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Die Bayerische Presse. Nr. 258. Würzburg, 28. Oktober 1850.

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[Spaltenumbruch] sich begeben zu dürfen, um dem erlauchten Oberst-
inhaber des Regiments seine Aufwartung zu ma-
chen; an der Gewährung dieser Bitte ist nicht zu
zweifeln.

Wien, 24. Okt. Eine Nachricht, die vor
Kurzem erst durch die meisten deutschen Blätter
lief und zuerst von der "Kölnischen Zeitung" ge-
bracht ward, meldete mit einem Anscheine von
Bestimmtheit, daß England bezüglich der eventuel
bevorstehenden Jntervention des deutschen Bundes-
tages in Kurhessen einen Protest abgegeben habe.
Hierauf erklärt nun der Oest. C. aus vollkom-
men zuverlässiger Quelle, daß ein solcher Protest
weder zu Wien noch zu Frankfurt a. M. einge-
laufen ist, und das englische Kabinet auch sonst
keine Veranlassung gefunden hat, sich über die
Beschaffenheit der kurhessischen Wirren offiziel zu
erklären.

Wien, 24. Okt. Heute Vormittag wurde
dem neuernannten Kardinal Fürst Erzbischof von
Olmütz, Somerau = Bekh, in der k. k. Hofburg-
kirche, nach vorgegangenem frierlichem Hochamte,
der Kardinalshut durch Se. Maj. den Kaiser
selbst überreicht, Eln k. k. Hofprachtwagen hatte
den Hrn. Erzbischof um 10 Uhr aus dem deut-
schen Ordenshause nach der k. k. Burg abgeholt.
Demselben folgten mehrere k. k. Hofwägen mit
der Begleitung des Kirchenfürsten.

Salzburg, 24. Okt. Die heute stattgehabte
Wahl zum Erzbischof von Salzburg fiel auf den
hiesigen Domkapitular M. v. Tarnoczy.

Berlin, 24. Okt. Die Lage der kurhessischen
Angelegenheiten, soweit sie Preußen betrifft, ist,
wie wir aus verlässiger Quelle vernehmen, im
Augenblicke folgende: Nachdem der Kriegsminister,
Hr. v. Stockhausen, und der Minister des Aus-
wärtigen, Hr. v. Radowitz, im Ministerium des
Auswärtigen eine zweistündige Konferenz gehabt,
hat der Kommandirende des längs der hessischen
Grenze aufgestellten preußischen Armeekorps, Ge-
nerallieutenant Graf v. d. Groeben, seine letzten
Befehle erhalten, dahin lautend, etwa in Hessen
einrückende Bayern zurückzuwerfen. Jm Staats-
ministerium soll bei dem desfallsigen Beschlusse
Einstimmigkeit geherrscht haben. Sobald der Graf
v. d. Groeben diesen Befehl erhalten, theilte Hr.
v. Radowitz denselben auch dem österreichischen Ge-
sandten am hiesigen Hofe, Hrn. Ritter Prokesch v.
Osten, mit, der seiner Seits die Nachricht auf
telegraphischem Wege an den Grafen Thun sandte.

   

Paris, 23. Okt. Es sind bis jetzt 66 poli-
tische Gefangene von Doullens nach Belle Jsle
gebracht, darunter Guinard, Raspail und fast
alle Verurtheilte vom Versailler Prozeß.

T. D. 1 ) London, 25. Okt. Nach der eng-
lischen Presse sollen Frankreich und England Preu-
ßen auffordern, die gegen Dänemark eingegange-
nen Verbindlichkeiten zu erfüllen und dadurch die
schleswigsche Angelegenheit zu Ende zu bringen.
Gestern war eine Sitzung des Ministerraths Jh-
rer großbrittannischen Maj. hinsichtlich des Be-
gehrens, dieser Anforderung sich anzuschließen.
"Times" will hehaupten, es stehe eine russisch-
französische Besetzung des Rheins und Schlesiens
in Aussicht. "Globe" bemerkt: England könne
ernste Maßregeln von Seite Frankreichs und Ruß-
lands schwerlich behindern.

   

2 ) Gießen, 24. Okt. Das von Wetzlar
her anrückende preußische Truppenkorps ist nicht
gegen Kassel gezogen, sondern auf der Etappen-
straße von Alsseld ( großh. hessisch ) , Hersfeld
( kurhessisch ) in der Richtung von Erfurt und Eise-
nach vorgegangen, zur Vereinigung mit dem
Truppencorps im Thüringischen.

Protocoll: Herr Graf v. Thun vom
Deutschen Bunde, und Herr von Bülow von
seiner Regierung, die Auswechselung der Ratifi-
cations=Urkunden vorzunehmen, welche über den
am 2. Juli d. J. zwischen Se. Maj. dem Kö-
nige von Preußen in Seinem Namen und im
Namen des Deutschen Bundes und Se. Maj.
[Spaltenumbruch] dem Könige von Dänemark unter Vermittlung
Großbrittannicus geschlossenen Friedens=Vertrag
ausgestellt worden sind, sind zu diesem Zwecke
zusammen gekommen, in Gegenwart des sehr
ehrenwerthen Heinrich Richard Lord Cowley, wel-
cher von der Regierung Jhrer Großbritanischen
Maj. ermächtigt worden ist, diesem Akte als
Repräsentant der vermittelnden Macht beizuwohnen.
Die Unterzeichneten haben hiernach ihre Ratifica-
tionsurkunden vorgezeigt und vorgelesen, wovon
die des Grafen v. Thun von demselben im Na-
men des Deutschen Bundes und Kraft des in
der Bundes=Plenar=Versammlung vom 3. Okt.
d. J. gefaßten Beschlusses; die des Herrn v.
Bülow von Se. Maj. dem Könige von Däne-
mark vollzogen ist. Nachdem diese Urkunden von
gehöriger und rechtmäßiger Form befunden wur-
den, ist deren Auswechselung vorgenommen wor-
den. Urkundlich dessen haben die Unterzeichneten
das gegenwärtige Protokoll unterfertigt und dem-
selben die Jnsiegel ihrer Wappen beigedruckt.
Geschehen zu Frankfurt a. M., den 26. Okt.
1850. ( gez. ) ( L. S. ) Fr. Thun. ( L. S. ) Cow-
ley. ( L. S. ) Bülow.

Berlin, 25. Okt. Der "Preuß. Staatsanzei-
ger " veröffentlicht in seiner Nr. 295 den von der
preußischen Regierung gegen die Ratfikation des
Friedens mit Danemark durch die Bundesversamm-
lung als solche in Kopenhagen erhobenen Protest.
Derselbe lautet wie folgt: Nach Abgang meines
letzten Schreibens an Ew. ec. vom 17. d. M. ist
das amtlich veröffentlichte Protokoll der Sitzung
der in Frankfurt versammelten Bevollmächtigten
dentscher Regierungen vom 3. d. M., in welchem
der Beschluß über die Ratifikation des Friedens-
tractates vom 2. Juli c. niedergelegt ist, zur
Kenntniß der kgl. Regierung gekommen. Die For-
men, unter welchen dieser Beschluß gefaßt ist, und
welche den Anspruch enthalten, daß diese Ratifi-
kation als im Namen des deutschen Bundes und
durch denselben geschehen angesehen werde, machen
es der kgl. Regierung zur Pflicht, sich, dem kgl.
dänischen Gouvernement gegenüber, über die Be-
deutung dieses Aktes auszusprechen, und ich ersuche
Sie daher, dem kgl. dänischen Minister die fol-
gende Erklärung zu übergeben: Die kgl. Regie-
rung kann nicht umhin, die von ihr wiederholt
ausgesprochene Grundsätze über die rechtliche Un-
giltigkeit und Nichtigkeit aller von den in Frank-
furt versammelten Bevollmächtigten gefaßten Bun-
desbeschlüsse als solcher auch auf diesen Fall in
Anwendung zu bringen und sie legt daher hier-
mit feierlich Verwahrung dagegen ein, daß der
am 3. ds. Mts. in Frankfurt geschehene Akt als
ein rechtsgiltiger Beschluß einer wirklichen Bun-
desplenarversammlung betrachtet werde, da eine
solche ohne die Theilnahme Preußens und der
übrigen in Frankfurt nicht vertretenen Regierungen
nicht existiren kann. Jndem aber die kgl. Regie-
rung den aufrichtigen Wunsch nach einem wirkli-
chen und vollständigen Frieden in dieser Angele-
genheit allen übrigen Rücksichten voranstellt, nimmt
sie keinen Anstand, zu erklären, daß sie, ungeach-
tet jener, der Wirklichkeit nicht entsprechenden For-
men, den in Frankfurt geschehenen Akt als eine
giltige und bindende Willenserklärung der einzel-
nen daselbst vertretenen Regierungen über die
Ratifikation des Friedens vom 2. Juli ansieht
und in demselben mithin diese Ratifikation als
von Seiten der Regierungen von Oesterreich, Sach-
sen, Bayern, Hannover, Württemberg, Kurhessen,
Hessen=Darmstadt, Niederlande für Luxemburg
und Limburg, Mecklenburg=Strelitz, Liechtenstein,
Schaumburg=Lippe und Hessen=Homburg vollzogen
erblickt. Dieser Auffassung gemäß, zweifelt die
kgl. Regierung auch nicht, daß das kgl. dänische
Gouvernement in der durch diese Regierungen ge-
schehenen Ratifikation, in Verbindung mit den
später durch Vermittelung Preußens übergebenen
weiteren Urkunden, diejenige Ergänzung erblicken
werde, welche laut der zu Prptokoll gegebenen
Erklärung des kgl. dänischen Geschäftsträgers vom
6. Sept. 1850 als erforderlich bezeichnet wurde,
[Spaltenumbruch] um die Ratifikation des Friedenstractats durch
die Gesammtheit aller den deutschen Bund bil-
denden Staaten zu konstatiren. Die kgl. Regie-
rung knüpft daher gern an diese Erklärung den
Ausdrllck ihrer Hoffnung, daß baldigst eine Ver-
ständigung über die weiteren zur Herstellung ei-
nes friedlichen Zustandes zu thuenden Schritte
unter allen betheiligten Regierungen eintreten werde.
Wir sind unsererseits dazu immer bereit. Berlin,
21. Okt. 1850. ( gez. ) Radowitz. An den kgl.
Gesandten ec. Hrn. Frhrn. von Werther Hoch-
wohlgeboren zu Kopenhagen. Zu diesem Proteste
hat das Fürstenkollegium, dem er mitgetheilt wurde,
seine volle Zustimmung ausgesprochen, indem es
einstimmig beschloß: 1 ) Das provisorische Für-
stenkollegium erklärt sein volles Einverständniß da-
mit, daß die in Frankfurt am M. von den dort
versammelten Vertretern mehrerer deutschen Re-
gierungen am 3. d. Mts. unter dem Namen des
Beschlusses einer Bundesplenarversammlung er-
folgte Ratifikation des Friedensvertrags vom 2.
Juli d. J. als ein giltiger Bundesbeschluß oder
überhaupt als ein Akt einer deutschen Bundesau-
torität nicht zu betrachten, vielmehr lediglich als
die Erklärung der Regierungen von Oesterreich,
Sachsen, Bayern, Hannover, Württemberg, Kur-
hessen, Großherzogthum Hessen, die Niederlande
für Luxemburg und Limburg, von Mecklenburg-
Strelitz, Liechtenstein, Schaumburg=Lippe und Hes-
fen=Homburg über deren Gutheißung des Friedens-
vertrages anzusehen sei. 2 ) Das provisorische
Fürstenkollegium theilt vollkommen den von der
kgl. preuß. Regierung ausgesprochenen Wunsch
und die Hoffnung, daß baldigst unter allen be-
theiligten Regierungen eine Verständigung über
die zur Herstellüng eines gerechten und dauerhaf-
ten Friedenszustandes in den Herzogthümern Hol-
stein und Schleswig erforderlichen Schritte werde
erzielt werden.



Verantwortlicher Redakteur u. Verleger:
Franz v. Faber.



Mittelpreise hiesiger Schranne vom 26. Oktob.

Weizen 13 fl. 10 kr. Korn 9 fl. 53 kr.
Gerste 8 fl. 33 kr. Haber 4 fl. 26 kr.

Handels = Berichte.

Mainz, 25. Okt. Die Durchschnittspreise der
auf unserem heutigen Markte in der Fruchthalle
dahier verkauften Früchte stellten sich; Waizen 8
fl. 17 kr.; Korn 6 fl. 48 kr.; Gerste 6 fl. 23
kr.; Hafer 6 fl. 44 kr.

Bekanntmachung.

Zur Ergänzung der abgängigen Pferde wird
durch eine Kommission des kgl. 2. Artillerieregi-
ments ( vacant Zoller ) dahier eine ziemliche An-
zahl militärdiensttauglicher Pferde inländischer Zucht
aus freier Hand angekauft.

Es werden daher die Jnhaber tauglicher und
fehlerfreier Pferde eingeladen, dieselben in dem
Hofe der alten Kaserne und zwar von Mittwoch,
den 30. ds. anfangend täglich von 8 bis 12 Uhr
Vormittags und von 2 bis 4 Uhr Nachmittags
zur Musterung vorzuführen, wobei bemerkt wird,
daß die Pferde nicht unter4 1 / 2 und nicht über
7 1 / 2 Jahre alt sein dürfen.

Aus der Pfarreistiftung zu Schleerieth sind
in drei Wochen 400 fl. und aus dem Gottes-
hansfonde daselbst stündlich 300 fl. gegen gericht-
liche Hypothek auszuleihen.


   

Für die Waldförsterswittwe Assemann in Er-
bach ist eingegangen unter Chiffre A. B. 2 fl.

[Ende Spaltensatz]

Druck von Joseph Steib in Wurzburg.

[Spaltenumbruch] sich begeben zu dürfen, um dem erlauchten Oberst-
inhaber des Regiments seine Aufwartung zu ma-
chen; an der Gewährung dieser Bitte ist nicht zu
zweifeln.

Wien, 24. Okt. Eine Nachricht, die vor
Kurzem erst durch die meisten deutschen Blätter
lief und zuerst von der „Kölnischen Zeitung“ ge-
bracht ward, meldete mit einem Anscheine von
Bestimmtheit, daß England bezüglich der eventuel
bevorstehenden Jntervention des deutschen Bundes-
tages in Kurhessen einen Protest abgegeben habe.
Hierauf erklärt nun der Oest. C. aus vollkom-
men zuverlässiger Quelle, daß ein solcher Protest
weder zu Wien noch zu Frankfurt a. M. einge-
laufen ist, und das englische Kabinet auch sonst
keine Veranlassung gefunden hat, sich über die
Beschaffenheit der kurhessischen Wirren offiziel zu
erklären.

Wien, 24. Okt. Heute Vormittag wurde
dem neuernannten Kardinal Fürst Erzbischof von
Olmütz, Somerau = Bekh, in der k. k. Hofburg-
kirche, nach vorgegangenem frierlichem Hochamte,
der Kardinalshut durch Se. Maj. den Kaiser
selbst überreicht, Eln k. k. Hofprachtwagen hatte
den Hrn. Erzbischof um 10 Uhr aus dem deut-
schen Ordenshause nach der k. k. Burg abgeholt.
Demselben folgten mehrere k. k. Hofwägen mit
der Begleitung des Kirchenfürsten.

Salzburg, 24. Okt. Die heute stattgehabte
Wahl zum Erzbischof von Salzburg fiel auf den
hiesigen Domkapitular M. v. Tarnoczy.

Berlin, 24. Okt. Die Lage der kurhessischen
Angelegenheiten, soweit sie Preußen betrifft, ist,
wie wir aus verlässiger Quelle vernehmen, im
Augenblicke folgende: Nachdem der Kriegsminister,
Hr. v. Stockhausen, und der Minister des Aus-
wärtigen, Hr. v. Radowitz, im Ministerium des
Auswärtigen eine zweistündige Konferenz gehabt,
hat der Kommandirende des längs der hessischen
Grenze aufgestellten preußischen Armeekorps, Ge-
nerallieutenant Graf v. d. Groeben, seine letzten
Befehle erhalten, dahin lautend, etwa in Hessen
einrückende Bayern zurückzuwerfen. Jm Staats-
ministerium soll bei dem desfallsigen Beschlusse
Einstimmigkeit geherrscht haben. Sobald der Graf
v. d. Groeben diesen Befehl erhalten, theilte Hr.
v. Radowitz denselben auch dem österreichischen Ge-
sandten am hiesigen Hofe, Hrn. Ritter Prokesch v.
Osten, mit, der seiner Seits die Nachricht auf
telegraphischem Wege an den Grafen Thun sandte.

   

Paris, 23. Okt. Es sind bis jetzt 66 poli-
tische Gefangene von Doullens nach Belle Jsle
gebracht, darunter Guinard, Raspail und fast
alle Verurtheilte vom Versailler Prozeß.

T. D. 1 ) London, 25. Okt. Nach der eng-
lischen Presse sollen Frankreich und England Preu-
ßen auffordern, die gegen Dänemark eingegange-
nen Verbindlichkeiten zu erfüllen und dadurch die
schleswigsche Angelegenheit zu Ende zu bringen.
Gestern war eine Sitzung des Ministerraths Jh-
rer großbrittannischen Maj. hinsichtlich des Be-
gehrens, dieser Anforderung sich anzuschließen.
„Times“ will hehaupten, es stehe eine russisch-
französische Besetzung des Rheins und Schlesiens
in Aussicht. „Globe“ bemerkt: England könne
ernste Maßregeln von Seite Frankreichs und Ruß-
lands schwerlich behindern.

   

2 ) Gießen, 24. Okt. Das von Wetzlar
her anrückende preußische Truppenkorps ist nicht
gegen Kassel gezogen, sondern auf der Etappen-
straße von Alsseld ( großh. hessisch ) , Hersfeld
( kurhessisch ) in der Richtung von Erfurt und Eise-
nach vorgegangen, zur Vereinigung mit dem
Truppencorps im Thüringischen.

Protocoll: Herr Graf v. Thun vom
Deutschen Bunde, und Herr von Bülow von
seiner Regierung, die Auswechselung der Ratifi-
cations=Urkunden vorzunehmen, welche über den
am 2. Juli d. J. zwischen Se. Maj. dem Kö-
nige von Preußen in Seinem Namen und im
Namen des Deutschen Bundes und Se. Maj.
[Spaltenumbruch] dem Könige von Dänemark unter Vermittlung
Großbrittannicus geschlossenen Friedens=Vertrag
ausgestellt worden sind, sind zu diesem Zwecke
zusammen gekommen, in Gegenwart des sehr
ehrenwerthen Heinrich Richard Lord Cowley, wel-
cher von der Regierung Jhrer Großbritanischen
Maj. ermächtigt worden ist, diesem Akte als
Repräsentant der vermittelnden Macht beizuwohnen.
Die Unterzeichneten haben hiernach ihre Ratifica-
tionsurkunden vorgezeigt und vorgelesen, wovon
die des Grafen v. Thun von demselben im Na-
men des Deutschen Bundes und Kraft des in
der Bundes=Plenar=Versammlung vom 3. Okt.
d. J. gefaßten Beschlusses; die des Herrn v.
Bülow von Se. Maj. dem Könige von Däne-
mark vollzogen ist. Nachdem diese Urkunden von
gehöriger und rechtmäßiger Form befunden wur-
den, ist deren Auswechselung vorgenommen wor-
den. Urkundlich dessen haben die Unterzeichneten
das gegenwärtige Protokoll unterfertigt und dem-
selben die Jnsiegel ihrer Wappen beigedruckt.
Geschehen zu Frankfurt a. M., den 26. Okt.
1850. ( gez. ) ( L. S. ) Fr. Thun. ( L. S. ) Cow-
ley. ( L. S. ) Bülow.

Berlin, 25. Okt. Der „Preuß. Staatsanzei-
ger “ veröffentlicht in seiner Nr. 295 den von der
preußischen Regierung gegen die Ratfikation des
Friedens mit Danemark durch die Bundesversamm-
lung als solche in Kopenhagen erhobenen Protest.
Derselbe lautet wie folgt: Nach Abgang meines
letzten Schreibens an Ew. ec. vom 17. d. M. ist
das amtlich veröffentlichte Protokoll der Sitzung
der in Frankfurt versammelten Bevollmächtigten
dentscher Regierungen vom 3. d. M., in welchem
der Beschluß über die Ratifikation des Friedens-
tractates vom 2. Juli c. niedergelegt ist, zur
Kenntniß der kgl. Regierung gekommen. Die For-
men, unter welchen dieser Beschluß gefaßt ist, und
welche den Anspruch enthalten, daß diese Ratifi-
kation als im Namen des deutschen Bundes und
durch denselben geschehen angesehen werde, machen
es der kgl. Regierung zur Pflicht, sich, dem kgl.
dänischen Gouvernement gegenüber, über die Be-
deutung dieses Aktes auszusprechen, und ich ersuche
Sie daher, dem kgl. dänischen Minister die fol-
gende Erklärung zu übergeben: Die kgl. Regie-
rung kann nicht umhin, die von ihr wiederholt
ausgesprochene Grundsätze über die rechtliche Un-
giltigkeit und Nichtigkeit aller von den in Frank-
furt versammelten Bevollmächtigten gefaßten Bun-
desbeschlüsse als solcher auch auf diesen Fall in
Anwendung zu bringen und sie legt daher hier-
mit feierlich Verwahrung dagegen ein, daß der
am 3. ds. Mts. in Frankfurt geschehene Akt als
ein rechtsgiltiger Beschluß einer wirklichen Bun-
desplenarversammlung betrachtet werde, da eine
solche ohne die Theilnahme Preußens und der
übrigen in Frankfurt nicht vertretenen Regierungen
nicht existiren kann. Jndem aber die kgl. Regie-
rung den aufrichtigen Wunsch nach einem wirkli-
chen und vollständigen Frieden in dieser Angele-
genheit allen übrigen Rücksichten voranstellt, nimmt
sie keinen Anstand, zu erklären, daß sie, ungeach-
tet jener, der Wirklichkeit nicht entsprechenden For-
men, den in Frankfurt geschehenen Akt als eine
giltige und bindende Willenserklärung der einzel-
nen daselbst vertretenen Regierungen über die
Ratifikation des Friedens vom 2. Juli ansieht
und in demselben mithin diese Ratifikation als
von Seiten der Regierungen von Oesterreich, Sach-
sen, Bayern, Hannover, Württemberg, Kurhessen,
Hessen=Darmstadt, Niederlande für Luxemburg
und Limburg, Mecklenburg=Strelitz, Liechtenstein,
Schaumburg=Lippe und Hessen=Homburg vollzogen
erblickt. Dieser Auffassung gemäß, zweifelt die
kgl. Regierung auch nicht, daß das kgl. dänische
Gouvernement in der durch diese Regierungen ge-
schehenen Ratifikation, in Verbindung mit den
später durch Vermittelung Preußens übergebenen
weiteren Urkunden, diejenige Ergänzung erblicken
werde, welche laut der zu Prptokoll gegebenen
Erklärung des kgl. dänischen Geschäftsträgers vom
6. Sept. 1850 als erforderlich bezeichnet wurde,
[Spaltenumbruch] um die Ratifikation des Friedenstractats durch
die Gesammtheit aller den deutschen Bund bil-
denden Staaten zu konstatiren. Die kgl. Regie-
rung knüpft daher gern an diese Erklärung den
Ausdrllck ihrer Hoffnung, daß baldigst eine Ver-
ständigung über die weiteren zur Herstellung ei-
nes friedlichen Zustandes zu thuenden Schritte
unter allen betheiligten Regierungen eintreten werde.
Wir sind unsererseits dazu immer bereit. Berlin,
21. Okt. 1850. ( gez. ) Radowitz. An den kgl.
Gesandten ec. Hrn. Frhrn. von Werther Hoch-
wohlgeboren zu Kopenhagen. Zu diesem Proteste
hat das Fürstenkollegium, dem er mitgetheilt wurde,
seine volle Zustimmung ausgesprochen, indem es
einstimmig beschloß: 1 ) Das provisorische Für-
stenkollegium erklärt sein volles Einverständniß da-
mit, daß die in Frankfurt am M. von den dort
versammelten Vertretern mehrerer deutschen Re-
gierungen am 3. d. Mts. unter dem Namen des
Beschlusses einer Bundesplenarversammlung er-
folgte Ratifikation des Friedensvertrags vom 2.
Juli d. J. als ein giltiger Bundesbeschluß oder
überhaupt als ein Akt einer deutschen Bundesau-
torität nicht zu betrachten, vielmehr lediglich als
die Erklärung der Regierungen von Oesterreich,
Sachsen, Bayern, Hannover, Württemberg, Kur-
hessen, Großherzogthum Hessen, die Niederlande
für Luxemburg und Limburg, von Mecklenburg-
Strelitz, Liechtenstein, Schaumburg=Lippe und Hes-
fen=Homburg über deren Gutheißung des Friedens-
vertrages anzusehen sei. 2 ) Das provisorische
Fürstenkollegium theilt vollkommen den von der
kgl. preuß. Regierung ausgesprochenen Wunsch
und die Hoffnung, daß baldigst unter allen be-
theiligten Regierungen eine Verständigung über
die zur Herstellüng eines gerechten und dauerhaf-
ten Friedenszustandes in den Herzogthümern Hol-
stein und Schleswig erforderlichen Schritte werde
erzielt werden.



Verantwortlicher Redakteur u. Verleger:
Franz v. Faber.



Mittelpreise hiesiger Schranne vom 26. Oktob.

Weizen 13 fl. 10 kr. Korn 9 fl. 53 kr.
Gerste 8 fl. 33 kr. Haber 4 fl. 26 kr.

Handels = Berichte.

Mainz, 25. Okt. Die Durchschnittspreise der
auf unserem heutigen Markte in der Fruchthalle
dahier verkauften Früchte stellten sich; Waizen 8
fl. 17 kr.; Korn 6 fl. 48 kr.; Gerste 6 fl. 23
kr.; Hafer 6 fl. 44 kr.

Bekanntmachung.

Zur Ergänzung der abgängigen Pferde wird
durch eine Kommission des kgl. 2. Artillerieregi-
ments ( vacant Zoller ) dahier eine ziemliche An-
zahl militärdiensttauglicher Pferde inländischer Zucht
aus freier Hand angekauft.

Es werden daher die Jnhaber tauglicher und
fehlerfreier Pferde eingeladen, dieselben in dem
Hofe der alten Kaserne und zwar von Mittwoch,
den 30. ds. anfangend täglich von 8 bis 12 Uhr
Vormittags und von 2 bis 4 Uhr Nachmittags
zur Musterung vorzuführen, wobei bemerkt wird,
daß die Pferde nicht unter4 1 / 2 und nicht über
7 1 / 2 Jahre alt sein dürfen.

Aus der Pfarreistiftung zu Schleerieth sind
in drei Wochen 400 fl. und aus dem Gottes-
hansfonde daselbst stündlich 300 fl. gegen gericht-
liche Hypothek auszuleihen.


   

Für die Waldförsterswittwe Assemann in Er-
bach ist eingegangen unter Chiffre A. B. 2 fl.

[Ende Spaltensatz]

Druck von Joseph Steib in Wurzburg.

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[0004] sich begeben zu dürfen, um dem erlauchten Oberst- inhaber des Regiments seine Aufwartung zu ma- chen; an der Gewährung dieser Bitte ist nicht zu zweifeln. Wien, 24. Okt. Eine Nachricht, die vor Kurzem erst durch die meisten deutschen Blätter lief und zuerst von der „Kölnischen Zeitung“ ge- bracht ward, meldete mit einem Anscheine von Bestimmtheit, daß England bezüglich der eventuel bevorstehenden Jntervention des deutschen Bundes- tages in Kurhessen einen Protest abgegeben habe. Hierauf erklärt nun der Oest. C. aus vollkom- men zuverlässiger Quelle, daß ein solcher Protest weder zu Wien noch zu Frankfurt a. M. einge- laufen ist, und das englische Kabinet auch sonst keine Veranlassung gefunden hat, sich über die Beschaffenheit der kurhessischen Wirren offiziel zu erklären. Wien, 24. Okt. Heute Vormittag wurde dem neuernannten Kardinal Fürst Erzbischof von Olmütz, Somerau = Bekh, in der k. k. Hofburg- kirche, nach vorgegangenem frierlichem Hochamte, der Kardinalshut durch Se. Maj. den Kaiser selbst überreicht, Eln k. k. Hofprachtwagen hatte den Hrn. Erzbischof um 10 Uhr aus dem deut- schen Ordenshause nach der k. k. Burg abgeholt. Demselben folgten mehrere k. k. Hofwägen mit der Begleitung des Kirchenfürsten. Salzburg, 24. Okt. Die heute stattgehabte Wahl zum Erzbischof von Salzburg fiel auf den hiesigen Domkapitular M. v. Tarnoczy. Berlin, 24. Okt. Die Lage der kurhessischen Angelegenheiten, soweit sie Preußen betrifft, ist, wie wir aus verlässiger Quelle vernehmen, im Augenblicke folgende: Nachdem der Kriegsminister, Hr. v. Stockhausen, und der Minister des Aus- wärtigen, Hr. v. Radowitz, im Ministerium des Auswärtigen eine zweistündige Konferenz gehabt, hat der Kommandirende des längs der hessischen Grenze aufgestellten preußischen Armeekorps, Ge- nerallieutenant Graf v. d. Groeben, seine letzten Befehle erhalten, dahin lautend, etwa in Hessen einrückende Bayern zurückzuwerfen. Jm Staats- ministerium soll bei dem desfallsigen Beschlusse Einstimmigkeit geherrscht haben. Sobald der Graf v. d. Groeben diesen Befehl erhalten, theilte Hr. v. Radowitz denselben auch dem österreichischen Ge- sandten am hiesigen Hofe, Hrn. Ritter Prokesch v. Osten, mit, der seiner Seits die Nachricht auf telegraphischem Wege an den Grafen Thun sandte. ( N. Pr. Z. ) Paris, 23. Okt. Es sind bis jetzt 66 poli- tische Gefangene von Doullens nach Belle Jsle gebracht, darunter Guinard, Raspail und fast alle Verurtheilte vom Versailler Prozeß. T. D. 1 ) London, 25. Okt. Nach der eng- lischen Presse sollen Frankreich und England Preu- ßen auffordern, die gegen Dänemark eingegange- nen Verbindlichkeiten zu erfüllen und dadurch die schleswigsche Angelegenheit zu Ende zu bringen. Gestern war eine Sitzung des Ministerraths Jh- rer großbrittannischen Maj. hinsichtlich des Be- gehrens, dieser Anforderung sich anzuschließen. „Times“ will hehaupten, es stehe eine russisch- französische Besetzung des Rheins und Schlesiens in Aussicht. „Globe“ bemerkt: England könne ernste Maßregeln von Seite Frankreichs und Ruß- lands schwerlich behindern. ( F. O.=Z. ) 2 ) Gießen, 24. Okt. Das von Wetzlar her anrückende preußische Truppenkorps ist nicht gegen Kassel gezogen, sondern auf der Etappen- straße von Alsseld ( großh. hessisch ) , Hersfeld ( kurhessisch ) in der Richtung von Erfurt und Eise- nach vorgegangen, zur Vereinigung mit dem Truppencorps im Thüringischen. ( A. Z. ) Protocoll: Herr Graf v. Thun vom Deutschen Bunde, und Herr von Bülow von seiner Regierung, die Auswechselung der Ratifi- cations=Urkunden vorzunehmen, welche über den am 2. Juli d. J. zwischen Se. Maj. dem Kö- nige von Preußen in Seinem Namen und im Namen des Deutschen Bundes und Se. Maj. dem Könige von Dänemark unter Vermittlung Großbrittannicus geschlossenen Friedens=Vertrag ausgestellt worden sind, sind zu diesem Zwecke zusammen gekommen, in Gegenwart des sehr ehrenwerthen Heinrich Richard Lord Cowley, wel- cher von der Regierung Jhrer Großbritanischen Maj. ermächtigt worden ist, diesem Akte als Repräsentant der vermittelnden Macht beizuwohnen. Die Unterzeichneten haben hiernach ihre Ratifica- tionsurkunden vorgezeigt und vorgelesen, wovon die des Grafen v. Thun von demselben im Na- men des Deutschen Bundes und Kraft des in der Bundes=Plenar=Versammlung vom 3. Okt. d. J. gefaßten Beschlusses; die des Herrn v. Bülow von Se. Maj. dem Könige von Däne- mark vollzogen ist. Nachdem diese Urkunden von gehöriger und rechtmäßiger Form befunden wur- den, ist deren Auswechselung vorgenommen wor- den. Urkundlich dessen haben die Unterzeichneten das gegenwärtige Protokoll unterfertigt und dem- selben die Jnsiegel ihrer Wappen beigedruckt. Geschehen zu Frankfurt a. M., den 26. Okt. 1850. ( gez. ) ( L. S. ) Fr. Thun. ( L. S. ) Cow- ley. ( L. S. ) Bülow. Berlin, 25. Okt. Der „Preuß. Staatsanzei- ger “ veröffentlicht in seiner Nr. 295 den von der preußischen Regierung gegen die Ratfikation des Friedens mit Danemark durch die Bundesversamm- lung als solche in Kopenhagen erhobenen Protest. Derselbe lautet wie folgt: Nach Abgang meines letzten Schreibens an Ew. ec. vom 17. d. M. ist das amtlich veröffentlichte Protokoll der Sitzung der in Frankfurt versammelten Bevollmächtigten dentscher Regierungen vom 3. d. M., in welchem der Beschluß über die Ratifikation des Friedens- tractates vom 2. Juli c. niedergelegt ist, zur Kenntniß der kgl. Regierung gekommen. Die For- men, unter welchen dieser Beschluß gefaßt ist, und welche den Anspruch enthalten, daß diese Ratifi- kation als im Namen des deutschen Bundes und durch denselben geschehen angesehen werde, machen es der kgl. Regierung zur Pflicht, sich, dem kgl. dänischen Gouvernement gegenüber, über die Be- deutung dieses Aktes auszusprechen, und ich ersuche Sie daher, dem kgl. dänischen Minister die fol- gende Erklärung zu übergeben: Die kgl. Regie- rung kann nicht umhin, die von ihr wiederholt ausgesprochene Grundsätze über die rechtliche Un- giltigkeit und Nichtigkeit aller von den in Frank- furt versammelten Bevollmächtigten gefaßten Bun- desbeschlüsse als solcher auch auf diesen Fall in Anwendung zu bringen und sie legt daher hier- mit feierlich Verwahrung dagegen ein, daß der am 3. ds. Mts. in Frankfurt geschehene Akt als ein rechtsgiltiger Beschluß einer wirklichen Bun- desplenarversammlung betrachtet werde, da eine solche ohne die Theilnahme Preußens und der übrigen in Frankfurt nicht vertretenen Regierungen nicht existiren kann. Jndem aber die kgl. Regie- rung den aufrichtigen Wunsch nach einem wirkli- chen und vollständigen Frieden in dieser Angele- genheit allen übrigen Rücksichten voranstellt, nimmt sie keinen Anstand, zu erklären, daß sie, ungeach- tet jener, der Wirklichkeit nicht entsprechenden For- men, den in Frankfurt geschehenen Akt als eine giltige und bindende Willenserklärung der einzel- nen daselbst vertretenen Regierungen über die Ratifikation des Friedens vom 2. Juli ansieht und in demselben mithin diese Ratifikation als von Seiten der Regierungen von Oesterreich, Sach- sen, Bayern, Hannover, Württemberg, Kurhessen, Hessen=Darmstadt, Niederlande für Luxemburg und Limburg, Mecklenburg=Strelitz, Liechtenstein, Schaumburg=Lippe und Hessen=Homburg vollzogen erblickt. Dieser Auffassung gemäß, zweifelt die kgl. Regierung auch nicht, daß das kgl. dänische Gouvernement in der durch diese Regierungen ge- schehenen Ratifikation, in Verbindung mit den später durch Vermittelung Preußens übergebenen weiteren Urkunden, diejenige Ergänzung erblicken werde, welche laut der zu Prptokoll gegebenen Erklärung des kgl. dänischen Geschäftsträgers vom 6. Sept. 1850 als erforderlich bezeichnet wurde, um die Ratifikation des Friedenstractats durch die Gesammtheit aller den deutschen Bund bil- denden Staaten zu konstatiren. Die kgl. Regie- rung knüpft daher gern an diese Erklärung den Ausdrllck ihrer Hoffnung, daß baldigst eine Ver- ständigung über die weiteren zur Herstellung ei- nes friedlichen Zustandes zu thuenden Schritte unter allen betheiligten Regierungen eintreten werde. Wir sind unsererseits dazu immer bereit. Berlin, 21. Okt. 1850. ( gez. ) Radowitz. An den kgl. Gesandten ec. Hrn. Frhrn. von Werther Hoch- wohlgeboren zu Kopenhagen. Zu diesem Proteste hat das Fürstenkollegium, dem er mitgetheilt wurde, seine volle Zustimmung ausgesprochen, indem es einstimmig beschloß: 1 ) Das provisorische Für- stenkollegium erklärt sein volles Einverständniß da- mit, daß die in Frankfurt am M. von den dort versammelten Vertretern mehrerer deutschen Re- gierungen am 3. d. Mts. unter dem Namen des Beschlusses einer Bundesplenarversammlung er- folgte Ratifikation des Friedensvertrags vom 2. Juli d. J. als ein giltiger Bundesbeschluß oder überhaupt als ein Akt einer deutschen Bundesau- torität nicht zu betrachten, vielmehr lediglich als die Erklärung der Regierungen von Oesterreich, Sachsen, Bayern, Hannover, Württemberg, Kur- hessen, Großherzogthum Hessen, die Niederlande für Luxemburg und Limburg, von Mecklenburg- Strelitz, Liechtenstein, Schaumburg=Lippe und Hes- fen=Homburg über deren Gutheißung des Friedens- vertrages anzusehen sei. 2 ) Das provisorische Fürstenkollegium theilt vollkommen den von der kgl. preuß. Regierung ausgesprochenen Wunsch und die Hoffnung, daß baldigst unter allen be- theiligten Regierungen eine Verständigung über die zur Herstellüng eines gerechten und dauerhaf- ten Friedenszustandes in den Herzogthümern Hol- stein und Schleswig erforderlichen Schritte werde erzielt werden. Verantwortlicher Redakteur u. Verleger: Franz v. Faber. Mittelpreise hiesiger Schranne vom 26. Oktob. Weizen 13 fl. 10 kr. Korn 9 fl. 53 kr. Gerste 8 fl. 33 kr. Haber 4 fl. 26 kr. Handels = Berichte. Mainz, 25. Okt. Die Durchschnittspreise der auf unserem heutigen Markte in der Fruchthalle dahier verkauften Früchte stellten sich; Waizen 8 fl. 17 kr.; Korn 6 fl. 48 kr.; Gerste 6 fl. 23 kr.; Hafer 6 fl. 44 kr. Bekanntmachung. Zur Ergänzung der abgängigen Pferde wird durch eine Kommission des kgl. 2. Artillerieregi- ments ( vacant Zoller ) dahier eine ziemliche An- zahl militärdiensttauglicher Pferde inländischer Zucht aus freier Hand angekauft. Es werden daher die Jnhaber tauglicher und fehlerfreier Pferde eingeladen, dieselben in dem Hofe der alten Kaserne und zwar von Mittwoch, den 30. ds. anfangend täglich von 8 bis 12 Uhr Vormittags und von 2 bis 4 Uhr Nachmittags zur Musterung vorzuführen, wobei bemerkt wird, daß die Pferde nicht unter4 1 / 2 und nicht über 7 1 / 2 Jahre alt sein dürfen. Würzburg, den 26. Okt. 1850. Aus der Pfarreistiftung zu Schleerieth sind in drei Wochen 400 fl. und aus dem Gottes- hansfonde daselbst stündlich 300 fl. gegen gericht- liche Hypothek auszuleihen. Schleerith, den 25. Okt. 1850. J. Schmitt, Stftpf. Für die Waldförsterswittwe Assemann in Er- bach ist eingegangen unter Chiffre A. B. 2 fl. Druck von Joseph Steib in Wurzburg.

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 258. Würzburg, 28. Oktober 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische258_1850/4>, abgerufen am 18.04.2024.