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Die Bayerische Presse. Nr. 184. Würzburg, 2. August 1850.

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[Spaltenumbruch] ein solches Entgegenkommen angefehen werden,
weil, so wünschenswerth in früheren Zeiten eine
Vereinbarung solcher Art gewesen wäre, dieselbe
doch jetzt gegenüber dem, was die öffentliche
Stimme forderte und Oesterreich darbot, als zu
geringfügig ungenügend erscheinen mußte: Ueber
eine Zolleinigung sollte gar nicht verhandelt wer-
den, und ohne dieselbe mußten sich jene Erleich-
terungen nothwendig auf den engsten Kreis be-
schränken; denn Staaten, die von einander durch
Zolllinien abgesperrt sind, und daher verschiedene
commerzielle und finanzielle Jnteressen verfolgen,
können einander nur Geringes zugestehen. Auch
darf nicht übersehen werden, daß schon die Form,
in welcher verhandelt werden sollte, nämlich mit
Preußen allein und mit Ausschluß aller andern
Staaten des Zollvereins mit Rücksicht auf die
bestehenden Zollvereinsverträge, die Verhandlung
auf ein Minimum, auf gewisse Grenzverkehrsbe-
günstigungen zurückführte und jeden Gedanken ei-
ner Zolleinigung von vornherein ausschloß. Um
in eine solche Beschränkung seiner im Jnteresse
des gesammten Deutschlands gestellten Anträge zu
willigen, hätte Oesterreich in seinen Bemühun-
gen um die österreichisch=deutsche Zolleinigung gänz-
lich gescheitert sein, allen Hoffnungen auf das Ge-
lingen seiner gemeinnützigen Pläne entsagt und die
traurige Ueberzeugung erlangt haben müssen, daß
der Gedanke an Deutschlands Macht und Wohl
alle Anziehungskraft für die deutschen Fürsten und
Völker verloren habe! -- Ueberzeugt, daß das,
was dauernd, wahr und nützlich sich erweist, über
kurz oder lang seine Bahn sich zu brechen wisse,
fuhr die österreichische Regierung unermüdet in
ihren Bestrebungen für die Zolleinigung fort, und
es wurde zur Bearbeitung einer zweiten, die von
Oesterreich beabsichtigte Verfassung und Richtung
des künftigen Zollbundes articulirenden Denkschrift
geschritten. Dem geheimen Ministerialrathe von
Dellbrück wurde die zuvorkommendste Aufnahme
zu Theil, und man suchte ihn von dem vollen
Ernste der Absichten Oesterreichs zu überzeugen,
nur wurde ihm gegenüber stets der Standpunkt
festgehalten, daß man als der Mittelpunkt jeder
Verhandlung die Zustandebringung der österrei-
chisch=deutschen Zolleinigung betrachte, diese aber
sei eine gemeinsame deutsche Bundesangelegenheit,
welche zuletzt nur vom deutschen Bunde und dessen
gesetzlicher Vertretung gelöst werden könne, und
wenn man auch den preußischen Vorschlägen gerne
darin entspräche, daß Vorverhandlungen hier in
Wien gepflogen würden, müsse man doch wünschen,
daß hierbei von Seite des Zollvereins außer Preu-
ßen auch Sachsen, Bayern und Württemberg ver-
treten wäre, und eventuell auch Hannover und
noch einer oder der andere der außer dem Zoll-
vereine befindlichen deutschen Staaten beigezogen
würden. Oesterreich durfte hoffen, daß dieses
freundliche Entgegenkommen, unterstützt wie es war,
durch die Einsprache der nächst Preußen einfluß-
reichsten Zollvereinsstaaten gegen die ausschließ-
liche Jntervention des letzteren bei jenen Vorver-
handlungen und durch deren beredte Bevorwortung
der Zolleinigung, bei der königl. preußischen Re-
gierung den gewünschten Eindruck nicht verfehlen
werde, und mit gespannter Erwartung sah man
der bevorstehenden Eröffnung der Kasseler Zoll-
conferenz und den preußischen Vorlagen für die-
selbe entgegen, denn man war zur Annahme be-
rechtigt, daß Preußen den Zollverein von dem
wichtigsten und folgenreichsten Anerbieten, das letz-
terem seit seinem Entstehen gemacht worden, von
dem Antrage Oesterreichs, sich mit demselben zu
vereinigen u. zum Anschlusse des übrigen Deutsch-
lands mitzuwirken, entsprechend in Kenntniß setzen
und seine eigene einflußreiche Ansicht über dieses
Anerbieten, in einer, den Bedürfnissen und Wün-
schen des deutschen Volkes nicht allzu entfremdeten
Richtung zur Schlußfassung mittheilen werde. F. f.

Wien, 21. Juli. ( Rundschreiben Oesterreichs
an die deutschen Regierungen über den Ausmarsch
der badisch. Truppen nach Preußen. Schluß. ) Wir be-
trachten ferner als willkürlich und ungiltig, den ohne
[Spaltenumbruch] vorläufige Kenntnißnahme und Genehmigung des
Bundes erfolgten Abschluß eines Vertrages zwi-
schen zwei Bundesregierungen, durch welchen die
Kriegsverfassung, also eine der wichtigsten organi-
schen Einrichtungen des Bundes, in höchst wesent-
lichen Voraussetzungen und Bestimmungen, na-
mentlich in jenen, welche sich auf den Verband
der zusammengesetzten Armeecorps und auf die
unmittelbare Verfügbarkeit der Contingente zu
Bundeszwecken beziehen, alterirt und bei Seite
gesetzt wird. Die betreffenden Regierungen haben
hierdurch in unsern Augen gegen den Bund eine
Verantwortung übernommen, welcher wir ein um
so größeres Gewicht beilegen müssen, als das
Großherzogthum Baden, wie dieses von Sr. k.
Hoh. dem Großherzoge in der erwähnten Procla-
mation selbst hervorgehoben worden ist, ein wichti-
ges deutsches Grenzland bildet, und in vorzügli-
chem Grade in dem Organe der Gesammtmacht
des Bundes anvertraute Sorge für die innere und
äußere Sicherheit Deutschlands in Anspruch nimmt.
-- Wir hoffen, daß die Zeiten ferne sind, in
welchen neue Gefahren dort zu bekämpfen sein
werden. Wann immer sie aber hereinbrechen soll-
ten, erheischt das Wohl des Ganzen, nirgends ge-
bieterischer als dort, das einige Zusammenwirken
der ungetheilten Kräfte der Gesammtheit. -- Die
badische Regierung hat sich darauf berufen, daß
es die Centralgewalt Deutschlands selbst gewesen
sei, welche ihr Gesuch um Hilfe an die preußische
Regierung verwiesen habe, und daß dieser Um-
stand gleichsam als erste Veranlassung zu den jetzt
bestehenden Verhältnissen, somit auch als eine
Rechtfertigung dieser letzteren angesehen werden
müsse. Hierauf können wir mit vollem Grunde
entgegnen, daß bereits mehrere Tage vorher dem
Reichsverweser die Erklärung Preußens zugekom-
men war, es werde die Verfügung über seine
Truppen nicht mehr in der Hand der Centralge-
walt lassen. -- Ohne hier auf eine weitere Wür-
digung dieser Erklärung einzugehen, wollen wir
uns nur auf die Frage beschränken, ob die Gründe,
auf welche Preußen dieselbe machte, auch dann
noch von ihm geltend gemacht werden könnten,
als am 20. Dezember v. J. ein, unter gewiß
sehr entschiedener Theilnahme des Berliner Kabi-
nets gebildetes Bundescentralorgar, in allgemein
anerkannte Wirksamkeit trat? -- Wodurch ver-
mag es gerechtfertigt zu werden, daß nicht minder
unter diesen Umständen unsere wiederholten Be-
mühungen, das Großherzogthum Baden wieder
unter den Schutz des Bundes zu stellen, hartnäckig
vereitelt wurden? -- Konnte ein solcher Schutz
nicht als wirksam betrachtet werden, nachdem wir
unsere thätige Mitwirkung zu demselben angeboten
hatten? -- Die kaiserl. Regierung wird, was
an ihr ist, thun, damit solcher Zwiespalt unter
Bundesgenossen in Zeiten gemeinsamer Gefahr sich
nicht erneuere und das Ganze wie die Theile vor
dem Schicksale bewahrt bleiben, unter fortwähren-
dem Schwanken zwischen Schwäche und Eigenmacht
zuletzt sich selbst aufgeben zu müssen. Sie darf
aber dagegen auch die Erwartung aussprechen, daß
die frühere Zerrüttung nicht ferner zur Rechtfer-
tigung des Verharrens auf bundeswidrigem Wege
werde geltend gemacht werden, nachdem sich Nie-
mand mehr darauf berufen kann, daß das Ziel
der Erhaltung und Erstarkung Deutschlands auf
der Bahn der Gesetzlichkeit und der Bundestreue
nicht zu erreichen sei. -- Wir müssen uns vor-
behalten, diese Angelegenheit im Schooße der
rechtmäßigen Centralbehörde des Bundes weiter
zu verfolgen, wie wir auch nicht länger zögern
werden, die damit zusammenhängende Frage wegen
der Besatzungsverhältnisse Rastatts zur Entschei-
dung des Bundes zu bringen; denn es ist nicht
zulässig, daß man für die deutsche Bundes= und
Grenzfestung noch länger einen Ausnahmszustand
inmitten eines unter Kriegsrecht gestellten Landes
fortbestehen lassen. -- Für jetzt sind die kaiserl.
Bundescommissäre angewiesen worden, gegen den
Abschluß der in Rede stehenden Uebereinkunft
zwischen der königl. preußischen und der großh.
[Spaltenumbruch] badischen Regierung, so wie gegen den Beginn
der Vollziehung derselben durch den Abmarsch der
badischen Truppen nach preußischen Garnisonen,
bei der Bundescentralcommission, als dem noch
zur Zeit noch allein in Wirksamkeit bestenden Or-
gane des Bundes, Namens der kaiserl. Regierung
förmliche Rechtsverwahrung und Einsprache einzu-
legen. -- Da wir für angemessen halten, unse-
ren erneuerten und entschiedenen Protest zugleich
auch zur Kenntniß sämmtlicher Bundesgenossen zu
bringen, ersuche ich Eure.... der Regierung...,
bei welcher Sie beglaubigt sind, eine Abschrift
gegenwärtiger Circulardepesche mitzutheilen.

Berlin, 28. Juli. Folgendes ist die von
Preußen an sämmtliche deutsche Regierungen mit-
getheilte Denkschrift zur Erläuterung des Friedens-
vertrags vom 2. Juli. ds. Js.: Denkschrift zur
Erläuterung des Friedenstraktats vom 2. Juli
1850. Schon während der Dauer des dänischen
Kriegs war es Preußens unausgesetztes Bestreben,
Deutschland zum Frieden und Holstein zu einer
dem Bundesrecht entsprechenden Regelung seiner
Verhältnisse zu Schleswig zu verhelfen. Die
frühern Vorschläge des Ministers der vermitteln-
den Macht vom Jahre 1848 scheiterten an dem
Widerwillen Dänemarks und der von der dama-
ligen provisorischen Regierung der Herzogthümer
ausgesprochenen Abneigung gegen eine Theilung
Schleswigs. Jm Herbst 1848 ward von dänischer
Seite zuerst die "Unabhängigkeit Schleswigs" als
Friedensbasis vorgeschlagen, von England als der
vermittelnden Macht empfohlen und von der da-
maligen deutschen Centralgewalt im Febr. 1849
angenommen. Diese Basis gab allerdings die
bisherige Grundlage der "politischen Verbindung
von Schleswig und Holstein" auf. Das neue
System, was dieselbe ersetzen sollte, konnte sich
indeß befriedigend gestalten, wenn die Bedingun-
gen und Voraussetzungen, auf denen es ruhte, ge-
nügend erfüllt, und die gegenseitigen Concessionen,
die es enthielt, billig abgewogen wurden. Jn
Dänemarks Jnteresse wurde stipulirt: 1 ) daß die
bisherige politische Verbindung der Herzogthümer
aufhören, 2 ) Schleswig dagegen in einer politi-
schen Verbindung mit Dänemark zu stehen fort-
fahren sollte. Jn Deutschlands Jnteresse ward
stipulirt: 1 ) daß Schleswig, trotz seiner politischen
Verbindung mit Dänemark, eine abgesonderte Ver-
fassung in legislativer und administrativer Hin-
sicht erhalten, 2 ) daß Holstein und Lauenburg sich
der deutschen Verfassungsveränderung anschließen,
3 ) daß die nicht politischen Bande materieller
Jnteressen zwischen Schleswig und Holstein auf-
recht erhalten werden sollten. Der Friede und
seine genaue Ausführung sollen wegen Schleswigs
zugleich unter die Garantie der Großmächte ge-
stellt, die Verhandlungen wegen Regulirung der
Erbfolge bis nach dem Frieden ausgesetzt bleiben.
Das war der Hauptinhalt der Präliminarien vom
10. Juli 1849. Auf diesen begann die Friedens-
unterhandlung, nachdem Preußen eine allgemeine
Vollmacht von Jnterim für dieselben erhalten
hatte. Ob ein Friede auf solchen Grundlagen
annehmbar sein werde oder nicht, kam lediglich
darauf an, zunächst wie die Unabhängigkeit Schles-
wigs und dessen politische Union mit Dänemark,
ferner wie die Verbindung Holsteins mit Deutsch-
land, endlich wie die nichtpolitische materielle Ver-
bindung der Herzogthümer unter sich verstanden
werden sollten. Wurden diese Verhältnisse in ei-
nem für die Herzogthümer und Deutschland billi-
gen Sinn geordnet, so konnte man ohne Bedenken
das in mancher Hinsicht unbestimmte und unbe-
strittene Staatsrecht der Herzogthümer mit dieser
neuen Ordnung der Dinge vertauschen.

( Fortsetzung folgt. )



Verantwortlicher Redakteur u. Verleger:
Franz v. Faber.




Gestorbene:

Den 1. August.

Josepha Dotzel, Postbedienstetenfrau, 41 Jahre.

[Ende Spaltensatz]

Druck von Joseph Steib in Würzburg.

[Spaltenumbruch] ein solches Entgegenkommen angefehen werden,
weil, so wünschenswerth in früheren Zeiten eine
Vereinbarung solcher Art gewesen wäre, dieselbe
doch jetzt gegenüber dem, was die öffentliche
Stimme forderte und Oesterreich darbot, als zu
geringfügig ungenügend erscheinen mußte: Ueber
eine Zolleinigung sollte gar nicht verhandelt wer-
den, und ohne dieselbe mußten sich jene Erleich-
terungen nothwendig auf den engsten Kreis be-
schränken; denn Staaten, die von einander durch
Zolllinien abgesperrt sind, und daher verschiedene
commerzielle und finanzielle Jnteressen verfolgen,
können einander nur Geringes zugestehen. Auch
darf nicht übersehen werden, daß schon die Form,
in welcher verhandelt werden sollte, nämlich mit
Preußen allein und mit Ausschluß aller andern
Staaten des Zollvereins mit Rücksicht auf die
bestehenden Zollvereinsverträge, die Verhandlung
auf ein Minimum, auf gewisse Grenzverkehrsbe-
günstigungen zurückführte und jeden Gedanken ei-
ner Zolleinigung von vornherein ausschloß. Um
in eine solche Beschränkung seiner im Jnteresse
des gesammten Deutschlands gestellten Anträge zu
willigen, hätte Oesterreich in seinen Bemühun-
gen um die österreichisch=deutsche Zolleinigung gänz-
lich gescheitert sein, allen Hoffnungen auf das Ge-
lingen seiner gemeinnützigen Pläne entsagt und die
traurige Ueberzeugung erlangt haben müssen, daß
der Gedanke an Deutschlands Macht und Wohl
alle Anziehungskraft für die deutschen Fürsten und
Völker verloren habe! -- Ueberzeugt, daß das,
was dauernd, wahr und nützlich sich erweist, über
kurz oder lang seine Bahn sich zu brechen wisse,
fuhr die österreichische Regierung unermüdet in
ihren Bestrebungen für die Zolleinigung fort, und
es wurde zur Bearbeitung einer zweiten, die von
Oesterreich beabsichtigte Verfassung und Richtung
des künftigen Zollbundes articulirenden Denkschrift
geschritten. Dem geheimen Ministerialrathe von
Dellbrück wurde die zuvorkommendste Aufnahme
zu Theil, und man suchte ihn von dem vollen
Ernste der Absichten Oesterreichs zu überzeugen,
nur wurde ihm gegenüber stets der Standpunkt
festgehalten, daß man als der Mittelpunkt jeder
Verhandlung die Zustandebringung der österrei-
chisch=deutschen Zolleinigung betrachte, diese aber
sei eine gemeinsame deutsche Bundesangelegenheit,
welche zuletzt nur vom deutschen Bunde und dessen
gesetzlicher Vertretung gelöst werden könne, und
wenn man auch den preußischen Vorschlägen gerne
darin entspräche, daß Vorverhandlungen hier in
Wien gepflogen würden, müsse man doch wünschen,
daß hierbei von Seite des Zollvereins außer Preu-
ßen auch Sachsen, Bayern und Württemberg ver-
treten wäre, und eventuell auch Hannover und
noch einer oder der andere der außer dem Zoll-
vereine befindlichen deutschen Staaten beigezogen
würden. Oesterreich durfte hoffen, daß dieses
freundliche Entgegenkommen, unterstützt wie es war,
durch die Einsprache der nächst Preußen einfluß-
reichsten Zollvereinsstaaten gegen die ausschließ-
liche Jntervention des letzteren bei jenen Vorver-
handlungen und durch deren beredte Bevorwortung
der Zolleinigung, bei der königl. preußischen Re-
gierung den gewünschten Eindruck nicht verfehlen
werde, und mit gespannter Erwartung sah man
der bevorstehenden Eröffnung der Kasseler Zoll-
conferenz und den preußischen Vorlagen für die-
selbe entgegen, denn man war zur Annahme be-
rechtigt, daß Preußen den Zollverein von dem
wichtigsten und folgenreichsten Anerbieten, das letz-
terem seit seinem Entstehen gemacht worden, von
dem Antrage Oesterreichs, sich mit demselben zu
vereinigen u. zum Anschlusse des übrigen Deutsch-
lands mitzuwirken, entsprechend in Kenntniß setzen
und seine eigene einflußreiche Ansicht über dieses
Anerbieten, in einer, den Bedürfnissen und Wün-
schen des deutschen Volkes nicht allzu entfremdeten
Richtung zur Schlußfassung mittheilen werde. F. f.

Wien, 21. Juli. ( Rundschreiben Oesterreichs
an die deutschen Regierungen über den Ausmarsch
der badisch. Truppen nach Preußen. Schluß. ) Wir be-
trachten ferner als willkürlich und ungiltig, den ohne
[Spaltenumbruch] vorläufige Kenntnißnahme und Genehmigung des
Bundes erfolgten Abschluß eines Vertrages zwi-
schen zwei Bundesregierungen, durch welchen die
Kriegsverfassung, also eine der wichtigsten organi-
schen Einrichtungen des Bundes, in höchst wesent-
lichen Voraussetzungen und Bestimmungen, na-
mentlich in jenen, welche sich auf den Verband
der zusammengesetzten Armeecorps und auf die
unmittelbare Verfügbarkeit der Contingente zu
Bundeszwecken beziehen, alterirt und bei Seite
gesetzt wird. Die betreffenden Regierungen haben
hierdurch in unsern Augen gegen den Bund eine
Verantwortung übernommen, welcher wir ein um
so größeres Gewicht beilegen müssen, als das
Großherzogthum Baden, wie dieses von Sr. k.
Hoh. dem Großherzoge in der erwähnten Procla-
mation selbst hervorgehoben worden ist, ein wichti-
ges deutsches Grenzland bildet, und in vorzügli-
chem Grade in dem Organe der Gesammtmacht
des Bundes anvertraute Sorge für die innere und
äußere Sicherheit Deutschlands in Anspruch nimmt.
-- Wir hoffen, daß die Zeiten ferne sind, in
welchen neue Gefahren dort zu bekämpfen sein
werden. Wann immer sie aber hereinbrechen soll-
ten, erheischt das Wohl des Ganzen, nirgends ge-
bieterischer als dort, das einige Zusammenwirken
der ungetheilten Kräfte der Gesammtheit. -- Die
badische Regierung hat sich darauf berufen, daß
es die Centralgewalt Deutschlands selbst gewesen
sei, welche ihr Gesuch um Hilfe an die preußische
Regierung verwiesen habe, und daß dieser Um-
stand gleichsam als erste Veranlassung zu den jetzt
bestehenden Verhältnissen, somit auch als eine
Rechtfertigung dieser letzteren angesehen werden
müsse. Hierauf können wir mit vollem Grunde
entgegnen, daß bereits mehrere Tage vorher dem
Reichsverweser die Erklärung Preußens zugekom-
men war, es werde die Verfügung über seine
Truppen nicht mehr in der Hand der Centralge-
walt lassen. -- Ohne hier auf eine weitere Wür-
digung dieser Erklärung einzugehen, wollen wir
uns nur auf die Frage beschränken, ob die Gründe,
auf welche Preußen dieselbe machte, auch dann
noch von ihm geltend gemacht werden könnten,
als am 20. Dezember v. J. ein, unter gewiß
sehr entschiedener Theilnahme des Berliner Kabi-
nets gebildetes Bundescentralorgar, in allgemein
anerkannte Wirksamkeit trat? -- Wodurch ver-
mag es gerechtfertigt zu werden, daß nicht minder
unter diesen Umständen unsere wiederholten Be-
mühungen, das Großherzogthum Baden wieder
unter den Schutz des Bundes zu stellen, hartnäckig
vereitelt wurden? -- Konnte ein solcher Schutz
nicht als wirksam betrachtet werden, nachdem wir
unsere thätige Mitwirkung zu demselben angeboten
hatten? -- Die kaiserl. Regierung wird, was
an ihr ist, thun, damit solcher Zwiespalt unter
Bundesgenossen in Zeiten gemeinsamer Gefahr sich
nicht erneuere und das Ganze wie die Theile vor
dem Schicksale bewahrt bleiben, unter fortwähren-
dem Schwanken zwischen Schwäche und Eigenmacht
zuletzt sich selbst aufgeben zu müssen. Sie darf
aber dagegen auch die Erwartung aussprechen, daß
die frühere Zerrüttung nicht ferner zur Rechtfer-
tigung des Verharrens auf bundeswidrigem Wege
werde geltend gemacht werden, nachdem sich Nie-
mand mehr darauf berufen kann, daß das Ziel
der Erhaltung und Erstarkung Deutschlands auf
der Bahn der Gesetzlichkeit und der Bundestreue
nicht zu erreichen sei. -- Wir müssen uns vor-
behalten, diese Angelegenheit im Schooße der
rechtmäßigen Centralbehörde des Bundes weiter
zu verfolgen, wie wir auch nicht länger zögern
werden, die damit zusammenhängende Frage wegen
der Besatzungsverhältnisse Rastatts zur Entschei-
dung des Bundes zu bringen; denn es ist nicht
zulässig, daß man für die deutsche Bundes= und
Grenzfestung noch länger einen Ausnahmszustand
inmitten eines unter Kriegsrecht gestellten Landes
fortbestehen lassen. -- Für jetzt sind die kaiserl.
Bundescommissäre angewiesen worden, gegen den
Abschluß der in Rede stehenden Uebereinkunft
zwischen der königl. preußischen und der großh.
[Spaltenumbruch] badischen Regierung, so wie gegen den Beginn
der Vollziehung derselben durch den Abmarsch der
badischen Truppen nach preußischen Garnisonen,
bei der Bundescentralcommission, als dem noch
zur Zeit noch allein in Wirksamkeit bestenden Or-
gane des Bundes, Namens der kaiserl. Regierung
förmliche Rechtsverwahrung und Einsprache einzu-
legen. -- Da wir für angemessen halten, unse-
ren erneuerten und entschiedenen Protest zugleich
auch zur Kenntniß sämmtlicher Bundesgenossen zu
bringen, ersuche ich Eure.... der Regierung...,
bei welcher Sie beglaubigt sind, eine Abschrift
gegenwärtiger Circulardepesche mitzutheilen.

Berlin, 28. Juli. Folgendes ist die von
Preußen an sämmtliche deutsche Regierungen mit-
getheilte Denkschrift zur Erläuterung des Friedens-
vertrags vom 2. Juli. ds. Js.: Denkschrift zur
Erläuterung des Friedenstraktats vom 2. Juli
1850. Schon während der Dauer des dänischen
Kriegs war es Preußens unausgesetztes Bestreben,
Deutschland zum Frieden und Holstein zu einer
dem Bundesrecht entsprechenden Regelung seiner
Verhältnisse zu Schleswig zu verhelfen. Die
frühern Vorschläge des Ministers der vermitteln-
den Macht vom Jahre 1848 scheiterten an dem
Widerwillen Dänemarks und der von der dama-
ligen provisorischen Regierung der Herzogthümer
ausgesprochenen Abneigung gegen eine Theilung
Schleswigs. Jm Herbst 1848 ward von dänischer
Seite zuerst die „Unabhängigkeit Schleswigs“ als
Friedensbasis vorgeschlagen, von England als der
vermittelnden Macht empfohlen und von der da-
maligen deutschen Centralgewalt im Febr. 1849
angenommen. Diese Basis gab allerdings die
bisherige Grundlage der „politischen Verbindung
von Schleswig und Holstein“ auf. Das neue
System, was dieselbe ersetzen sollte, konnte sich
indeß befriedigend gestalten, wenn die Bedingun-
gen und Voraussetzungen, auf denen es ruhte, ge-
nügend erfüllt, und die gegenseitigen Concessionen,
die es enthielt, billig abgewogen wurden. Jn
Dänemarks Jnteresse wurde stipulirt: 1 ) daß die
bisherige politische Verbindung der Herzogthümer
aufhören, 2 ) Schleswig dagegen in einer politi-
schen Verbindung mit Dänemark zu stehen fort-
fahren sollte. Jn Deutschlands Jnteresse ward
stipulirt: 1 ) daß Schleswig, trotz seiner politischen
Verbindung mit Dänemark, eine abgesonderte Ver-
fassung in legislativer und administrativer Hin-
sicht erhalten, 2 ) daß Holstein und Lauenburg sich
der deutschen Verfassungsveränderung anschließen,
3 ) daß die nicht politischen Bande materieller
Jnteressen zwischen Schleswig und Holstein auf-
recht erhalten werden sollten. Der Friede und
seine genaue Ausführung sollen wegen Schleswigs
zugleich unter die Garantie der Großmächte ge-
stellt, die Verhandlungen wegen Regulirung der
Erbfolge bis nach dem Frieden ausgesetzt bleiben.
Das war der Hauptinhalt der Präliminarien vom
10. Juli 1849. Auf diesen begann die Friedens-
unterhandlung, nachdem Preußen eine allgemeine
Vollmacht von Jnterim für dieselben erhalten
hatte. Ob ein Friede auf solchen Grundlagen
annehmbar sein werde oder nicht, kam lediglich
darauf an, zunächst wie die Unabhängigkeit Schles-
wigs und dessen politische Union mit Dänemark,
ferner wie die Verbindung Holsteins mit Deutsch-
land, endlich wie die nichtpolitische materielle Ver-
bindung der Herzogthümer unter sich verstanden
werden sollten. Wurden diese Verhältnisse in ei-
nem für die Herzogthümer und Deutschland billi-
gen Sinn geordnet, so konnte man ohne Bedenken
das in mancher Hinsicht unbestimmte und unbe-
strittene Staatsrecht der Herzogthümer mit dieser
neuen Ordnung der Dinge vertauschen.

( Fortsetzung folgt. )



Verantwortlicher Redakteur u. Verleger:
Franz v. Faber.




Gestorbene:

Den 1. August.

Josepha Dotzel, Postbedienstetenfrau, 41 Jahre.

[Ende Spaltensatz]

Druck von Joseph Steib in Würzburg.

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[0004] ein solches Entgegenkommen angefehen werden, weil, so wünschenswerth in früheren Zeiten eine Vereinbarung solcher Art gewesen wäre, dieselbe doch jetzt gegenüber dem, was die öffentliche Stimme forderte und Oesterreich darbot, als zu geringfügig ungenügend erscheinen mußte: Ueber eine Zolleinigung sollte gar nicht verhandelt wer- den, und ohne dieselbe mußten sich jene Erleich- terungen nothwendig auf den engsten Kreis be- schränken; denn Staaten, die von einander durch Zolllinien abgesperrt sind, und daher verschiedene commerzielle und finanzielle Jnteressen verfolgen, können einander nur Geringes zugestehen. Auch darf nicht übersehen werden, daß schon die Form, in welcher verhandelt werden sollte, nämlich mit Preußen allein und mit Ausschluß aller andern Staaten des Zollvereins mit Rücksicht auf die bestehenden Zollvereinsverträge, die Verhandlung auf ein Minimum, auf gewisse Grenzverkehrsbe- günstigungen zurückführte und jeden Gedanken ei- ner Zolleinigung von vornherein ausschloß. Um in eine solche Beschränkung seiner im Jnteresse des gesammten Deutschlands gestellten Anträge zu willigen, hätte Oesterreich in seinen Bemühun- gen um die österreichisch=deutsche Zolleinigung gänz- lich gescheitert sein, allen Hoffnungen auf das Ge- lingen seiner gemeinnützigen Pläne entsagt und die traurige Ueberzeugung erlangt haben müssen, daß der Gedanke an Deutschlands Macht und Wohl alle Anziehungskraft für die deutschen Fürsten und Völker verloren habe! -- Ueberzeugt, daß das, was dauernd, wahr und nützlich sich erweist, über kurz oder lang seine Bahn sich zu brechen wisse, fuhr die österreichische Regierung unermüdet in ihren Bestrebungen für die Zolleinigung fort, und es wurde zur Bearbeitung einer zweiten, die von Oesterreich beabsichtigte Verfassung und Richtung des künftigen Zollbundes articulirenden Denkschrift geschritten. Dem geheimen Ministerialrathe von Dellbrück wurde die zuvorkommendste Aufnahme zu Theil, und man suchte ihn von dem vollen Ernste der Absichten Oesterreichs zu überzeugen, nur wurde ihm gegenüber stets der Standpunkt festgehalten, daß man als der Mittelpunkt jeder Verhandlung die Zustandebringung der österrei- chisch=deutschen Zolleinigung betrachte, diese aber sei eine gemeinsame deutsche Bundesangelegenheit, welche zuletzt nur vom deutschen Bunde und dessen gesetzlicher Vertretung gelöst werden könne, und wenn man auch den preußischen Vorschlägen gerne darin entspräche, daß Vorverhandlungen hier in Wien gepflogen würden, müsse man doch wünschen, daß hierbei von Seite des Zollvereins außer Preu- ßen auch Sachsen, Bayern und Württemberg ver- treten wäre, und eventuell auch Hannover und noch einer oder der andere der außer dem Zoll- vereine befindlichen deutschen Staaten beigezogen würden. Oesterreich durfte hoffen, daß dieses freundliche Entgegenkommen, unterstützt wie es war, durch die Einsprache der nächst Preußen einfluß- reichsten Zollvereinsstaaten gegen die ausschließ- liche Jntervention des letzteren bei jenen Vorver- handlungen und durch deren beredte Bevorwortung der Zolleinigung, bei der königl. preußischen Re- gierung den gewünschten Eindruck nicht verfehlen werde, und mit gespannter Erwartung sah man der bevorstehenden Eröffnung der Kasseler Zoll- conferenz und den preußischen Vorlagen für die- selbe entgegen, denn man war zur Annahme be- rechtigt, daß Preußen den Zollverein von dem wichtigsten und folgenreichsten Anerbieten, das letz- terem seit seinem Entstehen gemacht worden, von dem Antrage Oesterreichs, sich mit demselben zu vereinigen u. zum Anschlusse des übrigen Deutsch- lands mitzuwirken, entsprechend in Kenntniß setzen und seine eigene einflußreiche Ansicht über dieses Anerbieten, in einer, den Bedürfnissen und Wün- schen des deutschen Volkes nicht allzu entfremdeten Richtung zur Schlußfassung mittheilen werde. F. f. Wien, 21. Juli. ( Rundschreiben Oesterreichs an die deutschen Regierungen über den Ausmarsch der badisch. Truppen nach Preußen. Schluß. ) Wir be- trachten ferner als willkürlich und ungiltig, den ohne vorläufige Kenntnißnahme und Genehmigung des Bundes erfolgten Abschluß eines Vertrages zwi- schen zwei Bundesregierungen, durch welchen die Kriegsverfassung, also eine der wichtigsten organi- schen Einrichtungen des Bundes, in höchst wesent- lichen Voraussetzungen und Bestimmungen, na- mentlich in jenen, welche sich auf den Verband der zusammengesetzten Armeecorps und auf die unmittelbare Verfügbarkeit der Contingente zu Bundeszwecken beziehen, alterirt und bei Seite gesetzt wird. Die betreffenden Regierungen haben hierdurch in unsern Augen gegen den Bund eine Verantwortung übernommen, welcher wir ein um so größeres Gewicht beilegen müssen, als das Großherzogthum Baden, wie dieses von Sr. k. Hoh. dem Großherzoge in der erwähnten Procla- mation selbst hervorgehoben worden ist, ein wichti- ges deutsches Grenzland bildet, und in vorzügli- chem Grade in dem Organe der Gesammtmacht des Bundes anvertraute Sorge für die innere und äußere Sicherheit Deutschlands in Anspruch nimmt. -- Wir hoffen, daß die Zeiten ferne sind, in welchen neue Gefahren dort zu bekämpfen sein werden. Wann immer sie aber hereinbrechen soll- ten, erheischt das Wohl des Ganzen, nirgends ge- bieterischer als dort, das einige Zusammenwirken der ungetheilten Kräfte der Gesammtheit. -- Die badische Regierung hat sich darauf berufen, daß es die Centralgewalt Deutschlands selbst gewesen sei, welche ihr Gesuch um Hilfe an die preußische Regierung verwiesen habe, und daß dieser Um- stand gleichsam als erste Veranlassung zu den jetzt bestehenden Verhältnissen, somit auch als eine Rechtfertigung dieser letzteren angesehen werden müsse. Hierauf können wir mit vollem Grunde entgegnen, daß bereits mehrere Tage vorher dem Reichsverweser die Erklärung Preußens zugekom- men war, es werde die Verfügung über seine Truppen nicht mehr in der Hand der Centralge- walt lassen. -- Ohne hier auf eine weitere Wür- digung dieser Erklärung einzugehen, wollen wir uns nur auf die Frage beschränken, ob die Gründe, auf welche Preußen dieselbe machte, auch dann noch von ihm geltend gemacht werden könnten, als am 20. Dezember v. J. ein, unter gewiß sehr entschiedener Theilnahme des Berliner Kabi- nets gebildetes Bundescentralorgar, in allgemein anerkannte Wirksamkeit trat? -- Wodurch ver- mag es gerechtfertigt zu werden, daß nicht minder unter diesen Umständen unsere wiederholten Be- mühungen, das Großherzogthum Baden wieder unter den Schutz des Bundes zu stellen, hartnäckig vereitelt wurden? -- Konnte ein solcher Schutz nicht als wirksam betrachtet werden, nachdem wir unsere thätige Mitwirkung zu demselben angeboten hatten? -- Die kaiserl. Regierung wird, was an ihr ist, thun, damit solcher Zwiespalt unter Bundesgenossen in Zeiten gemeinsamer Gefahr sich nicht erneuere und das Ganze wie die Theile vor dem Schicksale bewahrt bleiben, unter fortwähren- dem Schwanken zwischen Schwäche und Eigenmacht zuletzt sich selbst aufgeben zu müssen. Sie darf aber dagegen auch die Erwartung aussprechen, daß die frühere Zerrüttung nicht ferner zur Rechtfer- tigung des Verharrens auf bundeswidrigem Wege werde geltend gemacht werden, nachdem sich Nie- mand mehr darauf berufen kann, daß das Ziel der Erhaltung und Erstarkung Deutschlands auf der Bahn der Gesetzlichkeit und der Bundestreue nicht zu erreichen sei. -- Wir müssen uns vor- behalten, diese Angelegenheit im Schooße der rechtmäßigen Centralbehörde des Bundes weiter zu verfolgen, wie wir auch nicht länger zögern werden, die damit zusammenhängende Frage wegen der Besatzungsverhältnisse Rastatts zur Entschei- dung des Bundes zu bringen; denn es ist nicht zulässig, daß man für die deutsche Bundes= und Grenzfestung noch länger einen Ausnahmszustand inmitten eines unter Kriegsrecht gestellten Landes fortbestehen lassen. -- Für jetzt sind die kaiserl. Bundescommissäre angewiesen worden, gegen den Abschluß der in Rede stehenden Uebereinkunft zwischen der königl. preußischen und der großh. badischen Regierung, so wie gegen den Beginn der Vollziehung derselben durch den Abmarsch der badischen Truppen nach preußischen Garnisonen, bei der Bundescentralcommission, als dem noch zur Zeit noch allein in Wirksamkeit bestenden Or- gane des Bundes, Namens der kaiserl. Regierung förmliche Rechtsverwahrung und Einsprache einzu- legen. -- Da wir für angemessen halten, unse- ren erneuerten und entschiedenen Protest zugleich auch zur Kenntniß sämmtlicher Bundesgenossen zu bringen, ersuche ich Eure.... der Regierung..., bei welcher Sie beglaubigt sind, eine Abschrift gegenwärtiger Circulardepesche mitzutheilen. Em- pfangen.... ( gez. ) F. Schwarzenberg. Berlin, 28. Juli. Folgendes ist die von Preußen an sämmtliche deutsche Regierungen mit- getheilte Denkschrift zur Erläuterung des Friedens- vertrags vom 2. Juli. ds. Js.: Denkschrift zur Erläuterung des Friedenstraktats vom 2. Juli 1850. Schon während der Dauer des dänischen Kriegs war es Preußens unausgesetztes Bestreben, Deutschland zum Frieden und Holstein zu einer dem Bundesrecht entsprechenden Regelung seiner Verhältnisse zu Schleswig zu verhelfen. Die frühern Vorschläge des Ministers der vermitteln- den Macht vom Jahre 1848 scheiterten an dem Widerwillen Dänemarks und der von der dama- ligen provisorischen Regierung der Herzogthümer ausgesprochenen Abneigung gegen eine Theilung Schleswigs. Jm Herbst 1848 ward von dänischer Seite zuerst die „Unabhängigkeit Schleswigs“ als Friedensbasis vorgeschlagen, von England als der vermittelnden Macht empfohlen und von der da- maligen deutschen Centralgewalt im Febr. 1849 angenommen. Diese Basis gab allerdings die bisherige Grundlage der „politischen Verbindung von Schleswig und Holstein“ auf. Das neue System, was dieselbe ersetzen sollte, konnte sich indeß befriedigend gestalten, wenn die Bedingun- gen und Voraussetzungen, auf denen es ruhte, ge- nügend erfüllt, und die gegenseitigen Concessionen, die es enthielt, billig abgewogen wurden. Jn Dänemarks Jnteresse wurde stipulirt: 1 ) daß die bisherige politische Verbindung der Herzogthümer aufhören, 2 ) Schleswig dagegen in einer politi- schen Verbindung mit Dänemark zu stehen fort- fahren sollte. Jn Deutschlands Jnteresse ward stipulirt: 1 ) daß Schleswig, trotz seiner politischen Verbindung mit Dänemark, eine abgesonderte Ver- fassung in legislativer und administrativer Hin- sicht erhalten, 2 ) daß Holstein und Lauenburg sich der deutschen Verfassungsveränderung anschließen, 3 ) daß die nicht politischen Bande materieller Jnteressen zwischen Schleswig und Holstein auf- recht erhalten werden sollten. Der Friede und seine genaue Ausführung sollen wegen Schleswigs zugleich unter die Garantie der Großmächte ge- stellt, die Verhandlungen wegen Regulirung der Erbfolge bis nach dem Frieden ausgesetzt bleiben. Das war der Hauptinhalt der Präliminarien vom 10. Juli 1849. Auf diesen begann die Friedens- unterhandlung, nachdem Preußen eine allgemeine Vollmacht von Jnterim für dieselben erhalten hatte. Ob ein Friede auf solchen Grundlagen annehmbar sein werde oder nicht, kam lediglich darauf an, zunächst wie die Unabhängigkeit Schles- wigs und dessen politische Union mit Dänemark, ferner wie die Verbindung Holsteins mit Deutsch- land, endlich wie die nichtpolitische materielle Ver- bindung der Herzogthümer unter sich verstanden werden sollten. Wurden diese Verhältnisse in ei- nem für die Herzogthümer und Deutschland billi- gen Sinn geordnet, so konnte man ohne Bedenken das in mancher Hinsicht unbestimmte und unbe- strittene Staatsrecht der Herzogthümer mit dieser neuen Ordnung der Dinge vertauschen. ( Fortsetzung folgt. ) Verantwortlicher Redakteur u. Verleger: Franz v. Faber. Gestorbene: Den 1. August. Josepha Dotzel, Postbedienstetenfrau, 41 Jahre. Druck von Joseph Steib in Würzburg.

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 184. Würzburg, 2. August 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische184_1850/4>, abgerufen am 29.03.2024.