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Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 25. Rudolstadt, 19. Juni 1848.

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[Spaltenumbruch] Mitgliedschaft erworben. §. 4. Vor Ende des Monats September
1848 kann kein Mitglied die Einlage von 20% von dem Hause,
wohin sie gemacht ward, zurückziehen, und nur wenn eine von dem
Vereine abgeordnete Commission von dem General=Consul der Verein.
Staaten von Nordamerika zu Hamburg, oder von einem bekannten
Bürger dieser Stadt, legitimirt, sich bis Ende des Monats September
1848, zum Einziehen der Depositen bei den Banquiers einstellt, sollen
diese das Recht haben, die Gelder auszuhändigen. §. 5. Wäre die
Gesellschaft bis Ende 1848 nicht constituirt, oder nicht reisefertig, so
kann sich jedes Mitglied als allen Verpflichtungen überhoben ansehen,
woraus das natürliche Recht entspringt, daß alsdann ein Jeder seine
gemachten Einzahlungen ohne Weiteres zurückziehen kann. §. 6. Wenn
nicht gewichtige Zwischenfälle eintreten, so geht die Gesellschaft im
Laufe des Monats August in See und wird einem jeden Mitgliede
durch Circular Tag und Stunde angegeben, wo es sich in ein zu be-
stimmendes öffentliches Local zu Hamburg einzufinden hat. §. 7. Jst
die Gesellschaft beisammen, so erwählt sie eine Commission, aus min-
destens 6 Mitgliedern bestehend. Diese Commission besorgt folgende
Geschäfte: a) Sie kauft eine eiserne Geldkiste mit mehreren verschieden-
artigen Schlössern versehen und repartirt den Betrag für die Kiste
unter den Mitgliedern. b) Sie läßt sich bei den Banquiers legiti-
miren und zieht die Depositen ein. c) Sie begibt sich mit den ein-
gezogenen Depositen an Bord des Schiffes der Gesellschaft und legt
nach richtigem Befunde die Depositen in die Kiste nieder, worauf jedes
Mitglied den Betrag von 80% derjenigen Summe, wozu es sich ver-
pflichtet hat, an die Casse einzahlt. d) Nach beendeter Einzahlung
wird eine Abschrift dieses Gesellschaftsvertrages, mit den Unterschriften
sämmtlicher Mitglieder versehen und vom amerikan. Generalconsul be-
glaubigt, in die Kiste gelegt und diese nun allerorts verschlossen, wo-
nach diejenigen Mitglieder erwählt werden, welche je Einer, mit einem
Cassenschlüssel betraut werden sollen. e) Die Commission behändigt
alsdann die Kiste nebst Jnhalt dem Capitain des Schiffes gegen Em-
pfangschein und es bleibt der Gesellschaft überlassen, ob sie das Geld
bei einer Assecuranz = Gesellschaft versichern will oder nicht.

Vor Galveston angelangt, hält sich die Gesellschaft nicht länger
auf, als die Mauthrevision es bedingt. Nach Beendigung derselben
werden die Effecten nach dem Dampfboote übergelegt und die Gesell-
schaft begibt sich mit dieser Gelegenheit nach Houston. Jn Houston
versehen sich diejenigen, welche Wagen haben, mit Zugvieh, und der
übrige Theil nimmt Lohnfuhrwerk an. Sind diese Reisevorkehrungen
beendet, so macht sich die Gesellschaft auf den Weg nach der Hacienda,
und daselbst angelangt, schlägt sie ihre Zelte in der Nähe meines Hauses auf.

Eine Besichtigung des Gebiets wird ergeben: 1 ) ob das Wald-
land mit den bezeichneten Hölzern vorhanden ist; 2 ) ob sich die Sa-
vanne zu Zucker, Tabak, Mais ec. eignet; 3 ) ob der Mil=Creek das
Gebiet durchschneidet und in den Brazos fällt; 4 ) ob das Gebiet in
der Wellenregion gelegen ist.

Erklärt sich die Majorität der Gesellschaft, daß dem so ist, wie
in der Einleitung angegeben ward, und die vorhergehenden 4 Paragraphen
wiederholen, so begibt sich die Gesellschaft oder eine Commission der-
selben zu dem General Portes, und ich bezahle ihm, gegen Auslieferung
des Besitztitels, die Summe von 18,360 Dollars. Wäre der Titel
nicht sofort von den Behörden zu erlangen, so behält die Gesellschaft
ihr Geld bis zum Tage der Lieferung, falls die Portes'schen Eheleute
nicht Bürgschaft zum erweislichen Werthe von 36,720 Doll. inzwischen
stellen können oder wollen. Schiebt sich die Lieferung des Titels bis
auf Wochen hinaus, so bleibt es der Gesellschaft überlassen, ob sie ihr
Capital bei sich behalten will, oder es vorzieht, es inzwischen bei der
Gerichtsbehörde der Provinz zu deponiren.

Ergibt sich, daß das Land nicht von der Beschaffenheit ist, wie
es die vorhergehenden 4 §§. wiederholen, und eine Majorität der
Stimmen bestätigt dieß, so öffnen die Schlüsselinhaber die Geldkiste,
[Spaltenumbruch] und ich zahle einem jeden Mitgliede seine gemachte Einlage gegen
Rückgabe der Quittung zurück.

Die Erfahrung hat gelehrt, daß eine längere Seereise nicht selten
zu Spaltungen und zum Wechseln der Ansichten Veranlassung gibt,
daß der Egoismus Einzelner den Zerfall der vernünftigsten Verträge
mit sich geführt hat; und läßt sich nun auch hoffen, daß derartige
Mißharmonieen bei dem Vereine ausbleiben werden, so muß man doch
auf alle Fälle gerüstet sein. Es tritt daher folgende Bestimmung in
Kraft. Jst nach der Abstimmung für oder wider den Ankauf des
Landes die eine oder die andere Minorität mit dem Ausspruch der
Majorität unzufrieden, so ruft sie eine unparteiische Jury aus 10
Bürgern von Texas bestehend, zusammen und trägt dieser ihre Klagen
vor. Nach Prüfung der Sache spricht dieselbe ihr Urtheil aus und
diesem Urtheilsspruch hat sich sowohl die Majorität als Minorität ohne
weiteres zu fügen. Mit einem solchen Ultimatum wird jeder Cabale
und Jntrigue ein sicherer Damm gesetzt.

Nach stattgefundener Zahlung und Erweis, daß der Besitztitel
gesichert ist, beginnt der Feldmesser seine Arbeit, und er wird dabei
jedesmal von denjenigen 4 Mitgliedern unterstützt, deren Parcellen
hintereinander zur Vermessung kommen.

Die Vermessung selbst findet nach folgendem Modus statt: 1 ) Es
werden Loose von No. 1 bis zur Zahlenhöhe der Mitglieder ange-
fertigt. Diese Loose werden in ein verdecktes Gefäß gethan und nun
zieht jedes Mitglied ein Loos. Auf der darin enthaltenen Numer
wird es eingewiesen. 2 ) Sollten Freunde und Verwandte sich dem
Vereine anzuschließen wünschen, und wollen sie in Texas nahe bei-
sammen leben; so wird dieß nur sicher zu erreichen sein, wenn sie sich
über den Bedarf an Land verständigen und diesen zusammen für ein
Loos einschreiben lassen. Hiermit wird freilich nur 1 Stimme in Ver-
einssachen erzielt, doch kann für solche Zwecke ein anderer Modus ohne
Nachtheile für Andere nicht eintreten. 3 ) die Vermessung findet in
folgender Reihenfolge statt. a) der Feldmesser beginnt die Vermessung
im Westen des Gebiets auf dem rechten Ufer des Flusses, neben der
Landgrenze der Herren Bolten & Hagemann. b) Er fängt von der
äußersten, südlichen Landgrenze an und mißt bis zum Ufer des
Flusses, und ganz in derselben Ordnung fährt er fort bis zur än-
ßersten Grenze des rechten Ufers in Osten. c) Auf der linken Seite
des Flusses fängt der Feldmesser in Osten, neben dem Besitz von Kykendal
an und mißt stets von der äußersten Landgrenze im Norden bis zum
Ufer des Flusses und fährt in gleicher Ordnung fort, bis bei J. Nichols
Besitzgrenze die 32,320 Morgen vermessen sind.

Eine bloße Vermessung nach laufenden Nummern, ohne Berück-
sichtigung der Territorial = Verhältnisse, findet nicht statt, weil dabei auf
dem einem Loose nur Wald, auf dem Anderen nur offenes Land fallen
könnte. Um dergleichen zu vermeiden, wurde eine unparteiische Ver-
messungs = Commission aus drei Personen zur Ueberwachung ernannt,
welche sich jedesmal mit dem Feldmesser über eine bestimmte Anzahl
Loose, welche zuerst in # vermessen werden sollen, zu verständigen hat.
Solche # werden nachher bonitirt, womit einem jeden Mitgliede nicht
nur im richtigen Verhältnisse Wald und offene Savanne zufallen wird,
sondern auch Boden von verschiedener Güte, welches wohl in Betracht
zu ziehen ist, da eine Wirthschaft mit nur schwerem Boden eben so
beschränkend zu betreiben sein würde, als eine andere mit nur leichtem
Boden. -- Um das Vermessungsgeschäft schneller zu fördern, werden
2 Feldmesser thätig sein, wovon der Eine das Vermessen der # be-
sorgt, der Andere hingegen das Geschäft des Bonitirens.

   

Wie schon anderweit bemerkt wurde, bezahlt die Gesellschaft für
32,320 Morgen Land 27,540 Thlr. Court., folglich für den Morgen
weniger als 1 Rl. Jedes Mitglied legt jedoch für den Morgen 1 Rl.
an, wobei ein Ueberschuß von 4780 Rl. entsteht. Hiervon zahlt die
Gesellschaft dem Unternehmer für seine gehabten Mühen und Arbeiten
1000 Rl, und der Rest von 3780 Rl. kommt in folgender Weise

[Spaltenumbruch] Mitgliedschaft erworben. §. 4. Vor Ende des Monats September
1848 kann kein Mitglied die Einlage von 20% von dem Hause,
wohin sie gemacht ward, zurückziehen, und nur wenn eine von dem
Vereine abgeordnete Commission von dem General=Consul der Verein.
Staaten von Nordamerika zu Hamburg, oder von einem bekannten
Bürger dieser Stadt, legitimirt, sich bis Ende des Monats September
1848, zum Einziehen der Depositen bei den Banquiers einstellt, sollen
diese das Recht haben, die Gelder auszuhändigen. §. 5. Wäre die
Gesellschaft bis Ende 1848 nicht constituirt, oder nicht reisefertig, so
kann sich jedes Mitglied als allen Verpflichtungen überhoben ansehen,
woraus das natürliche Recht entspringt, daß alsdann ein Jeder seine
gemachten Einzahlungen ohne Weiteres zurückziehen kann. §. 6. Wenn
nicht gewichtige Zwischenfälle eintreten, so geht die Gesellschaft im
Laufe des Monats August in See und wird einem jeden Mitgliede
durch Circular Tag und Stunde angegeben, wo es sich in ein zu be-
stimmendes öffentliches Local zu Hamburg einzufinden hat. §. 7. Jst
die Gesellschaft beisammen, so erwählt sie eine Commission, aus min-
destens 6 Mitgliedern bestehend. Diese Commission besorgt folgende
Geschäfte: a) Sie kauft eine eiserne Geldkiste mit mehreren verschieden-
artigen Schlössern versehen und repartirt den Betrag für die Kiste
unter den Mitgliedern. b) Sie läßt sich bei den Banquiers legiti-
miren und zieht die Depositen ein. c) Sie begibt sich mit den ein-
gezogenen Depositen an Bord des Schiffes der Gesellschaft und legt
nach richtigem Befunde die Depositen in die Kiste nieder, worauf jedes
Mitglied den Betrag von 80% derjenigen Summe, wozu es sich ver-
pflichtet hat, an die Casse einzahlt. d) Nach beendeter Einzahlung
wird eine Abschrift dieses Gesellschaftsvertrages, mit den Unterschriften
sämmtlicher Mitglieder versehen und vom amerikan. Generalconsul be-
glaubigt, in die Kiste gelegt und diese nun allerorts verschlossen, wo-
nach diejenigen Mitglieder erwählt werden, welche je Einer, mit einem
Cassenschlüssel betraut werden sollen. e) Die Commission behändigt
alsdann die Kiste nebst Jnhalt dem Capitain des Schiffes gegen Em-
pfangschein und es bleibt der Gesellschaft überlassen, ob sie das Geld
bei einer Assecuranz = Gesellschaft versichern will oder nicht.

Vor Galveston angelangt, hält sich die Gesellschaft nicht länger
auf, als die Mauthrevision es bedingt. Nach Beendigung derselben
werden die Effecten nach dem Dampfboote übergelegt und die Gesell-
schaft begibt sich mit dieser Gelegenheit nach Houston. Jn Houston
versehen sich diejenigen, welche Wagen haben, mit Zugvieh, und der
übrige Theil nimmt Lohnfuhrwerk an. Sind diese Reisevorkehrungen
beendet, so macht sich die Gesellschaft auf den Weg nach der Hacienda,
und daselbst angelangt, schlägt sie ihre Zelte in der Nähe meines Hauses auf.

Eine Besichtigung des Gebiets wird ergeben: 1 ) ob das Wald-
land mit den bezeichneten Hölzern vorhanden ist; 2 ) ob sich die Sa-
vanne zu Zucker, Tabak, Mais ec. eignet; 3 ) ob der Mil=Creek das
Gebiet durchschneidet und in den Brazos fällt; 4 ) ob das Gebiet in
der Wellenregion gelegen ist.

Erklärt sich die Majorität der Gesellschaft, daß dem so ist, wie
in der Einleitung angegeben ward, und die vorhergehenden 4 Paragraphen
wiederholen, so begibt sich die Gesellschaft oder eine Commission der-
selben zu dem General Portes, und ich bezahle ihm, gegen Auslieferung
des Besitztitels, die Summe von 18,360 Dollars. Wäre der Titel
nicht sofort von den Behörden zu erlangen, so behält die Gesellschaft
ihr Geld bis zum Tage der Lieferung, falls die Portes'schen Eheleute
nicht Bürgschaft zum erweislichen Werthe von 36,720 Doll. inzwischen
stellen können oder wollen. Schiebt sich die Lieferung des Titels bis
auf Wochen hinaus, so bleibt es der Gesellschaft überlassen, ob sie ihr
Capital bei sich behalten will, oder es vorzieht, es inzwischen bei der
Gerichtsbehörde der Provinz zu deponiren.

Ergibt sich, daß das Land nicht von der Beschaffenheit ist, wie
es die vorhergehenden 4 §§. wiederholen, und eine Majorität der
Stimmen bestätigt dieß, so öffnen die Schlüsselinhaber die Geldkiste,
[Spaltenumbruch] und ich zahle einem jeden Mitgliede seine gemachte Einlage gegen
Rückgabe der Quittung zurück.

Die Erfahrung hat gelehrt, daß eine längere Seereise nicht selten
zu Spaltungen und zum Wechseln der Ansichten Veranlassung gibt,
daß der Egoismus Einzelner den Zerfall der vernünftigsten Verträge
mit sich geführt hat; und läßt sich nun auch hoffen, daß derartige
Mißharmonieen bei dem Vereine ausbleiben werden, so muß man doch
auf alle Fälle gerüstet sein. Es tritt daher folgende Bestimmung in
Kraft. Jst nach der Abstimmung für oder wider den Ankauf des
Landes die eine oder die andere Minorität mit dem Ausspruch der
Majorität unzufrieden, so ruft sie eine unparteiische Jury aus 10
Bürgern von Texas bestehend, zusammen und trägt dieser ihre Klagen
vor. Nach Prüfung der Sache spricht dieselbe ihr Urtheil aus und
diesem Urtheilsspruch hat sich sowohl die Majorität als Minorität ohne
weiteres zu fügen. Mit einem solchen Ultimatum wird jeder Cabale
und Jntrigue ein sicherer Damm gesetzt.

Nach stattgefundener Zahlung und Erweis, daß der Besitztitel
gesichert ist, beginnt der Feldmesser seine Arbeit, und er wird dabei
jedesmal von denjenigen 4 Mitgliedern unterstützt, deren Parcellen
hintereinander zur Vermessung kommen.

Die Vermessung selbst findet nach folgendem Modus statt: 1 ) Es
werden Loose von No. 1 bis zur Zahlenhöhe der Mitglieder ange-
fertigt. Diese Loose werden in ein verdecktes Gefäß gethan und nun
zieht jedes Mitglied ein Loos. Auf der darin enthaltenen Numer
wird es eingewiesen. 2 ) Sollten Freunde und Verwandte sich dem
Vereine anzuschließen wünschen, und wollen sie in Texas nahe bei-
sammen leben; so wird dieß nur sicher zu erreichen sein, wenn sie sich
über den Bedarf an Land verständigen und diesen zusammen für ein
Loos einschreiben lassen. Hiermit wird freilich nur 1 Stimme in Ver-
einssachen erzielt, doch kann für solche Zwecke ein anderer Modus ohne
Nachtheile für Andere nicht eintreten. 3 ) die Vermessung findet in
folgender Reihenfolge statt. a) der Feldmesser beginnt die Vermessung
im Westen des Gebiets auf dem rechten Ufer des Flusses, neben der
Landgrenze der Herren Bolten & Hagemann. b) Er fängt von der
äußersten, südlichen Landgrenze an und mißt bis zum Ufer des
Flusses, und ganz in derselben Ordnung fährt er fort bis zur än-
ßersten Grenze des rechten Ufers in Osten. c) Auf der linken Seite
des Flusses fängt der Feldmesser in Osten, neben dem Besitz von Kykendal
an und mißt stets von der äußersten Landgrenze im Norden bis zum
Ufer des Flusses und fährt in gleicher Ordnung fort, bis bei J. Nichols
Besitzgrenze die 32,320 Morgen vermessen sind.

Eine bloße Vermessung nach laufenden Nummern, ohne Berück-
sichtigung der Territorial = Verhältnisse, findet nicht statt, weil dabei auf
dem einem Loose nur Wald, auf dem Anderen nur offenes Land fallen
könnte. Um dergleichen zu vermeiden, wurde eine unparteiische Ver-
messungs = Commission aus drei Personen zur Ueberwachung ernannt,
welche sich jedesmal mit dem Feldmesser über eine bestimmte Anzahl
Loose, welche zuerst in □ vermessen werden sollen, zu verständigen hat.
Solche □ werden nachher bonitirt, womit einem jeden Mitgliede nicht
nur im richtigen Verhältnisse Wald und offene Savanne zufallen wird,
sondern auch Boden von verschiedener Güte, welches wohl in Betracht
zu ziehen ist, da eine Wirthschaft mit nur schwerem Boden eben so
beschränkend zu betreiben sein würde, als eine andere mit nur leichtem
Boden. -- Um das Vermessungsgeschäft schneller zu fördern, werden
2 Feldmesser thätig sein, wovon der Eine das Vermessen der □ be-
sorgt, der Andere hingegen das Geschäft des Bonitirens.

   

Wie schon anderweit bemerkt wurde, bezahlt die Gesellschaft für
32,320 Morgen Land 27,540 Thlr. Court., folglich für den Morgen
weniger als 1 Rl. Jedes Mitglied legt jedoch für den Morgen 1 Rl.
an, wobei ein Ueberschuß von 4780 Rl. entsteht. Hiervon zahlt die
Gesellschaft dem Unternehmer für seine gehabten Mühen und Arbeiten
1000 Rl, und der Rest von 3780 Rl. kommt in folgender Weise

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Wenn nicht gewichtige Zwischenfälle eintreten, so geht die Gesellschaft im Laufe des Monats August in See und wird einem jeden Mitgliede durch Circular Tag und Stunde angegeben, wo es sich in ein zu be- stimmendes öffentliches Local zu Hamburg einzufinden hat. §. 7. Jst die Gesellschaft beisammen, so erwählt sie eine Commission, aus min- destens 6 Mitgliedern bestehend. Diese Commission besorgt folgende Geschäfte: a) Sie kauft eine eiserne Geldkiste mit mehreren verschieden- artigen Schlössern versehen und repartirt den Betrag für die Kiste unter den Mitgliedern. b) Sie läßt sich bei den Banquiers legiti- miren und zieht die Depositen ein. c) Sie begibt sich mit den ein- gezogenen Depositen an Bord des Schiffes der Gesellschaft und legt nach richtigem Befunde die Depositen in die Kiste nieder, worauf jedes Mitglied den Betrag von 80% derjenigen Summe, wozu es sich ver- pflichtet hat, an die Casse einzahlt. d) Nach beendeter Einzahlung wird eine Abschrift dieses Gesellschaftsvertrages, mit den Unterschriften sämmtlicher Mitglieder versehen und vom amerikan. Generalconsul be- glaubigt, in die Kiste gelegt und diese nun allerorts verschlossen, wo- nach diejenigen Mitglieder erwählt werden, welche je Einer, mit einem Cassenschlüssel betraut werden sollen. e) Die Commission behändigt alsdann die Kiste nebst Jnhalt dem Capitain des Schiffes gegen Em- pfangschein und es bleibt der Gesellschaft überlassen, ob sie das Geld bei einer Assecuranz = Gesellschaft versichern will oder nicht. Vor Galveston angelangt, hält sich die Gesellschaft nicht länger auf, als die Mauthrevision es bedingt. Nach Beendigung derselben werden die Effecten nach dem Dampfboote übergelegt und die Gesell- schaft begibt sich mit dieser Gelegenheit nach Houston. Jn Houston versehen sich diejenigen, welche Wagen haben, mit Zugvieh, und der übrige Theil nimmt Lohnfuhrwerk an. Sind diese Reisevorkehrungen beendet, so macht sich die Gesellschaft auf den Weg nach der Hacienda, und daselbst angelangt, schlägt sie ihre Zelte in der Nähe meines Hauses auf. Eine Besichtigung des Gebiets wird ergeben: 1 ) ob das Wald- land mit den bezeichneten Hölzern vorhanden ist; 2 ) ob sich die Sa- vanne zu Zucker, Tabak, Mais ec. eignet; 3 ) ob der Mil=Creek das Gebiet durchschneidet und in den Brazos fällt; 4 ) ob das Gebiet in der Wellenregion gelegen ist. Erklärt sich die Majorität der Gesellschaft, daß dem so ist, wie in der Einleitung angegeben ward, und die vorhergehenden 4 Paragraphen wiederholen, so begibt sich die Gesellschaft oder eine Commission der- selben zu dem General Portes, und ich bezahle ihm, gegen Auslieferung des Besitztitels, die Summe von 18,360 Dollars. Wäre der Titel nicht sofort von den Behörden zu erlangen, so behält die Gesellschaft ihr Geld bis zum Tage der Lieferung, falls die Portes'schen Eheleute nicht Bürgschaft zum erweislichen Werthe von 36,720 Doll. inzwischen stellen können oder wollen. Schiebt sich die Lieferung des Titels bis auf Wochen hinaus, so bleibt es der Gesellschaft überlassen, ob sie ihr Capital bei sich behalten will, oder es vorzieht, es inzwischen bei der Gerichtsbehörde der Provinz zu deponiren. Ergibt sich, daß das Land nicht von der Beschaffenheit ist, wie es die vorhergehenden 4 §§. wiederholen, und eine Majorität der Stimmen bestätigt dieß, so öffnen die Schlüsselinhaber die Geldkiste, und ich zahle einem jeden Mitgliede seine gemachte Einlage gegen Rückgabe der Quittung zurück. Die Erfahrung hat gelehrt, daß eine längere Seereise nicht selten zu Spaltungen und zum Wechseln der Ansichten Veranlassung gibt, daß der Egoismus Einzelner den Zerfall der vernünftigsten Verträge mit sich geführt hat; und läßt sich nun auch hoffen, daß derartige Mißharmonieen bei dem Vereine ausbleiben werden, so muß man doch auf alle Fälle gerüstet sein. Es tritt daher folgende Bestimmung in Kraft. Jst nach der Abstimmung für oder wider den Ankauf des Landes die eine oder die andere Minorität mit dem Ausspruch der Majorität unzufrieden, so ruft sie eine unparteiische Jury aus 10 Bürgern von Texas bestehend, zusammen und trägt dieser ihre Klagen vor. Nach Prüfung der Sache spricht dieselbe ihr Urtheil aus und diesem Urtheilsspruch hat sich sowohl die Majorität als Minorität ohne weiteres zu fügen. Mit einem solchen Ultimatum wird jeder Cabale und Jntrigue ein sicherer Damm gesetzt. Nach stattgefundener Zahlung und Erweis, daß der Besitztitel gesichert ist, beginnt der Feldmesser seine Arbeit, und er wird dabei jedesmal von denjenigen 4 Mitgliedern unterstützt, deren Parcellen hintereinander zur Vermessung kommen. Die Vermessung selbst findet nach folgendem Modus statt: 1 ) Es werden Loose von No. 1 bis zur Zahlenhöhe der Mitglieder ange- fertigt. Diese Loose werden in ein verdecktes Gefäß gethan und nun zieht jedes Mitglied ein Loos. Auf der darin enthaltenen Numer wird es eingewiesen. 2 ) Sollten Freunde und Verwandte sich dem Vereine anzuschließen wünschen, und wollen sie in Texas nahe bei- sammen leben; so wird dieß nur sicher zu erreichen sein, wenn sie sich über den Bedarf an Land verständigen und diesen zusammen für ein Loos einschreiben lassen. Hiermit wird freilich nur 1 Stimme in Ver- einssachen erzielt, doch kann für solche Zwecke ein anderer Modus ohne Nachtheile für Andere nicht eintreten. 3 ) die Vermessung findet in folgender Reihenfolge statt. a) der Feldmesser beginnt die Vermessung im Westen des Gebiets auf dem rechten Ufer des Flusses, neben der Landgrenze der Herren Bolten & Hagemann. b) Er fängt von der äußersten, südlichen Landgrenze an und mißt bis zum Ufer des Flusses, und ganz in derselben Ordnung fährt er fort bis zur än- ßersten Grenze des rechten Ufers in Osten. c) Auf der linken Seite des Flusses fängt der Feldmesser in Osten, neben dem Besitz von Kykendal an und mißt stets von der äußersten Landgrenze im Norden bis zum Ufer des Flusses und fährt in gleicher Ordnung fort, bis bei J. Nichols Besitzgrenze die 32,320 Morgen vermessen sind. Eine bloße Vermessung nach laufenden Nummern, ohne Berück- sichtigung der Territorial = Verhältnisse, findet nicht statt, weil dabei auf dem einem Loose nur Wald, auf dem Anderen nur offenes Land fallen könnte. Um dergleichen zu vermeiden, wurde eine unparteiische Ver- messungs = Commission aus drei Personen zur Ueberwachung ernannt, welche sich jedesmal mit dem Feldmesser über eine bestimmte Anzahl Loose, welche zuerst in □ vermessen werden sollen, zu verständigen hat. Solche □ werden nachher bonitirt, womit einem jeden Mitgliede nicht nur im richtigen Verhältnisse Wald und offene Savanne zufallen wird, sondern auch Boden von verschiedener Güte, welches wohl in Betracht zu ziehen ist, da eine Wirthschaft mit nur schwerem Boden eben so beschränkend zu betreiben sein würde, als eine andere mit nur leichtem Boden. -- Um das Vermessungsgeschäft schneller zu fördern, werden 2 Feldmesser thätig sein, wovon der Eine das Vermessen der □ be- sorgt, der Andere hingegen das Geschäft des Bonitirens. Wie schon anderweit bemerkt wurde, bezahlt die Gesellschaft für 32,320 Morgen Land 27,540 Thlr. Court., folglich für den Morgen weniger als 1 Rl. Jedes Mitglied legt jedoch für den Morgen 1 Rl. an, wobei ein Ueberschuß von 4780 Rl. entsteht. Hiervon zahlt die Gesellschaft dem Unternehmer für seine gehabten Mühen und Arbeiten 1000 Rl, und der Rest von 3780 Rl. kommt in folgender Weise

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Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 25. Rudolstadt, 19. Juni 1848, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer25_1848/5>, abgerufen am 29.03.2024.