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Der Arbeitgeber. Nr. 667. Frankfurt (Hessen), 11. Februar 1870.

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-- Der Kantonsrath von Zürich hat nach mehrtägigen inte-
ressanten Debatten folgendes Gesetz über die Arbeitszeit, sowie über
die Kinderarbeit erlassen: die Arbeitszeit der Erwachsenen wurde auf
12 Stunden per Tag festgesetzt. Diese Zeit soll im Sommer wie
im Winter gleichmäßig gelten. An Vorabenden von Sonn= und
Festtagen soll die Arbeitszeit höchstens 10 Stunden betragen. Arbeit
an Sonn= und Festtagen ist nur zulässig in außerordentlichen Fällen;
die Arbeit darf nicht vor 5 Uhr Morgens beginnen und nicht nach
8 Uhr Abends dauern. Die Arbeitsstunden sind nach der Postuhr
zu regeln. Ausnahmsweise kann der Regierungsrath gewerblichen
Anstalten, welche einen ununterbrochenen Arbeitsbetrieb erfordern,
einen solchen unter Wahrung des Systems der Ablösung unter den
Arbeitern gestatten. Nachtarbeit ist nur männlichen Arbeitern über
16 Jahren gestattet. Die Verwendung zur Nachtarbeit bedarf der
Zustimmung des Arbeiters. Eine Stunde Nachtarbeit gilt bei Be-
rechnung der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit gleich1 1 / 2 Stunden Tag-
arbeit und in Streitfällen ist diese Bestimmung auch mit Bezug auf
die Lohnverhältnisse maßgebend. Für das Mittagessen müssen 5 / 4 Stun-
den freigegeben werden. Mit 125 Stimmen wurde festgesetzt, daß
die Arbeitgeber denjenigen Arbeitern, welche wegen größerer Entfer-
nung vom Wohnort das Mittagessen nicht daselbst einnehmen können,
hierfür angemessene Lokalien einzuräumen haben. Frauen sollen vor
und nach ihrer Niederkunft im Ganzen während 6 Wochen nicht in
der Fabrik arbeiten, und Frauen, welche einer Haushaltung vorzu-
stehen haben, dürfen die festgesetzte tägliche Arbeitszeit um eine Stunde
abkürzen. Die Versammlung entschied sich ferner mit Mehrheit für
den Ausschluß der Kinder während der Alltagschulzeit von der Fabrik-
arbeit. Bis zum zurückgelegten 14. Jahr sollen Kinder höchstens
6 Stunden per Tag beschäftigt werden. Der Regierungsrath kann
für die Aufnahme der Kinder in Fabriken ein höheres Alter festsetzen,
wenn die besondere Natur des betreffenden Gewerbes oder die Art
und Weise der Beschäftigung die Gesundheit oder körperliche Ent-
wicklung gefährden würde ( z. B. Zündhölzchenfabriken ) . Jn allen
Fällen darf die gesetzliche Unterrichtszeit durch die Fabrikarbeit nicht
verkürzt, Arbeitern, die nach dem Austritt aus der Volksschule noch
eine Fortbildungsschule benützen wollen, muß die nöthige Zeit frei-
gegeben, und Ergänzungsschüler dürfen an den Ergänzungsschultagen
vor den Schulstunden nicht in den Fabriken beschäftigt werden.

* Fabrikordnung. Jn Pforzheim wurde eine neue Fabrik-
ordnung von Arbeitgebern und Arbeitern gemeinschaftlich ausgearbeitet.
Eine den Jdeen unserer Zeit würdige Gleichstellung des Arbeiters
und des Arbeitgebers spricht sich in jedem Paragraphen des Entwurfs
ohne Ueberhebung, aber mit Ernst und Würde aus. Die für beide
Theile wichtigsten Bestimmungen des Entwurfs sind die Festsetzung
der Zehnstundenarbeit und die Einführung der Schiedsgerichte. Die
Normalarbeitszeit in den Pforzheimer Fabriken war bis jetzt 11 Stunden,
so daß die Fabrikanten durch Annahme dieses Entwurfs einen bedeu-
tenden Verlust zu erleiden scheinen; der Verlust wird aber dadurch
sehr gemindert, vielleicht ganz aufgehoben, daß es den Arbeitern nicht
mehr erlaubt sein wird, sich Essen und Trinken in das Fabriklokal
bringen zu lassen, eine Vergünstigung, die bis heute zu vielem Miß-
brauch Veranlassung gegeben, und durch welche viele Zeit für die
Arbeit verloren gegangen ist. Der Entwurf wird eben von der
Handelskammer und den Fabrikanten berathen.

* Entwaffnung. Aus No. 664, S. 8153 des "Arbeitgeber"
ersehe ich, daß meine Arbeit " Zur Entwaffnungsfrage " in der
No. 663 seitens der Redaktion und so vielleicht auch von anderer
Seite so arg mißverstanden worden ist, daß ich mich unbedingt da-
gegen verwahren muß. Zunächst dürfte als der Hauptzweck meiner
Arbeit wohl nicht zu verkennen sein, daß sie eine möglichst billige,
und zugleich doch möglichst leistungsfähige Wehrverfassung an die
Stelle der stehenden Heere gesetzt sehen möchte. Was meine Ansicht
über " Natürliche Grenzen " betrifft, so hat dieselbe mit der
"alten nationalistischen" Anschauung, "wo man der sogenannten na-
tionalen Ehre zu Liebe oft die halbe Nation zu Grunde gehen ließ"
-- nicht das Mindeste gemein, und bin ich aufs Höchste damit ein-
verstanden, daß "Nationalhaß", so wie überhaupt Haß und Unfrieden
von Volk zu Volk und von Staat zu Staat unseres erleuchteten
Jahrhunderts unwürdig sind.   F. Perrot.

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Handel und Berkehr.

* Handelstag. Der Ausschuß des deutschen Handelstages ist
auf den 10. Februar nach Berlin zusammenberufen. Als Gegen-
stände für die Tagesordnung sind demselben vorläufig unterbreitet:
1 ) die gesetzliche Behandlung der Bankfrage; 2 ) die Berathung einer
Eingabe an das Bundeskanzleramt, betreffend die Haftpflicht und die
Lieferungsfristen der Eisenbahnen; 3 ) der Etiquettenschutz; 4 ) die
durch den Tarif bedingten Handelsbeziehungen zwischen dem Zollverein
und Nordamerika.

* Der französisch=englische Handelsvertrag ist, wie wir voraus
sagten, am 4. Februar nicht gekündigt worden. Derselbe geht daher
auf ein Jahr weiter, und wenn er vor 4. Febr. 1871 nicht gekündigt
wird, stillschweigend abermals 1 Jahr weiter u. s. f.

* Eisenbahn=Konferenz. Jn München tagen augenblicklich
die Direktionen italienischer, deutscher und belgischer Eisenbahnen, um
über die durch die veränderten Zeitverhältnisse gebotene Herabsetzung
der Tarife Verhandlungen zu pflegen.

* Eisenbahnen. Nach der in der zweiten Kammer des säch-
sischen
Landtages stattgefundenen Berathung über die projektirten
Eisenbahnen, sollen fünf neue Linien aus Staatsmitteln erbaut wer-
den; nicht weniger als 20 Linien wurden Privatunternehmern zum
Bau empfohlen.

-- Englische und amerikanische Eisenbahnen. Das
Journal of the Statistical Society in London schreibt: Am 1. Januar
1869 betrug die Länge der Eisenbahnen in den Vereinigten Staaten
42,255 engl. Meilen, welche, zu 44,000 Dollars die Meile gerechnet,
1800 Millionen Dollars gekostet haben. Der Rohertrag betrug
25 pCt. der Gründungskosten, gegen 7,86 pCt. bei den englischen
Eisenbahnen. Dagegen stellt sich der Reinertrag in England auf die
Hälfte und der der Vereinigten Staaten auf ein Drittheil der Roh-
Einnahme, und zwar weil die Betriebskosten in den Vereinigten Staaten
ungleich höher kommen als in England, wie aus der folgenden Be-
rechnung für den Zug und die Meile hervorgeht:

Bahnerhaltung.........48,5 Cts.12,7Cts.
Reparatur der Maschinen und Lokomotiven17,35 " 6,45"
Reparatur der Waggons u. s. w....21,13 "6,7"
Gehalte...........8,36 "3 "
Bau=Material.........22,6 "3,42 "
Lokale Ausgaben........5,5 "2,2 "
Andere Ausgaben........42,71 "86,86 "
---------------
Zusammen167 Cts.121,37 Cts.

* Telegraphenwesen. Die Privatgesellschaften in England
gehörigen Telegraphen wurden von dem Staat für 5,715,048 L.
angekauft.

-- Oceantelegraphie. Seit der Vollendung des französischen
Kabels sind 10 neue große Compagnien entstanden, die sich mit dem
Legen von unterseeischen Kabeln nach allen Weltgegenden befassen.
Einschließlich der atlantischen Taue sind jetzt 9 Millionen Pfd. St.
in unterseeischen Telegraphen angelegt.

-- Einer amerikanischen Gesellschaft ist von der portugiesischen
Regierung ein Privilegium für die Legung eines Kabels von New-
York nach den Azoren und Portugal ertheilt worden. Von da soll
ein Kabel nach Brighton und ein anderes nach Havre gehen.

-- Die indo=europäische Telegraphenleitung ist vollendet.
Eine Depesche auf derselben kostet von allen norddeutschen Stationen
nach Calcutta für 10 Worte 11 Thaler.

* Kettenschifffahrt. Auf der Elbe soll zwischen Hamburg und
Dresden eine Kettenschifffahrt eingerichtet werden. Die Kette ist be-
reits aus England eingetroffen. Die Glieder sind 4 Zoll lang und
3 / 4 Zoll stark. Die Meile wiegt 1700 Centner.

* Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger. Der
im Bureau der deutschen Rettungsgesellschaft zusammengestellte Schiff-
bruchbericht für das verflossene Jahr ist so eben ausgegeben worden.
Die Schrift enthält, gleich ihren Vorgängern, ein reiches Material
zur Beurtheilung der vor unsern Küsten sich ereignenden Seeunfälle
und der Anstrengungen, die zur Rettung von Menschenleben gemacht
worden sind, sei es von Stationen zur Rettung Schiffbrüchiger, sei
es auf andere Weise. Nach den statistischen Tabellen dieser Veröffent-
lichung verunglückten seit dem Bestehen der genannten Gesellschaft
im Ganzen 438, darunter 217 deutsche Schiffe im Zeitraum von
4 Jahren. Auf jenen Schiffen befanden sich 2495 Personen, von

[Spaltenumbruch]

-- Der Kantonsrath von Zürich hat nach mehrtägigen inte-
ressanten Debatten folgendes Gesetz über die Arbeitszeit, sowie über
die Kinderarbeit erlassen: die Arbeitszeit der Erwachsenen wurde auf
12 Stunden per Tag festgesetzt. Diese Zeit soll im Sommer wie
im Winter gleichmäßig gelten. An Vorabenden von Sonn= und
Festtagen soll die Arbeitszeit höchstens 10 Stunden betragen. Arbeit
an Sonn= und Festtagen ist nur zulässig in außerordentlichen Fällen;
die Arbeit darf nicht vor 5 Uhr Morgens beginnen und nicht nach
8 Uhr Abends dauern. Die Arbeitsstunden sind nach der Postuhr
zu regeln. Ausnahmsweise kann der Regierungsrath gewerblichen
Anstalten, welche einen ununterbrochenen Arbeitsbetrieb erfordern,
einen solchen unter Wahrung des Systems der Ablösung unter den
Arbeitern gestatten. Nachtarbeit ist nur männlichen Arbeitern über
16 Jahren gestattet. Die Verwendung zur Nachtarbeit bedarf der
Zustimmung des Arbeiters. Eine Stunde Nachtarbeit gilt bei Be-
rechnung der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit gleich1 1 / 2 Stunden Tag-
arbeit und in Streitfällen ist diese Bestimmung auch mit Bezug auf
die Lohnverhältnisse maßgebend. Für das Mittagessen müssen 5 / 4 Stun-
den freigegeben werden. Mit 125 Stimmen wurde festgesetzt, daß
die Arbeitgeber denjenigen Arbeitern, welche wegen größerer Entfer-
nung vom Wohnort das Mittagessen nicht daselbst einnehmen können,
hierfür angemessene Lokalien einzuräumen haben. Frauen sollen vor
und nach ihrer Niederkunft im Ganzen während 6 Wochen nicht in
der Fabrik arbeiten, und Frauen, welche einer Haushaltung vorzu-
stehen haben, dürfen die festgesetzte tägliche Arbeitszeit um eine Stunde
abkürzen. Die Versammlung entschied sich ferner mit Mehrheit für
den Ausschluß der Kinder während der Alltagschulzeit von der Fabrik-
arbeit. Bis zum zurückgelegten 14. Jahr sollen Kinder höchstens
6 Stunden per Tag beschäftigt werden. Der Regierungsrath kann
für die Aufnahme der Kinder in Fabriken ein höheres Alter festsetzen,
wenn die besondere Natur des betreffenden Gewerbes oder die Art
und Weise der Beschäftigung die Gesundheit oder körperliche Ent-
wicklung gefährden würde ( z. B. Zündhölzchenfabriken ) . Jn allen
Fällen darf die gesetzliche Unterrichtszeit durch die Fabrikarbeit nicht
verkürzt, Arbeitern, die nach dem Austritt aus der Volksschule noch
eine Fortbildungsschule benützen wollen, muß die nöthige Zeit frei-
gegeben, und Ergänzungsschüler dürfen an den Ergänzungsschultagen
vor den Schulstunden nicht in den Fabriken beschäftigt werden.

* Fabrikordnung. Jn Pforzheim wurde eine neue Fabrik-
ordnung von Arbeitgebern und Arbeitern gemeinschaftlich ausgearbeitet.
Eine den Jdeen unserer Zeit würdige Gleichstellung des Arbeiters
und des Arbeitgebers spricht sich in jedem Paragraphen des Entwurfs
ohne Ueberhebung, aber mit Ernst und Würde aus. Die für beide
Theile wichtigsten Bestimmungen des Entwurfs sind die Festsetzung
der Zehnstundenarbeit und die Einführung der Schiedsgerichte. Die
Normalarbeitszeit in den Pforzheimer Fabriken war bis jetzt 11 Stunden,
so daß die Fabrikanten durch Annahme dieses Entwurfs einen bedeu-
tenden Verlust zu erleiden scheinen; der Verlust wird aber dadurch
sehr gemindert, vielleicht ganz aufgehoben, daß es den Arbeitern nicht
mehr erlaubt sein wird, sich Essen und Trinken in das Fabriklokal
bringen zu lassen, eine Vergünstigung, die bis heute zu vielem Miß-
brauch Veranlassung gegeben, und durch welche viele Zeit für die
Arbeit verloren gegangen ist. Der Entwurf wird eben von der
Handelskammer und den Fabrikanten berathen.

* Entwaffnung. Aus No. 664, S. 8153 des „Arbeitgeber“
ersehe ich, daß meine Arbeit „ Zur Entwaffnungsfrage “ in der
No. 663 seitens der Redaktion und so vielleicht auch von anderer
Seite so arg mißverstanden worden ist, daß ich mich unbedingt da-
gegen verwahren muß. Zunächst dürfte als der Hauptzweck meiner
Arbeit wohl nicht zu verkennen sein, daß sie eine möglichst billige,
und zugleich doch möglichst leistungsfähige Wehrverfassung an die
Stelle der stehenden Heere gesetzt sehen möchte. Was meine Ansicht
über „ Natürliche Grenzen “ betrifft, so hat dieselbe mit der
„alten nationalistischen“ Anschauung, „wo man der sogenannten na-
tionalen Ehre zu Liebe oft die halbe Nation zu Grunde gehen ließ“
-- nicht das Mindeste gemein, und bin ich aufs Höchste damit ein-
verstanden, daß „Nationalhaß“, so wie überhaupt Haß und Unfrieden
von Volk zu Volk und von Staat zu Staat unseres erleuchteten
Jahrhunderts unwürdig sind.   F. Perrot.

[Spaltenumbruch]
Handel und Berkehr.

* Handelstag. Der Ausschuß des deutschen Handelstages ist
auf den 10. Februar nach Berlin zusammenberufen. Als Gegen-
stände für die Tagesordnung sind demselben vorläufig unterbreitet:
1 ) die gesetzliche Behandlung der Bankfrage; 2 ) die Berathung einer
Eingabe an das Bundeskanzleramt, betreffend die Haftpflicht und die
Lieferungsfristen der Eisenbahnen; 3 ) der Etiquettenschutz; 4 ) die
durch den Tarif bedingten Handelsbeziehungen zwischen dem Zollverein
und Nordamerika.

* Der französisch=englische Handelsvertrag ist, wie wir voraus
sagten, am 4. Februar nicht gekündigt worden. Derselbe geht daher
auf ein Jahr weiter, und wenn er vor 4. Febr. 1871 nicht gekündigt
wird, stillschweigend abermals 1 Jahr weiter u. s. f.

* Eisenbahn=Konferenz. Jn München tagen augenblicklich
die Direktionen italienischer, deutscher und belgischer Eisenbahnen, um
über die durch die veränderten Zeitverhältnisse gebotene Herabsetzung
der Tarife Verhandlungen zu pflegen.

* Eisenbahnen. Nach der in der zweiten Kammer des säch-
sischen
Landtages stattgefundenen Berathung über die projektirten
Eisenbahnen, sollen fünf neue Linien aus Staatsmitteln erbaut wer-
den; nicht weniger als 20 Linien wurden Privatunternehmern zum
Bau empfohlen.

-- Englische und amerikanische Eisenbahnen. Das
Journal of the Statistical Society in London schreibt: Am 1. Januar
1869 betrug die Länge der Eisenbahnen in den Vereinigten Staaten
42,255 engl. Meilen, welche, zu 44,000 Dollars die Meile gerechnet,
1800 Millionen Dollars gekostet haben. Der Rohertrag betrug
25 pCt. der Gründungskosten, gegen 7,86 pCt. bei den englischen
Eisenbahnen. Dagegen stellt sich der Reinertrag in England auf die
Hälfte und der der Vereinigten Staaten auf ein Drittheil der Roh-
Einnahme, und zwar weil die Betriebskosten in den Vereinigten Staaten
ungleich höher kommen als in England, wie aus der folgenden Be-
rechnung für den Zug und die Meile hervorgeht:

Bahnerhaltung.........48,5 Cts.12,7Cts.
Reparatur der Maschinen und Lokomotiven17,35 „ 6,45„
Reparatur der Waggons u. s. w....21,13 „6,7„
Gehalte...........8,36 „3 „
Bau=Material.........22,6 „3,42 „
Lokale Ausgaben........5,5 „2,2 „
Andere Ausgaben........42,71 „86,86 „
---------------
Zusammen167 Cts.121,37 Cts.

* Telegraphenwesen. Die Privatgesellschaften in England
gehörigen Telegraphen wurden von dem Staat für 5,715,048 L.
angekauft.

-- Oceantelegraphie. Seit der Vollendung des französischen
Kabels sind 10 neue große Compagnien entstanden, die sich mit dem
Legen von unterseeischen Kabeln nach allen Weltgegenden befassen.
Einschließlich der atlantischen Taue sind jetzt 9 Millionen Pfd. St.
in unterseeischen Telegraphen angelegt.

-- Einer amerikanischen Gesellschaft ist von der portugiesischen
Regierung ein Privilegium für die Legung eines Kabels von New-
York nach den Azoren und Portugal ertheilt worden. Von da soll
ein Kabel nach Brighton und ein anderes nach Havre gehen.

-- Die indo=europäische Telegraphenleitung ist vollendet.
Eine Depesche auf derselben kostet von allen norddeutschen Stationen
nach Calcutta für 10 Worte 11 Thaler.

* Kettenschifffahrt. Auf der Elbe soll zwischen Hamburg und
Dresden eine Kettenschifffahrt eingerichtet werden. Die Kette ist be-
reits aus England eingetroffen. Die Glieder sind 4 Zoll lang und
3 / 4 Zoll stark. Die Meile wiegt 1700 Centner.

* Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger. Der
im Bureau der deutschen Rettungsgesellschaft zusammengestellte Schiff-
bruchbericht für das verflossene Jahr ist so eben ausgegeben worden.
Die Schrift enthält, gleich ihren Vorgängern, ein reiches Material
zur Beurtheilung der vor unsern Küsten sich ereignenden Seeunfälle
und der Anstrengungen, die zur Rettung von Menschenleben gemacht
worden sind, sei es von Stationen zur Rettung Schiffbrüchiger, sei
es auf andere Weise. Nach den statistischen Tabellen dieser Veröffent-
lichung verunglückten seit dem Bestehen der genannten Gesellschaft
im Ganzen 438, darunter 217 deutsche Schiffe im Zeitraum von
4 Jahren. Auf jenen Schiffen befanden sich 2495 Personen, von

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[0004] -- Der Kantonsrath von Zürich hat nach mehrtägigen inte- ressanten Debatten folgendes Gesetz über die Arbeitszeit, sowie über die Kinderarbeit erlassen: die Arbeitszeit der Erwachsenen wurde auf 12 Stunden per Tag festgesetzt. Diese Zeit soll im Sommer wie im Winter gleichmäßig gelten. An Vorabenden von Sonn= und Festtagen soll die Arbeitszeit höchstens 10 Stunden betragen. Arbeit an Sonn= und Festtagen ist nur zulässig in außerordentlichen Fällen; die Arbeit darf nicht vor 5 Uhr Morgens beginnen und nicht nach 8 Uhr Abends dauern. Die Arbeitsstunden sind nach der Postuhr zu regeln. Ausnahmsweise kann der Regierungsrath gewerblichen Anstalten, welche einen ununterbrochenen Arbeitsbetrieb erfordern, einen solchen unter Wahrung des Systems der Ablösung unter den Arbeitern gestatten. Nachtarbeit ist nur männlichen Arbeitern über 16 Jahren gestattet. Die Verwendung zur Nachtarbeit bedarf der Zustimmung des Arbeiters. Eine Stunde Nachtarbeit gilt bei Be- rechnung der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit gleich1 1 / 2 Stunden Tag- arbeit und in Streitfällen ist diese Bestimmung auch mit Bezug auf die Lohnverhältnisse maßgebend. Für das Mittagessen müssen 5 / 4 Stun- den freigegeben werden. Mit 125 Stimmen wurde festgesetzt, daß die Arbeitgeber denjenigen Arbeitern, welche wegen größerer Entfer- nung vom Wohnort das Mittagessen nicht daselbst einnehmen können, hierfür angemessene Lokalien einzuräumen haben. Frauen sollen vor und nach ihrer Niederkunft im Ganzen während 6 Wochen nicht in der Fabrik arbeiten, und Frauen, welche einer Haushaltung vorzu- stehen haben, dürfen die festgesetzte tägliche Arbeitszeit um eine Stunde abkürzen. Die Versammlung entschied sich ferner mit Mehrheit für den Ausschluß der Kinder während der Alltagschulzeit von der Fabrik- arbeit. Bis zum zurückgelegten 14. Jahr sollen Kinder höchstens 6 Stunden per Tag beschäftigt werden. Der Regierungsrath kann für die Aufnahme der Kinder in Fabriken ein höheres Alter festsetzen, wenn die besondere Natur des betreffenden Gewerbes oder die Art und Weise der Beschäftigung die Gesundheit oder körperliche Ent- wicklung gefährden würde ( z. B. Zündhölzchenfabriken ) . Jn allen Fällen darf die gesetzliche Unterrichtszeit durch die Fabrikarbeit nicht verkürzt, Arbeitern, die nach dem Austritt aus der Volksschule noch eine Fortbildungsschule benützen wollen, muß die nöthige Zeit frei- gegeben, und Ergänzungsschüler dürfen an den Ergänzungsschultagen vor den Schulstunden nicht in den Fabriken beschäftigt werden. * Fabrikordnung. Jn Pforzheim wurde eine neue Fabrik- ordnung von Arbeitgebern und Arbeitern gemeinschaftlich ausgearbeitet. Eine den Jdeen unserer Zeit würdige Gleichstellung des Arbeiters und des Arbeitgebers spricht sich in jedem Paragraphen des Entwurfs ohne Ueberhebung, aber mit Ernst und Würde aus. Die für beide Theile wichtigsten Bestimmungen des Entwurfs sind die Festsetzung der Zehnstundenarbeit und die Einführung der Schiedsgerichte. Die Normalarbeitszeit in den Pforzheimer Fabriken war bis jetzt 11 Stunden, so daß die Fabrikanten durch Annahme dieses Entwurfs einen bedeu- tenden Verlust zu erleiden scheinen; der Verlust wird aber dadurch sehr gemindert, vielleicht ganz aufgehoben, daß es den Arbeitern nicht mehr erlaubt sein wird, sich Essen und Trinken in das Fabriklokal bringen zu lassen, eine Vergünstigung, die bis heute zu vielem Miß- brauch Veranlassung gegeben, und durch welche viele Zeit für die Arbeit verloren gegangen ist. Der Entwurf wird eben von der Handelskammer und den Fabrikanten berathen. * Entwaffnung. Aus No. 664, S. 8153 des „Arbeitgeber“ ersehe ich, daß meine Arbeit „ Zur Entwaffnungsfrage “ in der No. 663 seitens der Redaktion und so vielleicht auch von anderer Seite so arg mißverstanden worden ist, daß ich mich unbedingt da- gegen verwahren muß. Zunächst dürfte als der Hauptzweck meiner Arbeit wohl nicht zu verkennen sein, daß sie eine möglichst billige, und zugleich doch möglichst leistungsfähige Wehrverfassung an die Stelle der stehenden Heere gesetzt sehen möchte. Was meine Ansicht über „ Natürliche Grenzen “ betrifft, so hat dieselbe mit der „alten nationalistischen“ Anschauung, „wo man der sogenannten na- tionalen Ehre zu Liebe oft die halbe Nation zu Grunde gehen ließ“ -- nicht das Mindeste gemein, und bin ich aufs Höchste damit ein- verstanden, daß „Nationalhaß“, so wie überhaupt Haß und Unfrieden von Volk zu Volk und von Staat zu Staat unseres erleuchteten Jahrhunderts unwürdig sind. F. Perrot. Handel und Berkehr. * Handelstag. Der Ausschuß des deutschen Handelstages ist auf den 10. Februar nach Berlin zusammenberufen. Als Gegen- stände für die Tagesordnung sind demselben vorläufig unterbreitet: 1 ) die gesetzliche Behandlung der Bankfrage; 2 ) die Berathung einer Eingabe an das Bundeskanzleramt, betreffend die Haftpflicht und die Lieferungsfristen der Eisenbahnen; 3 ) der Etiquettenschutz; 4 ) die durch den Tarif bedingten Handelsbeziehungen zwischen dem Zollverein und Nordamerika. * Der französisch=englische Handelsvertrag ist, wie wir voraus sagten, am 4. Februar nicht gekündigt worden. Derselbe geht daher auf ein Jahr weiter, und wenn er vor 4. Febr. 1871 nicht gekündigt wird, stillschweigend abermals 1 Jahr weiter u. s. f. * Eisenbahn=Konferenz. Jn München tagen augenblicklich die Direktionen italienischer, deutscher und belgischer Eisenbahnen, um über die durch die veränderten Zeitverhältnisse gebotene Herabsetzung der Tarife Verhandlungen zu pflegen. * Eisenbahnen. Nach der in der zweiten Kammer des säch- sischen Landtages stattgefundenen Berathung über die projektirten Eisenbahnen, sollen fünf neue Linien aus Staatsmitteln erbaut wer- den; nicht weniger als 20 Linien wurden Privatunternehmern zum Bau empfohlen. -- Englische und amerikanische Eisenbahnen. Das Journal of the Statistical Society in London schreibt: Am 1. Januar 1869 betrug die Länge der Eisenbahnen in den Vereinigten Staaten 42,255 engl. Meilen, welche, zu 44,000 Dollars die Meile gerechnet, 1800 Millionen Dollars gekostet haben. Der Rohertrag betrug 25 pCt. der Gründungskosten, gegen 7,86 pCt. bei den englischen Eisenbahnen. Dagegen stellt sich der Reinertrag in England auf die Hälfte und der der Vereinigten Staaten auf ein Drittheil der Roh- Einnahme, und zwar weil die Betriebskosten in den Vereinigten Staaten ungleich höher kommen als in England, wie aus der folgenden Be- rechnung für den Zug und die Meile hervorgeht: Bahnerhaltung......... 48,5 Cts. 12,7Cts. Reparatur der Maschinen und Lokomotiven 17,35 „ 6,45„ Reparatur der Waggons u. s. w.... 21,13 „ 6,7„ Gehalte........... 8,36 „ 3 „ Bau=Material......... 22,6 „ 3,42 „ Lokale Ausgaben........ 5,5 „ 2,2 „ Andere Ausgaben........ 42,71 „ 86,86 „ --------------- Zusammen 167 Cts. 121,37 Cts. * Telegraphenwesen. Die Privatgesellschaften in England gehörigen Telegraphen wurden von dem Staat für 5,715,048 L. angekauft. -- Oceantelegraphie. Seit der Vollendung des französischen Kabels sind 10 neue große Compagnien entstanden, die sich mit dem Legen von unterseeischen Kabeln nach allen Weltgegenden befassen. Einschließlich der atlantischen Taue sind jetzt 9 Millionen Pfd. St. in unterseeischen Telegraphen angelegt. -- Einer amerikanischen Gesellschaft ist von der portugiesischen Regierung ein Privilegium für die Legung eines Kabels von New- York nach den Azoren und Portugal ertheilt worden. Von da soll ein Kabel nach Brighton und ein anderes nach Havre gehen. -- Die indo=europäische Telegraphenleitung ist vollendet. Eine Depesche auf derselben kostet von allen norddeutschen Stationen nach Calcutta für 10 Worte 11 Thaler. * Kettenschifffahrt. Auf der Elbe soll zwischen Hamburg und Dresden eine Kettenschifffahrt eingerichtet werden. Die Kette ist be- reits aus England eingetroffen. Die Glieder sind 4 Zoll lang und 3 / 4 Zoll stark. Die Meile wiegt 1700 Centner. * Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger. Der im Bureau der deutschen Rettungsgesellschaft zusammengestellte Schiff- bruchbericht für das verflossene Jahr ist so eben ausgegeben worden. Die Schrift enthält, gleich ihren Vorgängern, ein reiches Material zur Beurtheilung der vor unsern Küsten sich ereignenden Seeunfälle und der Anstrengungen, die zur Rettung von Menschenleben gemacht worden sind, sei es von Stationen zur Rettung Schiffbrüchiger, sei es auf andere Weise. Nach den statistischen Tabellen dieser Veröffent- lichung verunglückten seit dem Bestehen der genannten Gesellschaft im Ganzen 438, darunter 217 deutsche Schiffe im Zeitraum von 4 Jahren. Auf jenen Schiffen befanden sich 2495 Personen, von

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Zitationshilfe: Der Arbeitgeber. Nr. 667. Frankfurt (Hessen), 11. Februar 1870, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_arbeitgeber0667_1870/4>, abgerufen am 29.03.2024.