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Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 6. Rudolstadt, 6. Februar 1848.

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[Spaltenumbruch] Kaufbrief ihm von Gerichtswegen ausgestellt, welchen er dann, wie
den jedes andern, wirklich durch Kauf an sich gezogenen Grundstücks,
in das Kaufregister der Grafschaft eintragen läßt. -- Die nächste
Frage ist: Hat nun ein solcher Kauf durch Abgabenzahlung juristische
Gültigkeit? Die Antwort lautet: Wenn bei der Versammlung, wo
eine solche Abgabe beschlossen worden, die Archive nicht deutlich Schritt
für Schritt die strengste Gesetzlichkeit selbst in der äußern Form nach-
weisen; fehlt z. B. nur die Copie des Eides eines der betheiligten
Beamten, so ist der Kaufbrief ungültig; ist aber Alles in der Hin-
sicht in Richtigkeit, dann hat er vielleicht Gültigkeit. Vielleicht,
sage ich, denn dann wirft sich die zweite Frage auf: Jst dieß ganze
Abgabengesetz, welches in den oben genannten Staaten herrscht, gültig,
oder widerstreitet es vielmehr einem der Staatsgrundgesetze der Union,
nämlich dem der gleichen Besteuerung aller Bürger? Jn wie fern diese
beiden Gesetze collidiren, würde hier zu weit führen. Ueber diese Colli-
sion aber sind die besten Juristen unseres Landes mit sich nicht einig.
Die Supreme court der Vereinigten Staaten ist die alleinige competente
Behörde in Betreff dieser Frage, und ihr ist noch nie ein Fall dieser
Art vorgelegt, weil die Kosten eines solchen Processes und der Werth
des Gegenstandes des Streits in gar keinem Verhältnisse stehen. Ver-
gleiche, Ansichkaufen von Rechten u. dgl. hat man beim niedrigen Werthe
des Landes bis jetzt vorgezogen. Ja sogar die obersten Gerichtshöfe
der oben genannten Staaten sind sich in dieser Hinsicht nicht consequent
geblieben; so hat z. B. Michigan in seinem Supreme court of state
selbst bei Gültigkeit der äußeren Formen des Verkaufsactus denselben
als ungültig verworfen, während Jllinois in seinem obersten Gerichts-
hofe ihn sanctionirt hat. -- Eine allgemein gültige Entscheidung wegen
der Collision des Staatsgrundgesetzes und dieser speciellen Bestimmung
einzelner Staaten kann aber nur die oben genannte Supreme court
der Vereinigten Staaten geben, und ein solches Urtheil haben wir noch
nicht. Wenn nun zwar der mit unseren Verhältnissen vertraute Bürger
sich ziemlich leicht vor dem Ankauf solches streitigen Landes hüten kann,
so ist es doch dem Neueingewanderten fast unmöglich, dieß immer zu
thun, und es ist für ihn gleich gefährlich, vom ursprünglichen Eigen-
thümer oder von Dem zu kaufen, der sich einen Anspruch auf das
Grundstück durch Abgabenzahlung erworben hat; ja, wie soll er manch-
mal auch nur ausfinden, von welchem von Beiden er eigentlich kauft?
Zwar stehen die Archive offen, doch er, der Sprache unkundig oder
nicht vertraut mit unserer Verwaltung, weiß ja kaum, wo er sie zu
suchen hat. Vielleicht muß er sich an 4 bis 5 verschiedene Beamte
wenden, ehe er mit Sicherheit wissen kann, ob ein Grundstück frei
von fremden Ansprüchen sei oder nicht; ein so genannter Warrantee-
Kaufbrief schützt ihn aber auch nicht weiter, als das Vermögen oder
die Ehrlichkeit des Verkäufers reicht.    ( Schluß folgt. )

Vermischte Nachrichten.

Havre, 26. Januar. Die Eigenthümer der amerikanischen
Packetböte, welche den Dienst zwischen den Vereinigten Staaten
und Havre regelmäßig versehen, sowie deren Consignataire zu Havre,
haben beschlossen, um den bisherigen Klagen der Auswanderer, sowie
allen Prellereien und Unterschleifen bei dem Auswanderungsgeschäft von
Havre ein Ende zu machen, ein Central=Bureau für ihre eigene
Rechnung und Verantwortlichkeit zu errichten. Dasselbe ist bereits seit
dem 1. Januar d. J. in voller Thätigkeit; Hr. W. Finlay, der
erst kürzlich von Amerika zurückgekommen ist, steht als Chef dieses
Bureaus an dessen Spitze. Da sowohl die amerikanischen als die
Havrer Häuser und Eigenthümer der Schiffe zu den ächtungswürdigsten
und solidesten gehören, welche des Auswanderungsgeschäft auf einen
respectablen Fuß gesetzt und streng rechtlich gehandhabt wissen wollen,
[Spaltenumbruch] so kann man den über Havre auswandernden Deutschen nur Glück zu
diesem Ereigniß wünschen; denn sie werden nun in Havre nicht mehr
in die Hände von Betrügern und Seelenverkäufern fallen, die sie, wie
es hisher der Fall war, auf das gewissenloseste auszogen. Die Mittel
zu diesen Abscheulichkeiten sind ihnen benommen, indem sie nun wenig
oder keine Schiffe mehr zur Beförderung ihrer raubsüchtigen Absichten
werden auftreiben können.

Mit der französischen transatlantischen Dampfschiff-
fahrt der Herren Herout und Handel ist es vorüber. Der Gen. -
Postmeister, Gr. Dejean, zeigt dem Publikum an, daß der Dienst
der Packetboote zwischen Havre und Newyork vorläufig ausgesetzt sei
und die Sendungen über England befördert werden würden.

Die zur Untersuchung der gegen Einwanderer ver-
übten Betrügereien
verordnete Commission in Newyork hat
zum Jahresschlusse ihren Bericht ( Report of the select Comittee
appointed by the Legislature of New York to examine into frauds
upon Emigrants
) veröffentlicht, in Folge dessen die bereits ausgear-
beitete Schutzacte ( Act for the protection of emigrants arriving
in the State of New York
) ohne Zweifel demnächst zum Gesetz erhoben
werden wird. Dieselbe bestimmt unter Anderem, daß besondere Ein-
wanderer=Docks erbaut werden sollen, an welchen ausschließlich die betr.
Schiffe zu landen haben. Runners, welche etwa von Gasthäusern oder
Beförderungsanstalten noch gehalten werden, müssen dazu eine obrig-
keitliche Erlaubniß lösen, welche nur gegen Caution zu erlangen ist.
Jn Gasthäusern oder Transportations = Bureaux müssen Preislisten in
englischer, deutscher, holländischer, französischer und welscher Sprache
aushängen, und alle diese Anstalten sind unter Controle der Emigrant-
Commission. Das Retentionsrecht (lien) , welches bisher die Gastwirthe
in unerhörtester Ausdehnung auf die Sachen ihrer Gäste ausübten, fällt
ganz weg. Jeder betrogene Einwanderer kann überall und vor jedem
Richter des Staates seine eidliche Anzeige machen, ohne ( wie bisher )
gehalten zu sein, wenn der Betrug erst fern von dem Orte der That
entdeckt wurde, nach letzterm zurückzukehren. Auf alle Nichtbeachtungs-
fälle der Bestimmungen dieses Gesetzes sind namhafte Geldstrafen gesetzt
und somit wäre denn endlich das schändliche Unwesen der Einwanderer-
betrügereien in seinen Fundamenten untergraben. Die Emigrations-
gesellschaften können ihrer Thätigkeit nunmehr eine bestimmte contro-
lirende Richtung geben, und brauchen nicht mehr zu befürchten, daß
sie nicht nur nichts vor Gericht ausrichten, sondern ihres Eifers halber
sogar selbst verklagt werden. ( W. Z. )

Mainz, 23. Jan. Leider haben sich die Hoffnungen und Aus-
sichten für die Auswanderer der hiesigen Gegend durch die Auflösung
des Darmstädter Vereins sehr getrübt; denn nur Auflösung
kann man es nennen, wenn -- nach Voraussendung großartiger Sta-
tuten, einer Actien=Unterzeichnung zur Beförderung armer Auswanderer,
und einem Versprechen von Ernennung von Agenten in allen europäischen
und überseeischen Häfen -- dieser Verein zu einer gewöhnlichen Agen-
tur herabgesunken ist und dadurch seine wahre Tendenz deutlich an
den Tag gelegt hat. Ein in Deutschland allgemein geachteter Mann,
der seinem Wirkungskreise leider nur zu früh entrissen wurde --
Hr. Ernst Emil Hoffmann -- hat diese Katastrophe vorhergesagt
und aus diesem Grunde niemals sich an dem Unternehmen betheiligen
wollen. -- Der von unserer Regierung ernannte Beamte für Ueber-
wachung der Contracte, Hr. Friederich, hat zugleich den Auftrag,
den Auswanderungslustigen guten Rath zu ertheilen. Wir wissen nicht,
wie man diesen guten Rath eines Beamten verstehen soll, und ob die
Regierung dem guten Rath auch die gute That zugesellen will;
reiche Auswanderer wissen sich selbst zu rathen, und ärmeren kann nur
durch pecuniären Rath geholfen werden, dessen Hr. Friederich zu
entbehren scheint.

[Spaltenumbruch] Kaufbrief ihm von Gerichtswegen ausgestellt, welchen er dann, wie
den jedes andern, wirklich durch Kauf an sich gezogenen Grundstücks,
in das Kaufregister der Grafschaft eintragen läßt. -- Die nächste
Frage ist: Hat nun ein solcher Kauf durch Abgabenzahlung juristische
Gültigkeit? Die Antwort lautet: Wenn bei der Versammlung, wo
eine solche Abgabe beschlossen worden, die Archive nicht deutlich Schritt
für Schritt die strengste Gesetzlichkeit selbst in der äußern Form nach-
weisen; fehlt z. B. nur die Copie des Eides eines der betheiligten
Beamten, so ist der Kaufbrief ungültig; ist aber Alles in der Hin-
sicht in Richtigkeit, dann hat er vielleicht Gültigkeit. Vielleicht,
sage ich, denn dann wirft sich die zweite Frage auf: Jst dieß ganze
Abgabengesetz, welches in den oben genannten Staaten herrscht, gültig,
oder widerstreitet es vielmehr einem der Staatsgrundgesetze der Union,
nämlich dem der gleichen Besteuerung aller Bürger? Jn wie fern diese
beiden Gesetze collidiren, würde hier zu weit führen. Ueber diese Colli-
sion aber sind die besten Juristen unseres Landes mit sich nicht einig.
Die Supreme court der Vereinigten Staaten ist die alleinige competente
Behörde in Betreff dieser Frage, und ihr ist noch nie ein Fall dieser
Art vorgelegt, weil die Kosten eines solchen Processes und der Werth
des Gegenstandes des Streits in gar keinem Verhältnisse stehen. Ver-
gleiche, Ansichkaufen von Rechten u. dgl. hat man beim niedrigen Werthe
des Landes bis jetzt vorgezogen. Ja sogar die obersten Gerichtshöfe
der oben genannten Staaten sind sich in dieser Hinsicht nicht consequent
geblieben; so hat z. B. Michigan in seinem Supreme court of state
selbst bei Gültigkeit der äußeren Formen des Verkaufsactus denselben
als ungültig verworfen, während Jllinois in seinem obersten Gerichts-
hofe ihn sanctionirt hat. -- Eine allgemein gültige Entscheidung wegen
der Collision des Staatsgrundgesetzes und dieser speciellen Bestimmung
einzelner Staaten kann aber nur die oben genannte Supreme court
der Vereinigten Staaten geben, und ein solches Urtheil haben wir noch
nicht. Wenn nun zwar der mit unseren Verhältnissen vertraute Bürger
sich ziemlich leicht vor dem Ankauf solches streitigen Landes hüten kann,
so ist es doch dem Neueingewanderten fast unmöglich, dieß immer zu
thun, und es ist für ihn gleich gefährlich, vom ursprünglichen Eigen-
thümer oder von Dem zu kaufen, der sich einen Anspruch auf das
Grundstück durch Abgabenzahlung erworben hat; ja, wie soll er manch-
mal auch nur ausfinden, von welchem von Beiden er eigentlich kauft?
Zwar stehen die Archive offen, doch er, der Sprache unkundig oder
nicht vertraut mit unserer Verwaltung, weiß ja kaum, wo er sie zu
suchen hat. Vielleicht muß er sich an 4 bis 5 verschiedene Beamte
wenden, ehe er mit Sicherheit wissen kann, ob ein Grundstück frei
von fremden Ansprüchen sei oder nicht; ein so genannter Warrantee-
Kaufbrief schützt ihn aber auch nicht weiter, als das Vermögen oder
die Ehrlichkeit des Verkäufers reicht.    ( Schluß folgt. )

Vermischte Nachrichten.

Havre, 26. Januar. Die Eigenthümer der amerikanischen
Packetböte, welche den Dienst zwischen den Vereinigten Staaten
und Havre regelmäßig versehen, sowie deren Consignataire zu Havre,
haben beschlossen, um den bisherigen Klagen der Auswanderer, sowie
allen Prellereien und Unterschleifen bei dem Auswanderungsgeschäft von
Havre ein Ende zu machen, ein Central=Bureau für ihre eigene
Rechnung und Verantwortlichkeit zu errichten. Dasselbe ist bereits seit
dem 1. Januar d. J. in voller Thätigkeit; Hr. W. Finlay, der
erst kürzlich von Amerika zurückgekommen ist, steht als Chef dieses
Bureaus an dessen Spitze. Da sowohl die amerikanischen als die
Havrer Häuser und Eigenthümer der Schiffe zu den ächtungswürdigsten
und solidesten gehören, welche des Auswanderungsgeschäft auf einen
respectablen Fuß gesetzt und streng rechtlich gehandhabt wissen wollen,
[Spaltenumbruch] so kann man den über Havre auswandernden Deutschen nur Glück zu
diesem Ereigniß wünschen; denn sie werden nun in Havre nicht mehr
in die Hände von Betrügern und Seelenverkäufern fallen, die sie, wie
es hisher der Fall war, auf das gewissenloseste auszogen. Die Mittel
zu diesen Abscheulichkeiten sind ihnen benommen, indem sie nun wenig
oder keine Schiffe mehr zur Beförderung ihrer raubsüchtigen Absichten
werden auftreiben können.

Mit der französischen transatlantischen Dampfschiff-
fahrt der Herren Herout und Handel ist es vorüber. Der Gen. -
Postmeister, Gr. Dejean, zeigt dem Publikum an, daß der Dienst
der Packetboote zwischen Havre und Newyork vorläufig ausgesetzt sei
und die Sendungen über England befördert werden würden.

Die zur Untersuchung der gegen Einwanderer ver-
übten Betrügereien
verordnete Commission in Newyork hat
zum Jahresschlusse ihren Bericht ( Report of the select Comittee
appointed by the Legislature of New York to examine into frauds
upon Emigrants
) veröffentlicht, in Folge dessen die bereits ausgear-
beitete Schutzacte ( Act for the protection of emigrants arriving
in the State of New York
) ohne Zweifel demnächst zum Gesetz erhoben
werden wird. Dieselbe bestimmt unter Anderem, daß besondere Ein-
wanderer=Docks erbaut werden sollen, an welchen ausschließlich die betr.
Schiffe zu landen haben. Runners, welche etwa von Gasthäusern oder
Beförderungsanstalten noch gehalten werden, müssen dazu eine obrig-
keitliche Erlaubniß lösen, welche nur gegen Caution zu erlangen ist.
Jn Gasthäusern oder Transportations = Bureaux müssen Preislisten in
englischer, deutscher, holländischer, französischer und welscher Sprache
aushängen, und alle diese Anstalten sind unter Controle der Emigrant-
Commission. Das Retentionsrecht (lien) , welches bisher die Gastwirthe
in unerhörtester Ausdehnung auf die Sachen ihrer Gäste ausübten, fällt
ganz weg. Jeder betrogene Einwanderer kann überall und vor jedem
Richter des Staates seine eidliche Anzeige machen, ohne ( wie bisher )
gehalten zu sein, wenn der Betrug erst fern von dem Orte der That
entdeckt wurde, nach letzterm zurückzukehren. Auf alle Nichtbeachtungs-
fälle der Bestimmungen dieses Gesetzes sind namhafte Geldstrafen gesetzt
und somit wäre denn endlich das schändliche Unwesen der Einwanderer-
betrügereien in seinen Fundamenten untergraben. Die Emigrations-
gesellschaften können ihrer Thätigkeit nunmehr eine bestimmte contro-
lirende Richtung geben, und brauchen nicht mehr zu befürchten, daß
sie nicht nur nichts vor Gericht ausrichten, sondern ihres Eifers halber
sogar selbst verklagt werden. ( W. Z. )

Mainz, 23. Jan. Leider haben sich die Hoffnungen und Aus-
sichten für die Auswanderer der hiesigen Gegend durch die Auflösung
des Darmstädter Vereins sehr getrübt; denn nur Auflösung
kann man es nennen, wenn -- nach Voraussendung großartiger Sta-
tuten, einer Actien=Unterzeichnung zur Beförderung armer Auswanderer,
und einem Versprechen von Ernennung von Agenten in allen europäischen
und überseeischen Häfen -- dieser Verein zu einer gewöhnlichen Agen-
tur herabgesunken ist und dadurch seine wahre Tendenz deutlich an
den Tag gelegt hat. Ein in Deutschland allgemein geachteter Mann,
der seinem Wirkungskreise leider nur zu früh entrissen wurde --
Hr. Ernst Emil Hoffmann -- hat diese Katastrophe vorhergesagt
und aus diesem Grunde niemals sich an dem Unternehmen betheiligen
wollen. -- Der von unserer Regierung ernannte Beamte für Ueber-
wachung der Contracte, Hr. Friederich, hat zugleich den Auftrag,
den Auswanderungslustigen guten Rath zu ertheilen. Wir wissen nicht,
wie man diesen guten Rath eines Beamten verstehen soll, und ob die
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reiche Auswanderer wissen sich selbst zu rathen, und ärmeren kann nur
durch pecuniären Rath geholfen werden, dessen Hr. Friederich zu
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Michigan in seinem Supreme court of state selbst bei Gültigkeit der äußeren Formen des Verkaufsactus denselben als ungültig verworfen, während Jllinois in seinem obersten Gerichts- hofe ihn sanctionirt hat. -- Eine allgemein gültige Entscheidung wegen der Collision des Staatsgrundgesetzes und dieser speciellen Bestimmung einzelner Staaten kann aber nur die oben genannte Supreme court der Vereinigten Staaten geben, und ein solches Urtheil haben wir noch nicht. Wenn nun zwar der mit unseren Verhältnissen vertraute Bürger sich ziemlich leicht vor dem Ankauf solches streitigen Landes hüten kann, so ist es doch dem Neueingewanderten fast unmöglich, dieß immer zu thun, und es ist für ihn gleich gefährlich, vom ursprünglichen Eigen- thümer oder von Dem zu kaufen, der sich einen Anspruch auf das Grundstück durch Abgabenzahlung erworben hat; ja, wie soll er manch- mal auch nur ausfinden, von welchem von Beiden er eigentlich kauft? Zwar stehen die Archive offen, doch er, der Sprache unkundig oder nicht vertraut mit unserer Verwaltung, weiß ja kaum, wo er sie zu suchen hat. Vielleicht muß er sich an 4 bis 5 verschiedene Beamte wenden, ehe er mit Sicherheit wissen kann, ob ein Grundstück frei von fremden Ansprüchen sei oder nicht; ein so genannter Warrantee- Kaufbrief schützt ihn aber auch nicht weiter, als das Vermögen oder die Ehrlichkeit des Verkäufers reicht. ( Schluß folgt. ) Vermischte Nachrichten. Havre, 26. Januar. Die Eigenthümer der amerikanischen Packetböte, welche den Dienst zwischen den Vereinigten Staaten und Havre regelmäßig versehen, sowie deren Consignataire zu Havre, haben beschlossen, um den bisherigen Klagen der Auswanderer, sowie allen Prellereien und Unterschleifen bei dem Auswanderungsgeschäft von Havre ein Ende zu machen, ein Central=Bureau für ihre eigene Rechnung und Verantwortlichkeit zu errichten. Dasselbe ist bereits seit dem 1. Januar d. J. in voller Thätigkeit; Hr. W. Finlay, der erst kürzlich von Amerika zurückgekommen ist, steht als Chef dieses Bureaus an dessen Spitze. Da sowohl die amerikanischen als die Havrer Häuser und Eigenthümer der Schiffe zu den ächtungswürdigsten und solidesten gehören, welche des Auswanderungsgeschäft auf einen respectablen Fuß gesetzt und streng rechtlich gehandhabt wissen wollen, so kann man den über Havre auswandernden Deutschen nur Glück zu diesem Ereigniß wünschen; denn sie werden nun in Havre nicht mehr in die Hände von Betrügern und Seelenverkäufern fallen, die sie, wie es hisher der Fall war, auf das gewissenloseste auszogen. Die Mittel zu diesen Abscheulichkeiten sind ihnen benommen, indem sie nun wenig oder keine Schiffe mehr zur Beförderung ihrer raubsüchtigen Absichten werden auftreiben können. Mit der französischen transatlantischen Dampfschiff- fahrt der Herren Herout und Handel ist es vorüber. Der Gen. - Postmeister, Gr. Dejean, zeigt dem Publikum an, daß der Dienst der Packetboote zwischen Havre und Newyork vorläufig ausgesetzt sei und die Sendungen über England befördert werden würden. Die zur Untersuchung der gegen Einwanderer ver- übten Betrügereien verordnete Commission in Newyork hat zum Jahresschlusse ihren Bericht ( Report of the select Comittee appointed by the Legislature of New York to examine into frauds upon Emigrants ) veröffentlicht, in Folge dessen die bereits ausgear- beitete Schutzacte ( Act for the protection of emigrants arriving in the State of New York ) ohne Zweifel demnächst zum Gesetz erhoben werden wird. Dieselbe bestimmt unter Anderem, daß besondere Ein- wanderer=Docks erbaut werden sollen, an welchen ausschließlich die betr. Schiffe zu landen haben. Runners, welche etwa von Gasthäusern oder Beförderungsanstalten noch gehalten werden, müssen dazu eine obrig- keitliche Erlaubniß lösen, welche nur gegen Caution zu erlangen ist. Jn Gasthäusern oder Transportations = Bureaux müssen Preislisten in englischer, deutscher, holländischer, französischer und welscher Sprache aushängen, und alle diese Anstalten sind unter Controle der Emigrant- Commission. Das Retentionsrecht (lien) , welches bisher die Gastwirthe in unerhörtester Ausdehnung auf die Sachen ihrer Gäste ausübten, fällt ganz weg. Jeder betrogene Einwanderer kann überall und vor jedem Richter des Staates seine eidliche Anzeige machen, ohne ( wie bisher ) gehalten zu sein, wenn der Betrug erst fern von dem Orte der That entdeckt wurde, nach letzterm zurückzukehren. Auf alle Nichtbeachtungs- fälle der Bestimmungen dieses Gesetzes sind namhafte Geldstrafen gesetzt und somit wäre denn endlich das schändliche Unwesen der Einwanderer- betrügereien in seinen Fundamenten untergraben. Die Emigrations- gesellschaften können ihrer Thätigkeit nunmehr eine bestimmte contro- lirende Richtung geben, und brauchen nicht mehr zu befürchten, daß sie nicht nur nichts vor Gericht ausrichten, sondern ihres Eifers halber sogar selbst verklagt werden. ( W. Z. ) Mainz, 23. Jan. Leider haben sich die Hoffnungen und Aus- sichten für die Auswanderer der hiesigen Gegend durch die Auflösung des Darmstädter Vereins sehr getrübt; denn nur Auflösung kann man es nennen, wenn -- nach Voraussendung großartiger Sta- tuten, einer Actien=Unterzeichnung zur Beförderung armer Auswanderer, und einem Versprechen von Ernennung von Agenten in allen europäischen und überseeischen Häfen -- dieser Verein zu einer gewöhnlichen Agen- tur herabgesunken ist und dadurch seine wahre Tendenz deutlich an den Tag gelegt hat. Ein in Deutschland allgemein geachteter Mann, der seinem Wirkungskreise leider nur zu früh entrissen wurde -- Hr. Ernst Emil Hoffmann -- hat diese Katastrophe vorhergesagt und aus diesem Grunde niemals sich an dem Unternehmen betheiligen wollen. -- Der von unserer Regierung ernannte Beamte für Ueber- wachung der Contracte, Hr. Friederich, hat zugleich den Auftrag, den Auswanderungslustigen guten Rath zu ertheilen. Wir wissen nicht, wie man diesen guten Rath eines Beamten verstehen soll, und ob die Regierung dem guten Rath auch die gute That zugesellen will; reiche Auswanderer wissen sich selbst zu rathen, und ärmeren kann nur durch pecuniären Rath geholfen werden, dessen Hr. Friederich zu entbehren scheint.

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Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 6. Rudolstadt, 6. Februar 1848, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer06_1848/6>, abgerufen am 25.04.2024.