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Die Bayerische Presse. Nr. 137. Würzburg, 8. Juni 1850.

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[Spaltenumbruch] 3 im Eingang die Worte "und Verpflegung" ge-
strichen. -- Bei Art. 8 schlägt die Reichsraths-
kammer und mit ihr der Ausschuß mehrere Modi-
fikationen vor. Abs. 1, 2 und 4 bleiben unver-
ändert. Abs. 3 solle jedoch folgende Fassung er-
halten: Außerdem ist es jeder Gemeinde freige-
stellt, nichtständige Garnisonen entweder gegen
Entschädigung von Seite des Staates in den durch
Art. 2 und 3 für Einquartirung, für Dach und
Fach festgesetzten Betrag in dazu geeigneten, mit
den nöthigen Fournituren und Requisiten versehe-
nen Lokalitäten, unter gleichzeitiger Verabreichung
von Holz und Licht zu kaserniren, oder im Ein-
zelnen einzuquartiren. Bei Absatz 5 sollen die
Worte "voller Ersatz" abgeändert werden in "der
gesetzlich festgesetzte Ersatz." -- Nach längerer
Debatte werden die Ausschuß= resp. die Beschlüsse
der Kammer der Reichsräthe angenommen. --
Bei Art. 9 wünscht die Kammer der Reichsräthe
nach den Worten "Besitzungen in der Gemeinde"
eingeschaltet zu wissen "mit Ausnahme der für
Staats=, Gemeinde= und Stiftungszwecke verwen-
deten Gebäude." Art. 10 des Reggs.=Entw. wurde
durch Beschluß vom 23. März in zwei Art. ge-
theilt. -- Die Kammer der Reichsräthe will die
unveränderte Annahme des Reggs.=Entw. Der
Ausschuß schlägt jedoch bei Art. 11 vor, ihren
Kammerbeschluß festzuhalten, Art. 12 jedoch in
folgende Fassung zu bringen: Den Maßstab für
die Vertheilung der Natural=Einquartirung bilden
gleichfalls die sämmtlichen direkten Steuern, mit
welchen jeder zur Uebernahme der Einquartierung
Verpflichtete im Bezirke der betr. Gemeinden an-
gelegt ist. Es bleibt jedoch jeder Gemeinde un-
benommen, einen andern Maßstab für die Ver-
theilung der Naturaleinquartierung zu wählen. Jn
diesem Falle steht jedem Quartierpflichtigen das
Recht der Berufung binnen 30 Tagen nach Ver-
öffentlichung des Beschlusses an die der Gemeinde
vorgesetzte Behörde oder Stelle zu, welcher das
Recht der Aufhebung des Gemeindebeschlusses zu-
kommt. Diesem Vorschlage stimmt die Kammer
bei. Es ist daher auch nothwendig, daß die dem
Reggs.=Entw. sich nähernden Modifikationen der
Kammer der Reichsr. verworfen werden. Bei Art.
14 schlägt die Kammer der Reichsr. vor, die
Fassung des Reggs.=Entws. anzunehmen, die mo-
difizirte der Kammer der Abg. aber zu verwerfen.
Diesem stimmte die Kammer bei und beendete da-
mit die Verhandlung über diese Rückäußerungen.
Es wird nun zur Berathung über den Armenge-
setzentwurf des Abg. v. Koch geschritten. Der
Ausschuß schlägt vor, diesen Entwurf geradezu zu
verwerfen. -- Frhr. v. Lerchenfeld stellte den
präjudiziellen Antrag, diesen Entwurf einem eigens
hiezu gewählten Ausschusse zu übermitteln, damit
derselbe darüber berathe. -- Ref. Dr. Ruland
entgegnet hierauf, daß die hohe Kammer schon
früher in der 82. Sitzung über diesen Antrag be-
schlossen und dem damaligen Antrag, diesen Ent-
wurf einem eigenen Ausschusse zu übergeben, nicht
Folge geben zu dürfen geglaubt habe. -- Ler-
chenfeld
schlägt eventuell vor, die Berathung
doch wenigstens auf 4 Wochen zu verschieben. --
v. Koch als Antragsteller, unterwirft den Bericht
einer scharfen Kritik, die mitunter große Heiterkeit
erregt. -- Nachdem die präjudiziellen Anträge ab-
geworfen waren, spricht Dr. Ruland eine volle
Stunde über die Unzweckmäßigkeit des Entwurfes,
hierauf wird Schluß gerufen, allein Dr. Sepp
spricht jedoch wegen der Wichtigkeit des Antrages
gegen den Schluß. Nachdem noch Wallerstein,
Forndran und Boos und nach langem Zaudern
auch Dr. Sepp aufs Wort verzichtet hatten, er-
hält von Koch noch einmal das Wort zur Ver-
theidigung des Antrages. Der Antrag des Aus-
schusses wird angenommen. Nachdem Hirschber-
ger
noch über zwei die Brandassekuranz betr.
Gegenstände Vortrag erstattet hatte, schließt der
Präsident die Sitzung um 2 Uhr.

München, 6. Juni. Der Abg. Dr. Mor-
genstern
hat gestern dem Präsidium folgende
Jnterpellation an das Staatsministerium des Jn-
nern übergeben: 1 ) Jst dem k. Staatsministerium
bekannt, daß Landwehrkommandos wegen angeb-
[Spaltenumbruch] licher Preßkontraventionen Untersuchungen einleiten,
und daß namentlich das hiesige Landwehrregiment
eine solche wegen eines Artikels in der hier er-
scheinenden "Volksbötin" führt, und daß dasselbe
Zeugen, welche dessen Kompetenz bestreiten, deß-
halb mit Arrest bestraft? 2 ) Welche Maßregeln
gedenkt das k. Staatsministerium zur Einstellung
dieses den Art. X des Edikts vom 4. Juni 1848
"die Freiheit der Presse betr.", gerade zu entge-
genstehenden Vorschreitens des hiesigen Landwehr-
regiments zu ergreifen." -- Durch ein heute beim
Präsidium der II. Kammer eingelaufenes könig-
liches Dekret wird der gegenwärtige Landtag bis
15. Juli l. Js. verlängert. Es ist voraussicht-
lich, daß die Budgetberathungen, in beiden Kam-
mern, auch bis zu diesem Zeitpunkte nicht beendigt
werden können.

   
Deutschland.

München, 6. Mai. Heute Vormittag sind
JJ. kk. MM. Max und Marie nach Berg
abgereist. Die Verlegung des kgl. Sekretariats
und der Garderobe dahin läßt auf ein längeres
Verbleiben schließen. -- Wegen der Beurlau-
bung des Kommandanten des ersten Armeekorps.
Generallieutenants Grafen zu Ysenburg, hat heute
der Generallieutenant von Hohenhausen das Kom-
mando des ersten Armeekorps übernommen. Die
vorläufige Suspeusion des polizeilichen Beschlusses
wegen der Ausweisung des Professors Schell
durch die königl. Regierung von Oberbayern be-
stätigt sich vollkommen.

Frankfurt, 7. Juni. Gestern Nachmittag
wurden die hier in Besatzung stehende zwei Ba-
taillone des königl. preuß. 31. Jnfanterieregiments
nebst den kgl. preuß. Kürassieren und Artilleristen,
sowie das Frankfurter Linienbataillon zum Grind-
brunnen befehligt, und ihnen daselbst das Unstatt-
hafte und Aergerliche der seit einigen Tagen vor-
gefallenen Excesse durch die betreffenden Befehls-
haber vorgehalten, sie zur Eintracht ermahnt und
vor den Folgen solcher Auftritte gewarnt. Nach
solchen eindringlichen Reden des preußischen und
des Frankfurter Commandanten, und nachdem sich
beide Stabsoffiziere vor der Fronte umarmt hat-
ten, mußten von den verschiedenen Compagnien
die ältesten aller Chargen hervortreten und sich
gegenseitig die Hand reichen. Zum Schlusse brachte
der preußische Commandant der Eintracht ein
Hoch, was mit vieler Begeisterung erwiedert wurde.
Um 7 Uhr Abends rückten die Truppen gemein-
schaftlich unter dem klingenden Spiel ihrer Musi-
ken wieder in die Stadt ein. Die Mannschaft
war nur mit dem Seitengewehr bewaffnet.

   

Der "Vogesenbote" läßt sich aus Frankfurt
vom 1. Juni schreiben: Seit einigen Tagen cir-
culirt in diplomatischen Kreisen die Abschrift ei-
ner Erklärung der mecklenburg=strelitzer Regierung,
die bedeutendes Aufsehen zu machen nicht verfehlt.
Es ist der Absagebrief dieser von der Union,
worin es heißt: "Mecklenburg könne kein Heil
für Deutschland in der Union sehen, da sie Preu-
ßen die ihm gebührende Stellung im Bunde nicht
anweise." -- Auch du, Brutus!

Karlsruhe, 5. Juni. Sicherem Vernehmen
nach wird der Erzbischof von Freiburg eine Epis-
copal = Synode der oberrheinischen Kirchenprovinz
verordnen, und die Bischöfe von Mainz, Rotten-
burg und Limburg um sich versammeln.

Heidelberg, 4. Juni. Vorgestern ließ sich
ein Theil des neuorganisirten badischen Musikkorps
auf dem Schlosse dahier mit vielem Beifall hö-
ren. Das Applaudiren wollte kein Ende nehmen.
Unter der großen Menge Zuhörer befanden sich
auch etwelche Rothe, die da meinten, das Hecker-
lied müßte sich, von einer solchen ungeheueren
Masse Menschen gesungen und von der etwa 40
Mann starken Musik begleitet, gar nicht übel
ausnehmen. Es wurde daher von einem der Ge-
sinnungstüchtigen eine pathetische, wörterreiche Rede
an die Musizirenden gehalten und dann ein be-
geistertes, höckeriges Männlein zum Kapellmeister,
Hrn. Frick, gesandt, um diesen in höchst schmei-
[Spaltenumbruch] chelhaften Ausdrücken zu ersuchen, das Schleswig-
Holstein=Lied, das bekanntlich mit dem Heckerlied
gleiche Melodie hat, spielen zu lassen, was dieser
aber standhaft verweigerte. Als darauf der Bar-
rikadenmarsch von den zu spielenden Stücken an
die Reihe kam, so soll ein Theil der Zuhörer-
menge Vivat, ein anderer Pereat gerufen ha-
ben. Glücklicher Weise blieb es aber bloß beim
Geschrei, obgleich es etwas gefährlicher aussah.
Doch fand sich der hiesige Stadtkommandant ver-
anlaßt, gestern früh durch Maueranschläge an den
zum Schlosse führenden Gängen bekannt zu ma-
chen, daß alle Beifallsbezeugungen bei öffentlichen
musikalischen Produktionen während des Kriegszu-
standes als Demonstrationen betrachtet und be-
straft würden. Gestern Nachmittag produzirte sich
nun dasselbe Musikkorps wieder auf dem Schlosse,
wo sich abermals eine Menge Zuhörer, darunter
auch souveränes Volk eingefunden hatte. Als letz-
teres des hiesigen Polizeibeamten ansichtig wurde,
fing es an, wahrscheinlich diesem zum Hohne, aus
Blumen und Laubwerk, das es von den Bäumen
riß, Sträuße zu winden und den Musikanten zu-
zuwerfen, wobei besonders mehrere hiesige, in
zweideutigem Rufe stehende Weibspersonen sehr
thätig waren. Der Polizeibeamte ließ nun die
Musik auffordern, das Musiziren einzustellen und
das Schloß zu verlassen, was auch augenblicklich
geschah. Sechs Stück von unsern Rothen, die
als Hauptanstifter dieser Demonstrationen gelten,
sind gestern Abend noch verhaftet und in's Ge-
fängniß abgeführt worden. -- Den hiesigen Wir-
then wurde gestern Abend durch die Polizeidiener
bekannt gemacht, daß die Wirthschaften schon um
10 Uhr, statt um halb 11 Uhr geschlossen sein
müßten. -- Heidelberg ist ruhig! --

Kassel, 5. Juni. Gestern wurden die sterb-
lichen Ueberreste des am 2. d. mit Tod abgegan-
genen Generalmajors Friedr. Ernst Spangen-
berg,
Kommandeurs der 1sten Jnfant.=Brigade,
Kommandeur des kurf. Hausordens vom gold'nen
Löwen, Ritter des Ordens vom eisernen Helm ec.,
mit militärischer Ehre zu ihrer Ruhestätte begleitet.

Dresden, 4. Juni. Das Ministerium hat
folgende Ansprache an das Volk erlassen: Se.
Maj. der König haben sich bewogen gefunden, die
Kammer aufzulösen. Die unterzeichneten Staats-
minister halten sich für verpflichtet, dem sächsischen
Volke über die Gründe dieses Schrittes und die
demnächst zu ergreifenden weiteren Maßregeln
Rechenschaft zu geben. Während der politischen
Bewegungen des Jahres 1848 wurde auch in
Sachsen die Ueberzeugung gewonnen, daß eine
Abänderung des Wahlgesetzes vom 24. Septem-
ber 1831 und einiger damit zusammenhängender
Bestimmungen der Verfassungsurkunde ein unab-
weisbares Bedürfniß sei. Die große Aufregung
jener Zeit, die Unsicherheit der Verhältnisse und
insbesondere die damals herrschende Ungewißheit
über die künftige Gestaltung der deutschen Ver-
fassung ließen es jedoch der Regierung wünschens-
werth erscheinen, den Ständen nicht sofort ein de-
finitives, auf die Dauer berechnetes Wahlgesetz
vorzulegen, sondern die Vereinbarung hierüber
auf eine ruhigere Zeit zu verschieben und nur ein
Provisorium gesetzlicher Bestimmungen für den
nächsten ordentlichen Landtag zu geben, mit wel-
chem dann ein definitives Wahlgesetz zustande ge-
bracht werden sollte. Diesen Ansichten traten
beide Kammern des damals versammelten außer-
ordentlichen Landtags bei, und es wurden demge-
mäß die beiden am 15. November 1848 erlas-
senen Gesetze, die Wahlen der Landtagsabgeord-
neten und einige Abänderungen der Verfassungs-
urkunde betreffend, schon in ihrer Ueberschrift aus-
drücklich als provisorische bezeichnet. Der erste
nach diesem Wahlgesetze gewählte Landtag hat
Sachsen an den Rand des Verderbens gebracht.
Er mußte aufgelöst werden. Dieser traurige, dem
Lande so unheilvolle Erfolg, verbunden mit dem
unmittelbar darauf folgenden Aufstande gegen die
Verfassung des Vaterlandes, führte schon damals
zu Erwägung der Frage, ob nicht der durch die
provisorische Gesetze vom 15. November 1848
gemachte Versuch als gescheitert zu betrachten und

[Spaltenumbruch] 3 im Eingang die Worte „und Verpflegung“ ge-
strichen. -- Bei Art. 8 schlägt die Reichsraths-
kammer und mit ihr der Ausschuß mehrere Modi-
fikationen vor. Abs. 1, 2 und 4 bleiben unver-
ändert. Abs. 3 solle jedoch folgende Fassung er-
halten: Außerdem ist es jeder Gemeinde freige-
stellt, nichtständige Garnisonen entweder gegen
Entschädigung von Seite des Staates in den durch
Art. 2 und 3 für Einquartirung, für Dach und
Fach festgesetzten Betrag in dazu geeigneten, mit
den nöthigen Fournituren und Requisiten versehe-
nen Lokalitäten, unter gleichzeitiger Verabreichung
von Holz und Licht zu kaserniren, oder im Ein-
zelnen einzuquartiren. Bei Absatz 5 sollen die
Worte „voller Ersatz“ abgeändert werden in „der
gesetzlich festgesetzte Ersatz.“ -- Nach längerer
Debatte werden die Ausschuß= resp. die Beschlüsse
der Kammer der Reichsräthe angenommen. --
Bei Art. 9 wünscht die Kammer der Reichsräthe
nach den Worten „Besitzungen in der Gemeinde“
eingeschaltet zu wissen „mit Ausnahme der für
Staats=, Gemeinde= und Stiftungszwecke verwen-
deten Gebäude.“ Art. 10 des Reggs.=Entw. wurde
durch Beschluß vom 23. März in zwei Art. ge-
theilt. -- Die Kammer der Reichsräthe will die
unveränderte Annahme des Reggs.=Entw. Der
Ausschuß schlägt jedoch bei Art. 11 vor, ihren
Kammerbeschluß festzuhalten, Art. 12 jedoch in
folgende Fassung zu bringen: Den Maßstab für
die Vertheilung der Natural=Einquartirung bilden
gleichfalls die sämmtlichen direkten Steuern, mit
welchen jeder zur Uebernahme der Einquartierung
Verpflichtete im Bezirke der betr. Gemeinden an-
gelegt ist. Es bleibt jedoch jeder Gemeinde un-
benommen, einen andern Maßstab für die Ver-
theilung der Naturaleinquartierung zu wählen. Jn
diesem Falle steht jedem Quartierpflichtigen das
Recht der Berufung binnen 30 Tagen nach Ver-
öffentlichung des Beschlusses an die der Gemeinde
vorgesetzte Behörde oder Stelle zu, welcher das
Recht der Aufhebung des Gemeindebeschlusses zu-
kommt. Diesem Vorschlage stimmt die Kammer
bei. Es ist daher auch nothwendig, daß die dem
Reggs.=Entw. sich nähernden Modifikationen der
Kammer der Reichsr. verworfen werden. Bei Art.
14 schlägt die Kammer der Reichsr. vor, die
Fassung des Reggs.=Entws. anzunehmen, die mo-
difizirte der Kammer der Abg. aber zu verwerfen.
Diesem stimmte die Kammer bei und beendete da-
mit die Verhandlung über diese Rückäußerungen.
Es wird nun zur Berathung über den Armenge-
setzentwurf des Abg. v. Koch geschritten. Der
Ausschuß schlägt vor, diesen Entwurf geradezu zu
verwerfen. -- Frhr. v. Lerchenfeld stellte den
präjudiziellen Antrag, diesen Entwurf einem eigens
hiezu gewählten Ausschusse zu übermitteln, damit
derselbe darüber berathe. -- Ref. Dr. Ruland
entgegnet hierauf, daß die hohe Kammer schon
früher in der 82. Sitzung über diesen Antrag be-
schlossen und dem damaligen Antrag, diesen Ent-
wurf einem eigenen Ausschusse zu übergeben, nicht
Folge geben zu dürfen geglaubt habe. -- Ler-
chenfeld
schlägt eventuell vor, die Berathung
doch wenigstens auf 4 Wochen zu verschieben. --
v. Koch als Antragsteller, unterwirft den Bericht
einer scharfen Kritik, die mitunter große Heiterkeit
erregt. -- Nachdem die präjudiziellen Anträge ab-
geworfen waren, spricht Dr. Ruland eine volle
Stunde über die Unzweckmäßigkeit des Entwurfes,
hierauf wird Schluß gerufen, allein Dr. Sepp
spricht jedoch wegen der Wichtigkeit des Antrages
gegen den Schluß. Nachdem noch Wallerstein,
Forndran und Boos und nach langem Zaudern
auch Dr. Sepp aufs Wort verzichtet hatten, er-
hält von Koch noch einmal das Wort zur Ver-
theidigung des Antrages. Der Antrag des Aus-
schusses wird angenommen. Nachdem Hirschber-
ger
noch über zwei die Brandassekuranz betr.
Gegenstände Vortrag erstattet hatte, schließt der
Präsident die Sitzung um 2 Uhr.

München, 6. Juni. Der Abg. Dr. Mor-
genstern
hat gestern dem Präsidium folgende
Jnterpellation an das Staatsministerium des Jn-
nern übergeben: 1 ) Jst dem k. Staatsministerium
bekannt, daß Landwehrkommandos wegen angeb-
[Spaltenumbruch] licher Preßkontraventionen Untersuchungen einleiten,
und daß namentlich das hiesige Landwehrregiment
eine solche wegen eines Artikels in der hier er-
scheinenden „Volksbötin“ führt, und daß dasselbe
Zeugen, welche dessen Kompetenz bestreiten, deß-
halb mit Arrest bestraft? 2 ) Welche Maßregeln
gedenkt das k. Staatsministerium zur Einstellung
dieses den Art. X des Edikts vom 4. Juni 1848
„die Freiheit der Presse betr.“, gerade zu entge-
genstehenden Vorschreitens des hiesigen Landwehr-
regiments zu ergreifen.“ -- Durch ein heute beim
Präsidium der II. Kammer eingelaufenes könig-
liches Dekret wird der gegenwärtige Landtag bis
15. Juli l. Js. verlängert. Es ist voraussicht-
lich, daß die Budgetberathungen, in beiden Kam-
mern, auch bis zu diesem Zeitpunkte nicht beendigt
werden können.

   
Deutschland.

München, 6. Mai. Heute Vormittag sind
JJ. kk. MM. Max und Marie nach Berg
abgereist. Die Verlegung des kgl. Sekretariats
und der Garderobe dahin läßt auf ein längeres
Verbleiben schließen. -- Wegen der Beurlau-
bung des Kommandanten des ersten Armeekorps.
Generallieutenants Grafen zu Ysenburg, hat heute
der Generallieutenant von Hohenhausen das Kom-
mando des ersten Armeekorps übernommen. Die
vorläufige Suspeusion des polizeilichen Beschlusses
wegen der Ausweisung des Professors Schell
durch die königl. Regierung von Oberbayern be-
stätigt sich vollkommen.

Frankfurt, 7. Juni. Gestern Nachmittag
wurden die hier in Besatzung stehende zwei Ba-
taillone des königl. preuß. 31. Jnfanterieregiments
nebst den kgl. preuß. Kürassieren und Artilleristen,
sowie das Frankfurter Linienbataillon zum Grind-
brunnen befehligt, und ihnen daselbst das Unstatt-
hafte und Aergerliche der seit einigen Tagen vor-
gefallenen Excesse durch die betreffenden Befehls-
haber vorgehalten, sie zur Eintracht ermahnt und
vor den Folgen solcher Auftritte gewarnt. Nach
solchen eindringlichen Reden des preußischen und
des Frankfurter Commandanten, und nachdem sich
beide Stabsoffiziere vor der Fronte umarmt hat-
ten, mußten von den verschiedenen Compagnien
die ältesten aller Chargen hervortreten und sich
gegenseitig die Hand reichen. Zum Schlusse brachte
der preußische Commandant der Eintracht ein
Hoch, was mit vieler Begeisterung erwiedert wurde.
Um 7 Uhr Abends rückten die Truppen gemein-
schaftlich unter dem klingenden Spiel ihrer Musi-
ken wieder in die Stadt ein. Die Mannschaft
war nur mit dem Seitengewehr bewaffnet.

   

Der „Vogesenbote“ läßt sich aus Frankfurt
vom 1. Juni schreiben: Seit einigen Tagen cir-
culirt in diplomatischen Kreisen die Abschrift ei-
ner Erklärung der mecklenburg=strelitzer Regierung,
die bedeutendes Aufsehen zu machen nicht verfehlt.
Es ist der Absagebrief dieser von der Union,
worin es heißt: „Mecklenburg könne kein Heil
für Deutschland in der Union sehen, da sie Preu-
ßen die ihm gebührende Stellung im Bunde nicht
anweise.“ -- Auch du, Brutus!

Karlsruhe, 5. Juni. Sicherem Vernehmen
nach wird der Erzbischof von Freiburg eine Epis-
copal = Synode der oberrheinischen Kirchenprovinz
verordnen, und die Bischöfe von Mainz, Rotten-
burg und Limburg um sich versammeln.

Heidelberg, 4. Juni. Vorgestern ließ sich
ein Theil des neuorganisirten badischen Musikkorps
auf dem Schlosse dahier mit vielem Beifall hö-
ren. Das Applaudiren wollte kein Ende nehmen.
Unter der großen Menge Zuhörer befanden sich
auch etwelche Rothe, die da meinten, das Hecker-
lied müßte sich, von einer solchen ungeheueren
Masse Menschen gesungen und von der etwa 40
Mann starken Musik begleitet, gar nicht übel
ausnehmen. Es wurde daher von einem der Ge-
sinnungstüchtigen eine pathetische, wörterreiche Rede
an die Musizirenden gehalten und dann ein be-
geistertes, höckeriges Männlein zum Kapellmeister,
Hrn. Frick, gesandt, um diesen in höchst schmei-
[Spaltenumbruch] chelhaften Ausdrücken zu ersuchen, das Schleswig-
Holstein=Lied, das bekanntlich mit dem Heckerlied
gleiche Melodie hat, spielen zu lassen, was dieser
aber standhaft verweigerte. Als darauf der Bar-
rikadenmarsch von den zu spielenden Stücken an
die Reihe kam, so soll ein Theil der Zuhörer-
menge Vivat, ein anderer Pereat gerufen ha-
ben. Glücklicher Weise blieb es aber bloß beim
Geschrei, obgleich es etwas gefährlicher aussah.
Doch fand sich der hiesige Stadtkommandant ver-
anlaßt, gestern früh durch Maueranschläge an den
zum Schlosse führenden Gängen bekannt zu ma-
chen, daß alle Beifallsbezeugungen bei öffentlichen
musikalischen Produktionen während des Kriegszu-
standes als Demonstrationen betrachtet und be-
straft würden. Gestern Nachmittag produzirte sich
nun dasselbe Musikkorps wieder auf dem Schlosse,
wo sich abermals eine Menge Zuhörer, darunter
auch souveränes Volk eingefunden hatte. Als letz-
teres des hiesigen Polizeibeamten ansichtig wurde,
fing es an, wahrscheinlich diesem zum Hohne, aus
Blumen und Laubwerk, das es von den Bäumen
riß, Sträuße zu winden und den Musikanten zu-
zuwerfen, wobei besonders mehrere hiesige, in
zweideutigem Rufe stehende Weibspersonen sehr
thätig waren. Der Polizeibeamte ließ nun die
Musik auffordern, das Musiziren einzustellen und
das Schloß zu verlassen, was auch augenblicklich
geschah. Sechs Stück von unsern Rothen, die
als Hauptanstifter dieser Demonstrationen gelten,
sind gestern Abend noch verhaftet und in's Ge-
fängniß abgeführt worden. -- Den hiesigen Wir-
then wurde gestern Abend durch die Polizeidiener
bekannt gemacht, daß die Wirthschaften schon um
10 Uhr, statt um halb 11 Uhr geschlossen sein
müßten. -- Heidelberg ist ruhig! --

Kassel, 5. Juni. Gestern wurden die sterb-
lichen Ueberreste des am 2. d. mit Tod abgegan-
genen Generalmajors Friedr. Ernst Spangen-
berg,
Kommandeurs der 1sten Jnfant.=Brigade,
Kommandeur des kurf. Hausordens vom gold'nen
Löwen, Ritter des Ordens vom eisernen Helm ec.,
mit militärischer Ehre zu ihrer Ruhestätte begleitet.

Dresden, 4. Juni. Das Ministerium hat
folgende Ansprache an das Volk erlassen: Se.
Maj. der König haben sich bewogen gefunden, die
Kammer aufzulösen. Die unterzeichneten Staats-
minister halten sich für verpflichtet, dem sächsischen
Volke über die Gründe dieses Schrittes und die
demnächst zu ergreifenden weiteren Maßregeln
Rechenschaft zu geben. Während der politischen
Bewegungen des Jahres 1848 wurde auch in
Sachsen die Ueberzeugung gewonnen, daß eine
Abänderung des Wahlgesetzes vom 24. Septem-
ber 1831 und einiger damit zusammenhängender
Bestimmungen der Verfassungsurkunde ein unab-
weisbares Bedürfniß sei. Die große Aufregung
jener Zeit, die Unsicherheit der Verhältnisse und
insbesondere die damals herrschende Ungewißheit
über die künftige Gestaltung der deutschen Ver-
fassung ließen es jedoch der Regierung wünschens-
werth erscheinen, den Ständen nicht sofort ein de-
finitives, auf die Dauer berechnetes Wahlgesetz
vorzulegen, sondern die Vereinbarung hierüber
auf eine ruhigere Zeit zu verschieben und nur ein
Provisorium gesetzlicher Bestimmungen für den
nächsten ordentlichen Landtag zu geben, mit wel-
chem dann ein definitives Wahlgesetz zustande ge-
bracht werden sollte. Diesen Ansichten traten
beide Kammern des damals versammelten außer-
ordentlichen Landtags bei, und es wurden demge-
mäß die beiden am 15. November 1848 erlas-
senen Gesetze, die Wahlen der Landtagsabgeord-
neten und einige Abänderungen der Verfassungs-
urkunde betreffend, schon in ihrer Ueberschrift aus-
drücklich als provisorische bezeichnet. Der erste
nach diesem Wahlgesetze gewählte Landtag hat
Sachsen an den Rand des Verderbens gebracht.
Er mußte aufgelöst werden. Dieser traurige, dem
Lande so unheilvolle Erfolg, verbunden mit dem
unmittelbar darauf folgenden Aufstande gegen die
Verfassung des Vaterlandes, führte schon damals
zu Erwägung der Frage, ob nicht der durch die
provisorische Gesetze vom 15. November 1848
gemachte Versuch als gescheitert zu betrachten und

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[0002] 3 im Eingang die Worte „und Verpflegung“ ge- strichen. -- Bei Art. 8 schlägt die Reichsraths- kammer und mit ihr der Ausschuß mehrere Modi- fikationen vor. Abs. 1, 2 und 4 bleiben unver- ändert. Abs. 3 solle jedoch folgende Fassung er- halten: Außerdem ist es jeder Gemeinde freige- stellt, nichtständige Garnisonen entweder gegen Entschädigung von Seite des Staates in den durch Art. 2 und 3 für Einquartirung, für Dach und Fach festgesetzten Betrag in dazu geeigneten, mit den nöthigen Fournituren und Requisiten versehe- nen Lokalitäten, unter gleichzeitiger Verabreichung von Holz und Licht zu kaserniren, oder im Ein- zelnen einzuquartiren. Bei Absatz 5 sollen die Worte „voller Ersatz“ abgeändert werden in „der gesetzlich festgesetzte Ersatz.“ -- Nach längerer Debatte werden die Ausschuß= resp. die Beschlüsse der Kammer der Reichsräthe angenommen. -- Bei Art. 9 wünscht die Kammer der Reichsräthe nach den Worten „Besitzungen in der Gemeinde“ eingeschaltet zu wissen „mit Ausnahme der für Staats=, Gemeinde= und Stiftungszwecke verwen- deten Gebäude.“ Art. 10 des Reggs.=Entw. wurde durch Beschluß vom 23. März in zwei Art. ge- theilt. -- Die Kammer der Reichsräthe will die unveränderte Annahme des Reggs.=Entw. Der Ausschuß schlägt jedoch bei Art. 11 vor, ihren Kammerbeschluß festzuhalten, Art. 12 jedoch in folgende Fassung zu bringen: Den Maßstab für die Vertheilung der Natural=Einquartirung bilden gleichfalls die sämmtlichen direkten Steuern, mit welchen jeder zur Uebernahme der Einquartierung Verpflichtete im Bezirke der betr. Gemeinden an- gelegt ist. Es bleibt jedoch jeder Gemeinde un- benommen, einen andern Maßstab für die Ver- theilung der Naturaleinquartierung zu wählen. Jn diesem Falle steht jedem Quartierpflichtigen das Recht der Berufung binnen 30 Tagen nach Ver- öffentlichung des Beschlusses an die der Gemeinde vorgesetzte Behörde oder Stelle zu, welcher das Recht der Aufhebung des Gemeindebeschlusses zu- kommt. Diesem Vorschlage stimmt die Kammer bei. Es ist daher auch nothwendig, daß die dem Reggs.=Entw. sich nähernden Modifikationen der Kammer der Reichsr. verworfen werden. Bei Art. 14 schlägt die Kammer der Reichsr. vor, die Fassung des Reggs.=Entws. anzunehmen, die mo- difizirte der Kammer der Abg. aber zu verwerfen. Diesem stimmte die Kammer bei und beendete da- mit die Verhandlung über diese Rückäußerungen. Es wird nun zur Berathung über den Armenge- setzentwurf des Abg. v. Koch geschritten. Der Ausschuß schlägt vor, diesen Entwurf geradezu zu verwerfen. -- Frhr. v. Lerchenfeld stellte den präjudiziellen Antrag, diesen Entwurf einem eigens hiezu gewählten Ausschusse zu übermitteln, damit derselbe darüber berathe. -- Ref. Dr. Ruland entgegnet hierauf, daß die hohe Kammer schon früher in der 82. Sitzung über diesen Antrag be- schlossen und dem damaligen Antrag, diesen Ent- wurf einem eigenen Ausschusse zu übergeben, nicht Folge geben zu dürfen geglaubt habe. -- Ler- chenfeld schlägt eventuell vor, die Berathung doch wenigstens auf 4 Wochen zu verschieben. -- v. Koch als Antragsteller, unterwirft den Bericht einer scharfen Kritik, die mitunter große Heiterkeit erregt. -- Nachdem die präjudiziellen Anträge ab- geworfen waren, spricht Dr. Ruland eine volle Stunde über die Unzweckmäßigkeit des Entwurfes, hierauf wird Schluß gerufen, allein Dr. Sepp spricht jedoch wegen der Wichtigkeit des Antrages gegen den Schluß. Nachdem noch Wallerstein, Forndran und Boos und nach langem Zaudern auch Dr. Sepp aufs Wort verzichtet hatten, er- hält von Koch noch einmal das Wort zur Ver- theidigung des Antrages. Der Antrag des Aus- schusses wird angenommen. Nachdem Hirschber- ger noch über zwei die Brandassekuranz betr. Gegenstände Vortrag erstattet hatte, schließt der Präsident die Sitzung um 2 Uhr. München, 6. Juni. Der Abg. Dr. Mor- genstern hat gestern dem Präsidium folgende Jnterpellation an das Staatsministerium des Jn- nern übergeben: 1 ) Jst dem k. Staatsministerium bekannt, daß Landwehrkommandos wegen angeb- licher Preßkontraventionen Untersuchungen einleiten, und daß namentlich das hiesige Landwehrregiment eine solche wegen eines Artikels in der hier er- scheinenden „Volksbötin“ führt, und daß dasselbe Zeugen, welche dessen Kompetenz bestreiten, deß- halb mit Arrest bestraft? 2 ) Welche Maßregeln gedenkt das k. Staatsministerium zur Einstellung dieses den Art. X des Edikts vom 4. Juni 1848 „die Freiheit der Presse betr.“, gerade zu entge- genstehenden Vorschreitens des hiesigen Landwehr- regiments zu ergreifen.“ -- Durch ein heute beim Präsidium der II. Kammer eingelaufenes könig- liches Dekret wird der gegenwärtige Landtag bis 15. Juli l. Js. verlängert. Es ist voraussicht- lich, daß die Budgetberathungen, in beiden Kam- mern, auch bis zu diesem Zeitpunkte nicht beendigt werden können. ( A. Ab. ) Deutschland. München, 6. Mai. Heute Vormittag sind JJ. kk. MM. Max und Marie nach Berg abgereist. Die Verlegung des kgl. Sekretariats und der Garderobe dahin läßt auf ein längeres Verbleiben schließen. -- Wegen der Beurlau- bung des Kommandanten des ersten Armeekorps. Generallieutenants Grafen zu Ysenburg, hat heute der Generallieutenant von Hohenhausen das Kom- mando des ersten Armeekorps übernommen. Die vorläufige Suspeusion des polizeilichen Beschlusses wegen der Ausweisung des Professors Schell durch die königl. Regierung von Oberbayern be- stätigt sich vollkommen. ( A. Abl. ) Frankfurt, 7. Juni. Gestern Nachmittag wurden die hier in Besatzung stehende zwei Ba- taillone des königl. preuß. 31. Jnfanterieregiments nebst den kgl. preuß. Kürassieren und Artilleristen, sowie das Frankfurter Linienbataillon zum Grind- brunnen befehligt, und ihnen daselbst das Unstatt- hafte und Aergerliche der seit einigen Tagen vor- gefallenen Excesse durch die betreffenden Befehls- haber vorgehalten, sie zur Eintracht ermahnt und vor den Folgen solcher Auftritte gewarnt. Nach solchen eindringlichen Reden des preußischen und des Frankfurter Commandanten, und nachdem sich beide Stabsoffiziere vor der Fronte umarmt hat- ten, mußten von den verschiedenen Compagnien die ältesten aller Chargen hervortreten und sich gegenseitig die Hand reichen. Zum Schlusse brachte der preußische Commandant der Eintracht ein Hoch, was mit vieler Begeisterung erwiedert wurde. Um 7 Uhr Abends rückten die Truppen gemein- schaftlich unter dem klingenden Spiel ihrer Musi- ken wieder in die Stadt ein. Die Mannschaft war nur mit dem Seitengewehr bewaffnet. ( F. O.=P.=Z. ) Der „Vogesenbote“ läßt sich aus Frankfurt vom 1. Juni schreiben: Seit einigen Tagen cir- culirt in diplomatischen Kreisen die Abschrift ei- ner Erklärung der mecklenburg=strelitzer Regierung, die bedeutendes Aufsehen zu machen nicht verfehlt. Es ist der Absagebrief dieser von der Union, worin es heißt: „Mecklenburg könne kein Heil für Deutschland in der Union sehen, da sie Preu- ßen die ihm gebührende Stellung im Bunde nicht anweise.“ -- Auch du, Brutus! Karlsruhe, 5. Juni. Sicherem Vernehmen nach wird der Erzbischof von Freiburg eine Epis- copal = Synode der oberrheinischen Kirchenprovinz verordnen, und die Bischöfe von Mainz, Rotten- burg und Limburg um sich versammeln. Heidelberg, 4. Juni. Vorgestern ließ sich ein Theil des neuorganisirten badischen Musikkorps auf dem Schlosse dahier mit vielem Beifall hö- ren. Das Applaudiren wollte kein Ende nehmen. Unter der großen Menge Zuhörer befanden sich auch etwelche Rothe, die da meinten, das Hecker- lied müßte sich, von einer solchen ungeheueren Masse Menschen gesungen und von der etwa 40 Mann starken Musik begleitet, gar nicht übel ausnehmen. Es wurde daher von einem der Ge- sinnungstüchtigen eine pathetische, wörterreiche Rede an die Musizirenden gehalten und dann ein be- geistertes, höckeriges Männlein zum Kapellmeister, Hrn. Frick, gesandt, um diesen in höchst schmei- chelhaften Ausdrücken zu ersuchen, das Schleswig- Holstein=Lied, das bekanntlich mit dem Heckerlied gleiche Melodie hat, spielen zu lassen, was dieser aber standhaft verweigerte. Als darauf der Bar- rikadenmarsch von den zu spielenden Stücken an die Reihe kam, so soll ein Theil der Zuhörer- menge Vivat, ein anderer Pereat gerufen ha- ben. Glücklicher Weise blieb es aber bloß beim Geschrei, obgleich es etwas gefährlicher aussah. Doch fand sich der hiesige Stadtkommandant ver- anlaßt, gestern früh durch Maueranschläge an den zum Schlosse führenden Gängen bekannt zu ma- chen, daß alle Beifallsbezeugungen bei öffentlichen musikalischen Produktionen während des Kriegszu- standes als Demonstrationen betrachtet und be- straft würden. Gestern Nachmittag produzirte sich nun dasselbe Musikkorps wieder auf dem Schlosse, wo sich abermals eine Menge Zuhörer, darunter auch souveränes Volk eingefunden hatte. Als letz- teres des hiesigen Polizeibeamten ansichtig wurde, fing es an, wahrscheinlich diesem zum Hohne, aus Blumen und Laubwerk, das es von den Bäumen riß, Sträuße zu winden und den Musikanten zu- zuwerfen, wobei besonders mehrere hiesige, in zweideutigem Rufe stehende Weibspersonen sehr thätig waren. Der Polizeibeamte ließ nun die Musik auffordern, das Musiziren einzustellen und das Schloß zu verlassen, was auch augenblicklich geschah. Sechs Stück von unsern Rothen, die als Hauptanstifter dieser Demonstrationen gelten, sind gestern Abend noch verhaftet und in's Ge- fängniß abgeführt worden. -- Den hiesigen Wir- then wurde gestern Abend durch die Polizeidiener bekannt gemacht, daß die Wirthschaften schon um 10 Uhr, statt um halb 11 Uhr geschlossen sein müßten. -- Heidelberg ist ruhig! -- ( B. L. ) Kassel, 5. Juni. Gestern wurden die sterb- lichen Ueberreste des am 2. d. mit Tod abgegan- genen Generalmajors Friedr. Ernst Spangen- berg, Kommandeurs der 1sten Jnfant.=Brigade, Kommandeur des kurf. Hausordens vom gold'nen Löwen, Ritter des Ordens vom eisernen Helm ec., mit militärischer Ehre zu ihrer Ruhestätte begleitet. Dresden, 4. Juni. Das Ministerium hat folgende Ansprache an das Volk erlassen: Se. Maj. der König haben sich bewogen gefunden, die Kammer aufzulösen. Die unterzeichneten Staats- minister halten sich für verpflichtet, dem sächsischen Volke über die Gründe dieses Schrittes und die demnächst zu ergreifenden weiteren Maßregeln Rechenschaft zu geben. Während der politischen Bewegungen des Jahres 1848 wurde auch in Sachsen die Ueberzeugung gewonnen, daß eine Abänderung des Wahlgesetzes vom 24. Septem- ber 1831 und einiger damit zusammenhängender Bestimmungen der Verfassungsurkunde ein unab- weisbares Bedürfniß sei. Die große Aufregung jener Zeit, die Unsicherheit der Verhältnisse und insbesondere die damals herrschende Ungewißheit über die künftige Gestaltung der deutschen Ver- fassung ließen es jedoch der Regierung wünschens- werth erscheinen, den Ständen nicht sofort ein de- finitives, auf die Dauer berechnetes Wahlgesetz vorzulegen, sondern die Vereinbarung hierüber auf eine ruhigere Zeit zu verschieben und nur ein Provisorium gesetzlicher Bestimmungen für den nächsten ordentlichen Landtag zu geben, mit wel- chem dann ein definitives Wahlgesetz zustande ge- bracht werden sollte. Diesen Ansichten traten beide Kammern des damals versammelten außer- ordentlichen Landtags bei, und es wurden demge- mäß die beiden am 15. November 1848 erlas- senen Gesetze, die Wahlen der Landtagsabgeord- neten und einige Abänderungen der Verfassungs- urkunde betreffend, schon in ihrer Ueberschrift aus- drücklich als provisorische bezeichnet. Der erste nach diesem Wahlgesetze gewählte Landtag hat Sachsen an den Rand des Verderbens gebracht. Er mußte aufgelöst werden. Dieser traurige, dem Lande so unheilvolle Erfolg, verbunden mit dem unmittelbar darauf folgenden Aufstande gegen die Verfassung des Vaterlandes, führte schon damals zu Erwägung der Frage, ob nicht der durch die provisorische Gesetze vom 15. November 1848 gemachte Versuch als gescheitert zu betrachten und

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 137. Würzburg, 8. Juni 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische137_1850/2>, abgerufen am 25.04.2024.