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Die Bayerische Presse. Nr. 210. Würzburg, 2. September 1850.

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[Spaltenumbruch] nach leicht zu neuen Verwickelungen mit Rom her-
beiführen könnten, beziehen. Sollte diese Mission
nun auch nicht glücken, jedenfalls kann sie nicht
schaden. Wenn das Ministerium ein Concordat
beabsichtigt, welches alle vernünftigen Reformen
und Maßregeln, die die römische Regierung auch
andern kath. Regierungen zugestanden hat, zusam-
menfaßt, so zollen wir der Klugheit und den Rück-
sichten, womit unser Ministerium verfährt, allen
Beifall." Der "Cattolico" von Genua enthält
eine Korrespondenz aus Turin vom 20. August,
welche auch durch andere Nachrichten bestätigt wird.
Hiernach scheint es dem piemontesischen Ministe-
rium immer schwieriger, wenn nicht unmöglich zu
werden, gegen Msgr. Fransoni irgend welche ge-
gründete Anklagepunkte zu finden. Jn der Angst
habe es daher zu Unterhandlungen seine Zuflucht
genommen, um auf diesem Wege die Demission
des hochw. Erzbischofs zu erlangen. Sollte dem
wirklich so sein, welches wohl kaum bezweifelt
werden kann, so würden sich Azeglio und seine
Collegen sehr täuschen. Hören wir den " Catto-
lico ": "Unsere Gerichte sind verlegen. Es war
ihnen der Auftrag geworden, gegen Msgr. Fran-
soni die Anklage einzuleiten, und ihm den Prozeß
zu machen. Nach den angestellten Untersuchungen
hat sich aber kein einziger Anhaltspunkt gefunden.
Denn denjenigen, die an dem Gesetze Siccardi
thätig theilgenommen haben, im Falle sie nicht
widerrufen, die Sakramente verweigern, weil sie
excommunicirt sind, ist kein im Gesetzbuche vor-
hergesehenes Verbrechen. Der Magistrat hat deß-
halb, wie man aus guten Quellen versichert, an
das Ministerium berichtet: " Non invenio eo
causam
." Das Ministerium schickt nun, um aus
der Verlegenheit herauszukommen, die Herren Pi-
nelli und Tonelli nach Rom, um u. A. vom Papste
die Abdankung des Herrn Erzbischofs zu erlan-
gen, mit dem Versprechen, unter dieser Beding-
ung dem Prälaten alle "begangene Verbrechen"
zu verzeihen, und die Anklage fallen zu lassen.
Allerdings würde man sich vorbehalten, das Ab-
stehen von dem gerichtlichen Verfahren gegen den
Herrn Erzbischof hintendrein bei der Bevölkerung
als eine dem h. Stuhle gewährte Gnade auszu-
geben. Das Ministerium denkt somit seine über-
eilten, ungesetzlichen und verfassungswidrigen Maß-
regeln mit dem Mantel der Güte, der Verzeih-
ung und der Barmherzigkeit zu bedecken. Wir
werden nun sehen, ob sich Rom von den mini-
steriellen Spitzfindigkeiten täuschen läßt."

Neuestes.

* Würzburg, 2. September. Gestern kam
Graf Chambord nebst Gefolge von Wiesbaden
kommend hier an.

Bamberg, 31. August. Von der heute früh
abmarschirten Division des 6. Chev.=Regiments
ist eine Abtheilung auf eine heute früh eingetrof-
fene Ordre wieder zurückgekehrt.

   

Kirchheimbolanden, 29. August. Durch den
inn Nr. 117 der "Pfälzer Zeitung" erschienenen,
aus dem Würzburger "Stadt= und Landboten"
entnommenen Aufsatz "Merkwürdige Schicksale",
welcher nur zu sehr das Gepräge freiherrlich v.
Münchhausen'scher Wahrheitsliebe an sich trägt,
hat sich das hiesige K. Landkommissariat veran-
laßt gefunden, über die persönlichen Verhältnisse
des abenteuerlichen Peter Wilhelm von Rupperts-
ecken beim Bürgermeisteramt Marienthal Erkun-
digungen einzuziehen. Die Antwort des Letzteren
lautet nun dahin, daß ein gewisser Peter Wil-
helm aus Ruppertsecken allerdings existire. Der-
selbe sei vor langer Zeit als Metzgerbursche in
die Fremde gewandert, jetzt etwa 50 Jahre alt,
aber sein dermaliger Aufenthalt dem betreffenden
Bürgermeisteramt unbekannt, welches nur so viel
zu berichten wisse, daß er schon mehrmals wegen
Bettels und Vagabundirens bestraft worden, je-
doch niemals in Militärdiensten gestanden und
ebensowenig in Spanien oder Algier gewesen sei,
demnach die im Würzburger "Stadt und Land-
[Spaltenumbruch] boten" und in Nr. 117 der "Pfalzer Zeitung"
geschilderten Schicksale nicht erlebt haben könne.
Es stehe jedoch zu vermuthen, daß besagter Aben-
teurer jenen Artikel sich irgendwo habe schmieden
lassen, seinen Bettelzweck durch Anregung des öf-
fentlichen Mitleids wirksamer zu erreichen, wobei
ihm der Umstand trefflich zu Statten kommen
mußte, daß sein Körper wirklich die in jenem
Bittgesuche beschriebenen Narben und Gebrechen
an sich trage. Es wäre sonach eine weitere Un-
tersuchung gegen diesen Menschen einzuleiten, ob,
wo und welchen Gebrauch er von bewußtem Auf-
satze gemacht habe.

   

Heidelberg, 29. August. Heibeler, gewese-
ner verantwortlicher Redakteur des früher hier er-
schienenen Schmutzblattes "Republik", wurde heute
früh auf 5 Jahre nach Bruchsal ins Zuchthaus
abgeliefert.

Kassel, 30. Aug. Am Schlusse der heutigen
Sitzung zeigte der Landtagskommissär der Ver-
sammlung an, daß Se. k. Hoheit der Kurfürst
die Deputation zur Ueberreichung der Adresse
nicht empfangen könne, worauf die öffentliche
Sitzung in eine vertrauliche sich verwandelte.

Wien, 26. Aug. Anfangs künftigen Mo-
nats erscheint hier unter der Redaktion des Prof.
Stubenrauch eine "Allgemeine österreichische Ge-
richtszeitung " mit der Tendenz, im Volke Gesetz-
kenntniß zu verbreiten, verbunden mit einer fort-
laufenden Darstellung der wichtigern Gerichtsver-
handlungen aus allen Kronländern.

C Paris, 29. August. Der Präsident der
Republik ist gestern Abend um 8 Uhr von seiner
Reise hierher zurückgekehrt. Am Bahnhofe waren
die Mitglieder der Gesellschaft des "Dir Decem-
bre " aufgestellt. Die Straßen der Vorstädte St.
Denies und St. Martin waren mit Truppen be-
setzt und abgesperrt. Die Boulevards dagegen
mit Menschen überfüllt. Ungeachtet der Bemüh-
ungen der genannten Gesellschaft konnte das " Vive
Napoleon
" nicht durchdringen und wurde von
einem massenhaften, ununterbrochenen "Hoch die
Republik" überstürmt.

Triest, 25. August. Jm Gefolge des Kö-
nigs von Griechenland befinden sich die Herren:
Generaladjutant Mavromichalis, die Ordonanz-
offiziere Miaoulis und Drakos und der Biblio-
thekar Professor Philoppos.

Ludwigsburg, 27. Aug.s ( Schluß der Ver-
handlung des Schwurgerichtshofs gegen den Buch-
drucker Güldig von Heilbronn wegen Herabwür-
digung der Religion. Die Geschwor'nen in Eß-
lingen, bemerkt der Staatsanwalt, welche den Re-
dakteur der Volkswehr wegen desselben Artikels
abzuurtheilen hatten, haben einstimmig ausgespro-
chen, es liege in dem angeschuldigten Artikel eine
Herabwürdigung der Religion. Der Staatsan-
walt schließt mit der Ermahnung an die Ge-
schwornen, sie möchten, als Vertreter des Volks,
dessen größter Theil an solchen Religionsspötte-
reien keine Freude habe, und das noch nicht so
weit gekommen sei, um eine Herabwürdigung der
Religion ohne Strafe lassen zu wollen, ein Schul-
dig aussprechen. Die Vertheidigung beginnt da-
mit, daß sich der Herr Vertheidiger zur allgemei-
nen Ueberraschung des turnenden und nicht tur-
nenden Publikums gegen die Consequenz verwahrt,
die aus den Schlußworten des Staatsanwalts ge-
zogen werden könnte, als müßte den, welcher eine
Herabwüreigung der Religion vertheidige, religiös
gesunken sein. Sodann geht er zur subjectiven
Vertheidigllng über, die sich namentlich auf das
Lügen vor Gericht bezieht, welches er dadurch zu
entschuldigen sucht, daß der Angeklagte schon gar
zu viele unangenehme Bekanntschaften mit den
württembergischen Gerichten gemacht habe, wes-
halb es ihm nicht sehr übel zu nehmen sei, daß
er sich aus den Klauen des Gerichts auf diese
Weise befreien wollte. Zur objectiven Seite über-
gehend gibt die Vertheidigung zu, daß der Artikel
das religiöse Gefühl des Einen oder des Andern
[Spaltenumbruch] verletzen könne; aber es gebe auch Leute, welche
sehr viele Religion haben, freilich nicht gerade
die christliche, oder eine positive, und deren reli-
giöses Gefühl durch den angeklagten Artikel nicht
verletzt worden sei. Sodann wird der oft er-
wähnte Sailer, den Hr. Georgii zum Propst stem-
pelt, angeführt und Hr. Georgii zeigt sich als
meisterhafter Vorleser im schwäbischen Dialekt.
Der Herr Präsident macht den Vertheidiger da-
rauf aufmerksam, daß Sailer, den Schoder sogar
mit dem berühmten Bischof verwechselt habe, we-
der Bischof noch Probst, sondern einfacher Conven-
tual des Klosters Marchthal gewesen sei. Der
Vertheidiger meinte hierauf: Ob Sailer Bischof,
ob er Probst gewesen, sei am Ende gleichgiltig,
jedenfalls habe er existirt. Nach Sailer muß un-
begreiflicher Weise auch Göthes Faust noch her-
halten und auch hier beweist sich der turnende
Vertheidiger wieder als trefflicher Vorleser des
Prologs im Himmel. Hierauf belehrt der Herr
Vertheidiger die Geschwornen, was der Teufel sei.
Conclusio: Wenn Göthe Gott in menschlicher
Weise darstellt, wie er dem Teufel erlaubt, eine
Menschenseele zu verführen, so muß auch der an-
geklagte Artikel berechtigt sein, in seiner Weise die
Lächerlichkeit der hohen Herrschaften zu geißeln.
Der Angeklagte vertheidigt sich sofort noch selbst
und zwar besser, als der Vertheidiger. Das
Hauptmoment seiner Vertheidigung bildet den Um-
stand, daß der komische Volkskalender, aus wel-
chem der Artikel entlehnt worden, in Württem-
berg nicht verboten, sondern so gut als die Bibel
in jeder Buchhandlung zu haben sei. So lange
man aber den Volkskalender selbst nicht verbiete,
müsse es auch gestattet sein, einzelne Aufsätze aus
demselben beliebig abzudrucken. Auch beschwert
sich der Angeklagte, daß der Staatsanwalt fort-
während seine Angriffe gegen ihn richte. Der
Staatsanwalt replicirt, er sei dazu da, um anzu-
greifen, vertheidigen könne er den Angeklagten
nicht, er glaube auch, daß nichts an ihm zu ver-
theidigen sei. Freilich sei er gar oft in den Fall
gewesen, die Redakteure des Neckardampfschiffs an-
greifen zu müssen, aber das sei nicht seine Schuld,
sondern die Schuld dieser Leute. Ueberdieß ha-
ben die Geschworenen in allen Processen gegen
das Neckardampfschiff ein Schuldig ausgesprochen.
Ad vocem Sailer, bemerkt der Herr Staats-
anwalt, dieser Sailer, von dem nun endlich zur
Anerkennung gekommen sei, daß er kein Bischof
war, habe mit seinen Werken die Erzählungen
der Bibel nicht lächerlich gemacht, sondern blos
sie in ein populäres Gewand gekleidet, um sie
dem Volke verständlich zu machen. ( Der Bericht-
erstatter des D. Vlksbl. drückt bei dieser Gele-
genheit dem Herrn Vertheidiger seine Verwunde-
rung darüber aus, daß er nicht auch die Passi-
onsspiele im Oberammergau in seine Vertheidi-
gung hereingezogen hat. ) Der Hr. Vertheidiger
fühlt sich durch die Replik des Staatsanwalts
so deprimirt, daß er ein gewaltiges pater pec-
cavi
anstimmt und am Ende gar sich selbst mit
dem Angeklagten verwechselt, so daß er den Ge-
schwornen zuruft: Wie auch Jhr Wahrspruch aus-
fallen mag, ich muß ihn mir gefallen lassen, und
auch die Presse wird Jhren Ausspruch achten.
( Hierüber erlauben wir uns einige bescheidene
Zweifel, denn kurz nach dem Prozeß gegen den
Eulenspiegel, in welchem Schoder erklärte, die
Presse werde sich in Zukunft in Acht nehmen, das
religiöse Gefühl des Volkes zu verletzen, und unmit-
telbar nach den vielen Kundgebungen des verletz-
ten religiösen Gefühls gegen die Freisprechung
des Eulenspiegels erschien der incriminirte Artikel
im Neckardampfschiff, wie zum Hohne gegen jene
religiösen Kundgebungen. ) Die Geschwornen er-
klärten den Angeklagten nach kurzer Berathung
für Schuldig. Der Gerichtshof erkannte demge-
mäß eine auf der Festung zu erstehende Kreis-
gefängstrafe von acht Wochen. Der Staatsanwalt
hatte2 1 / 2 Monat beantragt.

   


Verantwortlicher Redakteur u. Verleger:
Franz v. Faber.





[Ende Spaltensatz]

Druck von Joseph Steib in Würzburg.

[Spaltenumbruch] nach leicht zu neuen Verwickelungen mit Rom her-
beiführen könnten, beziehen. Sollte diese Mission
nun auch nicht glücken, jedenfalls kann sie nicht
schaden. Wenn das Ministerium ein Concordat
beabsichtigt, welches alle vernünftigen Reformen
und Maßregeln, die die römische Regierung auch
andern kath. Regierungen zugestanden hat, zusam-
menfaßt, so zollen wir der Klugheit und den Rück-
sichten, womit unser Ministerium verfährt, allen
Beifall.“ Der „Cattolico“ von Genua enthält
eine Korrespondenz aus Turin vom 20. August,
welche auch durch andere Nachrichten bestätigt wird.
Hiernach scheint es dem piemontesischen Ministe-
rium immer schwieriger, wenn nicht unmöglich zu
werden, gegen Msgr. Fransoni irgend welche ge-
gründete Anklagepunkte zu finden. Jn der Angst
habe es daher zu Unterhandlungen seine Zuflucht
genommen, um auf diesem Wege die Demission
des hochw. Erzbischofs zu erlangen. Sollte dem
wirklich so sein, welches wohl kaum bezweifelt
werden kann, so würden sich Azeglio und seine
Collegen sehr täuschen. Hören wir den „ Catto-
lico “: „Unsere Gerichte sind verlegen. Es war
ihnen der Auftrag geworden, gegen Msgr. Fran-
soni die Anklage einzuleiten, und ihm den Prozeß
zu machen. Nach den angestellten Untersuchungen
hat sich aber kein einziger Anhaltspunkt gefunden.
Denn denjenigen, die an dem Gesetze Siccardi
thätig theilgenommen haben, im Falle sie nicht
widerrufen, die Sakramente verweigern, weil sie
excommunicirt sind, ist kein im Gesetzbuche vor-
hergesehenes Verbrechen. Der Magistrat hat deß-
halb, wie man aus guten Quellen versichert, an
das Ministerium berichtet: „ Non invenio eo
causam
.“ Das Ministerium schickt nun, um aus
der Verlegenheit herauszukommen, die Herren Pi-
nelli und Tonelli nach Rom, um u. A. vom Papste
die Abdankung des Herrn Erzbischofs zu erlan-
gen, mit dem Versprechen, unter dieser Beding-
ung dem Prälaten alle „begangene Verbrechen“
zu verzeihen, und die Anklage fallen zu lassen.
Allerdings würde man sich vorbehalten, das Ab-
stehen von dem gerichtlichen Verfahren gegen den
Herrn Erzbischof hintendrein bei der Bevölkerung
als eine dem h. Stuhle gewährte Gnade auszu-
geben. Das Ministerium denkt somit seine über-
eilten, ungesetzlichen und verfassungswidrigen Maß-
regeln mit dem Mantel der Güte, der Verzeih-
ung und der Barmherzigkeit zu bedecken. Wir
werden nun sehen, ob sich Rom von den mini-
steriellen Spitzfindigkeiten täuschen läßt.“

Neuestes.

* Würzburg, 2. September. Gestern kam
Graf Chambord nebst Gefolge von Wiesbaden
kommend hier an.

Bamberg, 31. August. Von der heute früh
abmarschirten Division des 6. Chev.=Regiments
ist eine Abtheilung auf eine heute früh eingetrof-
fene Ordre wieder zurückgekehrt.

   

Kirchheimbolanden, 29. August. Durch den
inn Nr. 117 der „Pfälzer Zeitung“ erschienenen,
aus dem Würzburger „Stadt= und Landboten“
entnommenen Aufsatz “Merkwürdige Schicksale“,
welcher nur zu sehr das Gepräge freiherrlich v.
Münchhausen'scher Wahrheitsliebe an sich trägt,
hat sich das hiesige K. Landkommissariat veran-
laßt gefunden, über die persönlichen Verhältnisse
des abenteuerlichen Peter Wilhelm von Rupperts-
ecken beim Bürgermeisteramt Marienthal Erkun-
digungen einzuziehen. Die Antwort des Letzteren
lautet nun dahin, daß ein gewisser Peter Wil-
helm aus Ruppertsecken allerdings existire. Der-
selbe sei vor langer Zeit als Metzgerbursche in
die Fremde gewandert, jetzt etwa 50 Jahre alt,
aber sein dermaliger Aufenthalt dem betreffenden
Bürgermeisteramt unbekannt, welches nur so viel
zu berichten wisse, daß er schon mehrmals wegen
Bettels und Vagabundirens bestraft worden, je-
doch niemals in Militärdiensten gestanden und
ebensowenig in Spanien oder Algier gewesen sei,
demnach die im Würzburger „Stadt und Land-
[Spaltenumbruch] boten“ und in Nr. 117 der „Pfalzer Zeitung“
geschilderten Schicksale nicht erlebt haben könne.
Es stehe jedoch zu vermuthen, daß besagter Aben-
teurer jenen Artikel sich irgendwo habe schmieden
lassen, seinen Bettelzweck durch Anregung des öf-
fentlichen Mitleids wirksamer zu erreichen, wobei
ihm der Umstand trefflich zu Statten kommen
mußte, daß sein Körper wirklich die in jenem
Bittgesuche beschriebenen Narben und Gebrechen
an sich trage. Es wäre sonach eine weitere Un-
tersuchung gegen diesen Menschen einzuleiten, ob,
wo und welchen Gebrauch er von bewußtem Auf-
satze gemacht habe.

   

Heidelberg, 29. August. Heibeler, gewese-
ner verantwortlicher Redakteur des früher hier er-
schienenen Schmutzblattes „Republik“, wurde heute
früh auf 5 Jahre nach Bruchsal ins Zuchthaus
abgeliefert.

Kassel, 30. Aug. Am Schlusse der heutigen
Sitzung zeigte der Landtagskommissär der Ver-
sammlung an, daß Se. k. Hoheit der Kurfürst
die Deputation zur Ueberreichung der Adresse
nicht empfangen könne, worauf die öffentliche
Sitzung in eine vertrauliche sich verwandelte.

Wien, 26. Aug. Anfangs künftigen Mo-
nats erscheint hier unter der Redaktion des Prof.
Stubenrauch eine „Allgemeine österreichische Ge-
richtszeitung “ mit der Tendenz, im Volke Gesetz-
kenntniß zu verbreiten, verbunden mit einer fort-
laufenden Darstellung der wichtigern Gerichtsver-
handlungen aus allen Kronländern.

C Paris, 29. August. Der Präsident der
Republik ist gestern Abend um 8 Uhr von seiner
Reise hierher zurückgekehrt. Am Bahnhofe waren
die Mitglieder der Gesellschaft des „Dir Decem-
bre “ aufgestellt. Die Straßen der Vorstädte St.
Denies und St. Martin waren mit Truppen be-
setzt und abgesperrt. Die Boulevards dagegen
mit Menschen überfüllt. Ungeachtet der Bemüh-
ungen der genannten Gesellschaft konnte das „ Vive
Napoleon
“ nicht durchdringen und wurde von
einem massenhaften, ununterbrochenen „Hoch die
Republik“ überstürmt.

Triest, 25. August. Jm Gefolge des Kö-
nigs von Griechenland befinden sich die Herren:
Generaladjutant Mavromichalis, die Ordonanz-
offiziere Miaoulis und Drakos und der Biblio-
thekar Professor Philoppos.

Ludwigsburg, 27. Aug.s ( Schluß der Ver-
handlung des Schwurgerichtshofs gegen den Buch-
drucker Güldig von Heilbronn wegen Herabwür-
digung der Religion. Die Geschwor'nen in Eß-
lingen, bemerkt der Staatsanwalt, welche den Re-
dakteur der Volkswehr wegen desselben Artikels
abzuurtheilen hatten, haben einstimmig ausgespro-
chen, es liege in dem angeschuldigten Artikel eine
Herabwürdigung der Religion. Der Staatsan-
walt schließt mit der Ermahnung an die Ge-
schwornen, sie möchten, als Vertreter des Volks,
dessen größter Theil an solchen Religionsspötte-
reien keine Freude habe, und das noch nicht so
weit gekommen sei, um eine Herabwürdigung der
Religion ohne Strafe lassen zu wollen, ein Schul-
dig aussprechen. Die Vertheidigung beginnt da-
mit, daß sich der Herr Vertheidiger zur allgemei-
nen Ueberraschung des turnenden und nicht tur-
nenden Publikums gegen die Consequenz verwahrt,
die aus den Schlußworten des Staatsanwalts ge-
zogen werden könnte, als müßte den, welcher eine
Herabwüreigung der Religion vertheidige, religiös
gesunken sein. Sodann geht er zur subjectiven
Vertheidigllng über, die sich namentlich auf das
Lügen vor Gericht bezieht, welches er dadurch zu
entschuldigen sucht, daß der Angeklagte schon gar
zu viele unangenehme Bekanntschaften mit den
württembergischen Gerichten gemacht habe, wes-
halb es ihm nicht sehr übel zu nehmen sei, daß
er sich aus den Klauen des Gerichts auf diese
Weise befreien wollte. Zur objectiven Seite über-
gehend gibt die Vertheidigung zu, daß der Artikel
das religiöse Gefühl des Einen oder des Andern
[Spaltenumbruch] verletzen könne; aber es gebe auch Leute, welche
sehr viele Religion haben, freilich nicht gerade
die christliche, oder eine positive, und deren reli-
giöses Gefühl durch den angeklagten Artikel nicht
verletzt worden sei. Sodann wird der oft er-
wähnte Sailer, den Hr. Georgii zum Propst stem-
pelt, angeführt und Hr. Georgii zeigt sich als
meisterhafter Vorleser im schwäbischen Dialekt.
Der Herr Präsident macht den Vertheidiger da-
rauf aufmerksam, daß Sailer, den Schoder sogar
mit dem berühmten Bischof verwechselt habe, we-
der Bischof noch Probst, sondern einfacher Conven-
tual des Klosters Marchthal gewesen sei. Der
Vertheidiger meinte hierauf: Ob Sailer Bischof,
ob er Probst gewesen, sei am Ende gleichgiltig,
jedenfalls habe er existirt. Nach Sailer muß un-
begreiflicher Weise auch Göthes Faust noch her-
halten und auch hier beweist sich der turnende
Vertheidiger wieder als trefflicher Vorleser des
Prologs im Himmel. Hierauf belehrt der Herr
Vertheidiger die Geschwornen, was der Teufel sei.
Conclusio: Wenn Göthe Gott in menschlicher
Weise darstellt, wie er dem Teufel erlaubt, eine
Menschenseele zu verführen, so muß auch der an-
geklagte Artikel berechtigt sein, in seiner Weise die
Lächerlichkeit der hohen Herrschaften zu geißeln.
Der Angeklagte vertheidigt sich sofort noch selbst
und zwar besser, als der Vertheidiger. Das
Hauptmoment seiner Vertheidigung bildet den Um-
stand, daß der komische Volkskalender, aus wel-
chem der Artikel entlehnt worden, in Württem-
berg nicht verboten, sondern so gut als die Bibel
in jeder Buchhandlung zu haben sei. So lange
man aber den Volkskalender selbst nicht verbiete,
müsse es auch gestattet sein, einzelne Aufsätze aus
demselben beliebig abzudrucken. Auch beschwert
sich der Angeklagte, daß der Staatsanwalt fort-
während seine Angriffe gegen ihn richte. Der
Staatsanwalt replicirt, er sei dazu da, um anzu-
greifen, vertheidigen könne er den Angeklagten
nicht, er glaube auch, daß nichts an ihm zu ver-
theidigen sei. Freilich sei er gar oft in den Fall
gewesen, die Redakteure des Neckardampfschiffs an-
greifen zu müssen, aber das sei nicht seine Schuld,
sondern die Schuld dieser Leute. Ueberdieß ha-
ben die Geschworenen in allen Processen gegen
das Neckardampfschiff ein Schuldig ausgesprochen.
Ad vocem Sailer, bemerkt der Herr Staats-
anwalt, dieser Sailer, von dem nun endlich zur
Anerkennung gekommen sei, daß er kein Bischof
war, habe mit seinen Werken die Erzählungen
der Bibel nicht lächerlich gemacht, sondern blos
sie in ein populäres Gewand gekleidet, um sie
dem Volke verständlich zu machen. ( Der Bericht-
erstatter des D. Vlksbl. drückt bei dieser Gele-
genheit dem Herrn Vertheidiger seine Verwunde-
rung darüber aus, daß er nicht auch die Passi-
onsspiele im Oberammergau in seine Vertheidi-
gung hereingezogen hat. ) Der Hr. Vertheidiger
fühlt sich durch die Replik des Staatsanwalts
so deprimirt, daß er ein gewaltiges pater pec-
cavi
anstimmt und am Ende gar sich selbst mit
dem Angeklagten verwechselt, so daß er den Ge-
schwornen zuruft: Wie auch Jhr Wahrspruch aus-
fallen mag, ich muß ihn mir gefallen lassen, und
auch die Presse wird Jhren Ausspruch achten.
( Hierüber erlauben wir uns einige bescheidene
Zweifel, denn kurz nach dem Prozeß gegen den
Eulenspiegel, in welchem Schoder erklärte, die
Presse werde sich in Zukunft in Acht nehmen, das
religiöse Gefühl des Volkes zu verletzen, und unmit-
telbar nach den vielen Kundgebungen des verletz-
ten religiösen Gefühls gegen die Freisprechung
des Eulenspiegels erschien der incriminirte Artikel
im Neckardampfschiff, wie zum Hohne gegen jene
religiösen Kundgebungen. ) Die Geschwornen er-
klärten den Angeklagten nach kurzer Berathung
für Schuldig. Der Gerichtshof erkannte demge-
mäß eine auf der Festung zu erstehende Kreis-
gefängstrafe von acht Wochen. Der Staatsanwalt
hatte2 1 / 2 Monat beantragt.

   


Verantwortlicher Redakteur u. Verleger:
Franz v. Faber.





[Ende Spaltensatz]

Druck von Joseph Steib in Würzburg.

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[0004] nach leicht zu neuen Verwickelungen mit Rom her- beiführen könnten, beziehen. Sollte diese Mission nun auch nicht glücken, jedenfalls kann sie nicht schaden. Wenn das Ministerium ein Concordat beabsichtigt, welches alle vernünftigen Reformen und Maßregeln, die die römische Regierung auch andern kath. Regierungen zugestanden hat, zusam- menfaßt, so zollen wir der Klugheit und den Rück- sichten, womit unser Ministerium verfährt, allen Beifall.“ Der „Cattolico“ von Genua enthält eine Korrespondenz aus Turin vom 20. August, welche auch durch andere Nachrichten bestätigt wird. Hiernach scheint es dem piemontesischen Ministe- rium immer schwieriger, wenn nicht unmöglich zu werden, gegen Msgr. Fransoni irgend welche ge- gründete Anklagepunkte zu finden. Jn der Angst habe es daher zu Unterhandlungen seine Zuflucht genommen, um auf diesem Wege die Demission des hochw. Erzbischofs zu erlangen. Sollte dem wirklich so sein, welches wohl kaum bezweifelt werden kann, so würden sich Azeglio und seine Collegen sehr täuschen. Hören wir den „ Catto- lico “: „Unsere Gerichte sind verlegen. Es war ihnen der Auftrag geworden, gegen Msgr. Fran- soni die Anklage einzuleiten, und ihm den Prozeß zu machen. Nach den angestellten Untersuchungen hat sich aber kein einziger Anhaltspunkt gefunden. Denn denjenigen, die an dem Gesetze Siccardi thätig theilgenommen haben, im Falle sie nicht widerrufen, die Sakramente verweigern, weil sie excommunicirt sind, ist kein im Gesetzbuche vor- hergesehenes Verbrechen. Der Magistrat hat deß- halb, wie man aus guten Quellen versichert, an das Ministerium berichtet: „ Non invenio eo causam.“ Das Ministerium schickt nun, um aus der Verlegenheit herauszukommen, die Herren Pi- nelli und Tonelli nach Rom, um u. A. vom Papste die Abdankung des Herrn Erzbischofs zu erlan- gen, mit dem Versprechen, unter dieser Beding- ung dem Prälaten alle „begangene Verbrechen“ zu verzeihen, und die Anklage fallen zu lassen. Allerdings würde man sich vorbehalten, das Ab- stehen von dem gerichtlichen Verfahren gegen den Herrn Erzbischof hintendrein bei der Bevölkerung als eine dem h. Stuhle gewährte Gnade auszu- geben. Das Ministerium denkt somit seine über- eilten, ungesetzlichen und verfassungswidrigen Maß- regeln mit dem Mantel der Güte, der Verzeih- ung und der Barmherzigkeit zu bedecken. Wir werden nun sehen, ob sich Rom von den mini- steriellen Spitzfindigkeiten täuschen läßt.“ Neuestes. * Würzburg, 2. September. Gestern kam Graf Chambord nebst Gefolge von Wiesbaden kommend hier an. Bamberg, 31. August. Von der heute früh abmarschirten Division des 6. Chev.=Regiments ist eine Abtheilung auf eine heute früh eingetrof- fene Ordre wieder zurückgekehrt. ( B. Z. ) Kirchheimbolanden, 29. August. Durch den inn Nr. 117 der „Pfälzer Zeitung“ erschienenen, aus dem Würzburger „Stadt= und Landboten“ entnommenen Aufsatz “Merkwürdige Schicksale“, welcher nur zu sehr das Gepräge freiherrlich v. Münchhausen'scher Wahrheitsliebe an sich trägt, hat sich das hiesige K. Landkommissariat veran- laßt gefunden, über die persönlichen Verhältnisse des abenteuerlichen Peter Wilhelm von Rupperts- ecken beim Bürgermeisteramt Marienthal Erkun- digungen einzuziehen. Die Antwort des Letzteren lautet nun dahin, daß ein gewisser Peter Wil- helm aus Ruppertsecken allerdings existire. Der- selbe sei vor langer Zeit als Metzgerbursche in die Fremde gewandert, jetzt etwa 50 Jahre alt, aber sein dermaliger Aufenthalt dem betreffenden Bürgermeisteramt unbekannt, welches nur so viel zu berichten wisse, daß er schon mehrmals wegen Bettels und Vagabundirens bestraft worden, je- doch niemals in Militärdiensten gestanden und ebensowenig in Spanien oder Algier gewesen sei, demnach die im Würzburger „Stadt und Land- boten“ und in Nr. 117 der „Pfalzer Zeitung“ geschilderten Schicksale nicht erlebt haben könne. Es stehe jedoch zu vermuthen, daß besagter Aben- teurer jenen Artikel sich irgendwo habe schmieden lassen, seinen Bettelzweck durch Anregung des öf- fentlichen Mitleids wirksamer zu erreichen, wobei ihm der Umstand trefflich zu Statten kommen mußte, daß sein Körper wirklich die in jenem Bittgesuche beschriebenen Narben und Gebrechen an sich trage. Es wäre sonach eine weitere Un- tersuchung gegen diesen Menschen einzuleiten, ob, wo und welchen Gebrauch er von bewußtem Auf- satze gemacht habe. ( Pf. Z. ) Heidelberg, 29. August. Heibeler, gewese- ner verantwortlicher Redakteur des früher hier er- schienenen Schmutzblattes „Republik“, wurde heute früh auf 5 Jahre nach Bruchsal ins Zuchthaus abgeliefert. Kassel, 30. Aug. Am Schlusse der heutigen Sitzung zeigte der Landtagskommissär der Ver- sammlung an, daß Se. k. Hoheit der Kurfürst die Deputation zur Ueberreichung der Adresse nicht empfangen könne, worauf die öffentliche Sitzung in eine vertrauliche sich verwandelte. Wien, 26. Aug. Anfangs künftigen Mo- nats erscheint hier unter der Redaktion des Prof. Stubenrauch eine „Allgemeine österreichische Ge- richtszeitung “ mit der Tendenz, im Volke Gesetz- kenntniß zu verbreiten, verbunden mit einer fort- laufenden Darstellung der wichtigern Gerichtsver- handlungen aus allen Kronländern. C Paris, 29. August. Der Präsident der Republik ist gestern Abend um 8 Uhr von seiner Reise hierher zurückgekehrt. Am Bahnhofe waren die Mitglieder der Gesellschaft des „Dir Decem- bre “ aufgestellt. Die Straßen der Vorstädte St. Denies und St. Martin waren mit Truppen be- setzt und abgesperrt. Die Boulevards dagegen mit Menschen überfüllt. Ungeachtet der Bemüh- ungen der genannten Gesellschaft konnte das „ Vive Napoleon “ nicht durchdringen und wurde von einem massenhaften, ununterbrochenen „Hoch die Republik“ überstürmt. Triest, 25. August. Jm Gefolge des Kö- nigs von Griechenland befinden sich die Herren: Generaladjutant Mavromichalis, die Ordonanz- offiziere Miaoulis und Drakos und der Biblio- thekar Professor Philoppos. Ludwigsburg, 27. Aug.s ( Schluß der Ver- handlung des Schwurgerichtshofs gegen den Buch- drucker Güldig von Heilbronn wegen Herabwür- digung der Religion. Die Geschwor'nen in Eß- lingen, bemerkt der Staatsanwalt, welche den Re- dakteur der Volkswehr wegen desselben Artikels abzuurtheilen hatten, haben einstimmig ausgespro- chen, es liege in dem angeschuldigten Artikel eine Herabwürdigung der Religion. Der Staatsan- walt schließt mit der Ermahnung an die Ge- schwornen, sie möchten, als Vertreter des Volks, dessen größter Theil an solchen Religionsspötte- reien keine Freude habe, und das noch nicht so weit gekommen sei, um eine Herabwürdigung der Religion ohne Strafe lassen zu wollen, ein Schul- dig aussprechen. Die Vertheidigung beginnt da- mit, daß sich der Herr Vertheidiger zur allgemei- nen Ueberraschung des turnenden und nicht tur- nenden Publikums gegen die Consequenz verwahrt, die aus den Schlußworten des Staatsanwalts ge- zogen werden könnte, als müßte den, welcher eine Herabwüreigung der Religion vertheidige, religiös gesunken sein. 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( Hierüber erlauben wir uns einige bescheidene Zweifel, denn kurz nach dem Prozeß gegen den Eulenspiegel, in welchem Schoder erklärte, die Presse werde sich in Zukunft in Acht nehmen, das religiöse Gefühl des Volkes zu verletzen, und unmit- telbar nach den vielen Kundgebungen des verletz- ten religiösen Gefühls gegen die Freisprechung des Eulenspiegels erschien der incriminirte Artikel im Neckardampfschiff, wie zum Hohne gegen jene religiösen Kundgebungen. ) Die Geschwornen er- klärten den Angeklagten nach kurzer Berathung für Schuldig. Der Gerichtshof erkannte demge- mäß eine auf der Festung zu erstehende Kreis- gefängstrafe von acht Wochen. Der Staatsanwalt hatte2 1 / 2 Monat beantragt. ( D. V. ) Verantwortlicher Redakteur u. Verleger: Franz v. Faber. Druck von Joseph Steib in Würzburg.

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 210. Würzburg, 2. September 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische210_1850/4>, abgerufen am 19.04.2024.