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Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 28. Rudolstadt, 13. April 1847.

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Schonung der abgereichten Lebensmittel.

Bei der reichlichen, den Auswanderern im Zwischendecke bis-
her niemals gereichten Verpflegung, wie sie von den Unternehmern
bestimmt ist, wird es Denjenigen, welche ihre Portion nicht auf-
zehren können, streng verboten, die übrig bleibenden Lebensmittel
zu verderben oder über Bord zu werfen, und es ist Pflicht des
Vorstandes und Back = Meisters, darüber zu wachen, daß die Ueber-
bleibsel sorgfältigst gesammelt und dem Passagier = Koch übergeben
werden. Zeigt sich in irgend einem Artikel Ueberfluß in den Ra-
tionen, so können sie nach Beschaffenheit und in Folge Ueber-
einkunft zwischen dem Vorstande der Gesellschaft und dem Capi-
tain im Verhältniß vermindert werden. Brod hält sich gut, und
wenn es nicht muthwillig zerbröckelt wird, kann es immer wieder
aufbewahrt werden. Es ist durchaus nöthig, jede Verschwendung
zu vermeiden.

Verhalten der Auswanderer an Bord.

Den Auswanderern liegt die Verpflichtung ob, während der
Reise den Anordnungen des Capitains sich zu unterziehen und
ihnen Folge zu leisten. Um daher den Verkehr mit dem Capitän
in den Schranken des Anstandes zu erhalten, muß die Gesell-
schaft auf jedem Schiffe durch den Führer oder Vorstand
vertreten werden, welcher als Mittelsperson zwischen ihr und dem
Capitän aufzutreten hat. Ruhe und Ordnung, nebst friedlichem,
nachsichtigem Verhalten der Auswanderer unter einander, sind
wichtige Momente auf einer Seereise, wo der beengte Raum,
die Geschäftslosigkeit und daraus folgende Langeweile das Gemüth
vielfach verstimmen. Deßhalb muß gegenseitige Nachsicht aus
allen Kräften geübt, und christliche Duldung in vollem Maaße
empfohlen werden.

Die Anordnungen in Betreff der Mahlzeiten gehen vom
Capitän aus, dessen Vorschriften stets auf Regelmäßigkeit hin-
zielen müssen. Jeden Morgen ist es nöthig, daß das Zwischen-
deck ausgefegt und ausgewaschen werde. Dieser Arbeit dürfen
die Reisenden, schon um ihrer selbst willen, kein Hinderniß in
den Weg legen, sondern müssen zu rechter Zeit aufstehen und
das Bett machen, bevor die Reinigung vor sich geht. Zur Ab-
haltung der Mahlzeiten haben die Reisenden in Genossen-
schaften
von 10 bis 12 Personen sich zu vereinigen. Solche
Genossenschaften werden in der Schiffssprache " Back " genannt.
Jede Back erhält ihre Nummer. Von jeder solcher Genossen-
schaft muß Einer darunter den "Back = Meister" machen, welcher
Dienst der Reihe nach umgeht, mit Ausnahme der Frauen über-
haupt, die von dieser Arbeit befreit sind.

Jeden Abend empfängt der Back = Meister vom Steuermanne
seine Ration Ochsen= und Schweinefleisch, befestigt die Nummer
seiner Back daran, und übergibt das Fleisch dem Passagierkoch,
damit es über Nacht ausgefrischt werde. Sobald das Essen am
folgenden Mittag fertig ist, empfängt der Back = Meister seine
Nummer mit dem Fleische, und bringt es seinen Genossen im
Zwischendeck, worauf er das Gemüse ec. ebenfalls abholt. Jst
das Essen vorüber, so hat der Back = Meister dem Koche das
schmutzige Geschirr zu überbringen, welches er rein wieder em-
pfängt, um es an dem dazu bestimmten Orte aufzubewahren.
Zerbrechliches Geschirr, wie auch Messer, Gabel, Löffel, reinigt
jeder Reisende selbst, und bewahrt sie auf.

Gemüse, Mehl, Grütze und dergleichen Sachen empfängt
gewöhnlich der Passagier = Koch, und theilt jedem Back = Meister
seinen Antheil zu, wenn das Essen fertig ist. Brod und Butter
werden dem Back = Meister für die ganze Woche gereicht, welcher
Beides an die Tischgenossen vertheilt. Jeder Passagier bewahrt
seinen Antheil selbst auf, und ißt davon, wenn er Lust dazu hat.
Jede Genossenschaft muß auch einen ziemlich großen Theekessel
[Spaltenumbruch] von Blech haben, worin Morgens und Abends Kaffee und Thee
beim Koche abgeholt und der Gesellschaft gebracht wird, weil es
zu weitläufig und bei schlechtem Wetter gar nicht möglich wäre,
jedem Passagier seinen Antheil an der Küche einzeln abzureichen.

Zum Vorschneiden und Vertheilen der Speisen bei Tische,
wählt jede Gesellschaft gewöhnlich den Aeltesten und Vernünftig-
sten aus ihrer Mitte, welcher auch für Ordnung und gutes Ver-
halten der Passagiere zu sorgen und gegründete Beschwerden an
den Vorstand der Gesellschaft zu bringen hat, damit er sie dem
Capitäne mittheile und wo möglich entferne.

Kein Passagier darf sich an die Küche drängen, um etwas
Besonderes zu kochen oder zu braten, da es sonst für den Koch
nicht möglich wäre, seine Pflichten zu erfüllen.

Jede Tischgenossenschaft hat immer in der Weise sich zu ver-
einigen, daß die Schlafstellen derselben bei einander liegen, damit
die daselbst befestigten Kisten zugleich als Tafel dienen können.

Keinem Reisenden ist es erlaubt, den Schiffsdienst auf irgend
eine Weise zu stören oder zu verhindern; auch darf er sich wäh-
rend der Arbeitszeit mit der Besatzung nicht in's Gespräch ein-
lassen. Ebenso ist es verboten, im Zwischendeck zu rauchen, weil
Feuersgefahr damit verbunden ist; auf dem Verdecke dagegen
findet diese Beschränkung nicht in gleichem Grade Statt; doch ist
große Vorsicht auch hier erforderlich. Führen die Passagiere
Waffen bei sich, so müssen sie dem Capitän während der Ueber-
fahrt in Verwahrung gegeben werden.

Jn den ersten Tagen der Reise können die Passagiere nicht
erwarten, daß alles seinen geregelten Gang gehe, um so mehr,
als auch die Seekrankheit sich einstellt, gegen welche mit aller
Heiterkeit des Gemüthes angekämpft werden muß. Nach einigen
Tagen legt sich dieses Uebel gewöhnlich wieder, und wenn es
vorüber ist, hat man Eßlust und Frohsinn zugleich. Deßhalb
darf man, einer vorübergehenden Unpäßlichkeit halber, den Muth
nicht sinken lassen; sondern alle Passagiere müssen dazu beitragen,
daß die Gesellschaft überhaupt bei guter Laune bleibe. Zu diesem
Behufe darf auch Abends, nach vollbrachtem Tagewerk, wenn
Wind und Wetter es gestatten, mit Erlaubniß des Capitäns,
bis zu einer bestimmten Stunde gesungen und gespielt werden.

Zur Erhaltung der Sittsamkeit werden die mit Auswanderern
besetzten Schiffe der Art eingerichtet, daß die Schlafstellen der
ledigen und einzeln reisenden männlichen Passagiere den vordersten
Theil der ganzen Reihe bilden, worauf die verheiratheten Per-
sonen mit ihren Familien in der Mitte folgen und die ledigen
Frauenzimmer nach hinten untergebracht werden. Füllt eine Ge-
sellschaft zwei Schiffe aus, so kann die Abscheidung der Geschlechter
leichter erfolgen. Bei vorkommenden Geburtsfällen an Bord,
wird besondere Einrichtung getroffen.

Klagen.

Wer während der Reise gerechte Klagen zu haben glaubt,
wird höflichst und dringend ersucht, diese bei der Ankunft in
Galveston dem dortigen General=Agenten, Herrn Gustav Dresel,
mitzutheilen und in das dafür offen liegende Beschwerdebuch ein-
zuschreiben, damit dieselben so rasch als möglich beseitigt werden,
so wie es überhaupt der Wunsch des Vereins ist, die Mängel
kennen zu lernen, um sie abstellen zu können.

Die Landessprache.

Durch Beschluß des Amerikanischen Congresses ist die Kolonie
des Vereins zur Comal County, d. h. Provinz, erhoben worden
mit dem Recht, daß hier alle Verhandlungen, selbst die des Ge-
richtes und der Urkunden in deutscher Sprache abgefaßt werden
und nicht wie in den übrigen amerikanischen Staaten in englischer.


[Spaltenumbruch]
Schonung der abgereichten Lebensmittel.

Bei der reichlichen, den Auswanderern im Zwischendecke bis-
her niemals gereichten Verpflegung, wie sie von den Unternehmern
bestimmt ist, wird es Denjenigen, welche ihre Portion nicht auf-
zehren können, streng verboten, die übrig bleibenden Lebensmittel
zu verderben oder über Bord zu werfen, und es ist Pflicht des
Vorstandes und Back = Meisters, darüber zu wachen, daß die Ueber-
bleibsel sorgfältigst gesammelt und dem Passagier = Koch übergeben
werden. Zeigt sich in irgend einem Artikel Ueberfluß in den Ra-
tionen, so können sie nach Beschaffenheit und in Folge Ueber-
einkunft zwischen dem Vorstande der Gesellschaft und dem Capi-
tain im Verhältniß vermindert werden. Brod hält sich gut, und
wenn es nicht muthwillig zerbröckelt wird, kann es immer wieder
aufbewahrt werden. Es ist durchaus nöthig, jede Verschwendung
zu vermeiden.

Verhalten der Auswanderer an Bord.

Den Auswanderern liegt die Verpflichtung ob, während der
Reise den Anordnungen des Capitains sich zu unterziehen und
ihnen Folge zu leisten. Um daher den Verkehr mit dem Capitän
in den Schranken des Anstandes zu erhalten, muß die Gesell-
schaft auf jedem Schiffe durch den Führer oder Vorstand
vertreten werden, welcher als Mittelsperson zwischen ihr und dem
Capitän aufzutreten hat. Ruhe und Ordnung, nebst friedlichem,
nachsichtigem Verhalten der Auswanderer unter einander, sind
wichtige Momente auf einer Seereise, wo der beengte Raum,
die Geschäftslosigkeit und daraus folgende Langeweile das Gemüth
vielfach verstimmen. Deßhalb muß gegenseitige Nachsicht aus
allen Kräften geübt, und christliche Duldung in vollem Maaße
empfohlen werden.

Die Anordnungen in Betreff der Mahlzeiten gehen vom
Capitän aus, dessen Vorschriften stets auf Regelmäßigkeit hin-
zielen müssen. Jeden Morgen ist es nöthig, daß das Zwischen-
deck ausgefegt und ausgewaschen werde. Dieser Arbeit dürfen
die Reisenden, schon um ihrer selbst willen, kein Hinderniß in
den Weg legen, sondern müssen zu rechter Zeit aufstehen und
das Bett machen, bevor die Reinigung vor sich geht. Zur Ab-
haltung der Mahlzeiten haben die Reisenden in Genossen-
schaften
von 10 bis 12 Personen sich zu vereinigen. Solche
Genossenschaften werden in der Schiffssprache „ Back “ genannt.
Jede Back erhält ihre Nummer. Von jeder solcher Genossen-
schaft muß Einer darunter den „Back = Meister“ machen, welcher
Dienst der Reihe nach umgeht, mit Ausnahme der Frauen über-
haupt, die von dieser Arbeit befreit sind.

Jeden Abend empfängt der Back = Meister vom Steuermanne
seine Ration Ochsen= und Schweinefleisch, befestigt die Nummer
seiner Back daran, und übergibt das Fleisch dem Passagierkoch,
damit es über Nacht ausgefrischt werde. Sobald das Essen am
folgenden Mittag fertig ist, empfängt der Back = Meister seine
Nummer mit dem Fleische, und bringt es seinen Genossen im
Zwischendeck, worauf er das Gemüse ec. ebenfalls abholt. Jst
das Essen vorüber, so hat der Back = Meister dem Koche das
schmutzige Geschirr zu überbringen, welches er rein wieder em-
pfängt, um es an dem dazu bestimmten Orte aufzubewahren.
Zerbrechliches Geschirr, wie auch Messer, Gabel, Löffel, reinigt
jeder Reisende selbst, und bewahrt sie auf.

Gemüse, Mehl, Grütze und dergleichen Sachen empfängt
gewöhnlich der Passagier = Koch, und theilt jedem Back = Meister
seinen Antheil zu, wenn das Essen fertig ist. Brod und Butter
werden dem Back = Meister für die ganze Woche gereicht, welcher
Beides an die Tischgenossen vertheilt. Jeder Passagier bewahrt
seinen Antheil selbst auf, und ißt davon, wenn er Lust dazu hat.
Jede Genossenschaft muß auch einen ziemlich großen Theekessel
[Spaltenumbruch] von Blech haben, worin Morgens und Abends Kaffee und Thee
beim Koche abgeholt und der Gesellschaft gebracht wird, weil es
zu weitläufig und bei schlechtem Wetter gar nicht möglich wäre,
jedem Passagier seinen Antheil an der Küche einzeln abzureichen.

Zum Vorschneiden und Vertheilen der Speisen bei Tische,
wählt jede Gesellschaft gewöhnlich den Aeltesten und Vernünftig-
sten aus ihrer Mitte, welcher auch für Ordnung und gutes Ver-
halten der Passagiere zu sorgen und gegründete Beschwerden an
den Vorstand der Gesellschaft zu bringen hat, damit er sie dem
Capitäne mittheile und wo möglich entferne.

Kein Passagier darf sich an die Küche drängen, um etwas
Besonderes zu kochen oder zu braten, da es sonst für den Koch
nicht möglich wäre, seine Pflichten zu erfüllen.

Jede Tischgenossenschaft hat immer in der Weise sich zu ver-
einigen, daß die Schlafstellen derselben bei einander liegen, damit
die daselbst befestigten Kisten zugleich als Tafel dienen können.

Keinem Reisenden ist es erlaubt, den Schiffsdienst auf irgend
eine Weise zu stören oder zu verhindern; auch darf er sich wäh-
rend der Arbeitszeit mit der Besatzung nicht in's Gespräch ein-
lassen. Ebenso ist es verboten, im Zwischendeck zu rauchen, weil
Feuersgefahr damit verbunden ist; auf dem Verdecke dagegen
findet diese Beschränkung nicht in gleichem Grade Statt; doch ist
große Vorsicht auch hier erforderlich. Führen die Passagiere
Waffen bei sich, so müssen sie dem Capitän während der Ueber-
fahrt in Verwahrung gegeben werden.

Jn den ersten Tagen der Reise können die Passagiere nicht
erwarten, daß alles seinen geregelten Gang gehe, um so mehr,
als auch die Seekrankheit sich einstellt, gegen welche mit aller
Heiterkeit des Gemüthes angekämpft werden muß. Nach einigen
Tagen legt sich dieses Uebel gewöhnlich wieder, und wenn es
vorüber ist, hat man Eßlust und Frohsinn zugleich. Deßhalb
darf man, einer vorübergehenden Unpäßlichkeit halber, den Muth
nicht sinken lassen; sondern alle Passagiere müssen dazu beitragen,
daß die Gesellschaft überhaupt bei guter Laune bleibe. Zu diesem
Behufe darf auch Abends, nach vollbrachtem Tagewerk, wenn
Wind und Wetter es gestatten, mit Erlaubniß des Capitäns,
bis zu einer bestimmten Stunde gesungen und gespielt werden.

Zur Erhaltung der Sittsamkeit werden die mit Auswanderern
besetzten Schiffe der Art eingerichtet, daß die Schlafstellen der
ledigen und einzeln reisenden männlichen Passagiere den vordersten
Theil der ganzen Reihe bilden, worauf die verheiratheten Per-
sonen mit ihren Familien in der Mitte folgen und die ledigen
Frauenzimmer nach hinten untergebracht werden. Füllt eine Ge-
sellschaft zwei Schiffe aus, so kann die Abscheidung der Geschlechter
leichter erfolgen. Bei vorkommenden Geburtsfällen an Bord,
wird besondere Einrichtung getroffen.

Klagen.

Wer während der Reise gerechte Klagen zu haben glaubt,
wird höflichst und dringend ersucht, diese bei der Ankunft in
Galveston dem dortigen General=Agenten, Herrn Gustav Dresel,
mitzutheilen und in das dafür offen liegende Beschwerdebuch ein-
zuschreiben, damit dieselben so rasch als möglich beseitigt werden,
so wie es überhaupt der Wunsch des Vereins ist, die Mängel
kennen zu lernen, um sie abstellen zu können.

Die Landessprache.

Durch Beschluß des Amerikanischen Congresses ist die Kolonie
des Vereins zur Comal County, d. h. Provinz, erhoben worden
mit dem Recht, daß hier alle Verhandlungen, selbst die des Ge-
richtes und der Urkunden in deutscher Sprache abgefaßt werden
und nicht wie in den übrigen amerikanischen Staaten in englischer.

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Jede Genossenschaft muß auch einen ziemlich großen Theekessel von Blech haben, worin Morgens und Abends Kaffee und Thee beim Koche abgeholt und der Gesellschaft gebracht wird, weil es zu weitläufig und bei schlechtem Wetter gar nicht möglich wäre, jedem Passagier seinen Antheil an der Küche einzeln abzureichen. Zum Vorschneiden und Vertheilen der Speisen bei Tische, wählt jede Gesellschaft gewöhnlich den Aeltesten und Vernünftig- sten aus ihrer Mitte, welcher auch für Ordnung und gutes Ver- halten der Passagiere zu sorgen und gegründete Beschwerden an den Vorstand der Gesellschaft zu bringen hat, damit er sie dem Capitäne mittheile und wo möglich entferne. Kein Passagier darf sich an die Küche drängen, um etwas Besonderes zu kochen oder zu braten, da es sonst für den Koch nicht möglich wäre, seine Pflichten zu erfüllen. Jede Tischgenossenschaft hat immer in der Weise sich zu ver- einigen, daß die Schlafstellen derselben bei einander liegen, damit die daselbst befestigten Kisten zugleich als Tafel dienen können. Keinem Reisenden ist es erlaubt, den Schiffsdienst auf irgend eine Weise zu stören oder zu verhindern; auch darf er sich wäh- rend der Arbeitszeit mit der Besatzung nicht in's Gespräch ein- lassen. Ebenso ist es verboten, im Zwischendeck zu rauchen, weil Feuersgefahr damit verbunden ist; auf dem Verdecke dagegen findet diese Beschränkung nicht in gleichem Grade Statt; doch ist große Vorsicht auch hier erforderlich. Führen die Passagiere Waffen bei sich, so müssen sie dem Capitän während der Ueber- fahrt in Verwahrung gegeben werden. Jn den ersten Tagen der Reise können die Passagiere nicht erwarten, daß alles seinen geregelten Gang gehe, um so mehr, als auch die Seekrankheit sich einstellt, gegen welche mit aller Heiterkeit des Gemüthes angekämpft werden muß. Nach einigen Tagen legt sich dieses Uebel gewöhnlich wieder, und wenn es vorüber ist, hat man Eßlust und Frohsinn zugleich. Deßhalb darf man, einer vorübergehenden Unpäßlichkeit halber, den Muth nicht sinken lassen; sondern alle Passagiere müssen dazu beitragen, daß die Gesellschaft überhaupt bei guter Laune bleibe. Zu diesem Behufe darf auch Abends, nach vollbrachtem Tagewerk, wenn Wind und Wetter es gestatten, mit Erlaubniß des Capitäns, bis zu einer bestimmten Stunde gesungen und gespielt werden. Zur Erhaltung der Sittsamkeit werden die mit Auswanderern besetzten Schiffe der Art eingerichtet, daß die Schlafstellen der ledigen und einzeln reisenden männlichen Passagiere den vordersten Theil der ganzen Reihe bilden, worauf die verheiratheten Per- sonen mit ihren Familien in der Mitte folgen und die ledigen Frauenzimmer nach hinten untergebracht werden. Füllt eine Ge- sellschaft zwei Schiffe aus, so kann die Abscheidung der Geschlechter leichter erfolgen. Bei vorkommenden Geburtsfällen an Bord, wird besondere Einrichtung getroffen. Klagen. Wer während der Reise gerechte Klagen zu haben glaubt, wird höflichst und dringend ersucht, diese bei der Ankunft in Galveston dem dortigen General=Agenten, Herrn Gustav Dresel, mitzutheilen und in das dafür offen liegende Beschwerdebuch ein- zuschreiben, damit dieselben so rasch als möglich beseitigt werden, so wie es überhaupt der Wunsch des Vereins ist, die Mängel kennen zu lernen, um sie abstellen zu können. Die Landessprache. Durch Beschluß des Amerikanischen Congresses ist die Kolonie des Vereins zur Comal County, d. h. Provinz, erhoben worden mit dem Recht, daß hier alle Verhandlungen, selbst die des Ge- richtes und der Urkunden in deutscher Sprache abgefaßt werden und nicht wie in den übrigen amerikanischen Staaten in englischer.

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Institut für Deutsche Sprache, Mannheim: Bereitstellung der Bilddigitalisate und TEI Transkription
Peter Fankhauser: Transformation von TUSTEP nach TEI P5. Transformation von TEI P5 in das DTA TEI P5 Format.

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Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 28. Rudolstadt, 13. April 1847, S. 209. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer28_1847/3>, abgerufen am 29.03.2024.