rief einige Besorgnisse für die künftige Erndte hervor. Man                         befürchtete daß der Roggen im Felde sich legen würde. Wenn indessen, wie es                         bei dem bereits umgeschlagenen Winde den Anschein hat, sich wieder                         trockneres Wetter einstellt, so dürfte jenes Ereigniß nur wohlthuend für das                         Feld im allgemeinen gewirkt haben, besonders aber für die Rapspflanze und                         für die neue Aussaat des Sommersaamens, daher der Preis hier von Rüböl                         schwankend und einigermaßen unter dem Einfluß von Holland und Belgien, wo                         sich ebenfalls die Preise nicht befestigen wollen, ist. Der Preis ist per                         Comptant Thlr. 271/2 und per Oktober Thlr. 291/3 à 29.</p>
          <p>In Bezug auf den Lieferungshandel in Getraide wird augenblicklich der Versuch                         gemacht, die hiesigen Häuser zu der Vereinbarung zu bringen, daß künftig                         nicht mehr ausschließlich &#x201E;frei Ufer hier&#x201C; sondern &#x201E;im Inlande&#x201C; verkauft                         werde. Unter letzterem Ausdruck soll dem Verkäufer das Recht eingeräumt                         sein: im Termine die Waare nach seiner Willkühr, entweder am Ufer, (sei es                         in einem Schiffe oder auf dem Rheinwerfte) oder auf einem Speicher zur                         Empfangnahme zu überweisen.</p>
          <p>Es wäre zu wünschen, daß uns die nächste Zukunft durch weitere                         Vereinbarungen, noch fernere sachgemäße Verbesserungen brächte. Dahin dürfte                         besonders die Abstellung des Mißbrauches der Verschleppung der                         Termin-Ablieferung in den folgenden Monat zu rechnen sein, und als ganz                         richtig scheint uns daher der Grundsatz, welcher nunmehr auch definitiv vom                         Handelsgericht adoptirt worden ist, daß dergleichen Lieferungsgeschäfte und                         folgleich auch die Ablieferungen im Termine völlig beendigt sein sollen.</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0051/0001] Beilage zu Nr. 11 der Neuen Rhein. Zeitung. Sonntag, 11. Juni 1848. Aus Ostfriesland, 3. Juni 1848. Die ostfriesischen Landstände haben in ihrer Ansprache an die deutsche Reichsversammlung zu Frankfurt a. M. vom 18. Mai d. J., sich einstimmig für das Princip der Volkssouveränität und der Oberherrlichkeit des deutscheu Parlaments über alle Einzelregierungen und Stände in Deutschland, so wie sonst auch durch überwiegende Majorität für das Einkammersystem ausgesprochen und eine Commission zur Revision der ostfriesischen Verfassungsurkunde und Ausarbeitung einer neuen Verfassungsurkunde auf Grund des Ein-Curiensystems statt des bisherigen Drei-Curiensystems niedergesetzt. Desto mehr Sensation mußte es in Ostfriesland erregen, als von Ministern und Ständen in Hannover das Princip der Volkssouveränität und der Oberherrlichkeit des deutschen Parlaments zu Frankfurt bestritten und das den Ostfriesen so verhaßte Zwei-Kammersystem durchgeführt wurde. Deshalb wurde auf den 23. Mai d. J. eine allgemeine ostfriesische Volksversammlung nach Eschen bei Aurich ausgeschrieben, worin Volksmänner aus allen Theilen Ostfrieslands zahlreich erschienen und sich fast einstimmig über folgende Punkte vereinigte: 1) Daß man das in Hannover angegriffene Princip der Volkssouveränität und die Obergewalt der deutschen Reichsversammlung in Frankfurt a. M. über alle Regierungen und Stände einzelner Staaten in Deutschland, der hannoverschen Regierung gegenüber, unumwunden aussprechen und Ministerium und Stände in Hannover wegen ihrer anscheinend sonderbündlerischen Bestrebungen vor ganz Deutschland verantwortlich machen, auch ihnen offen zu erkennen geben wolle, daß man kein Vertrauen mehr zu ihnen habe; 2) daß man den jetzigen hannoverschen Ständen die Befugniß gänzlich bestreite eine neue Verfassung für das Königreich zu machen oder auch die alte rechtsungültige von 1840 auszuflicken, wie sie es jetzt, trotz aller Protestationen des Landes und der Abmahnung des Fünfziger-Ausschusses dennoch zu thun gewagt hätten; daß man vielmehr auf sofortige Auflösung der jetzigen Stände und Zusammenberufung einer constituirenden Versammlung für das Königreich, die jedoch erst nach Feststellung der deutschen Reichs-Verfassung zusammen treten dürfe, bestehen müsse; 3) daß man bei der künftigen Landes-Verfassung für Hannover eine wahre Volksvertretung, mithin ein Einkammersystem verlange; 4) daß man über den ersten Punkt in einer an das Gesammtministerium und die Stände-Versammlung zu Hannover zu richtenden energischen Eingabe sich erklären und von dieser Eingabe der deutschen Reichsversammlung zu Frankfurt a. M. Kenntniß geben, über den zweiten und dritten Punkt aber eine Beschwerde an die Reichsversammlung zu Frankfurt a. M richten und dadurch einen Befehl an die hannoversche Regierung zum Abstand von aller Verfassungsgebung und Abänderung mit den jetzigen dazu incompetenten Ständen erwirken wolle. In diesem Sinne sind darauf die betreffenden Eingaben entworfen und dieselben werden mit zahlreichen Unterschriften von Einwohnern aus allen Theilen Ostfrieslands bedeckt, ehestens an ihre Bestimmung abgeben. (W. Z.) Frankfurt, 7. Juni. (13. Sitzung der constituirenden Nationalversammlung.) Nach Verlesung des Protokolls erbat Venedey das Wort, um zu erklären, daß er in der vorigen Sitzung mit den Worten: es ist noch nicht aller Tage Abend, keine Drohung, sondern bloß die geschichtliche Lehre habe aussprechen wollen, daß eine Majorität auch einmal Minorität werden könne und daher sich hüten solle, die Minorität zu unterdrücken. Der Präsident erklärte, nach dieser Erläuterung nehme er gern denRuf zur Ordnung zurück. Sodann zeigte der Präsident an, daß der Prioritätsausschuß bis jetzt 72 Anträge und 46 Petitionen an die bereits bestehenden Ausschüsse verwiesen habe. Welcker wünscht Beschleunigung des Drucks der Protokolle; es sey traurig, daß so viele unwahre Berichte über die Verhandlungen verbreitet, und keine einzige ächte Quelle für letztere verhanden sey. Wigard: die Schuld der bisherigen Verzögerung liege bloß darin, daß die Verträge mit den Druckern noch nicht abgeschlossen gewesen. Jeitteles dringt auf möglichste Correctheit des Drucks. Jaup beantragt, daß der internationale Ausschuß ermächtigt werde, über die in seine Arbeiten einschlagenden Thatsachen und Verhältnisse, da, wo es geeignet erscheinen mag, belehrende Auskunft sich zu verschaffen. (Diese Ermächtigung wurde im Verlauf der Sitzung von der Versammlung einstimmig ertheilt.) Ziegert will einen Antrag auf Niedersetzung eines Ausschusses von 30 Mitgliedern für ein deutsches bürgerliches und Strafrecht als dringend sogleich begründen; derselbe wird jedoch vorerst an den Prioritätsausschuß verwiesen. Da keine Ausschußanträge vorlagen, war die Tagesordnung erschöpft. Freudentheil ergreift das Wort, erwähnt des Umstandes, daß die Beamten und sonstigen angesehenen Einwoh- von Hadersleben durch das Einrücken der Dänen zur Flucht genöthigt worden seyen, und knüpft daran den Antrag: die Nationalversammlung wolle den Bundestag auffordern, unvorzüglich die nöthigen Maßregeln zu ergreifen, um während der Dauer des Kriegs und der Friedensunterhandlungen die Einwohner von Schleswig gegen feindliche Einfälle zu schützen. Der Präsident bemerkt, es seyen ihm auch viele Petitionen in gleichem Sinne zugekommen; da aber der Bericht des Ausschusses über diesen Gegenstand morgen erstattet werden solle, so dürfte die Berathung überhaupt bis dahin zu verschieden seyn. Freudenreich kündigt gleichzeitig Proteste einer großen Anzahl Hannoveraner gegen jeden Partikularismus an, und erklärt, daß sie Deutsche seyn und bleiben wollen (Beifall). Schüler aus Jena stellt im Namen von 23 Mitgliedern den Antrag: Von der Bundesversammlung schleunige Vorlage der Acten und Verhandlungen über den Krieg mit Dänemark, so wie über die Ursachen der letzten traurigen Ereignisse und der rückgängigen Bewegung der deutschen Bundestruppen zu verlangen, damit die Nationalversammlung die Sache prüfen und weitere Maßregeln beschließen könne. Auch dieser Antrag wird zur morgenden Berathung verwiesen. Eine Adresse Joachim Lelewel's an die Nationalversammlung wird verlesen und der Druck derselben beschlossen. v. Auerswald verliest eine Erklärung des preußischen Ministers v. Arnim in Betreff der von Rob. Blum in der Sitzung vom 27. v. M. nach der Mittheilung eines Diplomaten angeführten Thatsache, daß die preuß. Regierung den übrigen deutschen Regierungen den Rath gegeben, möglichst viele Landtage als Gegengewicht der const. Versammlung einzuberufen. Der Minister erklärt, die preuß. Regierung habe niemals irgend einer Regierung einen Rath gegeben, der dahin zielen könnte, die Nationalversammlung in Frankfurt zu paralysiren oder zu schwächen. Sie weise die Beschuldigung eines Verraths an der deutschen Sache als verläumderisch zurück und fordere zum Beweis der Thatsache auf. Blum erwidert: er habe die angegebenen Ausdrücke nicht gebraucht. Durch die eben vernommene Erklärung sey übrigens die Sache um keinen Schritt weiter geführt, vielmehr nur die Privatmittheilung eines Ministers der Privatmittheilung eines andern Ministers entgegengestellt. Er schlägt der Versammlung vor, sie möge von den betreffenden beiden Ministerien die Akten einfordern. Abg. v. Vinke: wenn man einen preuß. Minister verdächtige, so sollte auch der Name des anderen Ministers, von dem die Angabe herrühre, genannt werden. Es liege hier keine Privatmittheilung, sondern die offizielle Erklärung eines verantwortlichen konstitutionellen Ministers der Krone Preußen vor; Blum's Sache sey es, die Aktenstücke vorzubringen. Blum: Was von einem Minister einem einzelnen Mitgliede dieser Versammlung mitgetheilt werde, sey Privatmittheilung; die Nationalversammlung verhandle durch ihren Präsidenten, nicht durch einzelne Mitglieder. Uebrigens möge seine (Blum's) damalige Aeußerung hier nochmals verlesen werden. Die weitere Verhandlung dieser Sache wurde auf morgen vertagt. Glaß stellt, unter Hinweisung auf das heute vertheilte Programm zu dem Sclavenkongresse in Prag den Antrag: den Ausschuß für die provis. Centralgewalt zu schleuniger Berichterstattung aufzufordern. Durch jenes Programm sey der Einheit Deutschlands und den Beschlüssen dieser Versammlung der Fehdehandschuh hingeworfen worden. Es könne nöthig werden, einen Theil der an der Westgränze aufgestellten Streikräfte gegen Böhmen hin aufzustellen, um unseren Beschlüssen Kraft zu geben und den separatistischen Bestrebungen mit dem Schwert entgegenzutreten. v. Lindenau bemerkt, die Kommission sei bereits seit drei Tagen mit ihrer Aufgabe beschäftigt, sie werde heute Abend ihre letzte Sitzung halten und dann sofort Bericht erstatten. Ostendorf führt an: bereits solle auf dem Slavenkongreß beschlossen worden sein, zwei Deputirte nach Paris zu senden, um von der dortigen Nationalversammlung die böhmische Nationalität garantiren zu lassen. Er erneuert seinen Antrag auf Niedersetzung einer besondern Kommission zur Prüfung der Verhältnisse in den slavisch-deutschen Ländern. Der Präsident: dieser Antrag sei gestern bereits verworfen worden; übrigens habe der Wahlausschuß in dieser Beziehung eine allgemeine Vollmacht erhalten. Schilling und Wießner machen geltend, daß seit gestern die Sache eine andere Gestalt gewonnen habe. „Gestern, sagt Wießner, wußten wir noch nicht, daß die Integrität Deutschlands gefährdet sey, daß man ein seit Jahrhunderten deutsches Land von Deutschland loßreißen wolle. Man hat von der Majestät dieser Versammlung gesprochen; wohlan, zeigen wir uns majestätisch; sprechen wir es aus, daß kein Fuß breit deutscher Erde verloren gehen darf. Unterstützen Sie die österreichische Regierung in ihrer bedrängten Lage. Die Polen in Posen bereiten eine neue Schilderhebung; wenn wir auf der einen Seite keine Kraft zeigen, werden wir auf der andern Seite unsre Feinde ermuthigen. Reiter aus Prag kommt auf seinen frühern Antrag zurück, das deutsche Bundesgebiet für unverletzlich und jeden Angriff auf dasselbe für Landesverrdth zu erklären. Venedey ist gegen eine solche Erklärung, weil die Unverletzlichkeit des Bundesgebiets nicht einmal in Frage gestellt werden dürfe. Graf Wartensleben glaubt nicht an eine Einigung der Slaven. Nauwerk: Man solle die österreichische Regierung unterstützen, aber auch gegen ihre auswärtigen Thorheiten protestiren. (Ruf zur Ordnung!). Präsident ermahnt, beleidigende Ausdrücke zu vermeiden (!). Nauwerk: Der Ausdruck Thorheit sei nicht beleidigend; wäre er es, so würde er ihn zurücknehmen. Es sey eine Ungerechtigkeit, wenn Oesterreich Italien bekriege. Die italienische Nation habe ein Recht, frei zu sein. Ruge: die Territorial- und Nationalitätsfrage gehöre der despotischen Zeit an; alle Völker müßten sich möglichst frei konstituiren und unter sich verbrüdern dürfen. Er stimmt für einen Ausschuß, aber um die Verbrüderung mit den Slaven einzuleiten. Deutschland könne sich nicht in Kriege stürzen, um andere Völker zu unterjochen; die Versammlung in der Paulskirche sey gekommen, um Freiheit zu gründen, nicht sie zu stürzen. Adg. v. Mühlfeld: Das Programm des provisorischen Comite in Prag sey noch nicht vom Kongresse angenommen. Hartmann: Deutschland habe die Pflicht, die Slaven nicht in Böhmen festen Fuß fassen zu lassen, es sey also eine Kriegs-, keine Nationalitätsfrage. Neuwald: Wenn Oesterreich eine freie Verfassung habe, würden alle Provinzen sich ihm gerne wieder anschließen; es werde auch mächtiger sein in seiner freien Gestalt. Die österreichische Regierung meint es ehrlich; aber ein böser Dämon dränge sich zwischen Regierung und Volk; er habe den Kaiser zur Entferung von Wien verleitet und suche die Provinzen zu entzweien. Wien habe der Reaktion im Lapidarstyl mit Pflastersteinen geantwortet. Das slavische Parlament sei übrigens nicht gewählt, sondern einzelne Leute seien nach Gutdünken hingegangen. Eine direkte Antwort hält der Redner deßhalb mit der Würde der Nationalversammlung nicht verträglich; wohl aber möge der Ausschuß die nöthigen Einleitungen treffen. Ghiskra: Das Central-Komite sei der Ausfluß der Meinungen, die alle Slaven beseelten; die Bewegung sei bereits im März vorbereitet gewesen, und durch die Beschlüsse der deutschen Nationalversammlung zu Gunsten der Einheit Deutschlands nur zur Reife gebracht worden. Der Kongreß werde Das beschließen, was das Komite vorgeschlagen habe. Die österreichische Regierung verdiene Unterstützung, weil sie die deutsche Bewegung endlich ergriffen habe. Das Ministerium habe anfangs allerdings mit den Slaven geliebäugelt; jetzt aber erkenne es die Zeit, und sehe ein, daß das deutsche Element in Oesterreich verloren wäre, wenn das slavische Prinzip zur Herrschaft gelangte. Zeigen wir, (äußert der Redner schließlich) dem deutschen wie dem slavischen Element, daß wir das deutsche Element nicht verkümmern lassen, und die czechische Bewegung wird vergehen. Zeigen wir gegenüber dem Protest der Slaven gegen die Wahlen zum deutschen Parlament, daß wir solchen Protesten nicht bloß mit dem Wort, sondern auch mit dem Schwert entgegenzutreten bereit sind. Würth von Wien wünscht, daß in den Ausschluß nur Männer gewählt werden, die mit den Verhältnissen vertraut sind, und daß man alles Provocirende gegen die Slaven vermeide. Reiter's Antrag in Betreff der Unverletzlichkeit des Bundesgebiets (s. oben) wurde nicht zur Abstimmung gebracht, dagegen die Niedersetzung eines Ausschusses „zur Begutachtung der österreichisch-slavischen Frage, soweit es sich von deutschen Bundesländern handelt,“ beschlossen. Von Viersen ist nachstehende Adesse an die Nationalversammlung in Berlin abgegangen: Hohe Versammlung! Wir hatten eine hohe Achtung vor unserm Staatsministerium. Diese Achtung gebot uns Stillschweigen, obgleich wir mehrere Schritte dieses Ministeriums nicht billigen konnten; wir glaubten Schweigen beobachten zu dürfen, weil wir diese Schritte, das Bedürfniß der baldigen Abänderung in sich tragend, als nur vorübergehend ansahen. Jetzt aber hat der Entwurf zu einer preußischen Verfassung, unsern Vertretern in Berlin vorgelegt, uns mit Verwunderung und tiefem Schmerz erfüllt, mit Verwunderung, weil wir an dem Ministerium Camphausen durch diesen Entwurf, sowohl in Bezug auf dessen Fähigkeit als auf dessen guten Willen, irre wurden; mit Schmerz, weil der Entwurf den gerechten Erwartungen des Volks nicht entspricht, und weil er, zur Geltung gebracht, in seinen Folgen für Preußens Volk verderbenbringend sein würde. Aus Vorgesagtem, wie auch daraus, daß uns ein einiges, mächtiges, freies Deutschland über Alles geht, daß wir in diesem einigen Deutschland ein glückliches, in seinen Rechtsverhältnissen unerschütterliches Preußen wollen, werden nachstehende Anträge gerechtfertigt erscheinen: 1) An der Spitze der preußischen Verfassung sei es klar und deutlich ausgedrückt, daß alle aus der jetzigen Berathung sich ergebenden Verfassungsgesetze nur in sofern Geltung behalten, als sie mit den Beschlüssen der deutschen Nationalversammlung zusammen fallen, und daß alle Abweichungen durch die nächste Landesvertretung mit jenen Frankfurter Beschlüssen in Harmonie zu bringen sind. 2) Die Verfassung selbst bestimme, in welchen Fällen und unter welchen Formen ein Staatsbürger verhaftet oder gewaltsam in eine Wohnung eingedrungen werden kann. 3) Der Einfluß der Staatsgewalt bei Besetzung geistlicher Aemter, sowie die Berufung an die weltliche Gewalt in geistlichen Sachen falle weg, die landesherrlichen Patronate seien aufgehoben; der Verkehr der Geistlichen mit ihren Ober-Untergebenen sei von aller Beschränkung frei; die verschiedenen Kirchen werden als selbstständige Rechtssubjekte anerkannt, mit der Befugniß, Güter zu erwerben, zu verwalten und zu veräußern. 4) Der Unterricht sei frei, und nur der öffentliche Unterricht, welcher auf Kosten des Staats zu ertheilen ist, durch besondere Gesetze geregelt. 5) Die Preßvergehen werden ausschließlich durch die Geschworenen beurtheilt. 6) Alle im Verfassungsentwurfe, aufgestellten Beschränkungen des unbedingten Petitions-Versammlungs- und Associationsrechtes fallen gänzlich weg. 7) Das Briefgeheimniß sei ohne Ausnahme unverletzlich. 8) Die gerichtliche Verfolgung der Beamten werde an keine Autorisation gebunden, und die Beschlüsse der Verwaltungsbehörden haben nur in sofern Geltung, als sie mit den Gesetzen übereinstimmen. 9) Wir verlangen Eine Kammer, ganz vom Volke gewählt, oder, wenn nicht anders möglich, eine erste und eine zweite Klammer, beide vom Volke gewählt, mit nur einem Unterschied in Betreff des Alters der Wählbarkeit, in der ersten Kammer habe der Kronprinz Sitz mit zurückgelegtem 18. Lebensjahre, Stimme nur mit dem vollendeten 25. Lebensjahre, der König habe nur ein suspensives Veto auf ein oder zwei Jahre. 10) Die Civilliste des Königs werde jedes Jahr von der Nationalversammlung auf die Dauer eines Jahres festgestellt. 11) Es werde eine freie Gemeinde-Verfassung gegeben, worin namentlich die Ernennung und Besoldung sämmtlicher Gemeinde-Beamten, ausschließlich der Gemeinde gesichert sei. 12) Allgemeine Volksbewaffnung werde sofort ins Leben gerufen und durch ein besonderes Gesetz organisirt. 13) Der Adel, so wie alle Auszeichnung der Bürger durch Titel und Orden höre auf. 14) Das Zusammentreten der Nationalversammlung finde jedes Jahr an einem bestimmten Tage Statt, selbst ohne vorherige Einberufung durch den König. 15) Der Grundsatz der Volkssouveränität sei bei der ganzen Verfassung maßgebend. 16) Die verschiedenen Gesetze, worauf die neue Verfassung Bezug nimmt, werden sofort beschlossen und treten gleichzeitig mit dem Verfassungsgesetze in Kraft. Hohe Versammlung, sollen wir uns der freudigen Hoffnung hingeben dürfen, daß ein gesicherter Rechtszustand Preußens Glück begründe, so muß den obigen Anforderungen der Unterzeichneten vollständig entsprochen werden. Vierssen, 6. Juni 1848. Einer hohen Versammlung ergebene: (folgen 559 Unterschriften). Von der Weser, 6. Juni. Der Stock, um den sich die Schlange des Aesculaps windet, ist nach dem 18/19 März noch deutlicher ein Korporalstock geworden, als er bisher schon war; denn der Generalstabsarzt der Armee hat den Ministerial-Erlaß vom 27. April d. J., in Folge dessen Adressen und Petitionen von Offizieren und Gemeinen nur auf den gesetzlich vorgeschriebenen Instanzenwege angebracht werden sollen, durch ein Cirkular auch au die Militärärzte angewandt. Für die Ursache dieser höchst auffallenden und eigen mächtigen Handlung, zu welcher gar kein Recht vorliegt, hält man das Einreichen mehrer Petitionen von Kompagnie-Chirurgen, die sich in ihrer großen Noth und weil bisher alle Ersuche an ihren Chef und an das Kriegsministerium unberücksichtigt blieben, jetzt dem Staatsministerium ihre höchst traurige und beklagenswerthen Verhältnisse angezeigt und um endliche Berücksichtigung gebeten haben. Es scheint jenem Verbot nur die Absicht zum Grunde zu liegen, daß die jämmerlichen Verhältnisse eines höchst gedrückten Standes nicht laut werden und zu Gunsten des Bestehens einer längst entbehrlichen Anstalt, d. h. des medizinischen Friedrich-Wilhelms-Instituts bestehen bleiben sollen, wovon Jeder den Grund errathen kann. Die Eigenmächtigkeit des Generalstaabs-Arztes in Betreff jener Anwendung des bezeichneten Erlasses aus der provisorischen Regierungszeit des Herrn von Reyher wird durch folgende Beweise erhärtet: 1. Bezieht sich jener Erlaß nur auf Offiziere, Unteroffiziere und Gemeine; 2. besteht keine Bestimmung, nach welcher dem Generalstabsarzte die Anwendung eines solchen Erlasses auf die Militairärzte zusteht; 3. hat bisher keine Anwendung desselben auf andere Militairbeamte Statt gefunden; 4. ist als Grund von dem Herrn von Reyher angegeben, daß das Militair die exekutive Gewalt darstelle. Hier läßt sich bemerken: a. der Militairarzt hat nichts zu exekutiren und muß sich im Nothfalle hinter das Militair stecken, unter dessen Despotie er noch seufzt; b. ist er nicht combattant; c. nicht auf die Kriegsartikel vereidigt; d. gehört er nach der Klassifikation im Strafgesetzbuch nicht unter die Personen des Soldatenstandes. 5. Es besteht keine Bestimmung, auf welchem Instanzenwege die Militairärzte ihre Gesuche anbringen sollen. 6. Hat man sich noch zur Zopfzeit direkt mit Gesuchen an den Kriegsminister gewandt, ohne Rügen zu erhalten. 7. Kann die Disciplin unter den Militairärzten auch ohne Anwendung des Korporalstockes aufrecht erhalten werden. Es ist traurig zu sehen, daß Behörden nichts gelernt und nichts vergessen haben und sich in die Neuzent noch nicht zu finden wissen. Wer diese Erklärung zu widerlegen vermag, thue es; das Zopfregiment darf aber nicht mehr auftauchen, dafür haben wir die freie Presse. Gatreide- und Oelhandel. Köln, 10. Juni 1848. Seit unserer letzten Uebersicht sind fast keine Umsätze in dem Getraidehandel auf unserem Platze vorgekommen und unsere Ansicht darüber ist bis jetzt völlig gerechtfertigt; es ist wenig Leben darin. Von Waizen blieben unsere ansehnlichen Vorräthe unvermindert und die mittlerweile aufgeregte Luft zu Versendungen, legte sich wieder durch das schnelle Fallen der Preise an den betreffenden Plätzen des Oberlandes. Der Preis ist für gleich lieferbare Waare Thlr. 51/3, per Juli Thlr. 55/12. Der Preis von Roggen ist unverändert auf Thlr. 4 geblieben. Auf künfgen November hat sich für diese Getraide-Sorte inzwischen ein neuer Termin eröffnet, wofür Thlr. 4 Verkäufer, zu 1/12 Thlr. weniger, Käufer zu finden sind. Gerste, hiesige Thlr. 3 und 25/6, oberländische Thlr. Thlr. 31/2 und 1/4, ohne Handel. Ebenso der Hafer, wovon der Preis unverändert. Der diese Woche überhäufig gefallene Regen, rief einige Besorgnisse für die künftige Erndte hervor. Man befürchtete daß der Roggen im Felde sich legen würde. Wenn indessen, wie es bei dem bereits umgeschlagenen Winde den Anschein hat, sich wieder trockneres Wetter einstellt, so dürfte jenes Ereigniß nur wohlthuend für das Feld im allgemeinen gewirkt haben, besonders aber für die Rapspflanze und für die neue Aussaat des Sommersaamens, daher der Preis hier von Rüböl schwankend und einigermaßen unter dem Einfluß von Holland und Belgien, wo sich ebenfalls die Preise nicht befestigen wollen, ist. Der Preis ist per Comptant Thlr. 271/2 und per Oktober Thlr. 291/3 à 29. In Bezug auf den Lieferungshandel in Getraide wird augenblicklich der Versuch gemacht, die hiesigen Häuser zu der Vereinbarung zu bringen, daß künftig nicht mehr ausschließlich „frei Ufer hier“ sondern „im Inlande“ verkauft werde. Unter letzterem Ausdruck soll dem Verkäufer das Recht eingeräumt sein: im Termine die Waare nach seiner Willkühr, entweder am Ufer, (sei es in einem Schiffe oder auf dem Rheinwerfte) oder auf einem Speicher zur Empfangnahme zu überweisen. Es wäre zu wünschen, daß uns die nächste Zukunft durch weitere Vereinbarungen, noch fernere sachgemäße Verbesserungen brächte. Dahin dürfte besonders die Abstellung des Mißbrauches der Verschleppung der Termin-Ablieferung in den folgenden Monat zu rechnen sein, und als ganz richtig scheint uns daher der Grundsatz, welcher nunmehr auch definitiv vom Handelsgericht adoptirt worden ist, daß dergleichen Lieferungsgeschäfte und folgleich auch die Ablieferungen im Termine völlig beendigt sein sollen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat (2017-03-20T13:08:10Z)

Weitere Informationen:

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz011b_1848
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz011b_1848/1
Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 11, Köln, 11. Juni 1848. Beilage, S. 0051. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz011b_1848/1>, abgerufen am 28.03.2024.