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Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.

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Der Stadt
Braünschweig
Ordnunge/
jre Christ-
liche Religion / auch allerhandt Crimi-
nal / Straff vnd Policey sachen betreffendt.
Be-
radtschlagt vnd eindrechtiglich bewilligt vnd angenomen von
einem Erbarn Rathe/ Rathsgeschworen/ Zehenmannen/ Geschickten/
Gildemeistern vnd Haubtleuten der Stadt Braunschweig/
vor sich vnd von wegen der gantzen gemei-
nen Bürgerschafft darselbst.
[Abbildung]
Nach Jhesu Christi unsers HERREN und Selig-
machers Geburt/im Fünfftzehenhundert Neun und Sie-
bentzigsten Jare / Donnerstags nach
Lichtmessen.
Der Stadt
Braünſchweig
Ordnunge/
jre Chriſt-
liche Religion / auch allerhandt Crimi-
nal / Straff vnd Policey ſachen betreffendt.
Be-
radtſchlagt vnd eindrechtiglich bewilligt vnd angenomen von
einem Erbarn Rathe/ Rathsgeſchworen/ Zehenmannen/ Geſchickten/
Gildemeiſtern vnd Haubtleuten der Stadt Braunſchweig/
vor ſich vnd von wegen der gantzen gemei-
nen Bürgerſchafft darſelbſt.
[Abbildung]
Nach Jheſu Chriſti unſers HERREN und Selig-
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Zitationshilfe: Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579, S. titlepage. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/1>, abgerufen am 28.03.2024.