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Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 33. Rudolstadt, 31. Mai 1847.

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Ueber Auswanderung nach der Tropenwelt.

Da der kürzlich in dieser Zeitung veröffentlichte Artikel "Auch ein Wort über Auswanderung" eine günstige Aufnahme fand,
so hoffen wir, daß das Publicum auch dem gegenwärtigen seine Aufmerksamkeit schenken wird.

Jn der H. Müller'schen Buchhandlung erschien vor einigen Monaten eine kleine Druckschrift, betitelt: Die Auswanderung
nach der Tropenwelt" von J. A. Etzler in Philadelphia, in welcher die Vortheile einer Auswanderung nach dieser Erdregion, trotz
der Eile mit welcher sowohl Uebersetzung als Correctur betrieben wurde, augenscheinlich gezeigt sind, und in welcher jeder Auswan-
derungslustige nützliche Belehrung finden kann.

Herr Etzler gab in diesem Werkchen die Erfahrungen eines mehrjährigen Aufenthalts und größerer Reisen, die er in britisch
Guyana und Venezuela gemacht hat, und gibt sich darin Mühe, die Jgnoranz und die Vorurtheile, die in Hinsicht der tropischen
Zone bei uns durchschnittlich noch herrschen, zu verscheuchen. Derselbe ist aber ein Autor, von dessen Schriften bis jetzt noch wenig
in das Deutsche übersetzt sind und er möchte deßhalb weniger glaubwürdig erscheinen als Alexander v. Humboldt, dessen Werke
allgemein bekannt und in allen civilisirten Sprachen und Ländern von den Gebildeten gelesen und gewürdigt worden sind.

Der Zweck dieses Aufsatzes ist, den Plan einer in Ulm am 21. März 1847 constituirten Gesellschaft zur Auswanderung in
das tropische Amerika und zwar speciell nach Venezuela, bekannt zu machen; sodann die bestehenden Vorurtheile gegen diese
Länderstriche durch Auszüge aus A. von Humboldt's "Reisen in die Aequinoctial = Gegenden des nahen Continents" zu bekämpfen, und
hernach die Producte und besonders die Pflanzenproducte und deren Cultur zu besprechen; es zerfällt folglich derselbe in 3 Theile.

TheilI. Mehrere Männer, dem Gewerbestand Ulms angehörend, forderten, von der vorgenannten Etzler'schen Druckschrift
veranlaßt, zu einer Versammlung Solcher, die sich für Auswanderung interessiren, auf, um eine Gesellschaft zur Auswanderung in
das tropische Amerika, wie sie in diesem Werkchen proponirt ist, zu gründen. Es wurden in dieser Versammlung, als Organe
einer solchen Gesellschaft, ein Vorstand, ein Secretair, ein Cassier und sechs Ausschuß = Mitglieder gewählt, welche mit dem Ent-
wurf zweckdienlicher Statuten beauftragt wurden; sie lösten diese Aufgabe bis zum 5. April d. J., an welchem Tage diese einer
zweiten Versammlung zur Revision vorgelegt und von derselben in nachstehender Form angenommen und unterzeichnet wurden.

Statuten
der am 21. März 1847 zu Ulm sich constituirten Auswanderungs = Gesellschaft in das tropische Amerika.
[Beginn Spaltensatz]
A. Allgemeine Bestimmungen.
§. 1.

Wir wählen die Republik Venezuela in Südamerika zum
Behufe der Gründung einer unter dem Schutze der dortigen Re-
gierung stehenden Kolonie.

§. 2.

Die hierzu erforderlichen Mittel sollen durch Actien zusammen-
gebracht werden.

§. 3.
Aus der Gesammtsumme der Actien werden bestritten:
1 ) die Kosten der Absendung einer Deputation ( §. 4. ) ;
2 ) die Kosten, welche der Ankauf der Ländereien ( §. 4. u. 19 ) ,
die Bebauung eines Drittheils derselben, die Errichtung der
Hütten, sowie die Anschaffung der erforderlichen Geräthschaften
und Handwerkszeuge verursachen;
3 ) der Ankauf von Hausthieren, als: Pferde, Rindvieh ec.
4 ) der Ankauf gemeinnützlicher Ackerbaumaschinen, so fern deren
Zweckmäßigkeit praktisch schon erprobt ist.
5 ) die Kosten für Schreibmaterialien, Jnsertionsgebühren, Kosten
für Druckschriften, als: Actien, Bücher, Quittungen ec.;
6 ) Ein etwaiger Ueberschuß aus den Actien soll zu einer ange-
messenen Büchersammlung, überhaupt zu gemeinnützlichen Zwek-
ken verwendet werden.

Es hat sonach jedes Mitglied, mit Ausnahme der Deputirten
( §. 4. ) und der Vorbereiter ( §. 25. ) , nur den, mit der Reise
verbundenen Aufwand aus eigener Tasche zu bestreiten.

§. 4.

Zum Behufe der Auswahl der Ländereien und des Ankaufs
derselben, wählt der Ausschuß ( §. 29. ) eine aus 4 Mitgliedern
bestehende Deputation, welche auf Kosten der Gesellschaft an Ort
und Stelle abgeht, sobald das hierzu erforderliche Geld in der
Kasse vorhanden ist. -- Die Gewählten müssen Mitglieder der
Gesellschaft sein. Die denselben zu verwilligende Summe wird
gleichzeitig mit ihrer Wahl festgesetzt werden.


[Spaltenumbruch]

Die Deputirten haben nach vollzogenem Auftrag ( §. 9. )
ausführliche Rechnung abzulegen. Ein etwaiger Ueberschuß muß
von ihnen an die Gesellschaftskasse zurückgegeben werden.

§. 5.

Da zu dieser Deputation auch Familienväter wählbar sind,
so wird, wenn die Wahl auf einen solchen fällt, für die Unter-
haltung seiner in Europa zurückbleibenden Familie, bis zum Tage
ihrer Abreise in die neue Heimath, auf Kosten der Gesellschaft
durch eine von dem Ausschusse zu bestimmende Summe gesorgt
werden. Die Kosten der Nachreise haben aber die Betreffenden
aus eigenen Mitteln zu tragen.

§. 6.

Jst das Land ausgemittelt, und leisten die örtlichen und
sonstigen Verhältnisse die nöthigen Garantieen eines sichern Ge-
lingens der Ansiedelung, so hat die Deputation an die Gesell-
schaft in Eurpoa ausführlichen Vortrag zu erstatten.

§. 7.

Die nächste Aufgabe, das erworbene Land zur Aufnahme
der Gesellschaft vorzubereiten, nämlich Hütten den dortigen Ver-
hältnissen entsprechend zu errichten und Land zu bebauen, wird
dadurch gelöst, daß eine angemessene Anzahl Vorbereiter, d. h.
Gesellschaftsmitglieder aus dem Gewerbestande und Landwirthe,
deren Zahl zusammen nicht unter 200 betragen soll, mit den er-
forderlichen Werkzeugen und Geräthen versehen an Ort und Stelle
abgesendet werden.

>§. 8.

Sobald aus dem von den Vorbereitern cultivirten Lande
der Ertrag einer eigenen Ernte gesichert und sonst für das Un-
terkommen neuer Ankömmlinge gesorgt ist, folgen die in Europa
Zurückgebliebenen partieenweise und in derjenigen Reihenfolge,
wie der Anschluß an die Gesellschaft erfolgte, in die Ansiedelung nach.

Die Stärke einer solchen Truppe ist stets durch die zu ihrer

Ueber Auswanderung nach der Tropenwelt.

Da der kürzlich in dieser Zeitung veröffentlichte Artikel „Auch ein Wort über Auswanderung“ eine günstige Aufnahme fand,
so hoffen wir, daß das Publicum auch dem gegenwärtigen seine Aufmerksamkeit schenken wird.

Jn der H. Müller'schen Buchhandlung erschien vor einigen Monaten eine kleine Druckschrift, betitelt: Die Auswanderung
nach der Tropenwelt“ von J. A. Etzler in Philadelphia, in welcher die Vortheile einer Auswanderung nach dieser Erdregion, trotz
der Eile mit welcher sowohl Uebersetzung als Correctur betrieben wurde, augenscheinlich gezeigt sind, und in welcher jeder Auswan-
derungslustige nützliche Belehrung finden kann.

Herr Etzler gab in diesem Werkchen die Erfahrungen eines mehrjährigen Aufenthalts und größerer Reisen, die er in britisch
Guyana und Venezuela gemacht hat, und gibt sich darin Mühe, die Jgnoranz und die Vorurtheile, die in Hinsicht der tropischen
Zone bei uns durchschnittlich noch herrschen, zu verscheuchen. Derselbe ist aber ein Autor, von dessen Schriften bis jetzt noch wenig
in das Deutsche übersetzt sind und er möchte deßhalb weniger glaubwürdig erscheinen als Alexander v. Humboldt, dessen Werke
allgemein bekannt und in allen civilisirten Sprachen und Ländern von den Gebildeten gelesen und gewürdigt worden sind.

Der Zweck dieses Aufsatzes ist, den Plan einer in Ulm am 21. März 1847 constituirten Gesellschaft zur Auswanderung in
das tropische Amerika und zwar speciell nach Venezuela, bekannt zu machen; sodann die bestehenden Vorurtheile gegen diese
Länderstriche durch Auszüge aus A. von Humboldt's „Reisen in die Aequinoctial = Gegenden des nahen Continents“ zu bekämpfen, und
hernach die Producte und besonders die Pflanzenproducte und deren Cultur zu besprechen; es zerfällt folglich derselbe in 3 Theile.

TheilI. Mehrere Männer, dem Gewerbestand Ulms angehörend, forderten, von der vorgenannten Etzler'schen Druckschrift
veranlaßt, zu einer Versammlung Solcher, die sich für Auswanderung interessiren, auf, um eine Gesellschaft zur Auswanderung in
das tropische Amerika, wie sie in diesem Werkchen proponirt ist, zu gründen. Es wurden in dieser Versammlung, als Organe
einer solchen Gesellschaft, ein Vorstand, ein Secretair, ein Cassier und sechs Ausschuß = Mitglieder gewählt, welche mit dem Ent-
wurf zweckdienlicher Statuten beauftragt wurden; sie lösten diese Aufgabe bis zum 5. April d. J., an welchem Tage diese einer
zweiten Versammlung zur Revision vorgelegt und von derselben in nachstehender Form angenommen und unterzeichnet wurden.

Statuten
der am 21. März 1847 zu Ulm sich constituirten Auswanderungs = Gesellschaft in das tropische Amerika.
[Beginn Spaltensatz]
A. Allgemeine Bestimmungen.
§. 1.

Wir wählen die Republik Venezuela in Südamerika zum
Behufe der Gründung einer unter dem Schutze der dortigen Re-
gierung stehenden Kolonie.

§. 2.

Die hierzu erforderlichen Mittel sollen durch Actien zusammen-
gebracht werden.

§. 3.
Aus der Gesammtsumme der Actien werden bestritten:
1 ) die Kosten der Absendung einer Deputation ( §. 4. ) ;
2 ) die Kosten, welche der Ankauf der Ländereien ( §. 4. u. 19 ) ,
die Bebauung eines Drittheils derselben, die Errichtung der
Hütten, sowie die Anschaffung der erforderlichen Geräthschaften
und Handwerkszeuge verursachen;
3 ) der Ankauf von Hausthieren, als: Pferde, Rindvieh ec.
4 ) der Ankauf gemeinnützlicher Ackerbaumaschinen, so fern deren
Zweckmäßigkeit praktisch schon erprobt ist.
5 ) die Kosten für Schreibmaterialien, Jnsertionsgebühren, Kosten
für Druckschriften, als: Actien, Bücher, Quittungen ec.;
6 ) Ein etwaiger Ueberschuß aus den Actien soll zu einer ange-
messenen Büchersammlung, überhaupt zu gemeinnützlichen Zwek-
ken verwendet werden.

Es hat sonach jedes Mitglied, mit Ausnahme der Deputirten
( §. 4. ) und der Vorbereiter ( §. 25. ) , nur den, mit der Reise
verbundenen Aufwand aus eigener Tasche zu bestreiten.

§. 4.

Zum Behufe der Auswahl der Ländereien und des Ankaufs
derselben, wählt der Ausschuß ( §. 29. ) eine aus 4 Mitgliedern
bestehende Deputation, welche auf Kosten der Gesellschaft an Ort
und Stelle abgeht, sobald das hierzu erforderliche Geld in der
Kasse vorhanden ist. -- Die Gewählten müssen Mitglieder der
Gesellschaft sein. Die denselben zu verwilligende Summe wird
gleichzeitig mit ihrer Wahl festgesetzt werden.


[Spaltenumbruch]

Die Deputirten haben nach vollzogenem Auftrag ( §. 9. )
ausführliche Rechnung abzulegen. Ein etwaiger Ueberschuß muß
von ihnen an die Gesellschaftskasse zurückgegeben werden.

§. 5.

Da zu dieser Deputation auch Familienväter wählbar sind,
so wird, wenn die Wahl auf einen solchen fällt, für die Unter-
haltung seiner in Europa zurückbleibenden Familie, bis zum Tage
ihrer Abreise in die neue Heimath, auf Kosten der Gesellschaft
durch eine von dem Ausschusse zu bestimmende Summe gesorgt
werden. Die Kosten der Nachreise haben aber die Betreffenden
aus eigenen Mitteln zu tragen.

§. 6.

Jst das Land ausgemittelt, und leisten die örtlichen und
sonstigen Verhältnisse die nöthigen Garantieen eines sichern Ge-
lingens der Ansiedelung, so hat die Deputation an die Gesell-
schaft in Eurpoa ausführlichen Vortrag zu erstatten.

§. 7.

Die nächste Aufgabe, das erworbene Land zur Aufnahme
der Gesellschaft vorzubereiten, nämlich Hütten den dortigen Ver-
hältnissen entsprechend zu errichten und Land zu bebauen, wird
dadurch gelöst, daß eine angemessene Anzahl Vorbereiter, d. h.
Gesellschaftsmitglieder aus dem Gewerbestande und Landwirthe,
deren Zahl zusammen nicht unter 200 betragen soll, mit den er-
forderlichen Werkzeugen und Geräthen versehen an Ort und Stelle
abgesendet werden.

>§. 8.

Sobald aus dem von den Vorbereitern cultivirten Lande
der Ertrag einer eigenen Ernte gesichert und sonst für das Un-
terkommen neuer Ankömmlinge gesorgt ist, folgen die in Europa
Zurückgebliebenen partieenweise und in derjenigen Reihenfolge,
wie der Anschluß an die Gesellschaft erfolgte, in die Ansiedelung nach.

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[265/0003] Ueber Auswanderung nach der Tropenwelt. Da der kürzlich in dieser Zeitung veröffentlichte Artikel „Auch ein Wort über Auswanderung“ eine günstige Aufnahme fand, so hoffen wir, daß das Publicum auch dem gegenwärtigen seine Aufmerksamkeit schenken wird. Jn der H. Müller'schen Buchhandlung erschien vor einigen Monaten eine kleine Druckschrift, betitelt: Die Auswanderung nach der Tropenwelt“ von J. A. Etzler in Philadelphia, in welcher die Vortheile einer Auswanderung nach dieser Erdregion, trotz der Eile mit welcher sowohl Uebersetzung als Correctur betrieben wurde, augenscheinlich gezeigt sind, und in welcher jeder Auswan- derungslustige nützliche Belehrung finden kann. Herr Etzler gab in diesem Werkchen die Erfahrungen eines mehrjährigen Aufenthalts und größerer Reisen, die er in britisch Guyana und Venezuela gemacht hat, und gibt sich darin Mühe, die Jgnoranz und die Vorurtheile, die in Hinsicht der tropischen Zone bei uns durchschnittlich noch herrschen, zu verscheuchen. Derselbe ist aber ein Autor, von dessen Schriften bis jetzt noch wenig in das Deutsche übersetzt sind und er möchte deßhalb weniger glaubwürdig erscheinen als Alexander v. Humboldt, dessen Werke allgemein bekannt und in allen civilisirten Sprachen und Ländern von den Gebildeten gelesen und gewürdigt worden sind. Der Zweck dieses Aufsatzes ist, den Plan einer in Ulm am 21. März 1847 constituirten Gesellschaft zur Auswanderung in das tropische Amerika und zwar speciell nach Venezuela, bekannt zu machen; sodann die bestehenden Vorurtheile gegen diese Länderstriche durch Auszüge aus A. von Humboldt's „Reisen in die Aequinoctial = Gegenden des nahen Continents“ zu bekämpfen, und hernach die Producte und besonders die Pflanzenproducte und deren Cultur zu besprechen; es zerfällt folglich derselbe in 3 Theile. TheilI. 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Es hat sonach jedes Mitglied, mit Ausnahme der Deputirten ( §. 4. ) und der Vorbereiter ( §. 25. ) , nur den, mit der Reise verbundenen Aufwand aus eigener Tasche zu bestreiten. §. 4. Zum Behufe der Auswahl der Ländereien und des Ankaufs derselben, wählt der Ausschuß ( §. 29. ) eine aus 4 Mitgliedern bestehende Deputation, welche auf Kosten der Gesellschaft an Ort und Stelle abgeht, sobald das hierzu erforderliche Geld in der Kasse vorhanden ist. -- Die Gewählten müssen Mitglieder der Gesellschaft sein. Die denselben zu verwilligende Summe wird gleichzeitig mit ihrer Wahl festgesetzt werden. Die Deputirten haben nach vollzogenem Auftrag ( §. 9. ) ausführliche Rechnung abzulegen. Ein etwaiger Ueberschuß muß von ihnen an die Gesellschaftskasse zurückgegeben werden. §. 5. 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Gesellschaftsmitglieder aus dem Gewerbestande und Landwirthe, deren Zahl zusammen nicht unter 200 betragen soll, mit den er- forderlichen Werkzeugen und Geräthen versehen an Ort und Stelle abgesendet werden. >§. 8. Sobald aus dem von den Vorbereitern cultivirten Lande der Ertrag einer eigenen Ernte gesichert und sonst für das Un- terkommen neuer Ankömmlinge gesorgt ist, folgen die in Europa Zurückgebliebenen partieenweise und in derjenigen Reihenfolge, wie der Anschluß an die Gesellschaft erfolgte, in die Ansiedelung nach. Die Stärke einer solchen Truppe ist stets durch die zu ihrer

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Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 33. Rudolstadt, 31. Mai 1847, S. 265. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer35_1847/3>, abgerufen am 29.03.2024.