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Marburger Zeitung. Nr. 90, Marburg, 03.08.1914.

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Marburger Zeitung Nr. 90, 3. August 1914

[Spaltenumbruch]
Russisch-französischer Einbruch.
Vor der Kriegserklärung auf reichsdeutschen Boden
eingebrochen.

Die russisch-asiatische und die fran-
zösische Kultur
zeigen sich in diesen Tagen
im wahren Lichte. Ohne eine Kriegser-
klärung
abzuwarten, sind russische Truppen
im Deutschen Reiche eingefallen,
weil dieses treu zu Österreich hält, und franzö-
sische
Flieger haben, ebenfalls ohne Kriegser-
klärung, auf reichsdeutschem Boden bereits Bom-
ben geworfen.
Nachstehend die ersten Draht-
nachrichten, die wir bereits gestern abends und
heute vormittags bei uns öffentlich anschlugen.

Kaiser Wilhelms Ultimatum.

Berlin, 2. August. Der deutsche Bot-
schafter in St. Petersburg wurde beauftragt, die
russische Regierung aufzufordern, die Mobil-
machung
gegen uns und unseren östereichisch-
ungarischen Bundesgenossen einzustellen und
hierüber eine bündige Erklärung binnen 12
Stunden abzugeben. Dieser Auftrag wurde nach
Meldung des Grafen Pourtales in der Nacht vom
31. Juli zum 1. August um Mitternacht ausge-
führt. Der Termin war also vorgestern (Samstag)
Mittag abgelaufen, ohne daß die russische Re-
gierung das Ultimatum beantwortete.

Überfälle ohne Kriegserklärung.

Dagegen sind in dieser Nacht bis 4 Uhr früh
beim großen Generalstab folgende Meldungen ein-
gegangen: 1. Heute Nacht fand ein Angriff
russischer Patrouillen
gegen die Eisen-
bahnbrücke
über die Warte bei Eichenried
an der Strecke Jarotschin--Wreschen statt. Der
Angriff wurde abgewiesen. Auf deutscher
Seite wurden zwei Mann leicht verwundet. Die
Verluste der Russen sind nicht festgestellt. Die von
den Russen gegen den Bahnhof von Milo-
slaw
eingeleitete Unternehmung ist verhindert
worden. Der Stationsvorstand von Johannis-
burg
und der Forstverwalter von Biala melden,
daß heute Nacht eine starke russische
Kolonne mit Geschützen die Grenze

bei Schwiddern südöstlich von Biala über-
schritten
hat und daß zwei Schwadronen
Kosaken in der Richtung nach Johannis-
burg reiten.
Die Fernsprechverbindung Lyck
--Biala ist unterbrochen.

Hiernach hat Rußland deutsches
Reichsgebiet angegriffen
und den
Krieg eröffnet.

Ein russischer Einbruch in Ostpreußen.

Königsberg, 2. August. In Eydt-
kuhnen
ist eine russische Patrouille
eingeritten.
-- Das Postamt Bilder-
weltschen
(Ostpreußen, Bezirk Gumbinnen) ist
nach sicherer Meldung zerstört worden. Der
Feind hat an vielen Stellen die Grenze
überschritten.

Das erste Kavalleriegefecht.

Allenstein, 2. August. 6 Uhr abends.
Johannisburg, das von einer Dragoner-
eskadron besetzt ist, wird augenblicklich ange-
griffen.
Die Verluste betragen auf der
russischen Seite etwa 20 Mann, auf deutscher
Seite nur mehrere Leichtverwundete.

Russische Brückensprengung.

Die Russen haben den Bahnhof von
Granica und die Bahnbrücke über den Grenz-
fluß Przemsa in die Luft gesprengt. Das russische
Grenzmilitär zog sich in das Innere zurück.
Die russische Grenze ist von Truppen ganz entblößt.

Granica liegt an der Przemsa, einem Neben-
fluß der Weichsel, und ist die russische Grenzstation
der von Warschau nach Österreich zur Nordbahn
führenden Hauptbahn. Unweit von Granica befin-
det sich bei Myslowitz die erwähnte Dreikaiserecke,
an welcher die Gebiete von Deutschland, Österreich
und Rußland zusammentreffen.




Die Franzosen mobilisieren.

Heute (Samstag) um
4 Uhr nachmittags ist die volle Mobili-
sierung
der französischen Streitkräfte angeordnet
worden.

Verkleidete französische Offiziere.

Vormittag versuchten
achtzig französische Offiziere in
preußischer Uniform
in Kraftwagen die
preußische Grenze bei Walbek westlich von Geldern
zu überschreiten. Der Versuch mißlang.


[Spaltenumbruch]
Französische Flieger über Deutschland.

In der gestrigen Nacht
wurde ein feindliches Luftschiff auf
der Fahrt von Kerprich nach Andernach
beobachtet. Ein feindliches Flugzeug wurde auf
der Fahrt von Düren nach Köln beobachtet.
Bei Wesel wurde ein russisches Flugzeug
heruntergeschossen.

Französische Bombenwerfer.
Bruch des Völkerrechtes.

Soeben lief eine mili-
tärische Meldung ein, nach welcher französische
Flieger
in der Umgebung von Nürnberg
Bomben abgeworfen
haben. Da eine Kriegs-
erklärung zwischen Deutschland und Frankreich noch
nicht erfolgt ist, liegt ein eklatanter Bruch
des Völkerrechtes durch Frankreich
vor.




Kriegserklärung an Rußland.

Die maßgebendsten Stellen in Rußland haben
dem deutschen Botschafter ehrenwörtlich erklärt, daß
Rußland keine Mobilisierung gegen Österreich
plane. Dies hat sich, wie die Versicherungen des
Zaren, als Lug und Trug erwiesen. Rußlaud
mobilisierte Heer und Flotte gegen Oesterreich-Ungarn
und nun ließ Kaiser Wilhelm eine Anfrage richten,
was diese gegen Treu und Glauben angeordnete
Mobilisierung bedeute. Die Antwort war mit zwölf
Stunden befristet. Sollte das Ultimatum nicht recht-
zeitig beantwortet werden, so hatte der deutsche
Botschafter in Petersburg den Auftrag, Rußland
die Kriegserklärung Deutschlands zu über-
reichen. Die Frist verstrich ohne Antwort; dafür
sprengten die Russen ohne Kriegserklärung
eine österreichisch-russische Brücke und fielen in Ost-
preußen
ein. Darauf gab Kaiser Wilhelm so-
fort die einzig mögliche Antwort: Kriegserklärung.
Nachstehend die Drahtmeldung:

Die
Petersburger Telegraphen-Agentur meldet: Der
deutsche Botschafter
hat gestern um halb
8 Uhr abends
im Namen seiner Regierung dem
Ministerium des Äußern die Kriegserklärung
überreicht.

Das Wolff-
bureau meldet: Dem russischen Botschafter
Swerbejew
sind die Pässe zugestellt worden.

Durch kaiser-
liche Verordnung wurde der Reichstag für Diens-
tag den 4. August einberufen.




Marburger Nachrichten.
Verein Frauenhilfe.

Der Ausschuß des
Vereines Frauenhilfe hat sich dem großen Mar-
burger Hilfsausschusse angegliedert und fordert alle
Mitglieder auf, werktätig die Ziele und Zwecke
dieses Ausschusses zu unterstützen.

Die Hilfsbereitschaft der Marburge Be-
völkrrung

macht sich in dieser großen aber schweren
Zeit nach vielen Richtungen geltend. Rührend und
den Geist der allgemeinen Lage bezeichnend, ist ein
Fall, der sich am 1. Juli zugetragen hat, daß eine
einfache Köchin, Marie Labes ist der Name der
Wackeren, in ihren Kreisen eine Sammlung ver-
anstaltete und mit Zuhilfenahme eigenen Geldes
Brot und Selchfleisch einkaufte und unter die
Mannschaft der 14. Komp. des Inf. Reg. Nr. 47
zur Verteilung brachte. Gewiß ein nachahmens-
wertes Beispiel, wie man bestrebt ist, die Lage
unserer braven Truppen angenehmer zu gestalten.
Über Anregung der Hortleitung stellten sich der Lehr-
körper der Anstalt sowie weitere Herren des Mar-
burger Lehrstandes dem Stadtrate für Kanzlei-
arbeiten zur Verfügung, damit vor allem so rasch
als möglich die Unterstützungsanweisungen an die
Reservistenfamilien zur Erledigung kommen können.

Unterhaltsbeitrag für Angehörige von
Mobilisierten.

Anspruch auf einen Unterhalisbei-
trag haben, 1. die Ehefrau und ehelichen Nachkom-
men, 2. die ehelichen Vorfahren, Geschwister und
Schwiegereltern, 3. die unehelche Mutter und un-
eheliche Kinder, dann wenn ihr Unterhalt, zu wel-
chem außer Nahrung, Wohnung, Kleidung u. dgl.
unabweislicheu Lebensbedürfnissen gegebenenfalls
Heil- und Pflegekosten, bei Kindern überdies die
Kosten der Erziehung gerechnet werden können,
bisher von dem aus der persönlichen Arbeit
des Einberufenen nachweisbar abhängig war
undwegen Entfalles diefes Einkommens gefährdet ist.
Die Anmeldung muß bei jener Gemeinde erstattet
werden, in welcher der Angehörige seinen ordent-
lichen Wohnsitz hat. Der Anspruch ist mittels
[Spaltenumbruch] Formulares (erhältlich bei Gemeinden und Bezirks-
behörden, des ordentlichen Wohnsitzes des Ange-
hörigen anzumelden und gleichzeitig diejenige
familienangehörige Person namhaft zu machen, der
als Zahlungsempfänger der Unterhaltsbeitrag aus-
bezahlt werden soll. Der Unterhaltsbeitrag wird
dem Zahlungsempfänger in halbmonatlichen, am
1. und 16. jedes Monates fälligen Raten vor-
hinein an den von der Unterhaltskommission fest-
gesetzten Tagen erfolgt. Der Unterhaltsbeitrag
besteht für jeden anspruchsberechtigten Angehörigen
in einer Unterhaltsgebühr (für Graz 83 H., für
das übrige Land 77 H.) und wenn er auf die
Wohnungsmiete angewiesen ist, in einem der Hälfte
der Unterhaltsgebühr gleichkommenden Mietzins-
beitrage. Für Angehörige unter 8 Jahren besteht
der Unterhaltsbeitrag in der Hälfte des entfallenden
Ausmaßes. Der Gesamtbetrag der den Angehörigen
bewilligten Unterhaltsbeiträge darf den durchschnitt-
lichen Tagesverdienst des Mobilisierten nicht über-
schreiten.

Maßnahmen zur Sicherung der Ernte
und Wintersaaten.

An die ländliche Bevölkerung
des Bezirkes Marburg. Durch die Einberufung zu
den Waffen wird sich bei einigen Landwirten der
Mangel an männlichen Arbeitskräften in empfind-
licher Weise bemerkbar machen, weshalb es geboten
erscheint, schnellstens Maßnahmen zu treffen, welche
geeignet sind, die äußerst gefährdeten Ernte-, Dresch-
und Felderbestellungsarbeiten wenigstens teilweise zu
sichern. Durch gemeinsames Zusammenwirken aller
Landwirte einer Ortschaft dürfte es möglich sein,
die entstandenen Lücken teilweise notdürftig auszu-
füllen, um wenigstens die dringendsten Arbeiten auch
bei jenen Landwirten zu verrichten, denen der
größere Teil der männlichen Kräfte entzogen wurde.
Eine solche Betätigung der Selbsthilfe, eine der-
artige nachbarliche Unterstützung in so ernster Zeit
ist ein Gebot, dem sich niemand entziehen soll und
darf. Gerade die Landwirtschaft ist so geartet, daß
ein und dieselbe Arbeit nicht bei allen Besitzern
zum gleichen Zeitpunkte, sondern nacheinander vor
sich gehen kann, dadurch ist die Möglichkeit ge-
geben, sich gegenseitig auszuhelfen, die Ernte und
die Saatbestellung zu sichern. Ich wende mich da-
her an die ländliche Bevölkerung des Bezirkes mit
der Bitte, die Landwirte wollen sich nachbarlich
die Hände reichen, im gleichen Orte eine ent-
sprechende Einteilung treffen, damit die Arbeiten
durch Zusammenwirken aller dennoch soweit durch-
geführt werden können, damit die Ernte bei jedem
Landwirte rechtzeitig geborgen und die Aussaat
rechtzeitig vorgenommen werden kann. K. k. Be-
zirkshauptmann und Statthaltereirat: Weiß von
Schleußenburg.

Deu Verkauf von Mehl, Reis und
Zucker.

Behufs Ermöglichung einer tunlichst gleich-
mäßigen Approvisionierung für alle Bevölkernngs-
klassen wurde von der k. k. Statthalterei für Städte,
Märkte und Industrialorte verordnet: Im Detail-
handel mit den folgenden Artikeln dürfen an Kon-
sumenten nicht mehr äls die nachstehenden Mengen
auf einmal abgegeben werden. 1. von allen Gattun-
gen Mehl und von Reis höchstens 3 Kilogramm,
2. von Zucker höchstens 5 Kilogramm, bezw. bei
Hntzucker ein ganzer Stock. Auf Bestellungen, die
vor dem 1. August 1914 erfolgt sind, findet diese
Verordnung keine Anwendung. Übertretungen dieser
Verordnung werden mit einer Geldstrafe von 2
bis 200 K. oder mit 6 stündiger bis 14 tägiger
Anhaltung geahndet.

"Verlustträger gesucht".

Am 24. Juli 1914
wurde die Taglöhnersgattin Theresia Murkowitsch
von der Sicherheitswache in Marburg wegen ver-
dächtigen Geldbesitzes angehalten. Murkowitsch, bei
welcher noch ein Betrag von 200 K. gefunden
wurde, gibt an, am Nachmittage des 1. Mai 1914,
als sie dem Umzuge der Sozialdemokraten zusah,
in Marburg in der Fabriksgasse einen Geldbetrag
von 459 K. in Papier gefunden zu haben. Der Ver-
lustträger oder Personen, welche über den Verlust-
träger Auskunft geben können, werden aufgefordert,
sich mündlich oder schriftlich beim Stadtrate als
Sicherheitsbehörde in Marburg oder beim k. k. Kreis-
gerichte Marburg Abteilung VIII, Zimmer Nr. 93
zn melden.

Trauungen.

Freitag den 31. Juli um 7 Uhr
abends fand in der evangelischen Christuskirche in
Marburg die Trauung des Herrn Hans Jugg,
Landwehrsoldaten, mit Fräulein Mizzi Fersch
statt. Als Trauzeugen fungierten die Herren Franz
Friedau, Gastwirt in Marburg und Martin
Rebernischeg, Gastwirt und Spenglermeister
in St. Egydi. -- Samstag den 1. August um
6 Uhr abends fand in derselben Kirche die Trau-

Marburger Zeitung Nr. 90, 3. Auguſt 1914

[Spaltenumbruch]
Ruſſiſch-franzöſiſcher Einbruch.
Vor der Kriegserklärung auf reichsdeutſchen Boden
eingebrochen.

Die ruſſiſch-aſiatiſche und die fran-
zöſiſche Kultur
zeigen ſich in dieſen Tagen
im wahren Lichte. Ohne eine Kriegser-
klärung
abzuwarten, ſind ruſſiſche Truppen
im Deutſchen Reiche eingefallen,
weil dieſes treu zu Öſterreich hält, und franzö-
ſiſche
Flieger haben, ebenfalls ohne Kriegser-
klärung, auf reichsdeutſchem Boden bereits Bom-
ben geworfen.
Nachſtehend die erſten Draht-
nachrichten, die wir bereits geſtern abends und
heute vormittags bei uns öffentlich anſchlugen.

Kaiſer Wilhelms Ultimatum.

Berlin, 2. Auguſt. Der deutſche Bot-
ſchafter in St. Petersburg wurde beauftragt, die
ruſſiſche Regierung aufzufordern, die Mobil-
machung
gegen uns und unſeren öſtereichiſch-
ungariſchen Bundesgenoſſen einzuſtellen und
hierüber eine bündige Erklärung binnen 12
Stunden abzugeben. Dieſer Auftrag wurde nach
Meldung des Grafen Pourtales in der Nacht vom
31. Juli zum 1. Auguſt um Mitternacht ausge-
führt. Der Termin war alſo vorgeſtern (Samstag)
Mittag abgelaufen, ohne daß die ruſſiſche Re-
gierung das Ultimatum beantwortete.

Überfälle ohne Kriegserklärung.

Dagegen ſind in dieſer Nacht bis 4 Uhr früh
beim großen Generalſtab folgende Meldungen ein-
gegangen: 1. Heute Nacht fand ein Angriff
ruſſiſcher Patrouillen
gegen die Eiſen-
bahnbrücke
über die Warte bei Eichenried
an der Strecke Jarotſchin—Wreſchen ſtatt. Der
Angriff wurde abgewieſen. Auf deutſcher
Seite wurden zwei Mann leicht verwundet. Die
Verluſte der Ruſſen ſind nicht feſtgeſtellt. Die von
den Ruſſen gegen den Bahnhof von Milo-
ſlaw
eingeleitete Unternehmung iſt verhindert
worden. Der Stationsvorſtand von Johannis-
burg
und der Forſtverwalter von Biala melden,
daß heute Nacht eine ſtarke ruſſiſche
Kolonne mit Geſchützen die Grenze

bei Schwiddern ſüdöſtlich von Biala über-
ſchritten
hat und daß zwei Schwadronen
Koſaken in der Richtung nach Johannis-
burg reiten.
Die Fernſprechverbindung Lyck
—Biala iſt unterbrochen.

Hiernach hat Rußland deutſches
Reichsgebiet angegriffen
und den
Krieg eröffnet.

Ein ruſſiſcher Einbruch in Oſtpreußen.

Königsberg, 2. Auguſt. In Eydt-
kuhnen
iſt eine ruſſiſche Patrouille
eingeritten.
— Das Poſtamt Bilder-
weltſchen
(Oſtpreußen, Bezirk Gumbinnen) iſt
nach ſicherer Meldung zerſtört worden. Der
Feind hat an vielen Stellen die Grenze
überſchritten.

Das erſte Kavalleriegefecht.

Allenſtein, 2. Auguſt. 6 Uhr abends.
Johannisburg, das von einer Dragoner-
eskadron beſetzt iſt, wird augenblicklich ange-
griffen.
Die Verluſte betragen auf der
ruſſiſchen Seite etwa 20 Mann, auf deutſcher
Seite nur mehrere Leichtverwundete.

Ruſſiſche Brückenſprengung.

Die Ruſſen haben den Bahnhof von
Granica und die Bahnbrücke über den Grenz-
fluß Przemſa in die Luft geſprengt. Das ruſſiſche
Grenzmilitär zog ſich in das Innere zurück.
Die ruſſiſche Grenze iſt von Truppen ganz entblößt.

Granica liegt an der Przemſa, einem Neben-
fluß der Weichſel, und iſt die ruſſiſche Grenzſtation
der von Warſchau nach Öſterreich zur Nordbahn
führenden Hauptbahn. Unweit von Granica befin-
det ſich bei Myslowitz die erwähnte Dreikaiſerecke,
an welcher die Gebiete von Deutſchland, Öſterreich
und Rußland zuſammentreffen.




Die Franzoſen mobiliſieren.

Heute (Samstag) um
4 Uhr nachmittags iſt die volle Mobili-
ſierung
der franzöſiſchen Streitkräfte angeordnet
worden.

Verkleidete franzöſiſche Offiziere.

Vormittag verſuchten
achtzig franzöſiſche Offiziere in
preußiſcher Uniform
in Kraftwagen die
preußiſche Grenze bei Walbek weſtlich von Geldern
zu überſchreiten. Der Verſuch mißlang.


[Spaltenumbruch]
Franzöſiſche Flieger über Deutſchland.

In der geſtrigen Nacht
wurde ein feindliches Luftſchiff auf
der Fahrt von Kerprich nach Andernach
beobachtet. Ein feindliches Flugzeug wurde auf
der Fahrt von Düren nach Köln beobachtet.
Bei Weſel wurde ein ruſſiſches Flugzeug
heruntergeſchoſſen.

Franzöſiſche Bombenwerfer.
Bruch des Völkerrechtes.

Soeben lief eine mili-
täriſche Meldung ein, nach welcher franzöſiſche
Flieger
in der Umgebung von Nürnberg
Bomben abgeworfen
haben. Da eine Kriegs-
erklärung zwiſchen Deutſchland und Frankreich noch
nicht erfolgt iſt, liegt ein eklatanter Bruch
des Völkerrechtes durch Frankreich
vor.




Kriegserklärung an Rußland.

Die maßgebendſten Stellen in Rußland haben
dem deutſchen Botſchafter ehrenwörtlich erklärt, daß
Rußland keine Mobiliſierung gegen Öſterreich
plane. Dies hat ſich, wie die Verſicherungen des
Zaren, als Lug und Trug erwieſen. Rußlaud
mobiliſierte Heer und Flotte gegen Oeſterreich-Ungarn
und nun ließ Kaiſer Wilhelm eine Anfrage richten,
was dieſe gegen Treu und Glauben angeordnete
Mobiliſierung bedeute. Die Antwort war mit zwölf
Stunden befriſtet. Sollte das Ultimatum nicht recht-
zeitig beantwortet werden, ſo hatte der deutſche
Botſchafter in Petersburg den Auftrag, Rußland
die Kriegserklärung Deutſchlands zu über-
reichen. Die Friſt verſtrich ohne Antwort; dafür
ſprengten die Ruſſen ohne Kriegserklärung
eine öſterreichiſch-ruſſiſche Brücke und fielen in Oſt-
preußen
ein. Darauf gab Kaiſer Wilhelm ſo-
fort die einzig mögliche Antwort: Kriegserklärung.
Nachſtehend die Drahtmeldung:

Die
Petersburger Telegraphen-Agentur meldet: Der
deutſche Botſchafter
hat geſtern um halb
8 Uhr abends
im Namen ſeiner Regierung dem
Miniſterium des Äußern die Kriegserklärung
überreicht.

Das Wolff-
bureau meldet: Dem ruſſiſchen Botſchafter
Swerbejew
ſind die Päſſe zugeſtellt worden.

Durch kaiſer-
liche Verordnung wurde der Reichstag für Diens-
tag den 4. Auguſt einberufen.




Marburger Nachrichten.
Verein Frauenhilfe.

Der Ausſchuß des
Vereines Frauenhilfe hat ſich dem großen Mar-
burger Hilfsausſchuſſe angegliedert und fordert alle
Mitglieder auf, werktätig die Ziele und Zwecke
dieſes Ausſchuſſes zu unterſtützen.

Die Hilfsbereitſchaft der Marburge Be-
völkrrung

macht ſich in dieſer großen aber ſchweren
Zeit nach vielen Richtungen geltend. Rührend und
den Geiſt der allgemeinen Lage bezeichnend, iſt ein
Fall, der ſich am 1. Juli zugetragen hat, daß eine
einfache Köchin, Marie Labes iſt der Name der
Wackeren, in ihren Kreiſen eine Sammlung ver-
anſtaltete und mit Zuhilfenahme eigenen Geldes
Brot und Selchfleiſch einkaufte und unter die
Mannſchaft der 14. Komp. des Inf. Reg. Nr. 47
zur Verteilung brachte. Gewiß ein nachahmens-
wertes Beiſpiel, wie man beſtrebt iſt, die Lage
unſerer braven Truppen angenehmer zu geſtalten.
Über Anregung der Hortleitung ſtellten ſich der Lehr-
körper der Anſtalt ſowie weitere Herren des Mar-
burger Lehrſtandes dem Stadtrate für Kanzlei-
arbeiten zur Verfügung, damit vor allem ſo raſch
als möglich die Unterſtützungsanweiſungen an die
Reſerviſtenfamilien zur Erledigung kommen können.

Unterhaltsbeitrag für Angehörige von
Mobiliſierten.

Anſpruch auf einen Unterhalisbei-
trag haben, 1. die Ehefrau und ehelichen Nachkom-
men, 2. die ehelichen Vorfahren, Geſchwiſter und
Schwiegereltern, 3. die unehelche Mutter und un-
eheliche Kinder, dann wenn ihr Unterhalt, zu wel-
chem außer Nahrung, Wohnung, Kleidung u. dgl.
unabweislicheu Lebensbedürfniſſen gegebenenfalls
Heil- und Pflegekoſten, bei Kindern überdies die
Koſten der Erziehung gerechnet werden können,
bisher von dem aus der perſönlichen Arbeit
des Einberufenen nachweisbar abhängig war
undwegen Entfalles diefes Einkommens gefährdet iſt.
Die Anmeldung muß bei jener Gemeinde erſtattet
werden, in welcher der Angehörige ſeinen ordent-
lichen Wohnſitz hat. Der Anſpruch iſt mittels
[Spaltenumbruch] Formulares (erhältlich bei Gemeinden und Bezirks-
behörden, des ordentlichen Wohnſitzes des Ange-
hörigen anzumelden und gleichzeitig diejenige
familienangehörige Perſon namhaft zu machen, der
als Zahlungsempfänger der Unterhaltsbeitrag aus-
bezahlt werden ſoll. Der Unterhaltsbeitrag wird
dem Zahlungsempfänger in halbmonatlichen, am
1. und 16. jedes Monates fälligen Raten vor-
hinein an den von der Unterhaltskommiſſion feſt-
geſetzten Tagen erfolgt. Der Unterhaltsbeitrag
beſteht für jeden anſpruchsberechtigten Angehörigen
in einer Unterhaltsgebühr (für Graz 83 H., für
das übrige Land 77 H.) und wenn er auf die
Wohnungsmiete angewieſen iſt, in einem der Hälfte
der Unterhaltsgebühr gleichkommenden Mietzins-
beitrage. Für Angehörige unter 8 Jahren beſteht
der Unterhaltsbeitrag in der Hälfte des entfallenden
Ausmaßes. Der Geſamtbetrag der den Angehörigen
bewilligten Unterhaltsbeiträge darf den durchſchnitt-
lichen Tagesverdienſt des Mobiliſierten nicht über-
ſchreiten.

Maßnahmen zur Sicherung der Ernte
und Winterſaaten.

An die ländliche Bevölkerung
des Bezirkes Marburg. Durch die Einberufung zu
den Waffen wird ſich bei einigen Landwirten der
Mangel an männlichen Arbeitskräften in empfind-
licher Weiſe bemerkbar machen, weshalb es geboten
erſcheint, ſchnellſtens Maßnahmen zu treffen, welche
geeignet ſind, die äußerſt gefährdeten Ernte-, Dreſch-
und Felderbeſtellungsarbeiten wenigſtens teilweiſe zu
ſichern. Durch gemeinſames Zuſammenwirken aller
Landwirte einer Ortſchaft dürfte es möglich ſein,
die entſtandenen Lücken teilweiſe notdürftig auszu-
füllen, um wenigſtens die dringendſten Arbeiten auch
bei jenen Landwirten zu verrichten, denen der
größere Teil der männlichen Kräfte entzogen wurde.
Eine ſolche Betätigung der Selbſthilfe, eine der-
artige nachbarliche Unterſtützung in ſo ernſter Zeit
iſt ein Gebot, dem ſich niemand entziehen ſoll und
darf. Gerade die Landwirtſchaft iſt ſo geartet, daß
ein und dieſelbe Arbeit nicht bei allen Beſitzern
zum gleichen Zeitpunkte, ſondern nacheinander vor
ſich gehen kann, dadurch iſt die Möglichkeit ge-
geben, ſich gegenſeitig auszuhelfen, die Ernte und
die Saatbeſtellung zu ſichern. Ich wende mich da-
her an die ländliche Bevölkerung des Bezirkes mit
der Bitte, die Landwirte wollen ſich nachbarlich
die Hände reichen, im gleichen Orte eine ent-
ſprechende Einteilung treffen, damit die Arbeiten
durch Zuſammenwirken aller dennoch ſoweit durch-
geführt werden können, damit die Ernte bei jedem
Landwirte rechtzeitig geborgen und die Ausſaat
rechtzeitig vorgenommen werden kann. K. k. Be-
zirkshauptmann und Statthaltereirat: Weiß von
Schleußenburg.

Deu Verkauf von Mehl, Reis und
Zucker.

Behufs Ermöglichung einer tunlichſt gleich-
mäßigen Approviſionierung für alle Bevölkernngs-
klaſſen wurde von der k. k. Statthalterei für Städte,
Märkte und Induſtrialorte verordnet: Im Detail-
handel mit den folgenden Artikeln dürfen an Kon-
ſumenten nicht mehr äls die nachſtehenden Mengen
auf einmal abgegeben werden. 1. von allen Gattun-
gen Mehl und von Reis höchſtens 3 Kilogramm,
2. von Zucker höchſtens 5 Kilogramm, bezw. bei
Hntzucker ein ganzer Stock. Auf Beſtellungen, die
vor dem 1. Auguſt 1914 erfolgt ſind, findet dieſe
Verordnung keine Anwendung. Übertretungen dieſer
Verordnung werden mit einer Geldſtrafe von 2
bis 200 K. oder mit 6 ſtündiger bis 14 tägiger
Anhaltung geahndet.

„Verluſtträger geſucht“.

Am 24. Juli 1914
wurde die Taglöhnersgattin Thereſia Murkowitſch
von der Sicherheitswache in Marburg wegen ver-
dächtigen Geldbeſitzes angehalten. Murkowitſch, bei
welcher noch ein Betrag von 200 K. gefunden
wurde, gibt an, am Nachmittage des 1. Mai 1914,
als ſie dem Umzuge der Sozialdemokraten zuſah,
in Marburg in der Fabriksgaſſe einen Geldbetrag
von 459 K. in Papier gefunden zu haben. Der Ver-
luſtträger oder Perſonen, welche über den Verluſt-
träger Auskunft geben können, werden aufgefordert,
ſich mündlich oder ſchriftlich beim Stadtrate als
Sicherheitsbehörde in Marburg oder beim k. k. Kreis-
gerichte Marburg Abteilung VIII, Zimmer Nr. 93
zn melden.

Trauungen.

Freitag den 31. Juli um 7 Uhr
abends fand in der evangeliſchen Chriſtuskirche in
Marburg die Trauung des Herrn Hans Jugg,
Landwehrſoldaten, mit Fräulein Mizzi Ferſch
ſtatt. Als Trauzeugen fungierten die Herren Franz
Friedau, Gaſtwirt in Marburg und Martin
Reberniſcheg, Gaſtwirt und Spenglermeiſter
in St. Egydi. — Samstag den 1. Auguſt um
6 Uhr abends fand in derſelben Kirche die Trau-

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[2/0002] Marburger Zeitung Nr. 90, 3. Auguſt 1914 Ruſſiſch-franzöſiſcher Einbruch. Vor der Kriegserklärung auf reichsdeutſchen Boden eingebrochen. Die ruſſiſch-aſiatiſche und die fran- zöſiſche Kultur zeigen ſich in dieſen Tagen im wahren Lichte. Ohne eine Kriegser- klärung abzuwarten, ſind ruſſiſche Truppen im Deutſchen Reiche eingefallen, weil dieſes treu zu Öſterreich hält, und franzö- ſiſche Flieger haben, ebenfalls ohne Kriegser- klärung, auf reichsdeutſchem Boden bereits Bom- ben geworfen. Nachſtehend die erſten Draht- nachrichten, die wir bereits geſtern abends und heute vormittags bei uns öffentlich anſchlugen. Kaiſer Wilhelms Ultimatum. Berlin, 2. Auguſt. Der deutſche Bot- ſchafter in St. Petersburg wurde beauftragt, die ruſſiſche Regierung aufzufordern, die Mobil- machung gegen uns und unſeren öſtereichiſch- ungariſchen Bundesgenoſſen einzuſtellen und hierüber eine bündige Erklärung binnen 12 Stunden abzugeben. Dieſer Auftrag wurde nach Meldung des Grafen Pourtales in der Nacht vom 31. Juli zum 1. Auguſt um Mitternacht ausge- führt. Der Termin war alſo vorgeſtern (Samstag) Mittag abgelaufen, ohne daß die ruſſiſche Re- gierung das Ultimatum beantwortete. Überfälle ohne Kriegserklärung. Dagegen ſind in dieſer Nacht bis 4 Uhr früh beim großen Generalſtab folgende Meldungen ein- gegangen: 1. Heute Nacht fand ein Angriff ruſſiſcher Patrouillen gegen die Eiſen- bahnbrücke über die Warte bei Eichenried an der Strecke Jarotſchin—Wreſchen ſtatt. Der Angriff wurde abgewieſen. Auf deutſcher Seite wurden zwei Mann leicht verwundet. Die Verluſte der Ruſſen ſind nicht feſtgeſtellt. Die von den Ruſſen gegen den Bahnhof von Milo- ſlaw eingeleitete Unternehmung iſt verhindert worden. Der Stationsvorſtand von Johannis- burg und der Forſtverwalter von Biala melden, daß heute Nacht eine ſtarke ruſſiſche Kolonne mit Geſchützen die Grenze bei Schwiddern ſüdöſtlich von Biala über- ſchritten hat und daß zwei Schwadronen Koſaken in der Richtung nach Johannis- burg reiten. Die Fernſprechverbindung Lyck —Biala iſt unterbrochen. Hiernach hat Rußland deutſches Reichsgebiet angegriffen und den Krieg eröffnet. Ein ruſſiſcher Einbruch in Oſtpreußen. Königsberg, 2. Auguſt. In Eydt- kuhnen iſt eine ruſſiſche Patrouille eingeritten. — Das Poſtamt Bilder- weltſchen (Oſtpreußen, Bezirk Gumbinnen) iſt nach ſicherer Meldung zerſtört worden. Der Feind hat an vielen Stellen die Grenze überſchritten. Das erſte Kavalleriegefecht. Allenſtein, 2. Auguſt. 6 Uhr abends. Johannisburg, das von einer Dragoner- eskadron beſetzt iſt, wird augenblicklich ange- griffen. Die Verluſte betragen auf der ruſſiſchen Seite etwa 20 Mann, auf deutſcher Seite nur mehrere Leichtverwundete. Ruſſiſche Brückenſprengung. Die Ruſſen haben den Bahnhof von Granica und die Bahnbrücke über den Grenz- fluß Przemſa in die Luft geſprengt. Das ruſſiſche Grenzmilitär zog ſich in das Innere zurück. Die ruſſiſche Grenze iſt von Truppen ganz entblößt. Granica liegt an der Przemſa, einem Neben- fluß der Weichſel, und iſt die ruſſiſche Grenzſtation der von Warſchau nach Öſterreich zur Nordbahn führenden Hauptbahn. Unweit von Granica befin- det ſich bei Myslowitz die erwähnte Dreikaiſerecke, an welcher die Gebiete von Deutſchland, Öſterreich und Rußland zuſammentreffen. Die Franzoſen mobiliſieren. Berlin, 1. Auguſt. Heute (Samstag) um 4 Uhr nachmittags iſt die volle Mobili- ſierung der franzöſiſchen Streitkräfte angeordnet worden. Verkleidete franzöſiſche Offiziere. Koblenz, 2. Auguſt. Vormittag verſuchten achtzig franzöſiſche Offiziere in preußiſcher Uniform in Kraftwagen die preußiſche Grenze bei Walbek weſtlich von Geldern zu überſchreiten. Der Verſuch mißlang. Franzöſiſche Flieger über Deutſchland. Berlin, 2. Auguſt. In der geſtrigen Nacht wurde ein feindliches Luftſchiff auf der Fahrt von Kerprich nach Andernach beobachtet. Ein feindliches Flugzeug wurde auf der Fahrt von Düren nach Köln beobachtet. Bei Weſel wurde ein ruſſiſches Flugzeug heruntergeſchoſſen. Franzöſiſche Bombenwerfer. Bruch des Völkerrechtes. Berlin, 2. Auguſt. Soeben lief eine mili- täriſche Meldung ein, nach welcher franzöſiſche Flieger in der Umgebung von Nürnberg Bomben abgeworfen haben. Da eine Kriegs- erklärung zwiſchen Deutſchland und Frankreich noch nicht erfolgt iſt, liegt ein eklatanter Bruch des Völkerrechtes durch Frankreich vor. Kriegserklärung an Rußland. Die maßgebendſten Stellen in Rußland haben dem deutſchen Botſchafter ehrenwörtlich erklärt, daß Rußland keine Mobiliſierung gegen Öſterreich plane. Dies hat ſich, wie die Verſicherungen des Zaren, als Lug und Trug erwieſen. Rußlaud mobiliſierte Heer und Flotte gegen Oeſterreich-Ungarn und nun ließ Kaiſer Wilhelm eine Anfrage richten, was dieſe gegen Treu und Glauben angeordnete Mobiliſierung bedeute. Die Antwort war mit zwölf Stunden befriſtet. Sollte das Ultimatum nicht recht- zeitig beantwortet werden, ſo hatte der deutſche Botſchafter in Petersburg den Auftrag, Rußland die Kriegserklärung Deutſchlands zu über- reichen. Die Friſt verſtrich ohne Antwort; dafür ſprengten die Ruſſen ohne Kriegserklärung eine öſterreichiſch-ruſſiſche Brücke und fielen in Oſt- preußen ein. Darauf gab Kaiſer Wilhelm ſo- fort die einzig mögliche Antwort: Kriegserklärung. Nachſtehend die Drahtmeldung: Petersburg, 2. Auguſt. (Korr.-Bur.) Die Petersburger Telegraphen-Agentur meldet: Der deutſche Botſchafter hat geſtern um halb 8 Uhr abends im Namen ſeiner Regierung dem Miniſterium des Äußern die Kriegserklärung überreicht. Berlin, 2. Auguſt. (Korr.-Bur.) Das Wolff- bureau meldet: Dem ruſſiſchen Botſchafter Swerbejew ſind die Päſſe zugeſtellt worden. Berlin, 1. Auguſt. (Korr.-Bur.) Durch kaiſer- liche Verordnung wurde der Reichstag für Diens- tag den 4. Auguſt einberufen. Marburger Nachrichten. Verein Frauenhilfe. Der Ausſchuß des Vereines Frauenhilfe hat ſich dem großen Mar- burger Hilfsausſchuſſe angegliedert und fordert alle Mitglieder auf, werktätig die Ziele und Zwecke dieſes Ausſchuſſes zu unterſtützen. Die Hilfsbereitſchaft der Marburge Be- völkrrung macht ſich in dieſer großen aber ſchweren Zeit nach vielen Richtungen geltend. Rührend und den Geiſt der allgemeinen Lage bezeichnend, iſt ein Fall, der ſich am 1. Juli zugetragen hat, daß eine einfache Köchin, Marie Labes iſt der Name der Wackeren, in ihren Kreiſen eine Sammlung ver- anſtaltete und mit Zuhilfenahme eigenen Geldes Brot und Selchfleiſch einkaufte und unter die Mannſchaft der 14. Komp. des Inf. Reg. Nr. 47 zur Verteilung brachte. Gewiß ein nachahmens- wertes Beiſpiel, wie man beſtrebt iſt, die Lage unſerer braven Truppen angenehmer zu geſtalten. Über Anregung der Hortleitung ſtellten ſich der Lehr- körper der Anſtalt ſowie weitere Herren des Mar- burger Lehrſtandes dem Stadtrate für Kanzlei- arbeiten zur Verfügung, damit vor allem ſo raſch als möglich die Unterſtützungsanweiſungen an die Reſerviſtenfamilien zur Erledigung kommen können. Unterhaltsbeitrag für Angehörige von Mobiliſierten. Anſpruch auf einen Unterhalisbei- trag haben, 1. die Ehefrau und ehelichen Nachkom- men, 2. die ehelichen Vorfahren, Geſchwiſter und Schwiegereltern, 3. die unehelche Mutter und un- eheliche Kinder, dann wenn ihr Unterhalt, zu wel- chem außer Nahrung, Wohnung, Kleidung u. dgl. unabweislicheu Lebensbedürfniſſen gegebenenfalls Heil- und Pflegekoſten, bei Kindern überdies die Koſten der Erziehung gerechnet werden können, bisher von dem aus der perſönlichen Arbeit des Einberufenen nachweisbar abhängig war undwegen Entfalles diefes Einkommens gefährdet iſt. Die Anmeldung muß bei jener Gemeinde erſtattet werden, in welcher der Angehörige ſeinen ordent- lichen Wohnſitz hat. Der Anſpruch iſt mittels Formulares (erhältlich bei Gemeinden und Bezirks- behörden, des ordentlichen Wohnſitzes des Ange- hörigen anzumelden und gleichzeitig diejenige familienangehörige Perſon namhaft zu machen, der als Zahlungsempfänger der Unterhaltsbeitrag aus- bezahlt werden ſoll. Der Unterhaltsbeitrag wird dem Zahlungsempfänger in halbmonatlichen, am 1. und 16. jedes Monates fälligen Raten vor- hinein an den von der Unterhaltskommiſſion feſt- geſetzten Tagen erfolgt. Der Unterhaltsbeitrag beſteht für jeden anſpruchsberechtigten Angehörigen in einer Unterhaltsgebühr (für Graz 83 H., für das übrige Land 77 H.) und wenn er auf die Wohnungsmiete angewieſen iſt, in einem der Hälfte der Unterhaltsgebühr gleichkommenden Mietzins- beitrage. Für Angehörige unter 8 Jahren beſteht der Unterhaltsbeitrag in der Hälfte des entfallenden Ausmaßes. Der Geſamtbetrag der den Angehörigen bewilligten Unterhaltsbeiträge darf den durchſchnitt- lichen Tagesverdienſt des Mobiliſierten nicht über- ſchreiten. Maßnahmen zur Sicherung der Ernte und Winterſaaten. An die ländliche Bevölkerung des Bezirkes Marburg. Durch die Einberufung zu den Waffen wird ſich bei einigen Landwirten der Mangel an männlichen Arbeitskräften in empfind- licher Weiſe bemerkbar machen, weshalb es geboten erſcheint, ſchnellſtens Maßnahmen zu treffen, welche geeignet ſind, die äußerſt gefährdeten Ernte-, Dreſch- und Felderbeſtellungsarbeiten wenigſtens teilweiſe zu ſichern. Durch gemeinſames Zuſammenwirken aller Landwirte einer Ortſchaft dürfte es möglich ſein, die entſtandenen Lücken teilweiſe notdürftig auszu- füllen, um wenigſtens die dringendſten Arbeiten auch bei jenen Landwirten zu verrichten, denen der größere Teil der männlichen Kräfte entzogen wurde. Eine ſolche Betätigung der Selbſthilfe, eine der- artige nachbarliche Unterſtützung in ſo ernſter Zeit iſt ein Gebot, dem ſich niemand entziehen ſoll und darf. Gerade die Landwirtſchaft iſt ſo geartet, daß ein und dieſelbe Arbeit nicht bei allen Beſitzern zum gleichen Zeitpunkte, ſondern nacheinander vor ſich gehen kann, dadurch iſt die Möglichkeit ge- geben, ſich gegenſeitig auszuhelfen, die Ernte und die Saatbeſtellung zu ſichern. Ich wende mich da- her an die ländliche Bevölkerung des Bezirkes mit der Bitte, die Landwirte wollen ſich nachbarlich die Hände reichen, im gleichen Orte eine ent- ſprechende Einteilung treffen, damit die Arbeiten durch Zuſammenwirken aller dennoch ſoweit durch- geführt werden können, damit die Ernte bei jedem Landwirte rechtzeitig geborgen und die Ausſaat rechtzeitig vorgenommen werden kann. K. k. Be- zirkshauptmann und Statthaltereirat: Weiß von Schleußenburg. Deu Verkauf von Mehl, Reis und Zucker. Behufs Ermöglichung einer tunlichſt gleich- mäßigen Approviſionierung für alle Bevölkernngs- klaſſen wurde von der k. k. Statthalterei für Städte, Märkte und Induſtrialorte verordnet: Im Detail- handel mit den folgenden Artikeln dürfen an Kon- ſumenten nicht mehr äls die nachſtehenden Mengen auf einmal abgegeben werden. 1. von allen Gattun- gen Mehl und von Reis höchſtens 3 Kilogramm, 2. von Zucker höchſtens 5 Kilogramm, bezw. bei Hntzucker ein ganzer Stock. Auf Beſtellungen, die vor dem 1. Auguſt 1914 erfolgt ſind, findet dieſe Verordnung keine Anwendung. Übertretungen dieſer Verordnung werden mit einer Geldſtrafe von 2 bis 200 K. oder mit 6 ſtündiger bis 14 tägiger Anhaltung geahndet. „Verluſtträger geſucht“. Am 24. Juli 1914 wurde die Taglöhnersgattin Thereſia Murkowitſch von der Sicherheitswache in Marburg wegen ver- dächtigen Geldbeſitzes angehalten. Murkowitſch, bei welcher noch ein Betrag von 200 K. gefunden wurde, gibt an, am Nachmittage des 1. Mai 1914, als ſie dem Umzuge der Sozialdemokraten zuſah, in Marburg in der Fabriksgaſſe einen Geldbetrag von 459 K. in Papier gefunden zu haben. Der Ver- luſtträger oder Perſonen, welche über den Verluſt- träger Auskunft geben können, werden aufgefordert, ſich mündlich oder ſchriftlich beim Stadtrate als Sicherheitsbehörde in Marburg oder beim k. k. Kreis- gerichte Marburg Abteilung VIII, Zimmer Nr. 93 zn melden. Trauungen. Freitag den 31. Juli um 7 Uhr abends fand in der evangeliſchen Chriſtuskirche in Marburg die Trauung des Herrn Hans Jugg, Landwehrſoldaten, mit Fräulein Mizzi Ferſch ſtatt. Als Trauzeugen fungierten die Herren Franz Friedau, Gaſtwirt in Marburg und Martin Reberniſcheg, Gaſtwirt und Spenglermeiſter in St. Egydi. — Samstag den 1. Auguſt um 6 Uhr abends fand in derſelben Kirche die Trau-

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Zitationshilfe: Marburger Zeitung. Nr. 90, Marburg, 03.08.1914, S. 2. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_marburger90_1914/2>, abgerufen am 28.03.2024.