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Der Arbeitgeber. Nr. 1068. Frankfurt a. M., 20. Oktober 1877.

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Der "Arbeitgeber" erscheint
wöchentlich,
Preis: 1 / 4 jährlich Mk. 2. 40,
mit Postporto Mk. 3.

Anzeigen: für die drei-
spaltige Petitzeile oder deren
Raum 20 Pf. Der Betrag
wird durch Postnachnahme er-
hoben. Kleine Beträge können
durch Briefmarken ausge=.
glichen werden .

Verlag des "Arbeitgeber"
Hochstraße Nr. 37.

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Der
Arbeitgeber.
Archiv für Volkswirthschaft und neue Erfindungen,
Central - Anzeiger für den Arbeitmarkt.
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Bestellungen werden von allen
Postämtern u. Buchhandlun-
gen angenommen.
Das Patent= und Maschinen-
Geschäft des "Arbeitgeber"
übernimmt die Ausführung
neuer Erfindungen, vermittelt
den Ankauf ( zum Fabrik-
preis ) und Verkauf von Ma-
schinen aller Art, es besorgt
Patente für alle Länder und
übernimmt deren Ver-
werthung.

[Ende Spaltensatz]
Nro 1068.
Frankfurt a. M., 20. October. 1877.


[Beginn Spaltensatz]
Ein amerikanisches Urtheil über das deutsche
Patentgesetz
von Franz Wirth.
I.

Das "Patentblatt" theilt in seiner letzten Nummer das Ur-
theil eines amerikanischen Blattes über das Reichspatentgesetz
mit, welches in letzterem zwar den erfreulichen Anfang zur ratio-
nellen Schützung von Erfindungen sieht, aber auch verschiedene,
schwerwiegende Vorwürfe gegen dasselbe erhebt. Das Patentblatt
sucht nun diese Vorwürfe zu widerlegen, was ihm aber nur theil-
weise gelungen ist. Zunächst tadelt der Amerikaner, daß das Ge-
setz nur die Erfindungen nicht den Erfinder schütze, das Kapital
und nicht den kleinen Erfinder. Es freut uns von so erfahrenen
Leuten, wie die Amerikaner in Patentsachen sind, in dieser Rich-
tung unterstützt zu werden. Wir haben es von vornherein als
einen Fehler und eine schwere Bedrückung des kleinen Erfinders
erklärt, daß man die Taxe so hoch machte, wie sie in keinem an-
deren Lande ist. Die Absicht der Gesetzgeber, d. h. des Aus-
schusses und des Bundesrathes -- denn der Reichstag hat ja das
Gesetz kaum angesehen -- war es gewiß nicht, den armen Erfinder
zu drücken. Das kann man dem Patentblatt zugeben; allein diese
Folge wird das Gesetz jedenfalls haben. Die Verfasser des Ge-
setzes wollten nur die unnöthigen werthlosen Patente beseitigen;
damit werden aber zugleich auch viele gute vernichtet. Das Pa-
tentblatt meint, "daß das Kapital stärker sein könne als die Arbeit",
liege in den Verhältnissen und nicht in dem Patentgesetz. Man
kann das im Allgemeinen zugeben. Daß aber der Erfinder even-
tuel gezwungen werden kann, seinem reicheren Concurrenten seine
Erfindung zu übergeben, woraus ihm möglicherweise großer Nach-
theil erwächst, das liegt ganz allein in dem Gesetz. Wir wollen
zwar hoffen, daß es nur höchst selten oder gar nicht geschieht,
allein möglich ist es und bei pedantischer Durchführung des Gesetzes
sogar sehr wahrscheinlich.

Vollkommen richtig ist, was das Blatt über den Einwurf
bezüglich des ersten Erfinders sagt. Es ist wohl kaum möglich
eine Einrichtung zu treffen, welche von vornherein jeden Unberech-
tigten ausschließt. Oesterreich versucht dies, indem es die Vorlage
eines auswärtigen Patentamtes verlangt und Nordamerika läßt den
Patentnehmer sogar schwören, daß er der "erste und wahre Er-
finder " sei, allein das schützt doch nicht gegen Betrug. Jst aber
letzterer nachweisbar, dann kann das deutsche Patent so gut auf-
gehoben werden, wie das österreichische. Außerdem kann Jedermann
Einsprache erheben und so seine Rechte wahren.

Es ist erfreulich, daß man sich nunmehr herbeiläßt, gewichtige
Bedenken gegen das Reichsgesetz in amtlichen Organen zu besprechen.
Wir haben schon längst eine Entgegnung namentlich auf die von
uns stets getadelte hohe Taxe vermißt und begrüßen es als einen
anerkennenswerthen Forschritt, daß nun eine solche erfolgt, wenn
es auch ein ausländisches Blatt ist, das Veranlassung dazu gab.
-- Wir sind ganz einverstanden damit, daß die Taxe die Kosten
decken muß. Das thäte sie aber auch bei der Hälfte und dem
Fünftel ihrer Höhe. Belgien beginnt mit 8 Mark und hat trotz-
[Spaltenumbruch] dem einen bedeutenden Ueberschuß jährlich. Weshalb sollen wir
denn trotz Prüfung nicht mit 20 M. auskommen?! Die Rechnung
des Amerikaners, daß das amerikanische Patent nur 35 Doll. oder
140 M. ( Papier ) koste, das deutsche aber 5300 M. ist allerdings
nicht richtig. Die Hauptschwierigkeit bieten die ersten Jahrestaxen,
welche in 2 Jahren nur 100, in 3 Jahren 200 M. betragen.
Allein in der Hauptsache hat das amerikanische Blatt recht: 200 M.
sind für den kleinen Erfinder viel zu viel. Er kann zwar Stun-
dung und eventuel vollständigen Nachlaß der Taxe erlangen, allein
in wie vielen Fällen wird das möglich sein? -- Noch mehr aber:
nach 3 Jahren muß auf alle Fälle gezahlt werden. Wie kann
man dies aber für eine Erfindung, die selbst weniger einträgt!
Wie kann ein kleiner Handwerker, Werkführer oder Arbeiter 600,
650 oder gar 700 M. Gebühr für 1 Jahr zahlen, wenn die Er-
findung ihm nur 500 M. einträgt! Oder 5300 M. im Ganzen,
oder wenn sie nur 4000 M. werth ist? 4000 M. sind aber für
einen Arbeiter ein ganzes Vermögen. Es liegt daher in dieser
Taxe allerdings eine Abschätzung der Erfindungen: alle, die nicht
5300 M. werth sind, werden vom Patentschutz ausgeschlossen. --
Jst das aber gerecht, ist es billig? Wird damit nicht zugleich eine
ganze Reihe sehr nützlicher Erfindungen ausgeschlossen, vernichtet,
die dem Volke vielleicht das Hundertfache genützt hätten?!

Das Reichspatentblatt hat zwar recht, wenn es einwendet, daß
wir nicht so viele Patente haben werden als Nordamerika, und
daß drüben die volle Taxe für jedes bezahlt werden muß, wäh-
rend man bei uns nur den 15., 14., 13. Theil im 1., 2., 3.,
4. Jahre erlegt; allein trotzdem ist die Gebühr zu hoch gegriffen.
Haben wir weniger Patente, so haben wir auch weniger Kosten,
und wie bis jetzt die Dinge laufen werden wir hinter Amerika
nicht viel zurückstehen. Die Kosten würden auch bei einem 4fach
geringerem Betrage gedeckt. Es ist vollkommen richtig, daß die ame-
rikanische Taxe mit ihrer Vorauszahlung für den kleinen Mann
anfangs ungünstiger ist als unsere ( aber auch nur in den ersten
2 Jahren ) , allein daß "die rapide und energische Entwicklung" der
jungen amerikanischen Jndustrie eine niedrige Taxe, unsere " natur-
gemäß langsamere Fortbildung" aber eine hohe verlange, das dürfte
denn doch schwer zu begreifen sein.

Die weitere Auseinandersetzung des "Patentblattes", daß es
eine wichtige Erleichterung für den kleinen Gewerbtreibenden sei,
wenn er nicht gleich die ganze Patenttaxe, sondern eine geringe
Gebühr und später mehr zahle, ist vollkommen zutreffend. Daraus
folgt aber nicht, daß man die enormen Summen von 50, 100,
150, 200 M. jährl. verlange, sondern etwa die amerik. Taxe von
35 Doll. entsprechend vertheile. Wir haben einen trefflichen Maß-
stab dafür an Belgien, welches bezüglich der progressiven Stei-
gerung ja als Vorbild genommen wurde. Die belgische Taxe von
10, 20, 30 Fr. reicht nicht nur blos hin zur Bestreitung aller
Kosten, sondern sie liefert noch einen jährlichen Ueberschuß von
100,000 Fr. Die Kosten sind dort allerdings gering, allein es
unterliegt keinem Zweifel, daß wenn wir statt 10 Fr. 10 M. ge-
nommen hätten die Kosten gedeckt würden. Jm ersten Vierteljahre
sind mehr als 3000 Patente angemeldet worden: das wäre also
bereits eine Anfangseinnahme von 30,000 M. Die Kosten sind
im Budget auf 110,595 M. veranschlagt, es würde also die erste
Jahrestaxe schon zur Bestreitung der Kosten hinreichen und die
übrigen Jahrestaxen, welche mindestens das Dreifache eintragen,
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Ein amerikanisches Urtheil über das deutsche
Patentgesetz
von Franz Wirth.
I.

Das „Patentblatt“ theilt in seiner letzten Nummer das Ur-
theil eines amerikanischen Blattes über das Reichspatentgesetz
mit, welches in letzterem zwar den erfreulichen Anfang zur ratio-
nellen Schützung von Erfindungen sieht, aber auch verschiedene,
schwerwiegende Vorwürfe gegen dasselbe erhebt. Das Patentblatt
sucht nun diese Vorwürfe zu widerlegen, was ihm aber nur theil-
weise gelungen ist. Zunächst tadelt der Amerikaner, daß das Ge-
setz nur die Erfindungen nicht den Erfinder schütze, das Kapital
und nicht den kleinen Erfinder. Es freut uns von so erfahrenen
Leuten, wie die Amerikaner in Patentsachen sind, in dieser Rich-
tung unterstützt zu werden. Wir haben es von vornherein als
einen Fehler und eine schwere Bedrückung des kleinen Erfinders
erklärt, daß man die Taxe so hoch machte, wie sie in keinem an-
deren Lande ist. Die Absicht der Gesetzgeber, d. h. des Aus-
schusses und des Bundesrathes -- denn der Reichstag hat ja das
Gesetz kaum angesehen -- war es gewiß nicht, den armen Erfinder
zu drücken. Das kann man dem Patentblatt zugeben; allein diese
Folge wird das Gesetz jedenfalls haben. Die Verfasser des Ge-
setzes wollten nur die unnöthigen werthlosen Patente beseitigen;
damit werden aber zugleich auch viele gute vernichtet. Das Pa-
tentblatt meint, „daß das Kapital stärker sein könne als die Arbeit“,
liege in den Verhältnissen und nicht in dem Patentgesetz. Man
kann das im Allgemeinen zugeben. Daß aber der Erfinder even-
tuel gezwungen werden kann, seinem reicheren Concurrenten seine
Erfindung zu übergeben, woraus ihm möglicherweise großer Nach-
theil erwächst, das liegt ganz allein in dem Gesetz. Wir wollen
zwar hoffen, daß es nur höchst selten oder gar nicht geschieht,
allein möglich ist es und bei pedantischer Durchführung des Gesetzes
sogar sehr wahrscheinlich.

Vollkommen richtig ist, was das Blatt über den Einwurf
bezüglich des ersten Erfinders sagt. Es ist wohl kaum möglich
eine Einrichtung zu treffen, welche von vornherein jeden Unberech-
tigten ausschließt. Oesterreich versucht dies, indem es die Vorlage
eines auswärtigen Patentamtes verlangt und Nordamerika läßt den
Patentnehmer sogar schwören, daß er der „erste und wahre Er-
finder “ sei, allein das schützt doch nicht gegen Betrug. Jst aber
letzterer nachweisbar, dann kann das deutsche Patent so gut auf-
gehoben werden, wie das österreichische. Außerdem kann Jedermann
Einsprache erheben und so seine Rechte wahren.

Es ist erfreulich, daß man sich nunmehr herbeiläßt, gewichtige
Bedenken gegen das Reichsgesetz in amtlichen Organen zu besprechen.
Wir haben schon längst eine Entgegnung namentlich auf die von
uns stets getadelte hohe Taxe vermißt und begrüßen es als einen
anerkennenswerthen Forschritt, daß nun eine solche erfolgt, wenn
es auch ein ausländisches Blatt ist, das Veranlassung dazu gab.
-- Wir sind ganz einverstanden damit, daß die Taxe die Kosten
decken muß. Das thäte sie aber auch bei der Hälfte und dem
Fünftel ihrer Höhe. Belgien beginnt mit 8 Mark und hat trotz-
[Spaltenumbruch] dem einen bedeutenden Ueberschuß jährlich. Weshalb sollen wir
denn trotz Prüfung nicht mit 20 M. auskommen?! Die Rechnung
des Amerikaners, daß das amerikanische Patent nur 35 Doll. oder
140 M. ( Papier ) koste, das deutsche aber 5300 M. ist allerdings
nicht richtig. Die Hauptschwierigkeit bieten die ersten Jahrestaxen,
welche in 2 Jahren nur 100, in 3 Jahren 200 M. betragen.
Allein in der Hauptsache hat das amerikanische Blatt recht: 200 M.
sind für den kleinen Erfinder viel zu viel. Er kann zwar Stun-
dung und eventuel vollständigen Nachlaß der Taxe erlangen, allein
in wie vielen Fällen wird das möglich sein? -- Noch mehr aber:
nach 3 Jahren muß auf alle Fälle gezahlt werden. Wie kann
man dies aber für eine Erfindung, die selbst weniger einträgt!
Wie kann ein kleiner Handwerker, Werkführer oder Arbeiter 600,
650 oder gar 700 M. Gebühr für 1 Jahr zahlen, wenn die Er-
findung ihm nur 500 M. einträgt! Oder 5300 M. im Ganzen,
oder wenn sie nur 4000 M. werth ist? 4000 M. sind aber für
einen Arbeiter ein ganzes Vermögen. Es liegt daher in dieser
Taxe allerdings eine Abschätzung der Erfindungen: alle, die nicht
5300 M. werth sind, werden vom Patentschutz ausgeschlossen. --
Jst das aber gerecht, ist es billig? Wird damit nicht zugleich eine
ganze Reihe sehr nützlicher Erfindungen ausgeschlossen, vernichtet,
die dem Volke vielleicht das Hundertfache genützt hätten?!

Das Reichspatentblatt hat zwar recht, wenn es einwendet, daß
wir nicht so viele Patente haben werden als Nordamerika, und
daß drüben die volle Taxe für jedes bezahlt werden muß, wäh-
rend man bei uns nur den 15., 14., 13. Theil im 1., 2., 3.,
4. Jahre erlegt; allein trotzdem ist die Gebühr zu hoch gegriffen.
Haben wir weniger Patente, so haben wir auch weniger Kosten,
und wie bis jetzt die Dinge laufen werden wir hinter Amerika
nicht viel zurückstehen. Die Kosten würden auch bei einem 4fach
geringerem Betrage gedeckt. Es ist vollkommen richtig, daß die ame-
rikanische Taxe mit ihrer Vorauszahlung für den kleinen Mann
anfangs ungünstiger ist als unsere ( aber auch nur in den ersten
2 Jahren ) , allein daß „die rapide und energische Entwicklung“ der
jungen amerikanischen Jndustrie eine niedrige Taxe, unsere „ natur-
gemäß langsamere Fortbildung“ aber eine hohe verlange, das dürfte
denn doch schwer zu begreifen sein.

Die weitere Auseinandersetzung des „Patentblattes“, daß es
eine wichtige Erleichterung für den kleinen Gewerbtreibenden sei,
wenn er nicht gleich die ganze Patenttaxe, sondern eine geringe
Gebühr und später mehr zahle, ist vollkommen zutreffend. Daraus
folgt aber nicht, daß man die enormen Summen von 50, 100,
150, 200 M. jährl. verlange, sondern etwa die amerik. Taxe von
35 Doll. entsprechend vertheile. Wir haben einen trefflichen Maß-
stab dafür an Belgien, welches bezüglich der progressiven Stei-
gerung ja als Vorbild genommen wurde. Die belgische Taxe von
10, 20, 30 Fr. reicht nicht nur blos hin zur Bestreitung aller
Kosten, sondern sie liefert noch einen jährlichen Ueberschuß von
100,000 Fr. Die Kosten sind dort allerdings gering, allein es
unterliegt keinem Zweifel, daß wenn wir statt 10 Fr. 10 M. ge-
nommen hätten die Kosten gedeckt würden. Jm ersten Vierteljahre
sind mehr als 3000 Patente angemeldet worden: das wäre also
bereits eine Anfangseinnahme von 30,000 M. Die Kosten sind
im Budget auf 110,595 M. veranschlagt, es würde also die erste
Jahrestaxe schon zur Bestreitung der Kosten hinreichen und die
übrigen Jahrestaxen, welche mindestens das Dreifache eintragen,
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[0001] Der „Arbeitgeber“ erscheint wöchentlich, Preis: 1 / 4 jährlich Mk. 2. 40, mit Postporto Mk. 3. Anzeigen: für die drei- spaltige Petitzeile oder deren Raum 20 Pf. Der Betrag wird durch Postnachnahme er- hoben. Kleine Beträge können durch Briefmarken ausge=. glichen werden . Verlag des „Arbeitgeber“ Hochstraße Nr. 37. Der Arbeitgeber. Archiv für Volkswirthschaft und neue Erfindungen, Central - Anzeiger für den Arbeitmarkt. Bestellungen werden von allen Postämtern u. Buchhandlun- gen angenommen. Das Patent= und Maschinen- Geschäft des „Arbeitgeber“ übernimmt die Ausführung neuer Erfindungen, vermittelt den Ankauf ( zum Fabrik- preis ) und Verkauf von Ma- schinen aller Art, es besorgt Patente für alle Länder und übernimmt deren Ver- werthung. Nro 1068. Frankfurt a. M., 20. October. 1877. Ein amerikanisches Urtheil über das deutsche Patentgesetz von Franz Wirth. I. Das „Patentblatt“ theilt in seiner letzten Nummer das Ur- theil eines amerikanischen Blattes über das Reichspatentgesetz mit, welches in letzterem zwar den erfreulichen Anfang zur ratio- nellen Schützung von Erfindungen sieht, aber auch verschiedene, schwerwiegende Vorwürfe gegen dasselbe erhebt. Das Patentblatt sucht nun diese Vorwürfe zu widerlegen, was ihm aber nur theil- weise gelungen ist. Zunächst tadelt der Amerikaner, daß das Ge- setz nur die Erfindungen nicht den Erfinder schütze, das Kapital und nicht den kleinen Erfinder. Es freut uns von so erfahrenen Leuten, wie die Amerikaner in Patentsachen sind, in dieser Rich- tung unterstützt zu werden. Wir haben es von vornherein als einen Fehler und eine schwere Bedrückung des kleinen Erfinders erklärt, daß man die Taxe so hoch machte, wie sie in keinem an- deren Lande ist. Die Absicht der Gesetzgeber, d. h. des Aus- schusses und des Bundesrathes -- denn der Reichstag hat ja das Gesetz kaum angesehen -- war es gewiß nicht, den armen Erfinder zu drücken. Das kann man dem Patentblatt zugeben; allein diese Folge wird das Gesetz jedenfalls haben. Die Verfasser des Ge- setzes wollten nur die unnöthigen werthlosen Patente beseitigen; damit werden aber zugleich auch viele gute vernichtet. Das Pa- tentblatt meint, „daß das Kapital stärker sein könne als die Arbeit“, liege in den Verhältnissen und nicht in dem Patentgesetz. Man kann das im Allgemeinen zugeben. Daß aber der Erfinder even- tuel gezwungen werden kann, seinem reicheren Concurrenten seine Erfindung zu übergeben, woraus ihm möglicherweise großer Nach- theil erwächst, das liegt ganz allein in dem Gesetz. Wir wollen zwar hoffen, daß es nur höchst selten oder gar nicht geschieht, allein möglich ist es und bei pedantischer Durchführung des Gesetzes sogar sehr wahrscheinlich. Vollkommen richtig ist, was das Blatt über den Einwurf bezüglich des ersten Erfinders sagt. Es ist wohl kaum möglich eine Einrichtung zu treffen, welche von vornherein jeden Unberech- tigten ausschließt. Oesterreich versucht dies, indem es die Vorlage eines auswärtigen Patentamtes verlangt und Nordamerika läßt den Patentnehmer sogar schwören, daß er der „erste und wahre Er- finder “ sei, allein das schützt doch nicht gegen Betrug. Jst aber letzterer nachweisbar, dann kann das deutsche Patent so gut auf- gehoben werden, wie das österreichische. Außerdem kann Jedermann Einsprache erheben und so seine Rechte wahren. Es ist erfreulich, daß man sich nunmehr herbeiläßt, gewichtige Bedenken gegen das Reichsgesetz in amtlichen Organen zu besprechen. Wir haben schon längst eine Entgegnung namentlich auf die von uns stets getadelte hohe Taxe vermißt und begrüßen es als einen anerkennenswerthen Forschritt, daß nun eine solche erfolgt, wenn es auch ein ausländisches Blatt ist, das Veranlassung dazu gab. -- Wir sind ganz einverstanden damit, daß die Taxe die Kosten decken muß. Das thäte sie aber auch bei der Hälfte und dem Fünftel ihrer Höhe. Belgien beginnt mit 8 Mark und hat trotz- dem einen bedeutenden Ueberschuß jährlich. Weshalb sollen wir denn trotz Prüfung nicht mit 20 M. auskommen?! Die Rechnung des Amerikaners, daß das amerikanische Patent nur 35 Doll. oder 140 M. ( Papier ) koste, das deutsche aber 5300 M. ist allerdings nicht richtig. Die Hauptschwierigkeit bieten die ersten Jahrestaxen, welche in 2 Jahren nur 100, in 3 Jahren 200 M. betragen. Allein in der Hauptsache hat das amerikanische Blatt recht: 200 M. sind für den kleinen Erfinder viel zu viel. Er kann zwar Stun- dung und eventuel vollständigen Nachlaß der Taxe erlangen, allein in wie vielen Fällen wird das möglich sein? -- Noch mehr aber: nach 3 Jahren muß auf alle Fälle gezahlt werden. Wie kann man dies aber für eine Erfindung, die selbst weniger einträgt! Wie kann ein kleiner Handwerker, Werkführer oder Arbeiter 600, 650 oder gar 700 M. Gebühr für 1 Jahr zahlen, wenn die Er- findung ihm nur 500 M. einträgt! Oder 5300 M. im Ganzen, oder wenn sie nur 4000 M. werth ist? 4000 M. sind aber für einen Arbeiter ein ganzes Vermögen. Es liegt daher in dieser Taxe allerdings eine Abschätzung der Erfindungen: alle, die nicht 5300 M. werth sind, werden vom Patentschutz ausgeschlossen. -- Jst das aber gerecht, ist es billig? Wird damit nicht zugleich eine ganze Reihe sehr nützlicher Erfindungen ausgeschlossen, vernichtet, die dem Volke vielleicht das Hundertfache genützt hätten?! Das Reichspatentblatt hat zwar recht, wenn es einwendet, daß wir nicht so viele Patente haben werden als Nordamerika, und daß drüben die volle Taxe für jedes bezahlt werden muß, wäh- rend man bei uns nur den 15., 14., 13. Theil im 1., 2., 3., 4. Jahre erlegt; allein trotzdem ist die Gebühr zu hoch gegriffen. Haben wir weniger Patente, so haben wir auch weniger Kosten, und wie bis jetzt die Dinge laufen werden wir hinter Amerika nicht viel zurückstehen. Die Kosten würden auch bei einem 4fach geringerem Betrage gedeckt. Es ist vollkommen richtig, daß die ame- rikanische Taxe mit ihrer Vorauszahlung für den kleinen Mann anfangs ungünstiger ist als unsere ( aber auch nur in den ersten 2 Jahren ) , allein daß „die rapide und energische Entwicklung“ der jungen amerikanischen Jndustrie eine niedrige Taxe, unsere „ natur- gemäß langsamere Fortbildung“ aber eine hohe verlange, das dürfte denn doch schwer zu begreifen sein. Die weitere Auseinandersetzung des „Patentblattes“, daß es eine wichtige Erleichterung für den kleinen Gewerbtreibenden sei, wenn er nicht gleich die ganze Patenttaxe, sondern eine geringe Gebühr und später mehr zahle, ist vollkommen zutreffend. Daraus folgt aber nicht, daß man die enormen Summen von 50, 100, 150, 200 M. jährl. verlange, sondern etwa die amerik. Taxe von 35 Doll. entsprechend vertheile. Wir haben einen trefflichen Maß- stab dafür an Belgien, welches bezüglich der progressiven Stei- gerung ja als Vorbild genommen wurde. Die belgische Taxe von 10, 20, 30 Fr. reicht nicht nur blos hin zur Bestreitung aller Kosten, sondern sie liefert noch einen jährlichen Ueberschuß von 100,000 Fr. Die Kosten sind dort allerdings gering, allein es unterliegt keinem Zweifel, daß wenn wir statt 10 Fr. 10 M. ge- nommen hätten die Kosten gedeckt würden. Jm ersten Vierteljahre sind mehr als 3000 Patente angemeldet worden: das wäre also bereits eine Anfangseinnahme von 30,000 M. Die Kosten sind im Budget auf 110,595 M. veranschlagt, es würde also die erste Jahrestaxe schon zur Bestreitung der Kosten hinreichen und die übrigen Jahrestaxen, welche mindestens das Dreifache eintragen,

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Zitationshilfe: Der Arbeitgeber. Nr. 1068. Frankfurt a. M., 20. Oktober 1877, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_arbeitgeber1068_1877/1>, abgerufen am 29.03.2024.