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Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 39. Rudolstadt, 28. Juni 1847.

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Jndem wir nachstehend einen von den vielen Briefen, welche bei unserem
Auswanderungsbureau um Vermittlung freier Ueberfahrt nach-
suchend,
fast täglich einlaufen, im Auszuge mittheilen, können wir nicht
umhin, auch öffentlich* ) darauf hinzuweisen, wie verdient sich unternehmende
Rheder dadurch machen würden, wenn sie armen, aber braven Leuten
unter gewissen Bedingungen, durch welche sowohl Deckung der Kosten als auch
eine Dividende zu erzielen wäre, freie Ueberfahrt nach den vorzüglichsten
Einwanderungspunkten zu gewähren bemüht sein wollten. Aber nicht allein
ein großes philanthropisches Verdienst würden sie sich dadurch erwerben, sondern
zugleich ein noch unbebautes großes Feld der Speculation sich
öffnen. Dankbar würden wir es erkennen, wenn reflectirende Menschenfreunde
sich mit uns hierüber in Rapport setzen und die Verwirklichung eines solchen
Unternehmens mit erstreben helfen wollten.

   
An das Allg. Auswanderungsbureau in Rudolstadt.

   

Aus No. 24. der Ausw. Zeitung ersah ich, daß ein Londoner
Haus unter gewissen Bedingungen freie Ueberfahrt nach den Ber-
mudasinseln
gewähren könne und ich erlaube mir in dieser Be-
ziehung Jhnen Folgendes mitzutheilen. Wir sind acht Geschwister,
sämmtlich unverheirathet; von Haus aus gänzlich ohne Mittel, obschon
gute Erziehung genossen habend, sind wir doch ohne alle Aussicht auf
selbstständige Existenz und die immer ungünstiger sich gestaltenden Ge-
werbsverhältnisse lassen eine bessere Wendung der Dinge nicht hoffen.
Gleichwohl ist der Wunsch, sich für spätere Jahre gesichert zu sehen,
ein so natürlicher, ja unabweisbarer, daß der Gedanke an Auswan-
derung unter solchen Umständen sehr nahe liegen muß. Schreiber
dieses, der älteste von uns, würde auch hiermit schon vor mehreren
Jahren den Anfang gemacht haben, wenn er nicht, bei der Armuth
seiner Eltern, als Stütze seiner jüngeren Geschwister noch unentbehr-
lich wäre. Meinen zweiten Bruder aber, von Profession ein Tischler,
gesund, militärfrei und in jeder Beziehung tüchtig, hält nichts zurück.
Dieser arme Mensch verdient wöchentlich, außer freier Station, 20
bis 25 Ngr., wovon er wenigstens die Hälfte zur Ergänzung der
ungenügenden Kost verwenden muß und daher nicht daran denken
kann, sich ein Kleidungsstück anzuschaffen. Kein Wunder, daß es ihm
ganz gleich ist, wohin es gehe, hat er nur Aussicht, sich etwas erübrigen
zu können. Er will die Vorhut von uns andern bilden, und zöge
freilich lieber nach Südaustralien, wenn er die Ueberfahrt be-
zahlen könnte. Wer sich aber hierzu außer Stande sieht, dem wird auch
freie Ueberfahrt nach Bermudas willkommen sein. Denn in Deutsch-
land ist es keinem Proletarier mehr möglich, sich durch Arbeit und
Fleiß zu einer nur einigermaßen erträglichen Existenz emporzuarbeiten.
Ueberall fristet der Arbeiter kaum das nackte Leben; darben im Alter
ist sein unvermeidliches Loos. Der Staat verlangt seine Abgaben,
die maßlose Concurrenz reißt selbst Starke in den Abgrund Jm
unablässigen angstvollen Kampfe schwindet die Kraft; jeder Tag kann
und muß ja nur Schlimmeres bringen. Trauriger Blick in die Zukunft!
Wohl dem, der solchem Schicksale zu entrinnen vermag! -- Entschul-
digen Sie diese Abschweifung; der langen Rede kurzer Sinn ist Jhnen
nun schon klar; ich wünsche meinem Bruder durch Jhre Vermittlung
freie Ueberfahrt nach Amerika zu verschaffen, und ersuche Sie,
uns zu Erreichung dieses Zweckes möglichst behülflich zu sein ec. ec.

Gesetze und Verordnungen.
Rundschreiben an die Einnehmer (Collectors) und
übrigen Beamten der Zollstätten.
   

" Die Einnehmer und übrigen Angestellten beim Zollwesen sind
angewiesen, in den Verfügungen der Circularinstructionen vom 7. März
d. J., welche den Bestimmungen des Congresses zur Regulirung der
[Spaltenumbruch] Passagierüberfahrt in Handelsschiffen beigefügt wurden, die Schlaf-
stätten der Passagiere als einbegriffen
zu betrachten, in
den
resp. vierzehn, zwanzig und dreißig Geviert=Fuß
Deckraum,
wie solcher in der erwähnten Acte bezeichnet worden.
Diese Räume sollen nicht zu den Waaren oder andern Gütern bezeichnet
werden, welche nicht den Passagieren gehöriges Reisegepäck sind. Die
übrigen Verfügungen der Circularinstructionen sollen sämmtlich in Kraft
und Anwendung bleiben."

    ( unterzeichnet: R. J. Walker, Schatzsecretär. )

Außerdem hat derselbe Beamte den Termin, an welchem das
vielbesprochene Gesetz in Kraft treten soll, dahin erläutert, daß der-
selbe ( 31. Mai ) nicht auf die Ankunft der Schiffe in den
amerikanischen Häfen, sondern auf den Abgang derselben aus
den
resp. europäischen Häfen bezüglich sein soll. Durch diese
Bestimmungen wird dieser Gegenstand einstweilen zur Zufriedenheit
erledigt sein, da eine Abänderung des Gesetzes nur durch den Congreß
geschehen kann.    

Da sich eine beträchtliche Anzahl von Auswanderungslustigen aus
dem oberpfälzisch = regensburgischen Kreise und namentlich aus den
Grenzbezirken gegen Böhmen, veranlaßt durch Gerüchte über Auf-
munterungen zur Auswanderung nach dem Königreich Polen
von Seite eines zu Prag befindlichen, russischen Agenten, mit deß-
fallsigen Anfragen und Gesuchen an die kais. russ. Gesandtschaft in
München gewandt hat, so wird, auf Veranlassung derselben, von
der k. Reg. von Oberbayern, nach eingezogener Erkundigung,
bekannt gemacht, daß die vor einigen Jahren von dem Gouvernement
des Königreichs Polen angeordnete Einwanderungs = und Kolonisations-
beschränkungen nicht nur nicht zurückgenommen, sondern vielmehr die
Niederlassungen selbst auf die Ländereien von Privatgutsbesitzern in
jüngster Zeit noch schwieriger geworden sind, und somit kein Anlaß
zur Ermunterung zur Auswanderung nach dem König-
reich Polen besteht
.    

Die Königl. Regierung von Oberfranken will die
mit ( bestätigten ) Agenten der Bremer Schiffsrheder
abgeschlossenen Transport=Accorde fortan wieder als
genügende Nachweise einer sicheren Ueberfahrts=Ge-
legenheit betrachtet haben,
doch soll es hinsichtlich der Be-
förderung über Quebec
bei dem Rundschreiben vom 14. v. M.
sein Verbleiben haben. Dieses ist der Hauptinhalt einer Be-
kanntmachung obiger Regierung, welche durch das nachträglich nach-
gewiesene rechtliche Verfahren der Bremer Schiffstheder
motivirt ist.

Krieg den Runners!

Die schändlichen Betrügereien, welche an deutschen
Einwanderern durch die Mäkler, oder Runners, der
Passagebureaur und Gasthöfe in Amerika verübt wer-
den,
haben in dem edlen Volksverein, der mit jenen Betrügern
in offenem Kriege begriffen ist, und in den diesem ritterlich
beistehenden Zeitungen
ihre Bekämpfer gefunden.

Diese Runners oder Mäkler bestürmen jedes ankommende Schiff
und nehmen die Passagiere desselben oft mit Gewalt in Beschlag;
denn sie erhalten für die solchergestalt Eingefangenen 1 / 2 und 1 Doll.
per Kopf von ihren Prinzipalen bezahlt, welche Provision natürlich
der Passagier in der übersetzten Nechnung reichlich hergeben
muß. -- Ein Tarif der Eisenbahn=, Dampfschiff= und
Canalbootpreise
auf den Hauptrouten wird gegenwärtig von
dem Volksverein aufgestellt, dessen Präsident, Herr Hermann
Boeker
aus Remscheidt, Anfang Juli d. J. selbst nach Deutsch-
land
reisen wird, um dort sich mit den bestehenden Auswande-

* ) privatim ist es bereits vielfach geschehen.
[Spaltenumbruch]

Jndem wir nachstehend einen von den vielen Briefen, welche bei unserem
Auswanderungsbureau um Vermittlung freier Ueberfahrt nach-
suchend,
fast täglich einlaufen, im Auszuge mittheilen, können wir nicht
umhin, auch öffentlich* ) darauf hinzuweisen, wie verdient sich unternehmende
Rheder dadurch machen würden, wenn sie armen, aber braven Leuten
unter gewissen Bedingungen, durch welche sowohl Deckung der Kosten als auch
eine Dividende zu erzielen wäre, freie Ueberfahrt nach den vorzüglichsten
Einwanderungspunkten zu gewähren bemüht sein wollten. Aber nicht allein
ein großes philanthropisches Verdienst würden sie sich dadurch erwerben, sondern
zugleich ein noch unbebautes großes Feld der Speculation sich
öffnen. Dankbar würden wir es erkennen, wenn reflectirende Menschenfreunde
sich mit uns hierüber in Rapport setzen und die Verwirklichung eines solchen
Unternehmens mit erstreben helfen wollten.

   
An das Allg. Auswanderungsbureau in Rudolstadt.

   

Aus No. 24. der Ausw. Zeitung ersah ich, daß ein Londoner
Haus unter gewissen Bedingungen freie Ueberfahrt nach den Ber-
mudasinseln
gewähren könne und ich erlaube mir in dieser Be-
ziehung Jhnen Folgendes mitzutheilen. Wir sind acht Geschwister,
sämmtlich unverheirathet; von Haus aus gänzlich ohne Mittel, obschon
gute Erziehung genossen habend, sind wir doch ohne alle Aussicht auf
selbstständige Existenz und die immer ungünstiger sich gestaltenden Ge-
werbsverhältnisse lassen eine bessere Wendung der Dinge nicht hoffen.
Gleichwohl ist der Wunsch, sich für spätere Jahre gesichert zu sehen,
ein so natürlicher, ja unabweisbarer, daß der Gedanke an Auswan-
derung unter solchen Umständen sehr nahe liegen muß. Schreiber
dieses, der älteste von uns, würde auch hiermit schon vor mehreren
Jahren den Anfang gemacht haben, wenn er nicht, bei der Armuth
seiner Eltern, als Stütze seiner jüngeren Geschwister noch unentbehr-
lich wäre. Meinen zweiten Bruder aber, von Profession ein Tischler,
gesund, militärfrei und in jeder Beziehung tüchtig, hält nichts zurück.
Dieser arme Mensch verdient wöchentlich, außer freier Station, 20
bis 25 Ngr., wovon er wenigstens die Hälfte zur Ergänzung der
ungenügenden Kost verwenden muß und daher nicht daran denken
kann, sich ein Kleidungsstück anzuschaffen. Kein Wunder, daß es ihm
ganz gleich ist, wohin es gehe, hat er nur Aussicht, sich etwas erübrigen
zu können. Er will die Vorhut von uns andern bilden, und zöge
freilich lieber nach Südaustralien, wenn er die Ueberfahrt be-
zahlen könnte. Wer sich aber hierzu außer Stande sieht, dem wird auch
freie Ueberfahrt nach Bermudas willkommen sein. Denn in Deutsch-
land ist es keinem Proletarier mehr möglich, sich durch Arbeit und
Fleiß zu einer nur einigermaßen erträglichen Existenz emporzuarbeiten.
Ueberall fristet der Arbeiter kaum das nackte Leben; darben im Alter
ist sein unvermeidliches Loos. Der Staat verlangt seine Abgaben,
die maßlose Concurrenz reißt selbst Starke in den Abgrund Jm
unablässigen angstvollen Kampfe schwindet die Kraft; jeder Tag kann
und muß ja nur Schlimmeres bringen. Trauriger Blick in die Zukunft!
Wohl dem, der solchem Schicksale zu entrinnen vermag! -- Entschul-
digen Sie diese Abschweifung; der langen Rede kurzer Sinn ist Jhnen
nun schon klar; ich wünsche meinem Bruder durch Jhre Vermittlung
freie Ueberfahrt nach Amerika zu verschaffen, und ersuche Sie,
uns zu Erreichung dieses Zweckes möglichst behülflich zu sein ec. ec.

Gesetze und Verordnungen.
Rundschreiben an die Einnehmer (Collectors) und
übrigen Beamten der Zollstätten.
   

„ Die Einnehmer und übrigen Angestellten beim Zollwesen sind
angewiesen, in den Verfügungen der Circularinstructionen vom 7. März
d. J., welche den Bestimmungen des Congresses zur Regulirung der
[Spaltenumbruch] Passagierüberfahrt in Handelsschiffen beigefügt wurden, die Schlaf-
stätten der Passagiere als einbegriffen
zu betrachten, in
den
resp. vierzehn, zwanzig und dreißig Geviert=Fuß
Deckraum,
wie solcher in der erwähnten Acte bezeichnet worden.
Diese Räume sollen nicht zu den Waaren oder andern Gütern bezeichnet
werden, welche nicht den Passagieren gehöriges Reisegepäck sind. Die
übrigen Verfügungen der Circularinstructionen sollen sämmtlich in Kraft
und Anwendung bleiben.“

    ( unterzeichnet: R. J. Walker, Schatzsecretär. )

Außerdem hat derselbe Beamte den Termin, an welchem das
vielbesprochene Gesetz in Kraft treten soll, dahin erläutert, daß der-
selbe ( 31. Mai ) nicht auf die Ankunft der Schiffe in den
amerikanischen Häfen, sondern auf den Abgang derselben aus
den
resp. europäischen Häfen bezüglich sein soll. Durch diese
Bestimmungen wird dieser Gegenstand einstweilen zur Zufriedenheit
erledigt sein, da eine Abänderung des Gesetzes nur durch den Congreß
geschehen kann.    

Da sich eine beträchtliche Anzahl von Auswanderungslustigen aus
dem oberpfälzisch = regensburgischen Kreise und namentlich aus den
Grenzbezirken gegen Böhmen, veranlaßt durch Gerüchte über Auf-
munterungen zur Auswanderung nach dem Königreich Polen
von Seite eines zu Prag befindlichen, russischen Agenten, mit deß-
fallsigen Anfragen und Gesuchen an die kais. russ. Gesandtschaft in
München gewandt hat, so wird, auf Veranlassung derselben, von
der k. Reg. von Oberbayern, nach eingezogener Erkundigung,
bekannt gemacht, daß die vor einigen Jahren von dem Gouvernement
des Königreichs Polen angeordnete Einwanderungs = und Kolonisations-
beschränkungen nicht nur nicht zurückgenommen, sondern vielmehr die
Niederlassungen selbst auf die Ländereien von Privatgutsbesitzern in
jüngster Zeit noch schwieriger geworden sind, und somit kein Anlaß
zur Ermunterung zur Auswanderung nach dem König-
reich Polen besteht
.    

Die Königl. Regierung von Oberfranken will die
mit ( bestätigten ) Agenten der Bremer Schiffsrheder
abgeschlossenen Transport=Accorde fortan wieder als
genügende Nachweise einer sicheren Ueberfahrts=Ge-
legenheit betrachtet haben,
doch soll es hinsichtlich der Be-
förderung über Quebec
bei dem Rundschreiben vom 14. v. M.
sein Verbleiben haben. Dieses ist der Hauptinhalt einer Be-
kanntmachung obiger Regierung, welche durch das nachträglich nach-
gewiesene rechtliche Verfahren der Bremer Schiffstheder
motivirt ist.

Krieg den Runners!

Die schändlichen Betrügereien, welche an deutschen
Einwanderern durch die Mäkler, oder Runners, der
Passagebureaur und Gasthöfe in Amerika verübt wer-
den,
haben in dem edlen Volksverein, der mit jenen Betrügern
in offenem Kriege begriffen ist, und in den diesem ritterlich
beistehenden Zeitungen
ihre Bekämpfer gefunden.

Diese Runners oder Mäkler bestürmen jedes ankommende Schiff
und nehmen die Passagiere desselben oft mit Gewalt in Beschlag;
denn sie erhalten für die solchergestalt Eingefangenen 1 / 2 und 1 Doll.
per Kopf von ihren Prinzipalen bezahlt, welche Provision natürlich
der Passagier in der übersetzten Nechnung reichlich hergeben
muß. -- Ein Tarif der Eisenbahn=, Dampfschiff= und
Canalbootpreise
auf den Hauptrouten wird gegenwärtig von
dem Volksverein aufgestellt, dessen Präsident, Herr Hermann
Boeker
aus Remscheidt, Anfang Juli d. J. selbst nach Deutsch-
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* ) privatim ist es bereits vielfach geschehen.
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Juni 1847 Aus No. 24. der Ausw. Zeitung ersah ich, daß ein Londoner Haus unter gewissen Bedingungen freie Ueberfahrt nach den Ber- mudasinseln gewähren könne und ich erlaube mir in dieser Be- ziehung Jhnen Folgendes mitzutheilen. Wir sind acht Geschwister, sämmtlich unverheirathet; von Haus aus gänzlich ohne Mittel, obschon gute Erziehung genossen habend, sind wir doch ohne alle Aussicht auf selbstständige Existenz und die immer ungünstiger sich gestaltenden Ge- werbsverhältnisse lassen eine bessere Wendung der Dinge nicht hoffen. Gleichwohl ist der Wunsch, sich für spätere Jahre gesichert zu sehen, ein so natürlicher, ja unabweisbarer, daß der Gedanke an Auswan- derung unter solchen Umständen sehr nahe liegen muß. Schreiber dieses, der älteste von uns, würde auch hiermit schon vor mehreren Jahren den Anfang gemacht haben, wenn er nicht, bei der Armuth seiner Eltern, als Stütze seiner jüngeren Geschwister noch unentbehr- lich wäre. Meinen zweiten Bruder aber, von Profession ein Tischler, gesund, militärfrei und in jeder Beziehung tüchtig, hält nichts zurück. Dieser arme Mensch verdient wöchentlich, außer freier Station, 20 bis 25 Ngr., wovon er wenigstens die Hälfte zur Ergänzung der ungenügenden Kost verwenden muß und daher nicht daran denken kann, sich ein Kleidungsstück anzuschaffen. Kein Wunder, daß es ihm ganz gleich ist, wohin es gehe, hat er nur Aussicht, sich etwas erübrigen zu können. Er will die Vorhut von uns andern bilden, und zöge freilich lieber nach Südaustralien, wenn er die Ueberfahrt be- zahlen könnte. Wer sich aber hierzu außer Stande sieht, dem wird auch freie Ueberfahrt nach Bermudas willkommen sein. Denn in Deutsch- land ist es keinem Proletarier mehr möglich, sich durch Arbeit und Fleiß zu einer nur einigermaßen erträglichen Existenz emporzuarbeiten. Ueberall fristet der Arbeiter kaum das nackte Leben; darben im Alter ist sein unvermeidliches Loos. Der Staat verlangt seine Abgaben, die maßlose Concurrenz reißt selbst Starke in den Abgrund Jm unablässigen angstvollen Kampfe schwindet die Kraft; jeder Tag kann und muß ja nur Schlimmeres bringen. Trauriger Blick in die Zukunft! Wohl dem, der solchem Schicksale zu entrinnen vermag! -- Entschul- digen Sie diese Abschweifung; der langen Rede kurzer Sinn ist Jhnen nun schon klar; ich wünsche meinem Bruder durch Jhre Vermittlung freie Ueberfahrt nach Amerika zu verschaffen, und ersuche Sie, uns zu Erreichung dieses Zweckes möglichst behülflich zu sein ec. ec. Gesetze und Verordnungen. Rundschreiben an die Einnehmer (Collectors) und übrigen Beamten der Zollstätten. Newyork, Departement des Schatzes, 18. Mai 1847. „ Die Einnehmer und übrigen Angestellten beim Zollwesen sind angewiesen, in den Verfügungen der Circularinstructionen vom 7. März d. J., welche den Bestimmungen des Congresses zur Regulirung der Passagierüberfahrt in Handelsschiffen beigefügt wurden, die Schlaf- stätten der Passagiere als einbegriffen zu betrachten, in den resp. vierzehn, zwanzig und dreißig Geviert=Fuß Deckraum, wie solcher in der erwähnten Acte bezeichnet worden. Diese Räume sollen nicht zu den Waaren oder andern Gütern bezeichnet werden, welche nicht den Passagieren gehöriges Reisegepäck sind. Die übrigen Verfügungen der Circularinstructionen sollen sämmtlich in Kraft und Anwendung bleiben.“ ( unterzeichnet: R. J. Walker, Schatzsecretär. ) Außerdem hat derselbe Beamte den Termin, an welchem das vielbesprochene Gesetz in Kraft treten soll, dahin erläutert, daß der- selbe ( 31. Mai ) nicht auf die Ankunft der Schiffe in den amerikanischen Häfen, sondern auf den Abgang derselben aus den resp. europäischen Häfen bezüglich sein soll. Durch diese Bestimmungen wird dieser Gegenstand einstweilen zur Zufriedenheit erledigt sein, da eine Abänderung des Gesetzes nur durch den Congreß geschehen kann. Da sich eine beträchtliche Anzahl von Auswanderungslustigen aus dem oberpfälzisch = regensburgischen Kreise und namentlich aus den Grenzbezirken gegen Böhmen, veranlaßt durch Gerüchte über Auf- munterungen zur Auswanderung nach dem Königreich Polen von Seite eines zu Prag befindlichen, russischen Agenten, mit deß- fallsigen Anfragen und Gesuchen an die kais. russ. Gesandtschaft in München gewandt hat, so wird, auf Veranlassung derselben, von der k. Reg. von Oberbayern, nach eingezogener Erkundigung, bekannt gemacht, daß die vor einigen Jahren von dem Gouvernement des Königreichs Polen angeordnete Einwanderungs = und Kolonisations- beschränkungen nicht nur nicht zurückgenommen, sondern vielmehr die Niederlassungen selbst auf die Ländereien von Privatgutsbesitzern in jüngster Zeit noch schwieriger geworden sind, und somit kein Anlaß zur Ermunterung zur Auswanderung nach dem König- reich Polen besteht. Die Königl. Regierung von Oberfranken will die mit ( bestätigten ) Agenten der Bremer Schiffsrheder abgeschlossenen Transport=Accorde fortan wieder als genügende Nachweise einer sicheren Ueberfahrts=Ge- legenheit betrachtet haben, doch soll es hinsichtlich der Be- förderung über Quebec bei dem Rundschreiben vom 14. v. M. sein Verbleiben haben. Dieses ist der Hauptinhalt einer Be- kanntmachung obiger Regierung, welche durch das nachträglich nach- gewiesene rechtliche Verfahren der Bremer Schiffstheder motivirt ist. Krieg den Runners! Die schändlichen Betrügereien, welche an deutschen Einwanderern durch die Mäkler, oder Runners, der Passagebureaur und Gasthöfe in Amerika verübt wer- den, haben in dem edlen Volksverein, der mit jenen Betrügern in offenem Kriege begriffen ist, und in den diesem ritterlich beistehenden Zeitungen ihre Bekämpfer gefunden. Diese Runners oder Mäkler bestürmen jedes ankommende Schiff und nehmen die Passagiere desselben oft mit Gewalt in Beschlag; denn sie erhalten für die solchergestalt Eingefangenen 1 / 2 und 1 Doll. per Kopf von ihren Prinzipalen bezahlt, welche Provision natürlich der Passagier in der übersetzten Nechnung reichlich hergeben muß. -- Ein Tarif der Eisenbahn=, Dampfschiff= und Canalbootpreise auf den Hauptrouten wird gegenwärtig von dem Volksverein aufgestellt, dessen Präsident, Herr Hermann Boeker aus Remscheidt, Anfang Juli d. J. selbst nach Deutsch- land reisen wird, um dort sich mit den bestehenden Auswande- * ) privatim ist es bereits vielfach geschehen.

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Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 39. Rudolstadt, 28. Juni 1847, S. 300. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer39_1847/6>, abgerufen am 28.03.2024.