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Müllner, Adolph: Der Kaliber. Leipzig, 1829.

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seinem Bettel- und Diebessacke hausiren, gleich als ob er unmittelbar vom Verfertiger sie zu diesem Behuf empfangen hätte. Durch den Namen des Letzteren sucht er sich den Anschein einer literarischen Verbindung mit demselben zu geben, und ladet ihm außer den Schaden auch noch die Schande auf, bei einem Theile des Publikums für den Socius eines Lumpensammlers zu gelten. So ehrlos handelt der Bücher-Nachdrucker nicht. Er bestiehlt den Autor, er bestiehlt den rechtmäßigen Verleger; aber er giebt sich nicht für den letzteren, nicht für den Geschäfts-Genossen des Ersteren aus. Er stiehlt, aber er betrügt das Publikum nicht mit dem gestohlenen Gut; er nöthiget seinen Nachdruck denjenigen nicht auf, die schon den Originaldruck besitzen. Das thut nur der journalistische Druckdieb: das Abonnement in

seinem Bettel- und Diebessacke hausiren, gleich als ob er unmittelbar vom Verfertiger sie zu diesem Behuf empfangen hätte. Durch den Namen des Letzteren sucht er sich den Anschein einer literarischen Verbindung mit demselben zu geben, und ladet ihm außer den Schaden auch noch die Schande auf, bei einem Theile des Publikums für den Socius eines Lumpensammlers zu gelten. So ehrlos handelt der Bücher-Nachdrucker nicht. Er bestiehlt den Autor, er bestiehlt den rechtmäßigen Verleger; aber er giebt sich nicht für den letzteren, nicht für den Geschäfts-Genossen des Ersteren aus. Er stiehlt, aber er betrügt das Publikum nicht mit dem gestohlenen Gut; er nöthiget seinen Nachdruck denjenigen nicht auf, die schon den Originaldruck besitzen. Das thut nur der journalistische Druckdieb: das Abonnement in

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[IV/0010] seinem Bettel- und Diebessacke hausiren, gleich als ob er unmittelbar vom Verfertiger sie zu diesem Behuf empfangen hätte. Durch den Namen des Letzteren sucht er sich den Anschein einer literarischen Verbindung mit demselben zu geben, und ladet ihm außer den Schaden auch noch die Schande auf, bei einem Theile des Publikums für den Socius eines Lumpensammlers zu gelten. So ehrlos handelt der Bücher-Nachdrucker nicht. Er bestiehlt den Autor, er bestiehlt den rechtmäßigen Verleger; aber er giebt sich nicht für den letzteren, nicht für den Geschäfts-Genossen des Ersteren aus. Er stiehlt, aber er betrügt das Publikum nicht mit dem gestohlenen Gut; er nöthiget seinen Nachdruck denjenigen nicht auf, die schon den Originaldruck besitzen. Das thut nur der journalistische Druckdieb: das Abonnement in

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Zitationshilfe: Müllner, Adolph: Der Kaliber. Leipzig, 1829, S. IV. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/muellner_kaliber_1829/10>, abgerufen am 19.04.2024.